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3021/2019

Freier Eintritt in die städtischen Museen

Mitteilung Ausschuss 24.09.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 08.10.2019, TOP 8.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

14000 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/4 
 
Vorlagen-Nummer 23.09.2019 
 3021/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 08.10.2019 
 
Freier Eintritt in die städtischen Museen 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 unter TOP 3.1.2 (AN/1339/2018 in Verbindung mit 
AN/1365/2018) die Verwaltung beauftragt 
 
a) ab dem 01. Januar 2019 in allen städtischen Museen Kölner Kindern bis 18 Jahre, allen Schü-
lerinnen und Schülern (inkl. 2 Begleitpersonen je Klasse), KölnPass-Inhaberinnen und -
Inhabern sowie Kölnerinnen und Kölnern am Tag ihres Geburtstages in allen Sonderausstel-
lungen Eintrittsfreiheit und am Köln-Tag zu gewähren. Die notwendige Finanzierung erfolgt 
vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse 2019 des Rates aus den Erträgen der Kulturförderab-
gabe 2019. 
 
b) zu prüfen, welche Effekte auf die Besucherzahlen und Betriebskosten durch eine Vereinheitli-
chung und Ausweitung der Öffnungszeiten der städtischen Museen von Dienstag bis Sonntag 
10–18 Uhr, an Donnerstagen von 10–20 Uhr sowie an KölnTagen von 10–22 Uhr, entstehen 
würden,  
 
c) bis Mitte 2019 zu prüfen und darzulegen, unter welchen Bedingungen ein vollständiger freier 
Eintritt in die Museen, differenziert nach Dauer- und Sonderausstellungen, gewährleistet wer-
den kann. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, die Resultate der unter a) aufgeführten 
Maßnahmen zu evaluieren und bis zum September 2019 darzustellen.  
 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
 
Zu a) - Gewährung Freier Eintritt für Kinder, Schülerinnen und Schüler in Sonderausstellungen 
 
Die Maßnahme ist umgesetzt.  
 
Seit dem 01. Januar 2019 erhalten Kölner Kinder bis 18 Jahre, alle Schülerinnen und Schüler (inkl. 2 
Begleitpersonen je Klasse), KölnPass-Inhaberinnen und -Inhaber sowie Kölnerinnen und Kölner am 
Tag ihres Geburtstages in allen Sonderausstellungen und am Köln-Tag in allen städtischen Museen 
freien Eintritt. 
 
Für das Haushaltsjahr 2019 wurden zur Gegenfinanzierung aus der Kulturförderabgabe 600.000 € 
bereitgestellt und in die Etats der Museen umgeschichtet.

2 
 
 
Zu b) - Vereinheitlichung und Ausweitung der Öffnungszeiten 
 
Aktuelle Öffnungszeiten 
 
Die aktuellen Öffnungszeiten stellen sich wie folgt dar: 
Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud Dienstag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr 
am 1. und 3. Donnerstag bis 22 Uhr 
Museum Ludwig und Museum für Angewandte Kunst Dienstag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr 
Römisch Germanisches Museum Dienstag bis Sonntag von 10 bis 17 Uhr 
Rautenstrauch-Joest-Museum und Museum Schnütgen Dienstag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr 
donnerstags zusätzlich bis 20 Uhr 
Museum für Ostasiatische Kunst Dienstag bis Sonntag von 11 bis 17 Uhr 
Kölnisches Stadtmuseum Dienstag bis Sonntag von 10 bis 17 
dienstags Abendöffnung bis 20 Uhr 
NS-Dokumentationszentrum 
Dienstag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr 
Samstag und Sonntag von 11 bis 18 Uhr 
donnerstags Abendöffnung bis 20 Uhr 
Darüber hinaus haben am KölnTag – erster Donnerstag im jeweiligen Monat – die einzelnen Häuser 
einheitlich bis 22 Uhr geöffnet. 
 
Da die Öffnungszeiten der Museen wie oben gezeigt zumindest teilweise zu den Anfangs- und End-
zeiten unterschiedlich sind, wäre zur Erhöhung der Besucherfreundlichkeit eine einheitliche Öff-
nungszeit für alle städtischen Museen von 10 Uhr bis 18 Uhr anzustreben. Dies einhergehend mit 
einer einheitlichen Abendöffnung an einem Wochentag bis 20 Uhr. Die Abendöffnung sollte mit Blick 
auf den bereits seit 2009 eingeführten KölnTag, wie bislang auch, von 10 Uhr bis 22 Uhr erfolgen.  
 
