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1693/2021

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0997/2021 der SPD-Fraktion "Angriffe auf Kölner Ordnungskräfte nehmen zu"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 11.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021

Anlage 1 - Maßnahmen Zielbild (Stand Mai 2021)

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Ansehen

Anlage 1 - Maßnahmen Zielbild (Stand Mai 2021)

4234 Zeichen

Zielbild 2020  Maßnahmenplan zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes 
Stand
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
Zielbild des Ordnungsdienstes 2020 - Maßnahmen
1. Ausstattung
1.1. Vorantreiben einer bedarfsgerechten Ausstattung mit Räumen in Bearbeitung
1.2. Zustimmung öPR zur Ergänzung der Schutzausrüstung abgeschlossen
1.3. Dauerhafte Nutzung der GPS-Ortungssoftware abgeschlossen
1.4. Beschaffung von zehn E-Bikes und der erforderlichen 
Dienstkleidung / Ausstattung abgeschlossen
1.5. Beschaffung von zwölf Personenkraftwagen abgeschlossen
1.6. Vorbereitung einer Ausschreibung zur Beschaffung von PKW mit 
Hybrid-Antrieb abgeschlossen
1.7. Durchführung der Beschaffung des Einsatzleitfahrzeugs abgeschlossen
1.8. Einleitung und Durchführung des Beschaffungsverfahrens für die 
neuen Ausrüstungsgegenstände abgeschlossen
1.9. Erstellung einer Handlungsanweisung, eines 
Schulungskonzeptes und von laufenden Schulungsplänen abgeschlossen
1.10.
Führen einer Einsatzdokumentation über die Nutzung der neuen 
Reizstoffsprühgeräte sowie Evaluierung nach 1,5 Jahren nach 
Einführung
in Bearbeitung
1.11. Prüfung, ob weitere Motorräder als Einsatzmittel beschafft 
werden abgeschlossen
2. Personalgewinnung
2.1. Besetzung der vakanten Stellen in Bearbeitung
2.2. Verstärkter Einsatz von Auszubildenden des mittleren Dienstes 
und der Verwaltungsfachangestellten in Bearbeitung
2.3. Projektvereinbarung für ein zielgruppenorientiertes Recruiting abgeschlossen
Vorbe-
reitung
Vorbe-
reitung
Vorbe-
reitung
Arbeitspaket Themen und Maßnahmen 20192018 2020 2021
dauerhaft
EvaluationEinfüh-
rung
dauerhaft
dauerhaft
Seite 1 / 3

Zielbild 2020  Maßnahmenplan zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes 
Stand
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IVArbeitspaket Themen und Maßnahmen 20192018 2020 2021
2.4. Erstellung einer zielgruppenorientierten Bewerberansprache in Bearbeitung
2.5. Umsetzung einer Imagekampagne in Bearbeitung
3. Personalqualifizierung
3.1. Einrichtung einer Arbeitsgruppe Schulungs- und 
Fortbildungskonzept inklusive  Laufbahnperspektiven in Bearbeitung
3.2. Einführung des 3-Säulen-Modells in Bearbeitung
3.3. Dauerhafte Einrichtung eines Schulungszentrums (personell und 
räumlich) abgeschlossen
3.4. Erstellung eines Einarbeitungs- und Schulungskonzeptes 
Leitstelle in Bearbeitung
4. Personalerhaltung
4.1. Überprüfung der Bewertungsstruktur der Ordnungsdienstkräfte abgeschlossen
4.2. Umsetzung von Maßnahmen zur Personalerhaltung + 
Arbeitszufriedenheit in Bearbeitung
4.3. Stärkung der sozialen Integration neuen Personals in Bearbeitung
5. Organisation
5.1. Übertragung der 27 ursprünglich für den Bezirksordnungsdienst 
vorgesehenen Stellen auf den Ordnungsdienst abgeschlossen
5.2. Organisationsverfügung zur Aufgabenverlagerung des BOD abgeschlossen
5.3. Zuordnung der Fahrerermittler zum neuen Amt 34 abgeschlossen
5.4. Einrichtung der Dienstgruppen Deutz und Chorweiler abgeschlossen
5.5.
Erstellung einer neuen Dienstvereinbarung über die Veränderung 
im Schichtdienst und der Einsatzzeiten, Einholung der 
Zustimmung des öPR und anschließende Umsetzung
in Bearbeitung
Teilprojekt angepasst aufgrund 
Umzug und räumliche Trennung 
von 324
Vorbe-
reitung
Umsetzung
dauerhaft
dauerhaft
dauerhaft
dauerhaft
Seite 2 / 3

