1037/2025
Freigabe der Fördermittel für die Teenagernetworkconvention TINCON (Haushaltsjahre 2025 und 2026)
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Anlage 1 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 1 Begründung der Dringlichkeit: Die Veranstaltung findet am 25.04.2025 statt. Der Zuschussnehmer hat im Vorfeld die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns beantragt. Die Genehmigung wurde erteilt, da die Veranstaltung durch die Kooperation mit der c/o pop nicht verschiebbar war, ohne das erhebliche, die Veranstaltung gefährdende Synergieverluste entstanden wären. Um die entstandenen Kosten für die Maßnahme zeitnah nach der Veranstaltung begleichen zu können, ist die Behandlung der Vorlage und der damit verbundene Beschluss zur Freigabe der Fördermittel in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 08.05.2025 zwingend erforderlich.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/IX/3 Vorlagen-Nummer 1037/2025 Freigabedatum 30.04.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe der Fördermittel für die Teenagernetworkconvention TINCON (Haushaltsjahre 2025 und 2026) Beschlussorgan Wirtschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: Im Haushaltsplan für die Jahre 2025/2026 stehen im Teilergebnisplan der Stabsstelle Wirt- schaftsförderung in der Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für „TINCON -TEENAGERNETWORK-CONVENTION“ im Jahr 2025 Fördermittel in Höhe von 30.000,- € und im Jahr 2026 Fördermittel in Höhe von 50.000,- € zur Verfügung. Der Wirtschaftsausschuss beschließt die Förderung des Projekts „TINCON–TEENAGER- NETWORK CONVENTION“ in der vorgenannten Höhe und erteilt die Freigabe der veran- schlagten konsumtiven zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen zur Durchführung der Maßnahme für das Haushaltsjahr 2025. Wirtschaftsausschuss 08.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 30.000,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 50.000,- € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 den Haushaltsplan 2025/2026 beschlossen. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Verwendung der Kulturförderabgabe (AN/0062/2025) sind darin im Teilergebnisplan der Stabsstelle Wirtschaftsförderung in der Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen – für das Pro- jekt „Teenager Convention TINCON“ im Haushaltsjahr Fördermittel in Höhe von 30.000,- € und im Haushaltsjahr 2026 Fördermittel in Höhe von 50.000,- € eingestellt worden. Der Haus- halt ist seit dem 01.04.2025 in Kraft. In den Erläuterungen zur Beschlussfassung ist der Vorbehalt festgelegt, dass die Mittelfrei- gabe durch den Fachausschuss zu erfolgen hat. Die diesjährige Ausgabe der Veranstaltungsreihe in Köln fand am 25.04.2025 statt. Wie in den Vorjahren sind die c/o pop convention und die TINCON Berlin Kooperationspartner. Ziel der Veranstaltung ist die Vernetzung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwecks Aus- tausch über beruflich, politisch und gesellschaftlich relevante Themen. Der Förderantrag wurde am 06.02.2025 gestellt. Aufgrund der Kooperationen mit der c/o pop war die Veranstaltung nicht verschiebbar. Der Zuschussnehmer hat daher die Genehmigung 3 des vorzeitigen Maßnahmenbeginns beantragt. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde nach Prüfung aufgrund des notwendigen organisatorischen Vorlauf für die Veranstaltung gewährt. Durch die Zuschussgewährung wird die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen, für die der Zu- schussnehmer bereits teilweise in Vorleistung gegangen ist, gesichert. Aufgrund der notwendigen organisatorischen Vorarbeiten zur Durchführung der Veranstaltun- gen benötigen die Veranstalter Planungssicherheit, so dass eine Freigabe der Fördermittel für die Jahr 2025 erforderlich ist. Im Jahr 2026 muss über die Mittelverwendung erneut entschieden werden. Dies ist eine Folge aus den Auflagen der Bezirksregierung zum Doppelhaushalt 2025/2026 und der weiteren Konsolidierungserfordernisse zur Verbesserung der städtischen Haushaltssituation.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1037/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.04.2025
- Erstellt
- 08.04.2025 09:32