Es steht zu erwarten, dass das museal interessierte Publikum sowohl die Vereinheitlichung der Öff-
nungszeiten als auch deren Ausweitung positiv auffassen wird. Besonders mit Blick auf das berufstä-
tige Publikum ergeben sich deutlich attraktivere Besuchszeiten. So ist zu beobachten, dass die Besu-
cherzahlen ab 16 Uhr steigen. Dies ist auf den bevorstehenden Schließtermin um 17/18 Uhr zurück-
zuführen. Eine Verschiebung der Schließung nach hinten würde den Besucherinnen und Besuchern 
zu dieser Tageszeit mehr Zeit im Museum geben. Auch dürfte diese Maßnahme als bürgerfreundlich 
empfunden werden wie auch das Profil der Kulturstadt Köln bereichern. 
 
Die Museen werden derzeit durchschnittlich zwischen 36 Wochenstunden (Museum für Ostasiatische 
Kunst) und 50 Wochenstunden (Wallraf-Richartz-Museum, Rautenstrauch-Joest-Museum und Muse-
um Schnütgen) für Besucherinnen und Besucher geöffnet.  
 
Bei einer Erweiterung und Vereinheitlichung der Öffnungszeiten öffnen alle Museen an 50 Wochen-
stunden ihre Sammlungen und Sonderausstellungen für die Öffentlichkeit. Das entspricht im besten 
Falle einer Angebotserweiterung von bis zu 39%.

3 
 
Finanzielle Auswirkungen 
 
 Bewachungskosten 
Mit der Erweiterung und Vereinheitlichung der Öffnungszeiten sind zusätzliche Bewachungskos-
ten verbunden. Diese schlagen mit jährlich rd. 300.000 € zu Buche.  
 Betriebskosten 
Die Mehrkosten für Energie, Wasser und Abwasser sind auf etwa 185.000 € pro Jahr einzuschät-
zen (auf der Basis von 5% des jährlichen Durchschnittes der Ist-Aufwendungen der Jahre 2016-
2018). Die tatsächlich zu erwartende Betriebskostensteigerung kann im Gegensatz zu den Bewa-
chungskosten nicht sicher eingeschätzt werden, weil die Verbrauchswerte nur im Endverbrauch 
vorliegen. Eine Abweichung nach oben kann daher nicht ausgeschlossen werden. 
 
Insgesamt ergeben sich für die Museen Gesamtkosten pro Jahr von ca. 485.000 €.  
 
Auswirkung auf die Besucherzahlen 
 
Ob sich durch die Ausweitung und Angleichung der Öffnungszeiten Besucherzahlen erhöhen, was 
wünschenswärt wäre, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös ermittelt werden. Hierzu bedarf es 
einer Evaluierung über einen längeren Zeitraum. 
 
Kostensteigerungsquotient 
 
Um regelmäßig anfallende Kostenerhöhungen wie Tarifsteigerungen im Bewachungsgewerbe und 
Energiesektor abzudecken, sollte eine mindestens 3% jährliche Steigerungsquote einberechnet wer-
den. Die Mehrkosten würden sich für den Zeitraum des Doppelhaushaltes wie auch der Mittelfristigen 
Finanzplanung wie folgt darstellen: 
 
 
Haushaltsjahr 2020 485.000 € 
Haushaltsjahr 2021 500.000 € 
Haushaltsjahre 2022 / 2023 / 2024 (MifriFi) 515.000 € / 530.000 € / 546.000 €

4 
 
 
Zu c) - vollständiger freier Eintritt in die Museen 
 
Ansätze 2020 ff 
 
Im städtischen Haushalt sind für die Museen Eintrittsentgelte in Höhe von  
 rd. 3,5 Mio. € (2020) und  
 rd. 3,6 Mio. € (ab 2021ff) 
veranschlagt.  
Hinzukommen die Entgelte des Wallraf-Richartz-Museums als eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die 
im Wirtschaftsplan des Museums dargestellt werden.  
 
Auswirkungen 
 
Um die Museen zukünftig gänzlich frei von Eintritten zu stellen, müssten mindestens die im Haushalt 
veranschlagten Ansätze für Eintritte reduziert und ausgeglichen werden. Dieses stellt sich wie folgt 
dar für den kommenden Doppelhaushalt:  
 
 Finanzierungsbedarf gesamt im Haushalt 2020/2021 
Ansatz Eintritte Museen = 3,5 Mio. € / 3,6 Mio. € 
 
 Finanzierungsbedarf WRM 2020/2021 
Das Wallraf-Richartz-Museum als eigenbetriebsähnliche Einrichtung wäre von einer Reduzierung 
bzw. Wegfall der Eintritte besonders betroffen, da es als wirtschaftlich eigenständige Einheit be-
sonders abhängig ist von den zu erwartenden Erträgen aus Eintritten.  
 
