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AN/1319/2019

Schulnotstand: Ganzheitliche Krisenplanung bereits vor der Krise

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 26.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 10.10.2019, TOP 7.3

Antrag Linke AN-1319-2019

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Antrag Linke AN-1319-2019

3904 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247- 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.09.2019 
AN/1319/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2019, TOP 7.3 
 
Schulnotstand: Ganzheitliche Krisenplanung bereits vor der Krise 
Antrag der Fraktion DIE LINKE. vom 24.09.2019 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung erarbeitet einen Krisenplan für den Fall, dass Schulen oder Teile da-
von im Stadtbezirk Kalk nicht mehr oder vorrübergehend nicht nutzbar sind. 
 
2. In diesem Krisenplan wird unter anderem festgesetzt:  
a. welche Dienststellen in welcher Reihenfolge durch wen zu informieren und zu be-
teiligen sind. 
b. Städtische Ausweichflächen im Stadtbezirk in Schulnähe,  
c. Standardisierter, schneller Informationsfluss an Schule, Erziehungsberechtigte, 
Bezirkspolitiker und andere. 
 
3. Der bezirkliche Krisenplan kann als Vorbild für Krisenpläne anderer Stadtbezirke die-
nen und sollte mit diesen verzahnt und abgestimmt werden. 
 
4. Die rechtlichen Möglichkeiten zur beschleunigten Errichtung von Übergangsgebäuden 
auf den festgesetzten Ausweichflächen sind zu schaffen und aktuell zu halten. 
 
DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk  Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln   
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

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5. Genehmigungsverfahren sind für den Krisenfall zu beschleunigen; in den Dienststel-
len, sind Mitarbeiterinnen hierfür unmittelbar nach Meldung (siehe Punkt 2.a) freizu-
stellen. 
 
6. Mit dem Land NRW werden entsprechende notwendige Vereinbarungen getroffen, die 
dann im Krisenfall unmittelbar greifen 
 
 
Begründung:  
 
Wie die Sanierungsfälle an der KGS Zehnthofstraße und dem städtischen Gymnasium 
Kantstraße eindrucksvoll beweisen, kommt es im Bereich der Schulgebäude immer wieder 
zu sog. „unliebsamen Überraschungen“. Tatsächlich muss man allerdings feststellen, dass 
es sich hier um voraussagbare Ereignisse handelt. 
Unter Berücksichtigung des Baujahres der Schulen im Stadtbezirk Kalk und der jahrelan-
gen nicht oder nur mangelhaft erfolgten Bestandspflege, ist davon auszugehen, dass es 
immer wieder zu ungeplanten plötzlichen Sanierungsfällen kommen kann. Ebenfalls könn-
ten katastrophale Ereignisse von außen eine Schule unbenutzbar machen. 
 
Bei der Kaiserin Theophanu Schule in der Kantstraße gibt es die glückliche Fügung, dass 
sowieso ein Containerstandort genehmigt war und bei der Grundschule Zehnthofstraße 
konnte die Verwaltung auf die Vietorstraße zurückgreifen, die eigentlich als Ersatzstandort 
zur Sanierung der Grundschule Kapitelstraße vorbereitet war. 
 
Die Verwaltung versucht, die Katastrophe so gut es geht zu organisieren und wie Lehrer, 
Eltern und Schüler berichten, klappt dennoch nicht alles so wie es laufen könnte. So 
musste die Verwaltung beispielsweise die Eltern oder die Politik bitten, ihr mögliche freie 
Flächen zu nennen. Lehrermehrstunden zum Begleiten der Busse werden vom Land nicht 
übernommen. 
 
Selbst wenn in den nächsten fünf bis acht Jahren während der Arbeiten in der Zehnthof-
straße nichts mehr passiert, kann danach wieder eine ähnliche Situation eintreffen. 
 
Für alle möglichen Szenarien gibt es Krisenpläne, ob es ein Rheinhochwasser, ein Che-
mieunfall oder Sturm am Rosenmontag ist, aber nicht für den Fall, dass in Kalk eine Schu-
le oder Teile einer Schule unbenutzbar werden. Dies hätte eigentlich spätestens bei Aus-
rufung des Schulnotstandes geschehen müssen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
HP Fischer      gez. Dr. Tanja Groß 
Fraktionsv orsitzender      Stellv ertretende  Fraktionsv orsitzende

Beratungsverlauf (1)

10.10.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1319/2019
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
26.09.2019
Erstellt
26.09.2019 09:30