3750/2022
Durchführung einer europaweiten Markterkundung
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Mitteilung Ausschuss
4413 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23 230/1 Gö Vorlagen-Nummer 19.01.2023 Korrekturdatum: 25.01.2023 3750/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 19.01.2023 Liegenschaftsausschuss 23.01.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.01.2023 Durchführung einer europaweiten Markterkundung Der Kölner Großmarkt wird von der Stadt Köln als öffentliche Einrichtung betrieben und als Betrieb gewerblicher Art (BgA) bewirtschaftet. Die Verkaufsflächen für den Bereich Obst und Gemüse auf dem Großmarkt werden den Händler*innen vermietet/ verpachtet. Der Kölner Großmarkt bildet in sich eine wirtschaftliche und organisatorische Einheit, die ei- nen Handel der Großmarktunternehmen auch untereinander ermöglicht. Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 11.07.2017 seine Entscheidung bekräftigt, den Großmarkt nach Köln-Marsdorf zu verlegen. Zur Vorbereitung eines europaweiten Vergabe- verfahrens zwecks Realisierung eines Frischezentrums wird die Verwaltung ein Markterkun- dungsverfahren als Ansprache potentieller Investoren durchführen. Die Markterkundung verfolgt das Ziel, potentielle Betreiber*innen eines Frischezentrums an- zusprechen sowie der Stadt einen breiten Überblick über die derzeitige Marktsituation und eventuelle Marktentwicklungen zu verschaffen, um diese Erkenntnisse für mögliche Umset- zungsmodelle weiter berücksichtigen zu können. Die Markterkundung dient auch der Klärung spezifischer Fragen hinsichtlich der Planung, des Baus sowie des Betriebs und gegebenen- falls der Finanzierung sowie Fragen der Ausgestaltung und Umsetzung des in Betracht gezo- genen Vergabeverfahrens. Als ein mögliches Umsetzungsmodell kommt beispielsweise ein sogenanntes Investorenmo- dell in Betracht. Dafür wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewett- bewerb durchgeführt, mit dem ein Investor oder eine Investorin für Bau und Betrieb des Frischezentrums in Marsdorf gesucht wird. Die Überlassung des Grundstücks kann dabei in Form eines Verkaufs oder durch die Bestellung eines Erbbaurechts erfolgen. Im Falle des Erbbaurechts kann der Investor oder dessen Partner dann die Flächen an die Großmarkt- händler vermieten. Die Verwaltung ist offen für unterschiedliche Umsetzungsmodelle, die in- tensiv geprüft werden und hat daher eine abschließende Entscheidung hierzu noch nicht ge- troffen. Die Veröffentlichung der Markterkundung erfolgt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaf- ten (Anlage 1). Hintergrundinformationen, aktuelle Planungsprämissen sowie denkbare Um- 2 *Korrektur vom 25.01.23: der falsche Beigeordnete stand unter der Vorlage setzungsvarianten des zukünftigen Frischezentrums wurden im Rahmen mehrerer Workshops mit Vertretern der Händlerschaft und der Stadt erarbeitet und sind dem Exposé (Anlage 2) zu entnehmen. In Folge dieser Workshops haben sich zwei Umsetzungsvarianten als besonders praktikabel herauskristallisiert, weshalb sie als „Vorzugsvarianten“ betitelt sind. Die Markter- kundung zielt jedoch ausdrücklich nicht auf diese beiden Varianten ab. Um die Marktabfrage möglichst breit durchführen zu können, ist die Stadt für jede denkbare Umsetzungsvariante offen. Denkbar wäre zudem, dass ein potentieller Betreiber ein eigenes Grundstück mit ein- bringt. Die Zulässigkeit einer Markterkundung vor Einleitung eines Vergabeverfahrens folgt sowohl aus der Vergabeordnung für europaweite Verfahren (VgV) als auch der Vergabe- und Ver- tragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A-EU). Danach darf der öffentliche Auftragge- ber Markterkundungen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Un- ternehmen über seine Auftragsvergabepläne und -anforderungen durchführen (vgl. § 28 Abs. 1 VgV bzw. § 2 EU Abs. 7 VOB/A). Die Markterkundung dient der ordnungsgemäßen Be- schaffung von Leistungen. Wenn Unsicherheiten bestehen, kann eine Markterkundung sogar zwingend erforderlich sein, um im Anschluss ein rechtskonformes Vergabeverfahren durch- führen zu können, so z.B. wenn der öffentliche Auftraggeber keine ausreichenden eigenen Erkenntnisse zur Beschreibung der Leistung hat. Mit dieser Markterkundung möchte die Stadt möglichst bis Ende des 1. Quartals 2023 Aus- kunft über die oben genannten Erkenntnisse erlangen. Anlage: 1) Bekanntmachung im EU-Amtsblatt 2) Exposé zur Markterkundung Gez. Wolfgramm*
Anlage 1 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt
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DE Standardformular 1 – Vorinformation Stand 15.08.2019 1
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu
Vorinformation
Richtlinie 2014/24/EU
Diese Bekanntmachung dient nur der VorinformationX
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote ○
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb ○
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen dem öffentlichen Auftraggeber mitteilen, dass sie an Aufträgen
interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Wettbewerbsaufrufs vergeben.