Der derzeit aktuelle Wirtschaftsplan 2018 sieht für die Folgejahre bis 2022 Erträge aus Eintritten 
für die Dauerausstellung von jährlich 400.300 € vor.  
Hinzukommen Erträge aus Sonderausstellungen. Diese werden gesondert ausgewiesen. Hilfs-
weise ist der Mittelwerte der drei vergangenen Wirtschaftsjahre für die Eintritte aus Sonderaus-
stellungen anzusetzen. 
 Ansatz Eintritte WRM, Dauerausstellung 400.300 € / 400.300 € 
 Ansatz Eintritte WRM, Sonderausstellung 415.000 € / 415.000 € 
 
Gesamtgegenfinanzierung 
Insgesamt ergibt sich aus den vorgenannten Zahlen (3,5 Mio. € + 400.300 € + 415.000 = 4.315.300 
€) ein auszugleichender Betrag von Höhe von  
 mind. 4,3 Mio. €  
 
Preissteigerungen und Puffer 
 
Bei einem Betrag von 4,3 Mio. €, besteht das Risiko, dass bei großen Ausstellungen die Anteile nicht 
ausreichen, um die fehlenden Eintritte zu ersetzen. Um Spitzen für große und teure Ausstellungen 
wie beispielsweise im Museum Ludwig und Wallraf-Richartz-Museum auszugleichen, ist von einem 
höheren Bedarf auszugehen.  
Es muss davon ausgegangen werden, dass Sonderausstellungsprojekte nur realisiert werden kön-
nen, wenn deren Finanzierung gesichert ist. Dabei steigen die Kosten für solche Projekte ständig, 
insbesondere die Versicherungs- und die Transportkosten für die auszuleihenden Kunstobjekte.  
Nahezu alle Drittmittelgeber verlangen als Fördervoraussetzung den Nachweis einer gesicherten Pro-
jektfinanzierung inklusive eines Eigenanteils der geförderten Einrichtung. Die Einnahmen aus Ein-
trittsentgelten sind dabei unverzichtbarer Bestandteil.

5 
 
 
Zu c) - Freier Eintritt für Schülerinnen und Schüler, KölnTag u.a. in Sonderausstellungen 
 
Datenbasis und Datenermittlung 
 
 1. Halbjahr 2019 
Als Datenbasis für die Beurteilung wurden entsprechend des Ratsbeschlusses die Besucherzah-
len der Museen für die Monate Januar bis Juni 2019 zu Grunde gelegt. Für die weitere Ermittlung 
per anno wurden die Kosten mit 2 multipliziert. 
 Nichtberücksichtigung 
Das Römisch-Germanische Museum und das Prätorium wurden wegen (Teil-) Schließung nicht 
berücksichtigt.  
 
Besucherzahlen 
 
 Besucheranzahl gesamt 
Im ersten Halbjahr 2019 wurden die Museen von rd. 455.900 Besuchern aufgesucht.  
 
 Zielgruppe, Aufteilung absolut 
Kinder/Schüler/KölnPass/Geburtstag/ Köln-Tag gesamt:     84.213 
davon: 
a) Kinder/Schüler         45.844 
b) KölnPass/Geburtstag/ Köln-Tag        38.369 
 
 Zielgruppe, Ausstellungsbesuche in Prozent 
a) ständige Sammlungen           51% 
b) Sonderausstellungen            49% 
 
Bedeutung der Sonderausstellungen 
 
 Wechselwirkung Sonderausstellungen – Dauerausstellungen 
Aufgrund der Vielzahl an Kombi- und Tagestickets ist eine gesonderte Betrachtung der Besucher-
zahlen und damit der Eintritte für die Ständigen Sammlungen und Sonderausstellungen nicht ziel-
führend. Das Verhältnis der Besucherzahlen für die Ständige Sammlung (51%) zu Sonderausstel-
lung (49%) bei den freien Eintritten zeigt die starke Abhängigkeit bzw. Wechselwirkungen zwi-
schen den Besuchern der Ständigen Sammlung und Sonderausstellungen. 
 
