3021/2019
Freier Eintritt in die städtischen Museen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
14000 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VII/VII/4
Vorlagen-Nummer 23.09.2019
3021/2019
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Kunst und Kultur 08.10.2019
Freier Eintritt in die städtischen Museen
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 unter TOP 3.1.2 (AN/1339/2018 in Verbindung mit
AN/1365/2018) die Verwaltung beauftragt
a) ab dem 01. Januar 2019 in allen städtischen Museen Kölner Kindern bis 18 Jahre, allen Schü-
lerinnen und Schülern (inkl. 2 Begleitpersonen je Klasse), KölnPass-Inhaberinnen und -
Inhabern sowie Kölnerinnen und Kölnern am Tag ihres Geburtstages in allen Sonderausstel-
lungen Eintrittsfreiheit und am Köln-Tag zu gewähren. Die notwendige Finanzierung erfolgt
vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse 2019 des Rates aus den Erträgen der Kulturförderab-
gabe 2019.
b) zu prüfen, welche Effekte auf die Besucherzahlen und Betriebskosten durch eine Vereinheitli-
chung und Ausweitung der Öffnungszeiten der städtischen Museen von Dienstag bis Sonntag
10–18 Uhr, an Donnerstagen von 10–20 Uhr sowie an KölnTagen von 10–22 Uhr, entstehen
würden,
c) bis Mitte 2019 zu prüfen und darzulegen, unter welchen Bedingungen ein vollständiger freier
Eintritt in die Museen, differenziert nach Dauer- und Sonderausstellungen, gewährleistet wer-
den kann. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, die Resultate der unter a) aufgeführten
Maßnahmen zu evaluieren und bis zum September 2019 darzustellen.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Zu a) - Gewährung Freier Eintritt für Kinder, Schülerinnen und Schüler in Sonderausstellungen
Die Maßnahme ist umgesetzt.
Seit dem 01. Januar 2019 erhalten Kölner Kinder bis 18 Jahre, alle Schülerinnen und Schüler (inkl. 2
Begleitpersonen je Klasse), KölnPass-Inhaberinnen und -Inhaber sowie Kölnerinnen und Kölner am
Tag ihres Geburtstages in allen Sonderausstellungen und am Köln-Tag in allen städtischen Museen
freien Eintritt.
Für das Haushaltsjahr 2019 wurden zur Gegenfinanzierung aus der Kulturförderabgabe 600.000 €
bereitgestellt und in die Etats der Museen umgeschichtet.
2
Zu b) - Vereinheitlichung und Ausweitung der Öffnungszeiten
Aktuelle Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten stellen sich wie folgt dar:
Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud Dienstag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr
am 1. und 3. Donnerstag bis 22 Uhr
Museum Ludwig und Museum für Angewandte Kunst Dienstag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr
Römisch Germanisches Museum Dienstag bis Sonntag von 10 bis 17 Uhr
Rautenstrauch-Joest-Museum und Museum Schnütgen Dienstag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr
donnerstags zusätzlich bis 20 Uhr
Museum für Ostasiatische Kunst Dienstag bis Sonntag von 11 bis 17 Uhr
Kölnisches Stadtmuseum Dienstag bis Sonntag von 10 bis 17
dienstags Abendöffnung bis 20 Uhr
NS-Dokumentationszentrum
Dienstag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr
Samstag und Sonntag von 11 bis 18 Uhr
donnerstags Abendöffnung bis 20 Uhr
Darüber hinaus haben am KölnTag – erster Donnerstag im jeweiligen Monat – die einzelnen Häuser
einheitlich bis 22 Uhr geöffnet.
Da die Öffnungszeiten der Museen wie oben gezeigt zumindest teilweise zu den Anfangs- und End-
zeiten unterschiedlich sind, wäre zur Erhöhung der Besucherfreundlichkeit eine einheitliche Öff-
nungszeit für alle städtischen Museen von 10 Uhr bis 18 Uhr anzustreben. Dies einhergehend mit
einer einheitlichen Abendöffnung an einem Wochentag bis 20 Uhr. Die Abendöffnung sollte mit Blick
auf den bereits seit 2009 eingeführten KölnTag, wie bislang auch, von 10 Uhr bis 22 Uhr erfolgen.