Zielbild 2020  Maßnahmenplan zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes 
Stand
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IVArbeitspaket Themen und Maßnahmen 20192018 2020 2021
5.6. Anmeldung von je 32 Planstellen in den Jahren 2019 und 2020 abgeschlossen
5.7. Beschaffung einer Dienstplansoftware in Bearbeitung
5.8.
Jährliche zielgerichtete Vereinbarung über die Zusammenarbeit 
zwischen jedem Bürgeramt und dem Ordnungsdienst 
(ergänzend durch die Polizeiinspektionen)
in Bearbeitung
5.9. Überprüfung der Stellenausstattung und -struktur des 
Innendienstes abgeschlossen
5.10. Beschaffung der neuen Leitstellensoftware in Bearbeitung
5.11. Überprüfung der Personalbemessung und Dienstverteilung im 
Rahmen der Einführung der neuen Leitstellensoftware in Bearbeitung
Teilprojekt angepasst aufgrund 
Umzug und räumliche Trennung 
von 324
Teilprojekt angepasst aufgrund 
Umzug und räumliche Trennung 
von 324
Vorbereitung
Vorbereitung
Umsetzung
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

17776 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 11.06.2021 
 1693/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 
Rat 24.06.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0997/2021 der 
SPD-Fraktion "Angriffe auf Kölner Ordnungskräfte nehmen zu" 
Gemäß der Anfrage (AN/0997/2021) bittet die SPD-Fraktion im Rat um Beantwortung folgender Fra-
gestellungen: 
 
1.) Welche Maßnahmen hat die Stadt neben der Plakatkampagne für Respekt gegenüber Ein-
satzkräften ergriffen, um die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes zu schützen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bereits vor Beginn der Corona-Pandemie stellte der Ordnungsdienst ein deutlich wachsendes Ag-
gressionspotential und gleichzeitig auch eine steigende Anzahl an verbalen und körperlichen 
Übergriffen gegenüber Ordnungsdienstkräften fest. Die mit der Corona-Pandemie verbundenen 
restriktiven Regeln und Beschränkungen für die Menschen in Köln, die teilweise auch in die 
Grundrechte eingreifen, haben diesen Trend nochmals deutlich gesteigert. Um die Außendienst-
kräfte präventiv vor Übergriffen zu schützen bzw. bei vergangenen Fällen in der Verarbeitung zu 
unterstützen, ergreift der Ordnungsdienst eine Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen. Hierzu 
gehören unter anderem die allgemeine Imagearbeit des Ordnungsdienstes und die Erweiterung 
der persönlichen Schutzausrüstung. Weiterhin werden im Falle von Übergriffen konsequent Straf-
anzeigen gestellt und eigenes Personal zur psychosozialen Unterstützung (PSU) ausgebildet und 
regelmäßig geschult. 
Persönliche Schutzausrüstung 
Die Ordnungsdienstkräfte sind für unterschiedliche Situationen im Umgang mit Menschen, die sie 
aufgrund ihres nicht ordnungsgemäßen Verhaltens ansprechen, vor der Gefahr eines tätlichen 
Angriffs oder zur Durchsetzung von Maßnahmen (Ingewahrsamnahmen, Sicherstellungen oder 
Wegnahmen von Gegenständen wie Bierflaschen, Verstärkern usw.) mit der persönlichen 
Schutzausrüstung ausgestattet. Näheres zur Ausstattung s. Frage 3. 
Einsatz- und Lagetraining 
Im eigenen Schulungs- und Wissenszentrum des Ordnungsdienstes gibt es den Bereich „Einsatz 
und Taktik“. Hier bereiten geschulte Einsatztrainer*innen alle Ordnungsdienstkräfte auf den Ein-
satz im Kölner Stadtgebiet vor. Dabei werden sie unter anderem in speziellen Szenarienräumen 
unterschiedlichen Stresssituationen, die ihnen im Arbeitsalltag begegnen können, ausgesetzt, um 
somit den Umgang mit wahren Konflikten vorab im geschützten Raum zu üben.

