1520/2023
Beantwortung der Anfrage der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Volt vom 19.04.2023
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 19.05.2023 1520/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.05.2023 Beantwortung der Anfrage der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Volt vom 19.04.2023 betr. "Parkplätze in Köln", AN/0658/2023 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Volt-Fraktion bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wie viele Parkplätze wurden im Zusammenhang mit den Anträgen AN/1536/2021 und AN/1553/2021 in Parkplätze für E-Scooter umgewandelt oder sollen im laufenden Jahr umgewandelt werden und was schätzt die Verwaltung, wie viele Autoparkplätze dadurch insgesamt umgewandelt werden?“ Antwort der Verwaltung: Es wurden bisher 32 Parkplätze in Abstellmöglichkeiten für E-Scooter umgewandelt. Die weitere Schaffung zusätzlicher Abstellmöglichkeiten erfolgt im Rahmen aktuell lau- fender sowie zukünftiger Straßenplanungen und wird daher stets erweitert. Hierbei werden die Belange der Nahmobilität (Fahrradparken, Lastenfahrradparken, Leihräder und E-Scooter) stets gesamtheitlich geprüft und bedarfsgerecht eingerichtet. Ziel ist es, die Nutzungskonflikte im Gehwegbereich stetig weiter zu reduzieren und sukzessi- ve ein stationsbasiertes System für die Nahmobilität einzurichten. Eine konkrete Anzahl an umzuwandelnden Autoparkplätzen lässt sich im aktuellen Planungsstadium für die Zukunft daher noch nicht ableiten. 2. „Wann wird der Politik ein umfassendes Konzept zum Masterplan Parken wie in AN/2635/2021 erarbeitet vorgestellt?“ Antwort der Verwaltung: Aufgrund der Vielzahl und Komplexität der Aufgaben, die sich aus dem Masterplan Parken ergeben, ist die Erstellung des umfassenden Konzeptes, das alle Beschluss- punkte thematisiert, noch nicht finalisiert. Die Verwaltung ist aktuell dabei, die beiden Beschlusspunkte des Masterplan Parken (AN/2635/2021) „Neuaufteilung des öffentlichen Raums“ und „Faires Parken“ auf die bestehenden Bewohnerparkgebiete anzuwenden. Dafür werden die einzelnen Bewoh- nerparkgebiete betrachtet und in Bezug auf Ausweitung Bewohnerreservierung, barrie- refreie Gehwege sowie erforderliche Mindestfahrbahnbreiten umgeplant. Die Planun- gen werden den entsprechenden Bezirksvertretungen sukzessive zur Beschlussfas- sung vorgelegt. 2 3. „Hat die Verwaltung mit dem flächendeckenden Prüfen zur Ausweitung der Parkraum- bewirtschaftung bereits begonnen, wenn nicht, ab wann plant sie es?“ Antwort der Verwaltung: Mit der Prüfung zur Ausweitung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung wurde noch nicht begonnen. Bisher wurde in Köln bei der Einrichtung einer flächende- ckenden Parkraumbewirtschaftung gleichzeitig eine Bevorrechtigung für die Bewoh- ner*innen eingeführt. Die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten ist an rechtliche Prü- fungen und Voraussetzungen gebunden. Für die Einrichtung von Bewohnerparkgebie- ten sind Verkehrserhebungen des ruhenden Verkehrs notwendig, die nachweisen, dass in dem entsprechenden Gebiet ein hoher Parkdruck durch Fremdparker herrscht. In der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zum Bewohnerparken im Pauliviertel wurde die durchgeführte Verkehrserhebung als nicht ausreichend bewertet. Aus die- sem Grund wird die Verkehrserhebung des ruhenden Verkehrs im Pauliviertel ebenso wiederholt wie in Bayenthal, wo die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes kurz be- vorstand. Die Ergebnisse der Verkehrserhebung sind ebenfalls entscheidend für die weitere Planung zur Ausweitung einer flächendeckenden Bewirtschaftung. Die Einrichtung von flächendeckender Bewirtschaftung mit Bevorrechtigung für die Bewohner*innen ist aus den genannten Gründen und rechtlichen Rahmenbedingun- gen sehr personalintensiv. Derzeit sind die vorhandenen Personalressourcen vollstän- dig mit der Betreuung der bestehenden Bewohnerparkgebiete und der Umplanung der Bewohnerparkgebiete (siehe Antwort auf Frage 2) ausgelastet. 4. „Wie viele Parkflächen mit Ausnahmegenehmigung für Pflege, Handwerk etc. und E- Autos sollen im Jahr 2023 in etwa eingerichtet werden?“ Antwort der Verwaltung: Die Stadtverwaltung richtet im Rahmen der Möglichkeiten im beschränkt zur Verfü- gung stehenden öffentlichen Raum bedarfsgerecht, beispielsweise auf Antrag von Gewerbetreibenden bzw. im Zusammenhang von Neuordnungen des Verkehrsraums, Ladezonen ein. Die Berechtigung zur Nutzung der Ladezonen umfasst unter anderem Handwerksbe- triebe, Liefer- und Pflegedienste sowie mobilitätseingeschränkte Personen. Es ist aber vorgesehen, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden Ideen für eine wirksame und praktikable Berücksichtigung von Parken für den genannten Perso- nenkreis zu erarbeiten. 5. „Wann entfallen die Parkplätze auf der Severin-, Apostel-, Maastrichter- und Zülpicher Straße (Zülpicher Platz bis Universitätsstraße)? Und welche weiteren Straßen mit ho- her Aufenthaltsqualität wurden bereits von der Verwaltung identifiziert für eine entspre- chende Umgestaltung?“ Antwort der Verwaltung: Für die Planungen im Severinsviertel ist als nächster Schritt eine Öffentlichkeitsbeteili- gung zum Verkehrskonzept geplant. Die Maßnahme wurde zunächst zurückgestellt, um die Erfahrungen aus anderen Gebieten, wie z. B. Deutzer Freiheit, Eigelstein oder Ehrenstraße zu sammeln und auszuwerten. Ein konkretes Datum kann noch nicht ge- nannt werden. Für die Aposteln- und Zülpicher Straße sind für eine Wegnahme der Parkplätze zu- nächst noch umfangreiche straßenplanerische Vorarbeiten erforderlich. 3 In der Maastrichter Straße wurde erst vor wenigen Jahren eine Umgestaltung baulich umgesetzt. Hier wurden Multifunktionsstreifen eingerichtet, um den verschiedenen Nutzungsansprüchen gerecht werden zu können. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1520/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.05.2023
- Erstellt
- 08.05.2023 10:57