VK 8/2026
Anfrage der Linke-Fraktion vom 28.05.2026 zur FUTURE Site in West
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Linke-Fraktion vom 28.05.2026 zur FUTURE Site in West)
691 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage VK - öffentlich - VK 8/2026 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Sengül Telefon 0221-147-4020 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 29.05.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für Mobilität und Verkehr im Regio- nalrat des Regierungsbezirkes Köln 29.05.2026 6.3 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Linke-Fraktion vom 28.05.2026 zur FUTURE Site in West Beschlussvorschlag: Die Kommission für Mobilität und Verkehr nimmt die Anfrage zur Kenntnis. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Anfrage_FutureSiteInWest_Geilenkirchen-Lindern 2. Niederschrift 3. FSI_Staedtebaul.-Entwurf_PS_
Sitzungsvorlage VK (Anfrage_FutureSiteInWest_Geilenkirchen-Lindern)
2613 Zeichen
Regionalrat Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Tel: 0151/57138086 E-Mail: murat.yilmaz@die-linke-koeln.de Köln, 28.05.2026 Anfrage gem. § 11 der Geschäftsordnung des Regionalrates für die Sitzung der Kommission für Mobilität und Verkehr am 29.05.2026 Verkehrliche Erschließung des interkommunalen Industriegebiets „FUTURE SITE InWEST" in Geilenkirchen-Lindern Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion Die Linke im Regionalrat Köln richtet folgende Anfrage an die Verwaltung der Bezirksregierung Köln: Vorbemerkung: Das interkommunale Industriegebiet „FUTURE SITE InWEST" in Geilenkirchen-Lindern ist auf rund 240 Hektar ausgelegt und sieht eine Bebauung von ca. 180 Hektar mit bis zu 10.000 Beschäftigten vor. Der Stadtentwicklungsausschuss Geilenkirchen hat am 26. März 2026 Aufstellungsbeschlüsse für die 85. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Bebauungsplan Nr. 129 gefasst. „In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses Geilenkirchen vom 26.03.2026 wurde von mehreren Mitgliedern ausdrücklich auf die ungeklärte Erschließungs- und Finanzierungssituation hingewiesen (vgl. Niederschrift, TOP 2)." Wir fragen die Bezirksregierung Köln: 1. Liegt der Bezirksregierung Köln das Verkehrsgutachten zum Projekt „FUTURE SITE InWEST" vor, und hat sie dieses im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion bewertet? Wenn ja: Welche Annahmen enthält das Verkehrsgutachten zum Modal-Split, und hält die Bezirksregierung diese für plausibel angesichts der aktuellen Radinfrastruktur am Standort? 2. Wie bewertet die Bezirksregierung die Belastbarkeit der Verkehrsprognosen für die Bau- und Betriebsphase, insbesondere hinsichtlich des Lkw-Aufkommens und der Auswirkungen auf die Ortsdurchfahrten von Lindern, Randerath und Brachelen? Fraktion Die Linke Regionalrat Köln Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln 3. Welchen Stand haben die Planungen und Finanzierungen der geplanten Umgehungsstraßen L364n, L228n und K24n? Liegen verbindliche Finanzierungszusagen und Bauzeitpläne vor? 4. Gibt es konkrete Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn über einen Gleisanschluss oder eine verbesserte ÖPNV-Anbindung des Standorts? Wenn nein: Wann ist mit solchen Vereinbarungen zu rechnen? Und ist im Zuge der Regionalplanung eine Abstimmung mit dem SPNV-Aufgabenträger (NVR) erfolgt? 5. Hält die Bezirksregierung es für vereinbar mit den Grundsätzen (§1 Abs. 3 BauGB) der Regionalplanung, dass mit der baulichen Umsetzung des Industriegebiets begonnen wird, ohne den Grundsatz der gesicherten Erschließung als Genehmigungsvoraussetzung? Mit freundlichen Grüßen Murat Yilmaz – Fraktionsvorsitzender
Sitzungsvorlage VK (Niederschrift)
26882 Zeichen
Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Geilenkirchen am Donnerstag, dem 26.03.2026, 18:00 Uhr im Großen Sitzungssaal, Markt 9, 52511 Geilenkirchen. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Bebauungsplan Nr. 28, 8. Änderung der Stadt Geilenkirchen - Bauchem - Quimperlestraße Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Bauchem, westlich der Quimperlestraße, nördlich des REWE Marktes, südöstlich des Pflegeheims Haus Beatrix. - Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) - Beratung über den Vorentwurf des Bebauungsplans und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Vorlage: 3554/2026 2. 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen - Lindern - Lindern Nord Geltungsbereich: Flächen im Stadtteil Lindern, nördlich der Bahnlinie, im Bereich der Hückelhovener Straße, Linnicher Straße und der Thomashofstraße sowie westlich der Stadtgebietsgrenze - Beratung und Beschluss über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Vorlage: 3561/2026 3. Bebauungsplan Nr. 129 der Stadt Geilenkirchen - Lindern - Lindern Nord Geltungsbereich, Fläche im Stadtteil Lindern, nördlich der Bahnlinie, südlich der Hückelhovener Straße, westlich der Linnicher Straße und im Bereich der Thomashofstraße - Beratung und Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 129 (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Vorlage: 3562/2026 4. 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen - Immendorf - Apweilerstraße Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Immendorf, südlich der "Apweilerstraße" und östlich der Straße "Immenweg" - Beratung und Beschluss über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Vorlage: 3550/2026 5. Bebauuungsplan Nr. 128 der Stadt Geilenkirchen - Immendorf - Apweilerstraße Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Immendorf, südlich der "Apweilerstraße" und östlich der Straße"Immenweg" - Beratung und Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 128 (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Vorlage: 3549/2026 6. Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (BauTurbo) - Beratung und Beschluss über die Klärung der Zuständigkeit zur Erteilung einer gemeindlichen Zustimmung nach § 36 a BauGB Vorlage: 3557/2026 2 7. Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB für ein Vorhaben nach § 34 Abs. 3b BauGB: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten und drei Garagen Vorlage: 3533/2026 8. Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung: Prüfung und Vorbereitung der Gründung einer Stadtmarketing GmbH für die Stadt Geilenkirchen Vorlage: 3560/2026 9. 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) - Beschluss über die Stellungnahme im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens 10. Anfragen II. Nichtöffentlicher Teil 11. Bebauungsplan Nr. 28, 8. Änderung der Stadt Geilenkirchen - Beratung und Entscheidung über den Abschluss einer Planungsvereinbarung mit dem Vorhabenträger Vorlage: 3552/2026 12. Bebauungsplan Nr. 34, 3. Änderung "Haihover Straße (Areal REWE-Markt)" - Sachstandsbericht über aktuelle Vertragswerke Vorlage: 3567/2026 13. Anfragen Anwesend waren: Vorsitzender 1. Herr Karl-Peter Conrads Stellvertretende/r Vorsitzender 2. Herr Manfred Schumacher Mitglieder 3. Herr Marko Banzet 4. Frau Maja Bintakys-Heinrichs 5. Frau Sabine Bock 6. Herr Stefan Coenen 7. Herr Patric Horst Franken 8. Herr Jürgen-Josef Hutmacher 9. Herr Mario Karner 10. Herr Robert Kauhl 11. Frau Barbara Slupik 12. Herr Adolf Matthias Voßenkaul Beratendes Mitglied gemäß § 58 GO 13. Herr Hans-Jürgen Benden Stellvertretendes Mitglied 14. Herr Daniel Bani-Shoraka Vertretung für Herrn Nico Peetz 15. Frau Christina Hennen Vertretung für Herrn Hubert Laumen 3 Sachkundiger Einwohner 16. Herr Heinz Pütz Sachkundige/r Bürger/in 17. Herr Helmut Gerads 18. Frau Kathrin Gerster 19. Herr Karsten Kramarz 20. Herr Max Lersmacher Vertretung für Herrn Marlon Nybelen 21. Frau Dany Molz 22. Herr Dipl.