 Finanzielle Bedeutung der Sonderausstellung 
Die erzielbaren Einnahmen bei den Sonderausstellungen ermöglichen den Museen bei guter Pla-
nung eine indirekte Budgeterhöhung. Je attraktiver eine Sonderausstellung ist, umso mehr Besu-
cher können bei der jeweiligen Planung der Sonderausstellung kalkuliert werden, was wiederum 
im Vorgriff auf die zu erwartenden Einnahmen einen höheren Invest in die Sonderausstellung er-
möglicht. Diese Einnahmen bilden so etwas wie eine innovative Spitze, die als einziges von den 
Museen in Eigenleistung generiert werden kann.  
Neben diesen Effekten (Bessere Sonderausstellung=potentiell höhere Einnahmen) führen diese 
so geplanten Sonderausstellung durch Mitnahmeeffekte zu mehr Besuchen der Dauerausstellun-
gen, insbesondere bei großen Sonderausstellungen. Die so zusätzlich generierten Einnahmen 
fließen unmittelbar wieder in die Arbeit der Häuser. 
Vor diesem Hintergrund kann ein Ausgleich von Wenigereinnahmen nicht auf statischer Basis er-
folgen.

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Wenigereinnahmen 
 
 Berechnungsgrundlage 
Zur Ermittlung der voraussichtlichen Einnahmeausfälle wurden die durchschnittlichen Eintrittsprei-
se der Museen für  
 Vollzahler (KölnPass/Geburtstag/Köln-Tag) mit 5 € und  
 Ermäßigte (Kinder/Schüler) mit 3 €  
angesetzt. 
Die zu Grunde gelegten Beträge stellen eine konservative Annahme am unteren Spektrum der 
Eintritte dar. 
 
 Einnahmeausfälle gesamt 1. HJ 2019 
Im ersten Halbjahr 2019 wurden Einnahmeausfälle in Höhe von 329.377 € ermittelt. 
 
 Einnahmeausfälle absolut 1. HJ 2019 
davon 
a) Kinder/Schüler 45.844 x 3 € Eintritt = 137.532 € 
b) KölnPass/Geburtstag/Köln-Tag  38.369 x 5 € Eintritt = 191.845 € 
 
 Einnahmeausfälle nach Ausstellungen 
a) ständige Sammlungen    42.973 x 3*/5* € Eintritt = 167.325 € 
b) Sonderausstellungen     41.240 x 3*/5* € Eintritt = 162.052 € 
*) Addition der Besuche jeweils von Kindern/Schüler (3 €) und KölnPass etc. (5 €) je Ausstellungsart 
 
 Einnahmeausfälle 2019 hochgerechnet 
Im Jahr 2019 wurden hochgerechnete Einnahmeausfälle in Höhe von 658.754 € ermittelt.  
 
Die aktuell vorgesehene Gegenfinanzierung aus der Kulturförderabgabe in Höhe von rd. 600.000 € 
stellt sich als nicht vollständig auskömmlich dar, um die freien Eintritte auszugleichen.  
Um die Zahlenbasis zu erweitern und die Ergebnisse sukzessive zu verfeinern, sieht die Verwaltung 
eine durchgängige Evaluierung des Besucherverhaltens im Rahmen des Verwaltungsreformprojekts 
„Museen, Menschen, Medien“ vor.

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Zusammenfassung 
 
Mit der Vereinheitlichung und Ausweitung der Öffnungszeiten wie unter b) vorgeschlagen sowie der 
Erweiterung der Regelungen des freien Eintritts wie unter a) beschlossen, eröffnen die Museen einen 
niedrigschwelligen Zugang für vielfältige Gesellschaftsgruppen am kulturellen Leben. 
 
Die Museen gänzlich für den freien Eintritt zu öffnen, bedeutet jedoch eine erhebliche weitere finanzi-
elle Mehrbelastung für den städtischen Haushalt. 
 
 
Finanzbedarfe freier Eintritte im Vergleich 
 
Freier Eintritt Kinder/Schüler/ Köln-
Pass/Geburtstag/ Köln-Tag 
p.a. (+ Steigerungen ff) 
Freier Eintritt für Alle 
p.a. (+ Steigerungen ff) 
Einheitliche Öffnungszeiten 485.000 € Einheitliche Öffnungszeiten 485.000 € 
Freier Eintritte Schülerinnen und 
Schüler, Kölnerinnen und Kölner 
u.a. in Ständige Sammlung und 
Sonderausstellung 
658.754 € Freier Eintritte für alle in Ständige 
Sammlung und Sonderausstellung 4.315.300 € 
Werbemaßnahmen 70.000 € Werbemaßnahmen 70.000 € 
    
    
Summe 1.213.754 € Summe 4.870.300 € 
 
 
gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

08.10.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3021/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.09.2019
Erstellt
29.08.2019 12:21