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Psychosoziale Unterstützung (PSU) 
Trotz aller umfassender Schulungen und Fortbildungen im Hinblick auf deeskalierende Kommuni-
kationstechniken, Einsatztaktik und Einsatzmittel können extreme Vorkommnisse wie zum Bei-
spiel tätliche oder verbale Übergriffe im Arbeitsalltag der Ordnungsdienstkräfte nicht ausgeschlos-
sen werden. Diese bedeuten für Betroffene häufig einen außerordentlich hohen körperlichen und 
psychischen Stress, der frühzeitig verarbeitet werden muss. 
Um diese Verarbeitung unterstützen zu können, hat der Ordnungsdienst zwischenzeitlich mehrere 
eigene Mitarbeitende zu PSU – Assistenten ausbilden lassen. Dadurch können sich die Mitarbei-
tenden, neben den üblichen Ansprechpersonen (zum Beispiel PSU-Team der Feuerwehr), ver-
trauensvoll an Personen aus den eigenen Reihen wenden. Darüber hinaus können sich Betroffe-
ne jederzeit mit belastenden Situationen und Krisen mit beruflicher (und auch privater) Herkunft 
an das MUT (Mitarbeiterunterstützungsteam) der Stadt Köln wenden. Die Dienststelle steht in re-
gem Kontakt zu den Kolleg*innen dort, um sie über die aktuelle Belastungslage zu informieren. 
Zusammenarbeit Polizei 
Der Ordnungsdienst ist häufig gemeinsam mit der Polizei im Einsatz. Dabei gibt es einerseits fes-
te Kooperationen, die zu bestimmten Themenschwerpunkten tätig sind (zum Beispiel die „Ord-
nungspartnerschaft Ringe“, „Lärmwagen“ oder das „Ehrenfelder Sicherheitskonzept“). Anderer-
seits finden immer wieder andere gemeinsam geplante Schwerpunktaktionen statt (zum Beispiel 
Kontrolle Beherbergungsbetriebe). Neben diesen Schwerpunktaktionen unterstützen sich beide 
Behörden bei alltäglichen Einsätzen (zum Beispiel bei Maskenkontrollen, Demonstrationen und 
bei der Auflösung größerer Menschenansammlungen) im Rahmen der Amtshilfe. Der gegenseiti-
ge Austausch und die Kooperationen haben sich dabei sehr bewährt. Die Zusammenarbeit wird 
von beiden Seiten sehr positiv angesehen. Darauf basierend konnten bereits viele besondere 
Einsatzlagen im Interesse beider Behörden erfolgreich geregelt werden. 
Zentrale Melde- und Auskunftssystem (ZeMAG) 
