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3050/2019

Kliniken der Stadt Köln gGmbH: weiteres Vorgehen im Projekt Klinikverbund

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.11.2019

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Anlage 1 - Gemeinsames Positionspapier

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Anlage 2 - Präsentation Rechtsrahmen Universitärer Gesundheitscluster Köln

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Anlage 3 - Beantwortung Fragen Linke

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 Auszug gemeinsame Sondersitzung Hauptausschuss und Gesundheitsausschuss vom 17.09.2019

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Anlage 1 - Gemeinsames Positionspapier

30011 Zeichen

Medizinische Aspekte eines „Universitären Gesundheitscluster Köln“ 
- 
Gemeinsames Positionspapier der Uniklinik Köln und 
der Kliniken der Stadt Köln

Medizinische Aspekte eines „Universitären Gesundheitscluster Köln“ 
– Gemeinsames Positionspapier der Uniklinik Köln und der Kliniken der Stadt Köln 
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Medizinische Aspekte eines Klinikverbundes zwischen Uniklinik Köln und den Kli- 
niken der Stadt Köln  
 
Durch einen Klinikverbund zwischen den KSK und dem UKK lässt sich ein „Universitäres 
Gesundheitscluster Köln“ aufbauen. Köln könnte ein überregionaler Gesundheits- und 
Wissenschaftsstandort werden, vergleichbar mit Berl in, Heidelberg oder München. Ein 
solcher Verbund sichert der Bevölkerung Kölns und der angrenzenden Regionen dauer- 
haft und nachhaltig eine wissenschaftsnahe und menschliche Medizin. Die Verbreiterung 
der Interdisziplinarität und die tiefere Integratio n unterschiedlicher Versorgungsstufen 
stellt einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität dar.   
 
Es muss davon ausgegangen werden, dass die Umsetzun g des bei Gründung des Kli- 
nikverbundes vereinbarten Medizinkonzepts mit entsp rechender Schwerpunktbildung 
mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.  
 
Die im Folgenden beschriebenen alternativen Nutzungsmöglichkeiten sind nur dann rea- 
lisierbar, wenn die baulichen Gegebenheiten und die damit verbundenen Finanzierungs- 
fragen lösbar sind. 
 
Die Medizin befindet sich im Wandel  
 
Die molekulare Medizin und neue Technologien veränd ern die Krankenversorgung mit 
zunehmender Geschwindigkeit teils evolutionär, teil s disruptiv. Subspezialisierung und 
Komplexität der Qualitätssicherung nehmen weiter zu . Megatrends, wie personalisierte 
Medizin, Ambulantisierung, Interdisziplinarität und  Interprofessionalität, Begrenzung der 
finanziellen Mittel, informierte Patienten/-innen u nd der aktuelle Fachkräftemangel, stel- 
len die KSK und das UKK vor großen Herausforderungen, die im Verbund besser gelöst 
werden können.

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– Gemeinsames Positionspapier der Uniklinik Köln und der Kliniken der Stadt Köln 
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Digitalisierung und Robotik  
 
In der unmittelbaren Krankenversorgung, bietet der Klinikverbund zahlreiche Optionen. 
Die durch Megatrends bedingten Herausforderungen la ssen sich im Kontext von größe- 
ren Einheiten effektiver bewältigen und zum Wohl de r Patienten/-innen gestalten. Die 
medizinischen Dienstleistungen können dauerhaft wirtschaftlicher erbracht werden. 
 
Die Digitalisierung gewinnt in Krankenversorgung, F orschung und Lehre rasant an Be- 
deutung. Die Einführung elektronischer Patienten- u nd Gesundheitsakten, die zuneh- 
mende Bedeutung der künstlichen Intelligenz für die  medizinische Behandlung und die 
Speicherung und Verarbeitung von riesigen Datenmengen, wie sie heute beispielsweise 
schon in der Bildgebung notwendig ist, wird die Abl äufe auch im klinischen Alltag maß- 
geblich bestimmen. Diese enormen Anforderungen in e inem Klinikverbund zu lösen, 
heißt Skaleneffekte zu generieren, Lösungen finanzierbar zu machen und einen Wettbe- 
werbsvorsprung zu erreichen. 
 
Ähnliches gilt für die Robotik, die weiter ihren Einzug in die operative Medizin halten wird. 
Die hohen Investitionskosten sind nur dann wirtscha ftlich zu rechtfertigen, wenn abge- 
stimmte Konzepte für eine entsprechende Auslastung solcher Systeme, sowohl bei den 
KSK als auch beim UKK sicherstellen. Auch können die in der Robotik sehr kosteninten- 
siven Verbrauchsmaterialien im Verbund günstiger bezogen werden. 
 
Onkologisches Zentrum  
 
Strukturell unterscheidet man Organkrebszentren, die jeweils auf ein Organ spezialisiert 
sind, von onkologischen Zentren, die mehrere Organz entren unter einem Dach verbin- 
den. Die höchste Stufe stellen regional vernetzte u nd wissenschaftlich aktive onkologi- 
sche Spitzenzentren dar, zu denen seit Beginn das Centrum für integrierte Onkologie des 
UKK (CIO) zählt. Dieser Spitzenstatus wurde bereits wiederholt durch internationale Gut- 
achtergremien bestätigt.

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War in der Vergangenheit die Etablierung von Organz entren ein probates Mittel medizi- 
nisch zeitgemäße und wirtschaftlich effiziente Strukturen für den Behandlungsprozess zu 
schaffen, sind besonders durch die Möglichkeiten der molekularen Diagnostik sowie der 
Präzisionsmedizin die Grenzen zwischen den Fachdisz iplinen fließend geworden. Man 
hat erkannt, dass - unabhängig vom primär betroffenen Organsystem - Entstehung, Ver- 
lauf und auch Therapieerfolg von zahlreichen Faktoren abhängen. Dazu gehören die ge- 
netischen Voraussetzungen, aber auch persönlicher L ebensstil und Umweltfaktoren. 
Diese Erkenntnisse der modernen Systemmedizin haben Auswirkungen auf die Struktur 
zukünftiger Krankenhäuser der Spitzenversorgung.  
 
Die Bildung von Zentren wird in Zukunft eher funktionalen als organbezogenen Aspekten 
folgen. Die Systemmedizin setzt dabei auf verstärkt e Interdisziplinarität und Interprofes- 
sionalität. Schon jetzt übernehmen organübergreifen de onkologische Schwerpunktzen- 
tren die Qualitätsführerschaft für die Krebsbehandl ung. Das onkologische Spitzenzent- 
rum des UKK (CIO) ist darüber hinaus bereits jetzt enge Kooperationen mit den onkolo- 
gischen Zentren in Aachen, Bonn, Düsseldorf und dem onkologischen Spitzenzentrum in 
Essen eingegangen. Der angestrebte Klinikverbund wi rd die unmittelbare Teilhabe der 
Patienten/-innen der KSK an diesen teilweise spektakulären Entwicklungen ermöglichen. 
Insoweit wird das derzeit bei den KSK entstehende o nkologische Funktionszentrum mit 
dem onkologischen Zentrum der UKK (CIO) verbunden. Umgekehrt werden Patienten/-
innen des UKK durch gemeinsam zu definierende Patie ntenpfade in einigen Bereichen, 
wie z.B. der Thoraxchirurgie, von der hohen chirurgischen Expertise der KSK profitieren. 
 
Kardiovaskuläre Medizin  
 
Für 40% aller Todesfälle in Deutschland sind Herzkr eislauferkrankungen die Ursache. 
Selbst, wenn diese nicht zum Tod führen, sind oft erhebliche individuelle Krankheitsfolgen 
zu verzeichnen. Deshalb ist eine herausragende kard iovaskuläre Medizin für die Kölner 
Bevölkerung von großer Bedeutung. Die moderne Herzkreislaufmedizin wird neben dem 
individuellen Training des behandelnden Spezialisten von einem hohen Technisierungs- 
grad geprägt. Eine besondere Bedeutung besitzt dabei auch die enge Zusammenarbeit, 
z.B. zwischen Kardiologen/-innen und Kardiochirurgen/-innen.

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Die KSK und das UKK verfügen jeweils über ausgezeichnete, überregional und teilweise 
auch international sichtbare kardiologische Fachabteilungen. Das medizinische Angebot 
des UKK umfasst darüber hinaus eine der größten deutschen universitären kardiochirur- 
gischen Abteilungen. 
 
Diese kardiovaskuläre Medizin weist ein hohes Maß a n Differenzierung und Spezialisie- 
rung auf. Exemplarisch seien hier nur komplexe Klap peninterventionen, Revaskularisie- 
rung, Rhythmologie, Aortenchirurgie oder endovaskuläre Chirurgie genannt. Als weitere 
Spezialgebiete werden am UKK die Kinderkardiologie und die Kinderherzchirurgie vor- 
gehalten. 
 
Kardiovaskuläre Medizin verursacht hohe strukturell e Kosten in der Anschaffung und 
dem Betrieb von voll ausgestatteten Herzkatheterlaboren, Hybrid OPs, Cardio-CTs oder 
MRTs sowie elektrophysiologischen Arbeitsplätzen. Um eine effiziente Auslastung dieser 
Hochleistungsinstallationen zu gewährleisten, ist e ine mittelfristige Schwerpunktbildung 
ebenso erforderlich, wie der Erhalt der umfänglichen Versorgung für die Bevölkerung im 
Verbund der KSK mit dem UKK. 
 
Im Verbund mit dem UKK können in Merheim herzchirurgische Leistungen erbracht wer- 
den, was bislang nicht möglich ist. Durch eine Stan d-by Lösung eines Herz-OP-Teams 
des UKK, wird die Kardiologie der KSK beispielsweis e in die Lage versetzt TAVIs zu 
implantieren. Für diese medizinische Prozedur ist die Anwesenheit von Kardiochirurgen/-
innen aus Sicherheitsgründen zwingend vorgeschriebe n. Organisatorisch könnte dies 
durch die Verlagerung herzchirurgischer Betten des UKK nach Merheim erreicht werden, 
um künftig zusätzlich herzchirurgische Routineeingriffe von geringerer Komplexität - wie 
einfachere Bypass-Operationen - in Merheim zu erbringen. Herzchirurgische Eingriffe ho- 
her Komplexität werden weiterhin am UKK durchgeführ t. Die Kardiologie der KSK wird 
so deutlich gestärkt. In diesem Zusammenhang bieten  sich zur Qualitätssicherung ge- 
meinsame Fallkonferenzen und ein einheitliches IT-Tool zur gemeinsamen Zuweiserbin- 
dung an.

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Weitere positive Effekte einer solchen Lösung sind ausreichende Patientenzahlen zur 
Stärkung zukunftsträchtiger Programme zur mechanischen Herzunterstützung und Herz- 
transplantation. Andernfalls bestünde die Gefahr, d ass diese Programme in Köln nicht 
mehr weiterverfolgt werden und Köln damit die einzi ge deutsche Millionenstadt wäre, in 
der der Bevölkerung diese Aspekte der Hochleistungsmedizin nicht mehr angeboten wür- 
den. 
 
Thorax- und Lungenchirurgie  
 
Die KSK betreiben in Merheim eine große Thorax- und Lungenchirurgie, die einen exzel- 
lenten Ruf genießt. Die Thoraxchirurgie am UKK ist wesentlich kleiner und bisher kein 
Schwerpunkt. Allerdings wächst aufgrund des großen Erfolgs des CIO am UKK die Nach- 
frage nach der Behandlung krebsbedingter Lungenerkrankungen. 
 
Dadurch steigt die Zahl der Patienten/-innen, für d ie eine operative Behandlung indiziert 
ist, während die OP-Ressourcen am UKK bereits heute äußerst knapp sind. Im Falle des 
Klinikverbundes ist die Lungenklinik Merheim der na türliche Partner für das UKK und 
kann den zusätzlichen Bedarf an Lungenoperationen decken (ca. 300 Fälle pro Jahr und 
1200 CMP). 
 
Pathologie  
 
Tumorerkrankungen werden mittels histologischer und  immunologischer Verfahren an 
der entnommenen Gewebeprobe in der Pathologie diagnostiziert. Aufgrund der aktuellen 
Entwicklungen der Präzisionsmedizin ist seit einigen Jahren die äußerst komplexe mole- 
kulare Charakterisierung der Tumoren hinzugekommen.  Die Bedeutung einer modern 
und innovativ aufgestellten Pathologie ist für die Tumortherapie der Zukunft von größter 
Bedeutung. Gemessen am Probenvolumen – auch von zahlreichen externen Einsendern 
aus ganz Deutschland - und der herausragenden Expertise in modernsten molekularpa- 
thologischen Verfahren, ist die Pathologie des UKK deutschlandweit die größte und pro- 
filierteste Einrichtung. Zu nennen ist hier neben der molekularen Diagnostik auf den mo- 
dernsten weltweit verfügbaren technologischen Plattformen die hohe Innovationskraft der

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Abteilung. Die Pathologie war beispielsweise gemeinsam mit den klinischen Kollegen/in- 
nen des CIO Initiator für die Gründung des Netzwerk es Genomische Medizin (NGM) in 
Deutschland, in dem neueste wissenschaftliche Erken ntnisse in von den Kostenträgern 
vergütete Verfahren überführt werden. 
 
Es bietet sich an, eine schlagkräftige und hochgrad ig vernetzte Verbundlösung der 
Standorte zu schaffen, bei der die zeitkritische Schnellschnittdiagnostik und Routinediag- 
nostik an zwei und die komplexe weiterführende Spez ialdiagnostik technisch an einem 
Standort konzentriert werden. Damit werden insbeson dere die modernsten molekulardi- 
agnostischen Verfahren, bei hoher Wirtschaftlichkei t, allen Patienten/-innen zur Verfü- 
gung gestellt. Gleichzeitig wird durch die Präsenz von höchsterfahrenen Pathologen/-in- 
nen an beiden Standorten, die zudem durch Methoden der virtuellen Pathologie zum 
Bündeln der Expertisen miteinander vernetzt sind, b esonders den Chirurgen/-innen ein 
Höchstmaß an Interaktion und Service geboten. Die g ewachsenen räumlichen und per- 
sonellen Möglichkeiten der kombinierten Standorte können für die wirtschaftlich lukrative 
und forschungsförderliche Gewinnung weiterer Einsender eingesetzt werden. 
 
Brustzentrum  
 
Die KSK und das UKK verfügen über medizinisch hoch anerkannte Brustzentren. Mit den 
unterschiedlichen Schwerpunkten – hervorragende ope rative Versorgung bei den KSK, 
herausragende Rekonstruktionschirurgie am UKK, hera usragende Pathologie und welt- 
weit anerkannte Expertise für den familiär bedingte n Brust- und Eierstockkrebs – kann 
durch den Verbund „Das Brustzentrum“ in Deutschland  geschaffen werden, ohne das 
zunächst ein Standort aufgegeben werden muss. Ein s olches Zentrum erfüllt die Anfor- 
derungen an überregionale Zentren mit besonderen Au fgaben, die seit 2019 vom GBA 
vorgegeben sind, sofort. 
 
Gemeinsame Fallkonferenzen, höchstklassige patholog ische Diagnostik und Beratung 
vor Ort an beiden Standorten für Patientinnen mit d em Risiko des familiär bedingten 
Brust- oder Eierstockkrebs bedeutet ein einzigartig es, umfassendes Versorgungsange-

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bot für die Kölner Frauen. Da im Rahmen der Krankenhausplanung die Anzahl der Brust- 
zentren reduziert und übergeordnete Brustzentren geschaffen werden sollen, kann dieser 
Entwicklung mit einem solchen verbundenen Konzept R echnung getragen werden. Den 
Patientinnen der KSK stehen dann unmittelbar auch d ie modellhaften psychoonkologi- 
schen Betreuungsangebote im Haus Lebenswert, ergänzt um Mal-, Musik- und Sportthe- 
rapie, zur Verfügung. 
 
Transplantationsmedizin  
 
Die Millionenstadt Köln ist durch zahlreiche hervor ragende medizinische Versorgungs- 
angebote gekennzeichnet, die sich von der umfassenden ambulanten Versorgung im Be- 
reich der niedergelassenen Ärzte/-innen, über Krankenhäuser der Grund- und Regelver- 
sorgung sowie Maximalversorger bis hin zu Einrichtu ngen der wissenschaftsnahen Me- 
dizin erstrecken. In einem solchen Umfeld besteht d ie Erwartung und auch die Notwen- 
digkeit, den Bürgern/-innen ortsnah auch die modern sten Verfahren der Transplantati- 
onsmedizin anzubieten. Hierzu zählen neben der Stam mzelltransplantation auch die 
Transplantation solider Organe, wie Herz, Niere, Leber oder Pankreas. Da in diesen Be- 
reichen Mindestmengen und Fallzahlen große Bedeutun g besitzen, eröffnen sich durch 
den Klinikverbund beste Möglichkeiten zur langfrist igen Sicherstellung und qualitativ 
höchstwertigen Weiterentwicklung der Transplantationsmedizin in Köln. 
 
