Mandari Insight

3750/2022

Durchführung einer europaweiten Markterkundung

Mitteilung Ausschuss 25.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 30.01.2023, TOP 11.3.7

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt

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Ansehen

Anlage 3, Beantwortung Fragen im Liegenschaftsausschusses

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Ansehen

Anlage 2 Exposé zur Markterkundung

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

4413 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23 
230/1 Gö 
Vorlagen-Nummer  19.01.2023 
Korrekturdatum: 25.01.2023 
 3750/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 19.01.2023 
Liegenschaftsausschuss 23.01.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.01.2023 
 
Durchführung einer europaweiten Markterkundung 
Der Kölner Großmarkt wird von der Stadt Köln als öffentliche Einrichtung betrieben und als 
Betrieb gewerblicher Art (BgA) bewirtschaftet. Die Verkaufsflächen für den Bereich Obst und 
Gemüse auf dem Großmarkt werden den Händler*innen vermietet/ verpachtet. 
 
Der Kölner Großmarkt bildet in sich eine wirtschaftliche und organisatorische Einheit, die ei-
nen Handel der Großmarktunternehmen auch untereinander ermöglicht. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 11.07.2017 seine Entscheidung bekräftigt, den 
Großmarkt nach Köln-Marsdorf zu verlegen. Zur Vorbereitung eines europaweiten Vergabe-
verfahrens zwecks Realisierung eines Frischezentrums wird die Verwaltung ein Markterkun-
dungsverfahren als Ansprache potentieller Investoren durchführen. 
 
Die Markterkundung verfolgt das Ziel, potentielle Betreiber*innen eines Frischezentrums an-
zusprechen sowie der Stadt einen breiten Überblick über die derzeitige Marktsituation und 
eventuelle Marktentwicklungen zu verschaffen, um diese Erkenntnisse für mögliche Umset-
zungsmodelle weiter berücksichtigen zu können. Die Markterkundung dient auch der Klärung 
spezifischer Fragen hinsichtlich der Planung, des Baus sowie des Betriebs und gegebenen-
falls der Finanzierung sowie Fragen der Ausgestaltung und Umsetzung des in Betracht gezo-
genen Vergabeverfahrens. 
 
Als ein mögliches Umsetzungsmodell kommt beispielsweise ein sogenanntes Investorenmo-
dell in Betracht. Dafür wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewett-
bewerb durchgeführt, mit dem ein Investor oder eine Investorin für Bau und Betrieb des 
Frischezentrums in Marsdorf gesucht wird. Die Überlassung des Grundstücks kann dabei in 
Form eines Verkaufs oder durch die Bestellung eines Erbbaurechts erfolgen. Im Falle des 
Erbbaurechts kann der Investor oder dessen Partner dann die Flächen an die Großmarkt-
händler vermieten. Die Verwaltung ist offen für unterschiedliche Umsetzungsmodelle, die in-
tensiv geprüft werden und hat daher eine abschließende Entscheidung hierzu noch nicht ge-
troffen. 
 
Die Veröffentlichung der Markterkundung erfolgt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaf-
ten (Anlage 1). Hintergrundinformationen, aktuelle Planungsprämissen sowie denkbare Um-

2 
*Korrektur vom 25.01.23: der falsche Beigeordnete stand unter der Vorlage 
 
setzungsvarianten des zukünftigen Frischezentrums wurden im Rahmen mehrerer Workshops 
mit Vertretern der Händlerschaft und der Stadt erarbeitet und sind dem Exposé (Anlage 2) zu 
entnehmen. In Folge dieser Workshops haben sich zwei Umsetzungsvarianten als besonders 
praktikabel herauskristallisiert, weshalb sie als „Vorzugsvarianten“ betitelt sind. Die Markter-
kundung zielt jedoch ausdrücklich nicht auf diese beiden Varianten ab. Um die Marktabfrage 
möglichst breit durchführen zu können, ist die Stadt für jede denkbare Umsetzungsvariante 
offen. Denkbar wäre zudem, dass ein potentieller Betreiber ein eigenes Grundstück mit ein-
bringt. 
 
 
Die Zulässigkeit einer Markterkundung vor Einleitung eines Vergabeverfahrens folgt sowohl 
aus der Vergabeordnung für europaweite Verfahren (VgV) als auch der Vergabe- und Ver-
tragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A-EU). Danach darf der öffentliche Auftragge-
ber Markterkundungen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Un-
ternehmen über seine Auftragsvergabepläne und -anforderungen durchführen (vgl. § 28 Abs. 
1 VgV bzw. § 2 EU Abs. 7 VOB/A). Die Markterkundung dient der ordnungsgemäßen Be-
schaffung von Leistungen. Wenn Unsicherheiten bestehen, kann eine Markterkundung sogar 
zwingend erforderlich sein, um im Anschluss ein rechtskonformes Vergabeverfahren durch-
führen zu können, so z.B. wenn der öffentliche Auftraggeber keine ausreichenden eigenen 
Erkenntnisse zur Beschreibung der Leistung hat. 
 
Mit dieser Markterkundung möchte die Stadt möglichst bis Ende des 1. Quartals 2023 Aus-
kunft über die oben genannten Erkenntnisse erlangen. 
 
