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V/0353/2012

Straßenbautechnische Erschließung des Baugebietes "Sprakel nördlich Landwehr"

Vorlagen 27.04.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 22.05.2012, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4646 Zeichen

V/0353/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Straßenbautechnische Erschließung des Baugebietes "Sprakel nördlich Landwehr" 
- Baubeschluß - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
Das Baugebiet B-Plan 459 „Sprakel - nördlich Landwehr“ wird auf der Grundlage der vom Tiefbau-
amt der Stadt Münster  aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 9930 Blatt 1+2(2) vom 
April 2010) erschlossen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten einschließlich Beleuc htung in 
Höhe von ca. 1,43 Mio . € entstehen. Für den ersten Bauabschnitt fallen Kosten in Höhe von ca. 
710.000 € an. Zusätzlich entstehen Folgekosten für die Unterhaltung im Bereich des Bauabschni t-
tes von ca. 7100 € pro Jahr und zukünftig insgesamt 14.300 € pro Jahr für das gesamte Baugebiet. 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Ve r-
fügung: 
 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen
  
Produktgruppe 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und -anlagen 
2012 
2015 
später 
330.000    
380.000 
720.000 
 
                 
 
Weitere Ma ß-
nahmen 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßna h-
men 
Investitionsmaßnah-
me 
4094 Sprakel nördlich Landwehr 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0353/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.04.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0353/2012 
 
 
Insgesamt: 1.430.000  
 
 
 
Begründung: 
1. Voraussetzungen: 
Auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes 459, vom 26.05.2006 hat das Tief-
bauamt die straßenbautechnische Erschließungsplanung erstellt. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
Die Erschließungsstraßen werden in Asphaltbetonbauweise mit 5,50 m Breite erstellt und 
von zwei, 1,50 m breiten Gehwegen aus Betonplatten 24/24/8 cm eingefasst. Die Gehwege 
werden durch Hochbordsteine mit 10 cm Hochbordanschlag von der Straße abgesetzt. Alle 
abzweigenden Wohnwege sind als Mischverkehrsflächen vorgesehen und erhalten graues 
Betonsteinpflaster 20/10/8 cm. Für den ruhenden Verkehr werden Parkstände durch Mar-
kierungen gekennzeichnet. Als Begrünung dienen Baumscheiben mit Hochbordeinfassung.  
Die straßenbautechnische Erschließung soll zunächst über die Straße „Im Draun“ im Nor-
den erfolgen. Es wird angestrebt später eine Verbindung zur Straße „Landwehr“ im Süden 
zu erstellen. 
An der Westseite des ersten Bauabschnittes wird aus dem Aushubmaterial des Straßen- 
und Kanalbaus ein hoher Wall aufgeschüttet, der nach dem Ausbau der Bundesautobahn 
1, bzw. zum Baubeginn des zweiten Abschnitts wieder abgetragen wird. 
Es ist in Abstimmung mit dem Amt für Immobilienmanagement vorgesehen das Baugebiet 
in mehrere Abschnitte zu unterteilen. Mit dem ersten Bauabschnitt (östlicher Teil im An-
schluss an die vorhandene Bebauung) werden 48 städtische und 20 private Grundstücke 
erschlossen. Diese Zahlen ergeben sich aus den erschließungstechnischen Notwendigkei-
ten (Vorflutleitungen der Abwasserkanäle, s. Vorlage V/0354/2012). Darüber hinaus richtet 
sich der Umfang der Erschließung nach Vermarktungslage der Grundstücke. 
 
3. Ausschreibung und Bau: 
Die Baustraßen, für den ersten Abschnitt, werden gemeinsam mit den entwässerungstec h-
nischen Erschließungsarbeiten, direkt nach Zustimmung in der Bezirksvertretung Nord bzw. 
im Ausschuss für Umwelt und Bauwesen, ausgeschrieben und vergeben. 
 
Der Baubeginn für den Bau der Baustraße ist für das Frühjahr 2013, vorgesehen. Die Dau-
er der Bauzeit für den ersten Bauabschnitt wird auf ca. ein Jahr geschätzt. Die weiteren 
Bauabschnitte folgen je nach Vermarktungssituation.  
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
Mit dem Ausbau der Erschließungsanlagen wird das Baugebiet neu erschlossen, womit e i-
ne gesetzliche Beitragspflicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die Eigentümer der 
erschlossenen Grundstücke entsteht. Der Wall gehört nicht zu den Beitragspflichtigen A n-
lagen. 
 
Für den Ausbau der Straße fallen ca. 1,43 Mio. € an Baukosten an. Nach dem BauGB sind 
von den Anliegern  90 % an Beiträgen zu zahlen. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
Der Bauantrag nach § 68 Abs. 1 BauO NRW für den Wall wurde gestellt. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen : 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.

- 3 - 
V/0353/2012 
 
Die Anlieger und Eigentümer dem Serviceversprechen, des Tiefbauamtes, entsprechend info r-
miert. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
(Stadtdirektor) 
 
Anlagen: 
Lageplan

Beratungsverlauf (1)

22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0353/2012
Typ
Vorlagen
Datum
27.04.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37