1387/2025
Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse - weiteres Vorgehen und Sachstand
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 09.05.2025 1387/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 13.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 19.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse - weiteres Vorgehen und Sachstand Die Verwaltung hat am 30.04.2025 den Antrag auf Aufnahme in den aktuellen ÖPNV-Be- darfs-plan mittels Übergangsregelung bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Gegenstand des Antrags ist das Gesamtprojekt „Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse“ mit der Tun- nellösung in der Innenstadt gemäß des ersten Beschlusspunktes zum Ratsbeschluss vom 3. April 2025 (AN/0332/2025). Über Anträge zur Aufnahme in die Übergangsregelung des ÖPNV-Bedarfsplan stellt das Land NRW mit dem Verkehrsausschusses des Landes NRW Einvernehmen her (Vorlage 18/2181). Die Befassung im Landtag erfolgt auf Grundlage eines Beschlusses des Regionalrates Köln, welcher durch die Bezirksregierung Köln eingebracht wird. Die Anmeldung der Stadt Köln erfolgte fristwahrend für die nächste Sitzung des Regionalra- tes des Regierungsbezirks Köln am 16.05.2025. Die erforderliche Beschlussvorlage (RR 17/2025) ist der Tagesordnung zu entnehmen. Sollte der Regionalrat wie vorgeschlagen be- schließen, wäre die nächste mögliche Sitzung des Verkehrsausschusses des Landes NRW, in dem über die Aufnahme des Projektes in den ÖPNV-Bedarfsplan entschieden werden könnte, am 18.06.2025. Im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs, welches am 14.04.2025 zwischen der Stadt Köln und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) stattfand, hat das MUNV seine Prüfung des Antrags nach einer Beschlussfassung des Regionalrates sowie die Abgabe einer Beschlussempfehlung für den Verkehrsausschuss des Landes angekündigt. Im Termin mit dem MUNV wurde festgehalten, dass für den Fall, dass im Rahmen der Über- gangsregelung keine Aufnahme in den aktuellen ÖPNV-Bedarfsplan möglich sein sollte, si- chergestellt ist, dass die Maßnahme in das Regelverfahren für die Neuaufstellung des Bedarf- splans übernommen wird. Bei einer Aufnahme der Maßnahme in das Regelverfahren erfolgt die finale Entscheidung über die Aufnahme in den neuen ÖPNV-Bedarfsplan laut MUNV vo- raussichtlich Ende 2027 mit einem Landtagsbeschluss über den Bedarfsplan. Aus Sicht des Landes ergäbe sich mit der Anmeldung über das Regelverfahren der Vorteil, dass eine metho- dische Vergleichbarkeit aller Maßnahmen in NRW erreicht würde. Die vom Rat beauftragten 2 Prüfungen gemäß Ziffer 2 des Beschlusses werden unabhängig zum Anmeldeprozess der ge- planten Tunnelvariante für die Übergangsregelung des Bedarfsplans NRW im Nachgang erfol- gen. Die folgenden Schritte sind von Seiten der Verwaltung als nächstes vorgesehen: - Beauftragung der Prüfaufträge an die Generalplaner - Überprüfung der technischen Machbarkeiten, Erstellung von Kostenprognosen und Abschätzung NKU für die Änderungen aus den Beschlüssen AN/0332/205 und AN/0330/2025 - Abstimmung der Änderungen mit dem MUNV - Information der politischen Gremien - (teilweise) Wiederholung der Lph 2 HOAI Im Falle einer technischen Machbarkeit und unter der Voraussetzung einer Zustimmung des Zuwendungsgebers werden die Änderungen planerisch weiterverfolgt und dem Rat zum Be- schluss vorgelegt. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1387/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.05.2025
- Erstellt
- 06.05.2025 10:53