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3212/2017

"Partizipatorische Neugestaltung `Platz an St. Adelheid´" in Köln-Neubrück aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.10.4 im Sozialraum Ostheim und Neubrück); Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung eines Workshops

Beschlussvorlage Ausschuss 30.11.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.12.2017, TOP 5.2

Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 12.11.2015

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Ansehen

Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 20.12.2016

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Ansehen

Anlage 4 Stellungnahme RPA

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Ansehen

Anlage 5 Auszug BV Kalk 07.12.2017, TOP 8.1.3

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Betrachtungsraum

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Ansehen

Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 12.11.2015

1358 Zeichen

Geschäftsführung 
Rat 
Frau Kramp 
Telefon: (0221) 221-22061 
Fax       : (0221) 221-26570 
E-Mail:  Petra.Kramp@stadt-koeln.de
Datum: 24.02.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Rates vom 12.11.2015 
öffentlich 
10 Allgemeine Vorlagen 
10.25 Aufwandsermächtigung für vorbereitende Arbeiten zur geplanten U m-
setzung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel-
Starkes Köln" in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014-2020 
2901/2015 
Beschluss: 
Der Rat ermächtigt die Verwaltung vorbereitende Arbeiten zur Umsetzung des Inte-
grierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (DS.-Nr. 2899) zu täti-
gen. Hierzu gehören z. B. das Einholen von Angeboten für eine externe förder- und 
vergabespezifische Beratung sowie vorbereitende Arbeiten wie Planungen von Ein-
zelmaßnahmen und Bürgerbeteiligungen hierzu.  
Die Finanzierung dieser vorbereitenden Arbeiten erfolgt im Hj. 2015 aus dem verfüg-
baren Budget des Teilplans 0902 Stadtentwicklung.  
Außerdem beschließt der Rat die Einrichtung eines Aktivierungsfonds über 55.000 € 
für  Aufwendungen zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements im Sinne des 
Integrierten Handlungskonzeptes. 
Entsprechende Haushaltsermächtigungen werden im Zuge der Hpl.-Aufstellung 2016 
im Teilergebnisplan 0902 berücksichtigt. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
$QODJH

Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 20.12.2016

3567 Zeichen

Geschäftsführung 
Rat 
Frau Kramp 
Telefon: (0221) 221-22061 
Fax       : (0221) 221-26570 
E-Mail:  Petra.Kramp@stadt-koeln.de
Datum: 24.02.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 26. Sitzung des Rates vom 20.12.2016 
öffentlich 
10 Allgemeine Vorlagen 
10.32 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Sta r-
kes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 - 
2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen 
2899/2016 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Star-
kes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter
www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumori-
entierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher
Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifi-
schen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Hand-
lungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zu-
kunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der
Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
     Bickendorf, Westend und Ossendorf 
 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen  
$QODJH

Höhenberg und Vingst 
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück  
                         Bocklemünd / Mengenich  
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.  
  
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsüber-
greifende und –spezifische Förderanträge zu stellen. 
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - 
Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Ein-
zelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehalt-
lich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen 
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende 
Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich 
aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt. 
5. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume  
Bickendorf, Westend und Ossendorf  
Bilderstöckchen  
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
Bocklemünd / Mengenich 
Höhenberg und Vingst 
Humboldt / Gremberg und Kalk 
Meschenich und Rondorf 
Ostheim und Neubrück 
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil 
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch 
(BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im 
Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.  
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat 
am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. 
Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie 
Mülheim-Nord und Keupstraße. Dami t entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufes t-
legung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 4 Stellungnahme RPA

4705 Zeichen

Anlage 4

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143 Ein 9 Herr Himmelsbach
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Programm „Starke Veedel - Starkes Köln“ (EFRE/ESF-Förderphase 2014 — 2020)
Einzelmaßnahme 2.10.4. „Platz an Sankt Adelheid“ in Köln-Neubrück

hier: Bedarfsprüfung externe Planungsleistungen
RPA-Nr.: BD 2017/1120

Kosten eingereicht: 168.194,82 € netto, (200.151,84 € brutto)
Kosten bestätigt (gerundet): 168.194,82 € netto, (200.151,84 € brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 04.10.2017 reichen sie die Bedarfsprüfung für externe Planungs- Regie- und SiGeKo-
Leistungen für die Fördermaßnahme (EFRE, ESF, Städtebauförderung etc.) 2.10.4 partizipa-
tive Neugestaltung „Platz an Sankt Adelheid“ein.

