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VK 8/2026

Anfrage der Linke-Fraktion vom 28.05.2026 zur FUTURE Site in West

Sitzungsvorlage VK 29.05.2026

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Nächste Beratung: Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln, Sitzung am 29.05.2026, TOP 6.3

Sitzungsvorlage VK (FSI_Staedtebaul.-Entwurf_PS_)

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Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Linke-Fraktion vom 28.05.2026 zur FUTURE Site in West)

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Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Linke-Fraktion vom 28.05.2026 zur FUTURE Site in West)

691 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage VK 
- öffentlich - 
VK 8/2026 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Sengül 
Telefon 0221-147-4020 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 29.05.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission für Mobilität und Verkehr im Regio-
nalrat des Regierungsbezirkes Köln 29.05.2026 6.3 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Linke-Fraktion vom 28.05.2026 zur FUTURE Site in West 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Kommission für Mobilität und Verkehr nimmt die Anfrage zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage_FutureSiteInWest_Geilenkirchen-Lindern  
2. Niederschrift  
3. FSI_Staedtebaul.-Entwurf_PS_

Sitzungsvorlage VK (Anfrage_FutureSiteInWest_Geilenkirchen-Lindern)

2613 Zeichen

Regionalrat Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Tel: 0151/57138086 E-Mail: murat.yilmaz@die-linke-koeln.de  Köln, 28.05.2026  Anfrage gem. § 11 der Geschäftsordnung des Regionalrates für die Sitzung der Kommission für Mobilität und Verkehr am 29.05.2026 Verkehrliche Erschließung des interkommunalen Industriegebiets „FUTURE SITE InWEST" in Geilenkirchen-Lindern Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,  die Fraktion Die Linke im Regionalrat Köln richtet folgende Anfrage an die Verwaltung der Bezirksregierung Köln: Vorbemerkung: Das interkommunale Industriegebiet „FUTURE SITE InWEST" in Geilenkirchen-Lindern ist auf rund 240 Hektar ausgelegt und sieht eine Bebauung von ca. 180 Hektar mit bis zu 10.000 Beschäftigten vor. Der Stadtentwicklungsausschuss Geilenkirchen hat am 26. März 2026 Aufstellungsbeschlüsse für die 85. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Bebauungsplan Nr. 129 gefasst.  „In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses Geilenkirchen vom 26.03.2026 wurde von mehreren Mitgliedern ausdrücklich auf die ungeklärte Erschließungs- und Finanzierungssituation hingewiesen (vgl. Niederschrift, TOP 2)." Wir fragen die Bezirksregierung Köln: 1. Liegt der Bezirksregierung Köln das Verkehrsgutachten zum Projekt „FUTURE SITE InWEST" vor, und hat sie dieses im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion bewertet? Wenn ja: Welche Annahmen enthält das Verkehrsgutachten zum Modal-Split, und hält die Bezirksregierung diese für plausibel angesichts der aktuellen Radinfrastruktur am Standort? 2. Wie bewertet die Bezirksregierung die Belastbarkeit der Verkehrsprognosen für die Bau- und Betriebsphase, insbesondere hinsichtlich des Lkw-Aufkommens und der Auswirkungen auf die Ortsdurchfahrten von Lindern, Randerath und Brachelen? 
 Fraktion Die Linke  Regionalrat Köln Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln

3. Welchen Stand haben die Planungen und Finanzierungen der geplanten Umgehungsstraßen L364n, L228n und K24n? Liegen verbindliche Finanzierungszusagen und Bauzeitpläne vor? 4. Gibt es konkrete Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn über einen Gleisanschluss oder eine verbesserte ÖPNV-Anbindung des Standorts? Wenn nein: Wann ist mit solchen Vereinbarungen zu rechnen? Und ist im Zuge der Regionalplanung eine Abstimmung mit dem SPNV-Aufgabenträger (NVR) erfolgt? 5. Hält die Bezirksregierung es für vereinbar mit den Grundsätzen (§1 Abs. 3 BauGB) der Regionalplanung, dass mit der baulichen Umsetzung des Industriegebiets begonnen wird, ohne den Grundsatz der gesicherten Erschließung als Genehmigungsvoraussetzung?   Mit freundlichen Grüßen 
 Murat Yilmaz – Fraktionsvorsitzender

Sitzungsvorlage VK (Niederschrift)

26882 Zeichen

Niederschrift
 
über die 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt
Geilenkirchen am Donnerstag, dem 26.03.2026, 18:00 Uhr im Großen Sitzungssaal, Markt 9,
52511 Geilenkirchen.
 
