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Rheinspange zwischen A59 und A555 – Kein vorzeitiger Bau ohne Schienenverbindung

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/1184/2018 vom 03.09.2018

Stand: Am 17.09.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1184/2018 Stand: 15.08.2022 Sachstandsbericht Rheinspange zwischen A59 und A555 – Kein vorzeitiger Bau ohne Schienenverbindung Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.09.2018 8.2.1 Rheinspange zwischen A59 und A555 – Kein vorzeitiger Bau ohne Schienen- verbindung, Antrag der SPD-Fraktion mit Beitritt der Fraktion Die Grünen und des Herrn Bronisz AN/1184/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Am 28. Juli 2018 äußerte der Landes-Verkehrsminister Wüst in einer Kölner Zeitung, dass zugunsten einer schnelleren Realisierung einer KFZ-Brücke über den Rhein bei Wesseling (Verbindung zwi- schen A555 und der A59), die ebenfalls geplante Bahnstrecke abgekoppelt werden und erst später realisiert werden soll. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt den Rat und die Stadtverwaltung zu bitten, diesen Plänen entschieden zu widersprechen und darauf hinzuwirken, dass die geplante Schienenverbin- dung zeitgleich mit der KFZ-Rheinüberquerung realisiert wird. Diese Schienenverbindung soll sowohl für den Personenverkehr als auch für den Güterverkehr ge- nutzt werden können. Eine Verbindung nördlich von Wesseling wird bevorzugt. Folgende Aspekte sollen geprüft werden:  Die Personenverbindung sollte über die Stadtbahnlinie (ggf. Linie 17) weiterführend von Ro- denkirchen bzw. Godorf über die Rheinbrücke nach Bonn-Beuel geführt werden.  Die „Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK)“ soll die Eisenbahnstrecke betreiben.  Sowohl zu den Gleisen der Bundesbahn an beiden Rheinseiten als auch zu den Häfen sollte es einen Gleisanschluss geben. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der Stimme des Herrn Bronisz zugestimmt. Status in Bearbeitung erledigt 2 Bearbeitungsstand 2022: Die Entscheidung über die Entkoppelung der Verfahren wurde vom Bund getroffen. Die Stadt Köln plant nun gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn die Realisierung der Schienen- verbindung. Seitens der Verwaltung gilt der Beschluss als erledigt. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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    Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1184/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 Rheinspange zwischen A59 und A555 – Kein vorzeitiger Bau ohne Schienenverbindung Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 17.09.2018 zu setzen: Am 28. Juli 2018 äußerte der Landes-Verkehrsminister Wüst in einer Kölner Zeitung, dass zugunsten einer schnelleren Realisierung einer KFZ-Brücke über den Rhein bei Wesseling (Verbindung zwischen A555 und der A59), die ebenfalls geplante Bahnstrecke abgekoppelt werden und erst später realisiert werden soll. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt den Rat und die Stadtverwaltung zu bitten, diesen Plänen entschieden zu widersprechen und darauf hinzuwirken, dass die geplante Schienenverbindung zeitgleich mit der KFZ-Rheinüberquerung realisiert wird. Diese Schienenverbindung soll sowohl für den Personenverkehr als auch für den Güterverkehr genutzt werden können. Eine Verbindung nördlich von Wesseling wird bevorzugt. - 2 - Folgende Aspekte sollen geprüft werden:  Die Personenverbindung sollte über die Stadtbahnlinie (ggf. Linie 17) weiterführend von Rodenkirchen bzw. Godorf über die Rheinbrücke nach Bonn-Beuel geführt werden.  Die „Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK)“ soll die Eisenbahnstrecke betreiben.  Sowohl zu den Gleisen der Bundesbahn an beiden Rheinseiten als auch zu den Häfen sollte es einen Gleisanschluss geben. Begründung Auch aus Sicht der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist eine Rheinquerung südlich von Köln für Personen und Güterverkehr wichtig. Insbesondere für den Güterverkehr ist eine Schienenverbindung zu bevorzugen, bei der auch die Frachtzentren und Häfen zwischen Köln und Bonn an die neue Schienenverbindung angeschlossen werden. Eine Ausweitung des Frachtverkehrs auf den Straßen ist für die Anwohner unzumutbar. Die Straßen des Kölner Südens sind ohnehin schon überlastet. Auf der Eisenbahnstrecke über die Südbrücke sollen weniger Güterzüge fahren müssen und so Kapazitäten für den südlichen S-Bahnring geschaffen werden. Über eine Stadtbahn von Rodenkirchen über Godorf über die Rheinspange ins rechtsrheinische Bonn-Beuel wird nicht nur eine neue ÖPNV-Verbindung geschaffen, die insbesondere im rechtsrheinischen neue Gemeinden erschließt. Auch die Einwohner von Rodenkirchen und Godorf profitieren durch die neue Stadtbahnlinie nach Bonn-Beuel durch die entsprechende Taktverdichtung. Der ÖPNV in Köln wird durch diese neuen Verbindungen für Köln und sein Umland deutlich attraktiver. Sollte die HGK als städtische Gesellschaft die neue Schienenverbindung mit finanzieller Unterstützung des Landes und des Bundes bauen und betreiben können, kann sicherlich die Planung deutlich zügiger erfolgen, als wenn die Deutsche Bahn AG (DB-Netzagentur) federführend die Planung und Realisierung übernimmt. Eine Brücke nur für den Kraftfahrzeugverkehr ohne Schienenverbindungen wäre für die zukünftige Entwicklung Kölns nicht tragbar. Dr. Jörg Klusemann Elke Bussmann

Beratungsverlauf

  1. 17.09.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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