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2573/2021

Sicherstellung des Kita- und Schulbetriebs nach den Ferien

Mitteilung Hauptausschuss 19.07.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.07.2021, TOP 2.1.5

Mitteilung Hauptausschuss

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Mitteilung Hauptausschuss

7851 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer  19.07.2021 
 2573/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 19.07.2021 
 
Sicherstellung des Kita- und Schulbetriebs nach den Ferien 
Die weitere pandemische Entwi cklung ist nicht vorherzusehen. Insbesondere die veränderte Infekti-
onsdynamik durch die Delta -Variante des SARS-CoV-2-Virus erfordert bereits jetzt im Rahmen der 
Gefahrenabwehr zu handeln.  
Die bisherigen Erfahrungen in der Pandemie zeigen, dass für Kinder , Jugendliche und Familien die 
Öffnung der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegen und Schulen entscheidend ist, um Scha-
den für die körperliche und geistige Entwicklung zu verhindern. Aus diesem Grund hat die Stadt Köln 
ein umfangreiches Schutzkonzept  entwickelt. Der Krisenstab hat dieses in seiner Sitzung vom 
09.07.2021 beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung seiner Komponenten beauftragt. Es 
beruht auf fünf Säulen, die synergetisch zusammenwirken.  
 
 
 
1. Testkonzept an Kölner Schulen und Kitas 
Die in der Vergangenheit bereits eingeführten Testmöglichkeiten werden nach den Sommerferien 
sowohl in den Schulen als auch in den Kitas fortgesetzt. Hierzu hat die Stadt neben dem bestehen-
den Testkonzept des Landes in Schulen zusammen mit der Universitätsklinik Köln das Lolli-Test Ver-
fahren entwickelt. Dieses Angebot der kindgerechten PCR -Pooltestung wird auch nach den Ferien 
weiter fortgesetzt.

2 
 
 
 
2. Angebot an ergänzenden mobilen Luftreinigungsgeräten  
Entscheidend für die Luftqualität ist das regelmäßige Lüften von Räumen. Um dieses zu unterstützen 
wurden bzw. werden für alle Schulen und Kitas Co2-Ampeln angeschafft. Darüber hinaus wurden die 
Klassen- und Unterrichtsräume in den Schulen, die nicht zu lüften sind, mit Luftfiltergeräten ausge-
stattet. Die momentane Forschungslage zu dem Thema ergibt kein einheitliches Bild, trotzdem sieht 
die Stadt Köln hier aufgrund der Ausbreitung der Delta-Variante und u. U. zukünftiger weiterer Mutati-
onen die Notwendigkeit des Handelns, um größtmögliche Sicherheit für  die Aufnahme des Präsen-
zunterrichts und der Kitabetreuung zu schaffen.  
 
Eine Refinanzierung durch Landes- bzw. Bundesprogramme wird entsprechend geprüft. 
 
Die Stadt Köln wird prüfen, inwieweit das Thema Luftreinigung in den städtischen Bau- und Qualitäts-
anforderungen (BQA) künftig mit berücksichtigt werden kann. 
 
Um dem aktuellen Bedarf und den Nachfragen gerecht zu werden, wird ein kurzfristiges zweistufiges 
Ausstattungsprogramm aufgelegt. Hierzu sind Qualitätsstandards definiert worden, die solche Geräte 
erfüllen müssen.  
Aufgrund der eingeschränkten Marktlage wird in einem ersten Schritt ein Verhandlungsverfahren oh-
ne öffentliche Bekanntgabe durchgeführt. Eine erste Marktanalyse hat ergeben, dass auf dem Markt 
derzeit 250 bis 300 mobile Geräte des definierten Qualitätsstandards direkt abrufbar sind. Diese wer-
den mit Hilfe einer Angebotsheranziehung von 3 Anbietern bezogen. Diese Geräte können zuerst von 
Grundschulen abgerufen werden, da die Schüler*innen der Grundschulen aufgrund ihres Alters der-
zeit nicht geimpft werden können. Die Priorisierung der einzelnen Grundschulen richtet sich nach den 
Parametern, die bereits für die Impfungen in den vulnerablen Sozialräumen herangezogen wurden. 
In einem zweiten Schritt wird es eine EU-weite Ausschreibung eines Rahmenvertrags im offenen Ver-
fahren geben. Die Angebotsfrist kann wegen der sich aus der Gefährdungslage ergebenden Dring-
lichkeit auf 15 Tage verkürzt werden. Ausgeschrieben werden soll ein Rahmenvertrag, der zum Abruf 
von maximal 10.000 mobilen Geräten berechtigt. Diese können dann in den nächsten Monaten durch 
städtische Kindertageseinrichtungen und Schulen abgerufen werden, wenn es den Wunsch vor Ort 
gibt und sowohl die statischen Voraussetzungen als auch die entsprechende Stabilität der Elektro -
Leitungen erfüllt sind. Beide Prüfungen werden kurzfristig beauftragt.  
Dort, wo es technisch und baulich möglich sowie seitens der Einrichtung ein Bedarf formuliert ist, 
können in den nächsten Monaten durch städtische Kindertageseinrichtungen und Schulen Geräte aus 
dem Rahmenvertrag abgerufen werden. Die Inbetriebnahme von Luftfilteranlagen in städtischen Kitas 
unterliegt der Mitbestimmung der Personalvertretung. Die Fachdienststellen werden zeitnah Kontakt 
zu Schulen und Kitas aufnehmen, um sie über die Anlagen und deren Betrieb zu informieren und den 
Bedarf zu ermitteln. Die Akzeptanz der Beteiligten vor Ort ist zwingende Voraussetzung für die Be-
schaffung der Luftreinigungsgeräte. 
Für die Kitas der freien Träger wird ein analoges Förderprogramm aufgelegt, hier lie gt die Beschaf-
fung des Luftfiltergerätes beim Träger. 
 