Tagesordnung
 
I. Öffentlicher Teil
 
1. Bebauungsplan Nr. 28, 8. Änderung der Stadt Geilenkirchen - Bauchem - 
Quimperlestraße
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Bauchem, westlich der Quimperlestraße, 
nördlich des REWE Marktes, südöstlich des Pflegeheims Haus Beatrix.
- Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans (Aufstellungsbeschluss 
gem. § 2 Abs. 1 BauGB) 
- Beratung über den Vorentwurf des Bebauungsplans und Beschluss über die 
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 3554/2026
  
2. 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen - Lindern - 
Lindern Nord
Geltungsbereich: Flächen im Stadtteil Lindern, nördlich der Bahnlinie, im Bereich 
der Hückelhovener Straße, Linnicher Straße und der Thomashofstraße sowie 
westlich der Stadtgebietsgrenze 
- Beratung und Beschluss über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 85. 
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen 
(Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)
Vorlage: 3561/2026
  
3. Bebauungsplan Nr. 129 der Stadt Geilenkirchen - Lindern - Lindern Nord
Geltungsbereich, Fläche im Stadtteil Lindern, nördlich der Bahnlinie, südlich der 
Hückelhovener Straße, westlich der Linnicher Straße und im Bereich der 
Thomashofstraße
- Beratung und Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 129 
(Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)
Vorlage: 3562/2026
  
4. 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen - Immendorf - 
Apweilerstraße
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Immendorf, südlich der "Apweilerstraße" und 
östlich der Straße "Immenweg"
- Beratung und Beschluss über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 86. 
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen 
(Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)
Vorlage: 3550/2026
  
5. Bebauuungsplan Nr. 128 der Stadt Geilenkirchen - Immendorf - Apweilerstraße
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Immendorf, südlich der "Apweilerstraße" und 
östlich der Straße"Immenweg"
- Beratung und Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 128 
(Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)
Vorlage: 3549/2026
  
6. Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur 
Wohnraumsicherung (BauTurbo)
- Beratung und Beschluss über die Klärung der Zuständigkeit zur Erteilung einer 
gemeindlichen Zustimmung nach § 36 a BauGB
Vorlage: 3557/2026

2
7. Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung 
nach § 36a BauGB für ein Vorhaben nach § 34 Abs. 3b BauGB: Neubau eines 
Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten und drei Garagen
Vorlage: 3533/2026
  
8. Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung: Prüfung 
und Vorbereitung der Gründung einer Stadtmarketing GmbH für die Stadt 
Geilenkirchen
Vorlage: 3560/2026
  
9. 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) - Beschluss über die 
Stellungnahme im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens
  
10. Anfragen
  
 
II. Nichtöffentlicher Teil
 
11. Bebauungsplan Nr. 28, 8. Änderung der Stadt Geilenkirchen - Beratung und 
Entscheidung über den Abschluss einer Planungsvereinbarung mit dem 
Vorhabenträger
Vorlage: 3552/2026
  
12. Bebauungsplan Nr. 34, 3. Änderung "Haihover Straße (Areal REWE-Markt)" - 
Sachstandsbericht über aktuelle Vertragswerke
Vorlage: 3567/2026
  
13. Anfragen
  
 
 
Anwesend waren:
 
Vorsitzender
1. Herr Karl-Peter Conrads
Stellvertretende/r Vorsitzender
2. Herr Manfred Schumacher
Mitglieder
3. Herr Marko Banzet
4. Frau Maja Bintakys-Heinrichs
5. Frau Sabine Bock
6. Herr Stefan Coenen
7. Herr Patric Horst Franken
8. Herr Jürgen-Josef Hutmacher
9. Herr Mario Karner
10. Herr Robert Kauhl
11. Frau Barbara Slupik
12. Herr Adolf Matthias Voßenkaul
Beratendes Mitglied gemäß § 58 GO
13. Herr Hans-Jürgen Benden
Stellvertretendes Mitglied
14. Herr Daniel Bani-Shoraka Vertretung für Herrn Nico Peetz
15. Frau Christina Hennen Vertretung für Herrn Hubert Laumen

