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1011/2023

Aufwertung Neumarkt - Arbeitspaket 1 „Mobilität“

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 10.38

Anlage 4 - Anregung Neumarkt - Online-Petition

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Beschlussvorlage Ausschuss (1)

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Anlage 2 - Lageplan

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 - Stellungnahme RPA

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Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 23.05.2023

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Anlage 10 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Innenstadt

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Anlage 9 - Auszug BV Innenstadt 25.05.2023

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Anlage 6 - Beantwortung der Fragen aus dem VA

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 7- Ergebnisprotokoll Ortstermin

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Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 25.04.2023

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Anlage 4 - Anregung Neumarkt - Online-Petition

3859 Zeichen

Stadt Köln 
Geschäftsstelle für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
Bezirksbürgermeister Andreas Hupke 
Max Derichsweiler, Vorsitzender des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Dr. Höver, Geschäftsführer der Geschäftsstelle für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Anregung nach § 24 GO NRW Köln, 24.4.2023 
Umgestaltung der Verkehrsführung am Kölner Neumarkt 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, 
sehr geehrter Herr Derichsweiler, 
sehr geehrter Herr Dr. Höver, 
es wird beantragt, die Benutzungspflicht des baulichen Radweges entlang des Neumarktes 
sofort aufzuheben und die jeweils rechte Fahrspur - sowohl in östlicher als auch in westlicher 
Fahrtrichtung - in einen Radfahrstreifen – im #RingFrei-Standard – umzuwidmen. Der Rad-
fahrstreifen ist in geeigneter Weise vor dem Befahren durch den motorisierten Verkehr zu 
schützen. 
Es ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen.  
Im Bereich zwischen den Stadtbahnzugängen Cäcilenstraße und Schildergasse sind der 
Taxistandplatz und die Fahrradabstellplätze neu zu ordnen. Die gewonnenen Flächen sind 
dem Fußverkehr und dem Fahrradparken zu widmen. 
Für den Radverkehr sind attraktive und sichere Linksabbiegemöglichkeiten entlang der Stra-
ßenzüge um den Neumarkt herum zu gestalten, um eine gute Erreichbarkeit zu zu sichern, 
wie auch Geisterradeln zu vermeiden. Eine Anbindung der Fahrradstraße Fleischmenger-
gasse ist zu realisieren, um die Achsenanbindungen sowohl in Nord-Süd-, wie in Ost-West-
Richtung sicherzustellen. 
 von 1 2

Die Umsetzung soll dem Prinzip der getrennten Führung von Rad- und Fußgängerverkehr 
folgen und mit dem Blick auf den zu steigenden und zu fördernden Fuß- und Radverkehr 
entsprechend dimensioniert werden. 
Die aktuell vorliegende verkehrliche Planung für den Neumarkt soll daher nicht weiter ver-
folgt werden. 
Begründung 
Unbestritten ist, dass der Neumarkt in seiner Funktion als zentraler öffentlicher Platz, als 
Ausgangspunkt für den Besuch kultureller Einrichtungen und der angrenzenden Einkaufsbe-
reiche und -quartiere einer Aufwertung bedarf. Auch in seiner Funktion als Knotenpunkt für 
ÖPNV, Fuß- und Radverkehr bedarf er dringend einer dem veränderten Mobilitätsverhalten 
angepassten Zuordnung der Verkehrsflächen. 
Bereits seit einigen Jahren entscheiden sich die Menschen zunehmend für Alternativen zum 
Auto, insbesondere wenn die dafür notwendige Infrastruktur attraktiv und sicher ist. Dies 
haben nicht zuletzt Untersuchungen und die positiven Erfahrungen bei der Umsetzung des 
Projektes #RingFrei mehr als deutlich gezeigt. 
Insbesondere das Fahrrad wird verstärkt genutzt, da die Menschen dieses Verkehrsmittel als 
schnelle, gesunde und umweltfreundliche Alternative zur Fortbewegung in der Stadt sehen 
und nutzen (wollen). Die geforderte Umverteilung sichert somit Teilhabe durch generatio-
nenübergreifende Mobilität. 
Durch diese Trennung des Fuß- vom Radverkehr werden zudem die eklatanten Konfliktsitua-
tionen aufgelöst, die Gehwege verbreitert und die Aufstellflächen an den Ampeln deutlich 
vergrößert - ein dringend benötigter Gewinn an Sicherheit und Fläche insbesondere auch 
für Fußgänger:innen!  
Der Klimanotstand zwingt uns, die Verkehrswende zu forcieren und jegliche Planung darauf 
abzustimmen und die beantragten Maßnahmen sind daher ein wichtiger und vor allem kurz-
fristig umsetzbarer Baustein, um diesem Ziel einen deutlichen Schritt näher zu kommen. 
Die weitere Begründung erfolgt mündlich. 
Online-Petition 
Parallel zu diesem Antrag eine Online-Petition erstellt, die unter diesem Link abrufbar ist: 
https://www.openpetition.de/!neumarkt 
Diese Petition mit Ende der Sammlung wird der Geschäftsstelle bzw. dem Bezirksbürger-
meister übergeben bzw. überreicht. 
 von 2 2

Beschlussvorlage Ausschuss (1)

17542 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/1 
664/1 
Vorlagen-Nummer 
 1011/2023 
Freigabedatum 
 13.04.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufwertung Neumarkt -  Arbeitspaket 1 „Mobilität„ 
Baubeschluss für die attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche sowie Freigabe von 
investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1002, 
Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen).  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die 
Verwaltung mit der Errichtung von Fußgängerüberquerungen mit Gesamtkosten in 
Höhe von rd. 855.613,52 € (davon 754.902,91 € investiv, 100.710,61 € konsumtiv in-
klusive rd. 5.500 € Beleuchtungskosten). 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung In-
nenstadt uneingeschränkt zustimmt. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 20.000 € für die Umgestaltung des Platzes Neumarkt Ostseite im 
Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - 
Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -, bei 
der Finanzstelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen), Haushalts-
jahr 2023. 
 