Transfusionsmedizin und Transplantationsimmunologie 
 
Als wichtiger Bereich der sekundären Krankenversorgung besitzt die Transfusionsmedi- 
zin gerade im Bereich der Hochleistungsmedizin groß e Bedeutung. Stellvertretend für 
andere Bereiche der sekundären Krankenversorgung li egen gerade in einem Klinikver- 
bund große Chancen für eine wirtschaftliche und qua litativ verbesserte Leistungserbrin- 
gung. Hierbei werden alle zeitkritischen (z.B. Belieferung mit Blutkonserven) und auf Aus- 
tausch angewiesenen Aspekte (z.B. Arbeiten mit dire ktem Patientenkontakt) dezentral 
angeboten und die oftmals besonders investitionsintensiven zeitunkritischen Spezialleis- 
tungen zentral an einem Standort konzentriert. Gege nwärtig versuchen UKK und KSK

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gemeinsam einen international ausgewiesenen Kollegen/-innen mit spezieller transplan- 
tationsimmunologischer Kompetenz für ein solches Konzept zu gewinnen. 
 
Neben diesen bereits bestehenden oder sehr kurzfristig zu entwickelnden ersten Koope- 
rationsansätzen wird der Verbund auch schon sehr frühzeitig Synergien in den Bereichen 
Medizintechnik, Apotheke und Informationstechnologi en sowie in Bereichen, in denen 
das UKK wissenschaftlich, klinisch und technisch exzellent aufgestellt ist, entwickeln kön- 
nen, was für beide Partner einen erheblichen Zugewinn darstellen würde. 
 
Neurologische Rehabilitation  
 
Im Rahmen der Versorgung von Patienten/-innen im Fa chbereich der Neurologie sollte 
eine Integration der Angebote zur Frührehabilitatio n und konventionellen Rehabilitation 
erfolgen. Die KSK verfügen mit ihrer 100% Tochter, der RehaNova über eine profilierte 
Einrichtung. 
 
Besonders bei Schlaganfallpatienten/-innen besteht eine überdurchschnittliche Inzidenz 
und Hospitalisationsrate mit steigender Tendenz. Be i der Versorgung von Patienten/-in- 
nen im Bereich des Schlaganfalls ist im Rahmen des Phasenmodells eine Gewährleis- 
tung des Patientenflusses unerlässlich. Diese geht einher mit einer stetigen Verringerung 
der Verweildauer, welche eine weitere Spezialisieru ng der rehabilitativen Einrichtungen 
erforderlich macht, um die Patienten/-innen früher aus dem Akutbereich übernehmen zu 
können. Eine spezialisierte Rehabilitation verbessert die Behandlungserfolge nach einem 
Schlaganfall deutlich. 
 
Es bietet sich an im Rahmen der Verbundlösung ein g emeinsames Schlaganfallkonzept 
und übergreifende Patientenpfade zu entwickeln. 
 
Darüber hinaus bestehen Entwicklungsmöglichkeiten für eine pädiatrische Rehabilitation. 
Damit würden Therapie-und Rehabilitationsmöglichkei ten für Kinder geschaffen, die in 
Köln z.Z. nicht ausreichend vorhanden sind.

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Implementierung innovativer Organisationsformen  
 
Die KSK hat Ende des Jahres 2018 eine Reorganisation initiiert. Dabei hat man sich zum 
Ziel gesetzt, den sich entwickelnden Abläufen in der Medizin Rechnung zu tragen, indem 
man die Grenzen zwischen ausgewählten Fachabteilungen weitestgehend auflöst. Damit 
soll neben effizienteren Patientenpfaden ein intens iverer fachlicher Austausch und Wis- 
senstransfer gewährleistet werden. Auf der wirtscha ftlichen Dimension sollen Ressour- 
cen und Infrastruktur besser allokiert und Doppelstrukturen abgebaut werden. 
 
Organisatorisch schließen sich die jeweils identifi zierten Fachabteilungen zu medizini- 
schen Zentren zusammen.  
 
Diese Zentren werden verstärkt ambulante Strukturen bilden, um der zunehmenden Am- 
bulantisierung der Fälle Rechnung zu tragen. Zu die sem Zweck werden insbesondere 
MVZ-Strukturen geschaffen.   
 
Die Zentrenbildung bildet für die angestrebte Verbundlösung eine optimale Basis. Bei den 
medizinischen Zentren handelt es sich um standortüb ergreifende Gesundheitscluster, 
über die eine nahtlose Integration der Versorgungs- und Forschungsstrukturen des UKK 
gewährleistet werden kann. 
 
In einer ersten Phase könnte die Integration zwischen den KSK und dem UKK – im Sinne 
der Verbundlösung - an ausgewählten Schnittstellen erfolgen. Mit zunehmenden Erfah- 
rungen und kultureller Annäherung, kann die Integra tion sukzessive vertieft werden. 
Startpunkte sind ein verbundenes onkologisches Zent rum, ein verbundenes kardiovas- 
kuläres Zentrum, eine Partnerschaft im Bereich der Thorax- und Lungenchirurgie, eine 
Vernetzung der Pathologie der KSK mit der Pathologie des UKK, ein verbundenes Brust- 
zentrum, ein gemeinsames Transplantationsprogramm u nd eine hochgradig integrierte 
Transfusionsmedizin und Transplantationsimmunologie. 
  
Eine weitere beispielhafte Schnittstelle zur Nutzung der Verbundlösung könnte mittel- bis 
langfristig im Bereich der Augenheilkunde gegeben sein.

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Die Zusammenführung der Zentren für Augenheilkunde der KSK und des UKK bietet die 
Chance, gemeinsam ein international führendes unive rsitäres Zentrum für Augenheil- 
kunde zu schaffen. Das Zentrum für Augenheilkunde des UKK ist heute schon ein euro- 
päisches Zentrum für Hornhauttransplantationen. In der Hornhautbank wird gespendetes 
Gewebe für über 600 Transplantationen im Jahr gelagert und vorbereitet. Daraus könnte 
sich im Zuge einer Verbundlösung ein Alleinstellungsmerkmal ergeben. 
 
Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe 
 
Der in ganz Deutschland bestehende Fachkräftemangel  in den Gesundheitsberufen 
(Krankenpflege, Hebammen, therapeutische Berufe) is t eine ernstzunehmende Bedro- 
hung für die Krankenversorgung und damit für die er krankten Bürger/-innen. Dies trifft 
besonders Innovationstreiber, die eine besonders gr oße Zahl hochspezialisierter Fach- 
kräfte benötigen. Für den nachhaltigen Erfolg des angestrebten Klinikverbundes ist daher 
eine bedarfsgerechte Personalausstattung zwingend. Der Ausbildung junger Menschen 
in diesen Berufen muss daher eine hohe Priorität ei ngeräumt werden. Die KSK und das 
UKK werden im Verbund ein gemeinsames hochattraktiv es Aus-, Fort- und Weiterbil- 
dungszentrum errichten und betreiben. Die vorhandenen Kapazitäten für nahezu alle Ge- 
sundheitsfachberufe werden in dem neu zu errichtend en Ausbildungszentrum zusam- 
mengeführt, signifikant auf über 1600 Plätze erweit ert und mit ausreichend Wohnheim- 
plätzen für die jungen Menschen in Ausbildung kombiniert. Damit werden die gegenwärtig 
veralteten, zerstreuten und damit unattraktiven Str ukturen in Köln überwunden. Attrak- 
tive, bestens ausgestattete Lerngebäude schaffen Id entifikation und steigern die Chan- 
cen, hochmotiviertes, kompetentes nichtärztliches und ärztliches Lehrpersonal zu gewin- 
nen. Modernen Entwicklungen in der Krankenversorgun g, wie z.B. Digitalisierung, wer- 
den schon in der Ausbildung Rechnung getragen. Zahl reiche Synergiepotentiale zwi- 
schen den einzelnen Ausbildungsgängen werden genutzt. 
 
In der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Ges undheits- und Kinderkranken- 
pflege werden neben der dreijährigen auch die einjährige Ausbildung zum bzw. zur Kran-

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kenpflegehelfer/-in angeboten, um diese Berufe für ein breites Spektrum von jungen Men- 
schen erreichbar zu machen. Erweitert wird das Ange bot für die dreijährige Ausbildung 
um die Möglichkeit des Studiums mit einem Bachelora bschluss. Dazu wird am UKK in 
Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät der U niversität der Studiengang Klini- 
sche Pflege angeboten. 
 
Auch im Beruf der Hebammen ist ein signifikanter Mangel festzustellen. Die geburtshilfli- 
chen Kliniken stehen hier vor großen Herausforderun gen und müssen zeitweise Gebur- 
ten ablehnen. Die Ausbildung zur Hebamme ist künfti g nur durch ein Studium mit Ba- 
chelor- oder Masterabschluss möglich. Das Ausbildungszentrum wird in Zusammenarbeit 
mit der Universität Köln oder der Technischen Hochs chule Köln einen solchen Studien- 
gang anbieten. 
 
Gleiches gilt für die therapeutischen Berufe wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logo- 
pädie. Neben der klassischen Ausbildung sind hier mittlerweile auch Studiengänge etab- 
liert, die gemeinsam mit der Universität Köln oder auch der Technischen Hochschule Köln 
aufgebaut werden. 
 
Darüber hinaus sollte das Ausbildungszentrum folgende 3-jährige Ausbildungsgänge an- 
bieten: 
 
• Operations-Technischen-AssistentIn (OTA) 
• Anästhesiologisch-Technischen-AssistentIn (ATA) 
• Medizinische Fachangestellte (MFA) 
• Medizin-Technische-Radiologieassistenz (MTRA) 
• Medizin-Technische-Assistenz für Labordiagnostik (MTLA) 
• Medizin-Technische-Assistenz für Funktionsdiagnos tik (MTAF) 
 
Ergänzt werden diese Ausbildungsgänge um entspreche nde Angebote zur Fachweiter- 
und Fortbildung, z.B. in der Krankenpflege zur Intensivpflegekraft oder in der Physiothe- 
rapie in bestimmten Therapieformen.

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Ein solcher Zusammenschluss der Ausbildungskapazitä ten eröffnet die Chance, in und 
für Köln das modernste Aus- und Weiterbildungszentr um für Gesundheitsfachberufe in 
NRW zu etablieren. 
 
Weiterentwicklung des Krankenhauses Holweide  
 
Der Rat der Stadt Köln hatte in seiner Sitzung am 0 9.07.2019 im Rahmen seiner Be- 
schlussfassung über Maßnahmen zur Sanierung der KSK (Vorlagen-Nr. 1869/2019) u.a. 
die Geschäftsführung der Kliniken aufgefordert, ein Medizin- und Standortkonzept zu ent- 
wickeln und dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorzulegen. Im Rahmen dessen werden 
nicht zuletzt auch die bauliche Beschaffenheit des Standortes Holweide und die daraus 
resultierenden Folgekosten zu berücksichtigen sein.  
 
Auch wenn die notwendigen Beratungen hierzu noch au sstehen, lässt sich bereits jetzt 
feststellen, dass sich im Rahmen einer Verbundlösung erweiterte Möglichkeiten für eine 
medizinisch und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung dieses im rechtsrheinischen Köln etab- 
lierten Gesundheitsstandortes ergeben.  
 
Innovationstreiber in der Medizin  
 
Mit der Verbundlösung eröffnet sich zudem die einma lige Chance, in Köln die nationale 
Innovationsführerschaft in vielen Bereichen der mod ernen Medizin zu übernehmen und 
mithin den Kölner Bürgern/-innen gleichzeitig die besten verfügbaren Diagnose- und The- 
rapieverfahren anzubieten. Die Verbundlösung wird auch die wirtschaftliche Entwicklung 
der Stadt in zweierlei Hinsicht unterstützen. In ei nem rückläufigen Krankenhausmarkt, 
wie er derzeit in Köln zu beobachten ist - die Anzahl der jährlich in Kölner Krankenhäusern 
behandelten Patienten/-innen sinkt - wird ein Innov ationstreiber Patienten/-innen mit 
komplexen oder seltenen Erkrankungen weit überregional anziehen. Innovative Start-up 
Unternehmen, wie auch etablierte Firmen im Gesundhe itsmarkt, suchen aus ver- 
schiedensten Gründen die räumliche Nähe zu Innovationstreibern in der Medizin.

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Komplexe und immer differenziertere Studienansätze erfordern größere Patienten- 
kollektive  
 
Wichtigste Grundvoraussetzung für einen Innovationsmotor sind die Befähigung und die 
Möglichkeiten klinische Studien als den letzten abe r entscheidenden Schritt hin zur me- 
dizinischen Innovation durchzuführen. Diese Befähig ung hat das UKK mit einer langen 
Tradition in der erfolgreichen Durchführung großer klinischer Studien unter Beweis ge- 
stellt. Die Möglichkeiten ergeben sich aus der Verf ügbarkeit ausreichend großer Patien- 
tengruppen. Die Fortschritte in der personalisierte n Medizin schränken aber gerade die- 
sen letzten Punkt ein, weil immer weniger Patienten /-innen aufgrund der molekularen 
Charakterisierung ihrer Erkrankung wirklich verglei chbar sind. Dieser Einschränkung ist 
nur durch die Bildung von Klinikverbünden wirksam z u begegnen. Gleichzeitig steigt mit 
der schnell wachsenden Zahl neuer Therapieansätze u nd Wirkstoffkombinationen (z.B. 
Immuntherapie und/oder vollkommen neuartige Verfahren wie CAR-T-Zell-Therapie) der 
Bedarf an differenzierten Studienansätzen. 
 
Im Verbund KSK und UKK stünden Patientenkollektive zur Verfügung mit denen Köln zu 
einem mindestens nationalen, wenn nicht sogar europ äischen Spitzenzentrum für klini- 
sche Studien entwickelt werden kann. Die Verbindung des Krankenhauses Merheim mit 
der Universität Witten-Herdecke ist insoweit ein zusätzlicher Erfolgsfaktor. 
 
Davon profitiert unmittelbar die Patientenversorgung, denn in zahlreichen internationalen 
Untersuchungen wurde eindeutig belegt, dass Patient en/-innen, die im Rahmen klini- 
scher Studien behandelt werden, gesundheitlich eind eutig davon profitieren. Das dürfte 
sowohl mit der besonderen Expertise der behandelnde n Ärzte/-innen und der deutlich 
früheren Verfügbarkeit der neuesten Diagnose- und T herapieverfahren zusammenhän- 
gen. 
 
Für zahlreiche Zertifizierungen - z.B. als medizini sches Spitzenzentrum - wird deshalb 
mittlerweile ein hoher Anteil an klinischen Studien gefordert.

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Die Potenziale der auf molekularen und genetischen Daten fußenden personalisierten 
Medizin werden in interdisziplinären, fachübergreifend vernetzten Zentren besser zu he- 
ben sein, als in den bisher üblichen organorientierten Zentren.

Anlage 2 - Präsentation Rechtsrahmen Universitärer Gesundheitscluster Köln

29298 Zeichen

© Luther 
Anlage 2 zur Ratsvorlage 
„Stiftungs-Modell Universitärer Gesundheitscluster Köln“ 
Machbarkeit und Gestaltungsmerkmale eines Rechtsrahmens für eine 
„öffentlich-öffentliche Partnerschaft“ zwischen der Stadt Köln, dem 
Universitätsklinikum Köln und den Kliniken der Stadt Köln 
sowie zusammenfassende Darstellung der wirtschaftlichen Implikationen 
Entwurfsstand: 3. September 2019 / vertraulich – keine Weitergabe an Dritte!

Seite 2© Luther 
I. Vorbemerkungen 
II. Wesentliche Anforderungen an den Rechtsrahmen 
III. Ausgangssituation 
IV. „Stiftungs-Modell Universitärer Gesundheitscluster Köln“ (vereinfacht) 
V. Zwei grundlegende Umsetzungsschritte 
VI. Wesentliche Merkmale des Modells 
• Beispiele für Sonderrechte der Stadt Köln 
• „Wirtschaftliche Einheit“ 
• „Umsatzsteuerliche Organschaft“ 
• Corporate Governance Grundsätze 
• Personalfragen 
• Betriebliches Integrationskonzept 
VII. Wirtschaftliche Rationale und Synergiepotentiale des Modells 
Inhalt

Seite 3© Luther 
In dieser Präsentation ist ein Vorschlag zur Gestaltung des Rechtsrahmens eines Klinikverbundes der Kliniken der Stadt 
Köln („KK“) und des Universitätsklinikums Köln („UK Köln“) dargestellt – Arbeitstitel: „Universitärer Gesundheitscluster Köln“. 
Darüber hinaus werden die Eckpunkte der wirtschaftlichen Implikationen des Modells („wirtschaftliche Rationale und 
Synergiepotenziale eines Klinikverbundes“) zusammenfassend erläutert. Diese Darstellung basiert insbesondere auch auf 
intensiven (und noch immer andauernden) Arbeitsgesprächen zwischen der Stadt Köln sowie der Geschäftsführung der KK 
und dem Vorstand des UK Köln. 
Das UK Köln trägt das gemeinsam entwickelte Modell grundsätzlich mit und ist bereit – falls der Rat der Stadt Köln einen 
entsprechenden Beschluss fasst – auf dieser Grundlage in konkrete Verhandlungen, z.B. zur Ausgestaltung der Corporate 
Governance und zu den zukünftigen Betriebskonzepten, mit der Stadt Köln einzutreten. 
Aus Sicht des UK Köln sowie der Verfasser dieser Präsentation ist es machbar, dem Rat der Stadt Köln ein gesetzlich und 
vertraglich ausgearbeitetes Modell zur abschließenden Entscheidung im ersten Halbjahr 2020 vorzulegen (was 
insbesondere abhängig von der Entscheidungsfindung auf Seiten des Landes ist).
Das vorgeschlagene Modell wurde dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft und dem Ministerium für Arbeit, Gesund-
heit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vorgestellt und erläutert. Die grundsätzliche Umsetzbarkeit des 
vorgeschlagenen Rechtsrahmens wurde von den beiden Ministerien nicht in Frage gestellt. 
Das Modell wird, falls der Rat der Stadt Köln seine grundsätzliche Zustimmung zur Gründung eines „Universitären Gesund-
heitscluster Köln“ beschließt, hinsichtlich der vom Land zu schaffenden gesetzlichen Rahmenbedingungen im Detail mit den 
zuständigen Ministerien weiter abgestimmt und kann sodann – nach einer abschließenden positiven Entscheidung des 
Landes und des Rates der Stadt Köln – umgesetzt werden. 
Eine finale Abstimmung mit weiteren Behörden, z.B. mit dem Bundeskartellamt, kann sinnvollerweise erst nach einem 
Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Köln erfolgen. 
Hinweise

Seite 4© Luther 
I. Vorbemerkungen 
1. 
Mit der Option eines Klinikverbundes der Kliniken der Stadt Köln („KK“) und des Universitätsklinikums Köln („UK Köln“) 
– einem „Universitären Gesundheitscluster Köln“ – werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: 
• Die Zukunftssicherung der medizinischen Versorgung sowie der Ausbau der medizinischen Forschung und Lehre 
in der Region Köln mit hoher nationaler und internationaler Bedeutung. 
• Eine Nutzung der Chancen, die nur ein „Universitärer Gesundheitscluster Köln“ bietet, z.B.: 
− „Innovationstreiber“ in der Spitzenmedizin – in der medizinischen Breite, aber auch für komplexe und 
seltene Erkrankungen 
− „Europäisches Spitzenzentrum für klinische Studien“ – Magnet auch für innovative start-ups 
− „Medizin 4.0“ – Robotik und Digitalisierung 
− „KK plus UK Köln“ können relativ schnell signifikante Erfolge z.B. in der „Krebsmedizin“, in der 
„kardiovaskulären Medizin“, in der „Thorax- und Lungenchirurgie“ und „Pathologie“, mit einem 
„Brustzentrum“ sowie in der „Augenheilkunde“ erzielen.
• Der Universitäre Gesundheitscluster Köln soll und wird ein hochattraktiver Arbeitgeber mit einer nachhaltig 
gesunden wirtschaftlichen Perspektive werden. 
vgl. im Einzelnen auch: 
Gemeinsames Positionspapier „Zukunftskonzept für Spitzenmedizin und Exzellenz in der medizinischen 
Forschung und Lehre eines Universitären Gesundheitscluster Köln“ der KK und des UK Köln aus 08/2019.