3
Sachkundiger Einwohner
16. Herr Heinz Pütz
Sachkundige/r Bürger/in
17. Herr Helmut Gerads
18. Frau Kathrin Gerster
19. Herr Karsten Kramarz
20. Herr Max Lersmacher Vertretung für Herrn Marlon Nybelen
21. Frau Dany Molz
22. Herr Dipl.-Ing. Heinz-Arno Plum Vertretung für Frau Christine Maria Elenore Rei
chel
23. Herr Jörg Stamm
von der Verwaltung
24. Herr Bürgermeister Dr. Armin Leon
25. Herr Beigeordneter Stephan Scholz
26. Herr Michael Jansen
27. Herr Jochen Tichelbäcker
28. Herr Markus Bienwald
29. Herr Heiner Dyong
30. Herr Thomas Reinecke
31. Herr Jannik Königs
32. Frau Susanne Köppl
33. Herr Gunter Wagner
Protokollführer
34. Herr Heinz-Hubert Geraths
Gäste
35. Herr David Giang Planungsbüro VDH
36. Herr Dr. Tim Schlun zu TOP 1
 
Entschuldigt:
 
Mitglieder
37. Herr Hubert Laumen
38. Frau Christine Maria Elenore Reichel
Sachkundige/r Bürger/in
39. Herr Marlon Nybelen
40. Herr Nico Peetz
 
 
Der Ausschussvorsitzende, Herr Karl-Peter Conrads, eröffnete um 18:00 Uhr die Sitzung. Er
begrüßte die erschienenen Ausschussmitglieder, die Besucherinnen und Besucher, die
Pressevertreter sowie die anwesenden Vertreter der Verwaltung. Anschließend stellte der
Ausschussvorsitzende die ordnungsgemäße und fristgerechte Einladung zur Sitzung sowie
die Beschlussfähigkeit fest und informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass Einwände
gegen die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung nicht erhoben worden seien.
 
Es wurde einstimmig darüber entschieden, dass TOP 8 erweitert wird. Die Anregung gem.
§ 24 GO NRW, welche im Haupt- und Finanzausschuss eingereicht wurde (Vorlage
3556/2026), wurde zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung abgegeben und ist gleichgelagert zum Antrag der Bürgerliste.

4
Weiter wurde mehrheitlich darüber entschieden, dass die Tagesordnung im öffentlichen Teil
um den TOP 9: 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) - Beschluss über die
Stellungnahme im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens erweitert wird.
 
I. Öffentlicher Teil
 
TOP 1 Bebauungsplan Nr. 28, 8. Änderung der Stadt Geilenkirchen - Bauchem - 
Quimperlestraße
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Bauchem, westlich der 
Quimperlestraße, nördlich des REWE Marktes, südöstlich des Pflegeheims 
Haus Beatrix.
- Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans 
(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) 
- Beratung über den Vorentwurf des Bebauungsplans und Beschluss über 
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 
BauGB
 
3554/2026
 
Herr Giang vom Planungsbüro VDH stellte den Bebauungsplan vor. Die hierzu verwendete 
Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
 
In der anschließenden Diskussionsrunde begrüßte man seitens der CDU das Projekt. Auf die
Nachfrage nach der Anzahl der Wohnungen erklärte Herr Giang, dass 37 Wohnungen 
geplant seien. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigte sich danach, ob es sich bei 
dem Projekt um sozial geförderten Wohnungsbau handele. Hierzu erklärte Herr Dr. Schlun
als Vorhabenträger, dass sozial geförderter Wohnungsbau verbindlich geplant sei. Der 
entsprechende Antrag sei beim Kreis Heinsberg gestellt. 
Während der Bauphase könne man die Bewohner in andere Wohnungen unterbringen.
 
