2573/2021
Sicherstellung des Kita- und Schulbetriebs nach den Ferien
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Mitteilung Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 19.07.2021 2573/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 19.07.2021 Sicherstellung des Kita- und Schulbetriebs nach den Ferien Die weitere pandemische Entwi cklung ist nicht vorherzusehen. Insbesondere die veränderte Infekti- onsdynamik durch die Delta -Variante des SARS-CoV-2-Virus erfordert bereits jetzt im Rahmen der Gefahrenabwehr zu handeln. Die bisherigen Erfahrungen in der Pandemie zeigen, dass für Kinder , Jugendliche und Familien die Öffnung der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegen und Schulen entscheidend ist, um Scha- den für die körperliche und geistige Entwicklung zu verhindern. Aus diesem Grund hat die Stadt Köln ein umfangreiches Schutzkonzept entwickelt. Der Krisenstab hat dieses in seiner Sitzung vom 09.07.2021 beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung seiner Komponenten beauftragt. Es beruht auf fünf Säulen, die synergetisch zusammenwirken. 1. Testkonzept an Kölner Schulen und Kitas Die in der Vergangenheit bereits eingeführten Testmöglichkeiten werden nach den Sommerferien sowohl in den Schulen als auch in den Kitas fortgesetzt. Hierzu hat die Stadt neben dem bestehen- den Testkonzept des Landes in Schulen zusammen mit der Universitätsklinik Köln das Lolli-Test Ver- fahren entwickelt. Dieses Angebot der kindgerechten PCR -Pooltestung wird auch nach den Ferien weiter fortgesetzt. 2 2. Angebot an ergänzenden mobilen Luftreinigungsgeräten Entscheidend für die Luftqualität ist das regelmäßige Lüften von Räumen. Um dieses zu unterstützen wurden bzw. werden für alle Schulen und Kitas Co2-Ampeln angeschafft. Darüber hinaus wurden die Klassen- und Unterrichtsräume in den Schulen, die nicht zu lüften sind, mit Luftfiltergeräten ausge- stattet. Die momentane Forschungslage zu dem Thema ergibt kein einheitliches Bild, trotzdem sieht die Stadt Köln hier aufgrund der Ausbreitung der Delta-Variante und u. U. zukünftiger weiterer Mutati- onen die Notwendigkeit des Handelns, um größtmögliche Sicherheit für die Aufnahme des Präsen- zunterrichts und der Kitabetreuung zu schaffen. Eine Refinanzierung durch Landes- bzw. Bundesprogramme wird entsprechend geprüft. Die Stadt Köln wird prüfen, inwieweit das Thema Luftreinigung in den städtischen Bau- und Qualitäts- anforderungen (BQA) künftig mit berücksichtigt werden kann. Um dem aktuellen Bedarf und den Nachfragen gerecht zu werden, wird ein kurzfristiges zweistufiges Ausstattungsprogramm aufgelegt. Hierzu sind Qualitätsstandards definiert worden, die solche Geräte erfüllen müssen. Aufgrund der eingeschränkten Marktlage wird in einem ersten Schritt ein Verhandlungsverfahren oh- ne öffentliche Bekanntgabe durchgeführt. Eine erste Marktanalyse hat ergeben, dass auf dem Markt derzeit 250 bis 300 mobile Geräte des definierten Qualitätsstandards direkt abrufbar sind. Diese wer- den mit Hilfe einer Angebotsheranziehung von 3 Anbietern bezogen. Diese Geräte können zuerst von Grundschulen abgerufen werden, da die Schüler*innen der Grundschulen aufgrund ihres Alters der- zeit nicht geimpft werden können. Die Priorisierung der einzelnen Grundschulen richtet sich nach den Parametern, die bereits für die Impfungen in den vulnerablen Sozialräumen herangezogen wurden. In einem zweiten Schritt wird es eine EU-weite Ausschreibung eines Rahmenvertrags im offenen Ver- fahren geben. Die Angebotsfrist kann wegen der sich aus der Gefährdungslage ergebenden Dring- lichkeit auf 15 Tage verkürzt werden. Ausgeschrieben werden soll ein Rahmenvertrag, der zum Abruf von maximal 10.000 mobilen Geräten berechtigt. Diese können dann in den nächsten Monaten durch städtische Kindertageseinrichtungen und Schulen abgerufen werden, wenn es den Wunsch vor Ort gibt und sowohl die statischen Voraussetzungen als auch die entsprechende Stabilität der Elektro - Leitungen erfüllt