1011/2023
Aufwertung Neumarkt - Arbeitspaket 1 „Mobilität“
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Anlage 4 - Anregung Neumarkt - Online-Petition
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Stadt Köln Geschäftsstelle für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50667 Köln Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Max Derichsweiler, Vorsitzender des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Dr. Höver, Geschäftsführer der Geschäftsstelle für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Anregung nach § 24 GO NRW Köln, 24.4.2023 Umgestaltung der Verkehrsführung am Kölner Neumarkt Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, sehr geehrter Herr Derichsweiler, sehr geehrter Herr Dr. Höver, es wird beantragt, die Benutzungspflicht des baulichen Radweges entlang des Neumarktes sofort aufzuheben und die jeweils rechte Fahrspur - sowohl in östlicher als auch in westlicher Fahrtrichtung - in einen Radfahrstreifen – im #RingFrei-Standard – umzuwidmen. Der Rad- fahrstreifen ist in geeigneter Weise vor dem Befahren durch den motorisierten Verkehr zu schützen. Es ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen. Im Bereich zwischen den Stadtbahnzugängen Cäcilenstraße und Schildergasse sind der Taxistandplatz und die Fahrradabstellplätze neu zu ordnen. Die gewonnenen Flächen sind dem Fußverkehr und dem Fahrradparken zu widmen. Für den Radverkehr sind attraktive und sichere Linksabbiegemöglichkeiten entlang der Stra- ßenzüge um den Neumarkt herum zu gestalten, um eine gute Erreichbarkeit zu zu sichern, wie auch Geisterradeln zu vermeiden. Eine Anbindung der Fahrradstraße Fleischmenger- gasse ist zu realisieren, um die Achsenanbindungen sowohl in Nord-Süd-, wie in Ost-West- Richtung sicherzustellen. von 1 2 Die Umsetzung soll dem Prinzip der getrennten Führung von Rad- und Fußgängerverkehr folgen und mit dem Blick auf den zu steigenden und zu fördernden Fuß- und Radverkehr entsprechend dimensioniert werden. Die aktuell vorliegende verkehrliche Planung für den Neumarkt soll daher nicht weiter ver- folgt werden. Begründung Unbestritten ist, dass der Neumarkt in seiner Funktion als zentraler öffentlicher Platz, als Ausgangspunkt für den Besuch kultureller Einrichtungen und der angrenzenden Einkaufsbe- reiche und -quartiere einer Aufwertung bedarf. Auch in seiner Funktion als Knotenpunkt für ÖPNV, Fuß- und Radverkehr bedarf er dringend einer dem veränderten Mobilitätsverhalten angepassten Zuordnung der Verkehrsflächen. Bereits seit einigen Jahren entscheiden sich die Menschen zunehmend für Alternativen zum Auto, insbesondere wenn die dafür notwendige Infrastruktur attraktiv und sicher ist. Dies haben nicht zuletzt Untersuchungen und die positiven Erfahrungen bei der Umsetzung des Projektes #RingFrei mehr als deutlich gezeigt. Insbesondere das Fahrrad wird verstärkt genutzt, da die Menschen dieses Verkehrsmittel als schnelle, gesunde und umweltfreundliche Alternative zur Fortbewegung in der Stadt sehen und nutzen (wollen). Die geforderte Umverteilung sichert somit Teilhabe durch generatio- nenübergreifende Mobilität. Durch diese Trennung des Fuß- vom Radverkehr werden zudem die eklatanten Konfliktsitua- tionen aufgelöst, die Gehwege verbreitert und die Aufstellflächen an den Ampeln deutlich vergrößert - ein dringend benötigter Gewinn an Sicherheit und Fläche insbesondere auch für Fußgänger:innen! Der Klimanotstand zwingt uns, die Verkehrswende zu forcieren und jegliche Planung darauf abzustimmen und die beantragten Maßnahmen sind daher ein wichtiger und vor allem kurz- fristig umsetzbarer Baustein, um diesem Ziel einen deutlichen Schritt näher zu kommen. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Online-Petition Parallel zu diesem Antrag eine Online-Petition erstellt, die unter diesem Link abrufbar ist: https://www.openpetition.de/!neumarkt Diese Petition mit Ende der Sammlung wird der Geschäftsstelle bzw. dem Bezirksbürger- meister übergeben bzw. überreicht. von 2 2
Beschlussvorlage Ausschuss (1)
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/1 664/1 Vorlagen-Nummer 1011/2023 Freigabedatum 13.04.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufwertung Neumarkt - Arbeitspaket 1 „Mobilität„ Baubeschluss für die attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen). Beschlussorgan Verkehrsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung von Fußgängerüberquerungen mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 855.613,52 € (davon 754.902,91 € investiv, 100.710,61 € konsumtiv in- klusive rd. 5.500 € Beleuchtungskosten). Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung In- nenstadt uneingeschränkt zustimmt. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti- gung in Höhe von 20.000 € für die Umgestaltung des Platzes Neumarkt Ostseite im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen), Haushalts- jahr 2023. Verkehrsausschuss 25.04.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2023 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 15.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 754.902,91 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.710,61 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 6.726€+20.930€=27.656 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Grundlagen Der Neumarkt zählt zu den großen Stadtplätzen in der Kölner Innenstadt und stellt in seinem räumlichen Potential einen der zentralsten urbanen Orte der Stadt Köln dar. Angrenzend an die Handelslagen Schildergasse und deren Fortführung rund um den Platz sowie im Südosten angrenzend an das sog. Kulturquartier mit der Zentralbibliothek, der VHS, dem Rauten- strauch-Joest-Museum, dem Museum Schnütgen sowie dem Haus der Architektur ist der Neumarkt gleichsam Knotenpunkt, aber auch Schauplatz vieler Veranstaltungen. Bislang ist er jedoch außerhalb der Veranstaltungszeiten eine verwaiste Fläche ohne Aufenthaltsqualität. Gleichzeitig steht der Neumarkt vor erheblichen Veränderungen. Mit dem Baubeginn der Ost- West-Stadtbahn zum Ende des Jahrzehnts entstehen bedeutende städtebauliche Potenziale. Entsprechend ist eine umfassende Sanierung oder Umgestaltung aufgrund der sich noch im Entscheidungsprozess befindlichen Frage der Ausgestaltung der Ost-West-Achse nicht mög- lich. Die Arbeitsgruppe (AG) Neumarkt, die im September 2020 erstmals tagte, hatte sich die Steigerung der Aufenthaltsqualität sowohl am Neumarkt als auch in angrenzenden Gebieten für Bürger*innen sowie Gewerbetreibende zum Ziel gesetzt. In einer lokalen Agenda wurden zur Erreichung dieses Ziels konkrete Maßnahmen zu Schwerpunktthemen am Neumarkt ent- 3 wickelt. Diese Maßnahmen sollen in den Bereichen, Stadtraum, Kultur, Mobilität und Soziales kurz- und mittelfristig umgesetzt und dabei Verbesserungen herbeigeführt werden. Neue Wegeverbindungen, die Wiederbelebung des Brunnens, kulturelle Angebote sowie perspekti- visch eine Gastronomie werden für eine zusätzliche Belebung und Aufenthaltsqualität sorgen. Die lokalen Akteure werden durch die zuvor genannten vier Arbeitsgruppen sowie die AG Neumarkt, die im Rahmen des Fachkreises für Plätze mit besonderem Handlungsbedarf (Fachkreis des Kriminalpräventiven Rates) gegründet wurde, eingebunden und beteiligt. Die Verwaltung arbeitet zur Umsetzung in vier Arbeitspaketen: 1) Mobilität: Verbesserte Anbindung des Neumarktes für zu Fuß Gehende an die Schilder- gasse, die Richmodstraße und St. Aposteln. 2) Aufwertung der Platzfläche: Bau des Neumarkt-Brunnens (2497/2021), Schaffung von gastronomischen Angeboten auf der Platzfläche, Aufräumarbeiten auf der Platzfläche. 3) Kulturangebote: Zeitlich befristete Aufstellung des Pavillons der Künstlerin Erika Hock, Entwicklung und Umsetzung eines Kulturprogramms mit der freien Kunst- und Kulturszene, Etablierung einer Platz-Kulturmanagerin für den Neumarkt. 