Herr Pütz erkundigte sich nach der Barrierefreiheit. Herr Giang erläuterte, dass es sich 
einerseits um Bestandsgebäude handele, welche eine Umsetzung einer vollständigen 
Barrierefreiheit nicht ermögliche. Bei den neu geplanten Baukörpern werde die 
Barrierefreiheit berücksichtigt. 
 
Auf Nachfrage von Herrn Benden erklärte Herr Dr. Schlun, dass bei notwendigen Umzügen 
das eigene Hausmeisterteam unterstützen könne, sofern das von den Bewohnern 
gewünscht sei.
Zudem fragte Herr Benden nach dem vorhandenen Fußweg, welcher hinter dem Grundstück
verlaufe. Hierzu erklärte Herr Giang, dass der Weg für die Öffentlichkeit geschlossen werden
solle. Herr Dr. Schlun ergänzte, dass vor allem nachts an dieser Stelle Vandalismus und 
Vermüllung stattfinde. Seitens der Verwaltung bestätigte man die Situation, der Bauhof habe 
an dieser Stelle häufig mit Aufräumarbeiten zu tun.
 
Die Bürgerliste regte an, den sozialen Wohnungsbau zu sichern, beispielsweise durch einen 
städtebaulichen Vertrag oder im Bebauungsplan.
 
Auf die Nachfrage der CDU nach einem zeitlichen Ablauf erklärte Herr Dr. Schlun, dass 
aufgrund des sozialen Wohnungsbau frühestens mit einer Umsetzung Ende 2027 zu 
rechnen sei.
 
Beschlussvorschlag:
 
Es wird beschlossen
 
a) das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28, 8. Änderung der Stadt
Geilenkirchen für den im Lageplan gekennzeichneten Geltungsbereich einzuleiten
(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

5
b) die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die
Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung für den Bebauungsplan Nr. 28, 8. Änderung
der Stadt Geilenkirchen öffentlich zu unterrichten (frühzeitige Beteiligung) und ihr
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben und
 
c) die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja: 21
Nein: 0
Enthaltung: 0
 
 
Einstimmig beschlossen.
 
 
TOP 2 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen - Lindern -
Lindern Nord
Geltungsbereich: Flächen im Stadtteil Lindern, nördlich der Bahnlinie, im 
Bereich der Hückelhovener Straße, Linnicher Straße und der 
Thomashofstraße sowie westlich der Stadtgebietsgrenze 
- Beratung und Beschluss über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens 
zur 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen 
(Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)
 
3561/2026
 
Die Bürgerliste war der Auffassung, dass die Finanzierung und die Erschließung nicht 
gesichert sei und somit das Gebiet nicht realisierbar sei. Daher sollten zunächst diese 
Punkte verbindlich geklärt werden, bevor über den vorliegenden Aufstellungsbeschluss 
entschieden werden sollte.
 
Seitens der Verwaltung wurde deutlich gemacht, dass es sich hier konkret lediglich um die 
Fassung eines Aufstellungsbeschlusses handele. 
Es werde allerdings kein Plan bzw. eine Bebauung umgesetzt werden können, wenn nicht 
die Erschließung gesichert sei. 
 
Herr Benden hielt das Vorgehen für nicht zielführend. Es gebe keine Investoren, zudem gebe
es keine gesicherten Erkenntnisse darüber, wie die weitere Entwicklung des Gebietes sei.
 
Die CDU und die SPD befürworteten die Vorgehensweise und machten deutlich, dass man 
nun die Voraussetzungen schaffen müsse. Dadurch könne man dann, wenn die Straßen 
gebaut seien, auch unmittelbar mit der Umsetzung beginnen.
 
Die Grünen signalisierten, dass sie dem Beschlussvorschlag sowie dem Projekt nicht 
zustimmen werden, da dadurch ihrer Meinung nach wertvolle Ressourcen verschwendet 
werden würden.
 
Beschlussvorschlag:
 
Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt das Verfahren zur 85. Änderung des 
Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gemäß § 
2 Abs. 1 BauGB).

6
Abstimmungsergebnis:
 
Ja: 14
Nein: 7
Enthaltung: 0
 
 
Mehrheitlich beschlossen.
 
