Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Zuschüsse gemäß § 10 SGB VIII zur Förderung der Jugendarbeit mit behinderten Jugendlichen im Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorlage Ausschuss 0450/2017 vom 28.02.2017
Stand: Am 14.03.2017 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beschlussvorlage Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 Vorlagen-Nummer 0450/2017 Freigabedatum 28.02.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschüsse gemäß § 10 SGB VIII zur Förderung der Jugendarbeit mit behinderten Jugendlichen im Haushaltsjahr 2017 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die im Haus- haltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 30.480 Euro für den Träger „Lebenshilfe Ortsverein Köln e. V.“ zu gewähren. Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 30.480,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Träger „Lebenshilfe Ortsverein Köln e. V.“ betreut behinderte Kinder und Jugendliche und bietet neben den Freizeit- und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche mit geistigen und mehrfachen Behinderungen auch ein Fortbildungsprogramm an, das gerade junge Menschen für eine ehrenamtli- che Jugendarbeit mit dieser Zielgruppe qualifizieren soll. Zur Fortführung der kontinuierlichen Arbeit und Ausbau des Angebotes soll ein Zuschuss zu den Per- sonal- und Sachkosten in Höhe von 30.480,00 Euro gewährt werden. Im Haushaltsjahr 2017 stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) entsprechende Zuschussmittel zur Verfügung.
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz