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AN/2135/2023

Änderungsantrag zu TOP 4.16 – Freigabe Mittel Open Air 2024, inkl. Sachstand - Entwicklung eines Konzeptes bzgl. „Open Air Kultur in Köln“

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 28.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 28.11.2023

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2999 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende 
des Ausschusses Kunst und Kultur 
Frau Elfi-Scho-Antwerpes 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.11.2023 
 
AN/2135/2023 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 
 
Änderungsantrag zu TOP 4.16  – Freigabe Mittel Open Air 2024, inkl. Sachstand - 
Entwicklung eines Konzeptes bzgl. „Open Air Kultur in Köln„ 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.16 in die Tagesordnung des Ausschus-
ses für Kunst und Kultur am 28.11.2023 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur 
 
1. beschließt die Teil-Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 
2024 zugesetzten Mittel in Höhe von 100.000 Euro zum „Fonds Open-Air“ im Teil-
ergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförde-
rung, gemäß dem Finanzausschussbeschluss (AN/1728/2022) vom 30. September 
2022. 
 
2. beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des im Weiteren vorgestellten Kon-
zepts zur Förderung des Open-Air-Angebots 2024. 
 
Der Satz: „Die Mittel werden zur Förderung der Errichtung und des Betriebs 
temporärer Open-Air-Bühnen (Infrastrukturförderung) eingesetzt.“ wird ge-
strichen zugunsten der neu hinzukommenden Punkte 3 und 4.

- 2 - 
 
3. Neue Standorte im Stadtgebiet werden ebenso bzgl. möglicher Infrastruktur-
förderungen berücksichtigt wie Standorte, an welchen Open Air-Kultur be-
reits in den vergangenen Jahren stattfinden konnte. Ziel des Konzeptes muss 
vor allem auch die Förderung neuer Locations sein, ohne Beschränkung auf 
Flächen, die eine „rasche bauliche Genehmigung“ oder „Verfahrensfreiheit 
„erwarten lassen. 
 
4. Ziel des Konzeptes ist vor allem auch eine Unterstützung und Förderung für 
Kulturschaffende, die neue Fläche identifizieren und entwickeln wollen und 
somit die Schaffung neuer Standorte. Somit ist auch die Entwicklung solcher 
Flächen zu fördern, die zunächst über Einzelgenehmigungen bespielt werden 
können. 
 
 
 
 
Begründung:  
 
Wenn eine Einschränkung der Flächen auf die bereits erprobten erfolgt, dann kann es keine 
Erweiterung und Weiterentwicklung geben. Ob baurechtliche Genehmigungen rasch zu be-
kommen sind (etc.) oder nicht, lässt sich erst im Prozess feststellen, nicht vorab. Auch „ver-
fahrensfreie“ Genehmigungen lassen sich erst im Prozess als gegeben erweisen. Ziel eines 
Konzeptes soll die Erweiterung bestehender Möglichkeiten sein. Die aufgeführten Kriterien 
können entsprechend nur als „kann“-Kriterien gewertet werden.   
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller  
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

28.11.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2135/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
28.11.2023
Erstellt
28.11.2023 13:34