TOP 3 Bebauungsplan Nr. 129 der Stadt Geilenkirchen - Lindern - Lindern Nord
Geltungsbereich, Fläche im Stadtteil Lindern, nördlich der Bahnlinie, 
südlich der Hückelhovener Straße, westlich der Linnicher Straße und im 
Bereich der Thomashofstraße
- Beratung und Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 
129 (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)
 
3562/2026
 
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.
 
Beschlussvorschlag:
 
Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt das Verfahren zur Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 129 der Stadt Geilenkirchen einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gem. § 
2 Abs. 1 BauGB).
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja: 14
Nein: 7
Enthaltung: 0
 
 
Mehrheitlich beschlossen.
 
 
TOP 4 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen - 
Immendorf - Apweilerstraße
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Immendorf, südlich der 
"Apweilerstraße" und östlich der Straße "Immenweg"
- Beratung und Beschluss über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens 
zur 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen 
(Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)
 
3550/2026
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sahen durch die Schaffung dieses Baugebietes die 
Gefahr der Zersiedelung eines gewachsenen Dorfes. Zudem regte man an, auch andere 
Konzepte zu prüfen, die weniger Ressourcen verbrauchen.
 
Herr Jansen als Geschäftsführer der ESG berichtete, dass es sich schwierig gestalte, 
innerdörfliche Flächen für eine Nachverdichtung zu erwerben. Die Eigentümer seien häufig 
nicht verkaufsbereit. Man stehe allerdings laufend im Austausch mit den entsprechenden 
Eigentümern.
Für die vorliegende Fläche liege bereits seit ca. 4 Jahren eine positiv beschiedene 
landesplanerische Anfrage vor. 
 
Seitens der Bürgerliste befürwortete man das Projekt. Es wurde darauf hingewiesen, dass 
der nächst gelegene Spielplatz am anderen Ende des Dorfes sei. Daher müsse man für das 
geplante Gebiet auch Spielmöglichkeiten für Kinder schaffen.

7
Herr Jansen erklärte, dass hier lediglich ein Aufstellungsbeschluss gefasst werde. Intern 
habe man ein Bebauungskonzept entwickelt, welches auch einen Spielplatz sowie den Bau 
von Mehrfamilienhäusern vorsehe. 
 
Beschlussvorschlag:
 
Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt das Verfahren zur 86. Änderung des 
Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gemäß § 
2 Abs. 1 BauGB) 
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja: 18
Nein: 2
Enthaltung: 1
 
 
Mehrheitlich beschlossen.
 
 
TOP 5 Bebauuungsplan Nr. 128 der Stadt Geilenkirchen - Immendorf - 
Apweilerstraße
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Immendorf, südlich der 
"Apweilerstraße" und östlich der Straße"Immenweg"
- Beratung und Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 
128 (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)
 
3549/2026
 
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.
 
Beschlussvorschlag:
 
Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt das Verfahren zur Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 128 der Stadt Geilenkirchen einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gemäß 
§ 2 Abs. 1 BauGB).
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja: 18
Nein: 2
Enthaltung: 1
 
 
Mehrheitlich beschlossen.
 
 
TOP 6 Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur 
Wohnraumsicherung (BauTurbo)
- Beratung und Beschluss über die Klärung der Zuständigkeit zur Erteilung 
einer gemeindlichen Zustimmung nach § 36 a BauGB
 
3557/2026
 
Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war man der Meinung, dass man durch diesen 
Beschlussvorschlag die Kompetenzen der politischen Gremien abgeben würde. Daher solle 
über jeden Antrag im Rat bzw. im Ausschuss entschieden werden. Darüber hinaus sah man 
die Gefahr, dass der soziale Wohnungsbau und die Umweltbelange zu wenig 
Berücksichtigung finden würden.

8
Die Verwaltung erläuterte die Vorlage und stellte klar, dass es sich um die Umsetzung eines 
Bundesgesetzes handele mit der Intention, Wohnraum zu schaffen. Das Wort „Turbo“ dürfe 
nicht nur zeitlich verstanden werden, sondern auch als Ausweitung der gesetzlichen 
Bebauungsmöglichkeiten.
 
Der Gesetzgeber habe mit dem Bau-Turbo geregelt, dass in den drei bekannten 
Prüfungsmaßstäben § 30 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines 
Bebauungsplans, § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile sowie § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich abgewichen werden könne.
 
