AN/0013/2019
Erhalt des Hartung-Reliefs am WDR-Filmhaus an der Röhrergasse (Altstadt/Nord)
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Antrag nach § 3 (SPD BV1)
1764 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 06.01.2019 Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n- stadt zu setzen: Erhalt des Hartung-Reliefs am WDR-Filmhaus an der Röhrergasse (Altstadt/Nord) Die Bezirksvertretung Inn enstadt spricht sich deutlich dafür aus, das Relief des Bildhauers Karl Hartung (1908 –1967) am WDR -Filmhaus zu erhalten und nach der Kernsanierung des Filmhauses wieder an der Fassade anzubringen. Alternativ sollte der WDR prüfen, ob das Relief an anderen Gebäuden angebracht werden kann. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, diesbezüglich Gespräche mit dem WDR aufzunehmen mit dem Ziel, das Relief zu erhalten. Begründung Der WDR als öffentlich -rechtlicher Sender hat eine Verantwortung für sein Erscheinungsbild in der Stadt – und damit auch für die Kunst an seinen Gebäuden, die nicht unwesentlich durch die Gebühren der Bürger*innen finanziert wurden. Es ist daher befremdlich, wie u n- sensibel und nonchalant der WDR mit „seinen“ Kunstwerke n verfährt (ein weiteres Beispiel ist die Entfernung des Bodenmosaiks auf dem Hanns -Hartmann-Platz). Auch der WDR muss hier seiner baukulturellen Verpflichtung („Kunst am Bau“) nachkommen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Regina Börschel SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt-koeln.de web www.koelnspd.de
Sachstandsbericht 2021
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
/
___________________________
Vorlagen-Nummer
AN/0013/2019
Stand: 04.01.2022
Sachstandsbericht Bezirksvertretung Innenstadt
Erhalt des Hartung-Reliefs am WDR-Filmhaus an der Röhrergasse (Altstadt/Nord), Antrag SPD
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt spricht sich deutlich dafür aus, das Relief des Bildhauers Karl Har-
tung (1908–1967) am WDR-Filmhaus zu erhalten und nach der Kernsanierung des Filmhauses wie-
der an der Fassade anzubringen. Alternativ sollte der WDR prüfen, ob das Relief an anderen Gebäu-
den angebracht werden kann.
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, diesbezüglich Gespräche mit dem WDR
aufzunehmen mit dem Ziel, das Relief zu erhalten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Vor 2021: Es liegt kein neuer Sachstand vor.
2021:
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat der Erbengemeinschaft schon im Jahr 2018 mit-
geteilt, dass das Gebäude des Filmhauses von 1974, an dem sich das Hartung-Relief befand, nicht
als denkmalwerte Substanz eingestuft wird. Nach Abnahme des Reliefs wurde dieses höchstwahr-
scheinlich vom WDR an die Erbengemeinschaft übergeben. Aktuell finden Gespräche statt, eine er-
gänzende Sachstandsmitteilung wird nachgereicht.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Sachstandsbericht 2022
6435 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
/
___________________________
Vorlagen-Nummer
AN/0013/2019
Stand: 02.08.2022
Sachstandsbericht
Erhalt des Hartung-Reliefs am WDR-Filmhaus an der Röhrergasse (Altstadt/Nord), Antrag SPD
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt spricht sich deutlich dafür aus, das Relief des Bildhauers Karl Har-
tung (1908–1967) am WDR-Filmhaus zu erhalten und nach der Kernsanierung des Filmhauses wie-
der an der Fassade anzubringen. Alternativ sollte der WDR prüfen, ob das Relief an anderen Gebäu-
den angebracht werden kann.
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, diesbezüglich Gespräche mit dem WDR
aufzunehmen mit dem Ziel, das Relief zu erhalten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Vor 2021: Es liegt kein neuer Sachstand vor.
2021:
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat der Erbengemeinschaft schon im Jahr 2018 mit-
geteilt, dass das Gebäude des Filmhauses von 1974, an dem sich das Hartung-Relief befand, nicht
als denkmalwerte Substanz eingestuft wird. Nach Abnahme des Reliefs wurde dieses höchstwahr-
scheinlich vom WDR an die Erbengemeinschaft übergeben. Aktuell finden Gespräche statt, eine er-
gänzende Sachstandsmitteilung wird nachgereicht.
2022:
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hat bei der Sanierung des Funkhauses das Fassadenkunstwerk
Relief 1 des Künstlers Karl Hartung abbauen lassen und erklärte nach Prüfung, dass es auch nicht
wieder an alter Stelle aufgebaut würde. Für einen Wiederaufbau an anderer Stelle wurde kein pas-
sender Ort gefunden. In einem Schreiben an die Stadt Köln und in Gesprächen mit der Oberbürger-
meisterin stellte der Intendant des WDR, Herr Buhrow, die Schenkung des Werkes an die Stadt in
Aussicht.
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Von der Bezirksvertretung 1 erging zügig nach Abbau des Reliefs durch den WDR der Auftrag an die
Verwaltung das Hartung Relief zu retten und zu versuchen es wieder in den Stadtraum einzubringen:
AN 0013/2019.
