Mandari Insight

V/0105/2010

Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtische Bühnen Münster, inkl. 5. Finanzformel für die Spielzeiten 2011/2012 bis 2015/2016

Vorlagen 02.02.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 10.03.2010, TOP 4.1

Managementkontrakt.pdf

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Managementkontrakt.pdf

12022 Zeichen

MANAGEMENTKONTRAKT 
 
 
zwischen 
 
 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtische Bühnen Münster 
 
 
und 
 
 
der Stadt Münster

1. Präambel 
 
Mit den Regelungen dieses Vertrages soll beschrieben und hinreichend fixiert werden, welche Ziel- 
erwartungen die Stadt Münster an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtische Bühnen Müns- 
ter hat und wie beide Parteien dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen. 
 
Während im ersten Teil des Vertrages zeitlich dauer hafte Regelungen in einem strategischen Sin- 
ne inhaltlich und qualitativ geregelt werden sollen , werden im zweiten Teil zeitlich befristete Rege- 
lungen hinsichtlich bestimmter Qualitäts- und Quant itätsziele für die Laufzeit des Managementkon- 
traktes mit entsprechender Bemessung der Finanzressourcen bestimmt.  
 
Besondere Bedeutung für das Beziehungsgeflecht hat die Einordnung der Städtische Bühnen 
Münster in den Konzern Stadt Münster. Maßgeblich ist dafür die Zuordnung der Städtische Bühnen 
Münster in die Informationskategorie A und die Zuor dnung in das Steuerungscluster I. Danach 
unterliegen die Städtische Bühnen Münster einer qua rtalsweisen Berichtspflicht und gelten als Zu- 
schussbeteiligung mit mittelfristig festgelegtem Budget. 
 
Damit wird den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahm enrichtlinie für Beteiligungen der Stadt 
Münster Rechnung getragen. 
 
2. Zeitlich dauerhafte Regelungen 
 
2.1. Zielbestimmungen der Städtischen Bühnen Münste r 
 
2.1.1. Betriebszweck 
 
Als Betriebszweck ist in der Betriebssatzung ausgeführt (Stand  02.07.2008): 
 
„Zweck und Gegenstand der Einrichtung einschließlic h etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die 
Förderung des kulturellen Lebens durch den Betrieb der Städtischen Bühnen Münster. Das Sinfo- 
nieorchester Münster ist Bestandteil des Betriebes.  Die Einrichtung kann zur Erfüllung des Be- 
triebszwecks sowohl eigene Leistungen erstellen, al s auch die Bestrebungen und Aktivitäten Drit- 
ter unterstützen. Der Betriebszweck ist im Rahmen d er gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt 
Münster, individueller Zielvereinbarungen sowie unt er Beachtung einer wirtschaftlichen Leistungs- 
erbringung zu erfüllen 
.“ 
 
„Die Einrichtung verfolgt ausschließlich und unmitt elbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab- 
schnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordn ung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht 
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel  der Einrichtung dürfen nur für die satzungsmäßi- 
gen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person d urch Ausgaben, die dem Zweck der Ein- 
richtung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig h ohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auf- 
lösung oder Aufhebung der Einrichtung oder bei Wegf all ihres bisherigen Zwecks hat die Stadt 
Münster ihr Vermögen, soweit es den Wert der Sach- und Kapitaleinlagen übersteigt, ausschließ- 
lich für die Förderung der Kunst und Kultur zu verwenden.“ 
 
 
Die Städtischen Bühnen Münster haben kein eigenes G rundeigentum, sondern nutzen Grund und 
Boden sowie Gebäude im Rahmen eines Mietvertrages mit der Stadt Münster.