4) Gesundheit und Soziales: Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums, Aus- weitung des Aufsuchenden Suchtclearings (3439/2022). Diese Beschlussvorlage befasst sich mit dem Arbeitspaket 1 „Mobilität“. Ziel dieses Arbeitspa- ketes ist es, den bisher abgesetzten Stadtraum Neumarkt mit seinem intermodalen Verkehrs- knotenpunkt stärker an die unmittelbar anschließende Innenstadt anzubinden. Durch eine Verbesserung der Querungssituation soll – im Zusammenspiel mit den Maßnahmen im Ar- beitspaket 2 – das oberirdische Fußverkehrsaufkommen gesteigert und der östliche und west- liche Neumarkt belebt werden Durch die Neuordnung bestehender Mobilitätsangebote wird dieser innerstädtische Verkehrsknotenpunkt aufgewertet. Aufgrund der zunehmend belastenden Umstände und aufgrund zahlreicher Beschwerden sei- tens der Bürger*innen und Anwohner*innen am Neumarkt hat sich die Verwaltung bereits im Jahr 2020 entschlossen, ein Gremium zu schaffen, das die Beschwerdelage sondiert und Maßnahmen gemeinsam erarbeitet, die auch möglichst zügig umgesetzt werden. Der „Fach- kreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ ist im September 2020 gegründet worden, ebenfalls fand nahezu zeitgleich die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe Neumarkt statt, in der eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erarbeitet wurden (s. 3686/2021). Darauf aufbauend erfolgte die Prüfung weiterer (u. a. baulicher) Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Zugänglichkeit des Platzes. Erste Ideen und Prüfer- gebnisse sind im Rahmen eines Stakeholdertermins auch bereits der Politik vorgestellt wor- den. Erläuterungen zum Entwurf Die fußläufige Erschließung des Neumarktes vom Norden ist nur über den signalisierten Überweg in Höhe der Richmodstraße möglich. Die Einkaufsmeile Schildergas- se/Zeppelinstraße nordöstlich des Neumarktes sowie das Apostelnviertel nordwestlich des Neumarktes sind nur über den o. g. Umweg erreichbar. Dieser nicht nur aus Sicht des Kom- forts, sondern auch der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit bestehende Mangel wird durch die Errichtung von zwei zusätzlichen Fußgängerüberquerungen mit Lichtsignalanlagen beho- ben. Die Erste liegt an dem Schnittpunkt der beiden Fußgängerzonen Schildergasse und Zeppelinstraße, die Zweite östlich der Einmündung der Apostelnstraße. Darüber hinaus wird auch die heute hoch ausgelastete Fußgängerüberquerung Richmodstraße durch eine Opti- mierung der Lage aufgewertet, so dass sich die Fußgängerströme auf drei Querungsmöglich- keiten verteilen. Fußgängerüberquerung Schildergasse/Zeppelinstraße Für die Errichtung der Aufstellfläche auf der Ostseite des Neumarktes muss die Fläche zwi- schen dem U-Bahnabgang an der Schildergasse und der Balzac-Statue von Rodin umgestal- 4 tet und neu strukturiert werden. Der Verwaltungsentwurf sieht vor, die Anzahl der MIV- Fahrstreifen von drei auf zwei zu reduzieren und anschließend einen Taxistand in Längsauf- stellung einzurichten. Die Fahrstreifenreduzierung hat keine Auswirkungen auf die Förderfähigkeit der Ost-West- Achse. Der Radweg wird in den Nebenanlagen bis zum Anschluss an die vorhandene Füh- rung neu gebaut. Zwischen dem Taxistand und dem Radweg wird eine Wartezone für Fahr- gäste errichtet. Die übrige gewonnene Fläche wird der Fußgängerzone zugeschlagen und öffnet sie zum Neumarkt hin. Dadurch entsteht ein attraktiveres Entrée als im Ist-Zustand. Bei dieser Straßenquerschnittaufteilung wurde ein besonderes Augenmerk auf die Verkehrssi- cherheit gelegt. Bei der Planung ist aber auch die Bedeutung des Taxistandes am Neumarkt berücksichtigt worden. Er ist neben dem Hauptbahnhof die zweitgrößte Anlage in Köln. Für die starke Fre- quentierung ist neben der zentralen Lage an der beliebten Einkaufsmeile auch die Vielzahl der im Umfeld gelegenen Arztpraxen, deren Patient*innen explizit auf die Möglichkeit der Taxi- fahrt zurückgreifen, verantwortlich. Aus diesen Gründen wird die geplante Maßnahme, die mit einer Reduzierung der Anzahl an Taxiwarteplätzen einhergeht, von der Taxi Ruf Köln eG kri- tisch gesehen. Im Rahmen der Abstimmung ist die Planung optimiert und zusätzlich dazu die vorhandene Ladezone vom Neumarkt auf die Cäcilienstraße verlegt worden. Dadurch liegt im vorliegenden Entwurf die Kapazität des Taxistandes bei 9 Taxen. Zum Vergleich bietet der Taxistand aktuell Platz für ca. 15 Taxen. Die Fahrradabstellanlagen in dem betroffenen Bereich werden neu geordnet mit dem Ziel, die neu entstandenen Fußverkehrsachsen freizuhalten. Deren Anzahl bleibt dabei unverändert. Die 6 m breite Fußgängerüberquerung wird im Bereich der Fahrbahn signalisiert. Im weiteren Verlauf muss auch die KVB-Trasse für Linienbus- und Stadtbahnverkehr, die zum Bestandteil der Platzinnenfläche gehört, gekreuzt werden. Dies erfolgt, wie auch an den anderen bereits bestehenden Querungen, unsignalisiert. Der Ausbau aller neu gestalteten Gehbereiche ist passend zu der Gestaltung der Schilder- gasse durchgehend in Betonsteinplatten 15 x 30 cm im Ellenbogenverband vorgesehen. Die taktile Führung an und zu der Querung wird entsprechend dem geltenden Kölner Standard ausgeführt. Für den baulichen Radweg werden Betonsteinplatten im Format 30 x 30 cm in Anthrazit gemäß den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs gewählt und durch beidseitige, 30 cm breite Pflasterstreifen aus Granit abgegrenzt, um einen Kontrast zum restlichen Bodenbe- lag herzustellen und die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Entwässerung erfolgt über die vorhandenen Straßeneinläufe. Die Straßenlaterne südlich der Querung wird versetzt. Fußgängerüberquerung Apostelnstraße Auch hier werden die erforderlichen Aufstellflächen durch baulichen Maßnahmen hergestellt. Auf der Nordseite der Fahrbahn werden nur die Bordsteine in der Breite der Querung abge- senkt und die Nebenanlagen um taktile Elemente ergänzt. Die Fahrradständer, die sich in dem zu umgestaltenden Bereich befinden, werden nach Westen in Richtung Apostelnkirche versetzt. Der Linksabbiegestreifen wird eingekürzt und eine südliche Aufstellfläche zur Platz- innenfläche mit entsprechender taktiler Führung hergerichtet. Durch die Errichtung einer Rad- fahrfurt, die südlich an die neue Fußgängerfurt anschließt, kann die vorhandene Radverkehrs- führung im Bereich der Einmündung Richmodstraße optimiert werden. Analog der Fußgän- gerüberquerung Schildergasse/Zeppelinstraße wird die Querung der Fahrbahn signalisiert und die der KVB-Trasse unsignalisiert angeordnet. Die Entwässerung wird über die vorhandenen Straßeneinläufe sichergestellt. Die Straßenbeleuchtung muss nicht angepasst werden. Fußgängerüberquerung Richmodstraße Neben einer Verbreiterung um ca. 2 m auf der Nordseite werden auch sämtliche Fußgänger- überquerungen mit taktilen Leitelementen ausgerüstet. Die westlich der Einmündung liegende Radfahrfurt inklusive Sperrfläche wird entfernt. Künftig erfolgt die Führung des Radverkehrs auf die Fahrbahn erst an der Fußgängerüberquerung an der Apostelnstraße. Des Weiteren werden zwei Straßenlaternen, die sich jetzt noch im lichten Profil des Radweges befinden, 5 versetzt. Die vorhandene Lichtsignalanlage an der Richmodstraße wird in diesem Zuge erneuert, um die beiden zusätzlichen signalisierten Querungen an der Apostelnstraße und Zeppelinstraße erweitert und mit einer neuen, an die aktuellen Verkehrsbedürfnisse angepassten Signalsteu- erung ausgestattet. Zeitplan Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das 1. Quartal 2024 geplant, die Bauzeit be- trägt ca. 4 Monate. Die bauliche Umsetzung in 2024 hängt auch von den Rahmenbedingun- gen vor Ort ab (EM 2024, Veranstaltungen auf dem Neumarkt, sonstige Baumaßnahmen vor Ort). Der genaue Baubeginn wird im Rahmen der Bauvorbereitung konkretisiert. Bis zum Baubeginn ist die Ausführungsplanung zu erstellen, die Vergabe vorzubereiten und die Baustellenplanung abzustimmen. Prüfung der Kostenberechnung Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln zur Prüfung vorge- legt. Das Ergebnis ist der Anlage 3 zu entnehmen. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 855.613,52 €. Die Gesamtkosten setzten sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 336.302,91 € für die Platzumgestaltung Neumarkt Ostseite sowie 418.600 € für die Erneue- rung der Lichtsignalanlage K 1603 Richmodstraße und konsumtive Aufwendungen für die Er- richtung von 3 Fußgängerüberquerungen sowie die Versetzung einer Straßenlaterne in Höhe von 100.710,61 €. Für die benötigten investiven Mittel in Höhe von 336.302,91 € für die Platzgestaltung Neu- markt Ostseite stehen im Hpl. 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Rad- wegebau für die vorbereitenden Arbeiten in 2023 Mittel in Höhe von rd. 20.000 € und in 2024 in Höhe von 316.302,91 € in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze - in der Teil- planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen) jeweils entsprechende Auszahlungsermächtigungen bereit. Die für die Erneuerung der Lichtsignalanlage an der Richmodstraße, die Verbreiterung des dortigen Überweges und ihre Erweiterung um die neu zu errichtenden signalisierten Querun- gen Schildergasse/Zeppelinstraße und Apostelnstraße benötigten investiven Auszahlungser- mächtigungen in Höhe von 418.600 € (für Hj. 2024) stehen im Teilfinanzplan des mit der Um- setzung betrauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, We- ge, Plätze, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) bei der Finanzstelle 6400- 1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfü- gung. Konsumtive Aufwendungen entstehen in Höhe von 95.210,61 € für die Einrichtung der Fuß- gängerquerungen Apostelnstr., Richmodstraße sowie Schildergasse/Zeppelinstraße. Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushalts- jahr 2024 im Teilergebnisplan des mit der Ausführung betrauten Amtes für Straßen und Rad- wegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Weitere konsumtive Aufwendungen entstehen in Höhe von 5.500 € für die Versetzung der Straßenlaterne südlich der Querung Schildergasse/Zeppelinstraße. Die Kosten werden der Stadt Köln durch die RheinEnergie AG einmalig in 2024 im Rahmen des Straßenbeleuch- tungsvertrages in Rechnung gestellt. Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushalts- 6 jahr 2024 im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Straßenbeleuchtungsvertrages be- trauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Ab dem Jahr 2025 fallen für die Umgestaltung des Neumarktes jährliche Abschreibungen in Höhe von 6.726 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforderlichen Auf- wendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Bud- gets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die ab dem Jahr 2025 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 20.930 € für die jährlichen bilanziellen Abschreibungen für die Erweiterung bzw. den Neubau der Lichtsignal- anlagen werden ebenfalls durch das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsaufstel- lungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Pro- duktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgesehen. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Lageplan Anlage 3 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 2 - Lageplan