Das ZeMAG ist eine Datenbank, die Mitarbeitenden der Stadt Köln die Möglichkeit gibt, gefährli-
che Personen zu erfassen und abzurufen. Die Ordnungsdienstkräfte können mit Hilfe von ZeMAG 
vor einem Einsatz die entsprechenden Adressen beziehungsweise Personen auf Bestehen eines 
Eintrags überprüfen. Bei Bestehen eines Eintrags sind sie somit bereits im Vorhinein informiert 
und können, falls notwendig, vorab weitere Teams oder auch die Polizei für diesen Einsatz um 
Unterstützung bitten. 
Imagekampagnen 
Im Rahmen des Projektes „Zielbild 2020“ werden neben Kampagnen, die potentielle Bewer-
ber*innen ansprechen, flankierend Imagekampagnen auf Stadtinformationsanlagen gespielt, die 
die Arbeit des Ordnungsdienstes erläutern und so dessen Image nachhaltig verbessern. Diese im 
Projekt als „dauerhaft“ deklarierte Maßnahme ist weiterhin dringend zur Identitätsstiftung und Ak-
zeptanz notwendig, da die Bürger*innen nach wie vor ordnungsbehördliche Kompetenzen, Befug-
nisse und Aufgaben nicht klar zuordnen können oder sogar in Frage stellen und es immer wieder 
zu Verwechslungen, zum Beispiel mit dem Verkehrsdienst, kommt. 
In der Vergangenheit sind in diesem Zusammenhang bereits vielfältige Kampagnen mit Hilfe von 
externen Werbeagenturen zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten veröffentlicht worden. Un-
ter anderem wurden neben einer allgemeinen Sympathiekampagne des Ordnungsdienstes „Ein 
Herz für Köln“ auch die Themen „Ruhestörung“ und „unangeleinte Hunde“ angegangen. Die Kam-
pagne „Mit Abstand ein tolles Team“ zeigte einerseits den engen Zusammenhalt innerhalb der Be-
legschaft des Ordnungsdienstes. Gleichzeitig wurde im Rahmen einer Social Media-Begleitung 
verdeutlicht, dass auch das Privatleben der Einsatzkräfte von den Einschränkungen der Corona-
Pandemie betroffen ist. Im letzten Jahr wurde zur Vorweihnachtszeit darüber hinaus die Respekt-
Kampagne „Im Einsatz für Köln – und für Dich!“ gemeinsam mit unterschiedlichen städtischen 
Einsatzkräften entwickelt und für mehrere Wochen im Stadtgebiet ausgehangen. Drei Wochen 
lang warben Mitarbeitende von Ordnungsdienst, Verkehrsdienst, Rettungsdienst und Feuerwehr 
zusammen für mehr Wertschätzung und Respekt.