Grundlage für die vorgelegte Bedarfsprüfung ist der Ratsbeschluss vom 20.12.2016 für das
Leitkonzept „Starke Veedel — Starkes Köln“ (Vorlage-Nummer 2899/2016).

Sie planen die Maßnahme im Sozialraum Neubrück in Kooperation mit 66 innerhalb der EF-
RE/ESF-Förderphase bis Ende 2020 umzusetzen. Es ist beabsichtigt entsprechende Städte-
baufördermittel bis Herbst 2018 zu beantragen. Bei Bewilligung ist eine Förderquote von bis
zu 70 % erreichbar.

Die Federführung während der Planungsphase (bis einschließlich Leistungsphase 3, Ent-
wurf) soll in Ihrem Amt liegen. Ab Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) soll dann Amt
66 federführend sein und die Maßnahme umsetzen. Diese Art der zweiteiligen Projektbear-
beitung erfordert eine besonders klare und eindeutige Regelung der Zuständigkeiten und der
Schnittstellen.

Aufgrund der Auslastung des städtischen Planungspersonals, sei eine zeitgerechte Umset-
zung der Maßnahme nur bei der Beauftragung externer Planungsbüros gewährleistet, be-
gründen Sie den Bedarf:

Zusätzlich zu HOAI-Planungsleistungen (Verkehrsplaner und Freiraumplaner) für die Platz-
fläche mit Umgebung, sowie die Überplanung eines Kinderspielplatzes, würden Regieleis-
tungen für zwei Workshops zur Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie Leistungen für
die Sicherheits- und Gesundheitskoordination notwendig.

Nachvollziehbare Honorarvorausberechnungen liegen Ihrer Bedarfsprüfung bei. Die den Ho-
norarberechnungen zugrunde gelegten anrechenbaren Kosten wurden anhand von Erfah-
rungswerten geschätzt. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

Die in der Bedarfsprüfung außerdem aufgeführten Kosten für die Stundenhonorare zur Vor-
bereitung der Workshops sowie die entsprechenden Rejgieleistungen und Leistungen für die
Sicherheits- und Gesundheitskoordination sind aufgrund ihrer Höhe nicht Vorlagepflichtig,
erscheinen aber plausibel und nachvollziehbar. "

/2

Den Bedarf für die vorgesehenen externen Leistungen erkenne ich in der Gesamthöhe von
168.194,82 € netto an.

Es werden jedoch sowohl Risiken hinsichtlich der termingerechten Umsetzbarkeit innerhalb
der EFRE/ESF Förderphase bis Ende 2020 (Fertigstellung der Baumaßnahme inkl. der Ab-
rechnung!), als auch hinsichtlich der Einhaltung der geschätzten Kosten für die Gesamtbau-

maßnahme gesehen.

Bei den von projektierten Nettoausbaukosten (120,- €/qm Verkehrsanlagen, 100,- € Freian-
lagen, 350,- € Kinderspielplatz) ist zumindest bei den Verkehrs- und Freianlagen von einem
einfachen Ausbaustandard (Betonsteinbeläge, Schwarzdecken, einfache, kostengünstige
Möblierung) auszugehen.

Entsprechend einfache Ausbaustandards und Kostenobergrenzen sollten mit den beteiligten
externen Planungsbüros verbindlich vertraglich vereinbart werden.

Für die endgültige Honorarermittlung sind nach Vorliegen der genehmigten Kostenberech-
nung den jeweiligen Leistungsbildern selbstverständlich die anteiligen anrechenbaren Kosten
auf Basis der Kostenberechnung zu Grunde zu legen

Ein Umbauzuschlag wurde in der Honorarvorausberechnung nicht in Anschlag gebracht.

Ich empfehle dringend die Höhe des Umbauzuschlages im Vertrag schriftlich zu fixieren,
d.h., dass im vorliegenden Fall, soweit die Voraussetzungen für einen Umbauzuschlag nicht
gesehen werden, null Prozent Umbaukostenzuschlag schriftlich vereinbart werden sollten.
Sofern keine schriftliche Vereinbarung über die Höhe des Umbauzuschlags getroffen wird,
gelten nach 86 (2) HOAI 2013 20 Prozent Umbauzuschlag bei einem durchschnittlichen
Schwierigkeitsgrad als vereinbart!