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MINFO M A M IND MIND M IND APAut A A MA M M A MM M MM M PAut A M M MM M M M M M INDM M MMMM MM M M IND IND MM M 33 V F 31 V F 25 VI F IV F IV F V WA 45 VI F 23 VI F 21 29-27 VI F 24 IV F 26 IV W 1d ab I.OG. 1c 36 V F 43 V F Aufzug VI F (1b) V F 41 38 V F V F 35-37 VI F V F 39 VII F 3 48 V SD A IV F 32 34 Sockel IV F V WA 47 Imbiss FDZeitung FD Aufzug WTWT WTWTWTWT M 2.40 1.0/10 Asph. Pfl. Pfl. VI F 1.0/14 0.8/12 1.4/18 0.9/12 1.0/10 0.8/10 1.0/14 0.8/14 0.8/10 Pfl. Gleise Gleise Gleise Gleise Pfl. Pfl. VD Pfl. Neumarkt Gleise Gleise 1.0/18 0.9/10 Im Laach ab I.OG. 0.7/10 Neumarkt VD Richmodstraße Flur 8 VI FD VD Neumarkt Galerie Tür Tür 1.6/16 1.6/20 1.4/16 Pl. Asph. Asph. Asph. Pfl. Pl. Pl. Überhang ab I.OG. ab I.OG. 0.1/2 0.8/10 0.7/10 0.35/6 0.9/14 0.2/4 Gemarkung Köln Flur 8 0.8/10 0.8/10 1.4/14 Zeppelinstraße VD Überhang ab I.OG. 1.2/10 1.0/10 0.8/10 1.2/12 BK 0.3/6 0.1/3 1.6/20 0.3/4 1.4/18 0.3/4 0.7/14 0.3/6 0.4/6 0.3/6 0.7/10 0.8/8 0.8/10 0.9/10 0.7/7 1.0/15 0.2/4 0.6/7 0.1/1 1.0/13 1.0/14 0.9/14 0.2/4 1.0/15 1.6/20 1.4/18 1.6/20 0.8/8 Pl. Pfl. 0.1/2 Schildergasse Asph. 0.4/8 Glasüberdachung 2,981,003,853,192,38 3,67 2,502,50 2,17 Ladezone Bestand 2,50 6,00 3,006,00 5,403,253,12 5,00 VersetzungStraßenlaterne Versetzung Straßenlaterne VersetzungMülleimer Versetzung Litfaßsäule Versetzung Litfaßsäule AußengastronomieAußengastronomie 2,573,63 2.40 Pfl.SteuergeräterneuernVersetzungKamera VersetzungBriefkästenSteuergeräterneuernSteuergeräterneuernVersetzungStraßenlaterne Ladezone neu Neuordnung dervorhandenenFahrradabstellanlagen EntwurfsplanungNeumarkt Aufwertung16.03.2023G:\CAD(K00287)\664-1\Sauren\Neumarkt\2023-02-01_Entwurfsplanung_LP.dwgBezirk 1 / InnenstadtLageplan0.326 m²1:25016.03.2023Kozubski, SaurenSauren Übersichtsplan Amt für Straßen und RadwegebauKoordinatensystemVermessungstechnische Grundlage im HöhensystemUTM / ETSR85Gauß-KrügerNNNHN MaßstabBlattgrößeBearbeitetGezeichnetDatumBlattnr.PlanartBezirk / StadtteilProjektProjektnr.Sachbearbeiter/-inSachgebietsleiter-/in (664/1)Abteilungsleiter/-in (664)Amtsleiter/-in (66) HPos. Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumABCD Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Lage der beiden geplanten Fußgängerüberquerungen ist durch die verkehrstechnischen Belange (Abstand zwischen den Lichtsignalanlagen) bestimmt. Der Bau und Betrieb ist ebenfalls in den anerkannten straßenbautechnischen Richtlinien und der StVO festgelegt Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 - Stellungnahme RPA
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/ 2 14 .04.2023 66 über Dez III Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 1011/2023 Auf- wertung Neumarkt - Arbeitspaket 1 „Mobilität“, Stand 11.04.2023 Baubeschluss für die attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche RPA Nr.: KOB 2023/0299 Kostenberechnung eingereicht: 719.002,95 €(netto) 855.613,52 € (brutto) Zur Erwirkung eines Baubeschlusses legt 66/Amt für Straßen und Radwegebau zu- sätzlich zu den im Ratsinformationssystem eingestellten Informationen weitere Unter- lagen wie z. B. Kostenberechnung (KOB), Erläuterungsbericht, Massenplan, etc. vor. Die Maßnahme ist bereits durch Arbeitskreise in der Politik bekannt. Auf einen ent- sprechenden Planungsbeschluss wird in der Vorlage nicht verwiesen. Aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit konnte das Rechnungsprüfungsamt die Unter- lagen nicht umfassend prüfen. Dennoch sind bei der Durchsicht der Unterlagen fol- gende Punkte aufgefallen: Im Erläuterungsbericht wird davon gesprochen, dass nach Umsetzung der Planung, das Konfliktpotenzial zwischen Taxis und Radfahrenden verringert wird. Welchen Einfluss die geänderte Raumaufteilung auf das Zusammenspiel zwischen zu Fußge- henden und Radfahrenden am Taxistreifen hat (Zu- und Ausstiegsverkehrs), muss sich zeigen. Ob die Planung mit den Verbänden (z. B. ADFC), der Schwerbehindertenvertretung, der KVB, 69/Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau sowie den Taxiunternehmen endabgestimmt ist, wird nicht erläutert. Die Radfahrenden werden zurzeit im Bereich der Knotens Neumarkt /Richmod- straße auf den linken Fahrstreifen geführt. Ob sich durch die neue Verkehrsführung eine Optimierung der Verkehrsbeziehungen für Radfahrende auf die Straße „Im Laach“ ergibt, kann aus den vorliegenden Unterlagen nicht erkannt werden. Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass die Bauzeit ca. 4 Monate beträgt und im ersten Quartal 2024 beginnt. Ein Bauzeitenplan entsprechend § 13(2) KomHVO liegt den Unterlagen nicht bei. Die Kostenberechnung (Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung) wurde entsprechend DIN 276 erstellt. Die zu beschließenden Kosten beinhalten einen Sicherheitszu- schlag in Höhe von 10% sowie eine Baupreissteigerung für den Zeitraum von der Er- stellung der KOB bis zum Baubeginn (12 Monate) in Höhe von 8%. 18 - 2 - Eine Mengenermittlung zu den in der KOB gemachten Angaben liegt ausschließlich in Form eines Massenplans vor. In diesem sind jedoch nicht alle notwendigen Men- genangaben zur Erstellung einer Kostenberechnung erfasst. Aus den angesprochenen Punkten können sich Kostenrisiken ergeben. Ob diese in den Sicherheitszuschlag von 10% eingeflossen sind, kann den Unterlagen nicht ent- nommen werden. Die Gedanken zur Verbesserung der Situation am Neumarkt werden grundsätzlich positiv gesehen. Ob die zu beschließende Maßnahme nur eine Zwischenlösung ist oder die hergestellten Flächen im Rahmen der Endgestaltung des Neumarktes er- neut angepackt werden müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Ralf Jülich Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 23.05.2023
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Anlage 8 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 24.05.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.05.2023 öffentlich 3.5 Aufwertung Neumarkt - Arbeitspaket 1 „Mobilität“ Baubeschluss für die attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche so- wie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanz- stelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen). 1011/2023 Ausschussvorsitzender Hammer bedankt sich nachdrücklich bei der Verwaltung für den kurzfristig anberaumten Ortstermin, der s.E. gut und konstruktiv verlaufen sei, und die in diesem Zusammenhang stehenden weiteren Anlagen 6 und 7 zu dieser Vor- lage. RM Wahlen schließt sich diesem Dank an und schlägt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor – wie im Ortstermin vereinbart – die Vorlage zur abschließenden Beschlussfassung in den Rat zu verweisen, um noch vor der Sommerpause eine Ent- scheidung herbeizuführen. Die heute freigegebenen Anlagen seien für diese Entschei- dung sehr hilfreich. RM De Bellis-Olinger bestätigt, dass es ein sehr guter Termin gewesen sei und dass man hierbei den Fokus überwiegend auf die zu Fuß Gehenden gerichtet habe. Sie habe die Anlagen bisher nur überfliegen können, merkt aber kritisch an, dass ihr die Stellungnahme zu Ziff. 4 – Überweg Schildergasse/Zeppelinstraße – nicht ausrei- chend und zu wenig sei. Wünschenswert bzw. aus ihrer Sicht sogar erforderlich sei an dieser Stelle, an der viele Radfahrende kreuzen, viele Leute aus der U-Bahn kommen und die Aufstellfläche zu schmal sei, eine Lichtsignalanlage. Dies sollte nicht aus den Augen verloren werden. Auch RM Lorenz spricht der Verwaltung Dank aus, insbesondere für die Ausführun- gen und Überlegungen im Bereich Richmodstraße. Er möchte jedoch die Frage auf- werfen, ob nun auch ein geänderter Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung erfol- gen werde oder ob die Politik entsprechende Änderungsanträge einreichen müsse. 