3212/2017
"Partizipatorische Neugestaltung `Platz an St. Adelheid´" in Köln-Neubrück aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.10.4 im Sozialraum Ostheim und Neubrück); Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung eines Workshops
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Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 12.11.2015
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Geschäftsführung Rat Frau Kramp Telefon: (0221) 221-22061 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de Datum: 24.02.2017 Auszug aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Rates vom 12.11.2015 öffentlich 10 Allgemeine Vorlagen 10.25 Aufwandsermächtigung für vorbereitende Arbeiten zur geplanten U m- setzung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel- Starkes Köln" in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014-2020 2901/2015 Beschluss: Der Rat ermächtigt die Verwaltung vorbereitende Arbeiten zur Umsetzung des Inte- grierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (DS.-Nr. 2899) zu täti- gen. Hierzu gehören z. B. das Einholen von Angeboten für eine externe förder- und vergabespezifische Beratung sowie vorbereitende Arbeiten wie Planungen von Ein- zelmaßnahmen und Bürgerbeteiligungen hierzu. Die Finanzierung dieser vorbereitenden Arbeiten erfolgt im Hj. 2015 aus dem verfüg- baren Budget des Teilplans 0902 Stadtentwicklung. Außerdem beschließt der Rat die Einrichtung eines Aktivierungsfonds über 55.000 € für Aufwendungen zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements im Sinne des Integrierten Handlungskonzeptes. Entsprechende Haushaltsermächtigungen werden im Zuge der Hpl.-Aufstellung 2016 im Teilergebnisplan 0902 berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. $QODJH
Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 20.12.2016
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Geschäftsführung
Rat
Frau Kramp
Telefon: (0221) 221-22061
Fax : (0221) 221-26570
E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de
Datum: 24.02.2017
Auszug
aus der Niederschrift der 26. Sitzung des Rates vom 20.12.2016
öffentlich
10 Allgemeine Vorlagen
10.32 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Sta r-
kes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 -
2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen
2899/2016
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Star-
kes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter
www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumori-
entierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher
Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifi-
schen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Hand-
lungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zu-
kunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der
Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf, Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
$QODJH
Höhenberg und Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd / Mengenich
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsüber-
greifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel -
Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Ein-
zelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehalt-
lich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende
Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich
aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
5. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im
Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat
am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen.
Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie
Mülheim-Nord und Keupstraße. Dami t entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufes t-
legung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anlage 4 Stellungnahme RPA