Um möglichst frühzeitig in der weiteren Planungsphase Kostenrisiken durch eventuelle Be-
lastungen im Untergrund zu identifizieren bzw. auszuschließen, sollten entsprechende Bo-
den- und Baugrunduntersuchungen noch rechtzeitig vor Erstellung einer Kostenberechnung
erfolgen. Für die dazu erforderlichen Leistungen gibt es beim Amt für Straßen- und Verkehrs-
technik einen entsprechenden Rahmenvertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Pet)

Anlage 5 Auszug BV Kalk 07.12.2017, TOP 8.1.3

4091 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 11.12.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk vom 07.12.2017 
öffentlich 
 
[…] 
 
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt eröffnet die Sitzung. Sie be-
grüßt die erschienenen Bürgerinnen und Bürger, die Vertreter der Presse, die Senio-
renvertreterin Murawski sowie die Vertreter der Verwaltung, insbesondere Frau 
Lemcke, die Leiterin des Bürgeramtes Kalk. Als Stimmzähler benennt sie die Be-
zirksvertreter Fischer, Hooghoughi und Robyns. 
Sie verweist auf das vorliegende Sitzungsexemplar der erweiterten Tagesordnung 
und fragt nach Änderungswünschen. 
 
Bezirksvertreter Klein (SPD-Fraktion) nimmt Bezug auf die vorliegende Tischvorlage 
unter TOP 8.2.8 
 
Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme 
"Partizipatorische Neugestaltung `Platz an St. Adelheid´" in Köln-Neubrück 
aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.10.4 
im Sozialraum Ostheim und Neubrück) 
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung eines Workshops 
3212/2017 
 
Im Beschlussorgan ist der Stadtentwicklungsausschuss angegeben. Aufgrund der 
neuen Zuständigkeitsordnung ist jedoch die Bezirksvertretung Kalk Beschlussorgan. 
Er bittet deshalb, diesen TOP unter 8.1 (Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der 
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen) einzuordnen und als TOP 8.1.3 
zu behandeln. 
 
Da es keine weiteren Änderungswünsche gibt, lässt Stellvertretende Bezirksbürger-
meisterin Topp-Burghardt über die erweiterte Tagesordnung mit der vorgetragenen 
Änderung abstimmen:

2 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk ist mit der vorliegenden erweiterten Tagesordnung in der 
geänderten Form einverstanden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.  
 
[…] 
 
8.1.3 Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Parti-
zipatorische Neugestaltung `Platz an St. Adelheid´" in Köln-Neubrück 
aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 
2.10.4 im Sozialraum Ostheim und Neubrück)  
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung eines Workshops 
3212/2017 
Bezirksvertreter Schuiszill (CDU-Fraktion) begrüßt für seine Fraktion ausdrücklich 
diese Vorlage und freut sich. Er war schon verwundert, dass der Stadtentwicklungs-
ausschuss Beschlussorgan sein sollte, denn dieser Platz hat keine überörtliche Be-
deutung. Deshalb ist es die Änderung des Beschlussorgans nach der neuen Zustän-
digkeitsordnung erforderlich. 
 
Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) begrüßt ebenfalls die Vorlage und 
sagt, dass seine Fraktion ebenfalls zustimmen wird. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk  
1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "Partizipatorische Neuge-
staltung `Platz an St. Adelheid´" in Köln-Neubrück fest. Die Kosten für das Verfah-
ren werden auf etwa 168.200 € netto (ca. 200.150 € brutto) ohne Ausbaukosten 
geschätzt. Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Haus-
haltsplan 2016/2017 im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 
1502-0902-8-1009 "Starke Veedel – Marktplatz Neubrück" mit einem Betrag von 
67.213 € berücksichtigt. Der fehlende Differenzbetrag in Höhe von 132.937 € wird 
aus dem Städtebauförderungsbudget bereitgestellt, 
2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme "Partizipatorische Neugestaltung `Platz 
an St. Adelheid´" aus dem Programm Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaß-
nahme 2.10.4 im Sozialraum Ostheim und Neubrück) 
3. beschließt, die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 - 3, 4, 5, 6 sowie nach Bewilli-
gung die Phasen 8 und 9 an ein interdisziplinär besetztes Planungsteam, beste-
hend aus Fachplanerinnen und Fachplanern der Bereiche Freiraumplanung und 
Tiefbauingenieurwesen, zu vergeben; 
4. beschließt, zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess die Durch-
führung eines öffentlichen Workshops, bestehend aus zwei Terminen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

