1565/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Planungen zur Fahrradstraße in der Kopernikusstraße“ Aktenzeichen 46/23
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Anlage 2 Eingabe
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E-Mail: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden der Stadt Köln (per E-Mail) Fahrradbeauftragter Stadt Köln (cc per E-Mail) Köln, den Eingabe der Bürgerinitiative Buchforst Mobil zur RadPendlerRoute (RPR) Bergisch-Gladbach / Köln, hier Planungen in der Kopernikusstraße Sehr geehrte Damen und Herren, wir reichen diese Eingabe als Anregung nach § 24 GO NRW ein. Aufgrund der voraussichtlichen Behand- lung der Kopernikusstraße in einer Verwaltungsvorlage in einer der nächsten Sitzungen der BV9 ist die Angelegenheit etwas eilbedürftig. Wir hatten als BI Buchforst Mobil bereits mit unserer Eingabe zur RPR vom 28.02.2022 konstruktive Vor- schläge aus der Bürger*innenschaft eingebracht. Auf der Veranstaltung im Herbst 2022 in Rösrath ha- Zusammenfassung Die BI Buchforst Mobil hat Vorschläge zur RadPendlerRoute (RPR) Bergisch-Gladbach/Köln, insbe- sondere zur Planung in der Kopernikusstraße, eingebracht. Die BI begrüßt hier die Planung einer Fahrradstraße mit einem Multifunktionsstreifen auf der Südseite, kritisiert aber, dass die verein- barten Planungsgrundsätze zur RPR nicht eingehalten werden. So werden von der Stadt Schräg- parkplätze ohne Sicherheitstrennstreifen geplant und die Stadt sieht keine Maßnahmen gegen den Durchgangsverkehr vor. Die BI fordert Schilder 277.1 zum Überholverbot von Radfahrenden auf der gesamten Kopernikus- straße und die Markierung der Parkplätze als Schrägparker. Die BI fordert insbesondere, das End- stück der Kopernikusstraße als abgepollerte Fahrradstraße auszuweisen, um die gefährliche Kreu- zungssituation an der Heidelberger Straße zu entschärfen und Durchgangsverkehr zu vermindern. Hierbei soll auch die Einbahnstraße Kirchhoffstraße gedreht werden und auf der Heidelberger Straße an der Kreuzung Tempo 30 eingeführt werden. Alternativ wird ein Einbahnstraßenkonzept im Bereich der Grundschule als Maßnahme gegen den Durchgangsverkehr vorgeschlagen. Die Vor- schläge ermöglichen eine schnelle und kostengünstige Realisierung von 2,5 km der RPR ohne bau- liche Maßnahmen. Seite 2 ben wir mit Freude vernommen, dass die Kopernikusstraße durch das Team des Fahrradbeauftragten als Fahrradstraße geplant wird. Das begrüßen wir grundsätzlich und hoffen auf eine schnelle Umsetzung. Wir haben unsere Eingabe so gestaltet, dass die Planungen der Verwaltung nur ergänzt und nicht geän- dert werden müssen. Daher führt unsere Eingabe zu keiner Verzögerung. Wir gehen davon aus, dass die kommende Entscheidung, nachdem der Verlauf der Route für diesen Bereich feststeht, die groben Planungsgrundsätze festlegen soll (Art der Führung und Querschnitte). Wir behalten uns weitere Stellungnahmen vor zur Detailgestaltung der Gefahrenschwerpunkten wie z.B. den Einfahrten zur Schule und den KiTas. Gemäß den Unterlagen im Workshop war eine Fahrradstraße mit einem normalen Gehweg auf der Süd- seite (Entfall des illegalen, halbseitigen Gehwegparkens, trotz Grundschule, 3 KiTas, Altenheim und Spielplätzen) und der Beibehalt der Schrägparker auf der Nordseite vorgesehen. Wir hatten daraufhin in einer Mail an den Fahrradbeauftragten vom 03.11.2022 noch