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Anlage 4 P aaa MM... £8. 102007 143 Ein 9 Herr Himmelsbach sans 23 -10- 2017 28666 ! 7 ı . 1.4? A R 61/Stadtpiftungssfit A > | % u u 19.1 Programm „Starke Veedel - Starkes Köln“ (EFRE/ESF-Förderphase 2014 — 2020) Einzelmaßnahme 2.10.4. „Platz an Sankt Adelheid“ in Köln-Neubrück hier: Bedarfsprüfung externe Planungsleistungen RPA-Nr.: BD 2017/1120 Kosten eingereicht: 168.194,82 € netto, (200.151,84 € brutto) Kosten bestätigt (gerundet): 168.194,82 € netto, (200.151,84 € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, am 04.10.2017 reichen sie die Bedarfsprüfung für externe Planungs- Regie- und SiGeKo- Leistungen für die Fördermaßnahme (EFRE, ESF, Städtebauförderung etc.) 2.10.4 partizipa- tive Neugestaltung „Platz an Sankt Adelheid“ein. Grundlage für die vorgelegte Bedarfsprüfung ist der Ratsbeschluss vom 20.12.2016 für das Leitkonzept „Starke Veedel — Starkes Köln“ (Vorlage-Nummer 2899/2016). Sie planen die Maßnahme im Sozialraum Neubrück in Kooperation mit 66 innerhalb der EF- RE/ESF-Förderphase bis Ende 2020 umzusetzen. Es ist beabsichtigt entsprechende Städte- baufördermittel bis Herbst 2018 zu beantragen. Bei Bewilligung ist eine Förderquote von bis zu 70 % erreichbar. Die Federführung während der Planungsphase (bis einschließlich Leistungsphase 3, Ent- wurf) soll in Ihrem Amt liegen. Ab Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) soll dann Amt 66 federführend sein und die Maßnahme umsetzen. Diese Art der zweiteiligen Projektbear- beitung erfordert eine besonders klare und eindeutige Regelung der Zuständigkeiten und der Schnittstellen. Aufgrund der Auslastung des städtischen Planungspersonals, sei eine zeitgerechte Umset- zung der Maßnahme nur bei der Beauftragung externer Planungsbüros gewährleistet, be- gründen Sie den Bedarf: Zusätzlich zu HOAI-Planungsleistungen (Verkehrsplaner und Freiraumplaner) für die Platz- fläche mit Umgebung, sowie die Überplanung eines Kinderspielplatzes, würden Regieleis- tungen für zwei Workshops zur Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie Leistungen für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination notwendig. Nachvollziehbare Honorarvorausberechnungen liegen Ihrer Bedarfsprüfung bei. Die den Ho- norarberechnungen zugrunde gelegten anrechenbaren Kosten wurden anhand von Erfah- rungswerten geschätzt. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die in der Bedarfsprüfung außerdem aufgeführten Kosten für die Stundenhonorare zur Vor- bereitung der Workshops sowie die entsprechenden Rejgieleistungen und Leistungen für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination sind aufgrund ihrer Höhe nicht Vorlagepflichtig, erscheinen aber plausibel und nachvollziehbar. " /2 Den Bedarf für die vorgesehenen externen Leistungen erkenne ich in der Gesamthöhe von 168.194,82 € netto an. Es werden jedoch sowohl Risiken hinsichtlich der termingerechten Umsetzbarkeit innerhalb der EFRE/ESF Förderphase bis Ende 2020 (Fertigstellung der Baumaßnahme inkl. der Ab- rechnung!), als auch hinsichtlich der Einhaltung der geschätzten Kosten für die Gesamtbau- maßnahme gesehen. Bei den von projektierten Nettoausbaukosten (120,- €/qm Verkehrsanlagen, 100,- € Freian- lagen, 350,- € Kinderspielplatz) ist zumindest bei den Verkehrs- und Freianlagen von einem einfachen Ausbaustandard (Betonsteinbeläge, Schwarzdecken, einfache, kostengünstige Möblierung) auszugehen. Entsprechend einfache Ausbaustandards und Kostenobergrenzen sollten mit den beteiligten externen Planungsbüros verbindlich vertraglich vereinbart werden. Für die endgültige Honorarermittlung sind nach Vorliegen der genehmigten Kostenberech- nung den jeweiligen Leistungsbildern selbstverständlich die anteiligen anrechenbaren Kosten auf Basis der Kostenberechnung zu Grunde zu legen Ein Umbauzuschlag wurde in der Honorarvorausberechnung nicht in Anschlag gebracht. Ich empfehle dringend die Höhe des Umbauzuschlages im Vertrag schriftlich zu fixieren, d.h., dass im vorliegenden Fall, soweit die Voraussetzungen für einen Umbauzuschlag nicht gesehen werden, null Prozent