Vom Gesetzgeber sei vorgesehen, dass die politischen Gremien mitbestimmen dürfen. Jeder
Fall sei ein Einzelfall und wurde bisher ausschließlich von der Verwaltung entschieden. 
 
Durch den „Bau-Turbo“ soll nun auch dort Wohnraum geschaffen werden, wo es in der 
Vergangenheit nicht ohne weiteres möglich war. 
 
Auf Nachfrage nach den Anlagen zu der Vorlage erklärte die Verwaltung, dass es in den 
Orten, die als Anlage beigefügt seien, nicht per Satzung geregelt sei, ob es sich um Innen- 
oder Außenbereich handele. Die Anlagen dienen dazu, den Stand vom 30.10.2025 zu 
dokumentieren.
 
Die SPD war der Auffassung, dass dringend Wohnraum benötigt werde. Eine entsprechende
Mitteilung über die genehmigten Vorhaben solle im Ausschuss erfolgen.
 
Herr Benden befürchtete, dass der Umweltschutz bei der Umsetzung des Gesetzes zu kurz 
komme. Weiter vertrat er auch die Auffassung, dass der Ausschuss beteiligt werden müsse. 
 
Die Verwaltung machte deutlich, dass es sich vorliegend um Leitlinien handele, welche als 
Richtschnur dienen sollen. In der Vergangenheit sei in keinem der bereits genannten 
Prüfungsmaßstäbe der Rat beteiligt worden, insofern würde man die politischen Gremien 
nicht in ihrer Entscheidungskompetenz beschneiden.
 
Die CDU stellte abschließend klar, dass es sich um ein beschlossenes Gesetz des Bundes 
handele, dessen Umsetzung nicht durch die Stadt Geilenkirchen behindert werden solle.
 
Ergänzung:
 
In der 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 
26.03.2026 wurde ein Änderungsvorschlag durch die Fraktion SPD vorgetragen. Weiterhin 
ergab sich aus der Diskussion, dass noch Erläuterungsbedarf zu den Anlagen der Leitlinien 
(Kartenauszüge der Orte ohne Satzung nach § 34 BauGB) besteht. Daraufhin wurden die 
Leitlinien geringfügig ergänzt bzw. klarstellend angepasst. Die Änderungen sind in der 
fortgeschriebenen Fassung der Leitlinien in roter Farbe gekennzeichnet.
 
Beschlussvorschlag:
 
Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt die vorgelegten Leitlinien zur Anwendung des 
Wohnungsbauturbos. Sie dienen als Grundlage i.S. einer Handlungsanweisung für die 
Verwaltung.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja: 14
Nein: 7
Enthaltung: 0
 
 
Mehrheitlich beschlossen.

9
TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung der gemeindlichen 
Zustimmung nach § 36a BauGB für ein Vorhaben nach § 34 Abs. 3b BauGB:
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten und drei 
Garagen
 
3533/2026
 
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.
 
Beschlussvorschlag:
 
Die gemeindliche Zustimmung nach § 34 Abs. 3b BauGB i.V.m. § 36a BauGB für die 
Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten und Garagen auf dem 
Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 5, Flurstück 2954 (Sauerbruchstraße 31) wird 
erteilt.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja: 21
Nein: 0
Enthaltung: 0
 
 
Einstimmig beschlossen.
 
 
TOP 8 Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung: 
Prüfung und Vorbereitung der Gründung einer Stadtmarketing GmbH für 
die Stadt Geilenkirchen
 
3560/2026
 
Seitens der Bürgerliste wurde der Antrag vorgestellt.
 
In der sich anschließenden Diskussionsrunde war Herr Benden der Auffassung, dass man 
die verschiedenen Begrifflichkeiten differenziert betrachten müsse. Zudem meinte er, dass 
die vorgeschlagene GmbH hinsichtlich Personal und finanzieller Aspekte nicht die optimale 
Lösung sei. Wichtig sei es, dass eine Person koordiniert die Prozesse führe.
Weiter hielt er es für erforderlich, dass Geilenkirchen ein eigenes Markenzeichen entwickele 
und nicht anderen Städten nachahme.
 
