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1523/2019

Anfrage der CDU-Fraktion vom 29.03.2019 zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 06.05.2019, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6334 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/69/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1523/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.05.2019 
 
Anfrage der CDU-Fraktion vom 29.03.2019 zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung: 
Ausbau der Frankfurter Straße zwischen Mülheimer Bahnhof und Heidelberger Straße 
Die CDU-Fraktion hat bezugnehmend auf die Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 25.03.2019 
folgende Anfrage: AN/0454/2019: 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Köln Mülheim vom 25.03.2019 hat die Verwaltung bekannt ge-
geben, dass sie beabsichtigt, im Hinblick auf die Instandsetzung der Mülheimer Brücke die Bundes-
straße 8 in Höhe des Autobahnzubringers Mülheim für den weiter Richtung Mülheim fahrenden Ver-
kehr auf eine Fahrspur zu verringern. 
 
Daraus ergeben sich folgende Fragen: 
 
1. Wie wird diese Maßnahme begründet? 
 
2. Wie viele der Fahrzeuge, die vom Autobahnzubringer Mülheim weiter geradeaus in Richtung 
Mülheimer Innenstadt entlang des Clevischen Rings fahren, biegen danach auch auf die Mül-
heimer Brücke ab?  
 
3. Welche Auswirkungen für den Verkehr in den Nebenstraßen, wie in der Düsseldorfer Straße, 
aber auch für den Rückstau in die Vororte Stammheim und Flittard hinein erwartet die Verwal-
tung von dieser Maßnahme?  
 
4. Ist diese Verkehrsführung aus Sicht der Verwaltung auch dann erforderlich, wenn für LKWs 
und Fahrzeuge über 3,5 t ein Durchfahrtsverbot durch den Clevischen Ring ab dem Auto-
bahnzubringer Mülheim bis zum Rendsburger Platz besteht?  
 
5. Wie viele der Fahrzeuge, die die Bundesstraße 8 auf Höhe des Mülheimer Autobahnzubringer 
in Fahrtrichtung Mülheim passieren, sind Fahrzeuge über 3,5 t? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Sachstand: 
 
Die Arbeiten zur Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke sind angelaufen. 
 
Mit dem 15. April 2019 wurde in die Bauphase 1 gewechselt und die erste maßgebliche Verkehrsfüh-
rung mit verkehrlichen Beschränkungen von längerer Dauer eingerichtet; der gesamte Individualver-
kehr wird nun auf der Nordseite des Brückenzuges abgewickelt. 
 
Dies gilt auch für den Fuß- und Radverkehr, der dort die zur Verfügung stehenden Flächen gemein-

2 
 
sam und im Zweirichtungsverkehr nutzen kann. Der motorisierte Individualverkehr kann jeweils nur 
noch eine Fahrspur pro Fahrtrichtung zur Querung des Rheins nutzen. 
 
Die Kapazität der Mülheimer Brücke wird durch diese Fahrspurreduzierung um 50% gemindert.  
 
Ohne eine Zuflussdrosselung und Umlenkung der Verkehrsströme würde es dabei zu erheblichen 
und dauerhaften Stausituationen im Bereich des Clevischen Rings kommen, ebenso wäre der Ver-
kehrsabfluss über die Brücke nicht mehr gewährleistet. Daher wurde eine mit anderen betroffenen 
Baulastträgern und Straßenverkehrsbehörden abgestimmte Verkehrslenkung und Umleitung einge-
richtet. 
 
Am Knotenpunkt Clevischer Ring / Mülheimer Zubringer bedeutet dies: 
 
 eine Reduzierung des Linksabbiegers vom Mülheimer Zubringer auf den Clevischen Ring 
als auch des Geradeausverkehrs von Leverkusen kommend in Fahrtrichtung Süden je-
weils von 2 auf 1 Fahrstreifen  
 Zweispurige Verkehrsführung des Linksabbiegers vom Clevischen Ring zum Mülheimer 
Zubringer  
 
Am Knotenpunkt Bergischer Ring / Wiener Platz / Mülheimer Brücke gilt: 
 
 Entfall des Linksabbiegers vom Bergischen Ring auf die Mülheimer Brücke, damit bei einer 
vereinfachten Ampelschaltung der verkehrliche Ablauf gesichert wird. 
 
