Freier Eintritt in die städtischen Museen
Mitteilung Ausschuss 3021/2019 vom 24.09.2019
Stand: Am 08.10.2019 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/4 Vorlagen-Nummer 23.09.2019 3021/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 08.10.2019 Freier Eintritt in die städtischen Museen Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 unter TOP 3.1.2 (AN/1339/2018 in Verbindung mit AN/1365/2018) die Verwaltung beauftragt a) ab dem 01. Januar 2019 in allen städtischen Museen Kölner Kindern bis 18 Jahre, allen Schü- lerinnen und Schülern (inkl. 2 Begleitpersonen je Klasse), KölnPass-Inhaberinnen und - Inhabern sowie Kölnerinnen und Kölnern am Tag ihres Geburtstages in allen Sonderausstel- lungen Eintrittsfreiheit und am Köln-Tag zu gewähren. Die notwendige Finanzierung erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse 2019 des Rates aus den Erträgen der Kulturförderab- gabe 2019. b) zu prüfen, welche Effekte auf die Besucherzahlen und Betriebskosten durch eine Vereinheitli- chung und Ausweitung der Öffnungszeiten der städtischen Museen von Dienstag bis Sonntag 10–18 Uhr, an Donnerstagen von 10–20 Uhr sowie an KölnTagen von 10–22 Uhr, entstehen würden, c) bis Mitte 2019 zu prüfen und darzulegen, unter welchen Bedingungen ein vollständiger freier Eintritt in die Museen, differenziert nach Dauer- und Sonderausstellungen, gewährleistet wer- den kann. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, die Resultate der unter a) aufgeführten Maßnahmen zu evaluieren und bis zum September 2019 darzustellen. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Zu a) - Gewährung Freier Eintritt für Kinder, Schülerinnen und Schüler in Sonderausstellungen Die Maßnahme ist umgesetzt. Seit dem 01. Januar 2019 erhalten Kölner Kinder bis 18 Jahre, alle Schülerinnen und Schüler (inkl. 2 Begleitpersonen je Klasse), KölnPass-Inhaberinnen und -Inhaber sowie Kölnerinnen und Kölner am Tag ihres Geburtstages in allen Sonderausstellungen und am Köln-Tag in allen städtischen Museen freien Eintritt. Für das Haushaltsjahr 2019 wurden zur Gegenfinanzierung aus der Kulturförderabgabe 600.000 € bereitgestellt und in die Etats der Museen umgeschichtet. 2 Zu b) - Vereinheitlichung und Ausweitung der Öffnungszeiten Aktuelle Öffnungszeiten Die aktuellen Öffnungszeiten stellen sich wie folgt dar: Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud Dienstag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr am 1. und 3. Donnerstag bis 22 Uhr Museum Ludwig und Museum für Angewandte Kunst Dienstag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr Römisch Germanisches Museum Dienstag bis Sonntag von 10 bis 17 Uhr Rautenstrauch-Joest-Museum und Museum Schnütgen Dienstag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr donnerstags zusätzlich bis 20 Uhr Museum für Ostasiatische Kunst Dienstag bis Sonntag von 11 bis 17 Uhr Kölnisches Stadtmuseum Dienstag bis Sonntag von 10 bis 17 dienstags Abendöffnung bis 20 Uhr NS-Dokumentationszentrum Dienstag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr Samstag und Sonntag von 11 bis 18 Uhr donnerstags Abendöffnung bis 20 Uhr Darüber hinaus haben am KölnTag – erster Donnerstag im jeweiligen Monat – die einzelnen Häuser einheitlich bis 22 Uhr geöffnet. Da die Öffnungszeiten der Museen wie oben gezeigt zumindest teilweise zu den Anfangs- und End- zeiten unterschiedlich sind, wäre zur Erhöhung der Besucherfreundlichkeit eine einheitliche Öff- nungszeit für alle städtischen Museen von 10 Uhr bis 18 Uhr