Umbaukostenzuschlag schriftlich vereinbart werden sollten. Sofern keine schriftliche Vereinbarung über die Höhe des Umbauzuschlags getroffen wird, gelten nach 86 (2) HOAI 2013 20 Prozent Umbauzuschlag bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad als vereinbart! Um möglichst frühzeitig in der weiteren Planungsphase Kostenrisiken durch eventuelle Be- lastungen im Untergrund zu identifizieren bzw. auszuschließen, sollten entsprechende Bo- den- und Baugrunduntersuchungen noch rechtzeitig vor Erstellung einer Kostenberechnung erfolgen. Für die dazu erforderlichen Leistungen gibt es beim Amt für Straßen- und Verkehrs- technik einen entsprechenden Rahmenvertrag. Mit freundlichen Grüßen Pet)
Anlage 5 Auszug BV Kalk 07.12.2017, TOP 8.1.3
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 11.12.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.12.2017 öffentlich […] Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt eröffnet die Sitzung. Sie be- grüßt die erschienenen Bürgerinnen und Bürger, die Vertreter der Presse, die Senio- renvertreterin Murawski sowie die Vertreter der Verwaltung, insbesondere Frau Lemcke, die Leiterin des Bürgeramtes Kalk. Als Stimmzähler benennt sie die Be- zirksvertreter Fischer, Hooghoughi und Robyns. Sie verweist auf das vorliegende Sitzungsexemplar der erweiterten Tagesordnung und fragt nach Änderungswünschen. Bezirksvertreter Klein (SPD-Fraktion) nimmt Bezug auf die vorliegende Tischvorlage unter TOP 8.2.8 Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Partizipatorische Neugestaltung `Platz an St. Adelheid´" in Köln-Neubrück aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.10.4 im Sozialraum Ostheim und Neubrück) hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung eines Workshops 3212/2017 Im Beschlussorgan ist der Stadtentwicklungsausschuss angegeben. Aufgrund der neuen Zuständigkeitsordnung ist jedoch die Bezirksvertretung Kalk Beschlussorgan. Er bittet deshalb, diesen TOP unter 8.1 (Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen) einzuordnen und als TOP 8.1.3 zu behandeln. Da es keine weiteren Änderungswünsche gibt, lässt Stellvertretende Bezirksbürger- meisterin Topp-Burghardt über die erweiterte Tagesordnung mit der vorgetragenen Änderung abstimmen: 2 Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk ist mit der vorliegenden erweiterten Tagesordnung in der geänderten Form einverstanden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. […] 8.1.3 Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Parti- zipatorische Neugestaltung `Platz an St. Adelheid´" in Köln-Neubrück aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.10.4 im Sozialraum Ostheim und Neubrück) hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung eines Workshops 3212/2017 Bezirksvertreter Schuiszill (CDU-Fraktion) begrüßt für seine Fraktion ausdrücklich diese Vorlage und freut sich. Er war schon verwundert, dass der Stadtentwicklungs- ausschuss Beschlussorgan sein sollte, denn dieser Platz hat keine überörtliche Be- deutung. Deshalb ist es die Änderung des Beschlussorgans nach der neuen Zustän- digkeitsordnung erforderlich. Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) begrüßt ebenfalls die Vorlage und sagt, dass seine Fraktion ebenfalls zustimmen wird. Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk 1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "Partizipatorische Neuge- staltung `Platz an St. Adelheid´" in Köln-Neubrück fest. Die Kosten für das Verfah- ren werden auf etwa 168.200 € netto (ca. 200.150 € brutto) ohne Ausbaukosten geschätzt. Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Haus- haltsplan 2016/2017 im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-8-1009 "Starke Veedel – Marktplatz Neubrück" mit einem Betrag von 67.213 € berücksichtigt. Der fehlende Differenzbetrag in Höhe von 132.937 € wird aus dem Städtebauförderungsbudget bereitgestellt, 2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme "Partizipatorische Neugestaltung `Platz an St. Adelheid´" aus dem Programm Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaß- nahme 2.10.4 im Sozialraum Ostheim und Neubrück) 3. beschließt, die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 - 3, 4, 5, 6 sowie nach Bewilli- gung die Phasen 8 und 9 an ein interdisziplinär besetztes Planungsteam, beste- hend aus Fachplanerinnen und Fachplanern der Bereiche Freiraumplanung und Tiefbauingenieurwesen, zu vergeben; 4. beschließt, zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess die Durch- führung eines öffentlichen Workshops, bestehend aus zwei Terminen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 sard ma Vorlagen-Nummer 3212/2017 Freigabedatum 30.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Partizipatorische Neugestaltung `Platz an St. Adelheid´" in Köln-Neubrück aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.10.4 im Sozialraum Ostheim und Neubrück) hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung eines Workshops Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "Partizipatorische Neugestaltung `Platz an St. Adelheid´" in Köln-Neubrück fest. Die Kosten für das Verfahren werden auf etwa 168.200 € netto (ca. 200.150 € brutto) ohne Ausbaukosten geschätzt. Die zur Umsetzung der Maßnahme er- forderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-8-1009 "Starke Veedel – Marktplatz Neubrück" mit einem Betrag von 67.213 € berücksichtigt. Der fehlende Differenzbetrag in Höhe von 132.937 € wird aus dem Städ- tebauförderungsbudget bereitgestellt, 2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme "Partizipatorische Neugestaltung `Platz an St. Adel- heid´" aus dem Programm Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.10.4 im Sozialraum Ostheim und Neubrück) 3. beschließt, die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 - 3, 4, 5, 6 sowie nach Bewilligung die Phasen 8 und 9 an ein interdisziplinär besetztes Planungsteam, bestehend aus Fachplanerinnen und Fachplanern der Bereiche Freiraumplanung und Tiefbauingenieurwesen, zu vergeben; 4. beschließt, zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess die Durchführung eines öf- fentlichen Workshops, bestehend aus zwei Terminen. Alternative: keine Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 200.150 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 140.105 70 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Anlass und Ziel In der Sitzung am 12.11.2015 hat der Rat die Verwaltung ermächtigt, vorbereitende Arbeiten zur Um- setzung des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel – Starkes Köln" auszuführen (s. Anla- ge 2). Am 20.12.2016 beschloss der Rat die Erarbeitung der Einzel-ISEKs (Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte) sowie die Anerkennung des Bedarfes für die Einzelmaßnahmen (s. Anlage 3). Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Starke Veedel – Starkes Köln soll im Herbst 2018 ein Förderantrag für die Maßnahme "Partizipatorische Neugestaltung `Platz an St. Adelheid´ - Markt- platz Neubrück – Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf dem zentralen Stadtteilplatz auf Grundlage lokaler Ideen und Konzepte" in Köln-Neubrück gestellt werden. Der Platz an Sankt Adelheid bildet zusammen mit der südlich angrenzenden Fußgängerzone und einer im Osten anschließenden Rasenpartie (s. Anlage 1) den Kern des Stadtteilzentrums der Groß- siedlung Neubrück, die in den 1960er und 1970er Jahren errichtet wurde. Der mangelhafte Zustand des öffentlichen Raumes und die veralteten Ausstattungselemente, die zu einem großen Teil noch der Erbauungszeit entstammen, sind schon seit Längerem nicht mehr in der Lage, den aktuellen Her- ausforderungen gerecht zu werden. Zum einen müssen die Ansprüche an einen funktionierenden Wochenmarkt und gute fußläufige Verknüpfungen der hier gelegenen Nahversorgungseinrichtungen mit den umliegenden Siedlungsteilen erfüllt werden. Zum anderen fehlen Begegnungsräume und Zo- nen mit Aufenthaltsqualität für die Anwohner, Kinder und Jugendlichen sowie die Senioren des be- nachbarten Deutschordens-Wohnstiftes Konrad Adenauer e.V. Dabei erhöht die siedlungsstrukturell bedingt schwierige Sozialraumstruktur in Neubrück (kleine Wohnungsgrößen und teilweise hohe Be- legungsdichte) den Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum. Die Folge sind zahlreiche Nutzungs- konflikte, die sich zunehmend verschärfen. 