V/1056/2004
Bebauungsplan Nr. 491: Stubengasse / Loerstraße
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Anlage Übersichtsplan
32 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. 1056/2004
Beschlussvorlage
2937 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Bebauungsplan Nr. 491: Stubengasse / Loerstraße Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 25.01.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 27.01.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.02.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.02.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Für den Bereich Stubengasse / Loerstraße ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster Flur: 9, Teil des Flurstücks 379 Flur: 12, Teile der Flurstücke 488, 512, 520 Auf die frühzeitige Bürgerunterrichtung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch wird verzichtet. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis ge nommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Zur beabsichtigten Bebauung des Stubengassenparkplatzes hat der Rat auf der Grundlage der Vorlage Nr. 531/2004 die Empfehlung ausgesprochen, das Konzept des Bewerberteams HARPEN AG / Architekten Prof. Kasper und Fritzen + Müller-Giebeler umzusetzen. Um dieses Projekt realisieren zu können ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Gleichzeitig ist der für diesen Bereich bislang rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 425 aufzuheben. Vorlagen-Nr.: V/1056/2004 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Hülk Ruf: 492 61 21 / 61 90 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 30.12.2004 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Mit dem vorstehenden Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 491 soll das Cityprojekt „Stubengasse + Umfeld“ fortgeführt und planungsrechtlic h eingeleitet wer- den. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zur Zeit erstellt und soll vor den Sommerferien den parlamentarischen Gremien zur Beratung vorgelegt werden. Anschließend soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Von der frühzeitigen Bürgerunterrichtung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch wird abgesehen da das Projekt in den Planungsforen Anfang 2003 umfassend öffentlich diskutiert wurde. Ferner wurden die Wettbewerbsergebnisse in einer Ausstellung im Juni 200 4 vorgestellt sowie in der Presse au s- führlich dargestellt. Während der folgenden öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorh aben- bezogenen Bebauungsplanes besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit der u mfas- senden Information über die Ziele u nd den Zweck des Planverfahrens sowie die Möglichkeit, Ste l- lungnahmen vorzutragen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bebauungsplan Nr. 491 (amtlicher Umring) amtlich
Bebauungsplan Nr. 491
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Stubengasse / Loerstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1056/2004
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 28.12.2004
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37