 
 
 
Verkehrsausschuss 25.04.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2023 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 15.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   754.902,91 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.710,61 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen  
 6.726€+20.930€=27.656  € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Grundlagen 
 
Der Neumarkt zählt zu den großen Stadtplätzen in der Kölner Innenstadt und stellt in seinem 
räumlichen Potential einen der zentralsten urbanen Orte der Stadt Köln dar. Angrenzend an 
die Handelslagen Schildergasse und deren Fortführung rund um den Platz sowie im Südosten 
angrenzend an das sog. Kulturquartier mit der Zentralbibliothek, der VHS, dem Rauten-
strauch-Joest-Museum, dem Museum Schnütgen sowie dem Haus der Architektur ist der 
Neumarkt gleichsam Knotenpunkt, aber auch Schauplatz vieler Veranstaltungen. Bislang ist er 
jedoch außerhalb der Veranstaltungszeiten eine verwaiste Fläche ohne Aufenthaltsqualität. 
Gleichzeitig steht der Neumarkt vor erheblichen Veränderungen. Mit dem Baubeginn der Ost-
West-Stadtbahn zum Ende des Jahrzehnts entstehen bedeutende städtebauliche Potenziale. 
 
Entsprechend ist eine umfassende Sanierung oder Umgestaltung aufgrund der sich noch im 
Entscheidungsprozess befindlichen Frage der Ausgestaltung der Ost-West-Achse nicht mög-
lich. Die Arbeitsgruppe (AG) Neumarkt, die im September 2020 erstmals tagte, hatte sich die 
Steigerung der Aufenthaltsqualität sowohl am Neumarkt als auch in angrenzenden Gebieten 
für Bürger*innen sowie Gewerbetreibende zum Ziel gesetzt. In einer lokalen Agenda wurden 
zur Erreichung dieses Ziels konkrete Maßnahmen zu Schwerpunktthemen am Neumarkt ent-

3 
wickelt. Diese Maßnahmen sollen in den Bereichen, Stadtraum, Kultur, Mobilität und Soziales 
kurz- und mittelfristig umgesetzt und dabei Verbesserungen herbeigeführt werden. Neue 
Wegeverbindungen, die Wiederbelebung des Brunnens, kulturelle Angebote sowie perspekti-
visch eine Gastronomie werden für eine zusätzliche Belebung und Aufenthaltsqualität sorgen.  
 
Die lokalen Akteure werden durch die zuvor genannten vier Arbeitsgruppen sowie die AG 
Neumarkt, die im Rahmen des Fachkreises für Plätze mit besonderem Handlungsbedarf 
(Fachkreis des Kriminalpräventiven Rates) gegründet wurde, eingebunden und beteiligt. 
 
Die Verwaltung arbeitet zur Umsetzung in vier Arbeitspaketen:  
 
1) Mobilität: Verbesserte Anbindung des Neumarktes für zu Fuß Gehende an die Schilder-
gasse, die Richmodstraße und St. Aposteln. 
2) Aufwertung der Platzfläche: Bau des Neumarkt-Brunnens (2497/2021), Schaffung von 
gastronomischen Angeboten auf der Platzfläche, Aufräumarbeiten auf der Platzfläche. 
3) Kulturangebote: Zeitlich befristete Aufstellung des Pavillons der Künstlerin Erika Hock, 
Entwicklung und Umsetzung eines Kulturprogramms mit der freien Kunst- und Kulturszene, 
Etablierung einer Platz-Kulturmanagerin für den Neumarkt. 
4) Gesundheit und Soziales: Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums, Aus-
weitung des Aufsuchenden Suchtclearings (3439/2022). 
 
Diese Beschlussvorlage befasst sich mit dem Arbeitspaket 1 „Mobilität“. Ziel dieses Arbeitspa-
ketes ist es, den bisher abgesetzten Stadtraum Neumarkt mit seinem intermodalen Verkehrs-
knotenpunkt stärker an die unmittelbar anschließende Innenstadt anzubinden. Durch eine 
Verbesserung der Querungssituation soll – im Zusammenspiel mit den Maßnahmen im Ar-
beitspaket 2 – das oberirdische Fußverkehrsaufkommen gesteigert und der östliche und west-
liche Neumarkt belebt werden Durch die Neuordnung bestehender Mobilitätsangebote wird 
dieser innerstädtische Verkehrsknotenpunkt aufgewertet. 
 
Aufgrund der zunehmend belastenden Umstände und aufgrund zahlreicher Beschwerden sei-
tens der Bürger*innen und Anwohner*innen am Neumarkt hat sich die Verwaltung bereits im 
Jahr 2020 entschlossen, ein Gremium zu schaffen, das die Beschwerdelage sondiert und 
Maßnahmen gemeinsam erarbeitet, die auch möglichst zügig umgesetzt werden. Der „Fach-
kreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ ist im September 2020 gegründet worden, 
ebenfalls fand nahezu zeitgleich die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe Neumarkt 
statt, in der eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erarbeitet wurden (s. 
3686/2021). Darauf aufbauend erfolgte die Prüfung weiterer (u. a. baulicher) Maßnahmen zur 
Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Zugänglichkeit des Platzes. Erste Ideen und Prüfer-
gebnisse sind im Rahmen eines Stakeholdertermins auch bereits der Politik vorgestellt wor-
den. 
 
 
Erläuterungen zum Entwurf 
 
Die fußläufige Erschließung des Neumarktes vom Norden ist nur über den signalisierten 
Überweg in Höhe der Richmodstraße möglich. Die Einkaufsmeile Schildergas-
se/Zeppelinstraße nordöstlich des Neumarktes sowie das Apostelnviertel nordwestlich des 
Neumarktes sind nur über den o. g. Umweg erreichbar. Dieser nicht nur aus Sicht des Kom-
forts, sondern auch der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit bestehende Mangel wird durch 
die Errichtung von zwei zusätzlichen Fußgängerüberquerungen mit Lichtsignalanlagen beho-
ben. Die Erste liegt an dem Schnittpunkt der beiden Fußgängerzonen Schildergasse und 
Zeppelinstraße, die Zweite östlich der Einmündung der Apostelnstraße. Darüber hinaus wird 
auch die heute hoch ausgelastete Fußgängerüberquerung Richmodstraße durch eine Opti-
mierung der Lage aufgewertet, so dass sich die Fußgängerströme auf drei Querungsmöglich-
keiten verteilen. 
 
Fußgängerüberquerung Schildergasse/Zeppelinstraße 
 
Für die Errichtung der Aufstellfläche auf der Ostseite des Neumarktes muss die Fläche zwi-
schen dem U-Bahnabgang an der Schildergasse und der Balzac-Statue von Rodin umgestal-

4 
tet und neu strukturiert werden. Der Verwaltungsentwurf sieht vor, die Anzahl der MIV-
Fahrstreifen von drei auf zwei zu reduzieren und anschließend einen Taxistand in Längsauf-
stellung einzurichten. 
Die Fahrstreifenreduzierung hat keine Auswirkungen auf die Förderfähigkeit der Ost-West-
Achse. Der Radweg wird in den Nebenanlagen bis zum Anschluss an die vorhandene Füh-
rung neu gebaut. Zwischen dem Taxistand und dem Radweg wird eine Wartezone für Fahr-
gäste errichtet. Die übrige gewonnene Fläche wird der Fußgängerzone zugeschlagen und 
öffnet sie zum Neumarkt hin. Dadurch entsteht ein attraktiveres Entrée als im Ist-Zustand. Bei 
dieser Straßenquerschnittaufteilung wurde ein besonderes Augenmerk auf die Verkehrssi-
cherheit gelegt. 
 
