2099/2023
Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Stolberger Straße/Geilenkircher Straße in Braunsfeld
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Planung
472 Zeichen
0) 3622/ 401120-90 = 2 I F e Z% 23 58 [02] 3 FE sa A B- H 8 2 = 5 = www.spielart-laucha.de, Mail: info@spielart-laucha.de Tel. 0049 (0) 3622/ 401120-0, Fax 00% KletterBurg 4 ‚Angebot Nr. 2022-08-20-1 M 1:100/ Format A 3 Ansicht KletterBurg 4 ‚Angebot Nr. 2022-08-20-1 M 1:100/ Format A 3 Projekt: Ksp. Stolberger Strasse, Köln & R Fläche für Parkbänke Vogelnestschaukel +++ Grobkonzept +++ Zuwegung 1 m - Zufahrt Fläche für] Parkbänke IZuwegung 2 N=— m1:100
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
5645 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 2099/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Stolberger Straße/Geilenkircher Straße in Braunsfeld Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des öffentli- chen Spielplatzes Stolberger Straße/Geilenkircher Straße in Köln-Braunsfeld mit Gesamtkos- ten in Höhe von ca. 120.000 € brutto durchzuführen. Die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan des Amtes für Kin- der, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spiel- plätze zur Verfügung. Alternative: Maßnahme wird nicht umgesetzt. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.01.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 120.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 92.799,66€ 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen Unterhal- tung € b) Sachaufwendungen etc. Unterhal- tung € c) bilanzielle Abschreibungen 12.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 9.279,97 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der öffentliche Spielplatz Stolberger Straße/Geilenkircher Straße gegenüber der Gemein- schaftsgrundschule Braunsfeld, befindet sich seit einigen Jahren in ausbaubedürftigem Zu- stand. Auf dem Spielplatz stand eine große Spielanlage aus Holz. Diese musste von dem städti- schen Spielplatzservice des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen aus Sicherheits- gründen abgebaut werden. Eine umfangreiche Neugestaltung ist erforderlich. Der gesamte Spielplatz, abgesehen von den Flächen, die mit Sträuchern und Bäumen den Spielplatz in den Randbereichen umgeben, wird überarbeitet. Zurzeit ist die Spielaktionsfläche mit Kies aufgefüllt. Im Rahmen der Umgestaltung wird der Kies vom Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen entsorgt und die Fläche 40 cm tief ausgekoffert. Nach Einbau der Spielgeräte wird die Fläche nach aktuellem städtischen Standard für öffentliche Spielplätze mit Fallschutzsand aufgefüllt. 3 Beteiligung: Eine umfangreiche Beteiligung wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeinschaftsgrundschule durchgeführt. Alle Kinder der gesamten Schule hatten die Möglichkeit Ihre Stimme abzuge- ben. Das Schülerparlament, in dem Kinder und Jugendliche jeder Klasse vertreten sind, hat im Rahmen ihrer regelmäßigen Sitzungen eine Auswahl an Gestaltungsideen gesammelt. Die Vertreter*innen der Klassen haben anschließend den Mitschüler*innen jeder Klasse diese Auswahl priorisieren lassen. Die Wünsche mit der größten Resonanz sind in der Planung rea- lisiert worden. Eine Burganlage mit vielen verschiedenen Hangel- und Balancierelementen sowie eine Rut- sche sollen den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen. Ebenso, da für viele Kinder gleichzeitig benutzbar, eine Nestschaukel. Barrierefreiheit: Der vorhandene Spielplatz verfügt über zwei Eingänge, beide sind barrierefrei zugänglich. Die Nestschaukel wurde unmittelbar an einen der Zugänge zum Spielplatz platziert, somit ist sie gut erreichbar. Aber auch alle anderen Spielgeräte und Sitzmöglichkeiten lassen sich gut er- reichen. Ziel ist, wie auf allen Kölner Spielplätzen, dass jedes Kind und jeder Jugendliche entspre- chend seiner individuellen Interessen und Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten am ge- meinsamen Spiel teilhaben und dazu gehören kann. Finanzierung: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 120.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604, Kin- der- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Fi- nanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 12.000 Euro p. a sind im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Fami- lie in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen im Haushaltsplan 2023/2024 ab 2023 berücksichtigt. Das Dezernat für Bil- dung, Jugend und Sport (Dezernat IV) wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes- ses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtung vorsehen. In Zusammenhang mit der notwendigen Bereitstellung von zusätzlicher Spielfläche, aufgrund des Wohnbauprojektes Scheidtweiler Straße 44-48 in Braunsfeld, ist mit dem Investor eine Ablösesumme für die auf seinem Grundstück nicht zur Verfügung zu stellenden Spielfläche vereinbart worden. Die Summe in Höhe von 92.799,66 Euro steht für die Umgestaltung des Spielplatzes bereits zur Verfügung. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhal- tung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2099/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 11.12.2023
- Erstellt
- 28.06.2023 15:40