Seite 5© Luther 
I. Vorbemerkungen 
2. Die Aufgaben „Krankenversorgung mit Krankenhäusern“ und „Universitätsmedizin“ sind originäre öffentliche 
Aufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen: 
• § 1 Abs. 1 KHGG NRW 
„(2) Die Krankenversorgung in Krankenhäusern nach Absatz 1 sicherzustellen, ist eine öffentliche Aufgabe des 
Landes. Gemeinden und Gemeindeverbände wirken nach Maßgabe dieses Gesetzes dabei mit.“ 
• „Subsidiarität“ gemäß § 1 Abs. 3 S. 2 KHGG NRW: 
„Falls sich kein anderer geeigneter Träger findet, sind Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, 
Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben, kreisangehörige Gemeinden jedoch nur, wenn sie die 
erforderliche Finanzkraft besitzen.“ 
• Im Hinblick auf die öffentliche Aufgabe „Universitätsmedizin“ hat das Land Nordrhein-Westfalen gemäß 
Art. 70 Abs. 1 GG von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. 
Eine Mitwirkung und ein Engagement des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere durch die vorgesehenen 
gesetzgeberischen Beiträge, sind daher erforderlich. 
Das „Stiftungs-Modell Universitärer Gesundheitscluster Köln“ muss gemeinsam mit dem Land Nordrhein-
Westfalen umgesetzt werden.

Seite 6© Luther 
I. Vorbemerkungen 
3. 
Der vorgesehene Rechtsrahmen wahrt ausgewogen die Interessen und Verantwortlichkeiten der Stadt Köln, der KK 
und des UK Köln und ist eine „echte öffentlich-öffentliche Partnerschaft“ . Dies folgt aus 
• den Rechtsformen der Partner und der öffentlich-rechtlichen Prägung des Rechtsrahmens sowie 
• insbesondere auch aus den den Partnern obliegenden „öffentlichen Aufgaben“ in der Krankenversorgung 
und in der medizinischen Forschung und Lehre. 
4. Partner des „Universitären Gesundheitscluster Köln“ sind 
• die Stadt Köln und und die Kliniken der Stadt Köln sowie das Universitätsklinikum Köln 
• unter Mitwirkung des Landes Nordrhein-Westfalen, das insbesondere die gesetzlichen Rahmenbedingungen 
des Modells schaffen soll. 
5. Da die dargestellten strategischen und operativen Ziele für die Region Köln und das Land Nordrhein-Westfalen nur 
durch einen Klinikverbund der KK und des UK Köln erreicht werden können und zudem der „universitäre Gesundheits-
cluster Köln“ auf einer politischen Grundsatzentscheidung beruht und maßgeblich auf gesetzlicher Grundlage durch 
das Land Nordrhein-Westfalen als Primärverpflichtetem der öffentlichen Aufgaben „Krankenversorgung mit 
Krankenhäusern“ und „Universitätsmedizin“ etabliert wird, bestehen keine grundlegenden beihilferechtlichen 
Bedenken. Gleichwohl sollte dieses Thema im Rahmen einer Umsetzung des Modells mit dem Land Nordrhein-
Westfalen abgestimmt werden. 
6. Ein schlichter „Kooperationsvertrag“ reicht zur Erreichung der Ziele nach übereinstimmender Auffassung der Stadt 
Köln, der KK und des UK Köln bei Weitem nicht aus – auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages könnten weder 
die medizinischen noch die wirtschaftlichen und die personellen Verbundvorteile erreicht werden, da KK und UK Köln 
„Wettbewerber“ blieben. Es läge kein echter „Klinikverbund“, sondern eine „lose Kooperation“ vor. Zudem wäre u.a. 
der Leistungsaustausch zwischen den KK und dem UK Köln grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.

Seite 7© Luther 
II. Wesentliche Anforderungen an den Rechtsrahmen 
1. Es müssen Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Umsetzung der Zukunftsaufgaben des „Universitären 
Gesundheitscluster Köln“ in der Krankenversorgung sowie in der medizinischen Forschung und Lehre gestaltet werden.
2. Ziel ist eine hohe Integration der Verbundpartner und damit ein „echter Klinikverbund“, der insbesondere auf 
folgenden Säulen basiert: 
• Medizinische Einheit mit hoher Integration von medizinischer Forschung und Lehre 
(„Medizinische Qualität auf höchstem Niveau sowie Exzellenz in Forschung und Lehre sind die obersten Maximen“) 
• Wirtschaftliche Einheit („Faire Verteilung der Altlasten und des zukünftigen Erfolgs, der aus der Nutzung sinnvoller 
medizinischer und wirtschaftlicher Synergien folgt“) 
• Optimiertes gemeinsames Personalkonzept („Wir-Gefühl“ und „gemeinsame Personalentwicklung“) 
• Wahrung der rechtlichen Eigenständigkeit der KK und des UK Köln sowie ihrer unternehmenskulturellen 
Besonderheiten. 
3. Die grundlegende Aufgabenverteilung sieht wie folgt aus: 
• Strategische Grundsatzfragen – insbesondere betreffend die Themen „Versorgungssicherheit und -qualität in der 
Region Köln“ – werden auf Ebene einer Stiftung des öffentlichen Rechts abgestimmt. Die Stiftung ist offen für die 
zukünftige Aufnahme weiterer Partner. 
• Die operative unternehmerische Verantwortung obliegt allein dem UK Köln.
• Die Stadt Köln besitzt Sonder rechte, die insbesondere das medizinische Leistungsspektrum der KK sowie die 
medizinische Versorgung auf Basis des gemeinsamen medizinischen und wirtschaftlichen Konzepts absichern.

Seite 8© Luther 
III. Ausgangssituation (vereinfacht) 
Stadt 
Köln 
Universitäts-
klinikum Köln 
gAöR 
Land 
NRW 
100 % 
Kliniken der 
Stadt Köln 
gGmbH 
• „Universitätsklinikum“ im Sinne des § 31a HG NRW 
• „dient Forschung und Lehre“ (§ 31a Abs. 1 S. 1 HG NRW) 
• aufgabenakzessorischer Versorgungsauftrag 
• 1.573 Betten 
• 10.932 Arbeitnehmer 
• € 610.769.000 Umsatz (2017) 
• € 9.795.000 Jahresergebnis (2017) 
Beachte: Unterschiedliche „Fördertöpfe“ für KK und UK Köln 
• „Plankrankenhaus“ im Sinne des § 12 KHGG NRW 
• „Versorgungsauftrag“ ( § 2 Abs. 1 KHGG NRW) 
• 1.379 Betten 
• 3.100 Arbeitnehmer 
• € 369.966.000 Umsatz (2017) 
• € - 29.715.000 Jahresergebnis (2017 – vorläufig) 
Konkurrenzsituation

© Luther 
Universitäts-
klinikum Köln 
gAöR 
100 % 
ggf. 
„gemeinsame 
neue Projekte 
GmbH“ 
(„Medizin 4.0“) 
Kliniken der Stadt 
Köln Betriebs 
gAöR* 
Universitärer 
Gesundheits-
Cluster Köln 
gStiftung öR 
Kliniken der 
Stadt Köln 
Eigentum** 
gGmbH 
Bündelung der Kräfte und der öffentlichen Aufgaben 
„Krankenversorgung“ sowie „medizinische Forschung und Lehre“ 
Die festgeschriebenen Zwecke und Aufgaben der Stiftung sichern verbindlich und 
umfassend die gesundheitspolitischen Interessen und Ziele 
Der Verbund ist offen für weitere Partner 
• Medizinische Einheit mit 
Integration von 
Forschung und Lehre        
✓
• Wirtschaftliche Einheit      ✓
• Arbeitnehmerinteressen / optimiertes 
gemeinsames Personalkonzept         
✓
• Sicherung der 
Weiterentwicklung der KK  
✓
• Operative unternehmerische 
Verantwortung obliegt dem UK Köln      
✓
• Strategische Mitverantwortung 
der gemeinsamen Stiftung                
✓
Land 
NRW 
operative unternehmerische Verantwortung 
strategische 
Mitverantwortung 
100 % 
Stadt 
Köln Sonderrechte 
gesetzlicher Übergang 
des Geschäftsbetriebs 
(inkl. Personal) 
IV. „Stiftungs-Modell Universitärer Gesundheitscluster Köln“ (Veränderungen gegenüber der Ausgangssituation in rot) 
Sonderrechte 
* Alternative: „GmbH“ – z.B. wegen Organschaft – Auswahlverfahren erforderlich? 
** Alternative: Übertragung auch des Eigentums an den Immobilien, aber mit 
rechtlicher Zuordnung des Eigentums an die Stadt Köln

Seite 10 © Luther 
Universitäts-
klinikum Köln 
gAöR 
100 % 
V. Zwei grundlegende Umsetzungsschritte (Veränderungen gegenüber der Ausgangssituation in rot) 
Universitärer 
Gesundheits-
Cluster Köln 
gStiftung öR 
Kliniken der 
Stadt Köln 
gGmbH 
Schritt 1 – „Gründung einer gemeinsamen Stiftung“
Die festgeschriebenen Zwecke und Aufgaben der Stiftung sichern verbindlich und 
umfassend die gesundheitspolitischen Interessen und Ziele 
• Gründung einer gemeinnützigen Stiftung „Universitä rer Gesundheitscluster Köln“ (Arbeitstitel) 
auf gesetzlicher Grundlage, gesetzlich flankiert oder durch Stiftungsgeschäft. 
• Das Aufsichtsorgan der Stiftung sollte paritätisch  durch die Stadt Köln und das UK Köln besetzt werden. 
• Die zentralen Zwecke und Aufgaben dieser gemeinnüt zigen Stiftung sind die (nicht-monetäre) Förderung 
des Universitären Gesundheitscluster Köln und die strategische Abstimmung zwischen den Partnern, 
insbesondere im Hinblick auf die medizinische Versorgungssicherheit und -qualität in der Region Köln. 
• Die Stiftung und die Mitglieder ihrer Organe sind bei ihren Entscheidungen den in der Stiftungssatzung festgeschriebenen Zwecken und 
Aufgaben den Stiftung sowie den gesundheitspolitischen Interessen und Zielen und damit dem Erfolg des „Universitären 
Gesundheitscluster Köln“ verpflichtet. Dies wird zusätzlich durch die Stiftungsaufsicht überwacht. 
• Die Stadt Köln besitzt Sonderrechte insbesondere a uch im Hinblick auf die Absicherung der medizinischen Versorgung auf Basis des 
gemeinsamen medizinischen und wirtschaftlichen Konzepts. 
• Die Stiftung ist offen für die zukünftige Aufnahme  weiterer Partner. 
Land 
NRW 
Stadt 
Köln

Seite 11 © Luther 
Stadt 
Köln 
Universitäts-
klinikum Köln 
gAöR 
100 % 
Universitärer 
Gesundheits-
Cluster Köln 
gStiftung öR 
Schritt 2 – „Der operative Geschäftsbetrieb der KK geht auf gesetzlicher Grundlage sowie nach Maßgabe 
von vertraglichen Vereinbarungen auf eine neue gemeinnützige Anstalt öffentlichen Rechts über“ 
• Übergang des Geschäftsbetriebs („Aktiva und Passiv a“) 
(inkl. Personal – jedoch ohne Grundstücke und Gebäude). 
• Kein „Betriebsübergang“ gemäß § 613a BGB 
• Nutzung der betriebsnotwendigen Grundstücke über e inen Erbbaurechtsvertrag. 
Die Investitionsverantwortung und -verpflichtung obliegt der „KK Betriebs gAöR“. 
• Das Verwertungsrecht für etwaige nicht mehr betrie bsnotwendige Grundstücke besitzt die Stadt Köln, weshalb eine „Grundstücksbewertung“ entfällt. 
• Die KK Betriebs gAöR sollte zumindest mittelfristig  den („echten“ oder „unechten“) Status eines „Universitätsklinikums“ erhalten (Vorteile: einheitliche 
öffentliche Förderung, „keine 2 Welten“, neue Optionen, z.B. „Hochschulambulanzen“). Erforderlich ist eine entsprechende Grundsatzentscheidung 
des Landes Nordrhein-Westfalen. 
Land 
NRW 
Kliniken der Stadt 
Köln Betriebs 
gAöR 
(„UK-Status“?) 
Kliniken der 
Stadt Köln 
Eigentum 
gGmbH 
gesetzlicher Übergang 
des Geschäftsbetriebs 
(inkl. Personal) 
Erbbaurechtsvertrag 
unternehmerische Verantwortung strategische 
Mitverantwortung 
V. Zwei grundlegende Umsetzungsschritte (Veränderungen gegenüber der Ausgangssituation in rot)

Seite 12 © Luther 
Stadt 
Köln 
Universitäts-
klinikum Köln 
gAöR 
100 % 
VI. Wesentliche Merkmale des Modells – „Beispiele für  Sonderrechte der Stadt Köln“ 
Universitärer 
Gesundheits-
Cluster Köln 
gStiftung öR 
Die Interessen und das Vermögen der Stadt Köln werden umfassend abgesichert 
• Die festgeschriebenen gesundheitspolitischen Aufga ben 
und Zwecke der Stiftung sind verbindliche Richtschnur für 
alle Entscheidungen und Maßnahmen 
• Besetzungsrechte bzw. Vertretung der Stadt Köln in  den 
Organen der Stiftung und der Betriebs-AöR.
• Alle getroffenen Vereinbarungen, z.B. die „Betrieb s-Konzepte“ können nur mit Zustimmung aller Parteien geändert werden. 
• Kein Verkauf, Verpachtung, Beleihung etc. ohne Zus timmung der Stadt Köln. Gleiches gilt für grundlegende strategische Entscheidungen, z.B. die 
Aufnahme weiterer Partner, sowie für Entscheidungen in Bezug auf den steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit, die Altersversorgung, die 
Tarifgebundenheit etc. – „Heimfallrechte“ der Stadt Köln für den theoretischen Fall einer Auflösung des Verbundes. 
Land 
NRW 
Kliniken der 
Stadt Köln 
Eigentum 
gGmbH 
Kliniken der Stadt 
Köln Betriebs 
gAöR

Seite 13 © Luther 
Stadt 
Köln 
Universitäts-
klinikum Köln 
gAöR 
100 % 
VI. Wesentliche Merkmale des Modells – „Wirtschaftlic he Einheit“ 
Universitärer 
Gesundheits-
Cluster Köln 
gStiftung öR 
Faire Verteilung der wirtschaftlichen Altlasten und der gemeinsamen Erfolge 
• Die Stadt Köln steht für „wirtschaftliche Lasten u nd 
Risiken aus der Vergangenheit“ ein („Sanierungsbeitrag“) 
• Die Höhe des Sanierungsbeitrags orientiert sich am
Sanierungsaufwand, der ohne Verbundbildung entstünde. 
• Der Sanierungsaufwand kann sich allerdings durch d ie Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Verbundes reduzieren („Besserungsschein“ – z.B. 
auch Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen). 
• Die Stadt Köln besitzt zudem das Verwertungsrecht in Bezug auf ggf. nicht mehr betriebsnotwendige Immobilien. 
• Der Fördermittelstatus der KK Betriebs gAöR sowie e ine ggf. bestehende (limitierte) „Gewährträgerhaftung“ (nicht der Stiftung!) sind vom Land 
Nordrhein-Westfalen zu entscheiden. 
Land 
NRW 
Kliniken der Stadt 
Köln Betriebs 
gAöR 
Kliniken der 
Stadt Köln 
Eigentum 
gGmbH