11848 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 sard ma 
Vorlagen-Nummer 
 3212/2017 
Freigabedatum 
30.11.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Partizipatorische 
Neugestaltung `Platz an St. Adelheid´" in Köln-Neubrück aus dem Programm "Starke Veedel – 
Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.10.4 im Sozialraum Ostheim und Neubrück) 
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung eines Workshops 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "Partizipatorische Neugestaltung `Platz an 
St. Adelheid´" in Köln-Neubrück fest. Die Kosten für das Verfahren werden auf etwa 168.200 € 
netto (ca. 200.150 € brutto) ohne Ausbaukosten geschätzt. Die zur Umsetzung der Maßnahme er-
forderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei 
Finanzstelle 1502-0902-8-1009 "Starke Veedel – Marktplatz Neubrück" mit einem Betrag von 
67.213 € berücksichtigt. Der fehlende Differenzbetrag in Höhe von 132.937 € wird aus dem Städ-
tebauförderungsbudget bereitgestellt, 
2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme "Partizipatorische Neugestaltung `Platz an St. Adel-
heid´" aus dem Programm Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.10.4 im Sozialraum 
Ostheim und Neubrück) 
3. beschließt, die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 - 3, 4, 5, 6 sowie nach Bewilligung die Phasen 
8 und 9 an ein interdisziplinär besetztes Planungsteam, bestehend aus Fachplanerinnen und 
Fachplanern der Bereiche Freiraumplanung und Tiefbauingenieurwesen, zu vergeben; 
4. beschließt, zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess die Durchführung eines öf-
fentlichen Workshops, bestehend aus zwei Terminen. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   200.150 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 140.105  70 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
1. Anlass und Ziel 
 
In der Sitzung am 12.11.2015 hat der Rat die Verwaltung ermächtigt, vorbereitende Arbeiten zur Um-
setzung des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel – Starkes Köln" auszuführen (s. Anla-
ge 2). Am 20.12.2016 beschloss der Rat die Erarbeitung der Einzel-ISEKs (Integrierte städtebauliche 
Entwicklungskonzepte) sowie die Anerkennung des Bedarfes für die Einzelmaßnahmen (s. Anlage 3). 
Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Starke Veedel – Starkes Köln soll im Herbst 2018 
ein Förderantrag für die Maßnahme "Partizipatorische Neugestaltung `Platz an St. Adelheid´ - Markt-
platz Neubrück – Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf dem zentralen Stadtteilplatz auf Grundlage 
lokaler Ideen und Konzepte" in Köln-Neubrück gestellt werden. 
 
Der Platz an Sankt Adelheid bildet zusammen mit der südlich angrenzenden Fußgängerzone und 
einer im Osten anschließenden Rasenpartie (s. Anlage 1) den Kern des Stadtteilzentrums der Groß-
siedlung Neubrück, die in den 1960er und 1970er Jahren errichtet wurde. Der mangelhafte Zustand 
des öffentlichen Raumes und die veralteten Ausstattungselemente, die zu einem großen Teil noch 
der Erbauungszeit entstammen, sind schon seit Längerem nicht mehr in der Lage, den aktuellen Her-
ausforderungen gerecht zu werden. Zum einen müssen die Ansprüche an einen funktionierenden 
Wochenmarkt und gute fußläufige Verknüpfungen der hier gelegenen Nahversorgungseinrichtungen 
mit den umliegenden Siedlungsteilen erfüllt werden. Zum anderen fehlen Begegnungsräume und Zo-
nen mit Aufenthaltsqualität für die Anwohner, Kinder und Jugendlichen sowie die Senioren des be-
nachbarten Deutschordens-Wohnstiftes Konrad Adenauer e.V. Dabei erhöht die siedlungsstrukturell 
bedingt schwierige Sozialraumstruktur in Neubrück (kleine Wohnungsgrößen und teilweise hohe Be-
legungsdichte) den Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum. Die Folge sind zahlreiche Nutzungs-
konflikte, die sich zunehmend verschärfen.