einige aus unserer Sicht wichtige Grunds- ätze für die Kopernikusstraße formuliert. Wir verweisen erneut auf die von 9 Gemeinden und Kreisen im Rechtsrheinischen unterschriebenen Planungsgrundsätze, wonach in Fahrradstraßen Schrägparkplätze auf der RadPendlerRoute nicht zulässig sind. Hier bleibt es jedenfalls bei unserer Forderung, dass die Parkplätze als Schrägparker markiert werden müssen, da sonst auch quer geparkt wird, was noch ge- fährlichere Ausparkvorgänge zur Folge hat. Die Planungen der Stadt halten nicht einmal die vereinbarten Planungsgrundsätze ein. Dabei handelt es sich bei den Planungsgrundsätzen bereits um Abstriche zum Standard von Radschnellverbindungen! Wir verweisen auf folgende Auszüge aus den Planungsgrundsätzen: • „Hohes subjektives Sicherheitsgefühl. Vermeiden von Situationen, in denen sich Radfahrende gefährdet oder überfordert fühlen.“ • „Um den Durchgangsverkehr von Kfz zu vermeiden, sollten flankierende Maßnahmen (z. B. ge- genläufige Einbahnstraßen, Diagonalsperren etc.) getroffen werden. Bei der Bemessung der hier dargestellten Breiten sind die Begegnungsfälle zwischen Radfahrenden und Kfz sowie Abstände zum ruhenden Verkehr ausschlaggebend.“ (Zitat jeweils S. 7 der Planungsgrundsätze) Aus S. 15 des Planungsleitfadens ergeben sich zudem die für die Kopernikusstraße (Fahrradstraße inner- orts mit Kfz-Verkehr in beide Fahrtrichtungen) vereinbarten Grundsätze: Seite 3 • „Sicherheitstrennstreifen: ≥ 0,50 oder 0,75 m zum ruhenden Verkehr in Längsaufstellung je nach Häufigkeit der Parkwechselvorgänge“ • „Flankierende Maßnahmen (z. B. gegenläufige Einbahnstraßen, Diagonalsperren etc.) zur Redu- zierung des Kfz-Durchgangsverkehrs“ • „Verzicht auf Schräg- oder Senkrechtparkstände (VwV StVO)“ (Zitate jeweils S. 15 der Planungs- grundsätze) Die Stadt plant, alle hier zitierten Planungsgrundsätze nicht einzuhalten. Aufgrund dieser eklatanten Abstriche zu Lasten der Sicherheit des Radverkehrs auf einer RadPendlerRoute sind auf diesem Ab- schnitt ergänzende Maßnahmen zu Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs erforderlich. Dazu gleich mehr. Wir begrüßen, dass in der neuen Planung auf der Südseite ein Multifunktionsstreifen realisiert werden soll. Dadurch wird das Gehwegparken verhindert. Allerdings führt dies zu einer Einengung auf 4,6 m, so dass dann wohl kein Sicherheitstrennstreifen zu den Schrägparkern realisiert werden kann. Das ist ein großer Kompromiss zu Lasten der Sicherheit des Radverkehrs entgegen den Normen und Regelwerken. Es ist schon traurig, dass selbst bei einer RadPendlerRoute in Köln jegliche Ausnahme zu Lasten des Rad- verkehrs de facto zur Regel gemacht wird. Zu diesem Straßenquerschnitt stellen wir daher hiermit die Forderung: Aufstellen von Schildern 277.1, Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen. Und zwar mit Geltung für die gesamte Kopernikusstraße in beide Richtungen. Bei einem Querschnitt von 4,6 m werden Überholvorgänge knapp legal möglich sein (0,5 m Abstand zu Schrägparkern, 0,6 m Fahrrad, 1,5 m Sicherheitsabstand, 2,0 m überholendes KfZ ergibt genau 4,6 m). Das Schild kann daher rechtlich aufgestellt werden. Das ist das Mindeste, was wir hier erwarten: Ein Seite 4 eindeutiges Signal an den KfZ, dass hier Überholvorgänge unerwünscht und mit dem Schild auch illegal sind. Ansonsten wird es zu gefährlichen Überholvorgängen kommen