-Ing. Heinz-Arno Plum Vertretung für Frau Christine Maria Elenore Rei chel 23. Herr Jörg Stamm von der Verwaltung 24. Herr Bürgermeister Dr. Armin Leon 25. Herr Beigeordneter Stephan Scholz 26. Herr Michael Jansen 27. Herr Jochen Tichelbäcker 28. Herr Markus Bienwald 29. Herr Heiner Dyong 30. Herr Thomas Reinecke 31. Herr Jannik Königs 32. Frau Susanne Köppl 33. Herr Gunter Wagner Protokollführer 34. Herr Heinz-Hubert Geraths Gäste 35. Herr David Giang Planungsbüro VDH 36. Herr Dr. Tim Schlun zu TOP 1 Entschuldigt: Mitglieder 37. Herr Hubert Laumen 38. Frau Christine Maria Elenore Reichel Sachkundige/r Bürger/in 39. Herr Marlon Nybelen 40. Herr Nico Peetz Der Ausschussvorsitzende, Herr Karl-Peter Conrads, eröffnete um 18:00 Uhr die Sitzung. Er begrüßte die erschienenen Ausschussmitglieder, die Besucherinnen und Besucher, die Pressevertreter sowie die anwesenden Vertreter der Verwaltung. Anschließend stellte der Ausschussvorsitzende die ordnungsgemäße und fristgerechte Einladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest und informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass Einwände gegen die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nicht erhoben worden seien. Es wurde einstimmig darüber entschieden, dass TOP 8 erweitert wird. Die Anregung gem. § 24 GO NRW, welche im Haupt- und Finanzausschuss eingereicht wurde (Vorlage 3556/2026), wurde zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung abgegeben und ist gleichgelagert zum Antrag der Bürgerliste. 4 Weiter wurde mehrheitlich darüber entschieden, dass die Tagesordnung im öffentlichen Teil um den TOP 9: 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) - Beschluss über die Stellungnahme im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens erweitert wird. I. Öffentlicher Teil TOP 1 Bebauungsplan Nr. 28, 8. Änderung der Stadt Geilenkirchen - Bauchem - Quimperlestraße Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Bauchem, westlich der Quimperlestraße, nördlich des REWE Marktes, südöstlich des Pflegeheims Haus Beatrix. - Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) - Beratung über den Vorentwurf des Bebauungsplans und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB 3554/2026 Herr Giang vom Planungsbüro VDH stellte den Bebauungsplan vor. Die hierzu verwendete Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. In der anschließenden Diskussionsrunde begrüßte man seitens der CDU das Projekt. Auf die Nachfrage nach der Anzahl der Wohnungen erklärte Herr Giang, dass 37 Wohnungen geplant seien. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigte sich danach, ob es sich bei dem Projekt um sozial geförderten Wohnungsbau handele. Hierzu erklärte Herr Dr. Schlun als Vorhabenträger, dass sozial geförderter Wohnungsbau verbindlich geplant sei. Der entsprechende Antrag sei beim Kreis Heinsberg gestellt. Während der Bauphase könne man die Bewohner in andere Wohnungen unterbringen. Herr Pütz erkundigte sich nach der Barrierefreiheit. Herr Giang erläuterte, dass es sich einerseits um Bestandsgebäude handele, welche eine Umsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit nicht ermögliche. Bei den neu geplanten Baukörpern werde die Barrierefreiheit berücksichtigt. Auf Nachfrage von Herrn Benden erklärte Herr Dr. Schlun, dass bei notwendigen Umzügen das eigene Hausmeisterteam unterstützen könne, sofern das von den Bewohnern gewünscht sei. Zudem fragte Herr Benden nach dem vorhandenen Fußweg, welcher hinter dem Grundstück verlaufe. Hierzu erklärte Herr Giang, dass der Weg für die Öffentlichkeit geschlossen werden solle. Herr Dr. Schlun ergänzte, dass vor allem nachts an dieser Stelle Vandalismus und Vermüllung stattfinde. Seitens der Verwaltung bestätigte man die Situation, der Bauhof habe an dieser Stelle häufig mit Aufräumarbeiten zu tun. Die Bürgerliste regte an, den sozialen Wohnungsbau zu sichern, beispielsweise durch einen städtebaulichen Vertrag oder im Bebauungsplan. Auf die Nachfrage der CDU nach einem zeitlichen Ablauf erklärte Herr Dr. Schlun, dass aufgrund des sozialen Wohnungsbau frühestens mit einer Umsetzung Ende 2027 zu rechnen sei. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen a) das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28, 8. Änderung der Stadt Geilenkirchen für den im Lageplan gekennzeichneten Geltungsbereich einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). 