Seite 14 © Luther 
Stadt 
Köln 
Universitäts-
klinikum Köln 
gAöR 
100 % 
VI. Wesentliche Merkmale des Modells – „Umsatzsteuerl iche Organschaft“ 
Universitärer 
Gesundheits-
Cluster Köln 
gStiftung öR 
Ein umsatzsteuerbefreiter Leistungsaustausch zwischen UK Köln und KK Betriebs gAöR 
ist zur Vermeidung wirtschaftlicher Mehrbelastungen zwingend 
Aus Sicht der KK und des UK Köln ist eine umsatzsteuerliche Organschaft unverzichtbar 
• Die umsatzsteuerliche Organschaft 
vermeidet wirtschaftliche Mehrbelastungen und ist bei der 
Bildung von Krankenhausverbünden zwingend erforderlich. 
• Die „Organschaftsfähigkeit“ der KK Betriebs gAöR muss mit den zuständigen Finanzbehörden geklärt werden (falls Ablehnung: „KK Betriebs GmbH“ 
als Alternative?) 
• Umsatzsteuerliche Erleichterungen kann alternativ ggf. auch die Neuregelung Hochschulgesetz NRW wegen § 2b UStG bieten; dieses Thema muss 
mit dem Wissenschafts- und dem Finanzministerium abgestimmt werden. 
• Die umsatzsteuerliche Organschaft setzt zwingend u .a. die operative unternehmerische Führung und Verantwortung durch das UK Köln voraus. 
Land 
NRW 
Kliniken der 
Stadt Köln 
Eigentum 
gGmbH 
Kliniken der Stadt 
Köln Betriebs 
gAöR

Seite 15 © Luther 
Stadt 
Köln 
Universitäts-
klinikum Köln 
gAöR 
100 % 
VI. Wesentliche Merkmale des Modells – „Corporate Gov ernance Grundsätze“ 
Universitärer 
Gesundheits-
Cluster Köln 
gStiftung öR 
Eindeutige und transparente Verantwortungszuständigkeiten 
und effiziente Entscheidungswege sind geboten 
• Die Gestaltung der Corporate Governance der KK Bet riebs gAöR (also die Verteilung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sowie die 
Entscheidungswege) wird sich an der klassischen Corporate Governance einer GmbH orientieren.
• Dies führt in der Betriebs-AöR zu folgender Trias:   „Trägerversammlung“ plus „Aufsichtsrat“ plus „Vorstand“. 
• Die Entscheidungswege müssen transparent und effiz ient sein. Die wesentlichen Grundsätze des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln 
sollten – soweit sinnvoll – entsprechende Anwendung finden. 
• Sonderrechte der Stadt Köln bestehen in Grundsatzf ragen, jedoch nicht in Bezug auf das operative Geschäft. 
Land 
NRW 
Kliniken der 
Stadt Köln 
Eigentum 
gGmbH 
• Trägerversammlung: Letztentscheidungsrecht 
• Aufsichtsrat: Beratung und Kontrolle 
• Vorstand: operative Verantwortung 
Kliniken der Stadt 
Köln Betriebs 
gAöR

Seite 16 © Luther 
Stadt 
Köln 
Universitäts-
klinikum Köln 
gAöR 
100 % 
VI. Wesentliche Merkmale des Modells – „Personalfrage n“ 
Universitärer 
Gesundheits-
Cluster Köln 
gStiftung öR 
Die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer werden umfassend gewahrt 
• Es liegt kein Betriebsübergang nach § 613a BGB vor. 
• Die Arbeitsverträge werden unverändert fortgesetzt . 
• Fortschreibung der Tarifbindung: TVöD / TV-Ärzte m öglich. 
• Bestehende Betriebsvereinbarungen sollen grundsätz lich durch Neuabschluss inhaltsgleicher Dienstvereinbarungen fortgeschrieben werden. 
• Ein informelle Vorabstimmung mit der ZVK Köln hat ergeben, dass auch die Altersversorgung (das „Versorgungstarifrecht“) unberührt bleibt, 
wenn der Personalbestand der KK gAöR erhalten bleibt, also die Erfüllung des sog. „Austrocknungstatbestandes“ vermieden wird. 
Auch hieraus folgt eine „Beschäftigungssicherung“. 
• Der Wechsel von der „betrieblichen Mitbestimmung“ in das „Personalvertretungsrecht“ soll sich nicht nachteilig für die Mitarbeiter auswirken.   
• Kein Wettbewerb mehr um qualifiziertes Personal, s tattdessen sind „Personalpool-Lösungen“ und gemeinsame Weiterbildung möglich. 
Land 
NRW 
Kliniken der 
Stadt Köln 
Eigentum 
gGmbH 
gesetzlicher Übergang 
des Personals 
Kliniken der Stadt 
Köln Betriebs 
gAöR

Seite 17 © Luther 
Stadt 
Köln 
Universitäts-
klinikum Köln 
gAöR 
100 % 
VI. Wesentliche Merkmale des Modells – „Betriebliches  Integrationskonzept“ 
Universitärer 
Gesundheits-
Cluster Köln 
gStiftung öR 
• Die von der Geschäftsführung der KK eingeleiteten betrieblichen Optimierungsmaßnahmen, z.B. „Zentrumsstrukturen“, werden vom UK 
Köln als „grundsätzlich sinnvoll“ beurteilt. Die eingeleiteten Maßnahmen werden daher grundsätzlich fortgesetzt und durch die 
verbundbedingten Vorteile weiter optimiert. 
• Die operative unternehmerische Verantwortung oblie gt dem UK Köln.  
• Die unterschiedlichen „Unternehmenskulturen“ müssen beachtet werden. 
Land 
NRW 
Kliniken der 
Stadt Köln 
Eigentum 
gGmbH 
• Fortsetzung 
der eingeleiteten 
Betriebsoptimierung 
✓
• kein radikaler Umbruch ✓
Kliniken der Stadt 
Köln Betriebs 
gAöR 
Schrittweise und wechselseitige betriebliche Integration

Seite 18 © Luther 
VII. Wirtschaftliche Rationale und Synergiepotentiale des Modells 
1. Die „Wirtschaftliche Rationale“ eines Klinikverbundes sowie die Synergiepotentiale, die durch einen „Universitären 
Gesundheitscluster Köln“ entstehen, werden in intensiven und andauernden Arbeitsgesprächen erarbeitet. 
2. Dabei sind sich KK und UK Köln bereits jetzt einig über Folgendes einig: 
• Neben den evidenten medizinischen Vorteilen eines „Universitären Gesundheitscluster Köln“ sind auch konkrete 
und signifikante wirtschaftliche Vorteile für beide Partner zu erwarten. 
• Mit einem „Universitären Gesundheitscluster Köln“ wird nicht nur ein medizinischer und wissenschaftlicher 
„Leuchtturm“ entstehen, sondern auch ein wirtschaftlich starker Klinikverbund , der die zukünftig notwendigen 
Veränderungsprozesse im deutschen Gesundheitswesen und die hierfür erforderlichen Investitionen in moderne 
Gebäudeeinrichtungen, Medizintechnik, Digitalisierung und vor allem in hoch qualifiziertes Personal besser und 
nachhaltiger meistern kann. 
3. Die gemeinsame Ermittlung der indikativen Synergiepotentiale erfolgte nach folgender Methodik: 
• „Best-in-class“-Methode: Für ausgewählte Kostenparameter in den Primär, Sekundär- und Tertiärbereichen wird 
jeweils der „Klassenbeste“ des Verbundes identifiziert. Auf dieser Basis wird dann angenommen, dass der 
zukünftige Verbund zumindest das Kostenniveau des „Klassenbesten“ erreichen kann und damit ein 
entsprechendes Einsparungspotential realisiert werden kann. 
• „Strukturelle Synergiepotentiale“: Hier werden u.a. auf Basis des zukünftigen medizinischen Konzeptes für die 
Primär- und Sekundärbereiche, als auch auf Basis potentieller Skaleneffekte im Tertiärbereich „strukturelle“ 
Synergiepotentiale identifiziert und ermittelt. 
• Alle Synergiepotentiale sind ohne Arbeitsplatzabbau gerechnet!

Seite 19 © Luther 
VII. Wirtschaftliche Rationale und Synergiepotentiale des Modells 
4. Im Rahmen der indikativen „Best-in-Class“-Analyse konnten erste Potentiale allein in den Bereichen 
• Arzneimittel, 
• sonst. Medizinischer Sachbedarf, 
• Radiologie, 
• Pathologie, 
• Medizintechnik und 
• Energiepreise 
in Höhe von insgesamt ca. Euro 5,4 Mio. p.a. ermittelt werden. 
• Dieser Wert entspricht nur knapp 1% des kumulierten Materialaufwands zzgl. sonst. betriebl. Aufwendungen der 
Verbundpartner in 2018 (in Summe € 608 Mio.). Das ist auf Basis der Berater-Projekterfahrungen am unteren Ende 
der Erwartungsbandbreite bei Verbünden (oder sonstigen Zusammenschlüssen) und damit sehr konservativ. Durch 
die spätere Detailanalyse können hier eher höhere Werte erwartet werden.
• Die indikativen „best-in-class“-Potentiale müssen im Rahmen einer späteren Detailanalyse noch einmal verifiziert 
werden. Auch könnten bis dato noch nicht analysierte Bereiche aus dem Tertiärbereich (wie z. B. Küche oder 
Reinigung) zusätzlich miteinbezogen werden.

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VII. Wirtschaftliche Rationale und Synergiepotentiale des Modells 
5. „Strukturelle Synergiepotentiale“ – Beispiele: 
• Verbundbedingte Leistungszuwachspotentiale durch Zuweisungen der Partner – Beispiele: 
a) Herzchirurgische Eingriffe mit hoher Komplexität von  KK an UK Köln in Höhe von ca. 450 CMP und einem 
Erlöspotential von ca. Euro 1,6 Mio. p.a. 
b) Herzchirurgische Eingriffe mit niedriger Komplexität  von UK Köln an KK in Höhe von ca. 2.000 CMP und 
einem Erlöspotential von ca. Euro 7,1 Mio. p.a. 
c) Lungenchirurgische Eingriffe von UK Köln an KK in Höh e von ca. 1.200 CMP und einem Erlöspotential von 
ca. Euro 4,2 Mio. p.a. 
Per Saldo ergibt sich damit aus b) und c) zugunsten der KK ein Zuwachspotential von 3.200 CMP und ein 
Erlöspotenzial von Euro 11,3 Mio. p.a. 
• Alternative Optionen für den Standort Holweide 
Ausgangslage: Der Rat der Stadt Köln hat im Rahmen der Sanierung der KK die Geschäftsführung der KK 
aufgefordert, ein Medizin- und Standortkonzept zu entwickeln und dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorzulegen. 
Dieses Konzept muss sich auch mit der Zukunft des Standortes Holweide befassen. 
Im Rahmen eines Verbundes sind Nutzungsmöglichkeiten aus der Zusammenführung von Fachdisziplinen der 
Verbundpartner am Standort Holweide denkbar und können in einer späteren Detailanalyse (einschl. baulichen 
Gegebenheiten, verbundenen Finanzierungsfragen und wirtschaftlichen „Benefits“) geprüft und kalkuliert werden.

Seite 21 © Luther 
VII. Wirtschaftliche Rationale und Synergiepotentiale des Modells 
5. „Strukturelle Synergiepotentiale“ – Beispiele: 
• Gemeinsames Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe
Der bundesweit bestehende Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen ist eine ernstzunehmende Bedrohung 
für die Krankenversorgung. Für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg des angestrebten Klinikverbundes ist eine 
bedarfsgerechte Personalausstattung zwingend. Gerade die Kliniken Köln leiden derzeit unter dem Pflegemangel, 
der für die nachhaltige Sanierung eine große Herausforderung darstellt. KK und UK Köln haben gemeinsam die 
kritische Größe um im Verbund ein hochattraktives Aus, Fort- und Weiterbildungszentrum zu errichten und zu 
betreiben. Damit könnten die Kapazitäten auf mehr als 1.600 Plätze erweitert werden und die gegenwärtig 
veralteten, verstreuten und unattraktive Strukturen in Köln beseitigt werden. Damit würde das modernste Aus- und 
Weiterbildungszentrum in Nordrhein-Westfalen entstehen. Nur in einem gemeinsamen Ausbildungszentrum als 
Bestandteil eines Klinikverbundes können diese Vorteile genutzt werden. 
• Gemeinsame Pathologie 
Die Pathologie des UK Köln ist derzeit gemessen am Probenvolumen und Expertise die größte und profilierteste 
Einrichtung in Deutschland. Es bietet sich an, über eine hochgradig vernetzte Verbundlösung der beiden Standorte 
nachzudenken. 
So könnte die zeitkritische Schnellschnittdiagnostik und Routinediagnostik weiterhin an zwei Standorten 
durchgeführt werden, während die komplexe Spezialdiagnostik zukünftig an einem Standort erfolgt. Die dadurch 
gewachsenen räumlichen und personellen Kapazitäten der kombinierten Standorte können für die wirtschaftlich 
attraktive und forschungsförderliche Gewinnung weiterer Einsender eingesetzt werden.

Seite 22 © Luther 
VII. Wirtschaftliche Rationale und Synergiepotentiale des Modells 
5. „Strukturelle Synergiepotentiale“ – Beispiele: 
• Neugestaltung der Apotheken-Infrastruktur 
Die bauliche Apotheken-Infrastruktur der KK ist veraltet und suboptimal. Eine Modernisierung ist hier auch im 
„Stand-Alone“ Fall kurzfristig erforderlich. Beim UK Köln ist zwar die Struktur „state-of-the-art“, allerdings arbeitet 
die Apotheke auch hier an der Kapazitätsgrenze. In einem Verbund ergeben sich zukünftig bei einer ggf. neu zu 
bauenden, gemeinsamen Zentralapotheke entsprechende Möglichkeiten, sowohl medizinische, prozessuale, als 
auch wirtschaftliche Optimierungen zu erreichen. 
• IT-Infrastruktur 
Die IT der KK bewältigt derzeit mit knappen Mitteln (nicht zuletzt auch limitiert durch das Sanierungsprogramm) 
den Arbeitsaufwand an der Kapazitätsobergrenze. Wichtige und notwendige Prozessveränderungen stehen 
aufgrund des IT-Sicherheitsgesetzes in 2020 kurz bevor. Die deutlich großzügiger ausgestattete IT des UK Köln 
hat alle hierfür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen bereits mit erheblichem Aufwand (ca. € 4 Mio.) 
implementiert. 
In einem Klinikverbund könnte die IT der KK alleine hinsichtlich des o.g. Projektes deutliche synergetische 
„Benefits“ heben, sowohl hinsichtlich des Zeitaufwandes und der damit verbundenen „Lernkurven“, als auch 
hinsichtlich der voraussichtlichen finanziellen Belastungen. 
Alle „strukturellen“ Synergiepotentiale müssen im Rahmen einer späteren Detailanalyse verifiziert und weiter quantifiziert 
werden.

Anlage 3 - Beantwortung Fragen Linke

20367 Zeichen

Anlage 3 
 1 
Beantwortung der Fragen der Fraktion DIE LINKE zu Beschlussvorlage 
3050/2019 
 
 
Arbeitsauftrag der Firma Luther 
1. Der Rat der Stadt Köln hat vor einem Jahr mit der Vorlage 3029/2018 die 
Rechtsanwaltskanzlei Luther beauftragt, eine Geschäftspartnerprüfung der 
Städtischen Kliniken und der Uniklinik vorzunehmen. Abschließend heißt es in 
dem Beschluss: 
„Die Verw altung w ird die sich aus der Due Diligence Prüfung ergebenen 
w eiteren Empfehlungen im Zusammenhang mit der Interessensbekundung 
der Uniklinik Köln anschli eßend dem Rat zur Entscheidung vorlegen.“ 
In der Vorlage werden zahlreiche konkrete Aufgabenbeschreibungen gemacht. 
Es liegt kein Bericht vor. Die Verwaltung wird vermutlich nunmehr auf die 
vorliegende Verwaltungsvorlage verweisen, in die Informationen eingeflossen 
sind.  
Offensichtlich fehlen aber zahlreiche Informationen: 
o Financial & Tax Due Diligence (Detaillierte Untersuchung der 
finanziellen und steuerlichen Situation 
o Technical Due Diligence  
o Market Due Diligence  (Wie w irkt sich der Zusammenschluss auf den 
Krankenhaus- und Gesundheitssektor aus? 
Im Zuge dieser Due Diligence sollen auch „grundlegende (Fragen) bearbeitet 
w erden“. Insbesondere fehlt uns eine klare Aussage über den „medizinischen 
Grundversorgungsauftrag“ wie in den ersten beiden Spiegelstrichen 
beschrieben. 
Antwort: 
Gegenstand einer Due Diligence („DD“) ist die Prüfung des „Ist-Zustandes“ 
eines Unternehmens und die Darstellung der Machbarkeit, Gestaltbarkeit und 
Sinnhaftigkeit eines Unternehmenszusammenschlusses (hier: eines 
„Krankenhausverbundes“). In diesem Sinne wurde  der wesentliche Status 
quo aufgenommen und auf dieser Grundlage ein konkreter Modellvorschlag 
für einen Klinikverbund entwickelt und dessen Vorteile in medizinischer, 
wirtschaftlicher und personeller Hinsicht geprüft und dargestellt. Nach 
derzeitigem Stand ist der Modellvorschlag auch unter rechtlichen und 
steuerlichen Gesichtspunkten machbar und vorteilhaft, um die 
Zukunftssicherung der Kliniken der Stadt Köln bestmöglich zu erreichen. 
Der „medizinische Grundversorgungsauftrag“ der Kliniken der Stadt Köln 
ergibt sich aus dem Krankenhausplan des Landes NRW. Die Sicherstellung

Anlage 3 
 2 
von Pflichten aber auch (Sonder-)Rechten der Stadt Köln muss im Rahmen 
weiterer mit dem UK Köln zu führender Gespräche geklärt und in Form von 
Vereinbarungen sichergestellt werden. Dies setzt eine Beauftragung der 
Verwaltung mit der Führung detaillierter Gespräche mit dem UK Köln durch 
den Rat voraus.  
 