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen1 (alle für das Verfahren verantwortlichen öffentlichen Auftraggeber angeben)
Offizielle Bezeichnung:
Stadt Köln, 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Nationale Identifikationsnummer: 2
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2
Ort: Köln NUTS-Code: DEA 23 Postleitzahl: 50679 Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 302 - Submissionsdienst
Zu Händen von:
Telefon: 0221/221 -
E-Mail: Submissionsdienst -Vergabeamt@stadt-koeln.de Fax: 0221/221 -26272
Internet-Adresse(n )
Hauptadresse (URL): http://www.stadt-koeln.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL)
I.2) Gemeinsame Beschaffung
□ Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung.
Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind – geltendes nationales
Beschaffungsrecht:
□ Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3) Kommunikation
○Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingesch ränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung
unter: (URL) 12 https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do
○Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: (URL)12
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
X die oben genannten Kontaktstellen
○folgende Kontaktstelle: (weitere Anschrift angeben)
DE Standardformular 1 – Vorinformation Stand 15.08.2019 2
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen 5,19
□elektronisch via: (URL) https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do
○an die oben genannten Kontaktstellen
○an folgende Anschrift: (weitere Anschrift angeben)
□ Im Rahmen der elektroni schen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die
nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und
Vorrichtungen ist gebührenfrei mög lich unter: (URL)
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
○Ministerium oder sonstige zentral - oder bundesstaatliche Behörde ○Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen ○Einrichtung des öffentlichen Rechts
○Agentur/Amt auf zentral - oder bundesstaatlicher Ebene ○Europäische Institution/Agentur oder internationale
Organisation
○Regional - oder Kommunalbehörde ○Andere:
I.5) Haupttätigkeit (en)
x Allgemeine öffentliche Verwaltung □ Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
□ Verteidigung □ Sozialwesen
□ Öffentliche Sicherheit und Ordnung □ Freizeit, Kultur und Religion
□ Umwelt □ Bildung
□ Wirtschaft und Finanzen □ Andere Tätigkeit:
□ Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Frischezentrum Köln,
Markterkundung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: [ ][ ].[ ][ ] .[ ][ ].[ ][ ] CPV-Code Zusatzteil 1,2: [ ][ ][ ][ ]
II.1.3) Art des Auftrags X Bauauftrag ○Lieferauftrag ○Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert 2
Wert ohne MwSt.: [ ] Währung: EUR
(Bei Rahmenvereinbarungen oder dynamischen Beschaffungssystemen – veranschlagter maximaler Gesamtwert über die
Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems)
II.1.6) Angabe zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose ○ja ○nein
Angebote sind möglich für ○alle Lose ○maximale Anzahl an Losen: [ ] ○nur ein Los
□Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: [ ]
□Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder
Losgruppen
zu vergeben:
II.2) Beschreibung1
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags :2 Los -Nr.:2
DE Standardformular 1 – Vorinformation Stand 15.08.2019 3
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s):2
CPV-Code Hauptteil: 1 [ ][ ].[ ][ ].[ ][ ].[ ][ ] CPV -Code Zusatzteil: 1,2 [ ][ ][ ][ ]
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code:1 DEA23 Hauptort der Ausführung:
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
Der Kölner Großmarkt wird von der Stadt Köln als öffentliche Einrichtung betrieben und als Betrieb gewerblicher Art
(BgA) bewirtschaftet. Die Verkaufsflächen für den Bereich Obst und Gemüse auf dem Großmarkt werden den
Händler*innen vermietet/verpachtet.
Der Kölner Großmarkt bildet in sich eine wirtschaftliche und organisatorische Einheit, die einen Handel der
Großmarktunternehmen auch untereinander ermöglicht. Dieser intern e Warenfluss ist erwünscht und erforderlich, da
der Handel mit frischen Lebensmitteln einer Vielzahl externer Einflüsse auf das Produkt und dessen Verfügbarkeit
unterliegt (bspw. jahreszeitliche Einflüsse, Rahmenbedingungen in den Erzeugergebieten, logisti sche Heraus-
forderungen, Lagerfähigkeit der Produkte).
