Mandari Insight

AN/0013/2019

Erhalt des Hartung-Reliefs am WDR-Filmhaus an der Röhrergasse (Altstadt/Nord)

Antrag nach § 3 BV1 (SPD) 09.01.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 24.01.2019, TOP 5.2.4

Antrag nach § 3 (SPD BV1)

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht 2021

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht 2022

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (SPD BV1)

1764 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Andreas Hupke 
 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Köln, 06.01.2019 
 
 
Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der 
Stadt Köln 
 
 
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n-
stadt zu setzen:  
 
 
Erhalt des Hartung-Reliefs am WDR-Filmhaus an der Röhrergasse (Altstadt/Nord)  
Die Bezirksvertretung Inn enstadt spricht sich deutlich dafür aus, das Relief des Bildhauers 
Karl Hartung (1908 –1967) am WDR -Filmhaus zu erhalten und nach der Kernsanierung des 
Filmhauses wieder an der Fassade anzubringen. Alternativ sollte der WDR prüfen, ob das 
Relief an anderen Gebäuden angebracht werden kann.  
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, diesbezüglich Gespräche mit 
dem WDR aufzunehmen mit dem Ziel, das Relief zu erhalten.  
 
Begründung 
Der WDR als öffentlich -rechtlicher Sender hat eine Verantwortung  für sein Erscheinungsbild 
in der Stadt – und damit auch für die Kunst an seinen Gebäuden, die nicht unwesentlich 
durch die Gebühren der Bürger*innen finanziert wurden. Es ist daher befremdlich, wie u n-
sensibel und nonchalant der WDR mit „seinen“ Kunstwerke n verfährt (ein weiteres Beispiel 
ist die Entfernung des Bodenmosaiks auf dem Hanns -Hartmann-Platz). Auch der WDR muss 
hier seiner baukulturellen Verpflichtung („Kunst am Bau“) nachkommen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
 
Dr. Regina Börschel 
 
 
 
SPD-Fraktion 
in der Bezirksvertretung Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
fon 0221. 221 913 03  
fax 0221. 221 913 01  
mail  SPD-BV1@stadt-koeln.de  
web www.koelnspd.de

Sachstandsbericht 2021

1394 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0013/2019 
 Stand: 04.01.2022 
Sachstandsbericht  Bezirksvertretung Innenstadt  
Erhalt des Hartung-Reliefs am WDR-Filmhaus an der Röhrergasse (Altstadt/Nord), Antrag SPD 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt spricht sich deutlich dafür aus, das Relief des Bildhauers Karl Har-
tung (1908–1967) am WDR-Filmhaus zu erhalten und nach der Kernsanierung des Filmhauses wie-
der an der Fassade anzubringen. Alternativ sollte der WDR prüfen, ob das Relief an anderen Gebäu-
den angebracht werden kann. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, diesbezüglich Gespräche mit dem WDR 
aufzunehmen mit dem Ziel, das Relief zu erhalten. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Vor 2021: Es liegt kein neuer Sachstand vor. 
 
2021: 
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat der Erbengemeinschaft schon im Jahr 2018 mit-
geteilt, dass das Gebäude des Filmhauses von 1974, an dem sich das Hartung-Relief befand, nicht 
als denkmalwerte Substanz eingestuft wird. Nach Abnahme des Reliefs wurde dieses höchstwahr-
scheinlich vom WDR an die Erbengemeinschaft übergeben. Aktuell finden Gespräche statt, eine er-
gänzende Sachstandsmitteilung wird nachgereicht. 
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Sachstandsbericht 2022

6435 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0013/2019 
 Stand: 02.08.2022 
Sachstandsbericht  
Erhalt des Hartung-Reliefs am WDR-Filmhaus an der Röhrergasse (Altstadt/Nord), Antrag SPD 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt spricht sich deutlich dafür aus, das Relief des Bildhauers Karl Har-
tung (1908–1967) am WDR-Filmhaus zu erhalten und nach der Kernsanierung des Filmhauses wie-
der an der Fassade anzubringen. Alternativ sollte der WDR prüfen, ob das Relief an anderen Gebäu-
den angebracht werden kann. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, diesbezüglich Gespräche mit dem WDR 
aufzunehmen mit dem Ziel, das Relief zu erhalten. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Vor 2021: Es liegt kein neuer Sachstand vor. 
 
2021: 
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat der Erbengemeinschaft schon im Jahr 2018 mit-
geteilt, dass das Gebäude des Filmhauses von 1974, an dem sich das Hartung-Relief befand, nicht 
als denkmalwerte Substanz eingestuft wird. Nach Abnahme des Reliefs wurde dieses höchstwahr-
scheinlich vom WDR an die Erbengemeinschaft übergeben. Aktuell finden Gespräche statt, eine er-
gänzende Sachstandsmitteilung wird nachgereicht. 
 
 
2022: 
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hat bei der Sanierung des Funkhauses das Fassadenkunstwerk 
Relief 1 des Künstlers Karl Hartung abbauen lassen und erklärte nach Prüfung, dass es auch nicht 
wieder an alter Stelle aufgebaut würde. Für einen Wiederaufbau an anderer Stelle wurde kein pas-
sender Ort gefunden. In einem Schreiben an die Stadt Köln und in Gesprächen mit der Oberbürger-
meisterin stellte der Intendant des WDR, Herr Buhrow, die Schenkung des Werkes an die Stadt in 
Aussicht.