Konstruktion der Stiftung 
 
2. Die Stadt Köln und die Uniklinik soll nach der Vorlage die öffentlich-rechtliche 
Stiftung gründen. Warum ist die Uniklinik neben der Stadt Köln der Gründer 
und nicht das Land? 
Antwort: 
Partner eines Klinikverbundes sind die Stadt Köln mit den Kliniken der Stadt 
Köln sowie das UK Köln. Stadt Köln und UK Köln sind daher als Gründungs-
stifter vorgesehen. Es ist denkbar, dass auch das Land „Stifter“ wird und/oder 
in einem Gremium der Stiftung vertreten ist. Das wäre grundsätzlich vorteil-
haft für den Klinikverbund. 
 
3. Was ist Bestandteil der Stiftung bei Gründung, also was ist das Stiftungs-
kapital? Die Vorlage sagt nur, was ihre Aufgabe ist. 
Antwort: 
Die Höhe des „Stiftungskapitals“ muss angemessen sein, damit die Zwecke 
der Stiftung dauerhaft erfüllt werden können. Da die Stiftung nicht die Aufgabe 
besitzen wird, den Klinikverbund zu finanzieren, wird das  Stiftungskapital 
relativ gering sein. 
 
4. Das Land gründet außerdem eine AöR, in die die Städtischen Kliniken ohne 
ihren Grundbesitz aufgehen. Die Uniklinik ist im Aufsichtsrat der Städtischen 
Kliniken AöR direkt vertreten und die Stadt Köln im Aufsichtsrat der 
Städtischen Kliniken AöR über die Stiftung. Wenn das Land die AöR gründet, 
wäre das Land auch alleiniger Gewährträger, wenn die Stadt Köln nicht 
ebenfalls Anteilseigner in der AöR ist. Ist die Stadt Köln ebenfalls 
Gewährträgerin, wenn sie Anteilseignerin ist? 
Antwort: 
Nein, die Stadt ist nach dem Modell nicht „Gewährträgerin“. Im Übrigen gibt es 
bei einer AöR keine „Anteilseigner“.

Anlage 3 
 3 
Meint das „die (limitierte) Gewährträgerhaftung“ in Anlage 2, Seite 13? 
Antwort:  
Nein. Wie bereits in der Antwort zuvor dargestellt, würde auch eine limitierte 
Gewährträgerhaftung nicht die Stadt Köln betreffen. 
 
Wenn das Land keine Stiftung will – und damit gäbe es auch keine Gewähr-
trägerschaft – soll eine Betriebs gGmbH gegründet werden. Wer haftet dann? 
Die Stiftung als Eigentümerin der Städtischen Kliniken soll jedenfalls für nichts 
haften. 
Antwort: 
Soweit es die AöR nicht geben wird, soll stattdessen eine gGmbH gegründet 
werden, die über ein entsprechendes Haftungs- (=Stamm-)kapital verfügt. 
 
5. Was ist der Vorteil der Konstruktion Stiftung und AöR? 
Antwort: 
Es sind mehrere Vorteile, die in der Ratsvorlage im Einzelnen beschrieben 
sind. 
 
6. Durch wen und in welchem Umfang ist die Stadt Köln in der Stiftung 
vertreten? 
Antwort: 
Beide Aspekte stehen noch nicht fest. 
 
 
Konstruktion der Anstalt des öffentlichen Rechts 
 
7. Wie viele Sitze hat die Stadt in den Gremien der Anstalt des öffentlichen 
Rechts? 
Antwort: 
Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt, wird dies 
Gegenstand der weiteren Gespräche mit dem UK Köln sein. 
Ist eine 50: 50 Regelung überhaupt möglich, wenn dem Land eine 
vollständige Gewährträgerhaftung obliegen soll?

Anlage 3 
 4 
Antwort: 
„Ja“, dies ist möglich. 
 
8. Die Uniklinik ist direkt im Aufsichtsrat vertreten, die Stadt Köln anscheinend 
nur mittelbar über die Stiftung. Wie soll so eine ausreichende Vertretung 
städt. Interessen gewährleistet sein? 
Antwort: 
Aufgrund entsprechender Gestaltungen der Satzungen der Stiftung und der 
AöR sowie aufgrund vertraglicher Vereinbarungen werden die städtischen 
Interessen gewahrt. 
 
9. Wie ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Betriebs gAöR? Welchen 
Anteil der Sitze werden die Arbeitsnehmer*innen haben? Wird der 
Aufsichtsrat wie in der Uniklinik ohne Drittelparität sein? 
Antwort: 
Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt, wird dies 
Gegenstand der weiteren Gespräche mit dem UK Köln sein. 
 
10. Die Betriebs gAöR braucht einen Gewährträger. Die Städt. Kliniken sollen 
perspektivisch Uniklinik werden. Wenn das nicht eintritt, wer soll das 
übernehmen? 
Antwort: 
Dann bleibt das UK Köln Gewährträger. 
 
 
Verhältnis Uniklinik und Städt. Kliniken 
 
11. In der Vorlage wird unter Punkt 7 angeführt, die "corporate identity" der KSK 
bliebe erhalten. Im Lutherpapier heißt es unter II: Ziel ist eine hohe Integration 
der Verbundpartner und damit ein „echter Klinikverbund“, der insbesondere 
auf folgenden Säulen basiert: … Optimiertes gemeinsames Personalkonzept 
(„Wir-Gefühl“ und „gemeinsame Personalentwicklung“). Wie passt das 
zusammen? 
Antwort:

Anlage 3 
 5 
Es wird im Verbund die Aufgabe beider Klinikpartner sein, beide Ziele 
bestmöglich zu erreichen.  
 
12. In welcher Rechtsform sollen die gemeinsamen Einrichtungen, z. B. die 
Apotheke oder die Pathologie, betrieben werden und in welchem Verhältnis 
stehen sie zu den „Mutterkliniken“? Wie wird dort Stellung und Bezahlung des 
Personals sein? 
Antwort: 
Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt, wird dies 
Gegenstand der weiteren Gespräche mit dem UK Köln sein. 
 
13. Wenn der T arifvertrag der Städt. Kliniken in Kraft bleibt, gehören die 
Verbundpartner zwei Arbeitgeberverbänden an. Was bedeutet diese T atsache 
für gemeinsame Einrichtungen? 
Antwort: 
Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt, wird dies 
Gegenstand der weiteren Gespräche mit dem UK Köln sein. 
 
 
Gesundheitsversorgung Köln 
 
14. Wie viele der insgesamt 2.950 Betten sind derzeit aufgestellt und verfügbar? 
Antwort: 
Die Kliniken Köln haben laut Bettenplanung 1485 verfügbare Betten abzgl. 
einiger Stationen, die seit geraumer Zeit nicht betrieben werden bzw. nicht 
ausgebaut worden sind. Daraus ergibt sich eine Zahl von 1382 Betten. Von 
diesen 1382 sind z.Z. 1070 Betten betreibbar - der Rest kann infolge des 
Pflegemangels nicht betrieben werden. 
Entsprechende Angaben zu den Betten des UK Köln konnten in der Kürze der 
zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. 
 
15. Könnten die für neuere Studien notwendig gewordenen höheren Fallzahlen 
nicht auch durch schlichte Kooperationsverträge mit anderen Krankenhäusern 
erreicht werden, so wie in den Kooperationen mit den onkologischen Zentren 
in Aachen, Bonn, Düsseldorf und Essen? 
Antwort:

Anlage 3 
 6 
Theoretisch ja, aber ein „Kooperationsvertrag“ begründet keine echte 
Partnerschaft, keinen „Klinikverbund“ (vgl. auch die Ausführungen in der 
Ratsvorlage zu diesem Thema) 
 
16. Die Landesregierung will aktuell eine „eine grundlegende Reform der 
Krankenhausplanung: w eg von der unzureichenden Beplanung von 
Bettenzahlen, hin zu einer detaillierten Ausw eisung von Leistungsbereichen 
und Leistungsgruppen“. 
Ist das vorliegende Modell unter diesen Gesichtspunkten erarbeitet worden? 
Antwort: 
Nein. Das war zum einen nicht möglich, da die Ergebnisse noch nicht 
vorlagen; zum anderen wird dieses Thema – wenn der Rat der Stadt Köln für 
eine Aufnahme von Verhandlungen mit dem UK Köln stimmt – Gegenstand 
der Gespräche mit dem Land und dem UK Köln sein. 
 
Wir bitten um Darstellung von Leistungsbereichen und -gruppen nach 
rechtsrheinischen und linksrheinischen Standorten. 
Antwort: 
Die Festlegung von Leistungsbereichen und deren Standorte wird 
Gegenstand des noch auszuarbeitenden dezidierten Medizinkonzeptes sein. 
17. Welche kommunalrechtliche Verantwortung trägt die Stadt Köln bisher für die 
Gesundheitsversorgung? Ist die Übertragung dieser Verantwortung auf das 
Land überhaupt möglich? 
Antwort: 
Es wird auf § 1 Krankenhausgestaltungsgesetz NRW verwiesen. 
 
Finanzen 
 
18. Das wirtschaftliche Ergebnis der Städt. Krankenhäuser soll sich um 11 Mio. 
Euro verbessern. Dann würden immer noch 29 Mio. Euro fehlen, um zu 
einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen. Woher sollen die 29 Mio. Euro 
kommen? Über Leistungssteigerung bei gleichzeitigem Personalabbau? 
Antwort: 
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH befindet sich bereits in der Sanierung. 
Das entsprechende Sanierungsgutachten von EY sieht zahlreiche 
Maßnahmen zur Verbesserung sowohl der Ertrags- als auch der 
Aufwandslage vor, um mittelfristig wieder ein ausgeglichenes Ergebnis zu

Anlage 3 
 7 
erreichen.  
Es ist davon auszugehen, dass die Sanierung grundsätzlich auch innerhalb 
des Klinikverbundes – unter den dann gegebenen Rahmenbedingungen – 
weiterbetrieben wird, da eine dauerhafte finanzielle Unterstützung des 
laufenden Krankenhausbetriebs auch durch das UK Köln unwahrscheinlich 
ist. Die aufgezeigten, “indikativen“ Synergiepotentiale im Verbund generieren 
jedoch zusätzliche wirtschaftliche und finanzielle Vorteile sowohl auf der 
Kosten- als auch auf der Erlösseite, sodass davon auszugehen ist, dass eine 
Sanierung im Verbund wahrscheinlicher, schneller und nachhaltiger erfolgen 
kann. 
 
 
Investitionen 
 
19. In Punkt 4. der zehn Kernmerkmale des Modells (Seite 6) wird dargestellt, 
dass die Stadt Köln für die Altschulden verantwortlich ist und „die Zukunft 
verantw ortet der Klinikverbund“. Im folgenden Klammersatz, wird darauf 
hingewiesen, dass dem Land eine Gewährträgerhaftung obliegt. Was 
bedeutet dieser Hinweis konkret: 
 
a. Ist das Ziel, dass das Land auch die Gewährträgerhaftung der neuen 
gAÖR obliegt und die Stadt Köln für Risiken, Altschulden und Investition nicht 
mehr eintreten muss? 
Antwort: 
Nein. 
 
b. Kann dem Land eine Gewährträgerhaftung obliegen, so lange die neue 
gAöR keine Universitätsklinik ist? 
Antwort: 
Ja. 
 
c. Wenn das Land kein grünes Licht gibt und keine Verantwortung trägt, was 
passiert dann? 
Antwort: 
Es wird auf den Beschluss Ziff. 3 der Ratsvorlage verwiesen.

Anlage 3 
 8 
Wie hoch sind die notwendigen Investitionen der Städtischen Kliniken in den 
nächsten zehn Jahren? 
Antwort: 
Der Investitionsbedarf hängt wesentlich von den Aussagen des derzeit zu 
erarbeitenden Medizin- und Standortkonzeptes ab und ist daher zum 
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit hinreichender Sicherheit zu beziffern. 
 
Sollte eine schnelle Zusicherung des Landes NRW für das vorgeschlagene 
Modell ausbleiben, was passiert dann? 
Antwort: 
Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt, wird mit 
dem Land auch der zeitliche Bedarf für eine Umsetzung des Projektes 
thematisiert. Welche Handlungsoptionen sich daraus ergeben, kann derzeit 
nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden. 
 
Muss die Stadt Köln die Investitionen tätigen, und können Investitionen in 
Form von Ratenmodellen dann auf die zukünftige gAÖR mit der 
Gewährträgerhaftung des Landes übertragen werden? 
Antwort: 
Die Rechtspflichten der Stadt im Hinblick auf eine Investitionsfinanzierung 
ergeben sich insbesondere aus dem Krankenhausgestaltungsgesetz.  
Ja, eine „Übertragung“ ist rechtlich gestaltbar. 
 
 
Beschäftigung/Mitbestimmung 
 
20. Bei der Umwandlung der Kliniken von einem städtischer Eigenbetrieb in eine 
gGmbH sind mit den Beschäftigten Mitbestimmungsvereinbarungen getroffen 
worden (Drittelparität). Grundsätzlich wurde auch eine paritätische 
Mitbestimmung erwogen. Wäre eine paritätische Mitbestimmung in dem 
vorlegenden Modell überhaupt möglich? 
Antwort: 
Ja. 
 
21. In der Präsentation wird ja auch offen angesprochen, dass nach der „Best-in-
class-Methode in den Primär-, Sekundär- und T ertiärbereichen jeweils der

Anlage 3 
 9 
„Klassenbeste“ des Verbundes identifiziert wird. Auf dieser Basis wird dann 
angenommen, dass der zukünftige Verbund zumindest das Kostenniveau des 
„Klassenbesten“ erreichen kann und damit ein entsprechendes 
Einsparungspotential realisiert werden kann." Heißt das für den "T ertiär-
Bereich", also Küche und Reinigung, dass sie sich nach den outgesourcten 
Bereichen des "Klassenbesten" Universitätsklinik richten sollen? 
Antwort: 
Nein. Es wurden lediglich Beispiele für positive wirtschaftliche Effekte 
erarbeitet, aber keine Entscheidungen getroffen. 
 
22. Wird das Landesgesetz für die AöR sicherstellen, dass die 
Arbeitnehmer*innenrechte so gesichert werden wie bei einem 
Betriebsübergang und dass die Betriebsvereinbarungen kollektivrechtlich 
weitergelten? 
Antwort: 
Dies ist das Ziel, wobei eine Absicherung auch auf anderem Wege erfolgen 
kann, z.B. durch einen Personalüberleitungsvertrag. 
 
23. Auf Seite 11 der Präsentation der Kanzlei Luther wird ein Betriebsübergang 
nach § 613a BGB ausgeschlossen. Wie sieht der gesetzliche Übergang des 
Geschäftsbetriebs inkl. Personal von den Kliniken der Stadt Köln gGmbH auf 
die Kliniken der Stadt Köln Betriebs gAöR oder gGmbH dann konkret aus? 
Unter welchen gesetzlichen Vorschriften soll der Übergang stattfinden? 
Antwort: 
Nach den Regelungen des „Errichtungsgesetzes“ und den getroffenen 
Vereinbarungen. 
 
24. Üblicherweise werden „Betriebsübergänge“ aus dem Bereich des TVöD durch 
Überleitungstarifverträge mit der tarifzuständigen Gewerkschaft verhandelt. 
Wann beabsichtigt die Stadt Köln in Verhandlungen mit ver.di einzutreten und 
welche Prämissen gelten für die Verhandlungen aus Sicht der Stadtspitze? 
Antwort: 
Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt, sind die 
notwendigen Rahmenbedingungen mit den Beteiligten zu klären. 
25. Eine T arifbindung wird als möglich erwähnt und der TVöD angeführt. Welche 
T arifbindung soll für die Kliniken der Stadt Köln Betriebs gAöR oder gGmbH

Anlage 3 
 10 
konkret hergestellt werden? Wird die AöR dem Kommunalen 
Arbeitgeberverband NRW beitreten? 
Antwort: 
Ziel ist der Erhalt und die Fortführung des Status quo. 
 
26. Welche rechtlichen Beschränkungen gelten für die Gestaltung der auf Seite 
16 der Anlage 2 dargestellten „Personalpool“-Lösung? Was heißt dies konkret 
für die Eingruppierung der Beschäftigten und die Mitbestimmungsgremien in 
beiden Betrieben? 
Antwort: 
Der Rechtsrahmen einer „Personalpool-Lösung“ ist noch nicht konkretisiert. 
Ziel ist auch hier, dass die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer der 
Kliniken der Stadt Köln gesichert werden. 
 