Anlage: 
1) Bekanntmachung im EU-Amtsblatt 
2) Exposé zur Markterkundung 
 
Gez. Wolfgramm*

Anlage 1 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt

17478 Zeichen

DE Standardformular 1 – Vorinformation  Stand 15.08.2019    1 
 
 
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 
Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu 
 
 
 
 Vorinformation 
 Richtlinie 2014/24/EU 
Diese Bekanntmachung dient nur der VorinformationX 
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote ○ 
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb ○ 
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen dem öffentlichen Auftraggeber mitteilen, dass sie an Aufträgen 
interessiert sind; die  Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Wettbewerbsaufrufs vergeben.     
 
    
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber  
 
I.1) Name und Adressen1 (alle für das Verfahren verantwortlichen öffentlichen Auftraggeber angeben) 
Offizielle Bezeichnung:  
Stadt Köln, 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen  
Nationale Identifikationsnummer: 2  
 
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2  
Ort: Köln NUTS-Code: DEA 23  Postleitzahl: 50679  Land: Deutschland  
Kontaktstelle(n): 302  - Submissionsdienst  
Zu Händen von: 
 
 Telefon: 0221/221 - 
E-Mail: Submissionsdienst -Vergabeamt@stadt-koeln.de  Fax: 0221/221 -26272 
Internet-Adresse(n ) 
Hauptadresse (URL): http://www.stadt-koeln.de  
Adresse des Beschafferprofils: (URL) 
 
I.2) Gemeinsame Beschaffung  
□ Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung.  
      Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind – geltendes nationales  
      Beschaffungsrecht:  
□ Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.  
 
 
I.3) Kommunikation  
○Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingesch ränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung 
unter: (URL) 12 https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do   
○Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: (URL)12 
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt  
 X die oben genannten Kontaktstellen  
○folgende Kontaktstelle: (weitere Anschrift angeben)

DE Standardformular 1 – Vorinformation  Stand 15.08.2019    2 
Angebote oder Teilnahmeanträge  sind einzureichen 5,19 
□elektronisch via: (URL) https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do  
○an die oben genannten Kontaktstellen  
○an folgende Anschrift: (weitere Anschrift angeben)  
□ Im Rahmen der elektroni schen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die   
      nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und  
      Vorrichtungen ist gebührenfrei mög lich unter: (URL) 
 
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers  
○Ministerium oder sonstige zentral - oder bundesstaatliche Behörde  ○Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene  
    einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen                    ○Einrichtung des öffentlichen Rechts  
○Agentur/Amt auf zentral - oder bundesstaatlicher Ebene                   ○Europäische Institution/Agentur oder internationale  
                                                                                                                  Organisation  
○Regional - oder Kommunalbehörde                                                    ○Andere: 
 
I.5) Haupttätigkeit (en) 
x Allgemeine öffentliche Verwaltung   □ Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen  
 □ Verteidigung   □ Sozialwesen  
 □ Öffentliche Sicherheit und Ordnung   □ Freizeit, Kultur und Religion  
 □ Umwelt   □ Bildung  
 □ Wirtschaft und Finanzen   □ Andere Tätigkeit: 
 □ Gesundheit    
 
Abschnitt II: Gegenstand 
II.1) Umfang der Beschaffung 
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Frischezentrum Köln, 
Markterkundung  
Referenznummer der Bekanntmachung: 2 
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: [ ][ ].[ ][ ] .[ ][ ].[ ][ ] CPV-Code Zusatzteil 1,2: [ ][ ][ ][ ]  
II.1.3) Art des Auftrags  X Bauauftrag ○Lieferauftrag ○Dienstleistungen  
 II.1.4) Kurze Beschreibung: 
 
 
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert 2 
Wert ohne MwSt.: [                    ]  Währung: EUR 
(Bei Rahmenvereinbarungen oder dynamischen Beschaffungssystemen – veranschlagter maximaler Gesamtwert über die 
Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems)  
II.1.6) Angabe zu den Losen 
Aufteilung des Auftrags in Lose ○ja ○nein 
Angebote sind möglich für ○alle Lose ○maximale Anzahl an Losen: [   ] ○nur ein Los  
□Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: [   ]  
□Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder 
Losgruppen  
    zu vergeben: 
 
II.2) Beschreibung1 
 II.2.1) Bezeichnung des Auftrags :2 Los -Nr.:2

DE Standardformular 1 – Vorinformation  Stand 15.08.2019    3 
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s):2  
CPV-Code Hauptteil: 1 [ ][ ].[ ][ ].[ ][ ].[ ][ ] CPV -Code Zusatzteil: 1,2 [ ][ ][ ][ ] 
II.2.3) Erfüllungsort 
NUTS-Code:1 DEA23  Hauptort der Ausführung:  
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:  
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)  
 
Der Kölner Großmarkt wird von der Stadt Köln als öffentliche Einrichtung betrieben und als Betrieb gewerblicher Art 
(BgA) bewirtschaftet. Die Verkaufsflächen für den Bereich Obst und Gemüse auf dem Großmarkt werden den 
Händler*innen vermietet/verpachtet.  
 
