V/0353/2012
Straßenbautechnische Erschließung des Baugebietes "Sprakel nördlich Landwehr"
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Beschlussvorlage
4646 Zeichen
V/0353/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Straßenbautechnische Erschließung des Baugebietes "Sprakel nördlich Landwehr"
- Baubeschluß -
Beratungsfolge
22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
Das Baugebiet B-Plan 459 „Sprakel - nördlich Landwehr“ wird auf der Grundlage der vom Tiefbau-
amt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 9930 Blatt 1+2(2) vom
April 2010) erschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten einschließlich Beleuc htung in
Höhe von ca. 1,43 Mio . € entstehen. Für den ersten Bauabschnitt fallen Kosten in Höhe von ca.
710.000 € an. Zusätzlich entstehen Folgekosten für die Unterhaltung im Bereich des Bauabschni t-
tes von ca. 7100 € pro Jahr und zukünftig insgesamt 14.300 € pro Jahr für das gesamte Baugebiet.
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Ve r-
fügung:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und -anlagen
2012
2015
später
330.000
380.000
720.000
Weitere Ma ß-
nahmen
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßna h-
men
Investitionsmaßnah-
me
4094 Sprakel nördlich Landwehr
Vorlagen-Nr.:
V/0353/2012
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
27.04.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0353/2012
Insgesamt: 1.430.000
Begründung:
1. Voraussetzungen:
Auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes 459, vom 26.05.2006 hat das Tief-
bauamt die straßenbautechnische Erschließungsplanung erstellt.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Die Erschließungsstraßen werden in Asphaltbetonbauweise mit 5,50 m Breite erstellt und
von zwei, 1,50 m breiten Gehwegen aus Betonplatten 24/24/8 cm eingefasst. Die Gehwege
werden durch Hochbordsteine mit 10 cm Hochbordanschlag von der Straße abgesetzt. Alle
abzweigenden Wohnwege sind als Mischverkehrsflächen vorgesehen und erhalten graues
Betonsteinpflaster 20/10/8 cm. Für den ruhenden Verkehr werden Parkstände durch Mar-
kierungen gekennzeichnet. Als Begrünung dienen Baumscheiben mit Hochbordeinfassung.
Die straßenbautechnische Erschließung soll zunächst über die Straße „Im Draun“ im Nor-
den erfolgen. Es wird angestrebt später eine Verbindung zur Straße „Landwehr“ im Süden
zu erstellen.
An der Westseite des ersten Bauabschnittes wird aus dem Aushubmaterial des Straßen-
und Kanalbaus ein hoher Wall aufgeschüttet, der nach dem Ausbau der Bundesautobahn
1, bzw. zum Baubeginn des zweiten Abschnitts wieder abgetragen wird.
Es ist in Abstimmung mit dem Amt für Immobilienmanagement vorgesehen das Baugebiet
in mehrere Abschnitte zu unterteilen. Mit dem ersten Bauabschnitt (östlicher Teil im An-
schluss an die vorhandene Bebauung) werden 48 städtische und 20 private Grundstücke
erschlossen. Diese Zahlen ergeben sich aus den erschließungstechnischen Notwendigkei-
ten (Vorflutleitungen der Abwasserkanäle, s. Vorlage V/0354/2012). Darüber hinaus richtet
sich der Umfang der Erschließung nach Vermarktungslage der Grundstücke.
3. Ausschreibung und Bau:
Die Baustraßen, für den ersten Abschnitt, werden gemeinsam mit den entwässerungstec h-
nischen Erschließungsarbeiten, direkt nach Zustimmung in der Bezirksvertretung Nord bzw.
im Ausschuss für Umwelt und Bauwesen, ausgeschrieben und vergeben.
Der Baubeginn für den Bau der Baustraße ist für das Frühjahr 2013, vorgesehen. Die Dau-
er der Bauzeit für den ersten Bauabschnitt wird auf ca. ein Jahr geschätzt. Die weiteren
Bauabschnitte folgen je nach Vermarktungssituation.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Mit dem Ausbau der Erschließungsanlagen wird das Baugebiet neu erschlossen, womit e i-
ne gesetzliche Beitragspflicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die Eigentümer der
erschlossenen Grundstücke entsteht. Der Wall gehört nicht zu den Beitragspflichtigen A n-
lagen.
Für den Ausbau der Straße fallen ca. 1,43 Mio. € an Baukosten an. Nach dem BauGB sind
von den Anliegern 90 % an Beiträgen zu zahlen.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Der Bauantrag nach § 68 Abs. 1 BauO NRW für den Wall wurde gestellt.
6. Liegenschaftliche Regelungen :
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
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V/0353/2012
Die Anlieger und Eigentümer dem Serviceversprechen, des Tiefbauamtes, entsprechend info r-
miert.
I. V.
gez.
Schultheiß
(Stadtdirektor)
Anlagen:
Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0353/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.04.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37