Einrichtung Zebrastreifen auf der Hauptstraße, Widdersdorf
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1392/2019 vom 17.10.2019
Stand: Am 04.11.2019 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Antrag der CDU-Fraktion
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KölnCDU ________________________________________________________ CDU Fraktion, Bezirksvertretung Lindenthal, Aachener Straße 220, 50931 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, den 10. Oktober 2019 Antrag Einrichtung Zebrastreifen auf der Hauptstraße, Widdersdorf Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag der CDU Fraktion auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 04. November zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt, einen weiteren Zebrastreifen auf der Widdersdorfer Hauptstraße, kurz vor dem „Haus Rath“ zu errichten (siehe Lageplan). Begründung: Auf der bezeichneten Höhe der Hauptstraße kreuzt ein sehr gut ausgebauter und rege genutzter Fuß- und Radweg. Das Queren der Hauptstraße ist insbesondere zu den Stoßzeiten schwierig und auch gefährlich, denn trotz vorhandener 30er Zone wird häufig schneller gefahren. Ein Zebrastreifen würde nicht nur die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöhen, sondern hoffentlich auch das Fahrverhalten positiv beeinflussen. Mit freundlichen Grüßen gez. Marliese Berthmann Svenja Führer -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/1392/2019 Stand: 04.01.2024 Sachstandsbericht Einrichtung Zebrastreifen auf der Hauptstraße, Widdersdorf Antrag der CDU-Fraktion Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, einen weiteren Zebrastreifen auf der Widdersdorfer Hauptstraße, kurz vor dem „Haus Rath“ zu errichten (siehe Lageplan). Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Von Seiten des Gesetzgebers müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen, um einen Fuß- gängerüberweg einrichten zu lassen. Dazu gehört u.a. das auf beiden Straßenseiten ein befestigter Gehweg vorhanden ist. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Außerdem muss aus Gründen des Verkehrsflusses ein gewisser Abstand zwischen zwei Fuß- gängerüberwegen vorhanden sein, der nicht unter 200 m liegen darf. Im Fall der Hauptstraße würde der Fußgängerüberweg am Kreisverkehr Hauptstraße/ Unter Linden nur 100 m betragen. Aus den vorgenannten Gründen ist es nicht möglich im Bereich Hauptstraße, kurz vor dem „Haus Rath“ einen Fußgängerüberweg einzurichten.
Beratungsverlauf
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04.11.2019
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.9, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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