2.1.2. Oberziele 
 
Als Oberzentrum nimmt Münster in kultureller Hinsic ht eine wichtige Rolle für die Städte und Ge- 
meinden im Umland ein. Die Städtischen Bühnen präge n mit ihrem Theater- und Konzertangebot 
das kulturelle Niveau Münsters wesentlich mit und s trahlen mit ihren Aktivitäten weit über die loka- 
len Grenzen hinaus. Aufgabe der Städtischen Bühnen ist es, nicht nur für die eigene Einwohner- 
schaft, sondern auch für die Bewohner in der Region  ein umfassendes Theater- und Konzertange- 
bot vorzuhalten. Durch ein hochwertiges Programm so ll die Wahrnehmung und der Bekanntheits- 
grad von Münster erhöht und das große Engagement in der Region sichtbar werden. 
 
Neben v.g. Oberzielen steht auch immer die Erhöhung  der Wirtschaftlichkeit der Städt. Bühnen 
Münster im Fokus. 
 
 
Sachziele 
 
Konkret lassen sich aus den v.g. Oberzielen folgende Sachziele ableiten: 
 
• Etablierung eines künstlerisch leistungsfähigen un d anspruchvollen Mehrspartenhauses (Mu- 
sik-, Sprech-, Tanz-, Kinder- und Jugendtheater, Konzerte) für Münster und die Region 
• Akquise neuer Veranstaltungen zur Ergänzung und Au sweitung des Leistungsangebotes 
• Erweiterung des Kunden- und Serviceangebotes zur S teigerung der Aufenthaltsqualität 
 
Finanzziele 
 
Die Finanzziele der Städtischen Bühnen leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten Ober- 
und Sachzielen ab: 
 
• Erfüllung des Betriebszweckes auf der Basis der je weiligen beschlossenen Wirt- 
schaftspläne unter Einhaltung der mit der Stadt Mün ster vereinbarten Finanzmittel- 
bereitstellung 
• Steigerung der Einnahmen/Umsatzerlöse 
• Erhöhung des Kostendeckungsgrades 
 
 
3. Zeitlich befristete Regelungen 
 
3.1. Finanztransfers der Stadt Münster an die Städt ischen Bühnen 
 
Auf Grundlage der 5. Finanzformel, Laufzeit 5 Jahre, beträgt der Zuschuss für die Spielzeiten 
2011/2012 bis 2015/2016 jeweils 18.764.300 €. 
 
Für einen wirtschaftlichen „Zielmittel“ - Einsatz d er finanziellen Ressourcen gelten die folgenden 
Leitlinien für das Aufstellungs- und Bewirtschaftun gsverfahren des Wirtschaftsplanes der ei- 
genbetriebsähnlichen Einrichtung Städtische Bühnen Münster: 
  
• Der Wirtschaftsplan wird jährlich durch einen beso nderen Beschluss des Rates beschlos- 
sen. Mit der Umwandlung in eine eigenbetriebsähnlic he Einrichtung wird nach den NKF-
Regeln nur noch eine jahresbezogene Zuschussausweis ung im städtischen Haushalt er- 
scheinen. Damit ist er neuerdings Anlage des städtischen Haushaltsplanes.   
 
• Zur allgemeinen Entlastung des Theater- und Orches terhaushaltes und im Hinblick auf eine 
angemessene Beteiligung der Besucher an den lfd. st eigenden Kosten des Wirtschaftspla- 
nes ist im Rahmen des Geltungszeitraumes dieses Man agementkontraktes jährlich bei der 
Aufstellung des Wirtschaftsplanes die Frage einer a ngemessenen Eintrittspreisanpassung 
zu prüfen.

• Ein den Städt. Bühnen zuerkanntes Zuschussbudget w ird im Rahmen der Aufstellung des 
Wirtschaftsplanes von den Städt. Bühnen eigenverant wortlich und eigenständig ausdiffe- 
renziert und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer B uchführung auf die  Ertrags- und 
Aufwandspositionen sach- und fachgerecht entsprechend veranschlagt. 
 
• Auf der Grundlage der 5. Finanzformel  ist von den  Städt. Bühnen rechtzeitig der Spiel- und 
Konzertplan der jeweiligen Spielzeit vorzulegen.  
 