sind. Beide Prüfungen werden kurzfristig beauftragt. Dort, wo es technisch und baulich möglich sowie seitens der Einrichtung ein Bedarf formuliert ist, können in den nächsten Monaten durch städtische Kindertageseinrichtungen und Schulen Geräte aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden. Die Inbetriebnahme von Luftfilteranlagen in städtischen Kitas unterliegt der Mitbestimmung der Personalvertretung. Die Fachdienststellen werden zeitnah Kontakt zu Schulen und Kitas aufnehmen, um sie über die Anlagen und deren Betrieb zu informieren und den Bedarf zu ermitteln. Die Akzeptanz der Beteiligten vor Ort ist zwingende Voraussetzung für die Be- schaffung der Luftreinigungsgeräte. Für die Kitas der freien Träger wird ein analoges Förderprogramm aufgelegt, hier lie gt die Beschaf- fung des Luftfiltergerätes beim Träger. 3. Angebot auf Schutzimpfungen Da es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für Kinder bis einschließlich 11 Jah- ren gibt, ist der beste Schutz dieser Gruppen deshalb die möglichst vollständige Impfung der Erwach- senen. Die Impfkampagne mit allen verfügbaren Impfstoffen wird deshalb fortgesetzt. Zur Gefahrenabwehr einer 4. Pandemiewelle ist insbesondere die Corona-Schutzimpfung ein erfolg- reiches Mittel. Deshalb hat sich die Ethikkommission des Kölner Krisenstabes mit Votum vom 08.07.2021, das vom Krisenstab am 09.07.2021 bestätigt worden ist, für die Schaffung von freiwilli- gen Impfmöglichkeiten für Jugendliche ab 12 Jahren, mit dem für diese Gruppe zugelassenen Impf- stoff (Comirnaty), auf freiwilliger Basis, unabhängig von einer Vorerkrankung ausgesprochen. Jugendliche ab 12 Jahren können sich demnach impfen lassen, wenn sie dies ausdrücklich wün- schen, sie darüber ärztlich unter Einräumung von ausreichender Bedenkzeit aufgeklärt wurden, ihre Erziehungsberechtigten zustimmen und ausreichend Impfstoff vorhanden ist. In Analogie zur Schutz- impfung bei Erwachsenen ist damit zu rechnen, dass geimpfte Jugendliche ab 12 Jahren sich zwar nach wie vor mit den Varianten von SARS-CoV-2 anstecken können, sie aber weniger zum allgemei- nen Ansteckungsgeschehen beitragen. 3 Die Stadt Köln wird Möglichkeiten dafür schaffen, dass Jugendliche ab 12 Jahren ergänzend zu den bereits stattfindenden Impfungen in den Kinderarztpraxen auch bei Engpässen eine Schutzimpfun g im Impfzentrum erhalten können. 4. Weiterführung der AHA-L Regeln Die bereits eingeführten AHA-L Regelungen werden fortgeführt und bei Bedarf erweitert. Hierfür not- wendige Schutzmaterialien wie Desinfektionsmittel, Masken, Lüftungskonzepte u. ä. werden auch weiterhin zur Verfügung gestellt und stetig an den Bedarf angepasst. Im Bereich der Kindertagesein- richtungen wird die Stadt Köln das Programm der Alltagshelfer (kommunal) weiterführen, um hier dem besonderen Umstand Rechnung zu tragen, dass eine Maskenpflicht in den Kindertageseinrichtungen nicht möglich ist. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat angekündigt, das Helferprogramm für die Offenen Ganztagsschulen und die Ganztagsförderschulen zur personellen Stärkung der Ganz- tagsangebote auch im kommenden Schuljahr fortzuführen und weiterzuentwickeln. Dafür sollen den Schulträgern aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zusätzli- che Mittel zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, müsste ge- prüft werden, ob kommunale Mittel eingebracht werden können. 5. Niederschwellige Hilfestellungen für Kinder und Jugendliche zur Bewältigung von psycho- logischen Problemen aus der Pandemie Um psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen, die ursächlich den Pandemieeinschrän- kungen zugerechnet werden können, besser zu erkennen bzw. diese Personengruppe besser zu un- terstützen, werden zusätzliche Maßnahmen entwickelt und im Jugendhilfeausschuss am 07.09.2021 vorgestellt. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2573/2021
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 19.07.2021
- Erstellt
- 14.07.2021 15:25