im Konflikt zwischen KfZ- Durchgangsverkehr, den Elterntaxen und dem in beiden Richtungen verkehrenden Radverkehr. Wir er- leben dort bei einem jetzt identischen Querschnitt aufgrund der halbseitigen Gehwegparker (5,6 m mi- nus halbes KfZ = 4,6 m) jetzt schon KfZ-Fahrer, die Fahrradfahrer*innen anhupen und mit aufheulenden Motoren überholen! Die Maßnahme ist erst recht dadurch erforderlich, dass durch die neue Vorfahrts- regelung und das perspektivische Entfernen der Aufpflasterungen der KfZ-Verkehr sogar beschleunigt werden wird! Außerdem sind aus unserer Sicht diese Planungen daher auch nur akzeptabel, wenn effektive, bauliche Maßnahmen gegen den Durchgangsverkehr ergriffen werden. Dass eine RadPendlerRoute entgegen den vereinbarten Planungsgrundsätzen (s.o.) mit KfZ-Durchgangsverkehr geplant wird, ist äußerst kri- tisch. Stand jetzt gehen wir davon aus, dass die Kopernikusstraße nach Osten bis zur Heidelberger Straße als Fahrradstraße mit KfZ oder Anlieger frei geplant werden soll. Die Kreuzung Heidelberger Straße mit der Kopernikusstraße ist jedenfalls auf Kölner Stadtgebiet die mit Abstand gefährlichste Stelle der RadPendlerRoute im Ist-Zustand. Zur Verdeutlichung einige Fotos: Seite 5 Hier wiederholen wir unsere Forderung, das Endstück auf ca. 60 m als reine, abgepollerte Fahrradstra- ße auszuweisen. Zur Illustration verweisen wir auf die Übersichten im Anhang. Hierbei handelt es sich um unsere Vorschläge aus dem Januar 2022, die wir auf das Wesentliche reduziert haben (also z.B. ohne Ampelanlage). Mit der Planung eines Multifunktionsstreifens und der Tatsache, dass hier eine lange, durchgezogene Kurve ist, darf hier auf der Fahrradstraße ohnehin nicht mehr geparkt werden. Auch ohne Multifunkti- onsstreifen ist es nicht legal möglich, hier noch Parkplätze zu markieren, da dann nur 3,6 m Fahrbahn verbliebe (bzw. sogar nur 3,1 m bei einem Sicherheitsstreifen wegen der Dooring-Gefahr). Denn die Mindestbreite beträgt laut Planungsgrundsätzen 4,6 m bei Zweirichtungsverkehr für KfZ und 4,0 m bei einer Einbahnstraße für KfZ. Daher entfällt auch kein einziger Parkplatz durch die Absperrung. Die jetzt dort abgestellten PKW stehen ohnehin alle illegal, da der Gehweg und die Grünfläche illegal zum Parken mitbenutzt werden. Der Schwimmbus bleibt trotzdem regelmäßig stecken und im Kreuzungsbereich wird zudem illegal an den abgesenkten Bordsteinen bis zum Radweg geparkt (siehe Fotos in der Anlage). Der Kreuzungsbereich ist aufgrund der hier viel zu großen Breite (siehe Fotos) ohnehin nicht für eine Seite 6 RadPendlerRoute oder Fahrradstraße geeignet und müsste eingeengt werden. Diese bauliche Maßnah- me ist bei unserem Vorschlag hingegen nicht erforderlich. Die Absperrung hätte einen massiven Vorteil für den Abbiegevorgang des Radverkehrs von Osten kom- mend in die Kopernikusstraße: Es würden 4 Fahrtmöglichkeiten für KfZ entfallen, denn bisher können KfZ an der Kreuzung in alle Richtungen ein- und ausfahren. Durch den Entfall dieser Fahrbeziehungen wäre die Kreuzungssituation für Radfahrende und Fußgänger*innen sehr viel besser zu erfassen. Dies hat uns auch der Fußverkehrsbeauftragte bei einem Veedelsspaziergang am 14.03.2023 bestätigt. Bis hier ggf. eine Ampel realisiert wird, erachten wir die Maßnahme also für zwingend. Ansonsten wird hier an der Einfahrt in eine Fahrradstraße eine Sicherheit suggeriert, die