V/0782/2009
Hessenweg
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Beschlussvorlage
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V/0782/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Hessenweg, Ausbau gemeinsamer Geh- und Radweg - Baubeschluss - Beratungsfolge 14.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 02.02.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung Der Ausbau des gemeinsamen Geh- und Radw eges am Hessenweg zwischen der Zufahrt zum Regenrückhaltebecken (nördlich der Erschließungsstraße Hessenweg) bis zur Zufahrt Firma West- fleisch eG erfolgt auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausfüh- rungsplanung (Lageplan Nr. 9813 Blatt 1-4(4) vom 14.04.2009). II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster geschätzte Baukosten in Höhe von ca. 270.000.00 € entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel sind im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt veran- schlagt: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellun g von Verkehrsflä- chen und -anlagen Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlung für Baumaßnahmen Investitionsmaß- nahme 4017 Hessenweg / Industriegebiet Nord Bpl. 287 2010 270.000 Vorlagen-Nr.: V/0782/2009 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 03.12.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0782/2009 Insgesamt: 270.000 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittebereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2010 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Fi- nanzplanung 2009 – 2013 stehen. Begründung: 1. Voraussetzungen Der rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 287 / 3. Änderung vom 28.12.2006 weist den gemein- samen Geh- und Radweg auf der östlichen Seit e zwischen Regenrückhaltebecken und Schifffahr- ter Damm als öffentliche Verkehrsfläche aus. Die Planung für den Netzanschluss eines gemeinsamen Geh- und Radweges im nördlichen Be- reich entlang der Straße Hessenweg zwischen dem Gewerbegebiet und DEK-Brücke (Zur Eckern- heide) ist Bestandteil des Arbeitsprogramms der Verkehrsplanung und befindet sich in der Bear- beitungsstufe der Vorprüfung. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Der Hessenweg ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Münster und übernimmt somit eine wichtige Verkehrsfunktion. Hier ist die Anlage eines gemeinsamen Geh- und Radweges erforder- lich. Im ersten Schritt soll zur Steigerung der Verkehrssicherheit der gemeinsame Geh- und Radweg vom Regenrückhaltebecken bis zur Zufahrt Firma Westfleich eG gebaut werden. Eine Anbindung des gemeinsamen Geh- und Radweges an den Schifffahrter Damm / L 587 kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht geklärt werden. Die Gründe hierfür liegen in der noch fehlenden Pla- nung vom Landesbetriebes Straße NRW zum Umbau der Einmündung Schifffahrter Damm / Hes- senweg. Das jetzige geplante Ausbauende des gemeinsamen Geh- und Radweges erfolgt so rechtzeitig, dass alle Planungsvarianten für den späteren Ausbau mit Anschluss an den Schifffahrter Damm berücksichtigt werden können. Der geplante gemeinsame Geh- und Radweg ist in beiden Richtungen befahrbar. Der Ausbau erfolgt auf einer Länge 620 m mit einem Querschnitt von 2,50 m. Der Ausbau erfolgt in bituminöser Bauweise. Der gemeinsame Geh- und Radweg ist von der Fahrbahn durch einen ca. 9,00 m breiten Grün- streifen mit Bäumen getrennt. Zur Grundstücksgrenze ist ein Grünstreifen in einer Breite von 1,50 m vorgesehen. Die Entwässerung des gemeinsamen Geh- und Radweges erfolgt in den Grünstreifen zur Fahr- bahn. Aus Sicherheitsgründen wird der gemeinsame Geh- und Radweg in den Zufahrtsbereichen an die Fahrbahn verschwenkt. Hier wird eine rote Beschichtung mit einer weißen Markierung (B= 0,5/0,2 cm) und Fahrradpiktogramme aufgetragen. - 3 - V/0782/2009 Eine Beleuchtung ist nicht vorgesehen. Um einen späteren Bedarf zu sichern, wird auf der gesam- ten Strecke ein Versorgungskabel verlegt. Die in diesem Bereich liegende, vorhandene Haltestelle (Hessenbusch) wird barrierefrei ausge- baut. Vorgesehen sind Niederflurbusbordsteine, Fahrgastwartefläche und das Aufmerksamkeits- feld. Die vorhandene Wartehalle (Richtung stadteinwärts) wird wieder aufgestellt. 3. Ausschreibung und Bau: Die Ausschreibung ist nach Beschluss für das 1. Quartal 2010 und die bauliche Umsetzung im 2. / 3. Quartal 2010 vorgesehen. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Bei dem im Bebauungsplan Nr. 287 ausgewiesenen Hessenweg (Hauptzug), einschließlich des gemeinsamen Geh- und Radweges, handelt es sich um eine nach den Vorschriften des BauGB abrechenbare Erschließungsanlage. Die Kosten werden daher zu 90 % über Beiträge finanziert. Da es sich um eine BauGB-Maßnahme handelt, können Zuwendungen nicht beantragt werden. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen: Für die Maßnahme sind keine weiteren Genehmigungen erforderlich. 6. liegenschaftliche Regelungen: Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hessenweg
- Schifffahrter Damm
- Hessenbusch
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0782/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.12.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37