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2099/2023

Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Stolberger Straße/Geilenkircher Straße in Braunsfeld

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.12.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 29.01.2024, TOP 9.1.1

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www.spielart-laucha.de, Mail: info@spielart-laucha.de

Tel. 0049 (0) 3622/ 401120-0, Fax 00%

KletterBurg 4

‚Angebot Nr. 2022-08-20-1

M 1:100/ Format A 3

Ansicht

KletterBurg 4

‚Angebot Nr. 2022-08-20-1

M 1:100/ Format A 3
Projekt: Ksp. Stolberger Strasse, Köln & R
Fläche für Parkbänke Vogelnestschaukel

+++ Grobkonzept +++

Zuwegung 1 m -
Zufahrt Fläche für] Parkbänke

IZuwegung 2

N=—  m1:100

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5645 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 2099/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Stolberger Straße/Geilenkircher Straße in 
Braunsfeld  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des öffentli-
chen Spielplatzes Stolberger Straße/Geilenkircher Straße in Köln-Braunsfeld mit Gesamtkos-
ten in Höhe von ca. 120.000 € brutto durchzuführen. 
Die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan des Amtes für Kin-
der, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spiel-
plätze zur Verfügung. 
 
Alternative: Maßnahme wird nicht umgesetzt. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.01.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   120.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja 92.799,66€  0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen    Unterhal-
tung € 
b) Sachaufwendungen etc.    Unterhal-
tung € 
c) bilanzielle Abschreibungen   12.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   9.279,97 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
 
Der öffentliche Spielplatz Stolberger Straße/Geilenkircher Straße gegenüber der Gemein-
schaftsgrundschule Braunsfeld, befindet sich seit einigen Jahren in ausbaubedürftigem Zu-
stand. 
 
Auf dem Spielplatz stand eine große Spielanlage aus Holz. Diese musste von dem städti-
schen Spielplatzservice des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen aus Sicherheits-
gründen abgebaut werden. Eine umfangreiche Neugestaltung ist erforderlich. 
 
Der gesamte Spielplatz, abgesehen von den Flächen, die mit Sträuchern und Bäumen den 
Spielplatz in den Randbereichen umgeben, wird überarbeitet. Zurzeit ist die Spielaktionsfläche 
mit Kies aufgefüllt. Im Rahmen der Umgestaltung wird der Kies vom Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen entsorgt und die Fläche 40 cm tief ausgekoffert. Nach Einbau der 
Spielgeräte wird die Fläche nach aktuellem städtischen Standard für öffentliche Spielplätze 
mit Fallschutzsand aufgefüllt.

3 
 
Beteiligung:  
Eine umfangreiche Beteiligung wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeinschaftsgrundschule 
durchgeführt. Alle Kinder der gesamten Schule hatten die Möglichkeit Ihre Stimme abzuge-
ben. Das Schülerparlament, in dem Kinder und Jugendliche jeder Klasse vertreten sind, hat 
im Rahmen ihrer regelmäßigen Sitzungen eine Auswahl an Gestaltungsideen gesammelt. Die 
Vertreter*innen der Klassen haben anschließend den Mitschüler*innen jeder Klasse diese 
Auswahl priorisieren lassen. Die Wünsche mit der größten Resonanz sind in der Planung rea-
lisiert worden. 
 
Eine Burganlage mit vielen verschiedenen Hangel- und Balancierelementen sowie eine Rut-
sche sollen den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen. Ebenso, da für viele Kinder 
gleichzeitig benutzbar, eine Nestschaukel. 
 
Barrierefreiheit: 
Der vorhandene Spielplatz verfügt über zwei Eingänge, beide sind barrierefrei zugänglich. Die 
Nestschaukel wurde unmittelbar an einen der Zugänge zum Spielplatz platziert, somit ist sie 
gut erreichbar. Aber auch alle anderen Spielgeräte und Sitzmöglichkeiten lassen sich gut er-
reichen. 
Ziel ist, wie auf allen Kölner Spielplätzen, dass jedes Kind und jeder Jugendliche entspre-
chend seiner individuellen Interessen und Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten am ge-
meinsamen Spiel teilhaben und dazu gehören kann. 
 
Finanzierung: 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 120.000 Euro. 
Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen 
im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604, Kin-
der- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Fi-
nanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. 
 
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in 
Höhe von 12.000 Euro p. a sind im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Fami-
lie in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle 
Abschreibungen im Haushaltsplan 2023/2024 ab 2023 berücksichtigt. Das Dezernat für Bil-
dung, Jugend und Sport (Dezernat IV) wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes-
ses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch 
Umschichtung vorsehen. 
 
In Zusammenhang mit der notwendigen Bereitstellung von zusätzlicher Spielfläche, aufgrund 
des Wohnbauprojektes Scheidtweiler Straße 44-48 in Braunsfeld, ist mit dem Investor eine 
Ablösesumme für die auf seinem Grundstück nicht zur Verfügung zu stellenden Spielfläche 
vereinbart worden. Die Summe in Höhe von 92.799,66 Euro steht für die Umgestaltung des 
Spielplatzes bereits zur Verfügung. 
 
Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhal-
tung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

29.01.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2099/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.12.2023
Erstellt
28.06.2023 15:40