Es steht zu erwarten, dass das museal interessierte Publikum sowohl die Vereinheitlichung der Öff-
nungszeiten als auch deren Ausweitung positiv auffassen wird. Besonders mit Blick auf das berufstä-
tige Publikum ergeben sich deutlich attraktivere Besuchszeiten. So ist zu beobachten, dass die Besu-
cherzahlen ab 16 Uhr steigen. Dies ist auf den bevorstehenden Schließtermin um 17/18 Uhr zurück-
zuführen. Eine Verschiebung der Schließung nach hinten würde den Besucherinnen und Besuchern
zu dieser Tageszeit mehr Zeit im Museum geben. Auch dürfte diese Maßnahme als bürgerfreundlich
empfunden werden wie auch das Profil der Kulturstadt Köln bereichern.
Die Museen werden derzeit durchschnittlich zwischen 36 Wochenstunden (Museum für Ostasiatische
Kunst) und 50 Wochenstunden (Wallraf-Richartz-Museum, Rautenstrauch-Joest-Museum und Muse-
um Schnütgen) für Besucherinnen und Besucher geöffnet.
Bei einer Erweiterung und Vereinheitlichung der Öffnungszeiten öffnen alle Museen an 50 Wochen-
stunden ihre Sammlungen und Sonderausstellungen für die Öffentlichkeit. Das entspricht im besten
Falle einer Angebotserweiterung von bis zu 39%.
3
Finanzielle Auswirkungen
Bewachungskosten
Mit der Erweiterung und Vereinheitlichung der Öffnungszeiten sind zusätzliche Bewachungskos-
ten verbunden. Diese schlagen mit jährlich rd. 300.000 € zu Buche.
Betriebskosten
Die Mehrkosten für Energie, Wasser und Abwasser sind auf etwa 185.000 € pro Jahr einzuschät-
zen (auf der Basis von 5% des jährlichen Durchschnittes der Ist-Aufwendungen der Jahre 2016-
2018). Die tatsächlich zu erwartende Betriebskostensteigerung kann im Gegensatz zu den Bewa-
chungskosten nicht sicher eingeschätzt werden, weil die Verbrauchswerte nur im Endverbrauch
vorliegen. Eine Abweichung nach oben kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Insgesamt ergeben sich für die Museen Gesamtkosten pro Jahr von ca. 485.000 €.
Auswirkung auf die Besucherzahlen
Ob sich durch die Ausweitung und Angleichung der Öffnungszeiten Besucherzahlen erhöhen, was
wünschenswärt wäre, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös ermittelt werden. Hierzu bedarf es
einer Evaluierung über einen längeren Zeitraum.
Kostensteigerungsquotient
Um regelmäßig anfallende Kostenerhöhungen wie Tarifsteigerungen im Bewachungsgewerbe und
Energiesektor abzudecken, sollte eine mindestens 3% jährliche Steigerungsquote einberechnet wer-
den. Die Mehrkosten würden sich für den Zeitraum des Doppelhaushaltes wie auch der Mittelfristigen
Finanzplanung wie folgt darstellen:
Haushaltsjahr 2020 485.000 €
Haushaltsjahr 2021 500.000 €
Haushaltsjahre 2022 / 2023 / 2024 (MifriFi) 515.000 € / 530.000 € / 546.000 €
4
Zu c) - vollständiger freier Eintritt in die Museen
Ansätze 2020 ff
Im städtischen Haushalt sind für die Museen Eintrittsentgelte in Höhe von
rd. 3,5 Mio. € (2020) und
rd. 3,6 Mio. € (ab 2021ff)
veranschlagt.
Hinzukommen die Entgelte des Wallraf-Richartz-Museums als eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die
im Wirtschaftsplan des Museums dargestellt werden.
Auswirkungen
Um die Museen zukünftig gänzlich frei von Eintritten zu stellen, müssten mindestens die im Haushalt
veranschlagten Ansätze für Eintritte reduziert und ausgeglichen werden. Dieses stellt sich wie folgt
dar für den kommenden Doppelhaushalt:
Finanzierungsbedarf gesamt im Haushalt 2020/2021
Ansatz Eintritte Museen = 3,5 Mio. € / 3,6 Mio. €
Finanzierungsbedarf WRM 2020/2021
Das Wallraf-Richartz-Museum als eigenbetriebsähnliche Einrichtung wäre von einer Reduzierung
bzw. Wegfall der Eintritte besonders betroffen, da es als wirtschaftlich eigenständige Einheit be-
sonders abhängig ist von den zu erwartenden Erträgen aus Eintritten.