2 
 
Von der Bezirksvertretung 1 erging zügig nach Abbau des Reliefs durch den WDR der Auftrag an die 
Verwaltung das Hartung Relief zu retten und zu versuchen es wieder in den Stadtraum einzubringen: 
AN 0013/2019. 
Auch der Kunstbeirat wurde ebenfalls früh aktiv und beriet über den Sachverhalt in einer seiner ersten 
Sitzungen nach Abbau des Hartung Reliefs durch den WDR. Nach intensiven Beratungen und Abwä-
gungen wurde, nach Mehrheitsentscheid der stimmberechtigten Mitglieder, der Künstler Christian 
Odzuck mit einer Konzepterstellung per Direktbeauftragung betraut. 
Im Ausschuss Kunst und Kultur wurde am 26.10.2021 eine Beauftragung der Verwaltung durch die 
Politik beschlossen: 3.4 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt: Umsetzung Kon-
zept „Cumulus“ AN/2157/2021 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, das vom Kunstbeirat der 
Stadt in der letzten Ratsperiode beauftragte Konzept „Cumulus“ des Künstlers Christian Odzuck in die 
Umsetzung zu bringen. Das Konzept bezieht sich auf den Umgang mit dem großen Relief von Karl 
Hartung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 
Die Wiedereinbringung des Hartung Reliefs I in den öffentlichen Raum, wäre ein herausragendes 
Beispiel für die integrale Zusammenführung von vorhandenem und neuem Material hin zu einem zeit-
genössischem Kunstwerk im urbanen Kontext, dem der konzipierende Künstler Christian Odzuck den 
Namen Cumulus geben möchte. Das Projekt wird nationale Aufmerksamkeit erfahren, da ein solcher 
Prozess, auch in seiner Qualität, bislang einzigartig ist. Der vorläufig identifizierte Standort in der Ver-
längerung der historischen Stadtmauer am Klingelpützpark, in direkter Nähe zur Bildungslandschaft 
Nord, ergänzt diese um „Kunst am Bau“ und komplettiert das Oberthema Bildung in leicht erfahrbarer 
Weise um das Thema Kultur. Die Verortung müsste noch mit den Belangen der dort ausgewiesenen 
Hundewiese harmonisiert werden.  
Allerdings ist der Aufstellungsort nochmals in der Prüfung, denn es wurde von verschiedenen Seiten, 
unter anderem vom OBin-Büro und dem Kunstbeirat, die Frage aufgeworfen, warum ein neu in den 
Stadtraum einzubringendes Kunstwerk notwendigerweise unbedingt im Innenstadtbereich verortet 
sein muss. Es gibt, historisch gewachsen, ein Ungleichgewicht bei der Verteilung von Kunst im öffent-
lichen Raum zwischen dem Innenstadtbereich einerseits und den übrigen Bezirken andererseits. 
Möglicherweise muss hierauf nochmals der Fokus gelegt werden. Hierzu sind dann gegebenenfalls 
auch neuerliche Gespräche mit dem Grünflächenamt, dem Kunstbeirat, dem OB-Büro und der jewei-
ligen BV notwendig. 
Es liegt ein umfängliches, qualitativ hochwertiges, Konzept zu Cumulus vor, welches dem Kunstbeirat 
und der Verwaltung bereits vorgestellt wurde und auf breite Zustimmung stieß. Gedruckte Exemplare 
des Konzeptes können jeder und jedem Interessierten auf Wunsch zeitnah zugesandt werden. Seit 
nunmehr zwei Dekaden hat die Stadt Köln kein Kunstwerk mehr aus eigenen Mitteln im öffentlichen 
Raum aufgestellt. Insofern steht das Projekt unter besonderer, wohlwollender Beobachtung der 
Kunstszene. 
 
Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Politik einen Weg zur Finanzierung des Werkes erarbeitet. 
Seitens der Politik wurden für 2022 100.000 Euro als konsumtive Mittel durch den politischen Verän-
dernungsnachweis zur Realisierung dieser Kunst im öffentlichen Raum eingebracht. Ebenfalls für den 
Haushalt 2022 sind 250.000 Euro an investiven Mittel vorgesehen. Diese sind, ebenso wie die 
500.000 Euro investive Mittel für 2023 zum Ankauf des dann fertigen Werkes, in der mittelfristigen 
Finanzplanung ausgewiesen. Benötigt werden laut Kostenschätzung des Künstlers, der in diesem 
Segment bereits einige Arbeiten verwirklichte, circa 750.000 Euro. Für Unvorhergesehenes rechnet 
die Verwaltung eine Reserve von 100.000 Euro in das Finanzierungsvolumen mit ein. 
Bevor die erforderlichen Arbeiten allerdings beauftragt werden können, muss der erforderliche Gre-
mienlauf zur Schenkungsannahme durch den Rat der Stadt Köln erfolgt sein und natürlich muss die 
BV ihre Zustimmung zur weiteren Realisierung geben. Hierzu erarbeitet das Planungsreferat VII-2 
eine neuerliche Vorlage die dem KUK in einer der kommenden Sitzungen vorgelegt wird.

3 
 
 
Sehr gerne stellt der Künstler, Herr Odzuck, sein Konzept der BV1 als zuständigem Beschlussgremi-
um für Kunst im öffentlichen Raum aber auch allen weiteren relevanten Beschluss- oder Beratungs-
organen oder den Parteigliederungen vor. 
 
Nächste Schritte: Annahme der Schenkung durch den Rat.  
 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für: 2. Quartal 2023

Beratungsverlauf (1)

24.01.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Röhrergasse
  • Ludwigstraße 8

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0013/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (SPD)
Datum
09.01.2019
Erstellt
09.01.2019 11:12