es de facto nicht gibt. Wir be- fürchten schwere Unfälle, wenn Radfahrende seit Kilometern über die bevorrechtigte RadPendlerRoute fahren, hier links in eine vermeintlich sichere Fahrradstraße abbiegen sollen und alle folgenden Dinge beachten müssen: • Kommt von hinten die Stadtbahn aus dem Tunnel? • Kommen von hinten KfZ mit 50 bis 70 km/h angefahren? • Was macht der Radfahrer hinter mir auf dem engen Hochbordradweg nach dem Tunnel, der ggf. gar nicht links abbiegen möchte, sondern geradeaus weiterfährt? • Kommt von gegenüber die Stadtbahn? • Kommen von gegenüber KfZ mit 50 bis 70 km/h? • Kommt von gegenüber ein Radfahrer auf dem Radweg hinter den Parkbuchten und Bäumen? • Kommt aus der Kopernikusstraße ein KfZ? Biegt das KfZ rechts oder links ab? • Kommt doch noch ein Radfahrer angefahren von gegenüber, den ich vorher ggf. hinterm Baum nicht gesehen habe? • Kommt mir jetzt am Ende doch noch ein KfZ in der engen, zugeparkten Kopernikusstraße entge- gen und ich muss stehenbleiben? Ergänzend soll auf diesem Abschnitt der Heidelberger Straße zur Erleichterung des Abbiegevorgangs von Radfahrenden Tempo 30 eingeführt werden. Wir hatten bereits Anfang 2022 dargelegt, wie sämtliche Straßen in diesem Bereich von Buchforst trotz- dem bequem für PKW und Lieferverkehr usw. erschlossen werden können. Die Maßnahmen sind zudem kostengünstig und schnell zu realisieren: Vorzugsvariante: Ostende der Kopernikusstr. als reine Fahrradstraße Ostende der Kopernikusstraße als reine, abgepollerte Fahrradstraße und Drehung der Einbahnstraße Kirchhoffstraße. Siehe Übersichten im Anhang. Hintergrund: Wenn die Einbahnstraße Kirchhoffstraße nicht gedreht wird, dürften KfZ nach wie vor von der Frankfurter Straße kommend (u.a. Durchgangsver- kehr) links in die Kirchhoffstraße abbiegen, ggf. die Kinder per Elterntaxi absetzen, weiter durchfahren Richtung Waldecker Straße und dort direkt wieder auf die Stadtautobahn auffahren. Es macht jedenfalls keinen Sinn, die Kopernikusstraße hier als Einbahnstraße Richtung Heidelberger Straße auszuweisen, da KfZ nach wie vor gerade mal 30 m weiter legal links in die Kirchhoffstraße abbie- gen könnten. Es müssen beide Straßen zusammen gedacht werden. Seite 7 Bei der Vorzugsvariante entsteht auf 60 m auch ein Stück lebenswerte Stadt. Hier könnten Kinder Fahr- radfahren lernen und sich selbständig im öffentlichen Raum bewegen. Quasi kostenlos und nebenbei könnte die Stadt einen Erlebnisraum schaffen. Die Stelle bietet sich aufgrund des unmittelbar angren- zenden Spielplatzes und der KiTa ideal dafür an. Durch den Multifunktionsstreifen würde sich automa- tisch eine sichere Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr ergeben. Alternative: Einbahnstraßen an der Grundschule Kopernikusstraße Wenn im Osten eine Einfahrt in die Kopernikusstraße oder Kirchhoffstraße erhalten bleibt, ist unser Vorschlag zu Einbahnstraßen im Bereich der Grundschule zwingend, um Durchgangsverkehr zu verhin- dern. Wir haben ein Einbahnstraßenkonzept vorgelegt (siehe beigefügter Anhang). Es handelt sich hier- bei um ein vereinfachtes, auf das Wesentliche reduzierte Einbahnstraßenkonzept im Vergleich zur Prä- sentation aus Januar 2022. Zusammenfassung der Forderungen Abschließend möchten wir festhalten, dass es für eine RadPendlerRoute nicht ausreicht, die Schilder „Fahrradstraße“ hinzustellen und die bisher geduldeten