Der derzeit aktuelle Wirtschaftsplan 2018 sieht für die Folgejahre bis 2022 Erträge aus Eintritten
für die Dauerausstellung von jährlich 400.300 € vor.
Hinzukommen Erträge aus Sonderausstellungen. Diese werden gesondert ausgewiesen. Hilfs-
weise ist der Mittelwerte der drei vergangenen Wirtschaftsjahre für die Eintritte aus Sonderaus-
stellungen anzusetzen.
Ansatz Eintritte WRM, Dauerausstellung 400.300 € / 400.300 €
Ansatz Eintritte WRM, Sonderausstellung 415.000 € / 415.000 €
Gesamtgegenfinanzierung
Insgesamt ergibt sich aus den vorgenannten Zahlen (3,5 Mio. € + 400.300 € + 415.000 = 4.315.300
€) ein auszugleichender Betrag von Höhe von
mind. 4,3 Mio. €
Preissteigerungen und Puffer
Bei einem Betrag von 4,3 Mio. €, besteht das Risiko, dass bei großen Ausstellungen die Anteile nicht
ausreichen, um die fehlenden Eintritte zu ersetzen. Um Spitzen für große und teure Ausstellungen
wie beispielsweise im Museum Ludwig und Wallraf-Richartz-Museum auszugleichen, ist von einem
höheren Bedarf auszugehen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass Sonderausstellungsprojekte nur realisiert werden kön-
nen, wenn deren Finanzierung gesichert ist. Dabei steigen die Kosten für solche Projekte ständig,
insbesondere die Versicherungs- und die Transportkosten für die auszuleihenden Kunstobjekte.
Nahezu alle Drittmittelgeber verlangen als Fördervoraussetzung den Nachweis einer gesicherten Pro-
jektfinanzierung inklusive eines Eigenanteils der geförderten Einrichtung. Die Einnahmen aus Ein-
trittsentgelten sind dabei unverzichtbarer Bestandteil.
5
Zu c) - Freier Eintritt für Schülerinnen und Schüler, KölnTag u.a. in Sonderausstellungen
Datenbasis und Datenermittlung
1. Halbjahr 2019
Als Datenbasis für die Beurteilung wurden entsprechend des Ratsbeschlusses die Besucherzah-
len der Museen für die Monate Januar bis Juni 2019 zu Grunde gelegt. Für die weitere Ermittlung
per anno wurden die Kosten mit 2 multipliziert.
Nichtberücksichtigung
Das Römisch-Germanische Museum und das Prätorium wurden wegen (Teil-) Schließung nicht
berücksichtigt.
Besucherzahlen
Besucheranzahl gesamt
Im ersten Halbjahr 2019 wurden die Museen von rd. 455.900 Besuchern aufgesucht.
Zielgruppe, Aufteilung absolut
Kinder/Schüler/KölnPass/Geburtstag/ Köln-Tag gesamt: 84.213
davon:
a) Kinder/Schüler 45.844
b) KölnPass/Geburtstag/ Köln-Tag 38.369
Zielgruppe, Ausstellungsbesuche in Prozent
a) ständige Sammlungen 51%
b) Sonderausstellungen 49%
Bedeutung der Sonderausstellungen
Wechselwirkung Sonderausstellungen – Dauerausstellungen
Aufgrund der Vielzahl an Kombi- und Tagestickets ist eine gesonderte Betrachtung der Besucher-
zahlen und damit der Eintritte für die Ständigen Sammlungen und Sonderausstellungen nicht ziel-
führend. Das Verhältnis der Besucherzahlen für die Ständige Sammlung (51%) zu Sonderausstel-
lung (49%) bei den freien Eintritten zeigt die starke Abhängigkeit bzw. Wechselwirkungen zwi-
schen den Besuchern der Ständigen Sammlung und Sonderausstellungen.