Bei der Planung ist aber auch die Bedeutung des Taxistandes am Neumarkt berücksichtigt 
worden. Er ist neben dem Hauptbahnhof die zweitgrößte Anlage in Köln. Für die starke Fre-
quentierung ist neben der zentralen Lage an der beliebten Einkaufsmeile auch die Vielzahl 
der im Umfeld gelegenen Arztpraxen, deren Patient*innen explizit auf die Möglichkeit der Taxi-
fahrt zurückgreifen, verantwortlich. Aus diesen Gründen wird die geplante Maßnahme, die mit 
einer Reduzierung der Anzahl an Taxiwarteplätzen einhergeht, von der Taxi Ruf Köln eG kri-
tisch gesehen. Im Rahmen der Abstimmung ist die Planung optimiert und zusätzlich dazu die 
vorhandene Ladezone vom Neumarkt auf die Cäcilienstraße verlegt worden. Dadurch liegt im 
vorliegenden Entwurf die Kapazität des Taxistandes bei 9 Taxen. Zum Vergleich bietet der 
Taxistand aktuell Platz für ca. 15 Taxen. 
 
Die Fahrradabstellanlagen in dem betroffenen Bereich werden neu geordnet mit dem Ziel, die 
neu entstandenen Fußverkehrsachsen freizuhalten. Deren Anzahl bleibt dabei unverändert. 
 
Die 6 m breite Fußgängerüberquerung wird im Bereich der Fahrbahn signalisiert. Im weiteren 
Verlauf muss auch die KVB-Trasse für Linienbus- und Stadtbahnverkehr, die zum Bestandteil 
der Platzinnenfläche gehört, gekreuzt werden. Dies erfolgt, wie auch an den anderen bereits 
bestehenden Querungen, unsignalisiert. 
 
Der Ausbau aller neu gestalteten Gehbereiche ist passend zu der Gestaltung der Schilder-
gasse durchgehend in Betonsteinplatten 15 x 30 cm im Ellenbogenverband vorgesehen. Die 
taktile Führung an und zu der Querung wird entsprechend dem geltenden Kölner Standard 
ausgeführt. Für den baulichen Radweg werden Betonsteinplatten im Format 30 x 30 cm in 
Anthrazit gemäß den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs gewählt und durch beidseitige, 30 
cm breite Pflasterstreifen aus Granit abgegrenzt, um einen Kontrast zum restlichen Bodenbe-
lag herzustellen und die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Entwässerung erfolgt über die 
vorhandenen Straßeneinläufe. Die Straßenlaterne südlich der Querung wird versetzt. 
 
Fußgängerüberquerung Apostelnstraße 
 
Auch hier werden die erforderlichen Aufstellflächen durch baulichen Maßnahmen hergestellt. 
Auf der Nordseite der Fahrbahn werden nur die Bordsteine in der Breite der Querung abge-
senkt und die Nebenanlagen um taktile Elemente ergänzt. Die Fahrradständer, die sich in 
dem zu umgestaltenden Bereich befinden, werden nach Westen in Richtung Apostelnkirche 
versetzt. Der Linksabbiegestreifen wird eingekürzt und eine südliche Aufstellfläche zur Platz-
innenfläche mit entsprechender taktiler Führung hergerichtet. Durch die Errichtung einer Rad-
fahrfurt, die südlich an die neue Fußgängerfurt anschließt, kann die vorhandene Radverkehrs-
führung im Bereich der Einmündung Richmodstraße optimiert werden. Analog der Fußgän-
gerüberquerung Schildergasse/Zeppelinstraße wird die Querung der Fahrbahn signalisiert und 
die der KVB-Trasse unsignalisiert angeordnet. Die Entwässerung wird über die vorhandenen 
Straßeneinläufe sichergestellt. Die Straßenbeleuchtung muss nicht angepasst werden. 
 
Fußgängerüberquerung Richmodstraße 
 
Neben einer Verbreiterung um ca. 2 m auf der Nordseite werden auch sämtliche Fußgänger-
überquerungen mit taktilen Leitelementen ausgerüstet. Die westlich der Einmündung liegende 
Radfahrfurt inklusive Sperrfläche wird entfernt. Künftig erfolgt die Führung des Radverkehrs 
auf die Fahrbahn erst an der Fußgängerüberquerung an der Apostelnstraße. Des Weiteren 
werden zwei Straßenlaternen, die sich jetzt noch im lichten Profil des Radweges befinden,

5 
versetzt. 
 
Die vorhandene Lichtsignalanlage an der Richmodstraße wird in diesem Zuge erneuert, um 
die beiden zusätzlichen signalisierten Querungen an der Apostelnstraße und Zeppelinstraße 
erweitert und mit einer neuen, an die aktuellen Verkehrsbedürfnisse angepassten Signalsteu-
erung ausgestattet. 
 
Zeitplan 
 
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das 1. Quartal 2024 geplant, die Bauzeit be-
trägt ca. 4 Monate. Die bauliche Umsetzung in 2024 hängt auch von den Rahmenbedingun-
gen vor Ort ab (EM 2024, Veranstaltungen auf dem Neumarkt, sonstige Baumaßnahmen vor 
Ort). Der genaue Baubeginn wird im Rahmen der Bauvorbereitung konkretisiert. Bis zum 
Baubeginn ist die Ausführungsplanung zu erstellen, die Vergabe vorzubereiten und die 
Baustellenplanung abzustimmen. 
 
Prüfung der Kostenberechnung 
 
Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln zur Prüfung vorge-
legt. Das Ergebnis ist der Anlage 3 zu entnehmen. 
 
 
Kosten und Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 855.613,52 €. 
Die Gesamtkosten setzten sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 
336.302,91 € für die Platzumgestaltung Neumarkt Ostseite sowie 418.600 € für die Erneue-
rung der Lichtsignalanlage K 1603 Richmodstraße und konsumtive Aufwendungen für die Er-
richtung von 3 Fußgängerüberquerungen sowie die Versetzung einer Straßenlaterne in Höhe 
von 100.710,61 €. 
 