3 Auf lokaler Ebene wurden bereits diverse Aktivitäten entwickelt, um Abhilfe zu schaffen. Diese Ideen sollen die Basis bilden für eine konsensfähige Gesamtkonzeption zur Aufwertung des Platzes und seiner Umgebung, die unter der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der örtlichen Akteure entwickelt werden soll. Geplant ist eine Umgestaltung, die unter anderem die verbesserte Anordnung von Aufenthaltsbereichen und Pflanzpartien, eine Neumöblierung sowie Maßnahmen zum Schutz der vorhandenen Bäume beinhaltet. Die Erneuerung des Pflasterbelages ist nur partiell erforderlich. Eine Besonderheit bildet ein im Jahre 2000 in der Fußgängerzone südlich des Marktplatzes installier- tes Spielangebot für Kinder (s. Anlage 1). Es wird stark frequentiert, entspricht jedoch nicht mehr dem heutigen Bedarf. Es ist vorgesehen, das Areal im Zuge der Gesamtmaßnahme "Platz an St. Adelheid" zu erweitern, mit neuen Geräten auszustatten und in die Gesamtplanung zu integrieren. Wegen der Lage inmitten der Fußgängerzone muss dieser Kinderspielplatz für Fußgänger überquerbar sein. Dies wird erhöhte Anforderungen an die Ausbildung des Bodens und die Fallschutzbereiche stellen. Eine weitere Besonderheit stellt ein zwischen dem Spielplatz und der Kirche St. Adelheid gelegener Grundstücksstreifen dar. Obwohl sich die Fläche (ca. 545 m2) in kirchlichem Besitz befindet, erfolgte beim Erstausbau eine einheitliche Gestaltung mit der benachbarten Fußgängerzone. Wegen der en- gen Verknüpfung dieser Teilräume ist es erforderlich, die kirchliche Fläche in die Planung und Umge- staltung einzubeziehen. Um die Förderfähigkeit dieser nichtstädtischen Fläche zu erreichen, ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der Kirchengemeinde erforderlich. 2. Durchführung des Verfahrens Es ist vorgesehen, ein interdisziplinäres Planungsteam aus Fachplanerinnen oder Fachplanern aus den Bereichen Freiraumplanung und Tiefbauingenieurwesen zu bilden. Dieses Team soll im Dialog mit der Öffentlichkeit ein Konzept für den Platz und den Spielplatz sowie für dessen Einbindung in den öffentlichen Raum entwickeln. Im Anschluss daran ist die Maßnahme umzusetzen. Die Erarbei- tung des Entwurfes ergibt sich aus den Leistungsphasen 1-3 der Leistungsbilder Freianlagen und Verkehrsanlagen nach HOAI 2013. In diesen drei Leistungsphasen soll die Federführung von der Freiraumplanerin oder dem Freiraumplaner übernommen werden. Die Teilnahme des Teams an zwei Workshopterminen (siehe unten) erfolgt als Besondere Leistung nach Leistungsbild Freianlagen der Leistungsphase 3. Die Leistungsphasen 1-3 bilden die Grundlage für einen Förderantrag der Städte- bauförderung. Für die folgenden Phasen sind die Fachplanerinnen und Fachplaner des Bereichs Tiefbauwesen fe- derführend. Die Umsetzung der Maßnahme beinhaltet die Leistungsphasen 4, 5, 6 sowie nach Bewil- ligung, d. h. nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides, die Phasen 8 und 9 der Leistungsbilder Freianlagen und Verkehrsanlagen. Leistungen der Phase 7, die Mitwirkung an der Vergabe, werden von der Stadt intern erbracht und dürfen ebenfalls erst nach Bewilligung ausgeführt werden. Entsprechend der Handhabung bei anderen Projekten und in Abstimmung mit den besonderen An- forderungen an die Planung des Kinderspielplatzes soll die Federführung während der Leistungspha- sen 1-3 dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie obliegen. Ab der Leis- tungsphase 4 soll sie in Bezug auf den Platz und seine Umgebung an das Amt für Straßen und Ver- kehrstechnik übergehen, während sie in Bezug auf den Kinderspielplatz ab der Leistungsphase 4 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie verbleibt. 