 
Einsparpotentiale 
 
27. Welche Optimierungen plant das Universitätsklinikum mit Blick auf die auf 
Seite 17 der Anlage 2 angesprochenen Sanierungsmaßnahmen? 
Antwort: 
Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt, wird dies 
Gegenstand der weiteren Gespräche mit dem UK Köln sein. 
 
28. Nach welcher Methode sollen die in der Anlage 2 auf Seite 18, Ziffer 3, Punkt 
1 benannten Einsparpotentiale generiert werden? 
Antwort: 
Durch geeignete und angemessene Maßnahmen, deren Inhalt abhängig ist 
von der jeweiligen Aufgabenstellung. 
 
29. Welche Auswirkungen haben die in Anlage 2, Seite 18, Ziffer 3, Punkt 3 
genannten Synergiepotentiale auf die Beschäftigten, wenn kein 
Arbeitsplatzabbau stattfinden soll? 
Antwort:

Anlage 3 
 11 
Eine wirtschaftliche Optimierung der Kliniken der Stadt Köln sichert 
Arbeitsplätze. 
 
30. Ist die IT-Infrastruktur der Uniklinik nicht an die bisherigen Kapazitäten der 
Uniklinik angepasst? Bedeutet das nicht, dass für die Erweiterung hin zu den 
Städt. Kliniken noch einmal genauso viel Geld in die Hand genommen werden 
müsste, abgesehen von kleineren Einspareffekten durch die Übernahme des 
bestehenden Systems? 
Antwort: 
Es wird geprüft, welche Auswirkungen ein solcher Schritt, über den noch nicht 
entschieden wurde, hat. Prima facie ist eher ein positiver wirtschaftlicher 
Effekt zu erwarten. 
 
 
Standorte und Konzentration 
 
31. Im Konzeptpapier heißt es beim Thema "Brustkrebs", man wolle ein Zentrum 
Frauengesundheit schaffen, "ohne dass zunächst ein Standort aufgegeben 
werden muss." Ist es also denkbar, dass später ein Standort in diesem und 
anderen Zentren aufgegeben wird? Wer entscheidet darüber? 
Antwort: 
 Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt, wird dies 
Gegenstand der weiteren Gespräche mit dem UK Köln sein. 
 
32. Wie will die Stadt sicherstellen, dass es im Zuge der Zuweisung von 
Operationen nicht zu einer Dequalifizierung der Städt. Kliniken kommt, so wie 
es im Fall der herzchirurgischen Eingriffe bereits geplant wird, indem die 
hochkomplexen Operationen an der Uniklinik ausgeführt werden und die 
wenig komplexen Operationen an die Städt. Kliniken verwiesen werden 
sollen? 
Antwort: 
Insbesondere durch die Vereinbarung eines sinnvollen medizinischen 
Konzepts, dessen Fortschreibung gemäß abzuschließender Vereinbarungen 
der Zustimmung der Stadt Köln bzw. deren Vertreter in den Gremien der 
Betriebs gAöR bedarf.

Anlage 3 
 12 
Zukunft des Standortes Holweide 
 
33. Woher sollen die Gelder für den Umbau in Holweide kommen? Von der 
Stadt? Vom Land? Oder ist die Finanzierung schon eine Aufgabe der neuen 
Betriebsgesellschaft und treibt diese gleich in die roten Zahlen? 
Antwort: 
Das Thema „Holweide“ wird Gegenstand der weiteren Gespräche sein. 
 
34. Welche deutlich erweiterten Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen einer 
Verbundlösung bieten sich für den Standort Holweide? 
Antwort: 
Es wird auf die Ratsvorlage verwiesen. 
 
 
Grund und Immobilien 
 
35. Welche Immobilien der zukünftigen Kliniken der Stadt Köln Eigentum GmbH 
sind aus Sicht der Verwaltung nicht mehr betriebsnotwendig? 
Antwort: 
Aktuell sind grundsätzlich alle Immobilien „betriebsnotwendig“. 
 
Verschiedenes 
 
36. In den Unterlagen findet die T ochtergesellschaft der Kliniken der Stadt Köln 
gGmbH, Reha Nova, keine Erwähnung. Was ist mit dieser Gesellschaft 
beabsichtigt? 
Antwort: 
Diese Gesellschaft wird nach derzeitigem Überlegungsstand ebenfalls 
Mitglied des Klinikverbunds. 
 
37. Welche Chefärztinnen oder Chefärzte der KSK waren an der Erstellung des 
Konzeptpapieres beteiligt? 
Antwort:

Anlage 3 
 13 
Dies ist der Verwaltung nicht bekannt. Entscheidend ist, dass im Falle einer 
Aufnahme konkreter Verhandlungen mit dem UK Köln eine umfassende 
Einbindung der Chefärzte der Kliniken der Stadt Köln erfolgen wird. 
 
38. Wäre ein gemeinsames Ausbildungszentrum verschiedener Krankenhäuser, 
die im Bereich der gemeinsamen Ausbildung kooperieren, möglich? Was 
spricht dagegen? 
Antwort: 
Ja, das wäre möglich. Unverzichtbare Voraussetzung wäre, dass mehrere 
Krankenhäuser auch bereit sind zur Bildung eines gemeinsamen 
Ausbildungszentrums.

Beschlussvorlage Rat

36030 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3050/2019 
Freigabedatum 
06.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH: weiteres Vorgehen im Projekt Klinikverbund 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt den im Rahmen der Ausführung seines Auftrages vom 20.03.2018 
(Vorlagen-Nr. 0164/2018) erarbeiteten Vorschlag „Stiftungs-Modell Universitärer Gesundheitsclus-
ter Köln“ zur Gestaltung, Machbarkeit und Sinnhaftigkeit eines Klinikverbundes der Kliniken der 
Stadt Köln mit der Uniklinik Köln zur Kenntnis. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des vorgelegten Modells die für eine Entscheidung 
des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in Abstimmung 
mit dem Land und der Uniklinik Köln zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Köln eine weiterentwi-
ckelte detaillierte Grundlage zur abschließenden Entscheidung über das „Ob“ einer Umsetzung 
des Modells vorzulegen. 
 
3. Sollte sich der im Modell vorgesehene Rechtsrahmen nicht im Wesentlichen umsetzen lassen 
(z.B. wegen einer fehlenden Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen), wird die Verwaltung 
beauftragt, einen alternativen Rechtsrahmen mit dem Land Nordrhein-Westfalen abzustimmen 
und dem Rat der Stadt Köln – wie in Ziff. 2 vorgesehen – zur abschließenden Entscheidung vor-
zulegen. 
 
 
Gesundheitsausschuss 17.09.2019 
Finanzausschuss 23.09.2019 
Rat 26.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Ausgangslage 
 
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH („Kliniken Köln“) sind seit ihrer Ausgründung in eine gemeinnützi-
ge GmbH im Jahr 2004 eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Köln. Mit insgesamt 1.379 Betten 
sind sie einer der zwei größten Anbieter von stationären Gesundheitsleistungen in Köln und einer der 
größten Gesundheitsversorger des Rheinlands. An den drei Standorten (Merheim, Holweide, Amster-
damer Straße) wird ein differenziertes Leistungsportfolio mit unterschiedlichen Versorgungsaufträgen, 
medizinischen Schwerpunkten und Einrichtungen der Spitzenmedizin angeboten. Als Leistungser-
bringer in kommunaler Trägerschaft nehmen alle drei Standorte eine besondere gesundheits- und 
sozialpolitische Versorgungsrolle wahr. 
 
Die Universitätsklinikum Köln AöR („Uniklinik Köln“) ist mit insgesamt 1.573 Betten der größte Anbie-
ter von stationären Gesundheitsleistungen in Köln und der größte Gesundheitsversorger des Rhein-
lands mit Standort in Lindenthal. Als Universitätsklinikum und Maximalversorger zeichnet sich die 
Uniklinik Köln durch eine Krankenversorgung auf universitätsmedizinischem Spitzenniveau sowie 
eine exzellente medizinische Forschung und Lehre aus. 
 
Zusammen würden die Kliniken Köln mit der Uniklinik Köln einen Verbund mit rd. 2.950 Betten und 
damit einen der größten Klinikverbünde Deutschlands, auf Augenhöhe beispielsweise mit dem größ-
ten Universitätsklinikum Europas, der Charité Berlin mit rund 3000 Betten, bilden. 
 
Der Klinikverbund ist in der Lage, die Zukunftstrends der Medizin, namentlich die Spezialisierung, 
Zentralisierung und Technologisierung aufzugreifen, voranzutreiben und die Gesundheitsversorgung 
der Patientinnen und Patienten auf medizinischem Spitzenniveau sowohl „in der medizinischen Brei-
te“ als auch im Hinblick auf komplexe und seltene Erkrankungen zu sichern und zu verbessern. 
 
Durch einen Klinikverbund werden zudem sowohl Forschung, Lehre als auch die Ansiedlung von Un-
ternehmen der Gesundheitswirtschaft und start-ups attraktiviert und gefördert. Die Stadt Köln als 
Standort der Gesundheitswirtschaft mit bereits heute mehr als 70.000 Beschäftigten wird durch den 
Klinikverbund eine signifikante Stärkung erfahren und kann sich zu einem nationalen und internatio-
nalen Zentrum der Gesundheitswirtschaft weiterentwickeln. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 20.03.2018 die Verwaltung damit beauftragt, auf der 
Grundlage der Interessensbekundung der Uniklinik Köln vom 18.12.2017 und unter Beteiligung exter-
ner Berater auf der Basis einer Due Diligence in Gespräche über einen Klinikverbund mit der Uniklinik 
Köln einzutreten. Zweck und Ziel einer Due Diligence ist regelmäßig – und so auch in Bezug auf den 
überlegten Klinikverbund – die Prüfung der Gestaltung, Machbarkeit und Sinnhaftigkeit eines „Unter-
nehmenszusammenschlusses“, hier eines Klinikverbundes zwischen den Kliniken der Stadt Köln und 
der Uniklinik Köln.

3 
 
Diese Ausgangsüberlegung eines schlichten Verkaufs der Mehrheit der Geschäftsanteile an den Kli-
niken Köln an die Uniklinik Köln wurde in Abstimmung mit der Uniklinik aus verschiedenen im Weite-
ren erläuterten Gründen verworfen. Insbesondere können die übergeordneten Interessen der Stadt 
Köln sowie die spezifischen Interessen der Kliniken Köln im Stiftungs-Modell eindeutig besser und 
umfassender geregelt und gesichert werden. Zum anderen wäre bei einem schlichten Anteilsverkauf 
nach Auffassung der rechtlichen Berater der Stadt Köln davon auszugehen, insbesondere aus beihil-
fe- und haushaltsrechtlichen Gründen im Wettbewerb den Käufer mit dem wirtschaftlichsten Angebot 
suchen zu müssen.  
 
Die bislang verfolgten zentralen Ziele sind jedoch der Erhalt der Kliniken Köln, die mögliche Schaf-
fung eines öffentlichen Klinikverbundes. Eine teilweise oder vollständige Privatisierung ist ausge-
schlossen. Das vorgeschlagene Modell sieht daher – nach rechtlicher Prüfung und Abstimmung mit 
der Uniklinik –keinen Verkauf der Kliniken Köln an die Uniklinik Köln und auch keine „Fusion“ der Kli-
niken Köln mit der Uniklinik vor, sondern eine öffentlich-öffentliche Partnerschaft, die eine noch bes-
sere und vor allem eine zukunftssichere Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Kliniken Köln als 
„Maximalversorger“ und als wesentlicher Baustein der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Stadt Köln 
sicherstellt und zwar in Kombination mit den einzigartigen Vorteilen universitärer Spitzenmedizin und 
exzellenter medizinischer Forschung und Lehre. 
 
Wesentliche Ziele des Klinikverbunds 
 
Die Stadt Köln hat in Abstimmung mit der Uniklinik Köln, den Kliniken Köln und mit Unterstützung der 
beauftragten Berater ein sinnvolles und realisierbares Modell für einen Klinikverbund – Arbeitstitel: 
„Universitärer Gesundheitscluster Köln“ – entwickelt. Das entwickelte Modell sieht einen Klinikver-
bund in Form einer rein öffentlich-öffentlichen Partnerschaft vor und hat das Potential, insbesondere 
die folgenden Ziele zu erreichen: 
 
- Deutliche Verbesserung und Sicherung der Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Pati-
enten – selbstverständlich auch „in der medizinischen Breite“ und im gesamten Stadtgebiet – 
insbesondere durch Spezialisierungen und Bündelung der Kräfte anstelle der Fortführung eines 
Wettbewerbs zwischen den Kliniken Köln und der Uniklinik Köln um Patienten und qualifiziertes 
Personal. 
 
- Stärkung und Zukunftssicherung der Kliniken Köln in einem sich verschärfenden Wettbewerb 
durch Mitgliedschaft in einem der größten Klinikverbünde Deutschlands. 
 
- Sicherung der Arbeitsplätze und des Besitzstands der Mitarbeiter der Kliniken Köln und Schaf-
fung der Voraussetzung für die Anstellung und Ausbildung weiterer Arbeitskräfte, insbesondere 
auch im pflegerischen Bereich. 
 
- Nutzung von wirtschaftlichen Vorteilen und Potentialen eines Klinikverbundes zugunsten der 
Sanierung der Kliniken Köln, 
 
- Schaffung eines Innovationstreibers in der Spitzenmedizin – auch für komplexe und seltene 
Erkrankungen – mit dem Potential als „Europäisches Spitzenzentrum für klinische Studien“ ein

4 
Magnet auch für innovative start-ups, z.B. in den Bereichen „Medizin 4.0“ (Robotik und Digitali-
sierung) zu werden. 
 
Wesentliche Grundlagen und Merkmale des 
„Stiftungs-Modells Universitärer Gesundheitscluster Köln“ 
 
Die Uniklinik Köln ist an einer Partnerschaft mit den Kliniken Köln interessiert, unterstützt das in Ab-
stimmung mit ihr entwickelte Modell und ist – falls der Rat der Stadt Köln einen entsprechenden 
Grundsatzbeschluss fasst – bereit, auf dieser Grundlage in konkrete Verhandlungen mit der Stadt 
Köln, insbesondere zur Gestaltung der Corporate Governance sowie zur Gestaltung der zukünftigen 
Betriebskonzepte, einzutreten. 
 
Dem Land Nordrhein-Westfalen, das für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben Krankenversorgung 
mit Krankenhäusern und Universitätsmedizin nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften pri-
mär verantwortlich ist, kommt bei der Umsetzung dieser Partnerschaft eine maßgebliche Rolle zu. 
Daher wurden die Grundzüge der entwickelten Modellvarianten dem Ministerium für Kultur und Wis-
senschaft sowie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bereits vorgestellt. Eine inhaltli-
che Stellungnahme des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt nach der Grundsatzentscheidung des 
Rates der Stadt Köln. 
 
Die rechtliche Zielstruktur für ein „Stiftungs-Modell Universitärer Gesundheitscluster Köln“ kann wie 
folgt graphisch dargestellt werden: 
 
 
Zentrales Element des Modells ist die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung des öffentlichen 
Rechts (nach Möglichkeit) auf der Basis eines Gesetzes oder durch ein Gesetz flankiert (ansonsten

5 
könnte eine Stiftungserrichtung auch durch ein klassisches „Stiftungsgeschäft“ mit der Stadt Köln und 
der Uniklinik Köln sowie ggf. dem Land Nordrhein-Westfalen als Gründungsstiftern erfolgen). 
 
Die Aufgabe dieser gemeinnützigen Stiftung ist nicht die Finanzierung des Klinikverbundes, sondern 
die Definition, Förderung und maßgebliche Mitentscheidung über die Ziele des Klinikverbundes und 
über die strategische Ausrichtung der Kliniken Köln im Klinikverbund, z.B. die Sicherstellung einer 
quantitativ und qualitativ bestmöglichen medizinischen Versorgung im gesamten Stadtgebiet von 
Köln. Diese Ziele und Aufgaben der Stiftung werden in den Verhandlungen mit der Uniklinik im Ein-
zelnen zu definieren sein. Sie werden dann als in der Stiftungssatzung festgeschriebene Stiftungs-
zwecke und Stiftungsaufgaben verbindliche Richtschnur für alle Entscheidungen aller Organe und 
aller Organmitglieder der Stiftung sein. Die Erfüllung der Ziele sowie die Umsetzungsmaßnahmen 
werden auch durch die Stiftungsaufsicht überwacht, wodurch eine zusätzliche Verbindlichkeit der ge-
troffenen Vereinbarungen erreicht wird. 
 
Die Stiftung ist auch ein Angebot zur Schaffung vernetzter Strukturen in der Region Köln und im Land 
Nordrhein-Westfalen. Der Kreis der Stifter und Zustifter sollte jedoch grundsätzlich auf gemeinnützige 
Körperschaften beschränkt sein. 
 
Aus der Rechtsform „Stiftung“ folgt eine Rechtspflicht zur Fokussierung auf die von der Stiftung ver-
folgten öffentlichen Aufgaben, was das Risiko von Entscheidungen, die auf sachfremden Erwägun-
gen, z.B. Partikularinteressen, beruhen, minimiert. Die Stadt Köln übt ihren Einfluss über ein hierfür 
geschaffenes, paritätisch besetztes Organ, z.B. einen Stiftungsrat, aus und entscheidet so über die 
strategische Ausrichtung der Kliniken Köln im Klinikverbund maßgeblich mit. Teil dieser strategischen 
Ausrichtung kann auch die Frage der Aufnahme weiterer Kliniken sein, sofern diese gemeinnützigen 
Körperschaften und die Verbundpartner, d.h. auch die Stadt Köln, dem zustimmen. 
 