5 b) die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung für den Bebauungsplan Nr. 28, 8. Änderung der Stadt Geilenkirchen öffentlich zu unterrichten (frühzeitige Beteiligung) und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben und c) die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten. Abstimmungsergebnis: Ja: 21 Nein: 0 Enthaltung: 0 Einstimmig beschlossen. TOP 2 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen - Lindern - Lindern Nord Geltungsbereich: Flächen im Stadtteil Lindern, nördlich der Bahnlinie, im Bereich der Hückelhovener Straße, Linnicher Straße und der Thomashofstraße sowie westlich der Stadtgebietsgrenze - Beratung und Beschluss über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) 3561/2026 Die Bürgerliste war der Auffassung, dass die Finanzierung und die Erschließung nicht gesichert sei und somit das Gebiet nicht realisierbar sei. Daher sollten zunächst diese Punkte verbindlich geklärt werden, bevor über den vorliegenden Aufstellungsbeschluss entschieden werden sollte. Seitens der Verwaltung wurde deutlich gemacht, dass es sich hier konkret lediglich um die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses handele. Es werde allerdings kein Plan bzw. eine Bebauung umgesetzt werden können, wenn nicht die Erschließung gesichert sei. Herr Benden hielt das Vorgehen für nicht zielführend. Es gebe keine Investoren, zudem gebe es keine gesicherten Erkenntnisse darüber, wie die weitere Entwicklung des Gebietes sei. Die CDU und die SPD befürworteten die Vorgehensweise und machten deutlich, dass man nun die Voraussetzungen schaffen müsse. Dadurch könne man dann, wenn die Straßen gebaut seien, auch unmittelbar mit der Umsetzung beginnen. Die Grünen signalisierten, dass sie dem Beschlussvorschlag sowie dem Projekt nicht zustimmen werden, da dadurch ihrer Meinung nach wertvolle Ressourcen verschwendet werden würden. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt das Verfahren zur 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB). 6 Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 7 Enthaltung: 0 Mehrheitlich beschlossen. TOP 3 Bebauungsplan Nr. 129 der Stadt Geilenkirchen - Lindern - Lindern Nord Geltungsbereich, Fläche im Stadtteil Lindern, nördlich der Bahnlinie, südlich der Hückelhovener Straße, westlich der Linnicher Straße und im Bereich der Thomashofstraße - Beratung und Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 129 (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) 3562/2026 Hierzu gab es keine Wortmeldungen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 129 der Stadt Geilenkirchen einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 7 Enthaltung: 0 Mehrheitlich beschlossen. TOP 4 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen - Immendorf - Apweilerstraße Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Immendorf, südlich der "Apweilerstraße" und östlich der Straße "Immenweg" - Beratung und Beschluss über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) 3550/2026 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sahen durch die Schaffung dieses Baugebietes die Gefahr der Zersiedelung eines gewachsenen Dorfes. Zudem regte man an, auch andere Konzepte zu prüfen, die weniger Ressourcen verbrauchen. Herr Jansen als Geschäftsführer der ESG berichtete, dass es sich schwierig gestalte, innerdörfliche Flächen für eine Nachverdichtung zu erwerben. Die Eigentümer seien häufig nicht verkaufsbereit. Man stehe allerdings laufend im Austausch mit den entsprechenden Eigentümern. Für die vorliegende Fläche liege bereits seit ca. 4 Jahren eine positiv beschiedene landesplanerische Anfrage vor. Seitens der Bürgerliste befürwortete man das Projekt. Es wurde darauf hingewiesen, dass der nächst gelegene Spielplatz am anderen Ende des Dorfes sei. Daher müsse man für das geplante Gebiet auch Spielmöglichkeiten für Kinder schaffen. 7 Herr Jansen erklärte, dass hier lediglich ein Aufstellungsbeschluss gefasst werde. Intern habe man ein Bebauungskonzept entwickelt, welches auch einen Spielplatz sowie den Bau von Mehrfamilienhäusern vorsehe. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt das Verfahren zur 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Abstimmungsergebnis: Ja: 18 Nein: 2 Enthaltung: 1 Mehrheitlich beschlossen. TOP 5 Bebauuungsplan Nr. 128 der Stadt Geilenkirchen - Immendorf - Apweilerstraße Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Immendorf, südlich der "Apweilerstraße" und östlich der Straße"Immenweg" - Beratung und Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 128 (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) 3549/2026 Hierzu gab es keine Wortmeldungen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 128 der Stadt Geilenkirchen einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB). Abstimmungsergebnis: Ja: 18 Nein: 2 Enthaltung: 1 Mehrheitlich beschlossen. TOP 6 Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (BauTurbo) - Beratung und Beschluss über die Klärung der Zuständigkeit zur Erteilung einer gemeindlichen Zustimmung nach § 36 a BauGB 3557/2026 Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war man der Meinung, dass man durch diesen Beschlussvorschlag die Kompetenzen der politischen Gremien abgeben würde. Daher solle über jeden Antrag im Rat bzw. im Ausschuss entschieden werden. Darüber hinaus sah man die Gefahr, dass der soziale Wohnungsbau und die Umweltbelange zu wenig Berücksichtigung finden würden. 8 Die Verwaltung erläuterte die Vorlage und stellte klar, dass es sich um die Umsetzung eines Bundesgesetzes handele mit der Intention, Wohnraum zu schaffen. Das Wort „Turbo“ dürfe nicht nur zeitlich verstanden werden, sondern auch als Ausweitung der gesetzlichen Bebauungsmöglichkeiten. Der Gesetzgeber habe mit dem Bau-Turbo geregelt, dass in den drei bekannten Prüfungsmaßstäben § 30 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich abgewichen werden könne. Vom Gesetzgeber sei vorgesehen, dass die politischen Gremien mitbestimmen dürfen. Jeder Fall sei ein Einzelfall und wurde bisher ausschließlich von der Verwaltung entschieden. Durch den „Bau-Turbo“ soll nun auch dort Wohnraum geschaffen werden, wo es in der Vergangenheit nicht ohne weiteres möglich war. Auf Nachfrage nach den Anlagen zu der Vorlage erklärte die Verwaltung, dass es in den Orten, die als Anlage beigefügt seien, nicht per Satzung geregelt sei, ob es sich um Innen- oder Außenbereich handele. Die Anlagen dienen dazu, den Stand vom 30.10.2025 zu dokumentieren. Die SPD war der Auffassung, dass dringend Wohnraum benötigt werde. Eine entsprechende Mitteilung über die genehmigten Vorhaben solle im Ausschuss erfolgen. Herr Benden befürchtete, dass der Umweltschutz bei der Umsetzung des Gesetzes zu kurz komme. Weiter vertrat er auch die Auffassung, dass der Ausschuss beteiligt werden müsse. Die Verwaltung machte deutlich, dass es sich vorliegend um Leitlinien handele, welche als Richtschnur dienen sollen. In der Vergangenheit sei in keinem der bereits genannten Prüfungsmaßstäbe der Rat beteiligt worden, insofern würde man die politischen Gremien nicht in ihrer Entscheidungskompetenz beschneiden. Die CDU stellte abschließend klar, dass es sich um ein beschlossenes Gesetz des Bundes handele, dessen Umsetzung nicht durch die Stadt Geilenkirchen behindert werden solle. Ergänzung: In der 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 26.03.2026 wurde ein Änderungsvorschlag durch die Fraktion SPD vorgetragen. Weiterhin ergab sich aus der Diskussion, dass noch Erläuterungsbedarf zu den Anlagen der Leitlinien (Kartenauszüge der Orte ohne Satzung nach § 34 BauGB) besteht. Daraufhin wurden die Leitlinien geringfügig ergänzt bzw. klarstellend angepasst. Die Änderungen sind in der fortgeschriebenen Fassung der Leitlinien in roter Farbe gekennzeichnet. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt die vorgelegten Leitlinien zur Anwendung des Wohnungsbauturbos. Sie dienen als Grundlage i.S. einer Handlungsanweisung für die Verwaltung. Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 7 Enthaltung: 0 Mehrheitlich beschlossen. 