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 11.07.2017 seine Entscheidung bekräftigt, den Großmarkt nach Marsdorf
zu verlegen und die Verwaltung beauftragt, „auf der Grundlage der Arbeitshypothese M arsdorf gutachterlich überprüfen
zu lassen, wie der Betrieb eines Frischezentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten und am
wirtschaftlichsten“ dargestellt werden kann.
Am 06.05.2021 wurde vom Rat entschieden, Planungssicherheit für die Händlerinnen und Händler am Großmarkt zu
schaffen und das Frischezentrum in Marsdorf zügig zu entwickeln (Anlage 1).
Der Rat der Stadt Köln hat am 14.12.2021 die Verwaltung beauftragt (Anlage 2), ein Markterkundungsverfahren als
Ansprache potentieller Investoren durchzuführen.
Als ein mögliches Umsetzungsmodell kommt beispielsweise ein sogenanntes Investorenmodell in Betracht. Dafür wird
ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewe ttbewerb durchgeführt, mit dem ein Investor oder eine
Investorin für Bau und Betrieb des Frischezentrums in Marsdorf gesucht wird. Die Überlassung des Grundstücks kann
dabei in Form eines Verkaufs oder durch die Bestellung eines Erbbaurechts erfolgen. Im F alle des Erbbaurechts kann
der Investor oder dessen Partner dann die Flächen an die Großmarkthändler vermieten. Denkbar ist auch, dass sich
Investoren melden, die über eigene geeignete Flächen verfügen und grds. bereit wären, dort ein Frischezentrum zu
errichten und zu betreiben. Die Verwaltung ist offen für unterschiedliche Umsetzungsmodelle, die intensiv geprüft
werden und hat daher eine abschließende Entscheidung hierzu noch nicht getroffen.
Mit dieser Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen G emeinschaften wird die vom Rat erbetene Markterkundung
durchgeführt. Die Markterkundung soll der Stadt einen breiten Überblick über die derzeitige Marktsituation und
eventuelle Marktentwicklungen verschaffen, um diese Erkenntnisse für mögliche Umsetzungsm odelle weiter
berücksichtigen zu können. Die Markterkundung dient auch der Klärung spezifischer Fragen hinsichtlich der Planung,
des Baus sowie des Betriebs und gegebenenfalls der Finanzierung sowie Fragen der Ausgestaltung und Umsetzung
des in Betracht ge zogenen Vergabeverfahrens.
Hinweise / Rahmenbedingungen:
Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen stellen wesentliche Eckpunkte des aktuellen Planungsstandes dar
und sind unverbindlich. Angebote sind ausdrücklich nicht erwünscht. Ansprüche im Hi nblick auf die Eröffnung und
Ausgestaltung eines sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens lassen sich aus der Markterkundung nicht ableiten.
Gegenstand der Markterkundung im Sinne des § 2 EU Abs. 7 VOB/A ist nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages .
Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens. Eine Erstattung von Aufwendungen, die den
Interessenten durch die Teilnahme an der Informationsveranstaltungen oder ansonsten im Zusammenhang mit
Maßnahmen der Markterkundung entstehen, s ind ausgeschlossen.
Die vorstehend genannten Anlagen sowie ein Exposé (Anlage 3) können bei Submissionsdienst-Vergabeamt@stadt-
koeln.de angefordert werden.
Sollten Sie Interesse an dem Projekt und einem Gesprächstermin haben, senden Sie bitte eine Email an
Submissionsdienst-Vergabeamt@stadt-koeln.de .
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Interesse bis zum 22.02.2023 bekunden sollten, da die Gespräche zeitnah in Q1 / 2023
stattfinden sollen.