anzustreben. Dies einhergehend mit einer einheitlichen Abendöffnung an einem Wochentag bis 20 Uhr. Die Abendöffnung sollte mit Blick auf den bereits seit 2009 eingeführten KölnTag, wie bislang auch, von 10 Uhr bis 22 Uhr erfolgen. Es steht zu erwarten, dass das museal interessierte Publikum sowohl die Vereinheitlichung der Öff- nungszeiten als auch deren Ausweitung positiv auffassen wird. Besonders mit Blick auf das berufstä- tige Publikum ergeben sich deutlich attraktivere Besuchszeiten. So ist zu beobachten, dass die Besu- cherzahlen ab 16 Uhr steigen. Dies ist auf den bevorstehenden Schließtermin um 17/18 Uhr zurück- zuführen. Eine Verschiebung der Schließung nach hinten würde den Besucherinnen und Besuchern zu dieser Tageszeit mehr Zeit im Museum geben. Auch dürfte diese Maßnahme als bürgerfreundlich empfunden werden wie auch das Profil der Kulturstadt Köln bereichern. Die Museen werden derzeit durchschnittlich zwischen 36 Wochenstunden (Museum für Ostasiatische Kunst) und 50 Wochenstunden (Wallraf-Richartz-Museum, Rautenstrauch-Joest-Museum und Muse- um Schnütgen) für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Bei einer Erweiterung und Vereinheitlichung der Öffnungszeiten öffnen alle Museen an 50 Wochen- stunden ihre Sammlungen und Sonderausstellungen für die Öffentlichkeit. Das entspricht im besten Falle einer Angebotserweiterung von bis zu 39%. 3 Finanzielle Auswirkungen Bewachungskosten Mit der Erweiterung und Vereinheitlichung der Öffnungszeiten sind zusätzliche Bewachungskos- ten verbunden. Diese schlagen mit jährlich rd. 300.000 € zu Buche. Betriebskosten Die Mehrkosten für Energie, Wasser und Abwasser sind auf etwa 185.000 € pro Jahr einzuschät- zen (auf der Basis von 5% des jährlichen Durchschnittes der Ist-Aufwendungen der Jahre 2016- 2018). Die tatsächlich zu erwartende Betriebskostensteigerung kann im Gegensatz zu den Bewa- chungskosten nicht sicher eingeschätzt werden, weil die Verbrauchswerte nur im Endverbrauch vorliegen. Eine Abweichung nach oben kann daher nicht ausgeschlossen werden. Insgesamt ergeben sich für die Museen Gesamtkosten pro Jahr von ca. 485.000 €. Auswirkung auf die Besucherzahlen Ob sich durch die Ausweitung und Angleichung der Öffnungszeiten Besucherzahlen erhöhen, was wünschenswärt wäre, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös ermittelt werden. Hierzu bedarf es einer Evaluierung über einen längeren Zeitraum. Kostensteigerungsquotient Um regelmäßig anfallende Kostenerhöhungen wie Tarifsteigerungen im Bewachungsgewerbe und Energiesektor abzudecken, sollte eine mindestens 3% jährliche Steigerungsquote einberechnet wer- den. Die Mehrkosten würden sich für den Zeitraum des Doppelhaushaltes wie auch der Mittelfristigen Finanzplanung wie folgt darstellen: Haushaltsjahr 2020 485.000 € Haushaltsjahr 2021 500.000 € Haushaltsjahre 2022 / 2023 / 2024 (MifriFi) 515.000 € / 530.000 € / 546.000 € 4 Zu c) - vollständiger freier Eintritt in die Museen Ansätze 2020 ff Im städtischen Haushalt sind für die Museen Eintrittsentgelte in Höhe von rd. 3,5 Mio. € (2020) und rd. 3,6 Mio. € (ab 2021ff) veranschlagt. Hinzukommen die Entgelte des Wallraf-Richartz-Museums als eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die im Wirtschaftsplan des Museums dargestellt werden. Auswirkungen Um die Museen zukünftig gänzlich frei von Eintritten zu stellen, müssten mindestens die im Haushalt veranschlagten Ansätze für Eintritte reduziert und ausgeglichen werden. Dieses stellt sich wie folgt dar für den kommenden