Der Kölner Großmarkt  bildet in sich eine wirtschaftliche und organisatorische Einheit, die einen Handel der 
Großmarktunternehmen auch untereinander ermöglicht. Dieser intern e Warenfluss ist erwünscht und erforderlich, da 
der Handel mit frischen Lebensmitteln einer Vielzahl externer Einflüsse auf das Produkt und dessen Verfügbarkeit 
unterliegt (bspw. jahreszeitliche Einflüsse, Rahmenbedingungen in den Erzeugergebieten, logisti sche Heraus-
forderungen, Lagerfähigkeit der Produkte).  
 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 11.07.2017 seine Entscheidung bekräftigt, den Großmarkt nach Marsdorf 
zu verlegen und die Verwaltung beauftragt, „auf der Grundlage der Arbeitshypothese M arsdorf gutachterlich überprüfen 
zu lassen, wie der Betrieb eines Frischezentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten und am 
wirtschaftlichsten“ dargestellt werden kann.  
 
Am 06.05.2021 wurde vom Rat entschieden, Planungssicherheit für die Händlerinnen und Händler am Großmarkt zu 
schaffen und das Frischezentrum in Marsdorf zügig zu entwickeln (Anlage 1). 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 14.12.2021 die Verwaltung beauftragt (Anlage 2), ein Markterkundungsverfahren als 
Ansprache potentieller Investoren durchzuführen. 
 
Als ein mögliches Umsetzungsmodell kommt beispielsweise ein sogenanntes Investorenmodell in Betracht. Dafür wird 
ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewe ttbewerb durchgeführt, mit dem ein Investor oder eine 
Investorin für Bau und Betrieb des Frischezentrums in Marsdorf gesucht wird. Die Überlassung des Grundstücks kann 
dabei in Form eines Verkaufs oder durch die Bestellung eines Erbbaurechts erfolgen. Im F alle des Erbbaurechts kann 
der Investor oder dessen Partner dann die Flächen an die Großmarkthändler vermieten. Denkbar ist auch, dass sich 
Investoren melden, die über eigene geeignete Flächen verfügen und grds. bereit wären, dort ein Frischezentrum zu 
errichten und zu betreiben.  Die Verwaltung ist offen für unterschiedliche Umsetzungsmodelle, die intensiv geprüft 
werden und hat daher eine abschließende Entscheidung hierzu noch nicht getroffen.    
 
Mit dieser Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen G emeinschaften wird die vom Rat erbetene Markterkundung 
durchgeführt. Die Markterkundung soll der Stadt einen breiten Überblick über die derzeitige Marktsituation und  
eventuelle Marktentwicklungen verschaffen, um diese Erkenntnisse für mögliche Umsetzungsm odelle weiter 
berücksichtigen zu können. Die Markterkundung dient auch der Klärung spezifischer Fragen hinsichtlich der Planung, 
des Baus sowie des Betriebs und gegebenenfalls der Finanzierung sowie Fragen der Ausgestaltung und Umsetzung 
des in Betracht ge zogenen Vergabeverfahrens.  
 
Hinweise / Rahmenbedingungen: 
 
Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen stellen wesentliche Eckpunkte des aktuellen Planungsstandes dar 
und sind unverbindlich. Angebote sind ausdrücklich nicht erwünscht. Ansprüche im Hi nblick auf die Eröffnung und 
Ausgestaltung eines sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens lassen sich aus der Markterkundung nicht ableiten. 
Gegenstand der Markterkundung im Sinne des § 2 EU Abs. 7 VOB/A ist nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages . 
Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens. Eine Erstattung von Aufwendungen, die den 
Interessenten durch die Teilnahme an der Informationsveranstaltungen oder ansonsten im Zusammenhang mit 
Maßnahmen der Markterkundung entstehen, s ind ausgeschlossen. 
 
Die vorstehend genannten Anlagen sowie ein Exposé (Anlage 3) können bei Submissionsdienst-Vergabeamt@stadt-
koeln.de angefordert werden.  
 
Sollten Sie Interesse an dem Projekt und einem Gesprächstermin haben, senden Sie bitte eine Email  an 
Submissionsdienst-Vergabeamt@stadt-koeln.de .  
 
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Interesse bis zum 22.02.2023 bekunden sollten, da die Gespräche zeitnah in Q1 / 2023 
stattfinden sollen.