3 
Auf lokaler Ebene wurden bereits diverse Aktivitäten entwickelt, um Abhilfe zu schaffen. Diese Ideen 
sollen die Basis bilden für eine konsensfähige Gesamtkonzeption zur Aufwertung des Platzes und 
seiner Umgebung, die unter der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der örtlichen Akteure 
entwickelt werden soll. Geplant ist eine Umgestaltung, die unter anderem die verbesserte Anordnung 
von Aufenthaltsbereichen und Pflanzpartien, eine Neumöblierung sowie Maßnahmen zum Schutz der 
vorhandenen Bäume beinhaltet. Die Erneuerung des Pflasterbelages ist nur partiell erforderlich. 
 
Eine Besonderheit bildet ein im Jahre 2000 in der Fußgängerzone südlich des Marktplatzes installier-
tes Spielangebot für Kinder (s. Anlage 1). Es wird stark frequentiert, entspricht jedoch nicht mehr dem 
heutigen Bedarf. Es ist vorgesehen, das Areal im Zuge der Gesamtmaßnahme "Platz an St. Adelheid" 
zu erweitern, mit neuen Geräten auszustatten und in die Gesamtplanung zu integrieren. Wegen der 
Lage inmitten der Fußgängerzone muss dieser Kinderspielplatz für Fußgänger überquerbar sein. Dies 
wird erhöhte Anforderungen an die Ausbildung des Bodens und die Fallschutzbereiche stellen. 
 
Eine weitere Besonderheit stellt ein zwischen dem Spielplatz und der Kirche St. Adelheid gelegener 
Grundstücksstreifen dar. Obwohl sich die Fläche (ca. 545 m2) in kirchlichem Besitz befindet, erfolgte 
beim Erstausbau eine einheitliche Gestaltung mit der benachbarten Fußgängerzone. Wegen der en-
gen Verknüpfung dieser Teilräume ist es erforderlich, die kirchliche Fläche in die Planung und Umge-
staltung einzubeziehen. Um die Förderfähigkeit dieser nichtstädtischen Fläche zu erreichen, ist der 
Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der Kirchengemeinde erforderlich. 
 
 
2. Durchführung des Verfahrens 
 
Es ist vorgesehen, ein interdisziplinäres Planungsteam aus Fachplanerinnen oder Fachplanern aus 
den Bereichen Freiraumplanung und Tiefbauingenieurwesen zu bilden. Dieses Team soll im Dialog 
mit der Öffentlichkeit ein Konzept für den Platz und den Spielplatz sowie für dessen Einbindung in 
den öffentlichen Raum entwickeln. Im Anschluss daran ist die Maßnahme umzusetzen. Die Erarbei-
tung des Entwurfes ergibt sich aus den Leistungsphasen 1-3 der Leistungsbilder Freianlagen und 
Verkehrsanlagen nach HOAI 2013. In diesen drei Leistungsphasen soll die Federführung von der 
Freiraumplanerin oder dem Freiraumplaner übernommen werden. Die Teilnahme des Teams an zwei 
Workshopterminen (siehe unten) erfolgt als Besondere Leistung nach Leistungsbild Freianlagen der 
Leistungsphase 3. Die Leistungsphasen 1-3 bilden die Grundlage für einen Förderantrag der Städte-
bauförderung. 
 
Für die folgenden Phasen sind die Fachplanerinnen und Fachplaner des Bereichs Tiefbauwesen fe-
derführend. Die Umsetzung der Maßnahme beinhaltet die Leistungsphasen 4, 5, 6 sowie nach Bewil-
ligung, d. h. nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides, die Phasen 8 und 9 der Leistungsbilder 
Freianlagen und Verkehrsanlagen. Leistungen der Phase 7, die Mitwirkung an der Vergabe, werden 
von der Stadt intern erbracht und dürfen ebenfalls erst nach Bewilligung ausgeführt werden. 
 
Entsprechend der Handhabung bei anderen Projekten und in Abstimmung mit den besonderen An-
forderungen an die Planung des Kinderspielplatzes soll die Federführung während der Leistungspha-
sen 1-3 dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie obliegen. Ab der Leis-
tungsphase 4 soll sie in Bezug auf den Platz und seine Umgebung an das Amt für Straßen und Ver-
kehrstechnik übergehen, während sie in Bezug auf den Kinderspielplatz ab der Leistungsphase 4 
beim Amt für Kinder, Jugend und Familie verbleibt. 
 