Für die benötigten investiven Mittel in Höhe von 336.302,91 € für die Platzgestaltung Neu-
markt Ostseite stehen im Hpl. 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Rad-
wegebau für die vorbereitenden Arbeiten in 2023 Mittel in Höhe von rd. 20.000 € und in 2024 
in Höhe von 316.302,91 € in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze - in der Teil-
planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1002, 
Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen) jeweils entsprechende Auszahlungsermächtigungen 
bereit. 
 
Die für die Erneuerung der Lichtsignalanlage an der Richmodstraße, die Verbreiterung des 
dortigen Überweges und ihre Erweiterung um die neu zu errichtenden signalisierten Querun-
gen Schildergasse/Zeppelinstraße und Apostelnstraße benötigten investiven Auszahlungser-
mächtigungen in Höhe von 418.600 € (für Hj. 2024) stehen im Teilfinanzplan des mit der Um-
setzung betrauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, We-
ge, Plätze, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) bei der Finanzstelle 6400-
1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfü-
gung. 
 
Konsumtive Aufwendungen entstehen in Höhe von 95.210,61 € für die Einrichtung der Fuß-
gängerquerungen Apostelnstr., Richmodstraße sowie Schildergasse/Zeppelinstraße. 
Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushalts-
jahr 2024 im Teilergebnisplan des mit der Ausführung betrauten Amtes für Straßen und Rad-
wegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Weitere konsumtive Aufwendungen entstehen in Höhe von 5.500 € für die Versetzung der 
Straßenlaterne südlich der Querung Schildergasse/Zeppelinstraße. Die Kosten werden der 
Stadt Köln durch die RheinEnergie AG einmalig in 2024 im Rahmen des Straßenbeleuch-
tungsvertrages in Rechnung gestellt. 
Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushalts-

6 
jahr 2024 im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Straßenbeleuchtungsvertrages be-
trauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in 
der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Ab dem Jahr 2025 fallen für die Umgestaltung des Neumarktes jährliche Abschreibungen in 
Höhe von 6.726 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforderlichen Auf-
wendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan 
des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) in der 
Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Bud-
gets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die ab dem Jahr 2025 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 20.930 € für die 
jährlichen bilanziellen Abschreibungen für die Erweiterung bzw. den Neubau der Lichtsignal-
anlagen werden ebenfalls durch das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsaufstel-
lungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Pro-
duktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen 
innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgesehen. 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Fußverkehr und bietet 
den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung 
des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes 
bei. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Lageplan 
Anlage 3 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 2 - Lageplan

2362 Zeichen

MINFO
M
A
M
IND
MIND
M
IND
APAut
A A
MA
M
M
A
MM
M
MM
M
PAut
A
M
M
MM
M
M
M
M M
INDM
M
MMMM
MM
M M
IND
IND
MM M
33
V F 31
V F
25
VI F
IV F
IV F
V WA
45
VI F
23
VI F
21
29-27
VI F
24
IV F
26
IV W
1d
ab I.OG.
1c
36
V F
43
V F
Aufzug
VI F
(1b)
V F
41
38
V F
V F
35-37
VI F
V F
39
VII F
3
48
V SD
A
IV F
32
34
Sockel
IV F
V WA
47
Imbiss
FDZeitung
FD
Aufzug
WTWT WTWTWTWT
M
2.40
1.0/10
Asph.
Pfl.
Pfl.
VI F
1.0/14
0.8/12
1.4/18
0.9/12
1.0/10
0.8/10
1.0/14
0.8/14
0.8/10
Pfl.
Gleise
Gleise
Gleise
Gleise
Pfl.
Pfl.
VD
Pfl.
Neumarkt
Gleise
Gleise
1.0/18
0.9/10
Im Laach
ab I.OG.
0.7/10
Neumarkt
VD
Richmodstraße
Flur 8
VI FD
VD
Neumarkt Galerie
Tür
Tür
1.6/16
1.6/20
1.4/16
Pl.
Asph.
Asph.
Asph.
Pfl.
Pl.
Pl.
Überhang ab I.OG.
ab I.OG.
0.1/2
0.8/10
0.7/10 0.35/6
0.9/14
0.2/4
Gemarkung Köln
Flur 8
0.8/10
0.8/10
1.4/14
Zeppelinstraße
VD
Überhang ab I.OG.
1.2/10
1.0/10
0.8/10
1.2/12
BK
0.3/6
0.1/3
1.6/20
0.3/4
1.4/18
0.3/4
0.7/14
0.3/6
0.4/6
0.3/6
0.7/10
0.8/8
0.8/10
0.9/10
0.7/7
1.0/15
0.2/4 0.6/7
0.1/1
1.0/13
1.0/14
0.9/14
0.2/4
1.0/15
1.6/20
1.4/18
1.6/20
0.8/8
Pl.
Pfl.
0.1/2
Schildergasse
Asph.
0.4/8
Glasüberdachung
2,981,003,853,192,38
3,67
2,502,50
2,17
Ladezone Bestand
2,50
6,00
3,006,00
5,403,253,12
5,00
VersetzungStraßenlaterne
Versetzung Straßenlaterne
VersetzungMülleimer
Versetzung Litfaßsäule
Versetzung Litfaßsäule
AußengastronomieAußengastronomie
2,573,63
2.40
Pfl.SteuergeräterneuernVersetzungKamera VersetzungBriefkästenSteuergeräterneuernSteuergeräterneuernVersetzungStraßenlaterne
Ladezone neu
Neuordnung dervorhandenenFahrradabstellanlagen
EntwurfsplanungNeumarkt Aufwertung16.03.2023G:\CAD(K00287)\664-1\Sauren\Neumarkt\2023-02-01_Entwurfsplanung_LP.dwgBezirk 1 / InnenstadtLageplan0.326 m²1:25016.03.2023Kozubski, SaurenSauren
Übersichtsplan
Amt für Straßen und RadwegebauKoordinatensystemVermessungstechnische Grundlage im HöhensystemUTM / ETSR85Gauß-KrügerNNNHN
MaßstabBlattgrößeBearbeitetGezeichnetDatumBlattnr.PlanartBezirk / StadtteilProjektProjektnr.Sachbearbeiter/-inSachgebietsleiter-/in (664/1)Abteilungsleiter/-in (664)Amtsleiter/-in (66)
HPos.                                  Änderungen                                          Bearb.       Gez.         Gepr.      Geneh.     DatumABCD   Dienststelle                                       Art der Abstimmung                                            Unterschrift           Datum