Die CDU vertrat die Meinung, dass es einen professionellen Manager geben müsse. Auch 
die SPD und die Grünen drängten darauf, die Prozesse zusammen zu führen und zunächst 
zu prüfen, welche Möglichkeiten es gebe.
 
Die AfD sah ebenfalls Verbesserungspotential und regte an, einen Außenstehenden die 
Situation beurteilen zu lassen, um einen neutralen Blick auf die Sache zu bekommen.
 
Bürgermeister Leon erklärte, dass das Stadtmarketing optimierungsbedürftig sei. Es hätten 
bereits regelmäßige Jour Fixe zwischen der Bauleitplanung und der Wirtschaftsförderung 
stattgefunden. Er schlug vor, die verschiedenen Möglichkeiten ergebnisoffen zu prüfen.
 
Seitens der CDU begrüßte man eine solche Prüfung. Jede Stadt habe zudem 
unterschiedliche Qualitäten, welche Berücksichtigung finden müssen.
 
Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen waren der Auffassung, dass nach einer Prüfung 
erkennbar sein müsse, welcher Weg eingeschlagen werden solle.

10
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form die Gründung einer
Stadtmarketing GmbH für die Stadt Geilenkirchen sinnvoll, wirtschaftlich darstellbar
und organisatorisch geeignet ist. 
2. Ziel einer Stadtmarketing GmbH soll insbesondere sein:
- die Bündelung und Professionalisierung von Stadtmarketing-, Innenstadt- und
wirtschaftsnahen Aufgaben,
- die nachhaltige Belebung der Innenstadt sowie der Umgang mit Leerständen,
- die strukturierte Zusammenarbeit mit Einzelhandel, Wirtschaft, Vereinen und
Initiativen,
- sowie die Verbesserung der Innen- und Außenwahrnehmung der Stadt
Geilenkirchen.
3. Im Rahmen der Prüfung sind insbesondere darzustellen:
 
- Aufgabenprofil und Zielsetzung der Stadtmarketing GmbH,
 
- klare Abgrenzung zu bestehenden Verwaltungsaufgaben,
 
- Organisationsstruktur (Gesellschafter, Steuerungs-/Beirat, Geschäftsführung),
 
- Personalbedarf (schlanke, wirtschaftliche Struktur),
 
- Finanzierungsmodell (städtischer Zuschuss, Drittmittel, Sponsoring,
Projektmittel),
 
- Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene,
 
- rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
 
4. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Erweiterter Beschlussvorschlag:
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine vergleichende Kosten-Nutzen-Analyse
zur Organisation des Stadtmarketings (Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung gegenüber
Ausgliederung in eine GmbH) zu erarbeiten. Im Rahmen einer entsprechenden Untersuchung
sollen insbesondere folgende Aspekte betrachtet werden:
 Aufgabenprofil der künftigen Organisation, insbesondere in den Bereichen
Stadtmarketing, Innenstadtentwicklung, Veranstaltungsmanagement, Standortprofilierung
sowie Leerstands- und Flächenmanagement, z. B. durch Erstellung eines
Leerstandskatasters
 
 Identifikation möglicher Synergien mit bestehenden Strukturen, insbesondere in den
Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Kultur

11
  
 Organisationsstruktur einer möglichen Stadtmarketingorganisation (z. B. interne
Organisationseinheit als Stabsstelle oder externe Gesellschaftsstruktur als GmbH)
 
 Strukturierte Einbindung relevanter Akteure aus Wirtschaft, Handel,
Immobilienwirtschaft, Bürgerschaft und Stadtgesellschaft
 
 Finanzierungsmodell, einschließlich möglicher Beteiligungen von Wirtschaft und weiteren
Partnern
 
 Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen einer möglichen
Organisationsform, insbesondere im Falle einer Ausgliederung in eine
Gesellschaftsstruktur
 
 Kosten-Nutzen-Analyse der unterschiedlichen Organisationsvarianten (Umsetzung
innerhalb der Stadtverwaltung gegen Ausgliederung in eine Gesellschaft)
Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Aspekte zu prüfen und die Ergebnisse in einer
vergleichenden Darstellung aufzubereiten.
Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung und Entscheidungsvorbereitung vorgelegt
werden.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja: 21
Nein: 0
Enthaltung: 0
 
 
Einstimmig beschlossen.
 
