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AN/2165/2022

Antikorruptionsrichtlinien der Stadt Köln

FDP/KSG Anfrage nach § 4 22.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 30.01.2023, TOP 6.3.7

FDP Anfrage nach § 4

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FDP Anfrage nach § 4

2532 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internati-
onales 
Herrn Bernd Petelkau 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.11.2022 
AN/2165/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 28.11.2022 
 
Antikorruptionsrichtlinien der Stadt Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord-
nung der kommenden Sitzung des AVR am 28. November 2022 zu setzen. 
 
Nicht nur bei kommunalen Unternehmen auch innerhalb der Stadtverwaltung selbst ist die 
Stadt Köln verpflichtet, Korruption entschieden zu bekämpfen. Neben dem Korruptionsbe-
kämpfungsgesetz (KorruptionsbG) bilden zahlreiche Richtlinien, Verordnungen und Leitfaden 
die Grundlage für das innerbehördliche Handeln. Diese lassen sich auf der Homepage der 
Stadt Köln einsehen (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausbildung-karriere-
bei-der-stadt/antikorruption/ download-service). 
 
Die FDP-Fraktion bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Welche dort nicht aufgeführten internen Verfügungen, Dienstvereinbarungen, Com-
pliance-Regelungen (o.ä.) gelten darüber hinaus für die Stadtverwaltung Köln? 
 
2. Welche Richtlinien und Verordnungen wurden innerhalb der letzten drei Jahre ange-
passt bzw. neu beschlossen? 
 
3. In welche Risikogruppe (gem. der städtischen Rotationsrichtlinie) wurde der Bereich 
des Ausländeramtes von der Stadtverwaltung eingruppiert? 
 
4. Unter welchen Bedingungen wird von einer vorgeschriebenen Rotation in einem zu-
vor als korruptionsgefährdend eingestuften Bereich abgesehen? 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
5. Falls im Bereich des Ausländeramtes von einer erforderlichen Rotation abgesehen 
worden ist, welche Maßnahmen zur Kompens ation wurden gem. §12 Absatz 2 Satz 
1 KorruptionsbG ergriffen und welche Alternativmaßnahmen zur Umstrukturierung 
der Aufgabengebiete wurden gem. der Rotationsrichtlinie geprüft und wie wurde die 
vorgegebene Revisionsfunktion gestärkt? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Ulrich Breite      Volker Görzel 
Fraktionsgeschäftsführer     Verwaltungspolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.3.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2165/2022
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
22.11.2022
Erstellt
21.11.2022 17:00