2 SE Wienke hingegen weist darauf hin, dass der Ortstermin von der BV Innenstadt ein- gefordert wurde, da den Petenten (vgl. hierzu Anlage zur Vorlage) keine Gelegenheit gegeben wurde, in der Sitzung der Bezirksvertretung hierzu zu sprechen. Sie wundere sich, wie hier mit einer Bürgereingabe umgegangen werde und warum dieser so we- nig Beachtung geschenkt werde. Die in der Bürgereingabe vorgeschlagene Lösung halte sie für eine sehr gute Lösung. Sie bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung. SB Dr. Beese bittet das Problem der Förderfähigkeit der Ost-West-Achse detaillierter darzustellen. An Frau Wienke gerichtet merkt Vorsitzender Hammer an, dass ein den Neumarkt umfahrender Radweg für die Zukunft nicht in Gänze ausgeschlossen werde; der Fo- kus dieser Vorlage sei jedoch auf kurzfristige Maßnahmen für die zu Fuß Gehenden ausgerichtet. Die Bürgereingabe passe durchaus in die aktuellen Diskussionen und somit zur Vorlage. Man müsse die Beschlussfassung nun abwarten und könne dann schauen, wie mit der Bürgereingabe weiter verfahren werde. BG Egerer unterstreicht die Aussage, dass es hier vornehmlich um Verbesserungen für den Fußverkehr und die Erreichbarkeit des Platzes gehe. Es müsse bewusst eine Abgrenzung zu weitergehenden Maßnahmen, wie die von den Petenten geforderten, erfolgen. Diese würden Änderungen des Verkehrsraumes und der Verkehrsführung insgesamt fordern und somit eine Beeinflussung des Verkehrsflusses und –aufkom- mens erwirken. Genau dieser Punkt sei jedoch kritisch im Hinblick auf das Projekt Ost-West-Achse, da die Nutzen-Kosten-Analyse für dieses Projekt noch nicht fertigge- stellt sei. Für die erforderliche Standardisierte Bewertung müssen noch Verkehrsmen- gen abgegriffen werden, die dann in diese Bewertung einfließen. Wenn jetzt der Durchgangsverkehr wegfalle, sei der Nutzen für das Projekt geringer und somit werde der Nutzen-Kosten-Faktor ggf. nicht erreicht; völlig unabhängig von der Planungsvari- ante ober- oder unterirdisch. Dieses Risiko möchte und werde die Verwaltung nicht eingehen. Die Verwaltung sei jedoch mit allen Beteiligten, die sich hier für eine bessere Radver- kehrsführung engagieren, im Gespräch und werde diese Gespräche auch fortführen. Es sei nicht ausgeschlossen, in einem weiteren Schritt diese Maßnahmen aufzugrei- fen. Zunächst müsse jedoch die Entscheidung zur Ost-West-Achse abgewartet wer- den. Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur erneuten Anhörung in die BV In- nenstadt und bittet den Rat um abschließende Beschlussfassung in der Sitzung am 15.06.2023. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 10 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Innenstadt
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Anlage 10 Beantwortung von Fragen und Anregungen zur Verwaltungsvorlage 1011/2023 „Aufwertung Neumarkt - Arbeitspaket 1 „Mobilität“, Baubeschluss für die attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche“ aus der Sitzung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) vom 25.05.2023 Empfehlung 1: „Die Ergebnisse des Ortstermins sind zu berücksichtigen.“ Antwort der Verwaltung: Die Ergebnisse des Ortstermins werden, wie bereits vor Ort besprochen, im Zuge der Ausführungsplanung geprüft und sofern umsetzbar in der Ausführung berücksichtigt. Empfehlung 2: „Die Maßnahmen, insbesondere die LSA-Ausgestaltung, sind so zu gestalten, dass eine Spurumwidmung gemäß Radachsenbeschluss zeitnah umgesetzt werden kann, sobald eine Gefährdung der Förderfähigkeit ausgeschlossen werden kann.“ Antwort der Verwaltung: Für das Projekt Ost-West-Achse werden die ober- und unterirdische Planungsalternative für den Variantenentscheid in der Innenstadt Anfang 2024 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Im Anschluss an den Ratsbeschluss gestalten die Fachplaner*innen den Entwurf für die Innenstadt aus und stellen den Rahmenfinanzierungsantrag auf. Der Rahmenfinanzierungsantrag kann vsl. Anfang 2025 beim Zuschussgeber eingereicht werden und damit auch alle Vorsorgeanträge oder Anträge auf zuwendungsunschädlichen Baubeginn. Die Genehmigungen hierzu liegen vsl. Mitte 2025 vor. Sobald die Genehmigungen vorliegen, kann eine Gefährdung der Förderfähigkeit des Projekts Ost-West-Achse durch tangierende Maßnahmen (z.B. Fahrstreifenreduzierung am Neumarkt) ausgeschlossen werden. Durch die baulichen Maßnahmen wird die Umsetzung des Radachsenbeschlusses nicht gefährdet. Eine Anpassung der Lichtsignalsteuerung ist jedoch bei geänderten Verkehrsströmen erforderlich, kann dann zeitlich synchronisiert mit Markierungs- und Beschilderungsänderung und ggf. erforderlichen kleinteiligen Tiefbauarbeiten mit der bestehenden Gerätetechnik zeitnah erfolgen. Empfehlung 3: „Die Radwegbenutzungspflicht ist grundsätzlich aufzuheben. Es sollen vorgezogene Haltebuchten für den Radverkehr angelegt werden.“ Antwort der Verwaltung: Da es sich beim Neumarkt um einen Unfallhäufungspunkt handelt, ist eine Führung des Radverkehrs ohne Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn nicht möglich. Da eine Förderschädlichkeit für die Ost-West-Achse durch eine Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn nicht ausgeschlossen werden kann, ist es nicht möglich, die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben. Empfehlung 4: „Es ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen.“ Antwort der Verwaltung: Die Umfahrung der Nordseite des Neumarkts zwischen Fleischmengergasse und Im Laach ist schon heute mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschildert.
Anlage 9 - Auszug BV Innenstadt 25.05.2023
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Anlage 9 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 26.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 20. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 25.05.2023 öffentlich 3.1 Aufwertung Neumarkt - Arbeitspaket 1 „Mobilität“ Baubeschluss für die attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche so- wie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanz- stelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen). 1011/2023 I. Änderungsantrag Die Linke Wir plädieren dafür, dass die Bedingungen für die Fußgänger verbessert werden, in- dem die Ampel zur Schildergasse und die Ampel zum Apostelnkloster eingerichtet werden, die Ampel an der Richmodstraße abgebaut wird und die Strecke dazwischen durch eine fußgängerfreundliche entweder Anhebung des Bords - was ja sozusagen eine Durchlässigkeit zum Platz verbessert - oder durch eine Markierung in schwarz- weiß für Menschen mit Sehbehinderung die Durchlässigkeit zum Platz verbessert. II. Änderungsantrag KlimaFreunde (gem. Vorschlag Bürgereingabe Anlage 4) Es wird beantragt, die Benutzungspflicht des baulichen Radweges entlang des Neu- marktes sofort aufzuheben und die jeweils rechte Fahrspur - sowohl in östlicher als auch in westlicher Fahrtrichtung - in einen Radfahrstreifen – im #RingFrei-Standard – umzuwidmen. Der Radfahrstreifen ist in geeigneter Weise vor dem Befahren durch den motorisierten Verkehr zu schützen. Es ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen. Im Bereich zwischen den Stadtbahnzugängen Cäcilenstraße und Schildergasse sind der Taxistandplatz und die Fahrradabstellplätze neu zu ordnen. Die gewonnenen Flä- chen sind dem Fußverkehr und dem Fahrradparken zu widmen. Für den Radverkehr sind attraktive und sichere Linksabbiegemöglichkeiten entlang der Stra-ßenzüge um den Neumarkt herum zu gestalten, um eine gute Erreichbarkeit 2 zu zu sichern, wie auch Geisterradeln zu vermeiden. Eine Anbindung der Fahr- radstraße Fleischmenger-gasse ist zu realisieren, um die Achsenanbindungen sowohl in Nord-Süd-, wie in Ost-West Richtung sicherzustellen. Die Umsetzung soll dem Prinzip der getrennten Führung von Rad- und Fußgängerver- kehr folgen und mit dem Blick auf den zu steigenden und zu fördernden Fuß- und Radverkehr entsprechend dimensioniert werden. Die aktuell vorliegende verkehrliche Planung für den Neumarkt soll daher nicht weiter verfolgt werden. III. Ergänzter Beschluss gem. Antrag B90/Die Grünen: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Verkehrsausschuss nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung von Fußgängerüberquerungen mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 855.613,52 € (davon 754.902,91 € investiv, 100.710,61 € konsumtiv in- klusive rd. 5.500 € Beleuchtungskosten). Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung In- nenstadt uneingeschränkt zustimmt. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti- gung in Höhe von 20.000 € für die Umgestaltung des Platzes Neumarkt Ostseite im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen), Haushalts- jahr 2023. a) Die Ergebnisse des Ortstermins sind zu berücksichtigen. b) Die Maßnahmen, insbesondere die LSA-Ausgestaltung, sind so zu gestalten, dass eine Spurumwidmung gemäß Radachsenbeschluss zeitnah umgesetzt werden kann, sobald eine Gefährdung der Förderfähigkeit ausgeschlossen wer- den kann. c) Die Radwegbenutzungspflicht ist grundsätzlich aufzuheben. Es sollen vorge- zogene Haltebuchten für den Radverkehr angelegt werden. d) Es ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen. Abstimmungen zu I. Änderungsantrag Die Linke Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, CDU, FDP, KlimaFreunde und Die Partei gegen Die Linke abgelehnt. zu II. Änderungsantrag KlimaFreunde Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, CDU und FDP gegen die Stimmen von Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei abgelehnt. zu III. Beschlussvorlage mit Ergänzung B90/Die Grünen 3 Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei bei Enthaltung von CDU und FDP zugestimmt.