3. Beteiligung der Stadtgesellschaft während der Leistungsphasen 1 - 3 Ein aus zwei Terminen bestehender Workshop soll der interessierten Öffentlichkeit, speziell den Kin- dern und Jugendlichen sowie den örtlichen Akteuren (Bürgerverein, IG Marktplatz etc.) die Möglich- keit bieten, sich aktiv in den Entwurfsprozess einzubringen. In der ersten Veranstaltung sollen – aus- gehend von den im Laufe der letzten Jahre unter der Beteiligung der Öffentlichkeit und der örtlichen Akteure für den Platz und für die Spielangebote entwickelten Ideen – von dem beauftragten Pla- nungsteam konzeptionelle Vorschläge vorgestellt und diese diskutiert werden. Die Anregungen aus der ersten Veranstaltung werden von dem Planungsteam in einem zeichnerischen Entwurf umge- 4 setzt, welcher bei dem zweiten Termin vorgestellt wird. Ein abschließender Austausch beendet die Veranstaltung. 4. Zeitplan Die Workshopveranstaltungen und die Fertigung der Entwurfsplanung sollen vom Frühjahr bis Som- mer des Jahres 2018 stattfinden, so dass innerhalb dieser Frist die Leistungsphasen 1-3 abgeschlos- sen werden können. Auf dieser Grundlage soll im Herbst 2018 der Antrag für das Städtebauförder- programm "Soziale Stadt" des Landes NRW eingereicht werden. 5. Kosten des Verfahrens Der Aufwand für die Durchführung der Maßnahme wird ohne Ausbaukosten auf etwa 200.150 € brutto geschätzt. Er wird mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 70 % bezuschusst. Die Refinanzierung dieser Fördermittel steht aber unter dem Vorbehalt der späteren Anerkennung und Bewilligung der Gesamtmaßnahme mit derzeit kalkulierten Gesamtkosten von rund 1.134.440 € brutto. Der Kostenaufwand umfasst a) die Arbeit eines interdisziplinären Planungsteams (rund 81 % der Planungskosten) b) Sicherheits- und Gesundheitskoordination (rund 5 % der Planungskosten) c) die nicht von der Stadt zu erbringenden Dienst- und Sachleistungen zur Durchführung des Verfah- rens (sogenannte "Regiekosten") (rund 3,9 % der Planungskosten) d) Bauüberwachung Platz u. Umgebung (rund 10,1 % der Planungskosten) Der voraussichtliche Mittelbedarf für die Durchführung der Leistungsphasen 1-3, die im Jahre 2018 zum Abschluss kommen sollen, beläuft sich auf 56.274 € (netto) und 59.167 € (brutto). Die zur Um- setzung der Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-8-1009 "Starke Veedel – Marktplatz Neubrück", Teil- planzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen mit einem Betrag von 67.213 € berücksichtigt. Der fehlende Differenzbetrag in Höhe von 132.937 € wird im Rahmen der Bewirtschaftung aus dem Städ- tebauförderungsbudget (Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung, Finanzstelle 1502-0902-0-1200, Teil- planzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen) bereitgestellt. Insgesamt sind im Haushaltsplan 2016/2017 inklusive mittelfristiger Finanzplanung bisher 948.000 € für die Planung und den Ausbau veranschlagt. Die Differenz zu den derzeit kalkulierten Gesamtkos- ten von rund 1.134.440 € in Höhe von 186.440 € wird im Rahmen der Bewirtschaftung durch Weni- gerausgaben im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung gedeckt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 4 beigefügt. Anlagen Anlage 1 Betrachtungsraum "Platz an St. Adelheid" Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 12.11.2015 Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 20.12.2016 Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 1 Betrachtungsraum
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geplante Neubauten derKirchengemeinde St. Adelheid in die Umgestaltung einzu -EH]LHKHQGHV.LUFKHQJUXQGVWFN Spielplatz N Betrachtungsraum "Platz an Sankt Adelheid"LQ.|OQ1HXEUFN 0 5025 100150 Meter Anlage 1 0DVWDE
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3212/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.11.2017
- Erstellt
- 18.10.2017 11:23