 
TOP 9 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) - Beschluss über die
Stellungnahme im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens
 
 
 
Herr Tichelbäcker erläuterte die Stellungnahme. Die hierzu verwendete Präsentation ist der 
Niederschrift als Anlage beigefügt. 
 
Auf die Nachfrage, aus welchem Grund die Stellungnahme dem Ausschuss erst später 
vorgelegt wurde, erklärte Herr Tichelbäcker, dass eine schriftliche Beteiligung seitens des 
Ministeriums nicht stattgefunden habe. Es sei lediglich über das Amtsblatt veröffentlicht 
worden. 
 
Nach der Präsentation vertrat Herr Benden die Meinung, dass eine Reduzierung der Fläche 
auf 20 Hektar falsch sei. Zudem müsse man die Option eines Energieparks weiterverfolgen, 
hierbei verwies er auf die aktuelle Weltlage.
 
Herr Tichelbäcker wies darauf hin, dass mit dieser Stellungnahme lediglich eine 
Gleichberechtigung zu den anderen Standorten von LEP-VI-Flächen gefordert und somit ein 
Wettbewerbsnachteil gegenüber den anderen genannten Standorten ausgeräumt werden 
solle. 
 
Seitens der CDU und der Bürgerliste begrüßte man den Inhalt der Stellungnahme, alle 
Kritikpunkte seien enthalten.

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Die als Anlage beigefügte weitere Stellungnahme hinsichtlich der 3. Änderung des 
Landesentwicklungsplans (LEP NRW) wird abgegeben.
 
 
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja: 18
Nein: 3
Enthaltung: 0
 
 
Mehrheitlich beschlossen.
 
 
TOP 10 Anfragen
 
 
Herr Kauhl erkundigte sich nach dem Stand des Hochwasserschutzes.
 
Herr Beigeordneter Scholz berichtete von einem Termin beim WVER. Das seinerzeit für den 
Hochwasserschutz tätige Planungsbüro befinde sich im Insolvenzverfahren. Daher müsse 
ein neues Planungsbüro beauftragt werden, welches allerdings alle Daten neu aufnehmen 
müsse. Seitens des WVER soll mit der Maßnahmenumsetzung 2028 begonnen werden. 
 
Frau Gerstner erkundigte sich nach der Gestaltung des Synagogenplatzes. Herr 
Beigeordneter Scholz erklärte, dass man mit Herrn Dr. Schlun bezüglich der Sanierung des 
Platzes im Gespräch sei und auch der Bereich der Wand zum Nachbargrundstück (grüne 
Wand) umgestaltet werden solle.
 
Herr Benden regte an, nach dem Neubau der Kreissparkasse die Verkehrsführung zu 
überdenken und das links abbiegen nicht mehr zu ermöglichen. 
 
Herr Gerads erkundigte sich nach der Bespielbarkeit des Sportplatzes in Gillrath.
Hierzu erklärte Herr Beigeordneter Scholz, dass sich der Sportplatz durch die über den 
normalen Betrieb hinausgehende intensive Vereinsnutzung in einem schlechten Zustand 
befinde. Der Rasenplatz sowie der Tennenplatz würden entsprechend instandgesetzt.
Der Spielbetrieb könne allerdings bis zum Ende der Saison fortgesetzt werden.
 
Frau Hennen erkundigte sich, wann die 20-Jahres-Frist bezüglich der Innenstadtsanierung 
ablaufe.
Seitens der Verwaltung werde man die Information nachreichen. Eine Prüfung ergab, dass 
die Bindefrist für den Bereich Herzog-Wilhelm-Straße und Vorplatz St. Ursula noch bis 2034 
läuft. 
 
 
 
Die Sitzung endete um 20:44 Uhr.
 
 
gez. gez.
Karl-Peter Conrads    Heinz-Hubert Geraths
Vorsitzender    Schriftführer

Beratungsverlauf (1)

29.05.2026 Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
TOP 6.3
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
VK 8/2026
Typ
Sitzungsvorlage VK
Datum
29.05.2026
Erstellt
29.05.2026 11:36