Anlage 6 - Beantwortung der Fragen aus dem VA
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1 Anlage 6 Beantwortung von Fragen und Anregungen zu TOP 3.4 „Aufwertung Neumarkt - Arbeitspaket 1 „Mobilität“ Baubeschluss für die attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche“ (Verwaltungsvorlage 1011/2023) aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.04.2023 In der 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25. April 2023 präsentierte die Verwaltung eine Planung zur Errichtung von Fußgängerüberquerungen am Neumarkt, um eine verbesserte Anbindung des Neumarktes für zu Fuß Gehende herzustellen. Gemäß Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift kamen dabei die folgenden Fragen/Anregungen auf: Frage 1: „RM Wahlen merkt eingangs an, dass die Situation etwas absurd sei. Man möchte etwas verändern und verbessern, dürfe aber bedauerlicher Weise nicht zu viel ändern. Er schlage auch hier vor, die Vorlage zunächst in die Bezirksvertretung Innenstadt zu verweisen, da er einige Fragen habe und noch Beratungsbedarf bestehe. So möchte er wissen, ob die Gleisübergänge und die versetzten Ampelübergänge etwas gradliniger gestaltet werden können. Zudem verweist er auf den Abriss der Kreissparkasse an der Richmodstraße und fragt, wie die Verkehrsführung insbesondere für den Fuß- und Radverkehr dort aussehen werde. Es werde sicherlich eine Baustelleneinrichtungsfläche geben und viel Platz sei dort nicht vorhanden.“ Antwort der Verwaltung: Die Gleis- und Ampelübergänge werden zueinander versetzt, um die Sicherheit der Gleisquerungen zu erhöhen. Zu Fuß Gehende werden durch den Versatz und die Richtungsänderung gezwungen in Richtung von sich nähernden und anfahrenden Bussen und Bahnen zu schauen. Für den Bauzustand sind vom Bauherrn entsprechende Verkehrsführungs- und Verkehrszeichenpläne, die sich an den baulogistischen Notwendigkeiten orientieren, vorzulegen. Eine entsprechende Antragstellung ist bisher nicht erfolgt. Diese berücksichtigen unter Beachtung der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen die Belange des Fuß- und Radverkehrs. Frage 2: „RM Lorenz bittet seitens der SPD-Fraktion um Mitteilung, warum der Linksabbieger an der Richmodstraße entfallen werde. Die Notwendigkeit werde nicht gesehen. Bei der jetzigen Ampelschaltung verändere dies nichts. Das Problem, was bestehen bleiben werde, sei der spitze Winkel auf die Apostelnstraße. Zudem rege seine Fraktion an, das Gespräch mit Taxiruf zu suchen. Es sei sehr bedauerlich, dass etliche Taxiplätze wegfallen werden. Diese seien eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV-Angebot.“ 2 Antwort der Verwaltung: Im Bereich der Einmündung Richmodstraße wird die Anzahl der Fahrstreifen nicht verändert. Die indirekte Führung für Radfahrende im Bereich Neumarkt/Richmodstraße mit dem Ziel Im Laach soll im Rahmen der Maßnahme zurückgebaut und an die geplante Querung vor der Apostelnstraße verlegt werden. Hintergrund ist, dass Radfahrende bei Beibehaltung der indirekten Führung aus der Richmodstraße kommend das erste Mal an der Radampel warten müssten, das nächste Mal an der Aufstellfläche vor dem Wechsel auf die Fahrbahn und dann noch einmal vor der neuen Querung an der Apostelnstraße, ehe sie zur Aufstellfläche in Richtung im Laach vorfahren können. Idealerweise kann mit dem Amt für Verkehrsmanagement im Rahmen der Umgestaltung ein Grünpfeil für Radverkehr installiert werden, sodass Radfahrende aus der Richmodstraße kommend – Vorfahrt gewährend – nach rechts abbiegen können und letztlich nur noch einmal warten müssen, um über die Querung an der Apostelnstraße zur Aufstellfläche Richtung Im Laach geraten. Hinzu kommt, dass die bestehende indirekte Fahrbeziehung aufgrund der Distanz zur Aufstellfläche Im Laach nicht die größte Akzeptanz erfährt. Von der geplanten Querung an der Apostelnstraße zur Aufstellfläche Richtung Im Laach ist die zurückzulegende Distanz deutlich geringer, das subjektive Sicherheitsempfinden sicherlich höher. Es handelt bei der Planung um eine „Zwischenmaßnahme“, deren Maßgabe es war, möglichst nah am Bestand zu planen, um eine kurz- bis mittelfristige Verbesserung am Neumarkt zu erreichen. Daher ist der Winkel zum Ansteuern der Furt an der Apostelnstraße relativ „spitz“. Im Zuge der Planungen wurden mehrfach Abstimmungen mit Taxi Ruf Köln eG geführt. Mit der Versetzung der Ladezone konnte im Zuge der Planung ein Kompromiss gefunden werden und somit Platz für 9 Taxen geschaffen werden. Frage 3: „SE Wienke möchte wissen, wer das Konzept erarbeitet habe, wie es politisch legitimiert sei und in wie weit Fahrrad-, Fußverkehrs- und Behindertenbeauftragte eingebunden wurden. Des Weiteren weist sie auf den Beschluss des Radverkehrskonzeptes Innenstadt und die darin enthaltene Nord-Süd-Achse zwischen Bildungslandschaft Nord und Eifelplatz hin. Die Führung verlaufe über den Neumarkt und sie frage sich, warum diese noch nicht umgesetzt wurde. Aus ihrer Sicht sollte zudem die Umfahrung des Neumarktes komplett unterbunden und stattdessen eine Radspur von 2,50 m errichtet werden. SB Dr. Beese erinnert an einen Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.11.2021 (AN/2309/2021) und zeigt sich erfreut über die nun vorliegenden Planungen der Verwaltung. Er hatte seiner Zeit das Gefühl von Resignation bei der Verwaltung. Dennoch möchte er konkret zum damaligen Beschluss wissen, ob auch dieser von der Verwaltung weiterverfolgt werde, insbesondere die Führung des Radverkehrs über die Platzinnenfläche.“ Antwort der Verwaltung: Wie bereits in der Beschlussvorlage beschrieben, hat die Arbeitsgruppe (AG) Neumarkt, die im September 2020 erstmals tagte, konkrete Maßnahmen zu Schwerpunktthemen am Neumarkt entwickelt. Diese Maßnahmen sollen in den Bereichen, Stadtraum, Kultur, Mobilität und Soziales kurz- und mittelfristig umgesetzt und dabei Verbesserungen herbeigeführt werden. Federführend wurde die Entwurfsplanung für die attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche von der Abteilung Straßenplanung des Amtes für Straßen und Radwegebau erarbeitet. 3 Es erfolgten durchgängig enge Abstimmungen mit dem Team des Fahrradbeauftragten, dem Fußverkehrsbeauftragten und der Abteilung Lichtsignalanlagen-Planung. Die Ausgestaltung der geplanten Fußgängerüberquerungen erfolgte entsprechend den mit den Behindertenverbänden abgestimmten Regeldetails. Diese Vorlage bezieht sich auf eine „Zwischenmaßnahme“ mit der schon kurz- und mittelfristig Verbesserungen am Neumarkt herbeigeführt werden sollen. Die angesprochenen Änderungen erfordern umfassende Planungsprozesse und Baumaßnahmen, die mit der Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse und der damit verbundenen Neugestaltung des Neumarktes betrachtet werden. Frage 4: „SB Dr. Beese erinnert an einen Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.11.2021 (AN/2309/2021) und zeigt sich erfreut über die nun vorliegenden Planungen der Verwaltung. Er hatte seiner Zeit das Gefühl von Resignation bei der Verwaltung. Dennoch möchte er konkret zum damaligen Beschluss wissen, ob auch dieser von der Verwaltung weiterverfolgt werde, insbesondere die Führung des Radverkehrs über die Platzinnenfläche. Zu den geplanten Fahrradständern merkt er an, dass diese offensichtlich westlich des U-Bahn- Abgangs errichtet werden sollen. Hier herrsche aber viel Fußverkehr, so dass er um Prüfung bitte, ob diese nicht besser auf der großen Fläche östlich des Übergangs platziert werden können.“ Antwort der Verwaltung: Der angesprochene Beschluss wird im umfassenden Planungsprozess zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Ache und der damit verbundenen Neugestaltung des Neumarktes betrachtet und weiterverfolgt. Die Fahrradständer werden konzentriert in einem Bereich errichtet. Damit werden die in diesem Bereich bereits vorhandenen Abstellanlagen in der Lage optimiert. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Laufrichtungen (Zeppelinstr.-Fußgängerüberquerung, Schildergasse- Fußgängerüberquerung) nicht beeinträchtigt werden. Eine Umplanung ist aus Sicht der Verwaltung nicht nötig. Frage 5: „SB Pargmann sieht die Errichtung neuer Lichtsignalanlagen kritisch, da sie lediglich eine Interimsmaßnahme seien und von der Verwaltung „verkauft“ werden, als hätten sie keinen Einfluss auf den Verkehrsfluss. Dem möchte er jedoch widersprechen und rege daher vorherige mikroskopische Simulationen auch im Hinblick auf die Schließung der Nordschleife an.“ Antwort der Verwaltung: Diese Vorlage bezieht sich auf eine „Zwischenmaßnahme“. Die Maßnahmen sind als interimistische Ausführung zur Verbesserung der Situation vorgesehen, die die Förderfähigkeit der geplanten Ost-West-Achse nicht beeinträchtigen sollen. 