Mandari Insight

AN/1184/2018

Rheinspange zwischen A59 und A555 – Kein vorzeitiger Bau ohne Schienenverbindung

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 03.09.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.09.2018, TOP 8.2.1

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

2371 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/1 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1184/2018 
 Stand: 15.08.2022 
Sachstandsbericht  
Rheinspange zwischen A59 und A555 – Kein vorzeitiger Bau ohne Schienenverbindung 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.09.2018 
8.2.1 Rheinspange zwischen A59 und A555 – Kein vorzeitiger Bau ohne Schienen-
verbindung,  
Antrag der SPD-Fraktion  mit Beitritt der Fraktion Die Grünen und des Herrn 
Bronisz 
AN/1184/2018 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
Am 28. Juli 2018 äußerte der Landes-Verkehrsminister Wüst in einer Kölner Zeitung, dass zugunsten 
einer schnelleren Realisierung einer KFZ-Brücke über den Rhein bei Wesseling (Verbindung zwi-
schen A555 und der A59), die ebenfalls geplante Bahnstrecke abgekoppelt werden und erst später 
realisiert werden soll.  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt den Rat und die Stadtverwaltung zu bitten, diesen 
Plänen entschieden zu widersprechen und darauf hinzuwirken, dass die geplante Schienenverbin-
dung zeitgleich mit der KFZ-Rheinüberquerung realisiert wird. 
Diese Schienenverbindung soll sowohl für den Personenverkehr als auch für den Güterverkehr ge-
nutzt werden können.  
Eine Verbindung nördlich von Wesseling wird bevorzugt. 
Folgende Aspekte sollen geprüft werden: 
 Die Personenverbindung sollte über die Stadtbahnlinie (ggf. Linie 17) weiterführend von Ro-
denkirchen bzw. Godorf über die Rheinbrücke nach Bonn-Beuel geführt werden. 
 Die „Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK)“ soll die Eisenbahnstrecke betreiben. 
 Sowohl zu den Gleisen der Bundesbahn an beiden Rheinseiten als auch zu den Häfen sollte es 
einen Gleisanschluss geben.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion mit den Stimmen der 
SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der Stimme des Herrn Bronisz zugestimmt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
 
 
Bearbeitungsstand 2022: 
Die Entscheidung über die Entkoppelung der Verfahren wurde vom Bund getroffen. Die Stadt Köln 
plant nun gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn die Realisierung der Schienen-
verbindung. Seitens der Verwaltung gilt der Beschluss als erledigt. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

3393 Zeichen

Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1184/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 
 
Rheinspange zwischen A59 und A555 – Kein vorzeitiger Bau ohne 
Schienenverbindung 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 17.09.2018 zu setzen: 
Am 28. Juli 2018 äußerte der Landes-Verkehrsminister Wüst in einer Kölner Zeitung, dass 
zugunsten einer schnelleren Realisierung einer KFZ-Brücke über den Rhein bei Wesseling 
(Verbindung zwischen A555 und der A59), die ebenfalls geplante Bahnstrecke abgekoppelt 
werden und erst später realisiert werden soll.  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt den Rat und die Stadtverwaltung zu  
bitten, diesen Plänen entschieden zu widersprechen und darauf hinzuwirken, dass  
die geplante Schienenverbindung zeitgleich mit der KFZ-Rheinüberquerung realisiert 
wird. 
Diese Schienenverbindung soll sowohl für den Personenverkehr als auch für den 
Güterverkehr genutzt werden können.  
Eine Verbindung nördlich von Wesseling wird bevorzugt.

- 2 - 
Folgende Aspekte sollen geprüft werden: 
 Die Personenverbindung sollte über die Stadtbahnlinie (ggf. Linie 17) weiterführend von 
Rodenkirchen bzw. Godorf über die Rheinbrücke nach Bonn-Beuel geführt werden. 
 Die „Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK)“ soll die Eisenbahnstrecke betreiben. 
 Sowohl zu den Gleisen der Bundesbahn an beiden Rheinseiten als auch zu den Häfen 
sollte es einen Gleisanschluss geben.  
Begründung 
Auch aus Sicht der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist eine Rheinquerung südlich von Köln 
für Personen und Güterverkehr wichtig. Insbesondere für den Güterverkehr ist eine 
Schienenverbindung zu bevorzugen, bei der auch die Frachtzentren und Häfen zwischen 
Köln und Bonn an die neue Schienenverbindung angeschlossen werden. Eine Ausweitung 
des Frachtverkehrs auf den Straßen ist für die Anwohner unzumutbar. Die Straßen des 
Kölner Südens sind ohnehin schon überlastet. Auf der Eisenbahnstrecke über die 
Südbrücke sollen weniger Güterzüge fahren müssen und so Kapazitäten für den südlichen 
S-Bahnring geschaffen werden.  
Über eine Stadtbahn von Rodenkirchen über Godorf über die Rheinspange ins 
rechtsrheinische Bonn-Beuel wird nicht nur eine neue ÖPNV-Verbindung geschaffen, die 
insbesondere im rechtsrheinischen neue Gemeinden erschließt. Auch die Einwohner von 
Rodenkirchen und Godorf profitieren durch die neue Stadtbahnlinie nach Bonn-Beuel durch 
die entsprechende Taktverdichtung. Der ÖPNV in Köln wird durch diese neuen 
Verbindungen für Köln und sein Umland deutlich attraktiver. 
Sollte die HGK als städtische Gesellschaft die neue Schienenverbindung mit finanzieller 
Unterstützung des Landes und des Bundes bauen und betreiben können, kann sicherlich 
die Planung deutlich zügiger erfolgen, als wenn die Deutsche Bahn AG (DB-Netzagentur) 
federführend die Planung und Realisierung übernimmt.  
Eine Brücke nur für den Kraftfahrzeugverkehr ohne Schienenverbindungen wäre für die 
zukünftige Entwicklung Kölns nicht tragbar. 
 
 
Dr. Jörg Klusemann  Elke Bussmann

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hauptstraße 85
  • Südbrücke

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1184/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
03.09.2018
Erstellt
02.09.2018 13:59