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Änderungsantrag zu TOP 4.16 – Freigabe Mittel Open Air 2024, inkl. Sachstand - Entwicklung eines Konzeptes bzgl. „Open Air Kultur in Köln“

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/2135/2023 vom 28.11.2023

Stand: Am 28.11.2023 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Elfi-Scho-Antwerpes Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.11.2023 AN/2135/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 Änderungsantrag zu TOP 4.16 – Freigabe Mittel Open Air 2024, inkl. Sachstand - Entwicklung eines Konzeptes bzgl. „Open Air Kultur in Köln„ Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.16 in die Tagesordnung des Ausschus- ses für Kunst und Kultur am 28.11.2023 aufzunehmen: Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur 1. beschließt die Teil-Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 zugesetzten Mittel in Höhe von 100.000 Euro zum „Fonds Open-Air“ im Teil- ergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförde- rung, gemäß dem Finanzausschussbeschluss (AN/1728/2022) vom 30. September 2022. 2. beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des im Weiteren vorgestellten Kon- zepts zur Förderung des Open-Air-Angebots 2024. Der Satz: „Die Mittel werden zur Förderung der Errichtung und des Betriebs temporärer Open-Air-Bühnen (Infrastrukturförderung) eingesetzt.“ wird ge- strichen zugunsten der neu hinzukommenden Punkte 3 und 4. - 2 - 3. Neue Standorte im Stadtgebiet werden ebenso bzgl. möglicher Infrastruktur- förderungen berücksichtigt wie Standorte, an welchen Open Air-Kultur be- reits in den vergangenen Jahren stattfinden konnte. Ziel des Konzeptes muss vor allem auch die Förderung neuer Locations sein, ohne Beschränkung auf Flächen, die eine „rasche bauliche Genehmigung“ oder „Verfahrensfreiheit „erwarten lassen. 4. Ziel des Konzeptes ist vor allem auch eine Unterstützung und Förderung für Kulturschaffende, die neue Fläche identifizieren und entwickeln wollen und somit die Schaffung neuer Standorte. Somit ist auch die Entwicklung solcher Flächen zu fördern, die zunächst über Einzelgenehmigungen bespielt werden können. Begründung: Wenn eine Einschränkung der Flächen auf die bereits erprobten erfolgt, dann kann es keine Erweiterung und Weiterentwicklung geben. Ob baurechtliche Genehmigungen rasch zu be- kommen sind (etc.) oder nicht, lässt sich erst im Prozess feststellen, nicht vorab. Auch „ver- fahrensfreie“ Genehmigungen lassen sich erst im Prozess als gegeben erweisen. Ziel eines Konzeptes soll die Erweiterung bestehender Möglichkeiten sein. Die aufgeführten Kriterien können entsprechend nur als „kann“-Kriterien gewertet werden. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2023

    Ausschuss Kunst und Kultur

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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