9 TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB für ein Vorhaben nach § 34 Abs. 3b BauGB: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten und drei Garagen 3533/2026 Hierzu gab es keine Wortmeldungen. Beschlussvorschlag: Die gemeindliche Zustimmung nach § 34 Abs. 3b BauGB i.V.m. § 36a BauGB für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten und Garagen auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 5, Flurstück 2954 (Sauerbruchstraße 31) wird erteilt. Abstimmungsergebnis: Ja: 21 Nein: 0 Enthaltung: 0 Einstimmig beschlossen. TOP 8 Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung: Prüfung und Vorbereitung der Gründung einer Stadtmarketing GmbH für die Stadt Geilenkirchen 3560/2026 Seitens der Bürgerliste wurde der Antrag vorgestellt. In der sich anschließenden Diskussionsrunde war Herr Benden der Auffassung, dass man die verschiedenen Begrifflichkeiten differenziert betrachten müsse. Zudem meinte er, dass die vorgeschlagene GmbH hinsichtlich Personal und finanzieller Aspekte nicht die optimale Lösung sei. Wichtig sei es, dass eine Person koordiniert die Prozesse führe. Weiter hielt er es für erforderlich, dass Geilenkirchen ein eigenes Markenzeichen entwickele und nicht anderen Städten nachahme. Die CDU vertrat die Meinung, dass es einen professionellen Manager geben müsse. Auch die SPD und die Grünen drängten darauf, die Prozesse zusammen zu führen und zunächst zu prüfen, welche Möglichkeiten es gebe. Die AfD sah ebenfalls Verbesserungspotential und regte an, einen Außenstehenden die Situation beurteilen zu lassen, um einen neutralen Blick auf die Sache zu bekommen. Bürgermeister Leon erklärte, dass das Stadtmarketing optimierungsbedürftig sei. Es hätten bereits regelmäßige Jour Fixe zwischen der Bauleitplanung und der Wirtschaftsförderung stattgefunden. Er schlug vor, die verschiedenen Möglichkeiten ergebnisoffen zu prüfen. Seitens der CDU begrüßte man eine solche Prüfung. Jede Stadt habe zudem unterschiedliche Qualitäten, welche Berücksichtigung finden müssen. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen waren der Auffassung, dass nach einer Prüfung erkennbar sein müsse, welcher Weg eingeschlagen werden solle. 10 Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form die Gründung einer Stadtmarketing GmbH für die Stadt Geilenkirchen sinnvoll, wirtschaftlich darstellbar und organisatorisch geeignet ist. 2. Ziel einer Stadtmarketing GmbH soll insbesondere sein: - die Bündelung und Professionalisierung von Stadtmarketing-, Innenstadt- und wirtschaftsnahen Aufgaben, - die nachhaltige Belebung der Innenstadt sowie der Umgang mit Leerständen, - die strukturierte Zusammenarbeit mit Einzelhandel, Wirtschaft, Vereinen und Initiativen, - sowie die Verbesserung der Innen- und Außenwahrnehmung der Stadt Geilenkirchen. 3. Im Rahmen der Prüfung sind insbesondere darzustellen: - Aufgabenprofil und Zielsetzung der Stadtmarketing GmbH, - klare Abgrenzung zu bestehenden Verwaltungsaufgaben, - Organisationsstruktur (Gesellschafter, Steuerungs-/Beirat, Geschäftsführung), - Personalbedarf (schlanke, wirtschaftliche Struktur), - Finanzierungsmodell (städtischer Zuschuss, Drittmittel, Sponsoring, Projektmittel), - Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene, - rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. 4. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Erweiterter Beschlussvorschlag: Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine vergleichende Kosten-Nutzen-Analyse zur Organisation des Stadtmarketings (Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung gegenüber Ausgliederung in eine GmbH) zu erarbeiten. Im Rahmen einer entsprechenden Untersuchung sollen insbesondere folgende Aspekte betrachtet werden: Aufgabenprofil der künftigen Organisation, insbesondere in den Bereichen Stadtmarketing, Innenstadtentwicklung, Veranstaltungsmanagement, Standortprofilierung sowie Leerstands- und Flächenmanagement, z. B. durch Erstellung eines Leerstandskatasters Identifikation möglicher Synergien mit bestehenden Strukturen, insbesondere in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Kultur 11 Organisationsstruktur einer möglichen Stadtmarketingorganisation (z. B. interne Organisationseinheit als Stabsstelle