Falschparker ggf. nicht mehr zu dulden. Unsere Forderungen lauten daher zusammengefasst: • Markierung der Schrägparker auf der Nordseite • Multifunktionsstreifen auf der Südseite auf ganzer Länge, auch im Osten zwischen Kirchhoff- straße und Heidelberger Straße • Schilder 277.1 auf ganzer Länge und in beiden Richtungen • Maßnahmen gegen Durchgangsverkehr und zur Entschärfung der Kreuzung an der Heidelberger Straße: o Vorzugsvariante: 60 m reine Fahrradstraße im Osten, abgepollert und Drehung der Kirchhoffstraße (hierbei gehen im Vergleich zu einer Umsetzung als Fahrradstraße mit „KfZ frei“ keine Parkplätze verloren!) o Alternativ: Einbahnstraßen ab der Grundschule Richtung Osten und Westen zur jeweils ersten Kreuzung o Tempo 30 an der Heidelberger Straße Wenn diese Vorschläge umgesetzt werden, könnten auf den ersten Schlag mit dem bestehenden Elisa- beth-Schäfer-Weg, der neuen Ampelanlage Frankfurter Straße und Kopernikusstraße sogar 2,5 km der RadPendlerRoute sicher umgesetzt werden. Gerne können wir die Punkte in einem Fachgespräch vor Ort oder im Stadthaus besprechen. Mit freundlichen Grüßen BI Buchforst Mobil Anlage zum Schreiben vom 21.03.2023 • Überblick Ist-Zustand • Vorzugsvariante: 60 m reine Fahrradstraße • Alternative: Einbahnstraßenkonzept (Hinweis: Beide Varianten leicht vereinfacht im Vergleich zur Eingabe vom Januar 2022) Buchforst Mobil Ist-Zustand • Im Tunnel Hochbordradwege im Bestand • Überführung auf Kopernikusstr. zur Zeit Gefahrenschwerpunkt: • Keine Ampel, keine Mittelinsel • 2-4 Fahrstreifen mit Schienen • Keine sichere Querung für Rad- und Fußverkehr möglich • Raserstrecke für KfZ wegen geradliniger Führung, vierspuriger Straße und „Tunnelblick“, siehe Antrag zu Tempo 30 • Illegal zugeparkte Kopernikusstr. (Schulbus bleibt regelmäßig stecken) Buchforst Mobil 2Buchforst Mobil Vorzugsvariante: 60 m reine Fahrradstraße • Reine Fahrradstraße zwischen Heidelberger Str. und Kirchhoffstr., Absperrung für KfZ durch Poller • Dadurch kein Entfall von Parkplätzen, da diese dort in einer Fahrradstraße nicht legal angeordnet werden können (siehe Foto) • Erschließung für KfZ und Schulbus in allen Konstellationen weiter uneingeschränkt gewährleistet • Drehung Kirchhoffstr., um Durchgangsverkehr zu verhindern Vorhandene Hochbordradwege Fahrradstraße Poller Poller Buchforst Mobil 3 4 Alternative: Einbahnstraßenkonzept • Bestehende Führung: • Neue Einbahnstraßen: • Anlieger frei: • Ziele: • Weniger KfZ-Durchgangsverkehr • Vereinfachte Umsetzung Schulstraße • Alle Straßen für KfZ gut erreichbar (Parksuchverkehr bleibt gut möglich) • Ggf. weitere Straßen Anlieger frei • Ggf. Optimierung Begegnungsverkehr Cusanusstr. (auf 160 m de facto einspurig) Buchforst Mobil
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Wird im Rahmen der Beschlussvorlage zur Fahrradstraße Kopernikusstraße behandelt Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 1565/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – „Planungen zur Fahrradstraße in der Kopernikusstraße„ Aktenzeichen 46/23 Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Eingabe und schließt sich dem Verwaltungsvorschlag an, zunächst eine Fahrradstraße ohne darüber hinaus gehende Anpas- sungen des Einbahnstraßensystems oder Durchfahrtsperren einzurichten. Nach etwa einem Jahr soll evaluiert werden, wie sich die Verkehrssituation verändert