• Anpassungen innerhalb des Wirtschaftsplans, die im  laufenden Wirtschaftsjahr notwendig 
sind, können eigenverantwortlich durch die Städtischen Bühnen vorgenommen werden. Bei 
wesentlichen Änderungen ist ein geänderter Wirtschaftsplan vorzulegen. 
 
• Die Leistungsverrechnungen mit städtischen Ämtern/ Einrichtungen sind zur Spielzeit 
2008/2009 komplett erfasst und neu berechnet worden . Die Städtischen Bühnen erhalten 
jährlich eine genaue Abrechnung der erbrachten Leis tungen und erstatten den Aufwand an 
die Ämter/Einrichtungen. Bei einer wesentlichen Ver änderung der Aufwendungen, soweit 
diese nicht von den Städtischen Bühnen Münster im v ornherein beeinflussbar sind, muss 
eine Neuberechnung und Anpassung der Zuschusshöhe erfolgen. 
 
• In der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ja hresüberschüsse werden für die Fol- 
gejahre in eine Gewinnrücklage der Städt. Bühnen ei ngestellt. In dieser Gewinnrücklage 
werden Beträge aus Bewirtschaftungsverbesserungen a ngesammelt, die sich durch Ein- 
sparungen bei den Sachkosten und/oder durch Mehrein nahmen bei den Eintrittsgeldern 
oder sonstigen Zuschüssen und Zuweisungen ergeben ( eigene Managementleistungen). 
Die Verwendung dieser Gewinnrücklage liegt in der e igenverantwortlichen Disposition der 
Städtischen  Bühnen Münster. Die Gewinnrücklage ist im Regelfall für den konsumtiven Be- 
reich des Wirtschaftsplans zu verwenden. Soweit dav on auch Investitionen finanziert wer- 
den sollen (Ausnahmeregelung), ist dies erst möglich, wenn die folgenden Finanzplanungs- 
jahre ausgeglichen sind.  
 
• Jahresfehlbeträge, die im Zusammenhang mit einem e inmal aufgestellten Zuschussbudget 
und dessen Verwendung entstehen, liegen im Verantwo rtungsbereich der Städt. Bühnen 
und sind im Rahmen des Budgets und/oder aus den in der Rücklage der Städt. Bühnen 
evtl. vorhandenen Mitteln auszugleichen.  
 
a) Entstandene Personalkostendefizite, soweit nicht  durch Sonderregelungen abgedeckt 
(vgl. a) der u.a. Sonderregelungen), sind aus lfd. Bewirtschaftungsvorteilen der jeweili- 
gen Spielzeit bzw. der Gewinnrücklage zu decken. 
 
b) Alle sonstigen Defizite, soweit nicht durch Sond erregelungen abgedeckt (vgl. b) der u.a. 
Sonderregelungen), sind aus Bewirtschaftungsvorteil en bzw. der Gewinnrücklage zu de- 
cken. Sollte ein  Ausgleich dennoch nicht  möglich sein, sind der Betriebsausschuss 
(Kulturausschuss) und der Ausschuss für Finanzen, B eteiligungen und Liegenschaften 
rechtzeitig per Vorlage zu unterrichten. 
 
• Sonderregelungen zum Defizitausgleich werden getroffen , wenn 
 
  a) eine Tarifsteigerung für den öffentlichen Dien st erfolgt.  
 
Für Tarifsteigerungen während der Laufzeit des Mana gementkontraktes, incl. 5. Fi- 
nanzformel, wird jährlich ein Betrag in Höhe von 100.000 €  in die Gewinnrück- 
lage  bei den Städtischen Bühnen eingestellt. Diese Rück lage dient zum  Zwecke 
des Ausgleichs tariflich bedingter Personalkostensteigerungen.  
 