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1091 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Lage der beiden geplanten Fußgängerüberquerungen ist durch die verkehrstechnischen Belange 
(Abstand zwischen den Lichtsignalanlagen) bestimmt. Der Bau und Betrieb ist ebenfalls in den 
anerkannten straßenbautechnischen Richtlinien und der StVO festgelegt 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 - Stellungnahme RPA

3071 Zeichen

/ 2 
14             .04.2023 
  
 
66 über Dez III 
 
Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 1011/2023 Auf-
wertung Neumarkt - Arbeitspaket 1 „Mobilität“, Stand 11.04.2023 
Baubeschluss für die attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche 
RPA Nr.: KOB 2023/0299 
Kostenberechnung eingereicht: 719.002,95 €(netto)  855.613,52 € (brutto) 
Zur Erwirkung eines Baubeschlusses legt 66/Amt für Straßen und Radwegebau zu-
sätzlich zu den im Ratsinformationssystem eingestellten Informationen weitere Unter-
lagen wie z. B. Kostenberechnung (KOB), Erläuterungsbericht, Massenplan, etc. vor. 
Die Maßnahme ist bereits durch Arbeitskreise in der Politik bekannt. Auf einen ent-
sprechenden Planungsbeschluss wird in der Vorlage nicht verwiesen.  
Aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit konnte das Rechnungsprüfungsamt die Unter-
lagen nicht umfassend prüfen. Dennoch sind bei der Durchsicht der Unterlagen fol-
gende Punkte aufgefallen: 
Im Erläuterungsbericht wird davon gesprochen, dass nach Umsetzung der Planung, 
das Konfliktpotenzial zwischen Taxis und Radfahrenden verringert wird. Welchen 
Einfluss die geänderte Raumaufteilung auf das Zusammenspiel zwischen zu Fußge-
henden und Radfahrenden am Taxistreifen hat (Zu- und Ausstiegsverkehrs), muss 
sich zeigen. 
Ob die Planung mit den Verbänden (z. B. ADFC), 
der Schwerbehindertenvertretung, 
der KVB, 69/Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau sowie den Taxiunternehmen 
endabgestimmt ist, wird nicht erläutert. 
Die Radfahrenden werden zurzeit im Bereich der Knotens Neumarkt /Richmod-
straße auf den linken Fahrstreifen geführt. Ob sich durch die neue Verkehrsführung 
eine Optimierung der Verkehrsbeziehungen für Radfahrende auf die Straße „Im 
Laach“ ergibt, kann aus den vorliegenden Unterlagen nicht erkannt werden. 
Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass die Bauzeit ca. 4 Monate beträgt und im 
ersten Quartal 2024 beginnt. Ein Bauzeitenplan entsprechend § 13(2) KomHVO liegt 
den Unterlagen nicht bei. 
Die Kostenberechnung (Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung) wurde entsprechend 
DIN 276 erstellt. Die zu beschließenden Kosten beinhalten einen Sicherheitszu-
schlag in Höhe von 10% sowie eine Baupreissteigerung für den Zeitraum von der Er-
stellung der KOB bis zum Baubeginn (12 Monate) in Höhe von 8%. 
18

- 2 - 
 
 
Eine Mengenermittlung zu den in der KOB gemachten Angaben liegt ausschließlich 
in Form eines Massenplans vor. In diesem sind jedoch nicht alle notwendigen Men-
genangaben zur Erstellung einer Kostenberechnung erfasst. 
Aus den angesprochenen Punkten können sich Kostenrisiken ergeben. Ob diese in 
den Sicherheitszuschlag von 10% eingeflossen sind, kann den Unterlagen nicht ent-
nommen werden. 
Die Gedanken zur Verbesserung der Situation am Neumarkt werden grundsätzlich 
positiv gesehen. Ob die zu beschließende Maßnahme nur eine Zwischenlösung ist 
oder die hergestellten Flächen im Rahmen der Endgestaltung des Neumarktes er-
neut angepackt werden müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. 
 
Ralf Jülich 
 
Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 23.05.2023

4744 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 24.05.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 23.05.2023  
öffentlich 
3.5 Aufwertung Neumarkt -  Arbeitspaket 1 „Mobilität“  
Baubeschluss für die attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche so-
wie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanz-
stelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen). 
1011/2023 
Ausschussvorsitzender Hammer bedankt sich nachdrücklich bei der Verwaltung für 
den kurzfristig anberaumten Ortstermin, der s.E. gut und konstruktiv verlaufen sei, und 
die in diesem Zusammenhang stehenden weiteren Anlagen 6 und 7 zu dieser Vor-
lage.  
 
RM Wahlen schließt sich diesem Dank an und schlägt seitens der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen vor – wie im Ortstermin vereinbart – die Vorlage zur abschließenden 
Beschlussfassung in den Rat zu verweisen, um noch vor der Sommerpause eine Ent-
scheidung herbeizuführen. Die heute freigegebenen Anlagen seien für diese Entschei-
dung sehr hilfreich. 
 
RM De Bellis-Olinger bestätigt, dass es ein sehr guter Termin gewesen sei und dass 
man hierbei den Fokus überwiegend auf die zu Fuß Gehenden gerichtet habe. Sie 
habe die Anlagen bisher nur überfliegen können, merkt aber kritisch an, dass ihr die 
Stellungnahme zu Ziff. 4 – Überweg Schildergasse/Zeppelinstraße – nicht ausrei-
chend und zu wenig sei. Wünschenswert bzw. aus ihrer Sicht sogar erforderlich sei an 
dieser Stelle, an der viele Radfahrende kreuzen, viele Leute aus der U-Bahn kommen 
und die Aufstellfläche zu schmal sei, eine Lichtsignalanlage. Dies sollte nicht aus den 
Augen verloren werden.  
 
Auch RM Lorenz spricht der Verwaltung Dank aus, insbesondere für die Ausführun-
gen und Überlegungen im Bereich Richmodstraße. Er möchte jedoch die Frage auf-
werfen, ob nun auch ein geänderter Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung erfol-
gen werde oder ob die Politik entsprechende Änderungsanträge einreichen müsse.

2 
 
SE Wienke hingegen weist darauf hin, dass der Ortstermin von der BV Innenstadt ein-
gefordert wurde, da den Petenten (vgl. hierzu Anlage zur Vorlage) keine Gelegenheit 
gegeben wurde, in der Sitzung der Bezirksvertretung hierzu zu sprechen. Sie wundere 
sich, wie hier mit einer Bürgereingabe umgegangen werde und warum dieser so we-
nig Beachtung geschenkt werde. Die in der Bürgereingabe vorgeschlagene Lösung 
halte sie für eine sehr gute Lösung. Sie bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung. 
 