DE Standardformular 1 – Vorinformation Stand 15.08.2019 4
II.2.5) Zuschlagskriterien 12
○Die nachstehenden Kriterien
□ Qualitätskriterium – Name:/Gewichtung: 1,2,20
○ Kostenkriterium – Name:/Gewichtung: 1,20
○ Preis – Gewichtung: 21
○Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
II.2.6) Geschätzter Wert 2,5,6,19
Wert ohne MwSt.: [ ] Währung: EUR
(Bei Rahmenvereinbarungen oder dynamischen Beschaffungssystemen – veranschlagter maximaler Gesamtwert über die
Gesamtlaufzeit dieses Loses)
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems 5,6,19
Laufzeit in Monaten: [ ] oder Laufzeit in Tagen: [ ]
Oder Beginn: (TT/MM/JJJJ) / Ende: (TT/MM/JJJJ)
Dieser Auftrag kann verlängert werden ○ja ○nein Beschreibung der Verlängerungen:
II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
(außer bei offenen Verfahren)
Geplante Zahl der Bewerber: [ ]
oder Geplante Mindestzahl: [ ] / Höchstzahl: 2 [ ]
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote 12
Varianten/Alternativangebote sind zulässig ○ja ○nein
II.2.11) Angaben zu Optionen 5,6,19
Optionen ○ja ○nein Beschreibung der Optionen:
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union 5,19
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird ○ja ○nein
Projektnummer oder –referenz:
II.2.14) Zusätzliche Angaben:
II.3) Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung: 9,19 (TT/MM/JJJJ)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben5,6,19
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister12
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
□ Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 2
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit12
□ Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:2
III.1.5) Angaben zur vorbehaltenen Aufträgen2
□ Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche
Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.
□ Die Auftragsausführung ist auf Programme für ges chützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt.
III.2) Bedingungen für den Auftrag 2
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III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge)
□ Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts - oder Verwaltungsvorschrift:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
□ Verpflichtung zur Angabe von Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags
verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart 5
○ Nichtoffenes Verfahren
○ Verhandlungsverfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem5,19
□ Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
○Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
○Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2 [ ]
□ Die Bekanntmachung betrifft die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems
□ Zusätzliche Auftragnehmer können das dynamische Beschaffungssystem nutzen.
Bei Rahme nvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion12
□ Eine elektronische Auktion wird durchgeführt
Zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion:
IV.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen ○ja ○nein
IV.2) Verwaltungs angaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang von Interesssenbekundungen 5
Tag: (TT/MM/JJJJ) Ortszeit: (hh:mm)
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: [ ][ ] 1,5
IV.2.5) Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren: (TT/MM/JJJJ)4,5,19
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen 5,19
□ Aufträge werden elektronisch erteilt
□ Die elektron ische Rechnungsstellung wird ak zeptiert
□ Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3) Zusätzliche Angaben: 2
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren 5,19
DE Standardformular 1 – Vorinformation Stand 15.08.2019 6
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelf s-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln/Nachprüfungsstelle für behauptete Vergabeverstöße
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln Postleitzahl: 50667 Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg -koeln.nrw.de Telefon: 0221/147-2120
Internet-Adresse (URL): Fax: 0221/147-2889
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren 2
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Ort: Postleitzahl: Land:
E-Mail: Telefon:
Internet-Adresse (URL): Fax:
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
siehe § 160 III GWB
- unverzüglich gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen
- innerhal b von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 II GWB
- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsverg abe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der EU
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt 2
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Ort: Postleitzahl: Land:
E-Mail: Telefon:
Internet-Adresse (URL): Fax:
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: (TT/MM/JJJJ)
Der öffentliche Auftraggeber/Der Auftraggeber ist für die Gewährleistung der Einhaltung der Rechtsvorschriften der Europäisch en
Union und anderer geltender Gesetze verantwortlich.
__________________________________________________________________________________________________________
1 in beliebiger Anzahl wiederholen
2 falls zutreffend
3 in beliebiger Anzahl wiederholen, wenn diese Bekanntmachung nur der Vorinformation dient
4 falls diese Information bekannt ist
5 angeben, wenn es sich bei der Bekanntmachung um einen Aufruf zum Wettbewerb handelt
6 soweit Information bereits bekannt
9 nur angeben, wenn es sich bei der Bekanntmachung um eine Vorinformation handelt
12 hier oder in der Aufforderung zur Interessenbestätigung angeben, wenn die Bekanntmachung ein Aufruf zum Wettbewerb ist oder der Verkürzung
von Fristen zur Einreichung von Angeboten dient
19 wenn das Ziel der Bekanntmachung in der Verringerung der Fristen für den Eingang der Angebote besteht
20 Rangfolge statt Gewichtung ist möglicherweise relevant
21 Rangfolge statt Gewichtung ist möglicherweise relevant; sofern der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, erfolgt keine Gewichtung
Anlage 3, Beantwortung Fragen im Liegenschaftsausschusses
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Anlage 3 Beantwortung von Fragen aus der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 23.01.2023 In der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 23.01.2023 hat die Mitteilung 3750/2022 „Durchführung einer europaweiten Markterkundung“ zu Fragen geführt, die zur Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal, am 30.01.2023, nachfolgend beantwortet werden. Wann erfolgte die Veröffentlichung? Die technische Eingabe der Veröffentlichung erfolgte am Donnerstag, den 19.01.2023. Derlei Eingaben für das EU-Amtsblatt durchlaufen einen streng automatisierten Prozess, sodass es einige Tage dauern kann, bis die Veröffentlichung tatsächlich abrufbar ist. Warum hat Herr Greitemann die Mitteilung unterzeichnet und nicht Herr Wolfgramm? Bei der Unterzeichnung durch Herrn Greitemann handelt es sich um ein Versehen der Verwaltung. Die Vorlage 3750/2022 ist eine Vorlage des Dezernats VIII. Warum hat man das Frischezentrum nicht in die Überschrift aufgenommen? Der Begriff „Frischezentrum“ wurde unbewusst nicht in die Überschrift der Vorlage aufgenommen. Die Mitteilung erfolgte im öffentlichen Teil des Ausschusses, sodass ein jeder über den Inhalt Kenntnis erlangen konnte. Auf welcher (Beschluss-)Basis ist die Ausschreibung erfolgt? Zunächst ist zu betonen, dass es sich nicht um eine Ausschreibung, sondern um eine Markterkundung handelt. Angebote zur Entwicklung des Frischezentrums sollen ausdrücklich nicht abgegeben werden. Die Markterkundung verfolgt das Ziel, mit potentiellen Betreiber*innen und Investor*innen in einen Dialog zu treten, um einen Überblick über die derzeitige Marktsituation hinsichtlich Planung, Bau, Finanzierung et cetera zu gewinnen. Die Markterkundung erfolgt auf Basis des Beschluss des Rates über den Änderungsantrag AN/2679/2021 am 14.12.2021. Dort heißt es unter Punkt 5 wie folgt: „Auf Grundlage dieses Änderungsantrags soll parallel ein Markterkundungsverfahren als Ansprache und zur Auswahl potentieller Investoren im iterativen Prozess in Verbindung der Planrechtschaffung durchgeführt werden.“ Warum ist kein Betrieb in Eigenregie vorgesehen? Die Markterkundung schließt einen Betrieb in Eigenregie nicht aus. Bei der Markterkundung handelt es sich um eine Aufforderung zum Dialog mit dem Ziel, einen umfangreichen Überblick über die Marktsituation zu erlangen. Um die Erfolgsaussichten größtmöglich zu halten, wird der Fokus bewusst nicht nur auf ein Investorenmodell gelegt. Bei der Markterkundung handelt es sich nicht um eine Ausschreibung, sodass hierdurch weder Betreiber- noch Investorenmodell fokussiert oder ausgeschlossen wird. Sowohl Informationen zur Entwicklung eines Frischezentrums als auch zu einem möglicherweise kostendeckenden Betrieb sind der Stadt hilfreich, weshalb die Markterkundung bewusst offen gehalten wird.
Anlage 2 Exposé zur Markterkundung
13922 Zeichen