Sollten darüber hinaus während der Laufzeit des Man agementkontrakts tarifbeding- 
te Personalmehraufwendungen notwendig werden, ist r echtzeitig eine Klärung mit 
der Stadt Münster zur Finanzierung herbei zu führen.

b) die tatsächlichen Einnahmen der Betriebskostenzuweisungen des Landes  um 
  mehr als 10 %  geringer ausfallen als im Wirtschaftsplan veranschlagt,  
 
c)  die Finanzlage der Stadt Münster sich derart ve rschlechtert, dass eine Haushaltssi- 
cherung unmittelbar droht. 
 
In diesen Fällen ist zwischen dem Finanzdezernat, d en Städt. Bühnen und dem Fachde- 
zernat unter Berücksichtigung der vorhandenen Rücklage  eine Lösung zur Defizitabde- 
ckung herbeizuführen und den zuständigen Ratsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
3.2. Kenngrößen zur Zielerreichung 
 
Als Bewertungsmaßstab für das Erreichen der Finanzz iele gilt unter der Voraussetzung, dass die 
unter 3.1. genannten Zahlungen durch die Stadt Müns ter und die ggfls. zur Abdeckung der zusätz- 
lichen finanziellen Kapitalbedarfe erfolgen, die Er reichung der in den jährlichen Wirtschaftsplänen 
festgelegten monetären Zielgrößen. 
 
Als nichtmonetäre Zielgrößen für das Erreichen der Sachziele werden festgelegt: 
 
• Erhaltung aller Sparten 
• Steigerung des Besucheraufkommens 
• Anzahl der neu entwickelten Veranstaltungen/Angebo te 
 
3.3. Mietregelungen 
 
Der bislang bestehende Mietvertrag mit dem Amt für Immobilienmanagement wird für den aktuell 
angemieteten bestehenden städtischen Gebäude- und G rundstücksbestand bis zum 30.08.2016 
zu den derzeitigen Konditionen verlängert. Die Miet e wird für die Laufzeit dieses Managementkon- 
traktes nicht erhöht. 
 
4. Laufzeit der Vereinbarung 
 
Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von 5 Jahren, vom 01.09.2011 bis 31.08.2016. Die Parteien 
verpflichten sich, die Verhandlungen über eine Fort schreibung dieses Kontraktes u.a. wegen der 
personalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die N ichtverlängerungsmitteilungen zur Beendi- 
gung von Arbeitsverträgen im Solo-Bereich § 61 NV-B ühne) spätestens ab dem 01.01.2015 zu 
beginnen und bis zum 15.05.2015 abzuschließen. 
 
 
5. Sonstige Regelungen 
 
• Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrund sätze und die Rahmenrichtlinie für Beteili- 
gungen der Stadt Münster. 
• Die Städtischen Bühnen unterliegen einer quartalsw eisen Berichtspflicht. 
 
 
Münster, den 17.02.2010 
 
 
Für die Städtischen Bühnen          Für die Stadt M ünster 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
 
 
Dr: Hanke       Rita Feldmann     Wolfgang Quetes   Bickeböller 
Stadträtin        Verwaltungsdirektorin    Generalintendant   Stadtkämmerin

Beschlussvorlage

7887 Zeichen

V/0105/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Städtische Bühnen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtische Bühnen Münster, inkl. 
5. Finanzformel für die Spielzeiten 2011/2012 bis 2015/2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.03.2010 Kulturausschuss Vorberatung 
10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
17.03.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass den Städtischen Bühnen Münster mit dem bisherigen Zu-
schussverfahren eine verlässliche Finanzbasis auf Grundlage einer Finanzformel  gegeben 
wurde. 
 
1.2 Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Managementkontrakts, inkl. der 5. Finanz-
formel, als verlässlicher Finanzbasis wird zugestimmt. 
 
1.3 Die Städtischen Bühnen Münster werden im Beteiligungs-Portfolio der Stadt Münster dem 
Steuerungs-Cluster I (Zuschussbeteiligung mit mittelfristig festgelegtem Budget) und der In-
formationskategorie A (quartalsweise Berichterstattung) zugeordnet. 
 