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Im Januar 2021 sollten vor dem Hintergrund steigender Widerstände bei alltäglichen ordnungsbe-
hördlichen Maßnahmen den Menschen in Köln die vielfältigen und polizeiähnlichen Befugnisse 
des Ordnungsdienstes näher gebracht werden. So wurde mit dem Hashtag „Ausweiskontrolle – 
Dürfen die das?“ über einige Befugnisse informiert und berichtet. 
Die Kampagnen wurden dabei regelmäßig durch Presseveranstaltungen, Interviews der Protago-
nisten und in enger Absprache mit dem Presseamt auch über die städtischen Social Media – Ka-
näle begleitet. Hier berichteten die Einsatzkräfte unter anderem über ihre Aufgaben und Befugnis-
se und von ihren individuellen Erlebnissen im Dienst. 
Auch künftig werden regelmäßig weitere Imagekampagnen für den Ordnungsdienst entwickelt und 
veröffentlicht, um die Wirkung der vergangenen Kampagnen aufrecht zu erhalten. 
 
2.) Was wurde aus den Soll-Vorhaben der Maßnahmen des Zielbildes 2020? (Bitte zu jedem 
Vorhaben einen Sachstand darstellen.) 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Verwaltungsreformprojekt „Zielbild 2020“ wurde ursprünglich mit einer Laufzeit von 3 Jahren 
bis Ende 2020 konzipiert. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist der Ordnungsdienst besonders 
bei der Umsetzung der Coronaschutz-Maßnahmen eingebunden. Auch der Innendienst und das 
Projektmanagement des Ordnungsdienstes leisten hierbei dringend notwendige Unterstützung 
zum Beispiel im Hinblick auf die Beantwortung von Beschwerden und der immensen Anzahl auf-
kommender Presseanfragen zur Arbeit des Ordnungsdienstes. Aufgrund der Einbindung in die 
Arbeit für den Infektionsschutz konnte die Umsetzung des Projektes somit nicht mit der Priorität 
fortgeführt werden wie zunächst vorgesehen. Die Enddaten einiger Projektmaßnahmen konnten 
daher nicht eingehalten werden. Nach verwaltungsinterner Rücksprache wurde das Projekt in die-
sem Zusammenhang bis 31.12.2021 verlängert. 
Eine Übersicht zu den im Zielbild 2020 festgehaltenen Maßnahmen und deren Stand der Umset-
zung ist in der Anlage 1 beigefügt. 
Eine Fortentwicklung dieses Projekts mit weiteren Maßnahmen zur Optimierung der Rahmenbe-
dingungen, der Organisation und zur Verbesserung der Ausstattung des Ordnungsdienstes ist 
derzeit in der Entwicklung. Ziel dabei ist, den Ordnungsdienst der Stadt Köln zu einem der mo-
dernsten und professionellsten kommunalen Ordnungsdienste NRWs und der Bundesrepublik zu 
entwickeln. 
 
3.) Wie hat sich die Ausstattung der Ordnungskräfte seit 2017 verändert? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Persönliche Schutzausrüstung 
Im Rahmen des Projektes „Zielbild 2020“ wurde die persönliche Schutzausrüstung der Ordnungs-
dienstkräfte sukzessive erweitert. Zu dieser Erweiterung gehört das Reizstoffsprühgerät (RSG) 8 
und der Teleskopabwehrstock (TAS). Nach Erstellung einer Handlungsanweisung und der Erar-
beitung von Dienstanweisungen bzw. -vereinbarungen für die neuen Einsatzmittel wurden alle 
Ordnungsdienstkräfte im Umgang mit den Führungs- und Einsatzmitteln ausführlich geschult. Da-
bei dauern Erstschulungen für den TAS 5 Tage und beinhalten darüber hinaus eine Abschlussprü-
fung. Erst nach bestandener Prüfung wird der Teleskopabwehrstock ausgehändigt und im Dienst 
mitgeführt. Regelmäßige Auffrischungsschulungen werden zwei Mal jährlich durchgeführt. 
Zudem werden regelmäßig Anregungen von Mitarbeitenden für weitere Maßnahmen 
geprüft und umgesetzt. So konnten als zusätzliche Hilfsmittel für den täglichen Einsatz 
Durchsuchungshandschuhe (Ersatz für Einmalhandschuhe) und Schulterleuchten 
(handfreies Leuchten im Dunklen) zur Verfügung gestellt werden. 
Zuletzt wurden neue, leichtere ballistische Überziehwesten (stich- und schusssicher) für die Ord-
nungsdienstkräfte angeschafft. Diese sind seit April 2021 im Einsatz und können einfach über der 
normalen Dienstkleidung getragen werden, was den Tragekomfort deutlich steigert. Durch die ne-