oder externe Gesellschaftsstruktur als GmbH) Strukturierte Einbindung relevanter Akteure aus Wirtschaft, Handel, Immobilienwirtschaft, Bürgerschaft und Stadtgesellschaft Finanzierungsmodell, einschließlich möglicher Beteiligungen von Wirtschaft und weiteren Partnern Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen einer möglichen Organisationsform, insbesondere im Falle einer Ausgliederung in eine Gesellschaftsstruktur Kosten-Nutzen-Analyse der unterschiedlichen Organisationsvarianten (Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung gegen Ausgliederung in eine Gesellschaft) Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Aspekte zu prüfen und die Ergebnisse in einer vergleichenden Darstellung aufzubereiten. Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung und Entscheidungsvorbereitung vorgelegt werden. Abstimmungsergebnis: Ja: 21 Nein: 0 Enthaltung: 0 Einstimmig beschlossen. TOP 9 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) - Beschluss über die Stellungnahme im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens Herr Tichelbäcker erläuterte die Stellungnahme. Die hierzu verwendete Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Auf die Nachfrage, aus welchem Grund die Stellungnahme dem Ausschuss erst später vorgelegt wurde, erklärte Herr Tichelbäcker, dass eine schriftliche Beteiligung seitens des Ministeriums nicht stattgefunden habe. Es sei lediglich über das Amtsblatt veröffentlicht worden. Nach der Präsentation vertrat Herr Benden die Meinung, dass eine Reduzierung der Fläche auf 20 Hektar falsch sei. Zudem müsse man die Option eines Energieparks weiterverfolgen, hierbei verwies er auf die aktuelle Weltlage. Herr Tichelbäcker wies darauf hin, dass mit dieser Stellungnahme lediglich eine Gleichberechtigung zu den anderen Standorten von LEP-VI-Flächen gefordert und somit ein Wettbewerbsnachteil gegenüber den anderen genannten Standorten ausgeräumt werden solle. Seitens der CDU und der Bürgerliste begrüßte man den Inhalt der Stellungnahme, alle Kritikpunkte seien enthalten. 12 Die als Anlage beigefügte weitere Stellungnahme hinsichtlich der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) wird abgegeben. Abstimmungsergebnis: Ja: 18 Nein: 3 Enthaltung: 0 Mehrheitlich beschlossen. TOP 10 Anfragen Herr Kauhl erkundigte sich nach dem Stand des Hochwasserschutzes. Herr Beigeordneter Scholz berichtete von einem Termin beim WVER. Das seinerzeit für den Hochwasserschutz tätige Planungsbüro befinde sich im Insolvenzverfahren. Daher müsse ein neues Planungsbüro beauftragt werden, welches allerdings alle Daten neu aufnehmen müsse. Seitens des WVER soll mit der Maßnahmenumsetzung 2028 begonnen werden. Frau Gerstner erkundigte sich nach der Gestaltung des Synagogenplatzes. Herr Beigeordneter Scholz erklärte, dass man mit Herrn Dr. Schlun bezüglich der Sanierung des Platzes im Gespräch sei und auch der Bereich der Wand zum Nachbargrundstück (grüne Wand) umgestaltet werden solle. Herr Benden regte an, nach dem Neubau der Kreissparkasse die Verkehrsführung zu überdenken und das links abbiegen nicht mehr zu ermöglichen. Herr Gerads erkundigte sich nach der Bespielbarkeit des Sportplatzes in Gillrath. Hierzu erklärte Herr Beigeordneter Scholz, dass sich der Sportplatz durch die über den normalen Betrieb hinausgehende intensive Vereinsnutzung in einem schlechten Zustand befinde. Der Rasenplatz sowie der Tennenplatz würden entsprechend instandgesetzt. Der Spielbetrieb könne allerdings bis zum Ende der Saison fortgesetzt werden. Frau Hennen erkundigte sich, wann die 20-Jahres-Frist bezüglich der Innenstadtsanierung ablaufe. Seitens der Verwaltung werde man die Information nachreichen. Eine Prüfung ergab, dass die Bindefrist für den Bereich Herzog-Wilhelm-Straße und Vorplatz St. Ursula noch bis 2034 läuft. Die Sitzung endete um 20:44 Uhr. gez. gez. Karl-Peter Conrads Heinz-Hubert Geraths Vorsitzender Schriftführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- VK 8/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage VK
- Datum
- 29.05.2026
- Erstellt
- 29.05.2026 11:36