2 Unter Berücksichtigung der Entscheidung  des Rates vom 09.12.2009 (Vorlage 
V/0743/2009) zur strategischen Haushaltsentwicklung und Haushaltssteuerung in Münster 
werden die Zuschussbeträge an die Städtischen Bühnen für die Spielzeiten 2011/2012 
bis 2015/2016 auf jährlich 18.764.300 € festgesetzt. 
 
3 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Städtischen Bühnen während der Laufzeit der 
5. Finanzformel einen Konsolidierungsbeitrag von insgesamt 1.000.000 €  zur Entlas-
tung des gesamtstädtischen Haushalts beisteuern. 
 
4 Die Laufzeit des Managementkontrakts mit der 5. Finanzformel beträgt 5 Jahre für die 
Spielzeiten 2011/2012 bis 2015/2016. 
 
5 Die bisherigen Leitlinien für das Aufs tellungs- und Bewirtschaftungsverfahren  des 
Wirtschaftsplanes werden, auf Grundlage der praktischen Erfahrungen seit der Überfüh-
Vorlagen-Nr.: 
V/0105/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Braun 
Ruf: 
59 09 121 
E-Mail: 
Braun@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.02.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0105/2010 
rung der Städtischen Bühnen in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, den geänderten 
Erfordernissen angepasst und mit in den Managementkontrakt aufgenommen. 
 
6.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit den vorgenannten Beschlüssen zum Management-         
kontrakt, incl. der 5. Finanzformel, das Risiko von tarifvertraglich bedingten Personalkos-
tensteigerungen nicht berücksichtigt ist. 
 
6.2. Dem genannten Risiko wird durch die Aufnahme der folgenden Regelungen  in den
 Managementkontrakt Rechnung getragen: 
  
Für Tarifsteigerungen während der Laufzeit des M anagementkontraktes, incl. 5. Finanzformel, 
wird ein Teil des Konsolidierungsbeitrags in Höhe von 500.000 €  (vgl. Beschlusspunkt 3) 
in die Gewinnrücklage bei den Städtischen Bühnen eingestellt: Dieser Betrag wird bei Tarif-
steigerungen zum  Zwecke des Ausgleichs tariflich bedingter Personalkostensteigerun-
gen der Gewinnrücklage der städtischen Bühnen entnommen . In diesem Fall erhöht sich der 
jährliche Zuschuss von 18.764.300 (vgl. Beschlusspunkt 2)  um 100.000 € auf 18.864.300 €.  
 
Sollten darüber hinaus während der Laufzeit des Managementkontrakts tarifbedingte Perso-
nalmehraufwendungen notwendig werden, ist rechtzeitig eine Klärung mit der Stadt Münster 
zur Finanzierung herbei zu führen. 
 
7 Für den Fall, dass sich die Finanzlage der Stadt Münster derart verschlechtert und eine Haus-
haltssicherung unmittelbar droht, ist gegebenenfa lls mit der Stadt Münster über eine Anpas-
sung des Managementkontrakts, inkl. der 5. Finanzformel  zu verhandeln. 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage 401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungs-
controllings – Abschluss von Zielvereinbarung mit den städtischen Gesellschaften und Eigen-
betrieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, 
dass in Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Ge-
sellschaften Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der 
Trägerin und der Beteiligung zu fixieren sind. 
Mit dem Kontrakt sollen die inhaltlichen und qualitativen Zielerwartungen der Trägerin Stadt 
Münster und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben werden. Außerdem wird 
den Städtischen Bühnen eine gesicherte, mehrjähr ige finanzielle Perspektive geboten. Die 
genannten Zuschüsse werden in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Münster entspre-
chend berücksichtigt.  
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.12.2009, Vorlage V/0743/2009, in den Beschluss zur stra-
tegischen Haushaltsentwicklung und -steuerung aufgenommen, dass auch die städtischen 
Beteiligungen einen Anteil zur langfristigen K onsolidierung des gesamtstädtischen Haushalts 
zu leisten haben. Auf Grundlage dieser Entscheidung leisten die Städtischen Bühnen mit der 
neuen 5. Finanzformel durch die Festsetzung der erneut reduzierten jährlichen Zuschüsse 
einen weiteren erheblichen Konsolidierungsbeitrag. 
 