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ongelben Elemente an den Westen bieten diese außerdem eine verbesserte Erkennbarkeit der 
Außendienstmitarbeitenden, sowohl im Hellen als auch im Dunklen. 
Auch im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung konnte sich der Ordnungsdienst weiter-
entwickeln. In Vorbereitung auf eine neue Leitstellensoftware wurden alle Außendienstkräfte mit 
neuen Smartphones ausgestattet, um zukünftig die digitale Auftragsbearbeitung einführen und op-
timieren zu können. 
Zusätzlich wird ein Konzept für ein Pilotprojekt zur Einführung von Bodycams für Ordnungsdienst-
kräfte erarbeitet. Die Finanzmittel für eine Testung von ca. 50 Bodycams sind für den Haushalt 
2022 bereits angemeldet worden. Der Einsatz von Bodycams im öffentlichen Raum soll durch die 
deeskalierende Wirkung vor allem dem Schutz der Mitarbeitenden aber auch zur Qualitätssiche-
rung von ordnungsbehördlichen Einsätzen und Maßnahmen dienen. 
Während dieses Pilotprojektes sollen Erfahrungen mit dem Einsatz der Bodycams gesammelt 
werden, um schlussendlich über den flächendeckenden Einsatz des Ordnungsdienstes entschei-
den zu können. 
Fuhrpark 
Im Rahmen des Projektes „Zielbild 2020“ konnte bereits eine deutliche Verbesserung im Bereich 
der Mobilität erreicht werden. So wurden zunächst 12 zusätzliche PKW mit herkömmlicher An-
triebsart zur Sicherstellung und Erweiterung des Fuhrparks angeschafft. Im nächsten Schritt konn-
te der Fuhrpark um weitere 14 Dienstfahrzeuge mit Hybridantrieb erweitert werden. 
Zusätzlich wurde der Ordnungsdienst zum Aufbau und zur Durchführung einer Fahrradstreife mit 
10 E-Bikes und entsprechender Dienstkleidung/Ausrüstung ausgestattet. 
So verfügt der Ordnungsdienst derzeit über 46 Dienstfahrzeuge. Um die Mobilität des Ordnungs-
dienstes weiter auszubauen und damit die Aufgabenerledigung zu optimieren, soll bis Ende 2023 
darüber hinaus eine Erweiterung des Fahrzeugbestands unter Berücksichtigung umweltpolitischer 
Aspekte auf insgesamt 86 Fahrzeuge umgesetzt werden. Darunter fallen auch geländetaugliche 
Fahrzeuge mit Hybridantrieb, die insbesondere für Kontrollen in den Naturschutzgebieten not-
wendig sind. Entsprechende Finanzmittel sind bereits angemeldet (siehe auch Beschlussvor-
schlag 0937/2021). 
 
Die Ausstattung des Ordnungsdienstes mit einer angemessenen Fahrzeugflotte ist auch für den 
Transport der umfassenden Ausrüstung, für Sicherstellungen, gegebenenfalls für Ingewahrsam-
nahmen von Personen und insbesondere als sicherer Rückzugsort für die Ordnungsdienstkräfte 
dringend notwendig. Außerdem bieten die Dienstfahrzeuge eine deutlichere Präsenz und Erkenn-
barkeit während der Präsenzstreifen im Kölner Stadtgebiet. 
 
4.) Welche Schulungen und Fortbildungen rund um Deeskalationsstrategien müssen während 
und nach der Ausbildung absolviert werden?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Ordnungsdienst konnte inzwischen in Zusammenhang mit dem „Zielbild 2020“ ein eigenes 
Schulungs- und Wissenszentrum etablieren. Neue Ordnungsdienstkräfte, die als Quereinsteigen-
de beim Ordnungsdienst eingestellt werden, durchlaufen während der Vorbereitungszeit eine 
komplexe, sechsmonatige Basisausbildung, in der sie auf den Einsatz im Außendienst vorbereitet 
werden. Während dieser Zeit werden sie mit Hilfe von spezifischen Schulungskonzepten und Ein-
arbeitungsplänen (inklusive verwaltungsrechtlicher Schulungen) umfassend und auch rechtlich 
geschult. 
Sowohl für neue Mitarbeitende als auch das Bestandspersonal existiert darüber hinaus eine ver-
pflichtende Seminarreihe „Konfliktprävention und Deeskalation“, die regelmäßig aufgefrischt wird. 
Weitere jährliche Schulungen von Experten zu unterschiedlichen Modulen sind beispielsweise 
„Deeskalation und Einsatztaktik“, „einsatzorientierte Eingriffstechniken“ und „interkulturelle Kom-
petenzen“.