Doppelhaushalt: Finanzierungsbedarf gesamt im Haushalt 2020/2021 Ansatz Eintritte Museen = 3,5 Mio. € / 3,6 Mio. € Finanzierungsbedarf WRM 2020/2021 Das Wallraf-Richartz-Museum als eigenbetriebsähnliche Einrichtung wäre von einer Reduzierung bzw. Wegfall der Eintritte besonders betroffen, da es als wirtschaftlich eigenständige Einheit be- sonders abhängig ist von den zu erwartenden Erträgen aus Eintritten. Der derzeit aktuelle Wirtschaftsplan 2018 sieht für die Folgejahre bis 2022 Erträge aus Eintritten für die Dauerausstellung von jährlich 400.300 € vor. Hinzukommen Erträge aus Sonderausstellungen. Diese werden gesondert ausgewiesen. Hilfs- weise ist der Mittelwerte der drei vergangenen Wirtschaftsjahre für die Eintritte aus Sonderaus- stellungen anzusetzen. Ansatz Eintritte WRM, Dauerausstellung 400.300 € / 400.300 € Ansatz Eintritte WRM, Sonderausstellung 415.000 € / 415.000 € Gesamtgegenfinanzierung Insgesamt ergibt sich aus den vorgenannten Zahlen (3,5 Mio. € + 400.300 € + 415.000 = 4.315.300 €) ein auszugleichender Betrag von Höhe von mind. 4,3 Mio. € Preissteigerungen und Puffer Bei einem Betrag von 4,3 Mio. €, besteht das Risiko, dass bei großen Ausstellungen die Anteile nicht ausreichen, um die fehlenden Eintritte zu ersetzen. Um Spitzen für große und teure Ausstellungen wie beispielsweise im Museum Ludwig und Wallraf-Richartz-Museum auszugleichen, ist von einem höheren Bedarf auszugehen. Es muss davon ausgegangen werden, dass Sonderausstellungsprojekte nur realisiert werden kön- nen, wenn deren Finanzierung gesichert ist. Dabei steigen die Kosten für solche Projekte ständig, insbesondere die Versicherungs- und die Transportkosten für die auszuleihenden Kunstobjekte. Nahezu alle Drittmittelgeber verlangen als Fördervoraussetzung den Nachweis einer gesicherten Pro- jektfinanzierung inklusive eines Eigenanteils der geförderten Einrichtung. Die Einnahmen aus Ein- trittsentgelten sind dabei unverzichtbarer Bestandteil. 5 Zu c) - Freier Eintritt für Schülerinnen und Schüler, KölnTag u.a. in Sonderausstellungen Datenbasis und Datenermittlung 1. Halbjahr 2019 Als Datenbasis für die Beurteilung wurden entsprechend des Ratsbeschlusses die Besucherzah- len der Museen für die Monate Januar bis Juni 2019 zu Grunde gelegt. Für die weitere Ermittlung per anno wurden die Kosten mit 2 multipliziert. Nichtberücksichtigung Das Römisch-Germanische Museum und das Prätorium wurden wegen (Teil-) Schließung nicht berücksichtigt. Besucherzahlen Besucheranzahl gesamt Im ersten Halbjahr 2019 wurden die Museen von rd. 455.900 Besuchern aufgesucht. Zielgruppe, Aufteilung absolut Kinder/Schüler/KölnPass/Geburtstag/ Köln-Tag gesamt: 84.213 davon: a) Kinder/Schüler 45.844 b) KölnPass/Geburtstag/ Köln-Tag 38.369 Zielgruppe, Ausstellungsbesuche in Prozent a) ständige Sammlungen 51% b) Sonderausstellungen 49% Bedeutung der Sonderausstellungen Wechselwirkung Sonderausstellungen – Dauerausstellungen Aufgrund der Vielzahl an Kombi- und Tagestickets ist eine gesonderte Betrachtung der Besucher- zahlen und damit der Eintritte für die Ständigen Sammlungen und Sonderausstellungen nicht ziel- führend. Das Verhältnis der Besucherzahlen für die Ständige Sammlung (51%) zu Sonderausstel- lung (49%) bei den freien Eintritten zeigt die starke Abhängigkeit bzw. Wechselwirkungen zwi- schen den Besuchern der Ständigen Sammlung und Sonderausstellungen. Finanzielle Bedeutung der Sonderausstellung Die erzielbaren Einnahmen bei den Sonderausstellungen ermöglichen den Museen bei guter Pla- nung