4147/2023/1
Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Mülheim
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 4147/2023/1 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Mülheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt das angehängte Fahrradstraßenkonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der darin ausgewiesenen Fahrradstraßen im Stadtbezirk Mülheim. Die Bezirksvertretung beschließt zudem, die Straße „Johannesweg“ nachträglich als grüne Verbindung mit in das Radverkehrshauptnetz Mülheim aufzunehmen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.05.2025 2 Begründung: Am 04.03.2024 hat die Bezirksvertretung Mülheim die Beschlussvorlage zum Fahrradstraßen- konzept Mülheim (4147/2023) abgelehnt und gleichzeitig einen Änderungsantrag (AN/0364/2024) beschlossen. Das Fahrradstraßenkonzept für Mülheim gilt somit aktuell for- mell als „nicht beschlossen“. Dies führt dazu, dass für die Planung von Fahrradstraßen im Be- zirk Mülheim derzeit keine konzeptionelle Grundlage existiert. Ausgenommen hiervon sind ge- plante Fahrradstraßen auf den rechtsrheinischen RadPendlerRouten, da für diese bereits ein Konzept beschlossen wurde. Der oben beschriebene Zustand, nämlich die aktuell fehlende konzeptionelle Grundlage, wirkt sich nachteilig auf die weitere Fahrradstraßenplanung aus. Insbesondere die Möglichkeit, Fahrradstraßen auf Grundlage einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entsprechend §45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 Var. 2 der Straßenverkehrsordnung (kurz StVO) anzuordnen, entfällt. Ein von der Bezirksvertretung verabschiedetes Fahrradstraßenkonzept würde die geeignete Grundlage für jegliche Straßenraumumgestaltungen auf den in Rede stehenden Abschnitten und Planungssicherheit bieten. Umfängliche Informationen zur Erarbeitung und Begründung des Konzepts lassen sich der ur- sprünglichen Beschlussvorlage (4147/2023) entnehmen. Im Folgenden möchte die Verwaltung auf den oben angesprochenen Änderungsantrag der Bezirksvertretung thematisch eingehen und wie folgt Stellung nehmen. Der Antrag enthält zwei Punkte: 1. „Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, vor der Umwandlung einzelner Stra- ßen hin zu Fahrradstraßen die Bezirksvertretung Köln-Mülheim in jedem Einzelfall über die jeweiligen Vorhaben zu informieren und die Zustimmung der Bezirksvertre- tung vorher einzuholen.“ 2. „Des Weiteren ist vor der Umwandlung hin zu Fahrradstraßen in jedem Einzelfall die Öffentlichkeit vorab zu informieren und zu beteiligen.“ Zu Pkt. 1: Mit dem heute vorliegenden Beschluss für das Fahrradstraßenkonzept Mülheim wird das Kon- zept verabschiedet und die Verwaltung mit der Planung von Fahrradstraßen im Bezirk Mül- heim beauftragt. Bezüglich der Umsetzung der im Konzept enthaltenen Fahrradstraßen hält sich die Verwaltung an die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln. Zu Pkt. 2: Bei Beschlussvorlagen wird von der Verwaltung stets die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung (als Anlage 1) beigefügt. Darin wird von dem zuständigen Fachamt erläutert, ob bzw. in wel- cher Form eine Beteiligung (entsprechend Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung) vorgeschlagen wird. Die Bezirksvertretung kann durch einen Beschluss oder einen Änderungsantrag hierauf Einfluss nehmen. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Das Fahrradstraßenkonzept Mülheim bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen der Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von Fahrradstraßen im Bezirk Mülheim. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Al- ternative zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Fahrradstraßenkonzept Mülheim
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Beteiligung von Fachverbänden und Initiativen hat im Runden Tisch Radverkehr stattgefunden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Fahrradstrassenkonzept Muelheim
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Fahrradstraßenkonzept Bestand Fahrradstraße Potenzielle Fahrradstraße mit Abstimmungsbedarf Prinzipiell als Fahrradstraße geeignet Radverkehrshauptnetz Gelbes Netz Grünes Netz Grünes Netz (geplant) straßenunabhängige Verbindung Fahrradstraßenkonzept Mülheim Anlage 2 Stand: 15.12.2023 © Stadt Köln und Regionalverband Ruhr, dl-de/by-2-0, Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS-Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und © OpenStreetMap-Mitwirkende (License: ODbL). Stand: Januar 2023 Hintergrundkarte: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4147/2023/1
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 22.04.2025
- Erstellt
- 31.03.2025 11:25