3. Angebot auf Schutzimpfungen 
Da es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für Kinder bis einschließlich 11 Jah-
ren gibt, ist der beste Schutz dieser Gruppen deshalb die möglichst vollständige Impfung der Erwach-
senen. Die Impfkampagne mit allen verfügbaren Impfstoffen wird deshalb fortgesetzt. 
Zur Gefahrenabwehr einer 4. Pandemiewelle ist insbesondere die Corona-Schutzimpfung ein erfolg-
reiches Mittel. Deshalb hat sich die Ethikkommission  des Kölner Krisenstabes mit Votum vom 
08.07.2021, das vom Krisenstab am 09.07.2021 bestätigt worden ist, für die Schaffung von freiwilli-
gen Impfmöglichkeiten für Jugendliche ab 12 Jahren, mit dem für diese Gruppe zugelassenen Impf-
stoff (Comirnaty), auf freiwilliger Basis, unabhängig von einer Vorerkrankung ausgesprochen.  
Jugendliche ab 12 Jahren können sich demnach impfen lassen, wenn sie dies ausdrücklich wün-
schen, sie darüber ärztlich unter Einräumung von ausreichender Bedenkzeit aufgeklärt wurden, ihre 
Erziehungsberechtigten zustimmen und ausreichend Impfstoff vorhanden ist. In Analogie zur Schutz-
impfung bei Erwachsenen ist damit zu rechnen, dass geimpfte Jugendliche ab 12 Jahren sich zwar 
nach wie vor mit den Varianten von SARS-CoV-2 anstecken können, sie aber weniger zum allgemei-
nen Ansteckungsgeschehen beitragen.

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Die Stadt Köln wird Möglichkeiten dafür schaffen, dass Jugendliche ab 12 Jahren ergänzend zu den 
bereits stattfindenden Impfungen in den Kinderarztpraxen auch bei Engpässen eine Schutzimpfun g 
im Impfzentrum erhalten können.  
 
4. Weiterführung der AHA-L Regeln 
Die bereits eingeführten AHA-L Regelungen werden fortgeführt und bei Bedarf erweitert. Hierfür not-
wendige Schutzmaterialien wie Desinfektionsmittel, Masken, Lüftungskonzepte u. ä. werden  auch 
weiterhin zur Verfügung gestellt und stetig an den Bedarf angepasst. Im Bereich der Kindertagesein-
richtungen wird die Stadt Köln das Programm der Alltagshelfer (kommunal) weiterführen, um hier dem 
besonderen Umstand Rechnung zu tragen, dass eine Maskenpflicht in den Kindertageseinrichtungen 
nicht möglich ist. 
 
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat angekündigt, das Helferprogramm für 
die Offenen Ganztagsschulen und die Ganztagsförderschulen zur personellen Stärkung der Ganz-
tagsangebote auch im kommenden Schuljahr fortzuführen und weiterzuentwickeln. Dafür sollen den 
Schulträgern aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zusätzli-
che Mittel zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, müsste ge-
prüft werden, ob kommunale Mittel eingebracht werden können.  
 
5. Niederschwellige Hilfestellungen für Kinder und Jugendliche zur Bewältigung von psycho-
logischen Problemen aus der Pandemie  
Um psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen, die ursächlich den Pandemieeinschrän-
kungen zugerechnet werden können, besser zu erkennen bzw. diese Personengruppe besser zu un-
terstützen, werden zusätzliche Maßnahmen entwickelt und im Jugendhilfeausschuss am 07.09.2021 
vorgestellt. 
 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

19.07.2021 Hauptausschuss
TOP 2.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2573/2021
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
19.07.2021
Erstellt
14.07.2021 15:25