SB Dr. Beese bittet das Problem der Förderfähigkeit der Ost-West-Achse detaillierter 
darzustellen. 
 
An Frau Wienke gerichtet merkt Vorsitzender Hammer an, dass ein den Neumarkt 
umfahrender Radweg für die Zukunft nicht in Gänze ausgeschlossen werde; der Fo-
kus dieser Vorlage sei jedoch auf kurzfristige Maßnahmen für die zu Fuß Gehenden 
ausgerichtet. Die Bürgereingabe passe durchaus in die aktuellen Diskussionen und 
somit zur Vorlage. Man müsse die Beschlussfassung nun abwarten und könne dann 
schauen, wie mit der Bürgereingabe weiter verfahren werde.  
 
BG Egerer unterstreicht die Aussage, dass es hier vornehmlich um Verbesserungen 
für den Fußverkehr und die Erreichbarkeit des Platzes gehe. Es müsse bewusst eine 
Abgrenzung zu weitergehenden Maßnahmen, wie die von den Petenten geforderten, 
erfolgen. Diese würden Änderungen des Verkehrsraumes und der Verkehrsführung 
insgesamt fordern und somit eine Beeinflussung des Verkehrsflusses und –aufkom-
mens erwirken. Genau dieser Punkt sei jedoch kritisch im Hinblick auf das Projekt 
Ost-West-Achse, da die Nutzen-Kosten-Analyse für dieses Projekt noch nicht fertigge-
stellt sei. Für die erforderliche Standardisierte Bewertung müssen noch Verkehrsmen-
gen abgegriffen werden, die dann in diese Bewertung einfließen. Wenn jetzt der 
Durchgangsverkehr wegfalle, sei der Nutzen für das Projekt geringer und somit werde 
der Nutzen-Kosten-Faktor ggf. nicht erreicht; völlig unabhängig von der Planungsvari-
ante ober- oder unterirdisch. Dieses Risiko möchte und werde die Verwaltung nicht 
eingehen.  
 
Die Verwaltung sei jedoch mit allen Beteiligten, die sich hier für eine bessere Radver-
kehrsführung engagieren, im Gespräch und werde diese Gespräche auch fortführen. 
Es sei nicht ausgeschlossen, in einem weiteren Schritt diese Maßnahmen aufzugrei-
fen. Zunächst müsse jedoch die Entscheidung zur Ost-West-Achse abgewartet wer-
den.  
 
 Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur erneuten Anhörung in die BV In-
nenstadt und bittet den Rat um abschließende Beschlussfassung in der Sitzung am 
15.06.2023.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 10 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Innenstadt

2765 Zeichen

Anlage 10 
Beantwortung von Fragen und Anregungen zur Verwaltungsvorlage 1011/2023 
„Aufwertung Neumarkt - Arbeitspaket 1 „Mobilität“, Baubeschluss für die 
attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche“ aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) vom 25.05.2023 
 
 
Empfehlung 1: 
„Die Ergebnisse des Ortstermins sind zu berücksichtigen.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Ergebnisse des Ortstermins werden, wie bereits vor Ort besprochen, im Zuge der 
Ausführungsplanung geprüft und sofern umsetzbar in der Ausführung berücksichtigt. 
 
Empfehlung 2: 
„Die Maßnahmen, insbesondere die LSA-Ausgestaltung, sind so zu gestalten, dass eine 
Spurumwidmung gemäß Radachsenbeschluss zeitnah umgesetzt werden kann, sobald eine 
Gefährdung der Förderfähigkeit ausgeschlossen werden kann.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für das Projekt Ost-West-Achse werden die ober- und unterirdische Planungsalternative für den 
Variantenentscheid in der Innenstadt Anfang 2024 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. 
Im Anschluss an den Ratsbeschluss gestalten die Fachplaner*innen den Entwurf für die 
Innenstadt aus und stellen den Rahmenfinanzierungsantrag auf. Der 
Rahmenfinanzierungsantrag kann vsl. Anfang 2025 beim Zuschussgeber eingereicht werden 
und damit auch alle Vorsorgeanträge oder Anträge auf zuwendungsunschädlichen Baubeginn. 
Die Genehmigungen hierzu liegen vsl. Mitte 2025 vor. Sobald die Genehmigungen vorliegen, 
kann eine Gefährdung der Förderfähigkeit des Projekts Ost-West-Achse durch tangierende 
Maßnahmen (z.B. Fahrstreifenreduzierung am Neumarkt) ausgeschlossen werden. Durch die 
baulichen Maßnahmen wird die Umsetzung des Radachsenbeschlusses nicht gefährdet.  Eine 
Anpassung der Lichtsignalsteuerung ist jedoch bei geänderten Verkehrsströmen erforderlich, 
kann dann zeitlich synchronisiert mit Markierungs- und Beschilderungsänderung und ggf. 
erforderlichen kleinteiligen Tiefbauarbeiten mit der bestehenden Gerätetechnik zeitnah erfolgen. 
 
 
 
 
Empfehlung 3: 
„Die Radwegbenutzungspflicht ist grundsätzlich aufzuheben. Es sollen vorgezogene 
Haltebuchten für den Radverkehr angelegt werden.“

Antwort der Verwaltung: 
Da es sich beim Neumarkt um einen Unfallhäufungspunkt handelt, ist eine Führung des 
Radverkehrs ohne Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn nicht möglich. Da eine 
Förderschädlichkeit für die Ost-West-Achse durch eine Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn 
nicht ausgeschlossen werden kann, ist es nicht möglich, die Radwegebenutzungspflicht 
aufzuheben. 
 
 
Empfehlung 4: 
„Es ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Umfahrung der Nordseite des Neumarkts zwischen Fleischmengergasse und Im Laach ist 
schon heute mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschildert.

Anlage 9 - Auszug BV Innenstadt 25.05.2023

4606 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709 
E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 26.05.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 20. Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 25.05.2023  
öffentlich 
3.1 Aufwertung Neumarkt -  Arbeitspaket 1 „Mobilität“  
Baubeschluss für die attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche so-
wie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanz-
stelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen). 
1011/2023 
I. Änderungsantrag Die Linke 
Wir plädieren dafür, dass die Bedingungen für die Fußgänger verbessert werden, in-
dem die Ampel zur Schildergasse und die Ampel zum Apostelnkloster eingerichtet 
werden, die Ampel an der Richmodstraße abgebaut wird und die Strecke dazwischen 
durch eine fußgängerfreundliche entweder Anhebung des Bords - was ja sozusagen 
eine Durchlässigkeit zum Platz verbessert -  oder durch eine Markierung in schwarz-
weiß für Menschen mit Sehbehinderung die Durchlässigkeit zum Platz verbessert.  
 