Auch der Kunstbeirat wurde ebenfalls früh aktiv und beriet über den Sachverhalt in einer seiner ersten
Sitzungen nach Abbau des Hartung Reliefs durch den WDR. Nach intensiven Beratungen und Abwä-
gungen wurde, nach Mehrheitsentscheid der stimmberechtigten Mitglieder, der Künstler Christian
Odzuck mit einer Konzepterstellung per Direktbeauftragung betraut.
Im Ausschuss Kunst und Kultur wurde am 26.10.2021 eine Beauftragung der Verwaltung durch die
Politik beschlossen: 3.4 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt: Umsetzung Kon-
zept „Cumulus“ AN/2157/2021 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, das vom Kunstbeirat der
Stadt in der letzten Ratsperiode beauftragte Konzept „Cumulus“ des Künstlers Christian Odzuck in die
Umsetzung zu bringen. Das Konzept bezieht sich auf den Umgang mit dem großen Relief von Karl
Hartung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Die Wiedereinbringung des Hartung Reliefs I in den öffentlichen Raum, wäre ein herausragendes
Beispiel für die integrale Zusammenführung von vorhandenem und neuem Material hin zu einem zeit-
genössischem Kunstwerk im urbanen Kontext, dem der konzipierende Künstler Christian Odzuck den
Namen Cumulus geben möchte. Das Projekt wird nationale Aufmerksamkeit erfahren, da ein solcher
Prozess, auch in seiner Qualität, bislang einzigartig ist. Der vorläufig identifizierte Standort in der Ver-
längerung der historischen Stadtmauer am Klingelpützpark, in direkter Nähe zur Bildungslandschaft
Nord, ergänzt diese um „Kunst am Bau“ und komplettiert das Oberthema Bildung in leicht erfahrbarer
Weise um das Thema Kultur. Die Verortung müsste noch mit den Belangen der dort ausgewiesenen
Hundewiese harmonisiert werden.
Allerdings ist der Aufstellungsort nochmals in der Prüfung, denn es wurde von verschiedenen Seiten,
unter anderem vom OBin-Büro und dem Kunstbeirat, die Frage aufgeworfen, warum ein neu in den
Stadtraum einzubringendes Kunstwerk notwendigerweise unbedingt im Innenstadtbereich verortet
sein muss. Es gibt, historisch gewachsen, ein Ungleichgewicht bei der Verteilung von Kunst im öffent-
lichen Raum zwischen dem Innenstadtbereich einerseits und den übrigen Bezirken andererseits.
Möglicherweise muss hierauf nochmals der Fokus gelegt werden. Hierzu sind dann gegebenenfalls
auch neuerliche Gespräche mit dem Grünflächenamt, dem Kunstbeirat, dem OB-Büro und der jewei-
ligen BV notwendig.
Es liegt ein umfängliches, qualitativ hochwertiges, Konzept zu Cumulus vor, welches dem Kunstbeirat
und der Verwaltung bereits vorgestellt wurde und auf breite Zustimmung stieß. Gedruckte Exemplare
des Konzeptes können jeder und jedem Interessierten auf Wunsch zeitnah zugesandt werden. Seit
nunmehr zwei Dekaden hat die Stadt Köln kein Kunstwerk mehr aus eigenen Mitteln im öffentlichen
Raum aufgestellt. Insofern steht das Projekt unter besonderer, wohlwollender Beobachtung der
Kunstszene.
Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Politik einen Weg zur Finanzierung des Werkes erarbeitet.
Seitens der Politik wurden für 2022 100.000 Euro als konsumtive Mittel durch den politischen Verän-
dernungsnachweis zur Realisierung dieser Kunst im öffentlichen Raum eingebracht. Ebenfalls für den
Haushalt 2022 sind 250.000 Euro an investiven Mittel vorgesehen. Diese sind, ebenso wie die
500.000 Euro investive Mittel für 2023 zum Ankauf des dann fertigen Werkes, in der mittelfristigen
Finanzplanung ausgewiesen. Benötigt werden laut Kostenschätzung des Künstlers, der in diesem
Segment bereits einige Arbeiten verwirklichte, circa 750.000 Euro. Für Unvorhergesehenes rechnet
die Verwaltung eine Reserve von 100.000 Euro in das Finanzierungsvolumen mit ein.
Bevor die erforderlichen Arbeiten allerdings beauftragt werden können, muss der erforderliche Gre-
mienlauf zur Schenkungsannahme durch den Rat der Stadt Köln erfolgt sein und natürlich muss die
BV ihre Zustimmung zur weiteren Realisierung geben. Hierzu erarbeitet das Planungsreferat VII-2
eine neuerliche Vorlage die dem KUK in einer der kommenden Sitzungen vorgelegt wird.
3
Sehr gerne stellt der Künstler, Herr Odzuck, sein Konzept der BV1 als zuständigem Beschlussgremi-
um für Kunst im öffentlichen Raum aber auch allen weiteren relevanten Beschluss- oder Beratungs-
organen oder den Parteigliederungen vor.
Nächste Schritte: Annahme der Schenkung durch den Rat.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für: 2. Quartal 2023
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Röhrergasse
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0013/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (SPD)
- Datum
- 09.01.2019
- Erstellt
- 09.01.2019 11:12