Frischezentrum Köln Exposé zur Markterkundung Inhalt Daten und Fakten ................................ ................................ ................................ .................. 2 Hintergrund ................................ ................................ ................................ ........................... 2 Übersichtsplan ................................ ................................ ................................ ................... 3 Grundstückssituation ................................ ................................ ................................ ............. 3 Planungsprämissen 1 ................................ ................................ ................................ ........ 3 Darstellung der Eigentumsverhältnisse im Plangebiet ................................ ........................ 4 Planungsprämissen 2 ................................ ................................ ................................ ........ 4 Ausschnitt aus dem bestehenden Bebauungsplan ................................ ............................. 5 Machbarkeitsstudie ................................ ................................ ................................ ............... 5 Variante 1 – „Hufeisen“ ................................ ................................ ................................ ...... 6 Variante 2 – „H-förmig“ ................................ ................................ ................................ ...... 7 Variante 2.1 – „H-förmig“ zweigeschossig ................................ ................................ .......... 8 Variante 3 – „Kamm“ ................................ ................................ ................................ .......... 9 Variante 4 – „Arena“................................ ................................ ................................ ..........10 Variante 5 – „Zwei Hallen“................................ ................................ ................................ .11 Händlerumfragen – Impulsbefragung 2021 ................................ ................................ ...........12 Händlerumfragen – Abfrage der Flächenbedarfe 2021-2022 ................................ ................12 2 Daten und Fakten Großmarkt Frischezentrum Größe von ca. 15 ha, gelegen in dicht besiedeltem Gebiet mit weiten Wegen zu überregionalen Verkehrswegen Plangebietsgröße von ca. 10 h, gelegen in einem Gewerbegebiet am westlichen Stadtrand mit direkter Anbindung an zwei Bundesautobahnen Rund 120 Unternehmen aus dem Lebensmittelhandel, der Logistik, dem Importagenturwesen, der Weiterverarbeitung und mit dem Lebensmittelgroßhandel verknüpften Eine effiziente, an den Bedarfen des zeitgemäßen Lebensmittelgroßhandels orientierte Bebauung ist bis zu einer Grundfläche von ca. 43.000 m² (eingeschossig), bzw. ca. 53.000 m² (zweigeschossig) möglich Schwerpunkt auf dem Handel mit Obst, Gemüse und frischen Lebensmitteln Erhebungen unter der Händlerschaft zeigen, dass großes Interesse an einem Frischezentrum besteht und die Bedarfe das Flächenpotenzial mindestens abdecken Geschätzter Jahresumsatz von 400 Mio. Euro bei einem Warenumschlag von ca. 300.000 t Hintergrund Der Kölner Großmarkt liegt inmitten des Plangebietes für das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd. Das rund 15 ha große Betriebsgelände des Großmarktes besteht seit den 1940er Jahren. Die Infrastruktur und die Lage mitten in der Stadt Köln erfüllen nicht mehr die Anforderungen einer zeitgemäßen Lebensmittellogistik. Der Kölner Großmarkt soll daher innerhalb des Stadtgebietes verlagert und in Form eines Frischezentrums weiterbestehen. Mit Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 14. Dezember 2021 soll das Frischezentrum auf einer Fläche nördlich der Toyota-Allee im Gewerbegebiet Marsdorf (Stadtbezirk Lindenthal) realisiert werden. Ziel ist die Schaffung eines zeitgemäßen und zukunftsfähigen Frischezentrums als Kompetenzcluster am Standort Köln. 3 Übersichtsplan Der Kölner Großmarkt liegt östlich im Stadtteil Raderberg. Das Frischezentrum ist westlich im Stadtteil Marsdorf geplant. Grundstückssituation Planungsprämissen 1 Die Plangebietsgröße beträgt ca. 10,3 ha (102.988 m²). Davon ca. 7,9 ha (79.375 m²) in städtischem Eigentum. Im westlichen Bereich des Plangebietes befinden sich ca. 2,4 ha (23.613 m²) in privatem Eigentum. Die westliche Gebietsfläche ist entlang der Autobahn mit einer ca. 100 m tiefen Anbaubeschränkungszone (gemessen vom äußersten Rand der befestigten Fahrbahn) nach § 9 BFG belegt. Die Varianten überplanen den Bereich als Anlieferzone und Stellfläche für LKW. Hochbauten sind