 
II. Änderungsantrag KlimaFreunde (gem. Vorschlag Bürgereingabe Anlage 4) 
 
Es wird beantragt, die Benutzungspflicht des baulichen Radweges entlang des Neu-
marktes sofort aufzuheben und die jeweils rechte Fahrspur - sowohl in östlicher als 
auch in westlicher Fahrtrichtung - in einen Radfahrstreifen – im #RingFrei-Standard – 
umzuwidmen. Der Radfahrstreifen ist in geeigneter Weise vor dem Befahren durch 
den motorisierten Verkehr zu schützen.  
 
Es ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen.  
 
Im Bereich zwischen den Stadtbahnzugängen Cäcilenstraße und Schildergasse sind 
der Taxistandplatz und die Fahrradabstellplätze neu zu ordnen. Die gewonnenen Flä-
chen sind dem Fußverkehr und dem Fahrradparken zu widmen.  
 
Für den Radverkehr sind attraktive und sichere Linksabbiegemöglichkeiten entlang 
der Stra-ßenzüge um den Neumarkt herum zu gestalten, um eine gute Erreichbarkeit

2 
 
zu zu sichern, wie auch Geisterradeln zu vermeiden. Eine Anbindung der Fahr-
radstraße Fleischmenger-gasse ist zu realisieren, um die Achsenanbindungen sowohl 
in Nord-Süd-, wie in Ost-West Richtung sicherzustellen. 
 
Die Umsetzung soll dem Prinzip der getrennten Führung von Rad- und Fußgängerver-
kehr folgen und mit dem Blick auf den zu steigenden und zu fördernden Fuß- und 
Radverkehr entsprechend dimensioniert werden.  
 
Die aktuell vorliegende verkehrliche Planung für den Neumarkt soll daher nicht weiter 
verfolgt werden. 
 
III. Ergänzter Beschluss gem. Antrag B90/Die Grünen:  
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
1. Der Verkehrsausschuss nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die 
Verwaltung mit der Errichtung von Fußgängerüberquerungen mit Gesamtkosten in 
Höhe von rd. 855.613,52 € (davon 754.902,91 € investiv, 100.710,61 € konsumtiv in-
klusive rd. 5.500 € Beleuchtungskosten). 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung In-
nenstadt uneingeschränkt zustimmt. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 20.000 € für die Umgestaltung des Platzes Neumarkt Ostseite im 
Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - 
Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -, bei 
der Finanzstelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen), Haushalts-
jahr 2023. 
 
a) Die Ergebnisse des Ortstermins sind zu berücksichtigen.  
  
b) Die Maßnahmen, insbesondere die LSA-Ausgestaltung, sind so zu gestalten, 
dass eine Spurumwidmung gemäß Radachsenbeschluss zeitnah umgesetzt 
werden kann, sobald eine Gefährdung der Förderfähigkeit ausgeschlossen wer-
den kann.  
  
c) Die Radwegbenutzungspflicht ist grundsätzlich aufzuheben. Es sollen vorge-
zogene Haltebuchten für den Radverkehr angelegt werden.  
  
d) Es ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen.  
 
Abstimmungen 
 
zu I. Änderungsantrag Die Linke 
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, CDU, 
FDP, KlimaFreunde und Die Partei gegen Die Linke abgelehnt. 
 
 
zu II. Änderungsantrag KlimaFreunde 
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, CDU und 
FDP gegen die Stimmen von Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei abgelehnt. 
 
 
zu III. Beschlussvorlage mit Ergänzung B90/Die Grünen

3 
 
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, Die 
Linke, KlimaFreunde und Die Partei bei Enthaltung von CDU und FDP zugestimmt.

Anlage 6 - Beantwortung der Fragen aus dem VA

10520 Zeichen

1 
 
Anlage 6 
Beantwortung von Fragen und Anregungen zu TOP 3.4 „Aufwertung Neumarkt - 
Arbeitspaket 1 „Mobilität“ Baubeschluss für die attraktivere Verbindung der 
Platzinnenfläche“ (Verwaltungsvorlage 1011/2023) aus der Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 25.04.2023 
 
In der 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25. April 2023 präsentierte die Verwaltung eine 
Planung zur Errichtung von Fußgängerüberquerungen am Neumarkt, um eine verbesserte 
Anbindung des Neumarktes für zu Fuß Gehende herzustellen. 
Gemäß Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift kamen dabei die folgenden 
Fragen/Anregungen auf: 
 
Frage 1: 
„RM Wahlen merkt eingangs an, dass die Situation etwas absurd sei. Man möchte etwas 
verändern und verbessern, dürfe aber bedauerlicher Weise nicht zu viel ändern. Er schlage 
auch hier vor, die Vorlage zunächst in die Bezirksvertretung Innenstadt zu verweisen, da er 
einige Fragen habe und noch Beratungsbedarf bestehe.  
 
So möchte er wissen, ob die Gleisübergänge und die versetzten Ampelübergänge etwas 
gradliniger gestaltet werden können. Zudem verweist er auf den Abriss der Kreissparkasse an 
der Richmodstraße und fragt, wie die Verkehrsführung insbesondere für den Fuß- und 
Radverkehr dort aussehen werde. Es werde sicherlich eine Baustelleneinrichtungsfläche geben 
und viel Platz sei dort nicht vorhanden.“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Gleis- und Ampelübergänge werden zueinander versetzt, um die Sicherheit der 
Gleisquerungen zu erhöhen. Zu Fuß Gehende werden durch den Versatz und die 
Richtungsänderung gezwungen in Richtung von sich nähernden und anfahrenden Bussen und 
Bahnen zu schauen. 
Für den Bauzustand sind vom Bauherrn entsprechende Verkehrsführungs- und 
Verkehrszeichenpläne, die sich an den baulogistischen Notwendigkeiten orientieren, vorzulegen. 
Eine entsprechende Antragstellung ist bisher nicht erfolgt. Diese berücksichtigen unter 
Beachtung der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen die Belange des Fuß- und 
Radverkehrs. 
 