4 Frage 6: „SE Caris-Taube macht auf eine aktuelle Petition aufmerksam und bittet um eine Einordnung der Verwaltung.“ Antwort der Verwaltung: In der angesprochenen Petition „Neumarkt – Eine Radspur am, um und um den Neumarkt herum!“ wird unter anderem gefordert, die Benutzungspflicht der baulichen Radwege am Neumarkt aufzuheben und den Radverkehr unter Wegnahme eines Kfz-Streifens auf einem Radfahrstreifen zu führen. Im Beschluss durch den Verkehrsausschuss „Umsetzung durchgehender Achsen für den Radverkehr“ (AN/2374/2021)heißt es unter (B)-5) „Die Führung soll keine der geplanten Varianten der Ost-West-Achse (ober- oder unterirdische Führung der Straßenbahn) bevorzugen sowie ebenfalls nicht die Förderfähigkeit beider Varianten gefährden.“ Da eine Förderschädlichkeit zum jetzigen Planungsstand noch nicht ausgeschlossen werden kann, sind Vorabmaßnahmen, wie die Einrichtung eines Radfahrstreifens in der kompletten Umfahrung des Neumarktes unter Reduzierung einer Kfz-Fahrspur, aktuell noch nicht möglich. Bei der im Rahmen dieser Vorlage angedachten Radverkehrsführung wird die Querungsdistanz für zu Fuß Gehende auf zwei Fahrstreifenbreiten durch eine großzügig dimensionierte Aufstellfläche reduziert. Hierdurch wird der Konflikt zwischen wartenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden entschärft. Der vorhersehbare Konflikt zwischen Radverkehr und rangierenden Taxen ist ebenfalls gelöst. Außerdem müssen Radfahrende vor der geplanten Fußgängerquerung zur Schildergasse in dieser Variante nicht anhalten und können zum Beispiel direkt in die Zeppelinstraße abbiegen. In Anlehnung an die am Barbarossaplatz gut funktionierende Lösung mit einem zwischen fließendem Kfz- und fließendem Radverkehr angelegten Streifen für Taxen und Lieferverkehr wurde die vorgelegte Variante vonseiten der Verwaltung entwickelt und anderen Varianten vorgezogen.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/1 664/1 Vorlagen-Nummer 1011/2023 Freigabedatum 25.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufwertung Neumarkt - Arbeitspaket 1 „Mobilität„ Baubeschluss für die attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen). Beschlussorgan Rat Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.05.2023 Beschluss: 1. Der Rat macht von seinem Rückholrecht gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln Gebrauch. 2. Der Rat nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung von Fußgängerüberquerungen mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 855.613,52 € (davon 754.902,91 € investiv, 100.710,61 € konsumtiv inklusive rd. 5.500 € Beleuchtungskosten). 3. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 20.000 € für die Umgestaltung des Platzes Neumarkt Ostseite im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen), Haushaltsjahr 2023. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 Finanzausschuss 12.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 754.902,91 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.710,61 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 6.726€+20.930€=27.656 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Grundlagen Der Neumarkt zählt zu den großen Stadtplätzen in der Kölner Innenstadt und stellt in seinem räumlichen Potential einen der zentralsten urbanen Orte der Stadt Köln dar. Angrenzend an die Handelslagen Schildergasse und deren Fortführung rund um den Platz sowie im Südosten angrenzend an das sog. Kulturquartier mit der Zentralbibliothek, der VHS, dem Rauten- strauch-Joest-Museum, dem Museum Schnütgen sowie dem Haus der Architektur ist der Neu- markt gleichsam Knotenpunkt, aber auch Schauplatz vieler Veranstaltungen. Bislang ist er je- doch außerhalb der Veranstaltungszeiten eine verwaiste Fläche ohne Aufenthaltsqualität. Gleichzeitig steht der Neumarkt vor erheblichen Veränderungen. Mit dem Baubeginn der Ost- West-Stadtbahn zum Ende des Jahrzehnts entstehen bedeutende städtebauliche Potenziale. Entsprechend ist eine umfassende Sanierung oder Umgestaltung aufgrund der sich noch im Entscheidungsprozess befindlichen Frage der Ausgestaltung der Ost-West-Achse nicht mög- lich. Die Arbeitsgruppe (AG) Neumarkt, die im September 2020 erstmals tagte, hatte sich die Steigerung der Aufenthaltsqualität sowohl am Neumarkt als auch in angrenzenden Gebieten 3 für Bürger*innen sowie Gewerbetreibende zum Ziel gesetzt. In einer lokalen Agenda wurden zur Erreichung dieses Ziels konkrete Maßnahmen zu Schwerpunktthemen am Neumarkt ent- wickelt. Diese Maßnahmen sollen in den Bereichen, Stadtraum, Kultur, Mobilität und Soziales kurz- und mittelfristig umgesetzt und dabei Verbesserungen herbeigeführt werden. Neue Wegeverbindungen, die Wiederbelebung des Brunnens, kulturelle Angebote sowie perspekti- visch eine Gastronomie werden für eine zusätzliche Belebung und Aufenthaltsqualität sorgen. Die lokalen Akteure werden durch die zuvor genannten vier Arbeitsgruppen sowie die AG Neumarkt, die im Rahmen des Fachkreises für Plätze mit besonderem Handlungsbedarf (Fachkreis des Kriminalpräventiven Rates) gegründet wurde, eingebunden und beteiligt. Die Verwaltung arbeitet zur Umsetzung in vier Arbeitspaketen: 1) Mobilität: Verbesserte Anbindung des Neumarkts für zu Fuß Gehende an die Schilder- gasse, die Richmodstraße und St. Aposteln. 2) Aufwertung der Platzfläche: Bau des Neumarkt-Brunnens (2497/2021), Schaffung von gastronomischen Angeboten auf der Platzfläche, Aufräumarbeiten auf der Platzfläche. 3) Kulturangebote: Zeitlich befristete Aufstellung des Pavillons der Künstlerin Erika Hock, Ent- wicklung und Umsetzung eines Kulturprogramms mit der freien Kunst- und Kulturszene, Etablierung einer Platz-Kulturmanagerin für den Neumarkt. 4) Gesundheit und Soziales: Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums, Aus- weitung des Aufsuchenden Suchtclearings (3439/2022). Diese Beschlussvorlage befasst sich mit dem Arbeitspaket 1 „Mobilität“. Ziel dieses Arbeitspa- ketes ist es, den bisher abgesetzten Stadtraum Neumarkt mit seinem intermodalen Verkehrs- knotenpunkt stärker an die unmittelbar anschließende Innenstadt anzubinden. Durch eine Ver- besserung der Querungssituation soll – im Zusammenspiel mit den Maßnahmen im Arbeitspa- ket 2 – das oberirdische Fußverkehrsaufkommen gesteigert und der östliche und westliche Neumarkt belebt werden Durch die Neuordnung bestehender Mobilitätsangebote wird dieser innerstädtische Verkehrsknotenpunkt aufgewertet. Aufgrund der zunehmend belastenden Umstände und aufgrund zahlreicher Beschwerden sei- tens der Bürger*innen und Anwohner*innen am Neumarkt hat sich die Verwaltung bereits im Jahr 2020 entschlossen, ein Gremium zu schaffen, das die Beschwerdelage sondiert und Maßnahmen gemeinsam erarbeitet, die auch möglichst zügig umgesetzt werden. Der „Fach- kreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ ist im September 2020 gegründet worden, ebenfalls fand nahezu zeitgleich die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe Neumarkt statt, in der eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erarbeitet wurden (s. 3686/2021). Darauf aufbauend erfolgte die Prüfung weiterer (u. a. baulicher) Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Zugänglichkeit des Platzes. Erste Ideen und Prüfer- gebnisse sind im Rahmen eines Stakeholdertermins auch bereits der Politik vorgestellt wor- den. Erläuterungen zum Entwurf Die fußläufige Erschließung des Neumarkts vom Norden ist nur über den signalisierten Über- weg in Höhe der Richmodstraße möglich. Die Einkaufsmeile Schildergasse/Zeppelinstraße nordöstlich des Neumarktes sowie das Apostelnviertel nordwestlich des Neumarktes sind nur über den o. g. Umweg erreichbar. Dieser nicht nur aus Sicht des Komforts, sondern auch der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit bestehende Mangel wird durch die Errichtung von zwei zusätzlichen Fußgängerüberquerungen mit Lichtsignalanlagen behoben. Die erste liegt an dem Schnittpunkt der beiden Fußgängerzonen Schildergasse und Zeppelinstraße, die zweite östlich der Einmündung der Apostelnstraße. Darüber hinaus wird auch die heute hoch ausge- lastete Fußgängerüberquerung Richmodstraße durch eine Optimierung der Lage aufgewertet, so dass sich die Fußgängerströme auf drei Querungsmöglichkeiten verteilen. Fußgängerüberquerung Schildergasse/Zeppelinstraße 4 Für die Errichtung der Aufstellfläche auf der Ostseite des Neumarkts muss die Fläche zwi- schen dem U-Bahnabgang an der Schildergasse und der Balzac-Statue von Rodin umgestal- tet und neu strukturiert werden. Der Verwaltungsentwurf sieht vor, die Anzahl der MIV-Fahr- streifen von drei auf zwei zu reduzieren und anschließend einen Taxistand in Längsaufstel- lung einzurichten. Die Fahrstreifenreduzierung