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V/1056/2004

Bebauungsplan Nr. 491: Stubengasse / Loerstraße

Vorlage 28.12.2004

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2005, TOP 20.1.1

Anlage Übersichtsplan

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Beschlussvorlage

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Anlage Übersichtsplan

32 Zeichen

Anlage
zur Vorlage Nr. 1056/2004

Beschlussvorlage

2937 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 491: Stubengasse /  Loerstraße 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.01.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
27.01.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
09.02.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
09.02.2005 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich Stubengasse / Loerstraße ist gemäß §  2 (1) Baugesetzbuch in Verbindung mit § 
12 Baugesetzbuch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der 
baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster 
Flur: 9, Teil des Flurstücks 379  
Flur: 12, Teile der Flurstücke 488, 512, 520 
 
Auf die frühzeitige Bürgerunterrichtung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch wird verzichtet. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis ge nommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Einleitung des 
Bebauungsplanverfahrens keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
Zur beabsichtigten Bebauung des Stubengassenparkplatzes hat der Rat auf der Grundlage der 
Vorlage Nr. 531/2004 die Empfehlung ausgesprochen, das Konzept des Bewerberteams HARPEN 
AG / Architekten Prof. Kasper und Fritzen + Müller-Giebeler umzusetzen.  
 
Um dieses Projekt realisieren zu können ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. 
Gleichzeitig ist der für diesen Bereich bislang rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 425 aufzuheben. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1056/2004 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr  Hülk 
Ruf: 
492 61 21 / 61 90 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.12.2004 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Mit dem vorstehenden Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 
491 soll das Cityprojekt „Stubengasse + Umfeld“ fortgeführt und planungsrechtlic h eingeleitet wer-
den. 
 
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zur Zeit erstellt und soll vor den 
Sommerferien den parlamentarischen Gremien zur Beratung vorgelegt werden. Anschließend soll 
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. 
 
Von der frühzeitigen Bürgerunterrichtung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch wird abgesehen da das 
Projekt in den Planungsforen Anfang 2003 umfassend öffentlich diskutiert wurde. Ferner wurden 
die Wettbewerbsergebnisse in einer Ausstellung im Juni 200 4 vorgestellt sowie in der Presse au s-
führlich dargestellt. Während der folgenden öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorh aben-
bezogenen Bebauungsplanes besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit der u mfas-
senden Information über die Ziele u nd den Zweck des Planverfahrens sowie die Möglichkeit, Ste l-
lungnahmen vorzutragen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

25.01.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.01.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2005 Hauptausschuss
TOP 15.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2005 Rat
TOP 20.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bebauungsplan Nr. 491 (amtlicher Umring) amtlich

Bebauungsplan Nr. 491

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Stubengasse / Loerstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1056/2004
Typ
Vorlage
Datum
28.12.2004
Erstellt
06.10.2020 14:37