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V/0790/2005

Bebauungsplan Nr. 465: Hiltrup - Meesenstiege / südlich Sternkamp

Vorlage 29.09.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2005, TOP 23.2.2

Anlage zur Anlage 1 - Ausgleich

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Plan

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Ansehen

Anlage zur Anlage 1 - Ausgleich

503 Zeichen

+
NS
e i 5 d
04113 N N
4.439 qm A
Gemarkung Münster y a ir 2.

Flur 249
|Teilfläche aus Flurstück Nr. 3

Legende

08.2 \STADT

Kompensationsfläche

Kompensationsflächennummer

Flurstücksgrenze

AA UEhakHESana BURG

Er
a

STADT

Plan Nr: B-Plan 465
Stand: 23.03.2005)
Änderungen: Maßstab: 1:5000

- - Ausgleichsfläche außerhalb des
Bearbeiter: A. Sailer A

Geltungsbereichs des Bebauungsplans

Zeichner: A. Sailer Lageplan
Abt.Leiter: R.Stoldt |Anmseiter:

| MÜNSTER

AMT FÜR GRÜNFLÄCHEN
UND UMWELTSCHUTZ

Beschlussvorlage

3453 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 465: Hiltrup - Meesenstiege / südlich Sternkamp 
1. Beschluss über die Anregung 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
09.11.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 465: Hiltrup – Meesenstiege / südlich Sternkamp wird 
dahingehend geändert, dass auch in dem WA-Gebiet für eine II-geschossige Doppelhausbe-
bauung eine Gebäudehöhe von 9,00 m (bislang 10,00 m) nicht überschritten werden darf. 
 
2. Der gemäß Beschlussvorschlag 1 geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 465: Hiltrup – 
Meesenstiege / südlich Sternkamp wird aufgrund der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und der §§ 
7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen.  
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 465 wird ebenfalls beschlossen. 
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 465 wird der Bebauungsplan HI 14: Hiltrup – 
südlich der Amelsbürener Straße, soweit er durch den Bebauungsplan Nr. 465 überlagert wird, 
außer Kraft treten. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Müns-
ter keine zusätzlichen Kosten und keine Folgekosten entstehen. Wie in der Vorlage Nr. 376/2005 
erläutert ist die Stadt Münster Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschlie-
ßungsaufwandes in Höhe von ca. 1,015 Mio. €.  
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Wie in der Vorlage Nr. 376/2005 dargestellt sind die erforderlichen Mittel im Finanzplan und Inves-
titionsprogramm teilweise veranschlagt. Die noch nicht veranschlagten Mittel sollen vorbehaltlich 
verfügbarer Mittel im künftigen Finanzplan und Investitionsprogramm vorgesehen werden.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0790/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.09.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Begründung: 
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 465 hat vom 22.08. bis 22.09.2005 öffentlich ausgele-
gen. 
 
Während der Beratung in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup wurde gebeten, die Baufläche 
mit ausschließlicher Doppelhausbebauung so auszugestalten, dass sie mit ihrer Höhenent-
wicklung die nördlich anschließende Bebauung nicht übersteigt.  
 
Stellungnahme 
Diesem Wunsch soll, da keine städtebaulichen Bedenken bestehen, entsprochen werden, in 
dem für das gesamte Plangebiet eine einheitliche Gebäudehöhe von 9,00 m festgesetzt wird. 
(Beschlussvorschlag 1) 
 
2. Die gemäß Beschlussvorschlag 1 vorgesehene Änderung des Bebauungsplanentwurfes be-
rührt nicht die Grundzüge der Planung. Eine weitere Beteiligung der Träger öffentlicher Belan-
ge ist nicht erforderlich. Eine Beteiligung der Eigentümer kann unterbleiben da die Stadt Eigen-
tümerin der angrenzenden Flächen ist.  
Somit kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. (Beschlussvorschlag 2)  
 
Der Bebauungsplan Nr. 465 erstreckt sich teilweise auf den Geltungsbereich des Bebauungs-
planes HI 14. Der Bebauungsplan Nr. 465 übernimmt die planungsrechtliche Beurteilungs-
grundlage anstelle des bestehenden Planungsrechtes. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan (verkleinert)

Anlage 2 - Plan

34 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 790/2005

Beratungsverlauf (4)

27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2005 Hauptausschuss
TOP 19.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.11.2005 Rat
TOP 23.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bebauungsplan Nr. 465 (amtlicher Umring) amtlich
  • Amelsbürener Straße
  • Sternkamp 1
  • Meesenstiege

Bebauungsplan Nr. 465

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Meesenstiege / Südlich Sternkamp

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0790/2005
Typ
Vorlage
Datum
29.09.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37