unter Vorbehalt möglich. Die Erschließung des Grundstücks sollte vorzugsweise von der Toyota-Allee aus erfolgen. Die Gestaltung der Zu- und Ausfahrten macht eine umfassende Umgestaltung der Toyota- Allee westlich des Kreisels erforderlich. Hierbei sind insbesondere die Schleppkurven der schweren LKW sowie der geplante Radschnellweg Köln-Frechen zu beachten. Eine Trennung der Verkehrsströme (Kunden, Lieferanten, Mitarbeitende) ist umzusetzen. Ein Verkehrsgutachten wird durch die Stadt Köln beauftragt. Die Ergebnisse einer ausführlichen Grundstücksprüfung liegen vor und werden bei Bedarf zur Einsicht gegeben. Bedingt durch die Grundstückssituation ist in der Planung eine maximale Flächeneffizienz anzustreben. 4 Darstellung der Eigentumsverhältnisse im Plangebiet Städtisches Eigentum ist rot eingefärbt, Privateigentum blau umrissen. Planungsprämissen 2 Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 2004 setzt eine landwirtschaftliche Nutzung fest, umringt von einer öffentlichen Grünfläche entlang der nördlichen, östlichen und südlichen Grundstücksgrenze mit ca. 40 m Tiefe. Die vorliegenden Varianten überplanen die festgesetzte öffentliche Grünfläche, wodurch eine neue Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung nötig wird. So ist eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der Grundstücksgrenzen einzuplanen. Diese sollte analog zu den Nachbargrundstücken eine Tiefe von ca. 10 m haben. In eingeschossiger Variante liegt die Höhe der Halle bei 7,5-8 m. Eine zweigeschossige Variante ist mit einer Höhe von 18 m analog zu den Nachbargrundstücken denkbar. Diese Höhe ist ebenfalls für einen Hochpunkt, bspw. ein Verwaltungs- und Bürogebäude denkbar. In allen Varianten ist die Nutzung der Dachflächen für Begrünung, Regenwasserrückhalt und Photovoltaik einzuplanen. 5 Ausschnitt aus dem bestehenden Bebauungsplan Machbarkeitsstudie Im Februar 2022 hat die Stadt Köln mit Beteiligung externer Fachberater in Zusammenarbeit mit Vertretern der Großmarkthändlerschaft verschiedene Testentwürfe entwickelt, um eine grundsätzliche Machbarkeit des Frischezentrums auf der Fläche nördlich der Toyota-Allee zu untersuchen. Die entwickelten Skizzen stellen denkbare Varianten der Bebauung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Großmarktbetriebes und der dargestellten Planungsprämissen dar. Die Relationen von überbauter Fläche und Flächen für Anlieferung und Stellplätze stellen lediglich Erfahrungswerte aus anderen Planungen dar und sind im Weiteren zu überprüfen. Zwei Varianten (Nr. 1 und 2) werden im Folgenden aufgrund der guten Grundstücksausnutzung als gleichwertige Vorzugsvarianten benannt. Diese wurden unter anderem hinsichtlich der Dimensionierung der Anlieferzonen, Schleppradien und Bepflanzung in einem weiteren Schritt konkretisiert und detaillierter geprüft. Eine Besonderheit stellt die Variante 2.1 dar. Diese zeigt, dass eine zweigeschossige Lösung grundsätzlich möglich ist und – wie am Beispiel des Engrosmarkt Zürich zu beobachten – funktioniert. Die Prüfung dreier weiterer erarbeiteter Varianten eines Frischezentrums (Nr. 3-5) ist im vorliegenden Exposé ebenfalls dokumentiert. Sollten darüber hinaus weitere Varianten, welche die Planungsprämissen und die Bedürfnisse des Großmarktbetriebes erfüllen, in Betracht kommen, so sind diese in das Portfolio aufzunehmen und in den Auswahlprozess einzubeziehen. 6 Variante 1 – „Hufeisen“ Vorzugsvariante 1 mit ca. 42.000 m² Grundfläche Vorteile Nachteile Effiziente Anlieferung des Ost- und Westtrakts durch Anlieferzonen Binnenverkehr und Warenfluss zwischen den Firmen durch Umlauf erschwert, kürzere Binnenverkehre führen über den Kundenparkplatz Trennung von Kunden- und Lieferverkehren Wege für die Kunden in der Achse Nord/Süd teilweise sehr lang Zentraler Kundenparkplatz mit kurzen Wegen für die Kunden Nördlicher Riegel als potenzielle Engstelle für Binnenverkehre Zentraler Hofbereich ggf. auch für andere Nutzungen verwendbar 7 Variante 2 – „H-förmig“ Vorzugsvariante 2 mit ca. 43.000 m² Grundfläche Vorteile Nachteile Gute Ausnutzung, hohe Grundfläche Keine Trennung von Kunden- und Lieferverkehren Aufteilung/Möglichkeiten für Binnenverkehr und Warenfluss sehr gut, keine Engstellen Sehr viele Inselstände, viel innere Erschließung Erschließung des Gebäudes von allen Seiten für Anlieferung und Kunden 8 Variante 2.1 – „H-förmig“ zweigeschossig Engrosmarkt Zürich: https://www.zuercher-engrosmarkt.ch/zuercher-engrosmarkt/ Variante nach dem Vorbild des Engrosmarkt Zürich mit ca. 58.000 m² Grundfläche Vorteile Nachteile Schaffung