Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Porz vom 01.09.2024 (AN/1163/2024) betreffend "Abriss des Brückenbauwerks Gilgaustraße"
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3814/2024 vom 02.12.2024
Stand: Am 05.12.2024 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/66/664-7 Vorlagen-Nummer 3814/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.12.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Porz vom 01.09.2024 (AN/1163/2024) betreffend "Abriss des Brückenbauwerks Gilgaustraße" Die Bezirksvertretung Porz bittet um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. „Wurde der Abriss des Brückenbauwerks "Gilgaustraße" durch die Stadt Köln genehmigt?“ Antwort der Verwaltung: Der Abbruch des Brückenbauwerkes ‚Gilgaustraße‘ ist nicht durch die Stadt Köln zu genehmi- gen. Der Abbruch von baulichen Anlagen ist seit einigen Jahren durch die Landesbauordnung (BauO NRW) verfahrensfrei gestellt. Da die Brücke nicht Teil des gewidmeten Straßenlands ist, kommt der Abriss faktisch auch keiner Teileinziehung gleich, woran die Stadt Köln ggfs. nach Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) zu beteiligen gewesen wäre. Die an der Straße beteiligten Flurstücke sind auch nicht fiskalisches Eigentum der Stadt. 2. Falls dies der Fall ist: „Welches städtische Gremium hat dem Abriss vorab zugestimmt?“ Antwort der Verwaltung: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. „Warum wurde die BV Porz zuvor nicht angehört und um Zustimmung gebeten?“ Antwort der Verwaltung: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. „Wie wird nach einem möglichen Abriss der Brücke die Sicherheit in dem Gebiet sichergestellt, das weder zu Fuß noch mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann, und hat - ergänzend dazu - die Feuerwehr dem Abriss ebenfalls zugestimmt?“ 2 Antwort der Verwaltung: Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Arbeit der Feuerwehr, da der Bereich von Norden erreichbar ist und eine Zufahrt über das nicht städtische Gelände als Fahrweg für die Feuerwehr ausscheidet. Da es sich bei der Fläche um ein Naturschutzgebiet handelt (ehem. Kiesgrube mit See) ist der Zugang stark beschränkt bzw. nicht gewünscht. 5. “Entstehen für die Stadt Köln nach einem Abriss durch die schlechtere Erreichbarkeit Mehrkosten und - falls ja - werden diese von der Autobahn GmbH erstattet?“ Antwort der Verwaltung: Es ist aus Sicht der Verwaltung nicht erkennbar, dass durch den Abriss der Brücke Mehrkos- ten für die Stadt Köln entstehen. Des Weiteren ist die Antwort zu Frage 4 zu beachten.
Beratungsverlauf
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05.12.2024
TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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