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V/0782/2009

Hessenweg

Vorlagen 03.12.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 02.02.2010, TOP 5.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5285 Zeichen

V/0782/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hessenweg, Ausbau gemeinsamer Geh- und Radweg 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
02.02.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
Der Ausbau des gemeinsamen Geh-  und  Radw eges am Hessenweg zwischen der Zufahrt zum 
Regenrückhaltebecken (nördlich der Erschließungsstraße Hessenweg) bis zur Zufahrt Firma West-
fleisch eG erfolgt auf der Grundlage der vom  Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausfüh-
rungsplanung (Lageplan Nr. 9813 Blatt 1-4(4) vom 14.04.2009). 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster geschätzte Baukosten in Höhe von ca. 
270.000.00 € entstehen. 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt veran-
schlagt: 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen
 
Produktgruppe 
1201 
 
Bereitstellun
g von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlung für Baumaßnahmen 
Investitionsmaß-
nahme 
4017 Hessenweg / Industriegebiet 
Nord Bpl. 287  
 
 
2010 
 
 
270.000 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0782/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.12.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0782/2009 
Insgesamt: 270.000  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittebereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2010 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Fi-
nanzplanung 2009 – 2013 stehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Der rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 287 / 3. Änderung vom 28.12.2006 weist den gemein-
samen Geh- und Radweg auf der östlichen Seit e zwischen Regenrückhaltebecken und Schifffahr-
ter Damm als öffentliche Verkehrsfläche aus. 
 
Die Planung für den Netzanschluss eines gemeinsamen Geh- und Radweges im nördlichen Be-
reich entlang der Straße Hessenweg zwischen dem Gewerbegebiet und DEK-Brücke (Zur Eckern-
heide) ist Bestandteil des Arbeitsprogramms der Verkehrsplanung und befindet sich in der Bear-
beitungsstufe der Vorprüfung. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Der Hessenweg ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Münster und übernimmt somit eine 
wichtige Verkehrsfunktion. Hier ist die Anlage eines gemeinsamen Geh- und Radweges erforder-
lich.  
 
Im ersten Schritt soll zur Steigerung der Verkehrssicherheit der gemeinsame Geh- und Radweg 
vom Regenrückhaltebecken bis zur Zufahrt Firma Westfleich eG gebaut werden. 
 
Eine Anbindung des gemeinsamen Geh- und Radweges an den Schifffahrter Damm  / L 587 kann 
zum jetzigen Zeitpunkt nicht geklärt werden. Die Gründe hierfür liegen in der noch fehlenden Pla-
nung vom Landesbetriebes Straße NRW zum Umbau der Einmündung Schifffahrter Damm / Hes-
senweg. 
 
Das jetzige geplante Ausbauende des gemeinsamen Geh- und Radweges erfolgt so rechtzeitig, 
dass alle Planungsvarianten für den späteren Ausbau mit Anschluss an den Schifffahrter Damm 
berücksichtigt werden können. 
 
Der geplante gemeinsame Geh- und Radweg ist in beiden Richtungen befahrbar. 
Der Ausbau erfolgt auf einer Länge 620 m mit einem Querschnitt von 2,50 m. 
Der Ausbau erfolgt in bituminöser Bauweise. 
 
Der gemeinsame Geh- und Radweg ist von der Fahrbahn durch einen ca. 9,00 m breiten Grün-
streifen mit Bäumen getrennt. Zur Grundstücksgrenze ist ein Grünstreifen in einer Breite von 1,50 
m vorgesehen. 
Die Entwässerung des gemeinsamen Geh- und Radweges erfolgt in den Grünstreifen zur Fahr-
bahn. 
 
Aus Sicherheitsgründen wird  der gemeinsame Geh- und Radweg in den Zufahrtsbereichen an die  
Fahrbahn   verschwenkt.  Hier   wird eine rote Beschichtung mit einer weißen Markierung 
(B= 0,5/0,2 cm) und Fahrradpiktogramme aufgetragen.

- 3 - 
V/0782/2009 
 
Eine Beleuchtung ist nicht vorgesehen. Um einen späteren Bedarf zu sichern, wird auf der gesam-
ten Strecke ein Versorgungskabel verlegt. 
 
Die in diesem Bereich liegende, vorhandene Haltestelle (Hessenbusch) wird barrierefrei ausge-
baut. Vorgesehen sind Niederflurbusbordsteine, Fahrgastwartefläche und das Aufmerksamkeits-
feld. Die vorhandene Wartehalle (Richtung stadteinwärts) wird wieder aufgestellt. 
 
3. Ausschreibung und Bau: 
 
Die Ausschreibung ist nach Beschluss für das 1. Quartal 2010 und die bauliche Umsetzung im 2. / 
3. Quartal 2010 vorgesehen.  
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Bei dem im Bebauungsplan Nr. 287 ausgewiesenen Hessenweg (Hauptzug), einschließlich des 
gemeinsamen Geh- und Radweges, handelt es sich um eine nach den Vorschriften des BauGB 
abrechenbare Erschließungsanlage. Die Kosten werden daher zu 90 % über Beiträge finanziert. 
Da es sich um eine BauGB-Maßnahme handelt, können Zuwendungen nicht beantragt werden. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
Für die Maßnahme sind keine weiteren Genehmigungen erforderlich. 
 
6. liegenschaftliche Regelungen:  
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich 
 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

14.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hessenweg
  • Schifffahrter Damm
  • Hessenbusch

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0782/2009
Typ
Vorlagen
Datum
03.12.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37