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AN/1392/2019

Einrichtung Zebrastreifen auf der Hauptstraße, Widdersdorf

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 17.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.11.2019, TOP 8.1.9

Antrag der CDU-Fraktion

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Sachstandsbericht BV

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Antrag der CDU-Fraktion

1224 Zeichen

KölnCDU ________________________________________________________  CDU Fraktion, Bezirksvertretung Lindenthal, Aachener Straße 220, 50931 Köln    Frau Bezirksbürgermeisterin  Helga Blömer-Frerker   Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker        Köln, den 10. Oktober 2019  Antrag Einrichtung Zebrastreifen auf der Hauptstraße, Widdersdorf  Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  wir bitten Sie, folgenden Antrag der CDU Fraktion auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 04. November zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt, einen weiteren Zebrastreifen auf der Widdersdorfer Hauptstraße, kurz vor dem „Haus Rath“ zu errichten (siehe Lageplan).  Begründung: Auf der bezeichneten Höhe der Hauptstraße kreuzt ein sehr gut ausgebauter und rege genutzter Fuß- und Radweg. Das Queren der Hauptstraße ist insbesondere zu den Stoßzeiten schwierig und auch gefährlich, denn trotz vorhandener 30er Zone wird häufig schneller gefahren. Ein Zebrastreifen würde nicht nur die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöhen, sondern hoffentlich auch das Fahrverhalten positiv beeinflussen.  Mit freundlichen Grüßen  gez. Marliese Berthmann    Svenja Führer

Sachstandsbericht BV

1091 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1392/2019
Stand: 04.01.2024 
Sachstandsbericht  
Einrichtung Zebrastreifen auf der Hauptstraße, Widdersdorf 
Antrag der CDU-Fraktion 
Beschluss:  
Die Verwaltung wird beauftragt, einen weiteren Zebrastreifen auf der Widdersdorfer  
Hauptstraße, kurz vor dem „Haus Rath“ zu errichten (siehe Lageplan). 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Von Seiten des Gesetzgebers müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen, um einen Fuß-
gängerüberweg einrichten zu lassen. 
Dazu gehört u.a. das auf beiden Straßenseiten ein befestigter Gehweg vorhanden ist. Dies ist 
vorliegend nicht der Fall.  
Außerdem muss aus Gründen des Verkehrsflusses ein gewisser Abstand zwischen zwei Fuß-
gängerüberwegen vorhanden sein, der nicht unter 200 m liegen darf.  
Im Fall der Hauptstraße würde der Fußgängerüberweg am Kreisverkehr Hauptstraße/ Unter 
Linden nur 100 m betragen.  
Aus den vorgenannten Gründen ist es nicht möglich im Bereich Hauptstraße, kurz vor dem 
„Haus Rath“ einen Fußgängerüberweg einzurichten.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Aachener Straße 220
  • Hauptstraße
  • Unter Linden
  • Straße 22
  • Haus Rath

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Details

Aktenzeichen
AN/1392/2019
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
17.10.2019
Erstellt
17.10.2019 07:50