hat keine Auswirkungen auf die Förderfähigkeit der Ost-West- Achse. Der Radweg wird in den Nebenanlagen bis zum Anschluss an die vorhandene Füh- rung neu gebaut. Zwischen dem Taxistand und dem Radweg wird eine Wartezone für Fahr- gäste errichtet. Die übrige gewonnene Fläche wird der Fußgängerzone zugeschlagen und öff- net sie zum Neumarkt hin. Dadurch entsteht ein attraktiveres Entrée als im Ist-Zustand. Bei dieser Straßenquerschnittaufteilung wurde ein besonderes Augenmerk auf die Verkehrssi- cherheit gelegt. Bei der Planung ist aber auch die Bedeutung des Taxistandes am Neumarkt berücksichtigt worden. Er ist neben dem Hauptbahnhof die zweitgrößte Anlage in Köln. Für die starke Fre- quentierung ist neben der zentralen Lage an der beliebten Einkaufsmeile auch die Vielzahl der im Umfeld gelegenen Arztpraxen, deren Patient*innen explizit auf die Möglichkeit der Taxi- fahrt zurückgreifen, verantwortlich. Aus diesen Gründen wird die geplante Maßnahme, die mit einer Reduzierung der Anzahl an Taxiwarteplätzen einhergeht, von der Taxi Ruf Köln eG kri- tisch gesehen. Im Rahmen der Abstimmung ist die Planung optimiert und zusätzlich dazu die vorhandene Ladezone vom Neumarkt auf die Cäcilienstraße verlegt worden. Dadurch liegt im vorliegenden Entwurf die Kapazität des Taxistandes bei 9 Taxen. Zum Vergleich bietet der Ta- xistand aktuell Platz für ca. 15 Taxen. Die Fahrradabstellanlagen in dem betroffenen Bereich werden neu geordnet mit dem Ziel, die neu entstandenen Fußverkehrsachsen freizuhalten. Deren Anzahl bleibt dabei unverändert. Die 6 m breite Fußgängerüberquerung wird im Bereich der Fahrbahn signalisiert. Im weiteren Verlauf muss auch die KVB-Trasse für Linienbus- und Stadtbahnverkehr, die zum Bestandteil der Platzinnenfläche gehört, gekreuzt werden. Dies erfolgt, wie auch an den anderen bereits bestehenden Querungen, unsignalisiert. Der Ausbau aller neu gestalteten Gehbereiche ist passend zu der Gestaltung der Schilder- gasse durchgehend in Betonsteinplatten 15 x 30 cm im Ellenbogenverband vorgesehen. Die taktile Führung an und zu der Querung wird entsprechend dem geltenden Kölner Standard ausgeführt. Für den baulichen Radweg werden Betonsteinplatten im Format 30 x 30 cm in anthrazit gemäß den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs gewählt und durch beidseitige, 30 cm breite Pflasterstreifen aus Granit abgegrenzt, um einen Kontrast zum restlichen Bodenbe- lag herzustellen und die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Entwässerung erfolgt über die vorhandenen Straßeneinläufe. Die Straßenlaterne südlich der Querung wird versetzt. Fußgängerüberquerung Apostelnstraße Auch hier werden die erforderlichen Aufstellflächen durch baulichen Maßnahmen hergestellt. Auf der Nordseite der Fahrbahn werden nur die Bordsteine in der Breite der Querung abge- senkt und die Nebenanlagen um taktile Elemente ergänzt. Die Fahrradständer, die sich in dem zu umgestaltenden Bereich befinden, werden nach Westen in Richtung Apostelnkirche versetzt. Der Linksabbiegestreifen wird eingekürzt und eine südliche Aufstellfläche zur Platzin- nenfläche mit entsprechender taktiler Führung hergerichtet. Durch die Errichtung einer Rad- fahrfurt, die südlich an die neue Fußgängerfurt anschließt, kann die vorhandene Radverkehrs- führung im Bereich der Einmündung Richmodstraße optimiert werden. Analog der Fußgänger- überquerung Schildergasse/Zeppelinstraße wird die Querung der Fahrbahn signalisiert und die der KVB-Trasse unsignalisiert angeordnet. Die Entwässerung wird über die vorhandenen Straßeneinläufe sichergestellt. Die Straßenbeleuchtung muss nicht angepasst werden. Fußgängerüberquerung Richmodstraße Neben einer Verbreiterung um ca. 2 m auf der Nordseite werden auch sämtliche Fußgänger- überquerungen mit taktilen Leitelementen ausgerüstet. Die westlich der Einmündung liegende Radfahrfurt inklusive Sperrfläche wird entfernt. Künftig erfolgt die Führung des Radverkehrs 5 auf die Fahrbahn erst an der Fußgängerüberquerung an der Apostelnstraße. Des Weiteren werden zwei Straßenlaternen, die sich jetzt noch im lichten Profil des Radweges befinden, versetzt. Die vorhandene Lichtsignalanlage an der Richmodstraße wird in diesem Zuge erneuert, um die beiden zusätzlichen signalisierten Querungen an der Apostelnstraße und Zeppelinstraße erweitert und mit einer neuen, an die aktuellen Verkehrsbedürfnisse angepassten Signalsteu- erung ausgestattet. Zeitplan Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das 1. Quartal 2024 geplant, die Bauzeit be- trägt ca. 4 Monate. Die bauliche Umsetzung in 2024 hängt auch von den Rahmenbedingun- gen vor Ort ab (EM 2024, Veranstaltungen auf dem Neumarkt, sonstige Baumaßnahmen vor Ort). Der genaue Baubeginn wird im Rahmen der Bauvorbereitung konkretisiert. Bis zum Bau- beginn ist die Ausführungsplanung zu erstellen, die Vergabe vorzubereiten und die Baustel- lenplanung abzustimmen. Prüfung der Kostenberechnung Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln zur Prüfung vorge- legt. Das Ergebnis ist der Anlage 3 zu entnehmen. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 855.613,52 €. Die Gesamtkosten setzten sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 336.302,91 € für die Platzumgestaltung Neumarkt Ostseite sowie 418.600 € für die Erneue- rung der Lichtsignalanlage K 1603 Richmodstraße und konsumtive Aufwendungen für die Er- richtung von 3 Fußgängerüberquerungen sowie die Versetzung einer Straßenlaterne in Höhe von 100.710,61 €. Für die benötigten investiven Mittel in Höhe von 336.302,91 € für die Platzgestaltung Neu- markt Ostseite stehen im Hpl. 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Rad- wegebau für die vorbereitenden Arbeiten in 2023 Mittel in Höhe von rd. 20.000 € und in 2024 in Höhe von 316.302,91 € in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze - in der Teil- planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen) jeweils entsprechende Auszahlungsermächtigungen bereit. Die für die Erneuerung der Lichtsignalanlage an der Richmodstraße, die Verbreiterung des dortigen Überweges und ihre Erweiterung um die neu zu errichtenden signalisierten Querun- gen Schildergasse/Zeppelinstraße und Apostelnstraße benötigten investiven Auszahlungser- mächtigungen in Höhe von 418.600 € (für Hj. 2024) stehen im Teilfinanzplan des mit der Um- setzung betrauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) bei der Finanzstelle 6400- 1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfü- gung. Konsumtive Aufwendungen entstehen in Höhe von 95.210,61 € für die Einrichtung der Fuß- gängerquerungen Apostelnstr., Richmodstraße sowie Schildergasse/Zeppelinstraße. Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushalts- jahr 2024 im Teilergebnisplan des mit der Ausführung betrauten Amtes für Straßen und Rad- wegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Weitere konsumtive Aufwendungen entstehen in Höhe von 5.500 € für die Versetzung der Straßenlaterne südlich der Querung Schildergasse/Zeppelinstraße. Die Kosten werden der 6 Stadt Köln durch die RheinEnergie AG einmalig in 2024 im Rahmen des Straßenbeleuch- tungsvertrages in Rechnung gestellt. Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushalts- jahr 2024 im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Straßenbeleuchtungsvertrages be- trauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Ab dem Jahr 2025 fallen für die Umgestaltung des Neumarktes jährliche Abschreibungen in Höhe von 6.726 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforderlichen Auf- wendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Bud- gets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die ab dem Jahr 2025 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 20.930 € für die jährlichen bilanziellen Abschreibungen für die Erweiterung bzw. den Neubau der Lichtsignal- anlagen werden ebenfalls durch das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsaufstel- lungsprozesse 2025ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Pro- duktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgesehen. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Lageplan Anlage 3 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 7- Ergebnisprotokoll Ortstermin
