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Antikorruptionsrichtlinien der Stadt Köln

FDP/KSG Anfrage nach § 4 AN/2165/2022 vom 22.11.2022

Stand: Am 30.01.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • FDP Anfrage nach § 4

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    www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internati- onales Herrn Bernd Petelkau Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.11.2022 AN/2165/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022 Antikorruptionsrichtlinien der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord- nung der kommenden Sitzung des AVR am 28. November 2022 zu setzen. Nicht nur bei kommunalen Unternehmen auch innerhalb der Stadtverwaltung selbst ist die Stadt Köln verpflichtet, Korruption entschieden zu bekämpfen. Neben dem Korruptionsbe- kämpfungsgesetz (KorruptionsbG) bilden zahlreiche Richtlinien, Verordnungen und Leitfaden die Grundlage für das innerbehördliche Handeln. Diese lassen sich auf der Homepage der Stadt Köln einsehen (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausbildung-karriere- bei-der-stadt/antikorruption/ download-service). Die FDP-Fraktion bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche dort nicht aufgeführten internen Verfügungen, Dienstvereinbarungen, Com- pliance-Regelungen (o.ä.) gelten darüber hinaus für die Stadtverwaltung Köln? 2. Welche Richtlinien und Verordnungen wurden innerhalb der letzten drei Jahre ange- passt bzw. neu beschlossen? 3. In welche Risikogruppe (gem. der städtischen Rotationsrichtlinie) wurde der Bereich des Ausländeramtes von der Stadtverwaltung eingruppiert? 4. Unter welchen Bedingungen wird von einer vorgeschriebenen Rotation in einem zu- vor als korruptionsgefährdend eingestuften Bereich abgesehen? FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de 5. Falls im Bereich des Ausländeramtes von einer erforderlichen Rotation abgesehen worden ist, welche Maßnahmen zur Kompens ation wurden gem. §12 Absatz 2 Satz 1 KorruptionsbG ergriffen und welche Alternativmaßnahmen zur Umstrukturierung der Aufgabengebiete wurden gem. der Rotationsrichtlinie geprüft und wie wurde die vorgegebene Revisionsfunktion gestärkt? Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Volker Görzel Fraktionsgeschäftsführer Verwaltungspolitischer Sprecher

Beratungsverlauf

  1. 30.01.2023

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 6.3.7, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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