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5.) Wie hat sich die Personallage beim Kölner Ordnungsdienst seit 2017 entwickelt?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Entwicklung der Personalsituation des Ordnungsdienstes seit 2017 ist der folgenden Tabelle 
zu entnehmen: 
 
Jahr Plan-Stellen Ist  
(jeweils zum 01.09. eines Jahres) 
2017 213 149 
2018 249 151,5 
2019 258 146 
2020 258 195 
2021 258 202,5 
 
Der Rat der Stadt Köln hatte bereits mit Beschluss vom 23.06.2015 („Mehr Präsenz und Ahndung 
durch personell verstärkten Ordnungsdienst“) zunächst eine für den Zeitraum 2015 bis 2017 in 
drei Chargen gestaffelte Zusetzung von insgesamt 100 Stellen im Ordnungsdienst beschlossen. 
Aufgrund der Ereignisse an Silvester 2015/2016 in Köln wurde die zeitliche Staffelung mit Abän-
derungsbeschluss des Rates vom 15.03.2016 aufgehoben und alle Stellen zur sofortigen Beset-
zung freigegeben. 
Bei der Konzeptionierung des Projektes „Zielbild 2020“ wurden die Erkenntnisse aus der Evaluati-
on des auf o.g. Ratsbeschluss basierenden Konzeptes „Mehr Präsenz und Ahndung durch perso-
nell verstärkten Ordnungsdienst“ berücksichtigt und gemäß des Beschlusses vom 04.04.2017 
(Änderungsantrag zu TOP 3.1.3 „Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen“ Ordnungsdienst vor Ort 
stärken – 100 zusätzliche Ordnungskräfte für die Veedel“, AN/0547/2017) Maßnahmen zur Stär-
kung des städtischen Ordnungsdienstes erarbeitet.  
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der örtliche Personalrat im Zeitraum zwischen 
Oktober 2016 und August 2018 sämtliche Neueinstellungen beim Ordnungsdienst im Hinblick auf 
die unangemessene Raumausstattung im Stadthaus Deutz - Ostgebäude (keine Sozialräume, zu 
wenig Spinde etc.) abgelehnt hatte.  
Mit Umzug in das neue Dienstgebäude an der Aachener Str. 1042 in Köln - Junkersdorf können 
alle besonderen räumlichen Anforderungen an einen funktionierenden und in personeller Hinsicht 
wachsenden Ordnungsdienst (z.B. Sozialräume, Spinde, Trainingsräume, Asservatenkammer, 
Duschen, Umkleiden) erfüllt werden. 
Perspektivisch ist vorgesehen, den Ordnungsdienst auf knapp über 300 Ordnungsdienstkräfte 
anwachsen zu lassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der oben beschriebenen kom-
plexen Einarbeitungsphase neuer Mitarbeitendenden dringend limitierte Einstellungschargen er-
forderlich sind. So stellt der Ordnungsdienst derzeit zwei Mal jährlich (März und September) 
höchstens je 12 neue Mitarbeitende ein. Somit soll einerseits die hohe Qualität der Einarbeitung 
sichergestellt und andererseits die Motivation des Bestandspersonals erhalten bleiben. 
Unter anderem durch die veränderte Einsatzsituation aufgrund der Corona-Pandemie ist eine er-
höhte Fluktuation beim Bestandspersonal des Ordnungsdienstes zu verzeichnen. Als Gegensteu-
erung und zur Steigerung der Mitarbeitendenzufriedenheit werden immer wieder Personalerhal-
tungsmaßnahmen umgesetzt. Außerdem sorgt der Ordnungsdienst durch Willkommensmaßnah-
men, wie Begrüßungsveranstaltungen, Einführungstage, Willkommensordner und eine enge Be-
treuung während des Einstiegs für ein angenehmes Arbeitsklima für Neulinge, um diese möglichst 
früh an den Ordnungsdienst zu binden. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

14.06.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1693/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
11.06.2021
Erstellt
05.05.2021 10:28