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1 Anlage 7 Ergebnisprotokoll vom Ortstermin zur Erörterung der zukünftigen Gestaltung des Verkehrsraumes in Verbindung mit der Beschlussvorlage „Aufwertung Neumarkt - Arbeitspaket 1 „Mobilität“ (Verwaltungsvorlage 1011/2023) am 19.05.2023, 13.00 Uhr Führung des Radverkehrs im Bereich des Neumarkts 1. Ein durchgehender Radfahrstreifen um den Neumarkt herum Die Führung soll keine der geplanten Varianten der Ost-West-Achse (ober- oder unterirdische Führung der Straßenbahn) bevorzugen sowie ebenfalls nicht die Förderfähigkeit beider Varianten gefährden. Da eine Förderschädlichkeit zum jetzigen Planungsstand noch nicht ausgeschlossen werden kann, sind Vorabmaßnahmen, wie die Einrichtung eines Radfahrstreifens in der kompletten Umfahrung des Neumarktes unter Reduzierung einer Kfz-Fahrspur aktuell noch nicht möglich. 2. Zweirichtungsradweg zwischen der Fleischmengergasse und der Zeppelinstraße Diese Radverkehrsführung kann nur bei einer erheblichen Erweiterung der Querung im Bereich der Einmündung Cäcilienstraße/Fleischmengergasse realisiert werden. Dafür notwendige Änderungen erfordern umfassende Planungsprozesse und Baumaßnahmen im Bereich der Fahrleitungen. Die aktuelle Vorlage bezieht sich auf eine „Zwischenmaßnahme“, mit der kurzfristig Verbesserungen am Neumarkt herbeigeführt werden sollen. Die Verbesserung der Radverkehrsführung auf der Ostseite des Neumarkts werden mit der Ost-West-Achse und der damit verbundenen Neugestaltung des Neumarktes betrachtet. Fußgängerüberquerung Schildergasse/Zeppelinstraße 3. Der Taxistand direkt an der Fahrbahn Bei der geplanten Verlegung des Taxistandes zwischen fließendem Kfz- und fließendem Radverkehr ist der vorhersehbare Konflikt zwischen Radverkehr und rangierenden Taxen gelöst. Im Zuge der Planungen wurden mehrfach Abstimmungen mit Taxi Ruf Köln eG geführt. Mit der Versetzung der Ladezone konnte im Zuge der Planung ein Kompromiss gefunden werden. 4. Querung des Radweges für zu Fuß Gehende im Bereich der Aufstellfläche Die Verwaltung wird im Rahmen der noch zu erstellenden Ausführungsplanung eine Lösung zur Entschärfung der möglichen Konflikte zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden ausarbeiten. 5. Barrierefreiheit Die Ausgestaltung der geplanten Fußgängerüberquerungen erfolgte entsprechend den mit den Behindertenverbänden abgestimmten Regeldetails und Standards. 2 6. Die Aufstockung der Anzahl der Fahrradabstellanlagen Die Fahrradständer befinden sich bereits konzentriert im Einmündungsbereich Zeppelinstraße und Schildergasse. Bei der geplanten Maßnahme werden sie lediglich in der Lage optimiert. Dabei wurde darauf geachtet, dass die neuen Laufachsen (Zeppelinstr.-Fußgängerüberquerung, Schildergasse-Fußgängerüberquerung) nicht beeinträchtigt werden. Die Verwaltung sagt zu, die Erweiterungsmöglichkeiten für Fahrradabstellanlagen nach Umsetzung der baulichen Maßnahmen nochmal zu prüfen. Fußgängerüberquerung Richmodstraße 7. Entfall der indirekten Führung für Radfahrende aus der Richmodstraße kommend Die Verwaltung sagt zu, dass die vorhandene indirekte Fahrbeziehung beibehalten wird. Ebenfalls wird die geplante Querung im Bereich der Apostelnstraße realisiert. 8. Berücksichtigung des Abrisses und Neubaus der Kreissparkasse an der Richmodstraße Für den Bauzustand sind vom Bauherrn entsprechende Verkehrsführungs- und Verkehrszeichenpläne, die sich an den baulogistischen Notwendigkeiten orientieren, vorzulegen. Eine entsprechende Antragstellung ist bisher nicht erfolgt. Diese berücksichtigen unter Beachtung der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen die Belange des Fuß- und Radverkehrs. Fußgängerüberquerung Apostelnstraße 9. Optimierung der Führung des Radverkehrs im Einmündungsbereich der Apostelnstraße und der Engstelle Hahnenstraße Die Verwaltung sagt folgende Prüfungen zu: - Markierung von Piktogramm ´“Radfahrer“ in Größe XXL auf dem rechten Fahrstreifen zwischen der Richmodstraße und Hahnenstraße. - Gradlinigere Führung der geplanten Furt. - Direkte Führung des Radverkehrs von der Apostelnstraße in Richtung Im Laach (durch Unterbrechung der baulichen Barriere).
Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 25.04.2023
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Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 27.04.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.04.2023 öffentlich 3.4 Aufwertung Neumarkt - Arbeitspaket 1 „Mobilität“ Baubeschluss für die attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche so- wie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanz- stelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen). 1011/2023 RM Wahlen merkt eingangs an, dass die Situation etwas absurd sei. Man möchte et- was verändern und verbessern, dürfe aber bedauerlicher Weise nicht zu viel ändern. Er schlage auch hier vor, die Vorlage zunächst in die Bezirksvertretung Innenstadt zu verweisen, da er einige Fragen habe und noch Beratungsbedarf bestehe. So möchte er wissen, ob die Gleisübergänge und die versetzten Ampelübergänge et- was gradliniger gestaltet werden können. Zudem verweist er auf den Abriss der Kreis- sparkasse an der Richmodstraße und fragt, wie die Verkehrsführung insbesondere für den Fuß- und Radverkehr dort aussehen werde. Es werde sicherlich eine Baustellen- einrichtungsfläche geben und viel Platz sei dort nicht vorhanden. RM Lorenz bittet seitens der SPD-Fraktion um Mitteilung, warum der Linksabbieger an der Richmodstraße entfallen werde. Die Notwendigkeit werde nicht gesehen. Bei der jetzigen Ampelschaltung verändere dies nichts. Das Problem, was bestehen bleiben werde, sei der spitze Winkel auf die Apostelnstraße. Zudem rege seine Fraktion an, das Gespräch mit Taxiruf zu suchen. Es sei sehr bedauerlich, dass etliche Taxiplätze wegfallen werden. Diese seien eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV-Angebot. Die angesprochenen Z-Übergänge hingegen seien aus seiner Sicht aus Sicherheits- gründen sehr sinnvoll. SE Wienke möchte wissen, wer das Konzept erarbeitet habe, wie es politisch legiti- miert sei und in wie weit Fahrrad-, Fußverkehrs- und Behindertenbeauftragte einge- bunden wurden. Des Weiteren weist sie auf den Beschluss des Radverkehrskonzeptes Innenstadt und die darin enthaltene Nord-Süd-Achse zwischen Bildungslandschaft Nord und Eifelplatz hin. Die Führung verlaufe über den Neumarkt und sie frage sich, warum diese noch nicht umgesetzt wurde. Aus ihrer Sicht sollte zudem die Umfahrung des Neumarktes komplett unterbunden und stattdessen eine Radspur von 2,50 m errichtet werden. SB Dr. Beese erinnert an einen Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.11.2021 (https://amtsinfo.sessionnet.verwaltung.stadt- koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=104795 ) und zeigt sich erfreut über die nun vorliegen- den Planungen der Verwaltung. Er hatte seiner Zeit das Gefühl von Resignation bei der Verwaltung. Dennoch möchte er konkret zum damaligen Beschluss wissen, ob auch dieser von der Verwaltung weiterverfolgt werde, insbesondere die Führung des Radverkehrs über die Platzinnenfläche. Zu den geplanten Fahrradständern merkt er an, dass diese offensichtlich westlich des U-Bahn-Abgangs errichtet werden sollen. Hier herrsche aber viel Fußverkehr, so dass er um Prüfung bitte, ob diese nicht besser auf der großen Fläche östlich des Über- gangs platziert werden können. SB Pargmann sieht die Errichtung neuer Lichtsignalanlagen kritisch, da sie lediglich eine Interimsmaßnahme seien und von der Verwaltung „verkauft“ werden, als hätten sie keinen Einfluss auf den Verkehrsfluss. Dem möchte er jedoch widersprechen und rege daher vorherige mikroskopische Simulationen auch im Hinblick auf die Schlie- ßung der Nordschleife an. An Frau Wienke gerichtet weist Ausschussvorsitzender Hammer darauf hin, dass die Verwaltung selbstverständlich demokratisch legitimiert sei, jeder Zeit eigene Vor- schläge und Planungen in die Gremien einzubringen. SE Caris-Taube macht auf eine aktuelle Petition aufmerksam und bittet um eine Ein- ordnung der Verwaltung. BG Egerer erläutert die Hintergründe zu dieser Vorlage und die Zwänge im Zusam- menhang mit der Ost-West-Achse. Er betont nachdrücklich, dass größere Maßnah- men als die hier Vorgeschlagenen erhebliche Auswirkungen auf die Förderfähigkeit des Projektes hätten und er von daher keine Verkehrsgutachten und Simulationen durchführen werde; dies lehne er ausdrücklich ab. Die in der Vorlage dargestellten Planungen seien das Maximale für eine Aufwertung und besseren Erreichbarkeit des Neumarktes und er werbe für eine Zustimmung, um diese schnell umsetzen zu kön- nen. Die Detailfragen aus der heutigen Sitzung wird die Verwaltung mitnehmen und Stel- lung beziehen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die BV Innenstadt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Anmerkung der Verwaltung: Im Nachgang zur Sitzung wurde eine Bürgereingabe mit dem Link zur Petition als wei- tere Anlage zur Vorlage eingestellt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1011/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.05.2023
- Erstellt
- 21.03.2023 12:29