DE Standardformular 1 – Vorinformation  Stand 15.08.2019    4 
II.2.5) Zuschlagskriterien 12 
○Die nachstehenden Kriterien  
    □ Qualitätskriterium – Name:/Gewichtung: 1,2,20 
    ○ Kostenkriterium – Name:/Gewichtung: 1,20 
    ○ Preis – Gewichtung: 21 
○Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.  
II.2.6) Geschätzter Wert 2,5,6,19 
          Wert ohne MwSt.: [                    ]  Währung: EUR 
(Bei Rahmenvereinbarungen oder dynamischen Beschaffungssystemen – veranschlagter maximaler Gesamtwert über die 
Gesamtlaufzeit dieses Loses)  
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems 5,6,19 
          Laufzeit in Monaten: [           ] oder Laufzeit in Tagen: [           ] 
Oder Beginn: (TT/MM/JJJJ) / Ende: (TT/MM/JJJJ) 
Dieser Auftrag kann verlängert werden ○ja ○nein   Beschreibung der Verlängerungen:  
 
II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden 
(außer bei offenen Verfahren)  
Geplante Zahl der Bewerber: [    ]  
oder Geplante Mindestzahl: [    ] / Höchstzahl: 2 [    ] 
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:  
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote 12 
Varianten/Alternativangebote sind zulässig   ○ja   ○nein 
II.2.11) Angaben zu Optionen 5,6,19 
Optionen ○ja ○nein   Beschreibung der Optionen:  
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union 5,19 
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird ○ja   ○nein 
Projektnummer oder –referenz: 
II.2.14) Zusätzliche Angaben: 
 
 
II.3) Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung: 9,19 (TT/MM/JJJJ) 
 
 
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben5,6,19 
III.1) Teilnahmebedingungen  
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder  
           Handelsregister12 
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  
□ Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen  
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:  
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 2 
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit12 
□ Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen  
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:2 
III.1.5) Angaben zur vorbehaltenen Aufträgen2 
□ Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche  
     Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.  
□ Die Auftragsausführung ist auf Programme für ges chützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt.  
 
III.2) Bedingungen für den Auftrag 2

DE Standardformular 1 – Vorinformation  Stand 15.08.2019    5 
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge)  
□ Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten  
      Verweis auf die einschlägige Rechts - oder Verwaltungsvorschrift: 
 
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 
 
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal 
□ Verpflichtung zur Angabe von Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags  
      verantwortlich sind.  
 
Abschnitt IV: Verfahren 
 
IV.1) Beschreibung 
IV.1.1) Verfahrensart 5 
○ Nichtoffenes Verfahren 
○ Verhandlungsverfahren  
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem5,19 
□ Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung  
      ○Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer  
       ○Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern  
            Geplante Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2 [   ] 
□ Die Bekanntmachung betrifft die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems  
     □ Zusätzliche Auftragnehmer können das dynamische Beschaffungssystem nutzen.  
Bei Rahme nvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:  
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion12 
□ Eine elektronische Auktion wird durchgeführt  
      Zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion:  
IV.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) 
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen  ○ja   ○nein 
 
 
IV.2) Verwaltungs angaben  
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang von Interesssenbekundungen 5 
Tag: (TT/MM/JJJJ) Ortszeit: (hh:mm)  
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: [  ][  ] 1,5 
IV.2.5) Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren: (TT/MM/JJJJ)4,5,19 
 
Abschnitt VI: Weitere Angaben 
 
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen 5,19 
□ Aufträge werden elektronisch erteilt  
□ Die elektron ische Rechnungsstellung wird ak zeptiert 
□ Die Zahlung erfolgt elektronisch  
 
VI.3) Zusätzliche Angaben: 2  
 
 
 
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren 5,19

DE Standardformular 1 – Vorinformation  Stand 15.08.2019    6 
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelf s-/Nachprüfungsverfahren   
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln/Nachprüfungsstelle für behauptete Vergabeverstöße  
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10  
Ort: Köln Postleitzahl: 50667  Land: Deutschland 
E-Mail: vergabekammer@bezreg -koeln.nrw.de Telefon: 0221/147-2120 
Internet-Adresse (URL): Fax: 0221/147-2889 
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren 2   
Offizielle Bezeichnung:  
Postanschrift:   
Ort: Postleitzahl: Land: 
E-Mail: Telefon: 
Internet-Adresse (URL): Fax: 
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen   
 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:  
 siehe § 160 III GWB 
- unverzüglich gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren 
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung  
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen  
- innerhal b von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen 
siehe § 135 II GWB 
- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss  
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsverg abe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe 
im Amtsblatt der EU 
 
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt 2 
Offizielle Bezeichnung:  
Postanschrift:   
Ort: Postleitzahl: Land: 
E-Mail: Telefon: 
Internet-Adresse (URL): Fax: 
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:  (TT/MM/JJJJ) 
Der öffentliche Auftraggeber/Der Auftraggeber ist für die Gewährleistung der Einhaltung der Rechtsvorschriften der Europäisch en 
Union und anderer geltender Gesetze verantwortlich. 
__________________________________________________________________________________________________________  
1 in beliebiger Anzahl wiederholen 
2 falls zutreffend 
3 in beliebiger Anzahl wiederholen, wenn diese Bekanntmachung nur der Vorinformation dient 
4 falls diese Information bekannt ist 
5 angeben, wenn es sich bei der Bekanntmachung um einen Aufruf zum Wettbewerb handelt 
6 soweit Information bereits bekannt 
9 nur angeben, wenn es sich bei der Bekanntmachung um eine Vorinformation handelt 
12 hier oder in der Aufforderung zur Interessenbestätigung angeben, wenn die Bekanntmachung  ein Aufruf zum Wettbewerb ist oder der Verkürzung 
von Fristen zur Einreichung von Angeboten dient 
19 wenn das Ziel der Bekanntmachung in der Verringerung der Fristen für den Eingang der Angebote besteht 
20 Rangfolge statt Gewichtung ist möglicherweise relevant 
21 Rangfolge statt Gewichtung ist möglicherweise relevant; sofern der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, erfolgt keine Gewichtung

Anlage 3, Beantwortung Fragen im Liegenschaftsausschusses

2811 Zeichen

Anlage 3 
 
Beantwortung von Fragen aus der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 
23.01.2023 
 
In der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 23.01.2023 hat die Mitteilung 3750/2022 
„Durchführung einer europaweiten Markterkundung“ zu Fragen geführt, die zur Sitzung der 
Bezirksvertretung Lindenthal, am 30.01.2023, nachfolgend beantwortet werden. 
 
