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3814/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Porz vom 01.09.2024 (AN/1163/2024) betreffend "Abriss des Brückenbauwerks Gilgaustraße"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.12.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 05.12.2024, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2389 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-7 
 
Vorlagen-Nummer 
 3814/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.12.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV 
Porz vom 01.09.2024 (AN/1163/2024) betreffend "Abriss des Brückenbauwerks 
Gilgaustraße" 
 
Die Bezirksvertretung Porz bittet um Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. „Wurde der Abriss des Brückenbauwerks "Gilgaustraße" durch die Stadt Köln 
genehmigt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Abbruch des Brückenbauwerkes ‚Gilgaustraße‘ ist nicht durch die Stadt Köln zu genehmi-
gen. Der Abbruch von baulichen Anlagen ist seit einigen Jahren durch die Landesbauordnung 
(BauO NRW) verfahrensfrei gestellt. Da die Brücke nicht Teil des gewidmeten Straßenlands 
ist, kommt der Abriss faktisch auch keiner Teileinziehung gleich, woran die Stadt Köln ggfs. 
nach Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) zu beteiligen gewesen wäre. Die an der 
Straße beteiligten Flurstücke sind auch nicht fiskalisches Eigentum der Stadt. 
 
 
2. Falls dies der Fall ist: „Welches städtische Gremium hat dem Abriss vorab 
zugestimmt?“  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Siehe Antwort zu Frage 1. 
 
 
3. „Warum wurde die BV Porz zuvor nicht angehört und um Zustimmung gebeten?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Siehe Antwort zu Frage 1. 
 
 
4. „Wie wird nach einem möglichen Abriss der Brücke die Sicherheit in dem Gebiet 
sichergestellt, das weder zu Fuß noch mit Kraftfahrzeugen erreicht werden 
kann, und hat - ergänzend dazu - die Feuerwehr dem Abriss ebenfalls 
zugestimmt?“

2 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Arbeit der Feuerwehr, da der Bereich von 
Norden erreichbar ist und eine Zufahrt über das nicht städtische Gelände als Fahrweg für die 
Feuerwehr ausscheidet.  
Da es sich bei der Fläche um ein Naturschutzgebiet handelt (ehem. Kiesgrube mit See) ist der 
Zugang stark beschränkt bzw. nicht gewünscht. 
 
 
5. “Entstehen für die Stadt Köln nach einem Abriss durch die schlechtere 
Erreichbarkeit Mehrkosten und - falls ja - werden diese von der Autobahn GmbH 
erstattet?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es ist aus Sicht der Verwaltung nicht erkennbar, dass durch den Abriss der Brücke Mehrkos-
ten für die Stadt Köln entstehen. Des Weiteren ist die Antwort zu Frage 4 zu beachten.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3814/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.12.2024
Erstellt
28.11.2024 06:22