hat. Bei entsprechendem Bedarf sind Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs zu prü- fen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bürgerinitiative Buchforst Mobil schlägt mehrere Anpassungen der Planung einer Fahr- radstraße in der Kopernikusstraße in Buchforst im Rahmen des Projekts RadPendlerRouten vor. Hierzu kann das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung folgende Rückmeldung geben: Zunächst ist festzuhalten, dass die Anmerkungen teilweise überholt sind, da die Planung nach intensiver Diskussion im Runden Tisch Radverkehr Mülheim bereits überarbeitet wurde und der Bezirksvertretung zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. So wurden bei- spielsweise der von der Initiative geforderte Sicherheitstrennstreifen zum Schrägparken sowie markierte Parkwinkel in den Parkbuchten ergänzt. Der Verwaltung ist bewusst, dass den Vorgaben aus dem Planungsleitfaden RadPendlerRou- ten nicht vollumfänglich entsprochen werden kann. Neben der Tatsache, dass Planung gene- rell ein Abwägen verschiedener Nutzungsansprüche an den Straßenraum untereinander erfor- dert und Kompromisse gefunden werden müssen, erschweren in diesem Fall die städtebauli- chen Gegebenheiten im Quartier eine Planung, die allen Ansprüchen an den Straßenraum ge- recht wird. So bietet die schmale Fahrbahn der Kopernikusstraße nur eingeschränkten plane- rischen Spielraum bei der Querschnittsgestaltung. Im Quartier herrscht zudem hoher Park- druck bei eingeschränkt vorhandenen Parkmöglichkeiten. Ziel der Fahrradstraßenplanung ist zunächst die größtmögliche Näherung an den RadPendler- Routen-Standard mit Fokus auf Sicherheit und Komfort für den Radverkehr. Es wurde eine Lösung erarbeitet, bei der das Schrägparken erhalten bleibt, die bislang quasi geduldeten Parkmöglichkeiten auf der Südseite jedoch entfallen. Aus Sicht der Verwaltung stellt diese Lö- sung einen guten Kompromiss dar, um den Parkdruck nicht zusätzlich zu verschärfen und dadurch möglicherweise neue Konfliktpunkte zu schaffen, gleichzeitig aber eine sichere Füh- rung des Radverkehrs und deutliche Verbesserung der Situation zu gewährleisten. Zu den konkreten Vorschlägen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Montage des Verkehrszeichens (VZ) 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen) entlang der Fahrradstraße: Das VZ 277.1 ist nach Aussage der Straßenverkehrsbehörde in diesem Fall nicht zulässig, denn gemäß § 45 Absatz 9 Straßen-Verkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Ver- kehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwin- gend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenige Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Zwingend geboten wäre es z.B., wenn dem mündigen Verkehrsteilnehmer die Verkehrssitua- tion für den Überholvorgang nicht eindeutig erkennbar wäre und dadurch eine Gefahrensitua- tion entstehen könnte. Das ist u.a. der Fall, wenn die Straße im weiteren Straßenverlauf deut- licher schmaler wird oder von der Nebenanlage ein Radweg in die Fahrbahn mündet. Das be- deutet, dass hierbei der frühzeitige Sichtbarkeitsgrundsatz von Verkehrssituationen zu berück- sichtigen ist. Zudem ist nach Maßgabe des § 5 StVO beim Überholvorgang von Radfahrern ein Mindestab- stand von 1,50 m einzuhalten. Somit existiert bereits, unabhängig von der Beschilderung, eine