Wann erfolgte die Veröffentlichung? 
Die technische Eingabe der Veröffentlichung erfolgte am Donnerstag, den 19.01.2023. Derlei 
Eingaben für das EU-Amtsblatt durchlaufen einen streng automatisierten Prozess, sodass es 
einige Tage dauern kann, bis die Veröffentlichung tatsächlich abrufbar ist. 
 
Warum hat Herr Greitemann die Mitteilung unterzeichnet und nicht Herr Wolfgramm? 
Bei der Unterzeichnung durch Herrn Greitemann handelt es sich um ein Versehen der 
Verwaltung. Die Vorlage 3750/2022 ist eine Vorlage des Dezernats VIII. 
 
Warum hat man das Frischezentrum nicht in die Überschrift aufgenommen? 
Der Begriff „Frischezentrum“ wurde unbewusst nicht in die Überschrift der Vorlage 
aufgenommen. Die Mitteilung erfolgte im öffentlichen Teil des Ausschusses, sodass ein jeder 
über den Inhalt Kenntnis erlangen konnte. 
 
Auf welcher (Beschluss-)Basis ist die Ausschreibung erfolgt? 
Zunächst ist zu betonen, dass es sich nicht um eine Ausschreibung, sondern um eine 
Markterkundung handelt. Angebote zur Entwicklung des Frischezentrums sollen ausdrücklich 
nicht abgegeben werden. Die Markterkundung verfolgt das Ziel, mit potentiellen 
Betreiber*innen und Investor*innen in einen Dialog zu treten, um einen Überblick über die 
derzeitige Marktsituation hinsichtlich Planung, Bau, Finanzierung et cetera zu gewinnen. 
Die Markterkundung erfolgt auf Basis des Beschluss des Rates über den Änderungsantrag 
AN/2679/2021 am 14.12.2021. Dort heißt es unter Punkt 5 wie folgt: 
„Auf Grundlage dieses Änderungsantrags soll parallel ein Markterkundungsverfahren als 
Ansprache und zur Auswahl potentieller Investoren im iterativen Prozess in Verbindung der 
Planrechtschaffung durchgeführt werden.“ 
 
Warum ist kein Betrieb in Eigenregie vorgesehen? 
Die Markterkundung schließt einen Betrieb in Eigenregie nicht aus. Bei der Markterkundung 
handelt es sich um eine Aufforderung zum Dialog mit dem Ziel, einen umfangreichen 
Überblick über die Marktsituation zu erlangen. Um die Erfolgsaussichten größtmöglich zu 
halten, wird der Fokus bewusst nicht nur auf ein Investorenmodell gelegt. 
Bei der Markterkundung handelt es sich nicht um eine Ausschreibung, sodass hierdurch 
weder Betreiber- noch Investorenmodell fokussiert oder ausgeschlossen wird. Sowohl

Informationen zur Entwicklung eines Frischezentrums als auch zu einem möglicherweise 
kostendeckenden Betrieb sind der Stadt hilfreich, weshalb die Markterkundung bewusst 
offen gehalten wird.

Anlage 2 Exposé zur Markterkundung

13922 Zeichen

Frischezentrum Köln 
Exposé zur Markterkundung 
 
Inhalt 
Daten und Fakten ................................ ................................ ................................ .................. 2 
Hintergrund ................................ ................................ ................................ ........................... 2 
Übersichtsplan ................................ ................................ ................................ ................... 3 
Grundstückssituation ................................ ................................ ................................ ............. 3 
Planungsprämissen 1 ................................ ................................ ................................ ........ 3 
Darstellung der Eigentumsverhältnisse im Plangebiet ................................ ........................ 4 
Planungsprämissen 2 ................................ ................................ ................................ ........ 4 
Ausschnitt aus dem bestehenden Bebauungsplan ................................ ............................. 5 
Machbarkeitsstudie ................................ ................................ ................................ ............... 5 
Variante 1 – „Hufeisen“ ................................ ................................ ................................ ...... 6 
Variante 2 – „H-förmig“ ................................ ................................ ................................ ...... 7 
Variante 2.1 – „H-förmig“ zweigeschossig ................................ ................................ .......... 8 
Variante 3 – „Kamm“ ................................ ................................ ................................ .......... 9 
Variante 4 – „Arena“................................ ................................ ................................ ..........10 
Variante 5 – „Zwei Hallen“................................ ................................ ................................ .11 
Händlerumfragen – Impulsbefragung 2021 ................................ ................................ ...........12 
Händlerumfragen – Abfrage der Flächenbedarfe 2021-2022 ................................ ................12