Finanzielle Bedeutung der Sonderausstellung
Die erzielbaren Einnahmen bei den Sonderausstellungen ermöglichen den Museen bei guter Pla-
nung eine indirekte Budgeterhöhung. Je attraktiver eine Sonderausstellung ist, umso mehr Besu-
cher können bei der jeweiligen Planung der Sonderausstellung kalkuliert werden, was wiederum
im Vorgriff auf die zu erwartenden Einnahmen einen höheren Invest in die Sonderausstellung er-
möglicht. Diese Einnahmen bilden so etwas wie eine innovative Spitze, die als einziges von den
Museen in Eigenleistung generiert werden kann.
Neben diesen Effekten (Bessere Sonderausstellung=potentiell höhere Einnahmen) führen diese
so geplanten Sonderausstellung durch Mitnahmeeffekte zu mehr Besuchen der Dauerausstellun-
gen, insbesondere bei großen Sonderausstellungen. Die so zusätzlich generierten Einnahmen
fließen unmittelbar wieder in die Arbeit der Häuser.
Vor diesem Hintergrund kann ein Ausgleich von Wenigereinnahmen nicht auf statischer Basis er-
folgen.
6
Wenigereinnahmen
Berechnungsgrundlage
Zur Ermittlung der voraussichtlichen Einnahmeausfälle wurden die durchschnittlichen Eintrittsprei-
se der Museen für
Vollzahler (KölnPass/Geburtstag/Köln-Tag) mit 5 € und
Ermäßigte (Kinder/Schüler) mit 3 €
angesetzt.
Die zu Grunde gelegten Beträge stellen eine konservative Annahme am unteren Spektrum der
Eintritte dar.
Einnahmeausfälle gesamt 1. HJ 2019
Im ersten Halbjahr 2019 wurden Einnahmeausfälle in Höhe von 329.377 € ermittelt.
Einnahmeausfälle absolut 1. HJ 2019
davon
a) Kinder/Schüler 45.844 x 3 € Eintritt = 137.532 €
b) KölnPass/Geburtstag/Köln-Tag 38.369 x 5 € Eintritt = 191.845 €
Einnahmeausfälle nach Ausstellungen
a) ständige Sammlungen 42.973 x 3*/5* € Eintritt = 167.325 €
b) Sonderausstellungen 41.240 x 3*/5* € Eintritt = 162.052 €
*) Addition der Besuche jeweils von Kindern/Schüler (3 €) und KölnPass etc. (5 €) je Ausstellungsart
Einnahmeausfälle 2019 hochgerechnet
Im Jahr 2019 wurden hochgerechnete Einnahmeausfälle in Höhe von 658.754 € ermittelt.
Die aktuell vorgesehene Gegenfinanzierung aus der Kulturförderabgabe in Höhe von rd. 600.000 €
stellt sich als nicht vollständig auskömmlich dar, um die freien Eintritte auszugleichen.
Um die Zahlenbasis zu erweitern und die Ergebnisse sukzessive zu verfeinern, sieht die Verwaltung
eine durchgängige Evaluierung des Besucherverhaltens im Rahmen des Verwaltungsreformprojekts
„Museen, Menschen, Medien“ vor.
7
Zusammenfassung
Mit der Vereinheitlichung und Ausweitung der Öffnungszeiten wie unter b) vorgeschlagen sowie der
Erweiterung der Regelungen des freien Eintritts wie unter a) beschlossen, eröffnen die Museen einen
niedrigschwelligen Zugang für vielfältige Gesellschaftsgruppen am kulturellen Leben.
Die Museen gänzlich für den freien Eintritt zu öffnen, bedeutet jedoch eine erhebliche weitere finanzi-
elle Mehrbelastung für den städtischen Haushalt.
Finanzbedarfe freier Eintritte im Vergleich
Freier Eintritt Kinder/Schüler/ Köln-
Pass/Geburtstag/ Köln-Tag
p.a. (+ Steigerungen ff)
Freier Eintritt für Alle
p.a. (+ Steigerungen ff)
Einheitliche Öffnungszeiten 485.000 € Einheitliche Öffnungszeiten 485.000 €
Freier Eintritte Schülerinnen und
Schüler, Kölnerinnen und Kölner
u.a. in Ständige Sammlung und
Sonderausstellung
658.754 € Freier Eintritte für alle in Ständige
Sammlung und Sonderausstellung 4.315.300 €
Werbemaßnahmen 70.000 € Werbemaßnahmen 70.000 €
Summe 1.213.754 € Summe 4.870.300 €
gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3021/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.09.2019
- Erstellt
- 29.08.2019 12:21