 
3. Beteiligung der Stadtgesellschaft während der Leistungsphasen 1 - 3 
 
Ein aus zwei Terminen bestehender Workshop soll der interessierten Öffentlichkeit, speziell den Kin-
dern und Jugendlichen sowie den örtlichen Akteuren (Bürgerverein, IG Marktplatz etc.) die Möglich-
keit bieten, sich aktiv in den Entwurfsprozess einzubringen. In der ersten Veranstaltung sollen – aus-
gehend von den im Laufe der letzten Jahre unter der Beteiligung der Öffentlichkeit und der örtlichen 
Akteure für den Platz und für die Spielangebote entwickelten Ideen – von dem beauftragten Pla-
nungsteam konzeptionelle Vorschläge vorgestellt und diese diskutiert werden. Die Anregungen aus 
der ersten Veranstaltung werden von dem Planungsteam in einem zeichnerischen Entwurf umge-

4 
setzt, welcher bei dem zweiten Termin vorgestellt wird. Ein abschließender Austausch beendet die 
Veranstaltung. 
 
 
4. Zeitplan 
 
Die Workshopveranstaltungen und die Fertigung der Entwurfsplanung sollen vom Frühjahr bis Som-
mer des Jahres 2018 stattfinden, so dass innerhalb dieser Frist die Leistungsphasen 1-3 abgeschlos-
sen werden können. Auf dieser Grundlage soll im Herbst 2018 der Antrag für das Städtebauförder-
programm "Soziale Stadt" des Landes NRW eingereicht werden. 
 
 
5. Kosten des Verfahrens 
 
Der Aufwand für die Durchführung der Maßnahme wird ohne Ausbaukosten auf etwa 200.150 € brutto 
geschätzt. Er wird mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 70 % bezuschusst. Die Refinanzierung 
dieser Fördermittel steht aber unter dem Vorbehalt der späteren Anerkennung und Bewilligung der 
Gesamtmaßnahme mit derzeit kalkulierten Gesamtkosten von rund 1.134.440 € brutto. 
 
Der Kostenaufwand umfasst 
a) die Arbeit eines interdisziplinären Planungsteams 
(rund 81 % der Planungskosten) 
b) Sicherheits- und Gesundheitskoordination 
(rund 5 % der Planungskosten) 
c) die nicht von der Stadt zu erbringenden Dienst- und Sachleistungen zur Durchführung des Verfah-
rens (sogenannte "Regiekosten") 
(rund 3,9 % der Planungskosten) 
d) Bauüberwachung Platz u. Umgebung 
(rund 10,1 % der Planungskosten) 
 
Der voraussichtliche Mittelbedarf für die Durchführung der Leistungsphasen 1-3, die im Jahre 2018 
zum Abschluss kommen sollen, beläuft sich auf 56.274 € (netto) und 59.167 € (brutto). Die zur Um-
setzung der Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilfinanzplan 0902 
Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-8-1009 "Starke Veedel – Marktplatz Neubrück", Teil-
planzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen mit einem Betrag von 67.213 € berücksichtigt. Der 
fehlende Differenzbetrag in Höhe von 132.937 € wird im Rahmen der Bewirtschaftung aus dem Städ-
tebauförderungsbudget (Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung, Finanzstelle 1502-0902-0-1200, Teil-
planzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen) bereitgestellt. 
 
Insgesamt sind im Haushaltsplan 2016/2017 inklusive mittelfristiger Finanzplanung bisher 948.000 € 
für die Planung und den Ausbau veranschlagt. Die Differenz zu den derzeit kalkulierten Gesamtkos-
ten von rund 1.134.440 € in Höhe von 186.440 € wird im Rahmen der Bewirtschaftung durch Weni-
gerausgaben im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung gedeckt.  
 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 4 beigefügt. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Betrachtungsraum "Platz an St. Adelheid" 
Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 12.11.2015 
Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 20.12.2016 
Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 1 Betrachtungsraum

225 Zeichen

geplante Neubauten derKirchengemeinde St. Adelheid
in die Umgestaltung einzu -EH]LHKHQGHV.LUFKHQJUXQGVWFN
Spielplatz
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Betrachtungsraum "Platz an Sankt Adelheid"LQ.|OQ1HXEUFN
0 5025 100150 Meter
Anlage 1
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Beratungsverlauf (2)

07.12.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3212/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.11.2017
Erstellt
18.10.2017 11:23