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Daten und Fakten 
Großmarkt Frischezentrum 
 Größe von ca. 15 ha, gelegen in 
dicht besiedeltem Gebiet mit weiten 
Wegen zu überregionalen 
Verkehrswegen 
 Plangebietsgröße von ca. 10 h, 
gelegen in einem Gewerbegebiet 
am westlichen Stadtrand mit direkter 
Anbindung an zwei 
Bundesautobahnen 
 Rund 120 Unternehmen aus dem 
Lebensmittelhandel, der Logistik, 
dem Importagenturwesen, der 
Weiterverarbeitung und mit dem 
Lebensmittelgroßhandel verknüpften 
 Eine effiziente, an den Bedarfen des 
zeitgemäßen 
Lebensmittelgroßhandels orientierte 
Bebauung ist bis zu einer 
Grundfläche von ca. 43.000 m² 
(eingeschossig), bzw. ca. 53.000 m² 
(zweigeschossig) möglich 
 Schwerpunkt auf dem Handel mit 
Obst, Gemüse und frischen 
Lebensmitteln 
 Erhebungen unter der Händlerschaft 
zeigen, dass großes Interesse an 
einem Frischezentrum besteht und 
die Bedarfe das Flächenpotenzial 
mindestens abdecken 
 Geschätzter Jahresumsatz von 400 
Mio. Euro bei einem 
Warenumschlag von ca. 300.000 t 
 
 
Hintergrund 
Der Kölner Großmarkt liegt inmitten des Plangebietes für das Stadtentwicklungsprojekt 
Parkstadt Süd. 
Das rund 15 ha große Betriebsgelände des Großmarktes besteht seit den 1940er Jahren. 
Die Infrastruktur und die Lage mitten in der Stadt Köln erfüllen nicht mehr die Anforderungen 
einer zeitgemäßen Lebensmittellogistik. 
Der Kölner Großmarkt soll daher innerhalb des Stadtgebietes verlagert und in Form eines 
Frischezentrums weiterbestehen. 
Mit Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 14. Dezember 2021 soll das Frischezentrum 
auf einer Fläche nördlich der Toyota-Allee im Gewerbegebiet Marsdorf (Stadtbezirk 
Lindenthal) realisiert werden. 
Ziel ist die Schaffung eines zeitgemäßen und zukunftsfähigen Frischezentrums als 
Kompetenzcluster am Standort Köln.

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Übersichtsplan 
 
Der Kölner Großmarkt liegt östlich im Stadtteil Raderberg. Das Frischezentrum ist westlich im 
Stadtteil Marsdorf geplant. 
 
Grundstückssituation 
Planungsprämissen 1 
Die Plangebietsgröße beträgt ca. 10,3 ha (102.988 m²). Davon ca. 7,9 ha (79.375 m²) in 
städtischem Eigentum. Im westlichen Bereich des Plangebietes befinden sich ca. 2,4 ha 
(23.613 m²) in privatem Eigentum. 
Die westliche Gebietsfläche ist entlang der Autobahn mit einer ca. 100 m tiefen 
Anbaubeschränkungszone (gemessen vom äußersten Rand der befestigten Fahrbahn) nach 
§ 9 BFG belegt. Die Varianten überplanen den Bereich als Anlieferzone und Stellfläche für 
LKW. Hochbauten sind unter Vorbehalt möglich. 
Die Erschließung des Grundstücks sollte vorzugsweise von der Toyota-Allee aus erfolgen. 
Die Gestaltung der Zu- und Ausfahrten macht eine umfassende Umgestaltung der Toyota-
Allee westlich des Kreisels erforderlich. Hierbei sind insbesondere die Schleppkurven der 
schweren LKW sowie der geplante Radschnellweg Köln-Frechen zu beachten. Eine 
Trennung der Verkehrsströme (Kunden, Lieferanten, Mitarbeitende) ist umzusetzen. Ein 
Verkehrsgutachten wird durch die Stadt Köln beauftragt. 
Die Ergebnisse einer ausführlichen Grundstücksprüfung liegen vor und werden bei Bedarf 
zur Einsicht gegeben. 
Bedingt durch die Grundstückssituation ist in der Planung eine maximale Flächeneffizienz 
anzustreben.

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Darstellung der Eigentumsverhältnisse im Plangebiet 
 
Städtisches Eigentum ist rot eingefärbt, Privateigentum blau umrissen. 
 
Planungsprämissen 2 
Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 2004 setzt eine landwirtschaftliche Nutzung 
fest, umringt von einer öffentlichen Grünfläche entlang der nördlichen, östlichen und 
südlichen Grundstücksgrenze mit ca. 40 m Tiefe. Die vorliegenden Varianten überplanen die 
festgesetzte öffentliche Grünfläche, wodurch eine neue Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung nötig 
wird. 
So ist eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der 
Grundstücksgrenzen einzuplanen. Diese sollte analog zu den Nachbargrundstücken eine 
Tiefe von ca. 10 m haben. 
In eingeschossiger Variante liegt die Höhe der Halle bei 7,5-8 m. Eine zweigeschossige 
Variante ist mit einer Höhe von 18 m analog zu den Nachbargrundstücken denkbar. Diese 
Höhe ist ebenfalls für einen Hochpunkt, bspw. ein Verwaltungs- und Bürogebäude denkbar. 
In allen Varianten ist die Nutzung der Dachflächen für Begrünung, Regenwasserrückhalt und 
Photovoltaik einzuplanen.