 
Zu Frage 1: 
 
In der Zufahrt vom Mülheimer Zubringer auf den Clevischen Ring wird das Linksabbiegen auf einen 
Fahrstreifen reduziert. Im weiteren Verlauf bleibt die heutige Fahrstreifenzuteilung erhalten.  
 
Die Maßnahme ist damit begründet, dass die Verkehrsströme gedrosselt und umgelenkt werden 
müssen, um erhebliche und dauerhafte Stausituationen im Bereich des Clevischen Rings zu vermei-
den und den Verkehrsabfluss über die Mülheimer Brücke gewährleisten zu können. Diese sind auf-
grund der heutigen Verkehrs- und Emissionssituation dort nicht vertretbar.  
 
Zu Frage 2: 
 
Die Fahrrouten verändern sich aufgrund der in den letzten Jahren und Monaten ständig wechselnden 
Baustellensituationen und zugehörigen Einschränkungen oft, so dass seriöse Aussagen zu den Ver-
kehrsströmen nur geschätzt werden können. Aus dem Verkehrsmodell der Stadt Köln ergibt sich eine 
Belastung von rd. 1.250 Kfz/Tag, die diese Route benutzen. Das Verkehrsmodell berücksichtigt aller-
dings nicht die bauzeitlichen Behinderungen im Verkehrsnetz, wie etwa die Einschränkungen auf der 
BAB 1, die zu Verlagerungen in das nachgeordnete Netz führen. Aus den Verkehrszählungen der 
Querschnittsbelastung konnte nach Ablastung der Leverkusener Brücke jedoch eine Verkehrszunah-
me von rd. 1.000 Lkw am Tag im Bereich des Clevischen Ringes festgestellt werden, denen genau 
diese Fahrtroute als Alternativstrecke zur Benutzung der Leverkusener Brücke zu unterstellen ist.   
 
Zu Frage 3: 
 
Im Rahmen der Baumaßnahme werden erhebliche Verkehrsverlagerungen erwartet. 
Es wird erwartet, dass sich diese hauptsächlich, entsprechend den Verkehrsinformationen und den 
naheliegenden Alternativen, voraussichtlich auf die BAB 3, die Stadtautobahn und Zoobrücke erstre-
cken. 
 
Sollten sich Verlagerungen in schutzbedürftige Nebenstraßen mit Wohnbebauung einstellen, werden 
geeignete Gegenmaßnahmen erwogen. In der Düsseldorfer Straße werden hierzu nach Einrichtung 
der Baustellensituation Verkehrserhebungen durchgeführt.

3 
 
Zu Frage 4: 
 
Die Belastung durch den Lkw-Verkehr im Bereich Mülheim wird durch die Ablastung der Brücke auf 
3,5 Tonnen abnehmen und es werden oben beschriebene Alternativen genutzt. Die Ortsdurchfahrt in 
Mülheim ist bezüglich einer Durchfahrt aufgrund der vorgenommenen Regelung bei Reduzierung des 
Zuflusses am Mülheimer Zubringer und aufgrund der Einschränkungen auf der Brücke unattraktiv. 
Alternativ kann bei Störungen im Verkehrsnetz die Nutzung des Clevischen Rings und der Bergisch 
Gladbacher Straße, die beide als Bundesstraßen gewidmet sind, erforderlich werden, so dass die 
rechtlichen Voraussetzungen für entsprechende Beschränkungen nicht gegeben sind.  
 
Zu Frage 5: 
 
Eine entsprechende nach Fahrzeugklassen differenzierte Erhebung liegt aktuell an dem Querschnitt 
nicht zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

06.05.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Düsseldorfer Straße
  • Gladbacher Straße
  • Rendsburger Platz
  • Wiener Platz
  • Mülheimer Brücke
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Frankfurter Straße
  • Heidelberger Straße
  • Mülheimer Zubringer
  • Clevischer Ring
  • Bergischer Ring
  • Stadtautobahn
  • Straße 8
  • Zoobrücke

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Details

Aktenzeichen
1523/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.05.2019
Erstellt
29.04.2019 11:08