Der operative Geschäftsbetrieb der Kliniken Köln wird rechtlich vom Eigentum am Grund und Boden, 
auf dem die Krankenhäuser errichtet sind, getrennt. In den Klinikverbund geht lediglich der operative 
Geschäftsbetrieb über. Grund und Boden bleiben im Eigentum der bisherigen Rechtsträgerin „Klini-
ken der Stadt Köln gGmbH“ bzw. werden der Stadt Köln rechtlich zugeordnet, womit die Stadt Köln 
u.a. das Verwertungsrecht in Bezug auf ggf. nicht mehr betriebsnotwendig werdende Grundstücke 
behält. Der Klinikbetrieb erfolgt über eine Betriebsgesellschaft in der Rechtsform einer gemeinnützi-
gen Anstalt des öffentlichen Rechts (gAöR), die die Betriebsgrundstücke ggf. auf der Grundlage eines 
Erbbaurechts nutzt und der als „wirtschaftliche Eigentümerin“ die Investitionslasten obliegen. Die Fi-
nanzierung dieser Investitionslasten erfolgt durch den Klinikverbund, ggf. durch die Aufnahme von 
Fremdmitteln sowie durch öffentliche Fördermittel des Landes. 
 
Das Modell sieht vor, dass der Aufsichtsrat und der Vorstand der Betriebs-AöR nicht allein durch die 
Uniklinik Köln, sondern auch durch die Stiftung und damit auch durch die Stadt Köln besetzt werden. 
Die rechtliche Selbstständigkeit der Kliniken Köln bleibt im vorgeschlagenen Modell also erhalten, 
sodass weder eine „Vollintegration“ in die Uniklinik Köln noch eine Teilprivatisierung der Kliniken Köln 
gegeben sind. 
 
Grundlegende Fragen betreffend die zukünftige Betriebs-AöR bleiben der Stadt Köln zudem im Rah-
men von Sonderrechten vorbehalten. Hierzu zählen insbesondere auch Zustimmungsvorbehalte zu-
gunsten der Stadt Köln z.B. in Bezug auf die Tarifgebundenheit und die Altersversorgung der Mitar-

6 
beiter, jegliche Formen des Verkaufs und der wesentlichen Belastung des Vermögens der Betriebs-
AöR, Änderungen der mit der Uniklinik Köln getroffenen Vereinbarungen, Aufnahme neuer Partner 
etc.. 
Die zehn rechtlichen und strategischen Kernmerkmale des Modells sind: 
 
1. Es erfolgt ein Übergang des Geschäftsbetriebs der Kliniken Köln auf den Klinikverbund bzw. 
„Universitären Gesundheitscluster Köln“ und zwar auf gesetzlicher Grundlage im Falle einer 
„Kliniken der Stadt Köln Betriebs gAöR“ oder – z.B. falls die Gründung einer AöR vom Land 
nicht mitgetragen wird – durch die Gründung einer „Betriebs gGmbH“. 
 
2. Das Eigentum an den Immobilien der Kliniken Köln und damit die Verwertungsbefugnis in Be-
zug auf Immobilien, die ggf. nicht mehr der öffentlichen Aufgabe „Krankenversorgung“ dienen, 
bleibt jedoch der Stadt Köln rechtlich zugeordnet. 
 
3. Die mit dem Immobilieneigentum verbundenen Investitionsverpflichtungen obliegen allerdings 
zukünftig dem Klinikverbund („wirtschaftliches Eigentum“) – die Finanzierung der Investitionslas-
ten erfolgt durch den Klinikverbund (Eigen- und Fremdmittel sowie Fördermittel des Landes). 
 
4. Die mit einer Verbundbildung gebotene Abgrenzung der wirtschaftlichen Risiken aus der Ver-
gangenheit zu den zukünftigen Chancen des Klinikverbundes werden nach dem Grundsatz „die 
Bewältigung der Lasten aus der Vergangenheit der Kliniken Köln ist Aufgabe der Stadt Köln, die 
Zukunft verantwortet der Klinikverbund“ (für Verbindlichkeiten und Risiken der Uniklinik besteht 
eine Gewährträgerhaftung des Landes) gelöst. 
 
5. Die Stadt Köln leistet dabei einen Sanierungsbeitrag, dessen Höhe sich an dem Sanierungsbe-
trag der „Stand-Alone-Variante“ orientiert, besitzt in diesem Modell jedoch auch Anspruch auf 
Teilhabe am zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg des Klinikverbundes, was den notwendigen 
städtischen Sanierungsbeitrag reduzieren kann („Besserungsschein“). 
 
6. Der Uniklinik obliegt die operative unternehmerische Verantwortung (was schon wegen der 
zwingenden Notwendigkeit einer umsatzsteuerlichen Organschaft geboten ist). 
 
7. Es erfolgt keine „Voll-Integration“ der Kliniken Köln in die Uniklinik, vielmehr bleiben die Kliniken 
Köln als Rechtssubjekt mit eigener Unternehmenskultur („Corporate Identitity“, eigener Markt-
auftritt, eigenes Selbstverständnis, eigenes Leitbild etc.) erhalten; die von den Kliniken Köln 
eingeleiteten Sanierungs- und betrieblichen Optimierungsmaßnahmen werden – optimiert durch 
die Verbundvorteile – grundsätzlich fortgesetzt und Basis der zukünftigen Tätigkeit der Kliniken 
Köln als Mitglied des Klinikverbundes sein. 
 
8. Die Interessen der Beschäftigten der Kliniken Köln werden umfassend gesichert („kein Betrieb-
sübergang nach § 613a BGB“, „Fortsetzung der Altersversorgung“ sowie „Besitzstandwahrung“ 
– vgl. im Übrigen zu den Details Seite 16 der Anlage 2). 
 
9. Der krankenhausrechtliche Status der Kliniken Köln bleibt erhalten, kann sich aber – was signi-
fikante Vorteile bringen kann – zu einem „echten“ / „unechten“ Universitätsklinikum entwickeln, 
wenn das Land Nordrhein-Westfalen entsprechende Entscheidungen trifft (die Berater der Stadt

7 
Köln sehen insbesondere folgende Vorteile: einheitliche und bessere öffentliche Förderung, 
„keine 2 Welten“, neue Optionen, z.B. „Hochschulambulanzen“ – erforderlich ist allerdings eine 
entsprechende Grundsatzentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen). 
 
10. Die Vorteile eines Klinikverbundes in Bezug auf die Qualität und Versorgungssicherheit der 
Krankenversorgung sowie in Bezug auf die Exzellenz in der medizinischen Forschung und Leh-
re können nur in einem „echten Klinikverbund“, d.h. über eine dauerhafte rechtliche Verflech-
tung, nicht jedoch auf der Grundlage eines schlichten „Kooperationsvertrages“ realisiert werden. 
 
Weitere Einzelheiten zur rechtlichen und strategischen Ausgestaltung des Modells (u.a. zu den „Son-
derrechten der Stadt Köln“ sowie zum Thema „Arbeitnehmerinteressen“) sind in Anlage 2 dargestellt. 
 
Wesentliche Merkmale und Vorteile eines „Universitären Gesundheitsclusters Köln“ in Bezug 
auf die Krankenversorgung sowie die Exzellenz in der medizinischen Forschung und Lehre 
 
Die Kliniken Köln und die Uniklinik haben als Ergebnis ihrer Gespräche in den vergangenen Monaten 
mit Unterstützung ihrer Berater ein „Gemeinsames Positionspapier“ der Kliniken Köln und der Unikli-
nik Köln“ mit dem Titel „Medizinische Aspekte eines Universitären Gesundheitsclusters Köln“ entwi-
ckelt (Anlage 1). Darin sind die wesentlichen Merkmale und Vorteile des Klinikverbundes in medizini-
scher Hinsicht sowie in Bezug auf die medizinische Forschung und Lehre im Detail beschrieben – sie 
können wie folgt zusammengefasst werden: 
 
1. Beste Diagnose- und Therapieverfahren: Mit der Verbundlösung werden den Kölner Bürge-
rinnen und Bürgern die besten Diagnose- und Therapieverfahren in allen Bereichen der moder-
nen Medizin dauerhaft zur Verfügung stehen. Das große Patientenkollektiv der Kliniken Köln 
und der Uniklinik Köln schafft einzigartige Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der mo-
dernen Medizin mittels translationaler Forschung und klinischer Studien. 
 
Köln kann dadurch in wichtigen Bereichen der modernen Medizin die nationale Innovationsfüh-
rerschaft übernehmen. Zahlreiche modernste Diagnose- und Behandlungsverfahren werden 
den Kölner Bürgerinnen und Bürgern damit bereits vor der flächendeckenden Einführung ver-
fügbar gemacht. 
 
2. Medizininnovationen:Eine abgestimmte Schwerpunktbildung in ausgewählten medizinischen 
Bereichen bündelt die dafür notwendigen Expertisen sowie Ressourcen und schafft Spielräume 
für weitere Innovationen in der Medizin. 
 
Dies wird im Gemeinsamen Positionspapier am Beispiel der Behandlung des Lungenkarzinoms 
dargestellt, bei dem die hervorragende lungenchirurgische Expertise der Kliniken Köln mit der 
international bekannten konservativ-therapeutischen Kompetenz des Centrums für integrierte 
Onkologie (CIO) der Uniklinik Köln sowie der einzigartigen molekulardiagnostischen Erfahrung 
in der Pathologie der Uniklinik gebündelt werden. 
 
3. Frauengesundheit: Die Zusammenlegung zweier hervorragender und unterschiedlich profilier-
ter operativen Brustzentren mit der international hoch-renommierten Einrichtung bezüglich des 
familiären Brust- und Eierstockkrebses und weiteren Einrichtungen wie beispielsweise der

8 
deutschlandweit erfahrensten molekularen Pathologie schafft ein Zentrum mit einzigartiger Ex-
pertise und damit einen nationalen Leuchtturm im Bereich der Medizin für Frauen. 
 
4. Herz-Kreislauferkrankung: Die Bildung einer herzchirurgischen Dependence an der Klinik in 
Merheim ermöglicht auch rechtsrheinisch eine umfassende kardiovaskuläre Medizin. Kein/e 
Kölner*in mit einer Herzkreislauferkrankung ist mehr auf eine langwierige wohnortferne Behand-
lung angewiesen. 
 
5. Digitalisierung: Digitalisierung, Robotik und die zunehmende Bedeutung der künstlichen Intel-
ligenz für die medizinische Behandlung sind ein wichtiger Baustein für die Qualitätssicherung in 
der medizinischen Versorgung und haben eine herausragende Bedeutung für die Patientensi-
cherheit. In einem Klinikverbund können die Investitions- und Betriebskosten gebündelt werden. 
Durch die so entstehenden Skaleneffekte kommt es zu einer schnelleren Einführung dieser 
wichtigen Technologien. 
 
6. Ausbildungszentrum: Die oben beschriebenen Punkte setzen voraus, dass ausreichend quali-
fiziertes Personal zur Verfügung steht – nicht nur Ärzte, sondern in allen medizinischen Fachbe-
rufen. Um dauerhaft gut ausgebildetes Personal zu haben, wird ein gemeinsam getragenes 
Ausbildungszentrum für alle medizinischen Fachberufe errichtet. Dieses Ausbildungszentrum 
wird moderne mit den modernsten Technologien ausgestattete Lehrgebäude erhalten, damit die 
Ausbildung für die jungen Menschen attraktiv gestaltet werden kann. Damit wird der notwendige 
qualifizierte Nachwuchs in allen Gesundheitsberufen gewährleistet und die Stabilität in der me-
dizinischen Versorgung in Köln sichergestellt. 
 
7. Arbeitsplätze: Der Klinikverbund sichert damit die bestehenden Arbeitsplätze, erhöht die Wett-
bewerbsfähigkeit mit den sich ergebenden Entwicklungsmöglichkeiten und schafft damit neue 
hoch qualifizierte Arbeitsplätze in Köln. 
 
8. Universität Witten/Herdecke: Die Kooperation der Kliniken Köln mit der Universität Wit-
ten/Herdecke soll fortgesetzt werden. 
 
 
Wesentliche wirtschaftliche Vorteile eines Klinikverbundes 
 
Die Stadt Köln und die Geschäftsführung der Kliniken Köln haben gemeinsam mit dem Vorstand der 
Uniklinik in den vergangenen Monaten mit Unterstützung ihrer Berater indikative wirtschaftliche Sy-
nergiepotentiale in den Primär; Sekundär- und Tertiärbereichen untersucht und soweit bereits möglich 
quantifiziert. Diese Analysen dauern an, wobei sich die Geschäftsführung der Kliniken Köln und der 
Vorstand der Uniklinik bereits jetzt über Folgendes einig sind: 
 
- Neben den evidenten medizinischen Vorteilen eines „Universitären Gesundheitsclusters Köln“ 
sind auch konkrete und signifikante wirtschaftliche Vorteile für beide Partner zu erwarten. 
 
- Mit einem „Universitären Gesundheitscluster Köln“ wird nicht nur ein medizinischer und wissen-
schaftlicher „Leuchtturm“ entstehen, sondern auch ein starker wirtschaftlicher Klinikverbund, der 
die zukünftig notwendigen Veränderungsprozesse im deutschen Gesundheitswesen und die

9 
hierfür erforderlichen Investitionen in moderne Gebäudeeinrichtungen, Medizintechnik, Digitali-
sierung und vor allem in hoch qualifiziertes Personal besser und nachhaltiger meistern kann. 
 
Die gemeinsame Ermittlung der indikativen Synergiepotentiale erfolgte nach von den Beratern der 
Stadt Köln entwickelten methodischen Ansätzen: 
 
- „Best-in-class“-Potentiale: Für ausgewählte Kostenparameter in den Primär, Sekundär- und 
Tertiärbereichen wird jeweils der „Klassenbeste“ des Klinikverbundes identifiziert. Auf dieser 
Basis wird dann angenommen, dass der zukünftige Klinikverbund zumindest das Kostenniveau 
des „Klassenbesten“ erreichen kann und damit ein entsprechendes Einsparungspotential reali-
siert werden kann. „best-in-class“-Potentiale lassen sich erfahrungsgemäß recht kurzfristig in 
einem Klinikverbund heben, als Beispiel seien die Nutzung von besseren Einkaufspreisen bei 
Arzneimitteln oder günstigeren Wartungsverträgen in der Medizintechnik genannt. 
- „Strukturelle“ Synergiepotentiale: Hier werden u.a. auf Basis des zukünftigen medizinischen 
Konzeptes für die Primär- und Sekundärbereiche, als auch auf Basis potentieller Skaleneffekte 
im Tertiärbereich „strukturelle“ Synergiepotentiale identifiziert und ermittelt. „Strukturelle“ Poten-
tiale ergeben üblicherweise die größeren und nachhaltigeren wirtschaftlichen Effekte, als Bei-
spiele seien hier verbundbedingte Leistungszuwachspotentiale oder die Schaffung von gemein-
samen Einheiten (z. B. Pathologie) genannt. 
 
- Die Synergiepotentiale sind so gerechnet, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben. 
 
Im Rahmen der Indikativen „Best-in-Class“-Analyse konnten erste Potentiale allein in den Bereichen 
Arzneimittel, sonst. Medizinischer Sachbedarf, Radiologie, Pathologie, Medizintechnik und Energie-
preise in Höhe von insgesamt ca. Euro 5,4 Mio. p.a. ermittelt werden. Dies entspricht nur knapp 1% 
des kumulierten Materialaufwands zzgl. sonst. betriebl. Aufwendungen der Verbundpartner in 2018 
(in Summe € 608 Mio.). Das ist auf Basis der Berater-Projekterfahrungen am unteren Ende der Er-
wartungsbandbreite bei Verbünden (oder sonstigen Zusammenschlüssen) und damit sehr konserva-
tiv. Durch die spätere Detailanalyse können hier eher höhere Werte erwartet werden. 
 
Die indikativen „best-in-class“-Potentiale müssen im Rahmen einer späteren Detailanalyse noch ein-
mal verifiziert werden. Auch könnten bis dato noch nicht analysierte Bereiche aus dem Tertiärbereich 
(wie z. B. Küche oder Reinigung) zusätzlich miteinbezogen werden. 
 
Die indikativen „strukturellen Synergiepotentiale“ bieten nach Einschätzung der Kliniken Köln und 
der Uniklinik Köln neben medizinischen Vorteilen auch signifikante, wirtschaftliche Effekte, die insbe-
sondere in folgenden Bereichen auf Basis der ersten Analysen entstehen. 
 
1. Beispiele für verbundbedingte Leistungszuwachspotentiale durch Zuweisungen der Partner: 
 
a) Herzchirurgische Eingriffe mit hoher Komplexität von Kliniken Köln an Uniklinik Köln in 
Höhe von ca. 450 CMP und einem Erlöspotential von ca. Euro 1,6 Mio. p.a. 
 
b) Herzchirurgische Eingriffe mit niedriger Komplexität von Uniklinik Köln an Kliniken Köln in 
Höhe von ca. 2.000 CMP und einem Erlöspotential von ca. Euro 7,1 Mio. p.a.

10 
c) Lungenchirurgische Eingriffe von Uniklinik Köln an Kliniken Köln in Höhe von ca. 1.200 
CMP und einem Erlöspotential von ca. Euro 4,2 Mio. p.a. 
 
In lit. A) und lit. C) sind bislang an Dritte zugewiesene Fälle enthalten, wodurch ein „echter Zu-
wachs“ an die Verbundpartner entsteht. In lit. B) entsteht mittelbar durch frei werdende Kapazi-
täten für komplexe Fälle ebenfalls ein „echter Zuwachs“. 
 
Per Saldo ergibt sich damit aus b) und c) zugunsten der Kliniken Köln ein Zuwachspoten-
tial von 3.200 CMP und ein Erlöspotenzial von Euro 11,3 Mio. p.a. 
 
2. Alternative Optionen für den Standort Holweide 
 
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 09.07.2019 im Rahmen seiner Beschlussfassung über Maß-
nahmen zur Sanierung der Kliniken Köln (Vorlagen-Nr. 1869/2019) u.a. die Geschäftsführung 
der Kliniken aufgefordert, ein Medizin und Standortkonzept zu entwickeln und dem Aufsichtsrat 
zur Entscheidung vorzulegen. Im Rahmen dessen werden nicht zuletzt auch die bauliche Be-
schaffenheit des Standortes Holweide und die daraus resultierenden Folgekosten zu berück-
sichtigen sein.  
Auch wenn die notwendigen Beratungen hierzu noch ausstehen, lässt sich bereits jetzt feststel-
len, dass sich im Rahmen einer Verbundlösung deutlich erweiterte Möglichkeiten für eine medi-
zinisch und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung dieses im rechtsrheinischen Köln etablierten Ge-
sundheitsstandortes ergeben. 
 
 
3. Gemeinsames Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe 
 
Der bundesweit bestehende Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen ist eine ernstzu-
nehmende Bedrohung für die Krankenversorgung. Für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg 
des angestrebten Klinikverbundes ist eine bedarfsgerechte Personalausstattung zwingend. Ge-
rade die Kliniken Köln leiden derzeit unter dem Pflegemangel, der für die nachhaltige Sanierung 
eine große Herausforderung darstellt. Die Kliniken Köln und die Uniklinik Köln haben gemein-
sam die kritische Größe um im Verbund ein hochattraktives Aus, Fort- und Weiterbildungszent-
rum zu errichten und zu betreiben. Damit könnten die Kapazitäten auf mehr als 1.600 Plätze 
erweitert werden und die gegenwärtig veralteten, verstreuten und unattraktive Strukturen in 
Köln beseitigt werden. Damit würde das modernste Aus- und Weiterbildungszentrum in Nord-
rhein-Westfalen entstehen. Nur in einem gemeinsamen Ausbildungszentrum als Bestandteil ei-
nes Klinikverbundes können diese Vorteile genutzt werden. 
 
4. Gemeinsame Pathologie 
 
Die Pathologie der Uniklinik Köln ist derzeit gemessen am Probenvolumen und Expertise die 
größte und profilierteste Einrichtung in Deutschland. Es bietet sich an, über eine hochgradig 
vernetzte Verbundlösung der beiden Standorte nachzudenken. 
 
So könnte die zeitkritische Schnellschnittdiagnostik und Routinediagnostik weiterhin an zwei 
Standorten durchgeführt werden, während die komplexe Spezialdiagnostik zukünftig an einem

11 
Standort erfolgt. Die dadurch gewachsenen räumlichen und personellen Kapazitäten der kom-
binierten Standorte können für die wirtschaftlich attraktive und forschungsförderliche Gewin-
nung weiterer Einsender eingesetzt werden. 
 
5. Neustrukturierung der Apotheken-Infrastruktur 
 
Die bauliche Apotheken-Infrastruktur der Kliniken Köln ist veraltet und suboptimal. Eine Moder-
nisierung ist hier auch im „Stand-Alone“ Fall kurzfristig erforderlich. Bei der Uniklinik Köln ist 
zwar die Struktur „state-of-the-art“, allerdings arbeitet die Apotheke auch hier an der Kapazi-
tätsgrenze. In einem Verbund ergeben sich zukünftig bei einer ggf. neu zu bauenden, gemein-
samen Zentralapotheke für die Versorgung beider Verbundpartner entsprechende Möglichkei-
ten, sowohl medizinische, prozessuale, als auch wirtschaftliche Optimierungen zu erreichen. 
 
6. IT-Infrastruktur 
 
Die IT der Kliniken Köln bewältigen derzeit mit knappen Mitteln (nicht zuletzt auch limitiert durch 
das Sanierungsprogramm) den Arbeitsaufwand an der Kapazitätsobergrenze. Wichtige und 
notwendige Prozessveränderungen stehen aufgrund des IT-Sicherheitsgesetzes in 2020 kurz 
bevor. Die deutlich großzügiger ausgestattete IT der Uniklinik Köln hat alle hierfür notwendigen 
Vorbereitungsmaßnahmen bereits mit einem erheblichen Aufwand (ca. € 4 Mio.) implementiert. 
 
In einem Klinikverbund könnte die IT der Kliniken Köln alleine hinsichtlich des o.g. Projektes 
deutliche synergetische „Benefits“ heben, sowohl hinsichtlich des Zeitaufwandes und der damit 
verbundenen „Lernkurven“, als auch hinsichtlich der voraussichtlichen finanziellen Belastungen. 
 
Alle „strukturellen“ Synergiepotentiale müssen im Rahmen einer späteren Detailanalyse verifiziert und 
weiter quantifiziert werden.

12 
Handlungsalternativen 
 
Im Rahmen der in den vergangenen Monaten durchgeführten Prüfungen wurden im Übrigen auch 
Handlungsalternativen zur Option eines Klinikverbundes überlegt, jedoch insbesondere aus folgenden 
Gründen nicht weiterverfolgt: 
 
1. Option „Kooperationsvertrag zwischen den Kliniken Köln und der Uniklinik Köln“ 
 
Ein schlichter „Kooperationsvertrag“ reicht zur Erreichung der Ziele nach übereinstimmender 
Auffassung der Verwaltung, der Kliniken Köln und der Uniklinik Köln sowie aller beteiligter Bera-
ter bei Weitem nicht aus, um die Vorteile eines Klinikverbundes zu realisieren. Es liegt im We-
sen eines Kooperationsvertrages, dass die in einem Kooperationsvertrag getroffenen Vereinba-
rungen auch dazu führen können, dass grundsätzlich der „Vorteil des Einen tendenziell der 
Nachteil des Anderen“ ist. Dies ist z.B. im Hinblick auf sinnvolle Schwerpunktbildungen evident. 
Bei einer Zusammenarbeit auf der Basis eines Kooperationsvertrages werden diese Vor- und 
Nachteile im Unterschied zu einer engen und auf Dauer angelegten (gesellschafts-)rechtlichen 
Verflechtung nicht automatisch ausgeglichen. 
 
Erfolgreiche Krankenhausverbünde setzen daher – worüber sich alle Experten im Gesund-
heitswesen seit Jahren völlig einig sind – immer eine enge und auf Dauer angelegte (gesell-
schafts-)rechtliche Verflechtung voraus. Nur dann gilt der Grundsatz: „Der punktuelle Nachteil 
des einen (z.B. aufgrund einer Schwerpunktverlagerung) wird zu einem gemeinsamen Vorteil, 
an dem alle Partner partizipieren“. Diese elementare Anforderung an einen Krankenhausver-
bund wird durch das „Stiftungs-Modell Universitärer Gesundheitscluster Köln“ erfüllt. 
 
Auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages könnten weder die medizinischen noch die 
wirtschaftlichen und die personellen Verbundvorteile umfassend, verbindlich und zukunftssicher 
erreicht werden, insbesondere auch, weil die Kliniken Köln und die Uniklinik Köln letztlich „Wett-
bewerber“ blieben. Es läge kein echter „Klinikverbund“, sondern eine „lose Kooperation“ vor. 
Zudem wäre u.a. der Leistungsaustausch zwischen den Kliniken Köln und der Uniklinik Köln bei 
einem Kooperationsvertrag grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. 
 
2. Option „Kliniken Köln ohne Verbund – stand alone Variante“ 
 
Das „Stiftungs-Modell Universitärer Gesundheitscluster Köln“ bietet nach übereinstimmender 
Auffassung der Geschäftsführung der Klinken Köln, der Verwaltung sowie der Berater der Stadt 
Köln einzigartige medizinische und wirtschaftliche Vorteile, die sich in der stand alone Variante 
nicht realisieren lassen. Dies bedeutet keinerlei Kritik an den von der Geschäftsführung der Kli-
niken Köln eingeleiteten Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen, die ja auch nach Ein-
schätzung der Uniklinik Köln sinnvollerweise im Klinikverbund fortgesetzt werden. Die Zukunfts-
sicherung der Kliniken Köln ist jedoch im Klinikverbund eindeutig besser gestaltet. 
 
3. Option „(Teil-)Privatisierung“ sowie Option „Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem pri-
vaten Klinikbetreiber“ 
 
Die Vorteile, die ein Klinikverbund zwischen den Kliniken Köln und der Uniklinik Köln bietet, sind

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einzigartig und könnten in beiden Optionen (die von den Beratern der Stadt Köln insbesondere 
aus beihilfe- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten angedacht wurden) nicht genutzt 
werden. Beide Optionen liegen nicht im übergeordneten Interesse an einem herausragenden 
„Gesundheitsstandort Köln“ mit einer Bündelung der Kräfte in Bezug auf die öffentlichen Aufga-
ben „Krankenversorgung“ und „Universitätsmedizin“ sowie den Zielen „Versorgungssicherheit“, 
„Spitzenmedizin“ und „Ausbau der Exzellenz in der medizinischen Forschung und Lehre“. 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Soweit der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt, sind in den nächsten Monaten insbe-
sondere nachfolgende Punkte in Abstimmung mit den Kliniken Köln, der Uniklinik Köln sowie dem 
Land Nordrhein-Westfalen zu klären und im Detail auszuarbeiten: 
 
1. Ausarbeitung der Details des Rechtsrahmens, der insbesondere auch die Umsetzung und Absi-
cherung der Vereinbarungen mit der Uniklinik Köln zu den zukünftigen Betriebskonzepten, zu 
den Sonderrechten der Stadt Köln und zur Absicherung der Arbeitnehmerinteressen beinhalten 
wird. 
 
2. Ausarbeitung der Details der „Betriebskonzepte“, insbesondere „wirtschaftliches Konzept“ (u.a. 
Sanierungsbeitrag der Stadt Köln und Besserungsschein), „Konzept Krankenversorgung, For-
schung und Lehre“, „Personalkonzept“ sowie „betriebliches Integrationskonzept“. Diese Kon-
zepte werden als Anlage der abzuschließenden Vereinbarungen verbindlich. 
 
3. Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen, inkl. Entwicklung einer Gesetzesgrundlage, 
sowie Abstimmung mit den weiteren einzubeziehenden öffentlichen Stellen (Finanzamt, Bun-
deskartellamt etc.). 
 
Die Ergebnisse werden dem Rat der Stadt Köln nach Möglichkeit im ersten Halbjahr 2020 (was ins-
besondere abhängig von der Entscheidungsfindung auf Seiten des Landes ist) zur finalen Entschei-
dung über die Gründung eines Klinikverbundes der Kliniken Köln mit der Uniklinik Köln und dessen 
Rahmenbedingungen vorgelegt. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1:  Gemeinsames Positionspapier „Medizinische Aspekte eines Universitären Gesund-
heitsclusters Köln“ der Kliniken Köln und der Uniklinik Köln aus September 2019 
 
Anlage 2: Präsentation „Universitärer Gesundheitscluster Köln – Machbarkeit und Gestaltungs-
merkmale eines Rechtsrahmens für eine öffentlich-öffentliche Partnerschaft zwischen der 
Stadt Köln, dem Universitätsklinikum Köln und den Kliniken der Stadt Köln sowie zusam-
menfassende Darstellung der wirtschaftlichen Implikationen“

Anlage 4 Auszug gemeinsame Sondersitzung Hauptausschuss und Gesundheitsausschuss vom 17.09.2019

4840 Zeichen

Anlage 4 
 
Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax       :  (0221) 221 26570 
E-Mail:  giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 08.10.2019 
Auszug 
aus der Niederschrift der Gemeinsame Sondersitzung des 
Hauptausschusses und des Gesundheitsausschusses  vom 
17.09.2019  
nicht öffentlich 
1.1 Kliniken der Stadt Köln gGmbH: weiteres Vorgehen im Projekt Klinik-
verbund 
3050/2019 
 
Herr Paetzold beantragt die Beschlussfassung nach der Beratung in der heutigen 
Sitzung, in die nächste Sitzung des jeweiligen Ausschusses zu vertagen. 
 
Herr Petelkau beantragt die Beschlussfassung in eine Sondersitzung vor der nächs-
ten Ratssitzung am 26.09.2019 zu verschieben. 
 
Hauptausschuss: 
 
I. Beschluss: 
Die Beschlussfassung wird in eine Sondersitzung vor der nächsten Ratssitzung ve r-
schoben. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU- und FDP-Fraktion abgelehnt. 
 Gesundheitsausschuss: 
 
I. Beschluss: 
Die Beschlussfassung wird in eine Sondersitzung vor der nächsten Ratssitzung ver-
schoben. 
 
Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU- und FDP-Fraktion abgelehnt. 
 
 Hauptausschuss: 
 
II. Beschluss: 
Die Beschlussfassung wird in die nächste Sitzung des jeweiligen Ausschusses ver-
tagt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU- und FDP-Fraktion zugestimmt. 
 Gesundheitsausschuss: 
 
II. Beschluss: 
Die Beschlussfassung wird in die nächste Sitzung des jeweiligen Ausschusses ver-
tagt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU- und FDP-Fraktion ZUgestimmt. 
 
Nach Beschlussfassung appelliert Frau Oberbürgermeisterin Reker an die Aus-
schussmitglieder, der Stadt Köln die Möglichkeit zu geben, mit dem Universitätsklini-
kum Köln und dem Land in Verhandlungen zu treten. Es handele sich um einen Ver-
handlungsauftrag und nicht um eine abschließende Entscheidung über den Klinik-
verbund.  
Der Klinikverbund biete eine sichere Zukunft für die Kliniken der Stadt Köln und habe 
das Potential, die Stadt Köln zu einem führenden Standort der Gesundheitswirtschaft 
weiterzuentwickeln. 
Herr Köhler, der die Stadt Köln als externer Berater juristisch berät, stellt das Modell 
des Klinikverbundes anhand der Seite 9 der der Vorlage beigefügten Anlage 2 vor. 
Ziel der Stiftung solle die Sicherstellung der bestmöglichen medizinischen Versor-
gung für die Stadt Köln sein. 
Dabei betont Herr Köhler, dass die Interessen und Einflussmöglichkeiten der Stadt 
Köln, insbesondere in Bezug auf die Gesundheitsversorgung, auch im Klinikverbund 
abgesichert seien. Die Interessen und Einflussmöglichkeiten würden in vertraglichen 
Vereinbarungen, im Rahmen eines verbindlichen Medizinkonzeptes sowie in den 
Satzungen der Betriebs-AöR und der Stiftung festgeschrieben. 
Zudem würden auch die Arbeitnehmerinteressen durch ein gemeinsames Personal-
konzept abgesichert werden. 
Dazu erklärt Herr Köhler auf Nachfrage, dass ein gesetzlicher Übergang des Ge-
schäftsbetriebs — inklusive des Personals zu dem bestehenden Besitzstand — das 
Ziel sei und durch einen Überleitungsvertrag eine zusätzliche freiwillige Gestaltung 
weiter ergänzt werden könne. 
Auf Nachfrage erklärt Frau Oberbürgermeisterin Reker, dass auch das Universitäts-
klinikum Köln die Chancen im Zusammenschluss mit den Kliniken der Stadt Köln er-

kannt habe und dies auch im Sinne des Landes Nordrhein-Westfalen sei.  
Hierzu ergänzt Herr Köhler, dass das Land Nordrhein-Westfalen nach dem Kranke n-
hausgestaltungsgesetz auch in einer Primärverantwortung für die Kliniken der Stadt 
Köln und nicht nur für das Universitätsklinikum Köln stehe. 
Auf Nachfrage geht Herr Köhler auf die Finanzmittelflüsse im Stiftungs-Modell ein. 
Die Stiftung selbst habe keine Finanzierungsaufgabe. Vielmehr würde es einerseits 
einen Finanzmittelfluss durch den auch bisher vorgesehenen Sanierungsbeitrag der 
Stadt Köln für die Kliniken der Stadt Köln geben, der jedoch aufgrund der wirtschaftli-
chen Vorteile des Klinikverbunds geringer ausfallen könnte. Andererseits liege die 
Anstaltslast der zukünftigen Betriebs-AöR und die Gewährträgerhaftung beim Uni-
versitätsklinikum als Anstaltsträger, dessen Gewährträgerhaftung seinerseits dem 
Land obliegt. Sodann müsse man zwischen zwei Szenarien unterscheiden. Wenn die 
städtischen Kliniken ein Plankrankenhaus blieben, sei das Sozialministerium für die 
Förderung der Betriebs-AöR zuständig. Im Unterschied dazu sei, wenn die Kliniken 
der Stadt Köln einen Universitätsstatus bekämen, das Wissenschaftsministerium für 
die Förderung zuständig. 
Herr Köhler führt des Weiteren aus, dass die Rechtsform der ÄöR insolvenzfest sei. 
Zum Ende der Diskussion betont Herr Dr. Unna, dass eine möglichst breite Mehrheit 
im Rat anzustreben sei, die mithin die Verhandlungsführer der Stadt Köln stärke.

Beratungsverlauf (1)

07.11.2019 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3050/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.11.2019
Erstellt
02.09.2019 09:35