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Ausschnitt aus dem bestehenden Bebauungsplan 
 
 
Machbarkeitsstudie 
Im Februar 2022 hat die Stadt Köln mit Beteiligung externer Fachberater in Zusammenarbeit 
mit Vertretern der Großmarkthändlerschaft verschiedene Testentwürfe entwickelt, um eine 
grundsätzliche Machbarkeit des Frischezentrums auf der Fläche nördlich der Toyota-Allee zu 
untersuchen. Die entwickelten Skizzen stellen denkbare Varianten der Bebauung unter 
Berücksichtigung der Bedürfnisse des Großmarktbetriebes und der dargestellten 
Planungsprämissen dar. Die Relationen von überbauter Fläche und Flächen für Anlieferung 
und Stellplätze stellen lediglich Erfahrungswerte aus anderen Planungen dar und sind im 
Weiteren zu überprüfen. 
Zwei Varianten (Nr. 1 und 2) werden im Folgenden aufgrund der guten 
Grundstücksausnutzung als gleichwertige Vorzugsvarianten benannt. Diese wurden unter 
anderem hinsichtlich der Dimensionierung der Anlieferzonen, Schleppradien und 
Bepflanzung in einem weiteren Schritt konkretisiert und detaillierter geprüft. 
Eine Besonderheit stellt die Variante 2.1 dar. Diese zeigt, dass eine zweigeschossige 
Lösung grundsätzlich möglich ist und – wie am Beispiel des Engrosmarkt Zürich zu 
beobachten – funktioniert. 
Die Prüfung dreier weiterer erarbeiteter Varianten eines Frischezentrums (Nr. 3-5) ist im 
vorliegenden Exposé ebenfalls dokumentiert. 
Sollten darüber hinaus weitere Varianten, welche die Planungsprämissen und die 
Bedürfnisse des Großmarktbetriebes erfüllen, in Betracht kommen, so sind diese in das 
Portfolio aufzunehmen und in den Auswahlprozess einzubeziehen.

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Variante 1 – „Hufeisen“ 
 
Vorzugsvariante 1 mit ca. 42.000 m² Grundfläche 
Vorteile Nachteile 
 Effiziente Anlieferung des Ost- und 
Westtrakts durch Anlieferzonen 
 Binnenverkehr und Warenfluss 
zwischen den Firmen durch Umlauf 
erschwert, kürzere Binnenverkehre 
führen über den Kundenparkplatz 
 Trennung von Kunden- und 
Lieferverkehren 
 Wege für die Kunden in der Achse 
Nord/Süd teilweise sehr lang 
 Zentraler Kundenparkplatz mit 
kurzen Wegen für die Kunden 
 Nördlicher Riegel als potenzielle 
Engstelle für Binnenverkehre 
 Zentraler Hofbereich ggf. auch für 
andere Nutzungen verwendbar

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Variante 2 – „H-förmig“ 
 
Vorzugsvariante 2 mit ca. 43.000 m² Grundfläche 
Vorteile Nachteile 
 Gute Ausnutzung, hohe Grundfläche  Keine Trennung von Kunden- und 
Lieferverkehren 
 Aufteilung/Möglichkeiten für 
Binnenverkehr und Warenfluss sehr 
gut, keine Engstellen 
 Sehr viele Inselstände, viel innere 
Erschließung 
 Erschließung des Gebäudes von 
allen Seiten für Anlieferung und 
Kunden

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Variante 2.1 – „H-förmig“ zweigeschossig 
 
Engrosmarkt Zürich: https://www.zuercher-engrosmarkt.ch/zuercher-engrosmarkt/  
Variante nach dem Vorbild des Engrosmarkt Zürich mit ca. 58.000 m² Grundfläche 
Vorteile Nachteile 
 Schaffung vertikaler Zonen für 
Logistik, Lager und Verkauf 
 Erhöhte statische Anforderungen 
 Die zweite Ebene schafft ca. 1/3 
mehr Fläche 
 Weitläufige Rampenanlagen nötig 
 Trennung von Kunden und 
Lieferverkehren 
 
 
Darüber hinaus ergeben sich die Vor- und Nachteile der Variante 2

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Variante 3 – „Kamm“ 
 
Variante mit ca. 40.500 m² Grundfläche 
Vorteile Nachteile 
 Trennung von Kunden- und 
Lieferverkehren 
 Die Lage des mittleren Riegels 
erschwert Binnenverkehre und 
Warenfluss, da keine direkte 
Anlieferung möglich ist 
 270-Grad Heranfahrbarkeit für 
Lieferverkehre 
 Teilweise sehr weite Wege für 
Kunden

