1427/2024
Jugendzentren Köln gGmbH (JugZ)
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Beschlussvorlage Rat
3732 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1427/2024 Freigabedatum 30.04.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Jugendzentren Köln gGmbH (JugZ): Besetzung des Aufsichtrates Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Anstelle von Frau Carola Wewer bestellt der Rat Herrn Daniel Heimbach gemäß § 15 Abs. 2 b) des Gesellschaftsvertrages der Jugendzentren Köln gGmbH nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108a GO NRW als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Jugendzentren Köln gGmbH. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat durch den Rat benannt werden. Die Bestellung en- det mit dem Wegfall der Beschäftigteneigenschaft, sofern diese gemäß § 108a Abs. 2 GO NRW für die Entsendung maßgeblich war. II. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre- terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 16.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln ist an der Jugendzentren Köln gGmbH (JugZ) mit 51 % beteiligt. Mitgesellschafter ist der Verein Jugendhilfe Köln e.V. mit einem Anteil von 49 %. In § 15 des Gesellschaftsvertrages der Jugendzentren Köln gGmbH ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt: (1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus zehn Mitgliedern besteht. (2) Dem Aufsichtsrat gehören an: a) 9 vom Rat der Gesellschafterin Stadt Köln entsandte Mitglieder; darunter muss sich die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder die von ihr bzw. ihm vorgeschlagene Dienstkraft der Stadt Köln befinden; b) ein Arbeitnehmervertreter, der nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesell- schaft gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmer- vertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste be- stellt wird. Die bisherige Arbeitnehmervertreterin, Frau Carola Wewer, ist verstorben. Gemäß §20 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Be- schäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreter*innen in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) wurde folgender Vorschlag an den Rat der Stadt Köln gemacht Abgegebene Stimmen 76; gültige Stimmen 76 1. Heimbach, Daniel 69 Stimmen 2. Hill, Kevin 7 Stimmen und die Bestellung von Herrn Heimbach als Arbeitnehmervertreter erbeten. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl an- zuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 13.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Re- gelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Re- gelwerk. 3 Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsbesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge- schlechtsparitätisch besetzt werden, §12 Abs. 7 LGG.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1427/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.04.2024
- Erstellt
- 25.04.2024 11:49