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1520/2023

Beantwortung der Anfrage der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Volt vom 19.04.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.05.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.05.2023, TOP 6.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5814 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 19.05.2023 
 1520/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.05.2023 
 
Beantwortung der Anfrage der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Volt vom 
19.04.2023 betr. "Parkplätze in Köln", AN/0658/2023 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Volt-Fraktion bitten um die Beantwortung 
folgender Fragen: 
 
1. „Wie viele Parkplätze wurden im Zusammenhang mit den Anträgen AN/1536/2021 und 
AN/1553/2021 in Parkplätze für E-Scooter umgewandelt oder sollen im laufenden Jahr 
umgewandelt werden und was schätzt die Verwaltung, wie viele Autoparkplätze 
dadurch insgesamt umgewandelt werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es wurden bisher 32 Parkplätze in Abstellmöglichkeiten für E-Scooter umgewandelt. 
Die weitere Schaffung zusätzlicher Abstellmöglichkeiten erfolgt im Rahmen aktuell lau-
fender sowie zukünftiger Straßenplanungen und wird daher stets erweitert. Hierbei 
werden die Belange der Nahmobilität (Fahrradparken, Lastenfahrradparken, Leihräder 
und E-Scooter) stets gesamtheitlich geprüft und bedarfsgerecht eingerichtet. Ziel ist 
es, die Nutzungskonflikte im Gehwegbereich stetig weiter zu reduzieren und sukzessi-
ve ein stationsbasiertes System für die Nahmobilität einzurichten.  
Eine konkrete Anzahl an umzuwandelnden Autoparkplätzen lässt sich im aktuellen 
Planungsstadium für die Zukunft daher noch nicht ableiten. 
 
 
2. „Wann wird der Politik ein umfassendes Konzept zum Masterplan Parken wie in 
AN/2635/2021 erarbeitet vorgestellt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Aufgrund der Vielzahl und Komplexität der Aufgaben, die sich aus dem Masterplan 
Parken ergeben, ist die Erstellung des umfassenden Konzeptes, das alle Beschluss-
punkte thematisiert, noch nicht finalisiert.  
 
Die Verwaltung ist aktuell dabei, die beiden Beschlusspunkte des Masterplan Parken 
(AN/2635/2021) „Neuaufteilung des öffentlichen Raums“ und „Faires Parken“ auf die 
bestehenden Bewohnerparkgebiete anzuwenden. Dafür werden die einzelnen Bewoh-
nerparkgebiete betrachtet und in Bezug auf Ausweitung Bewohnerreservierung, barrie-
refreie Gehwege sowie erforderliche Mindestfahrbahnbreiten umgeplant. Die Planun-
gen werden den entsprechenden Bezirksvertretungen sukzessive zur Beschlussfas-
sung vorgelegt.

2 
 
 
 
3. „Hat die Verwaltung mit dem flächendeckenden Prüfen zur Ausweitung der Parkraum-
bewirtschaftung bereits begonnen, wenn nicht, ab wann plant sie es?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Mit der Prüfung zur Ausweitung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung 
wurde noch nicht begonnen. Bisher wurde in Köln bei der Einrichtung einer flächende-
ckenden Parkraumbewirtschaftung gleichzeitig eine Bevorrechtigung für die Bewoh-
ner*innen eingeführt. Die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten ist an rechtliche Prü-
fungen und Voraussetzungen gebunden. Für die Einrichtung von Bewohnerparkgebie-
ten sind Verkehrserhebungen des ruhenden Verkehrs notwendig, die nachweisen, 
dass in dem entsprechenden Gebiet ein hoher Parkdruck durch Fremdparker herrscht. 
In der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zum Bewohnerparken im Pauliviertel 
wurde die durchgeführte Verkehrserhebung als nicht ausreichend bewertet. Aus die-
sem Grund wird die Verkehrserhebung des ruhenden Verkehrs im Pauliviertel ebenso 
wiederholt wie in Bayenthal, wo die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes kurz be-
vorstand. Die Ergebnisse der Verkehrserhebung sind ebenfalls entscheidend für die 
weitere Planung zur Ausweitung einer flächendeckenden Bewirtschaftung. 
 
Die Einrichtung von flächendeckender Bewirtschaftung mit Bevorrechtigung für die 
Bewohner*innen ist aus den genannten Gründen und rechtlichen Rahmenbedingun-
gen sehr personalintensiv. Derzeit sind die vorhandenen Personalressourcen vollstän-
dig mit der Betreuung der bestehenden Bewohnerparkgebiete und der Umplanung der 
Bewohnerparkgebiete (siehe Antwort auf Frage 2) ausgelastet. 
 
 
4. „Wie viele Parkflächen mit Ausnahmegenehmigung für Pflege, Handwerk etc. und E-
Autos sollen im Jahr 2023 in etwa eingerichtet werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Stadtverwaltung richtet im Rahmen der Möglichkeiten im beschränkt zur Verfü-
gung stehenden öffentlichen Raum bedarfsgerecht, beispielsweise auf Antrag von 
Gewerbetreibenden bzw. im Zusammenhang von Neuordnungen des Verkehrsraums, 
Ladezonen ein.  
Die Berechtigung zur Nutzung der Ladezonen umfasst unter anderem Handwerksbe-
triebe, Liefer- und Pflegedienste sowie mobilitätseingeschränkte Personen. 
Es ist aber vorgesehen, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden Ideen für 
eine wirksame und praktikable Berücksichtigung von Parken für den genannten Perso-
nenkreis zu erarbeiten.  
 
 
5. „Wann entfallen die Parkplätze auf der Severin-, Apostel-, Maastrichter- und Zülpicher 
Straße (Zülpicher Platz bis Universitätsstraße)? Und welche weiteren Straßen mit ho-
her Aufenthaltsqualität wurden bereits von der Verwaltung identifiziert für eine entspre-
chende Umgestaltung?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für die Planungen im Severinsviertel ist als nächster Schritt eine Öffentlichkeitsbeteili-
gung zum Verkehrskonzept geplant. Die Maßnahme wurde zunächst zurückgestellt, 
um die Erfahrungen aus anderen Gebieten, wie z. B. Deutzer Freiheit, Eigelstein oder 
Ehrenstraße zu sammeln und auszuwerten. Ein konkretes Datum kann noch nicht ge-
nannt werden. 
 
Für die Aposteln- und Zülpicher Straße sind für eine Wegnahme der Parkplätze zu-
nächst noch umfangreiche straßenplanerische Vorarbeiten erforderlich.

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In der Maastrichter Straße wurde erst vor wenigen Jahren eine Umgestaltung baulich 
umgesetzt. Hier wurden Multifunktionsstreifen eingerichtet, um den verschiedenen 
Nutzungsansprüchen gerecht werden zu können. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

23.05.2023 Verkehrsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1520/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.05.2023
Erstellt
08.05.2023 10:57