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Variante 4 – „Arena“ 
 
Variante mit ca. 40.000 m² Grundfläche 
Vorteile Nachteile 
 Trennung von Kunden- und 
Lieferverkehren 
 Binnenverkehre und Warenfluss ist 
durch Umlauf erschwert 
 Zentraler Kundenparkplatz mit 
kurzen Wegen 
 Die einzige Öffnung in den Innenhof 
ist eine Engstelle 
 Zentraler Hofbereich ggf. auch für 
andere Nutzungen verwendbar 
 
 360-Grad Anlieferung

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Variante 5 – „Zwei Hallen“ 
 
Variante nach dem Vorbild des Frischezentrums in Frankfurt/Main 
mit ca. 37.500 m² Grundfläche 
Vorteile Nachteile 
 Große Anlieferzonen für LKW und 
effizienter Warenumschlag 
 Geringe Grundfläche (aber wenig 
Flächenverlust durch Verlagerung 
der Erschließung nach außen und 
wenig innere Erschließung) 
 Trennung von Kunden- und 
Lieferverkehren 
 Verbindung zwischen Lager/Logistik 
und Verkauf als potenzielle 
Engstelle 
 Trennung von Lager/Logistik und 
Verkauf

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Händlerumfragen – Impulsbefragung 2021 
Die Impulsbefragung der 121 Unternehmen auf dem Großmarkt fand gemeinsam mit der 
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs GmbH im Juni 2021 statt. Ziel waren die Ermittlung der 
Umzugsbereitschaft sowie die Abfrage von Mietpreisvorstellungen. Insgesamt nahmen 28 
Unternehmen (23%) an der Umfrage teil. 
Die Umzugsbereitschaft in ein Frischezentrum bejahten 27 Unternehmen (96%). Rund 80% 
der Befragten können sich vorstellen, einen Quadratmeterpreis zwischen 10 und 20 Euro 
netto in einem neuen Frischezentrum zu zahlen. Rund 70% der Befragten bewegen sich mit 
ihren Preisvorstellungen im Bereich zwischen 10 und 15 Euro netto pro Quadratmeter. 
Angesichts der geringen Anzahl an Gesamtteilnehmenden ist das Ergebnis nur 
eingeschränkt repräsentativ. Dennoch kann man zu folgenden Ergebnissen gelangen: 
1. Das Interesse am Frischezentrum sowie die Umzugsbereitschaft in dieses sind groß. 
2. Vorbehaltlich der unbekannten Konditionen vor Ort ist die Bereitschaft zur Zahlung 
einer höheren Miete grundsätzlich vorhanden. 
Speziell im Kernsegment des Großmarktes (Obst, Gemüse frische Waren) ist das Interesse 
sehr groß, da hier für die einzelnen Unternehmen ein hoher Nutzen aus dem Cluster 
Großmarkt besteht. Vor allem kleinere Unternehmen sind auf die gemeinsam genutzte 
Infrastruktur, die Kompetenzen vor Ort und den funktionalen Binnenhandel angewiesen. 
Es wird angenommen, dass eine höhere Zahl an Rückmeldungen zu einer Bestätigung der 
hier dargestellten Tendenzen führen würde. Die Unternehmen haben in der Regel keine 
alternativen Planungen. Sie sind mit ihren Geschäftsmodellen in hohem Maße an die 
Betriebslabläufe und -bedingungen des Großmarktes angepasst. 
 
Händlerumfragen – Abfrage der Flächenbedarfe 2021-2022 
Zwischen Oktober 2021 und Januar 2022 wurden alle 121 Unternehmen des Großmarktes 
schriftlich darum gebeten, ihren Flächenbedarf in einem neuen Frischezentrum darzustellen. 
Es erfolgten Rückmeldungen von 50 Unternehmen (41%) aller Sortimente. Den Schwerpunkt 
bildeten diejenigen aus dem Sortiment Ost- und Gemüse mit 25 Rückmeldungen. Hier wird 
abermals das starke Interesse im Kernsegment des Großmarktes deutlich. Im Ergebnis 
wurde ein Nutzflächenbedarf von 36.763 m² ermittelt. 
Berücksichtigt man weitere Faktoren, wie den Bedarf für Gebäudetechnik, 
Gemeinschaftseinrichtungen usw. ergibt sich eine erforderliche Bruttogeschossfläche von 
56.558 m². 
Die Ergebnisse der Abfrage lassen drei Schlüsse zu: 
1. Flächeneffizienz sollte höchste Priorität bei Planung und Realisierung des 
Frischezentrums haben. 
2. Die Flächenbedarfe seitens der Unternehmen signalisieren eine von Beginn an hohe 
Auslastung des Frischezentrums. 
3. Das darüber hinaus gehende Potenzial der vermuteten Bedarfe im Rückschluss auf 
den IST-Zustand der Unternehmen ohne Rückmeldung geht ca. 20% über die 
erhobenen Werte hinaus und macht die Umsetzung eines funktionalen und 
wirtschaftlichen Gesamtkonzepts für das Frischezentrum unabdingbar.

Beratungsverlauf (4)

19.01.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2023 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3750/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.01.2023
Erstellt
07.11.2022 15:58