Der Zuschuss der letzten Spielzeit der laufenden 4. Finanzformel (2010/2011)  beläuft sich auf 
18.964.300 €. Mit der neuen 5. Finanzformel wird über 5 Jahre bis einschließlich der Spielzeit 
2015/2016 mit einer Zuschusshöhe von jeweils 18.764.300 € ein kumulierter Beitrag von ins-
gesamt 1.000.000 € zur langfristigen Konsolidie rung des Konzerns Stadt durch die Städti-
schen Bühnen erreicht. 
 
Trotz dieser erneuten Absenkung des Zuschusses halten die Städtischen Bühnen Münster an ihrer 
Zielsetzung fest, ein künstlerisch leistungsfähiges und anspruchvolles Mehrspartenhaus (Musik-,

- 3 - 
V/0105/2010 
Sprech-, Tanz-, Kinder- und Jugendtheater, Konzerte) anzubieten. Insbesondere der Erhalt aller 
Sparten erscheint unter den reduzierten finanziellen Rahmenbedingungen weiter möglich. 
 
Dieses Konsolidierungs- und Finanzziel kann dur ch die zeitliche Streckung und Reduzierung 
von Investitionsmaßnahmen erreicht werden. Bei einer weiteren Absenkung der Zuschuss-
summe sind jedoch einschneidende Konsequenzen, bis hin zur Schließung von Sparten, nicht 
mehr auszuschließen. 
  
Die Aufwendungen der Städtischen Bühnen hängen fast ausschließlich von deren Produktionen 
und Aufführungen ab. Den größten Anteil an den Gesamtaufwendungen haben die Personalaus-
gaben mit 82 %. Dies entspricht dem allgemein üblichen Anteil an deutschen Theatern, der sich 
zwischen 80 und 85 % bewegt. Begründet ist der personalintensive Betrieb dadurch, dass für die 
Produkte des Theaters Chor, Orchester, Schauspiel- und Tanztheaterensemble usw. vorgehalten 
werden müssen. Zusätzlich sind bei den Produktionen Einzelfertigungen von Bühnenbildern, Re-
quisiten und Kostümen notwendig, die ebenfalls sehr personalintensiv sind. Die Entwicklung dieser 
Kostenblöcke (Werkstätten, Technik, Overhead) wird durch Tarifsteigerungen direkt beeinflusst. 
Da der überwiegende Teil der Dienstverhältnisse der Tarifbindung unterliegt, wirken sich Erhöhun-
gen in hohem Maße auf die finanzielle Situation aus, ohne dass ausreichend Kompensation durch 
Einnahmesteigerungen erreicht werden könnte. Eine Tarifsteigerung von 1 % für das Gesamthaus 
(künstlerisches und nicht-künstlerisches Personal) entspricht einer Summe von rd. 160.000 €. 
 
Der Managementvertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.08.2016 vor. Die Verhandlungen über eine 
Verlängerung des Managementvertrages müssten u.a. wegen der personalrechtlichen Regelungen 
(Verfahren für die Nichtverlängerungsmitteilungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen im Solo-
Bereich § 61 NV-Bühne) spätestens ab dem 01.01.2015 beginnen und bis zum 15.05.2015 abge-
schlossen werden.
 
  
 
 
gez.     gez. 
 
 
 
Bickeböller    Dr. Hanke 
Stadtkämmerin   Stadträtin 
 
Anlage
 
Managementkontrakt zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtische Bühnen Müns-
ter und der Stadt Münster

Beratungsverlauf (4)

04.03.2010 Kulturausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0105/2010
Typ
Vorlagen
Datum
02.02.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37