eine indirekte Budgeterhöhung. Je attraktiver eine Sonderausstellung ist, umso mehr Besu- cher können bei der jeweiligen Planung der Sonderausstellung kalkuliert werden, was wiederum im Vorgriff auf die zu erwartenden Einnahmen einen höheren Invest in die Sonderausstellung er- möglicht. Diese Einnahmen bilden so etwas wie eine innovative Spitze, die als einziges von den Museen in Eigenleistung generiert werden kann. Neben diesen Effekten (Bessere Sonderausstellung=potentiell höhere Einnahmen) führen diese so geplanten Sonderausstellung durch Mitnahmeeffekte zu mehr Besuchen der Dauerausstellun- gen, insbesondere bei großen Sonderausstellungen. Die so zusätzlich generierten Einnahmen fließen unmittelbar wieder in die Arbeit der Häuser. Vor diesem Hintergrund kann ein Ausgleich von Wenigereinnahmen nicht auf statischer Basis er- folgen. 6 Wenigereinnahmen Berechnungsgrundlage Zur Ermittlung der voraussichtlichen Einnahmeausfälle wurden die durchschnittlichen Eintrittsprei- se der Museen für Vollzahler (KölnPass/Geburtstag/Köln-Tag) mit 5 € und Ermäßigte (Kinder/Schüler) mit 3 € angesetzt. Die zu Grunde gelegten Beträge stellen eine konservative Annahme am unteren Spektrum der Eintritte dar. Einnahmeausfälle gesamt 1. HJ 2019 Im ersten Halbjahr 2019 wurden Einnahmeausfälle in Höhe von 329.377 € ermittelt. Einnahmeausfälle absolut 1. HJ 2019 davon a) Kinder/Schüler 45.844 x 3 € Eintritt = 137.532 € b) KölnPass/Geburtstag/Köln-Tag 38.369 x 5 € Eintritt = 191.845 € Einnahmeausfälle nach Ausstellungen a) ständige Sammlungen 42.973 x 3*/5* € Eintritt = 167.325 € b) Sonderausstellungen 41.240 x 3*/5* € Eintritt = 162.052 € *) Addition der Besuche jeweils von Kindern/Schüler (3 €) und KölnPass etc. (5 €) je Ausstellungsart Einnahmeausfälle 2019 hochgerechnet Im Jahr 2019 wurden hochgerechnete Einnahmeausfälle in Höhe von 658.754 € ermittelt. Die aktuell vorgesehene Gegenfinanzierung aus der Kulturförderabgabe in Höhe von rd. 600.000 € stellt sich als nicht vollständig auskömmlich dar, um die freien Eintritte auszugleichen. Um die Zahlenbasis zu erweitern und die Ergebnisse sukzessive zu verfeinern, sieht die Verwaltung eine durchgängige Evaluierung des Besucherverhaltens im Rahmen des Verwaltungsreformprojekts „Museen, Menschen, Medien“ vor. 7 Zusammenfassung Mit der Vereinheitlichung und Ausweitung der Öffnungszeiten wie unter b) vorgeschlagen sowie der Erweiterung der Regelungen des freien Eintritts wie unter a) beschlossen, eröffnen die Museen einen niedrigschwelligen Zugang für vielfältige Gesellschaftsgruppen am kulturellen Leben. Die Museen gänzlich für den freien Eintritt zu öffnen, bedeutet jedoch eine erhebliche weitere finanzi- elle Mehrbelastung für den städtischen Haushalt. Finanzbedarfe freier Eintritte im Vergleich Freier Eintritt Kinder/Schüler/ Köln- Pass/Geburtstag/ Köln-Tag p.a. (+ Steigerungen ff) Freier Eintritt für Alle p.a. (+ Steigerungen ff) Einheitliche Öffnungszeiten 485.000 € Einheitliche Öffnungszeiten 485.000 € Freier Eintritte Schülerinnen und Schüler, Kölnerinnen und Kölner u.a. in Ständige Sammlung und Sonderausstellung 658.754 € Freier Eintritte für alle in Ständige Sammlung und Sonderausstellung 4.315.300 € Werbemaßnahmen 70.000 € Werbemaßnahmen 70.000 € Summe 1.213.754 € Summe 4.870.300 € gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf
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08.10.2019
TOP 8.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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