V/0790/2005
Bebauungsplan Nr. 465: Hiltrup - Meesenstiege / südlich Sternkamp
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Anlage zur Anlage 1 - Ausgleich
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+ NS e i 5 d 04113 N N 4.439 qm A Gemarkung Münster y a ir 2. Flur 249 |Teilfläche aus Flurstück Nr. 3 Legende 08.2 \STADT Kompensationsfläche Kompensationsflächennummer Flurstücksgrenze AA UEhakHESana BURG Er a STADT Plan Nr: B-Plan 465 Stand: 23.03.2005) Änderungen: Maßstab: 1:5000 - - Ausgleichsfläche außerhalb des Bearbeiter: A. Sailer A Geltungsbereichs des Bebauungsplans Zeichner: A. Sailer Lageplan Abt.Leiter: R.Stoldt |Anmseiter: | MÜNSTER AMT FÜR GRÜNFLÄCHEN UND UMWELTSCHUTZ
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 465: Hiltrup - Meesenstiege / südlich Sternkamp 1. Beschluss über die Anregung 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.11.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 465: Hiltrup – Meesenstiege / südlich Sternkamp wird dahingehend geändert, dass auch in dem WA-Gebiet für eine II-geschossige Doppelhausbe- bauung eine Gebäudehöhe von 9,00 m (bislang 10,00 m) nicht überschritten werden darf. 2. Der gemäß Beschlussvorschlag 1 geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 465: Hiltrup – Meesenstiege / südlich Sternkamp wird aufgrund der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 465 wird ebenfalls beschlossen. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 465 wird der Bebauungsplan HI 14: Hiltrup – südlich der Amelsbürener Straße, soweit er durch den Bebauungsplan Nr. 465 überlagert wird, außer Kraft treten. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Müns- ter keine zusätzlichen Kosten und keine Folgekosten entstehen. Wie in der Vorlage Nr. 376/2005 erläutert ist die Stadt Münster Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschlie- ßungsaufwandes in Höhe von ca. 1,015 Mio. €. Finanzierung/Mittelbereitstellung Wie in der Vorlage Nr. 376/2005 dargestellt sind die erforderlichen Mittel im Finanzplan und Inves- titionsprogramm teilweise veranschlagt. Die noch nicht veranschlagten Mittel sollen vorbehaltlich verfügbarer Mittel im künftigen Finanzplan und Investitionsprogramm vorgesehen werden. Vorlagen-Nr.: V/0790/2005 Auskunft erteilt: Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 29.09.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Begründung: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 465 hat vom 22.08. bis 22.09.2005 öffentlich ausgele- gen. Während der Beratung in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup wurde gebeten, die Baufläche mit ausschließlicher Doppelhausbebauung so auszugestalten, dass sie mit ihrer Höhenent- wicklung die nördlich anschließende Bebauung nicht übersteigt. Stellungnahme Diesem Wunsch soll, da keine städtebaulichen Bedenken bestehen, entsprochen werden, in dem für das gesamte Plangebiet eine einheitliche Gebäudehöhe von 9,00 m festgesetzt wird. (Beschlussvorschlag 1) 2. Die gemäß Beschlussvorschlag 1 vorgesehene Änderung des Bebauungsplanentwurfes be- rührt nicht die Grundzüge der Planung. Eine weitere Beteiligung der Träger öffentlicher Belan- ge ist nicht erforderlich. Eine Beteiligung der Eigentümer kann unterbleiben da die Stadt Eigen- tümerin der angrenzenden Flächen ist. Somit kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. (Beschlussvorschlag 2) Der Bebauungsplan Nr. 465 erstreckt sich teilweise auf den Geltungsbereich des Bebauungs- planes HI 14. Der Bebauungsplan Nr. 465 übernimmt die planungsrechtliche Beurteilungs- grundlage anstelle des bestehenden Planungsrechtes. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan (verkleinert)
Anlage 2 - Plan
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 790/2005
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Bebauungsplan Nr. 465 (amtlicher Umring) amtlich
- Amelsbürener Straße
- Sternkamp 1
- Meesenstiege
Bebauungsplan Nr. 465
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Meesenstiege / Südlich Sternkamp
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0790/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 29.09.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37