vertikaler Zonen für Logistik, Lager und Verkauf Erhöhte statische Anforderungen Die zweite Ebene schafft ca. 1/3 mehr Fläche Weitläufige Rampenanlagen nötig Trennung von Kunden und Lieferverkehren Darüber hinaus ergeben sich die Vor- und Nachteile der Variante 2 9 Variante 3 – „Kamm“ Variante mit ca. 40.500 m² Grundfläche Vorteile Nachteile Trennung von Kunden- und Lieferverkehren Die Lage des mittleren Riegels erschwert Binnenverkehre und Warenfluss, da keine direkte Anlieferung möglich ist 270-Grad Heranfahrbarkeit für Lieferverkehre Teilweise sehr weite Wege für Kunden 10 Variante 4 – „Arena“ Variante mit ca. 40.000 m² Grundfläche Vorteile Nachteile Trennung von Kunden- und Lieferverkehren Binnenverkehre und Warenfluss ist durch Umlauf erschwert Zentraler Kundenparkplatz mit kurzen Wegen Die einzige Öffnung in den Innenhof ist eine Engstelle Zentraler Hofbereich ggf. auch für andere Nutzungen verwendbar 360-Grad Anlieferung 11 Variante 5 – „Zwei Hallen“ Variante nach dem Vorbild des Frischezentrums in Frankfurt/Main mit ca. 37.500 m² Grundfläche Vorteile Nachteile Große Anlieferzonen für LKW und effizienter Warenumschlag Geringe Grundfläche (aber wenig Flächenverlust durch Verlagerung der Erschließung nach außen und wenig innere Erschließung) Trennung von Kunden- und Lieferverkehren Verbindung zwischen Lager/Logistik und Verkauf als potenzielle Engstelle Trennung von Lager/Logistik und Verkauf 12 Händlerumfragen – Impulsbefragung 2021 Die Impulsbefragung der 121 Unternehmen auf dem Großmarkt fand gemeinsam mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs GmbH im Juni 2021 statt. Ziel waren die Ermittlung der Umzugsbereitschaft sowie die Abfrage von Mietpreisvorstellungen. Insgesamt nahmen 28 Unternehmen (23%) an der Umfrage teil. Die Umzugsbereitschaft in ein Frischezentrum bejahten 27 Unternehmen (96%). Rund 80% der Befragten können sich vorstellen, einen Quadratmeterpreis zwischen 10 und 20 Euro netto in einem neuen Frischezentrum zu zahlen. Rund 70% der Befragten bewegen sich mit ihren Preisvorstellungen im Bereich zwischen 10 und 15 Euro netto pro Quadratmeter. Angesichts der geringen Anzahl an Gesamtteilnehmenden ist das Ergebnis nur eingeschränkt repräsentativ. Dennoch kann man zu folgenden Ergebnissen gelangen: 1. Das Interesse am Frischezentrum sowie die Umzugsbereitschaft in dieses sind groß. 2. Vorbehaltlich der unbekannten Konditionen vor Ort ist die Bereitschaft zur Zahlung einer höheren Miete grundsätzlich vorhanden. Speziell im Kernsegment des Großmarktes (Obst, Gemüse frische Waren) ist das Interesse sehr groß, da hier für die einzelnen Unternehmen ein hoher Nutzen aus dem Cluster Großmarkt besteht. Vor allem kleinere Unternehmen sind auf die gemeinsam genutzte Infrastruktur, die Kompetenzen vor Ort und den funktionalen Binnenhandel angewiesen. Es wird angenommen, dass eine höhere Zahl an Rückmeldungen zu einer Bestätigung der hier dargestellten Tendenzen führen würde. Die Unternehmen haben in der Regel keine alternativen Planungen. Sie sind mit ihren Geschäftsmodellen in hohem Maße an die Betriebslabläufe und -bedingungen des Großmarktes angepasst. Händlerumfragen – Abfrage der Flächenbedarfe 2021-2022 Zwischen Oktober 2021 und Januar 2022 wurden alle 121 Unternehmen des Großmarktes schriftlich darum gebeten, ihren Flächenbedarf in einem neuen Frischezentrum darzustellen. Es erfolgten Rückmeldungen von 50 Unternehmen (41%) aller Sortimente. Den Schwerpunkt bildeten diejenigen aus dem Sortiment Ost- und Gemüse mit 25 Rückmeldungen. Hier wird abermals das starke Interesse im Kernsegment des Großmarktes deutlich. Im Ergebnis wurde ein Nutzflächenbedarf von 36.763 m² ermittelt. Berücksichtigt man weitere Faktoren, wie den Bedarf für Gebäudetechnik, Gemeinschaftseinrichtungen usw. ergibt sich eine erforderliche Bruttogeschossfläche von 56.558 m². Die Ergebnisse der Abfrage lassen drei Schlüsse zu: 1. Flächeneffizienz sollte höchste Priorität bei Planung und Realisierung des Frischezentrums haben. 2. Die Flächenbedarfe seitens der Unternehmen signalisieren eine von Beginn an hohe Auslastung des Frischezentrums. 3. Das darüber hinaus gehende Potenzial der vermuteten Bedarfe im Rückschluss auf den IST-Zustand der Unternehmen ohne Rückmeldung geht ca. 20% über die erhobenen Werte hinaus und macht die Umsetzung eines funktionalen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts für das Frischezentrum unabdingbar.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3750/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.01.2023
- Erstellt
- 07.11.2022 15:58