gesetzliche Regelung, die das sichere Überholen von Radfahrern gewährleistet. Des Weiteren 3 wäre das Anbringen eines Verkehrszeichens nach den Verwaltungsvorschriften der Straßen- verkehrsordnung (§§ 39 - 43 VwV-StVO) nicht vereinbar. Das bedeutet, dass Verkehrszei- chen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen sind. Für die Kopernikusstraße liegen die genannten Voraussetzungen (potentielle Gefahrensitua- tion) nicht vor. Eine schmale Fahrbahn an sich begründet nicht das Gebot nach § 45 Absatz 9 StVO. Aufgrund dessen kann somit für die Kopernikusstraße kein VZ 277.1 StVO angeordnet werden. Einbahnstraßen/Durchfahrtsperren: Nach interner Abstimmung mit der Abteilung Verkehrskonzepte wird auf den für Wohnstraßen vertretbaren Durchgangsverkehrsanteil verwiesen. Daher wird derzeit kein Handlungsbedarf für Kfz-Durchfahrtsperren und/oder Einbahnstraßenabschnitte gesehen. Gegen eine Drehung beispielsweise der Kirchhoffstraße spricht zudem, dass der Schleppkurven für Müllfahrzeuge sowie Reisebusse, die für den Schulbusverkehr genutzt werden, nicht gelingt. Die Verwaltung wird daher die Einrichtung der Fahrradstraße zunächst ohne zusätzliche Maßnahmen zur Re- duzierung des Durchgangsverkehrs vorschlagen. Das Verkehrsgeschehen soll nach Einrichtung der Fahrradstraße beobachtet werden. Sollte sich dabei herausstellen, dass sich der Durchgangsverkehr in nennenswertem Umfang erhöht haben sollte oder dass es zu anderen Konflikten zwischen Rad- und Kfz-Verkehr kommen sollte, wird die Verwaltung entsprechende Maßnahmen prüfen. Knotenpunkt Heidelberger Str./Kopernikusstraße: Da im Knotenpunktbereich Heidelberger Str./Kopernikusstraße eine signalisierte Querungs- stelle für Fußgänger geplant werden soll (AN/1408/2024), wurde dieser Bereich zunächst von der Planung ausgenommen. T30 auf der Heidelberger Straße: Die Straßenverkehrsordnung sieht innerorts ein Geschwindigkeitsniveau von 50 km/h vor. Eine Einzelbeschilderung mit Tempo 30 km/h ist nicht realisierbar, da es sich um eine Haupt- verkehrsstraße mit einer wichtigen Erschließungsfunktion für die anliegenden Quartiere han- delt. Hinzu kommt eine hohe Verkehrsbelastung. Eine streckenweise Begrenzung der Ge- schwindigkeit auf 30 km/h sehen die gesetzlichen Vorgaben nicht vor, da keine Eingänge zu schützenswerten Einrichtungen wie bspw. Schulen, Kitas oder Seniorenwohnheime unmittel- bar an der Straße gelegen sind. Die Verwaltung sieht in der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in vielen Fällen aber durchaus eine Möglichkeit, Lebensqualität zu schaffen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative “Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen “Tempo 30“ als Höchst- geschwindigkeit innerorts in bestimmten Straßen anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Mehr Informationen dazu sind unterwww.lebenswerte-staedte.de zu finden. Zurzeit ist die Verwaltung allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbe- dingungen einzuhalten. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet Bürgerinnen und Bürgern - insbesondere Pendlern - eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Bei- trag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 4 Anlage 2 Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1565/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.05.2025
- Erstellt
- 20.05.2025 09:30