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2006/0616

Bebauungsplan M 31 (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 29.09.2006

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2006/0616

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2006/0616

3586 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.10.2006 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Stadtplanungsamt 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0616 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bebauungsplan M 31 (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 29.09.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für das Gebiet zwischen der Landgraf-Philipps-Anlage, der Adelungstrasse, der Neckarstraße und 
der Elisabethenstraße ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, mit dem Ziel, 
die Vorgaben des Sanierungsrahmenplans „Mollerstadt“ umzusetzen. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 29.09.2006: 
 
 
Der noch geltende rechtskräftige Bebauungsplan M 16 für den Planungsbereich trat am 24.01.1977 in 
Kraft. Er enthält Festsetzungen, die den heutigen Zielen der städtebaulichen Entwicklung ,wie sie im 
Sanierungsrahmenplan Mollerstadt enthalten sind, diametral entgegenstehen. Der Bebauungsplan M 
16 wird daher in einem gesonderten Verfahren aufgehoben. Parallel dazu soll ein neuer 
Bebauungsplan M 31 aufgestellt werden. 
 
 
Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“ 
 
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des Sanierungsgebietes wurde der 
in Rede stehende Planbereich städtebaulich bewertet und neue Entwicklungsziele entwickelt. Diese 
wurden im Sanierungsrahmenplan – als Grundlage für die Durchführung der Sanierung – zusammen 
mit der Sanierungssatzung von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 6.10.2005 
beschlossen. Die Satzung trat am 23.10.2005 in Kraft. 
 
 
Der Sanierungsrahmenplan 
 
Der Sanierungsrahmenplan sieht entlang der Adelungstraße, der Landgraf-Philipps-Anlage sowie 
entlang der Elisabethenstraße vorrangig Wohnnutzung vor. Entlang der Neckarstraße soll der 
Schwerpunkt auf die Verbesserung der Voraussetzungen für Dienstleistung und Gewerbenutzung 
gelegt werden. Zum Maß der baulichen Nutzung ist eine 4-geschossige Bebaubarkeit entlang der 
Adelungstraße, der Landgraf-Philipps-Anlage sowie der Elisabethenstraße vorgesehen. Ausnahmen 
bilden die Eckgebäude Adelungsstraße/Neckarstraße mit einer möglichen 4-Geschossigkeit plus 
Staffelgeschoss sowie die Eckbebauung Elisabethenstraße/Neckarstraße mit einer möglichen 5-
Geschossigkeit plus Staffelgeschoss. Ohne Anrechnung von Tiefgaragen können die Grundstücke bis 
zu 60% überbaut werden. 
Entlang der Landgraf-Philipps-Anlage wird auf den Grundstücken Nr.52A bis 56 die Möglichkeit einer 
Baulückenschließung eingeräumt. 
Das Freiflächenkonzept des Sanierungsrahmenplans sieht für den Blockinnenbereich vor, 
Begrünungskonzepte zu entwickeln, die die Ansprüche von familienfreundlichem Wohnen unter 
Einbeziehung der Neuordnung von Parkplätzen erfüllen. 
 
 
Verfahren 
 
Der nun neu aufzustellende Bebauungsplan M 31  - An der Landgraf-Phillips-Anlage -  soll in seinen 
Festsetzungen der Umsetzung des Sanierungsrahmenplans „Mollerstadt“ dienen. 
Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird das Verfahren eingeleitet.

3 
... 
 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans M 31 – An der Landgraf-Philipps-Anlage - 
 
 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
Darmstadt, den 29.09.2006 
VI/61.4 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (4)

TOP 30
TOP 7
TOP 11
TOP 676

Orte (4)

  • Adelungstraße
  • Neckarstraße
  • Elisabethenstraße
  • Landgraf-Philipps-Anlage

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0616
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.09.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00