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1037/2025

Freigabe der Fördermittel für die Teenagernetworkconvention TINCON (Haushaltsjahre 2025 und 2026)

Beschlussvorlage Ausschuss 30.04.2025

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 08.05.2025, TOP 1.3

Anlage 1 - Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Begründung der Dringlichkeit

652 Zeichen

Anlage 1

Begründung der Dringlichkeit:

Die Veranstaltung findet am 25.04.2025 statt. Der Zuschussnehmer hat im Vorfeld
die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns beantragt. Die Genehmigung
wurde erteilt, da die Veranstaltung durch die Kooperation mit der c/o pop nicht
verschiebbar war, ohne das erhebliche, die Veranstaltung gefährdende
Synergieverluste entstanden wären. Um die entstandenen Kosten für die Maßnahme
zeitnah nach der Veranstaltung begleichen zu können, ist die Behandlung der
Vorlage und der damit verbundene Beschluss zur Freigabe der Fördermittel in der
Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 08.05.2025 zwingend erforderlich.

Beschlussvorlage Ausschuss

3964 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1037/2025 
Freigabedatum 
30.04.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe der Fördermittel für die Teenagernetworkconvention TINCON (Haushaltsjahre 
2025 und 2026)  
Beschlussorgan 
Wirtschaftsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Im Haushaltsplan für die Jahre 2025/2026 stehen im Teilergebnisplan der Stabsstelle Wirt-
schaftsförderung in der Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen für „TINCON -TEENAGERNETWORK-CONVENTION“ im Jahr 2025 
Fördermittel in Höhe von 30.000,- € und im Jahr 2026 Fördermittel in Höhe von 50.000,- € zur 
Verfügung. 
Der Wirtschaftsausschuss beschließt die Förderung des Projekts „TINCON–TEENAGER-
NETWORK CONVENTION“ in der vorgenannten Höhe und erteilt die Freigabe der veran-
schlagten konsumtiven zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen zur Durchführung der 
Maßnahme für das Haushaltsjahr 2025. 
 
 
Wirtschaftsausschuss 08.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  30.000,-      € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    50.000,-   € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 den Haushaltsplan 2025/2026 beschlossen. Im 
Rahmen der Beschlussfassung über die Verwendung der Kulturförderabgabe (AN/0062/2025) 
sind darin im Teilergebnisplan der Stabsstelle Wirtschaftsförderung in der Produktgruppe 
1501 – Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen – für das Pro-
jekt „Teenager Convention TINCON“ im Haushaltsjahr Fördermittel in Höhe von 30.000,- € 
und im Haushaltsjahr 2026 Fördermittel in Höhe von 50.000,- € eingestellt worden. Der Haus-
halt ist seit dem 01.04.2025 in Kraft. 
In den Erläuterungen zur Beschlussfassung ist der Vorbehalt festgelegt, dass die Mittelfrei-
gabe durch den Fachausschuss zu erfolgen hat. 
 
Die diesjährige Ausgabe der Veranstaltungsreihe in Köln fand am 25.04.2025 statt. Wie in den 
Vorjahren sind die c/o pop convention und die TINCON Berlin Kooperationspartner. Ziel der 
Veranstaltung ist die Vernetzung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwecks Aus-
tausch über beruflich, politisch und gesellschaftlich relevante Themen.  
 
Der Förderantrag wurde am 06.02.2025 gestellt. Aufgrund der Kooperationen mit der c/o pop 
war die Veranstaltung nicht verschiebbar. Der Zuschussnehmer hat daher die Genehmigung

3 
des vorzeitigen Maßnahmenbeginns beantragt. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde nach 
Prüfung aufgrund des notwendigen organisatorischen Vorlauf für die Veranstaltung gewährt. 
Durch die Zuschussgewährung wird die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen, für die der Zu-
schussnehmer bereits teilweise in Vorleistung gegangen ist, gesichert. 
 
Aufgrund der notwendigen organisatorischen Vorarbeiten zur Durchführung der Veranstaltun-
gen benötigen die Veranstalter Planungssicherheit, so dass eine Freigabe der Fördermittel für 
die Jahr 2025 erforderlich ist. 
 
Im Jahr 2026 muss über die Mittelverwendung erneut entschieden werden. Dies ist eine Folge 
aus den Auflagen der Bezirksregierung zum Doppelhaushalt 2025/2026 und der weiteren 
Konsolidierungserfordernisse zur Verbesserung der städtischen Haushaltssituation.

Beratungsverlauf (1)

08.05.2025 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1037/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.04.2025
Erstellt
08.04.2025 09:32