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0450/2017

Zuschüsse gemäß § 10 SGB VIII zur Förderung der Jugendarbeit mit behinderten Jugendlichen im Haushaltsjahr 2017

Beschlussvorlage Ausschuss 28.02.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 2.2.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2066 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 0450/2017 
Freigabedatum  28.02.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschüsse gemäß § 10 SGB VIII zur Förderung der Jugendarbeit mit behinderten 
Jugendlichen im Haushaltsjahr 2017 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die im Haus-
haltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 30.480 Euro für den Träger 
„Lebenshilfe Ortsverein Köln e. V.“ zu gewähren. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  30.480,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Träger „Lebenshilfe Ortsverein Köln e. V.“ betreut behinderte Kinder und Jugendliche und bietet 
neben den Freizeit- und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche mit geistigen und mehrfachen 
Behinderungen auch ein Fortbildungsprogramm an, das gerade junge Menschen für eine ehrenamtli-
che Jugendarbeit mit dieser Zielgruppe qualifizieren soll. 
 
Zur Fortführung der kontinuierlichen Arbeit und Ausbau des Angebotes soll ein Zuschuss zu den Per-
sonal- und Sachkosten in Höhe von 30.480,00 Euro gewährt werden. 
 
Im Haushaltsjahr 2017 stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit,  
Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) entsprechende Zuschussmittel zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0450/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27