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1390/2020

Versiegelung von Vorgärten

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 04.06.2020

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3770 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
AN/0494/2020 
Vorlagen-Nummer 
 1390/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 
 
Versiegelung von Vorgärten 
In der Bezirksvertretung Chorweiler hat in der Sitzung vom 07.05.2020 die Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen folgende Anfrage (AN0494/2020) gestellt: 
 
Fragen an die Verwaltung: 
 
1. Die Abwassergebühren der Stadt Köln richten sich lt. Abwassersatzung nach der versiegelten 
Fläche des Grundstücks, wie sieht es bei wassergebundenem Belag aus?   
 
2. Müssen nachträglich versiegelte oder wassergebundene Flächen angemeldet oder genehmigt 
werden? 
Wenn ja: 
a) Werden die Angaben seitens der STEB überprüft? 
b) Wie wirken sie sich auf die Abwassergebühren aus? 
 
Wenn nein: 
a) Plant die Stadt bzw. die STEB entsprechende Maßnahmen, um die mit der zunehmenden 
Versiegelung von Vorgärten verbundenen Kosten auf die Verursacher umzulegen bzw. diese 
zusätzlichen Versiegelungen i.S. des Klimaschutzes einzudämmen? 
b) Gibt es ein „Belohnungsprogramm“ für insektenfreundliche Vorgärten von Stadt, Land, Bund 
oder NGOs. 
 
Die Verwaltung teilt in Abstimmung mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB) hierzu folgen-
des mit: 
 
Zu Frage 1: 
Da es sich bei wassergebundenen Flächen um befestiget Flächen handelt, werden auch diese zu 
Niederschlagswassergebühren herangezogen. 
Bei den Abwassergebühren handelt es sich um Abwassergebühren der StEB Köln. Die StEB Köln 
erheben diese im eigenen Namen auf Basis der Abwassergebührensatzung der StEB Köln.  
 
Zu Frage 2: 
Änderungen der angeschlossenen Grundstücksfläche sind mitteilungspflichtig. Eine Genehmigungs-
pflicht der Flächen besteht nicht. 
 
Zu Wenn ja - Frage 2 a) 
Ja. Die Angaben werden durch die StEB Köln überprüft.

2 
 
Zu Wenn ja - Frage 2 b) 
Die neu festgestellten Berechnungsgrundlagen werden ab dem 01.des Folgemonats der Mitteilung 
der Niederschlagswassergebühr zugrunde gelegt. Ggfs. erfolgt eine rückwirkende Veranlagung im 
Rahmen des § 169 Absatz 2 Abgabenordnung bis zu vier Jahre vor dem Veranlagungsjahr.  
 
Zu Wenn nein - Frage 2 a) 
Die Stadt plant keine Maßnahmen, um die Kosten für die Versiegelung von bestehenden Vorgärten 
auf die Verursacher umzulegen oder deren Versiegelung einzudämmen. Bereits vor über 10 Jahren 
hatte das Stadtplanungsamt versucht, die Tendenz, in einigen Stadtteilen Vorgärten in Pkw-
Stellplatzflächen umzuwandeln aus gestalterischen Gründen zu verhindern. Eine entsprechende teil-
räumliche „Vorgartensatzung“ war in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgehoben worden. 
Zur Vermeidung einer Versiegelung bestehender Vorgärten müssten Bebauungspläne zur Bestands-
sicherung aufgestellt werden. Dies ist auch aufgrund des damit verbundenen hohen Dokumentations-
aufwandes von der Stadtverwaltung nicht leistbar. 
 
In Bebauungsplänen für neue Wohngebiete werden regelmäßig Begrünungsmaßnahmen für nicht 
überbaubare Fläche, mithin auch Vorgärten, festgesetzt. 
 
Zu Wenn nein - Frage 2 b) 
In Kooperation zwischen der Stadt Köln und den StEB Köln werden intensive Maßnahmen zur Aufklä-
rung über die Folgen der Flächenbefestigungen und –versiegelungen durchgeführt. Zur Förderung 
entsprechender Maßnahmen wurde das Förderprogramm „GRÜNhoch3“ ins Leben gerufen. Das 
Programm bietet Beratungen zum Thema an und fördert den Rückbau von versiegelten und verschot-
terten Flächen mit finanziellen Zuschüssen. Auf Maßnahmen zur Erhöhung der Artenvielfalt bei der 
Umgestaltung wird hingewiesen und bei Umsetzung erhalten Antragsteller einen zusätzlichen Bonus. 
 
Neben GRÜNhoch3 gibt es seit 2011 das „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ vom Bundesamt für 
Naturschutz (BfN).

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1390/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.06.2020
Erstellt
11.05.2020 14:49