Frage 2: 
„RM Lorenz bittet seitens der SPD-Fraktion um Mitteilung, warum der Linksabbieger an der 
Richmodstraße entfallen werde. Die Notwendigkeit werde nicht gesehen. Bei der jetzigen 
Ampelschaltung verändere dies nichts. Das Problem, was bestehen bleiben werde, sei der 
spitze Winkel auf die Apostelnstraße. Zudem rege seine Fraktion an, das Gespräch mit Taxiruf 
zu suchen. Es sei sehr bedauerlich, dass etliche Taxiplätze wegfallen werden. Diese seien eine 
sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV-Angebot.“

2 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Bereich der Einmündung Richmodstraße wird die Anzahl der Fahrstreifen nicht verändert.  
Die indirekte Führung für Radfahrende im Bereich Neumarkt/Richmodstraße mit dem Ziel Im 
Laach soll im Rahmen der Maßnahme zurückgebaut und an die geplante Querung vor der 
Apostelnstraße verlegt werden.  
Hintergrund ist, dass Radfahrende bei Beibehaltung der indirekten Führung aus der 
Richmodstraße kommend das erste Mal an der Radampel warten müssten, das nächste Mal an 
der Aufstellfläche vor dem Wechsel auf die Fahrbahn und dann noch einmal vor der neuen 
Querung an der Apostelnstraße, ehe sie zur Aufstellfläche in Richtung im Laach vorfahren 
können. Idealerweise kann mit dem Amt für Verkehrsmanagement im Rahmen der 
Umgestaltung ein Grünpfeil für Radverkehr installiert werden, sodass Radfahrende aus der 
Richmodstraße kommend – Vorfahrt gewährend – nach rechts abbiegen können und letztlich 
nur noch einmal warten müssen, um über die Querung an der Apostelnstraße zur Aufstellfläche 
Richtung Im Laach geraten.  
Hinzu kommt, dass die bestehende indirekte Fahrbeziehung aufgrund der Distanz zur 
Aufstellfläche Im Laach nicht die größte Akzeptanz erfährt. Von der geplanten Querung an der 
Apostelnstraße zur Aufstellfläche Richtung Im Laach ist die zurückzulegende Distanz deutlich 
geringer, das subjektive Sicherheitsempfinden sicherlich höher. 
Es handelt bei der Planung um eine „Zwischenmaßnahme“, deren Maßgabe es war, möglichst 
nah am Bestand zu planen, um eine kurz- bis mittelfristige Verbesserung am Neumarkt zu 
erreichen. Daher ist der Winkel zum Ansteuern der Furt an der Apostelnstraße relativ „spitz“. 
Im Zuge der Planungen wurden mehrfach Abstimmungen mit Taxi Ruf Köln eG geführt. Mit der 
Versetzung der Ladezone konnte im Zuge der Planung ein Kompromiss gefunden werden und 
somit Platz für 9 Taxen geschaffen werden. 
 
Frage 3: 
„SE Wienke möchte wissen, wer das Konzept erarbeitet habe, wie es politisch legitimiert sei und 
in wie weit Fahrrad-, Fußverkehrs- und Behindertenbeauftragte eingebunden wurden. Des 
Weiteren weist sie auf den Beschluss des Radverkehrskonzeptes Innenstadt und die darin 
enthaltene Nord-Süd-Achse zwischen Bildungslandschaft Nord und Eifelplatz hin. Die Führung 
verlaufe über den Neumarkt und sie frage sich, warum diese noch nicht umgesetzt wurde.  
Aus ihrer Sicht sollte zudem die Umfahrung des Neumarktes komplett unterbunden und 
stattdessen eine Radspur von 2,50 m errichtet werden.  
SB Dr. Beese erinnert an einen Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses  am 
23.11.2021 (AN/2309/2021) und zeigt sich erfreut über die nun vorliegenden Planungen der 
Verwaltung. Er hatte seiner Zeit das Gefühl von Resignation bei der Verwaltung. Dennoch 
möchte er konkret zum damaligen Beschluss wissen, ob auch dieser von der Verwaltung 
weiterverfolgt werde, insbesondere die Führung des Radverkehrs über die Platzinnenfläche.“  
 
Antwort der Verwaltung: 
Wie bereits in der Beschlussvorlage beschrieben, hat die Arbeitsgruppe (AG) Neumarkt, die im 
September 2020 erstmals tagte, konkrete Maßnahmen zu Schwerpunktthemen am Neumarkt 
entwickelt. Diese Maßnahmen sollen in den Bereichen, Stadtraum, Kultur, Mobilität und Soziales 
kurz- und mittelfristig umgesetzt und dabei Verbesserungen herbeigeführt werden. 
Federführend wurde die Entwurfsplanung für die attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche 
von der Abteilung Straßenplanung des Amtes für Straßen und Radwegebau erarbeitet.

3 
 
Es erfolgten durchgängig enge Abstimmungen mit dem Team des Fahrradbeauftragten, dem 
Fußverkehrsbeauftragten und der Abteilung Lichtsignalanlagen-Planung. Die Ausgestaltung der 
geplanten Fußgängerüberquerungen erfolgte entsprechend den mit den Behindertenverbänden 
abgestimmten Regeldetails. 
Diese Vorlage bezieht sich auf eine „Zwischenmaßnahme“ mit der schon kurz- und mittelfristig 
Verbesserungen am Neumarkt herbeigeführt werden sollen. Die angesprochenen Änderungen 
erfordern umfassende Planungsprozesse und Baumaßnahmen, die mit der 
Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse und der damit verbundenen Neugestaltung des 
Neumarktes betrachtet werden. 
 
Frage 4: 
„SB Dr. Beese erinnert an einen Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
23.11.2021 (AN/2309/2021) und zeigt sich erfreut über die nun vorliegenden Planungen der 
Verwaltung. Er hatte seiner Zeit das Gefühl von Resignation bei der Verwaltung. Dennoch 
möchte er konkret zum damaligen Beschluss wissen, ob auch dieser von der Verwaltung 
weiterverfolgt werde, insbesondere die Führung des Radverkehrs über die Platzinnenfläche. 
 Zu den geplanten Fahrradständern merkt er an, dass diese offensichtlich westlich des U-Bahn-
Abgangs errichtet werden sollen. Hier herrsche aber viel Fußverkehr, so dass er um Prüfung 
bitte, ob diese nicht besser auf der großen Fläche östlich des Übergangs platziert werden 
können.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der angesprochene Beschluss wird im umfassenden Planungsprozess zur 
Kapazitätserweiterung der Ost-West-Ache und der damit verbundenen Neugestaltung des 
Neumarktes betrachtet und weiterverfolgt. 
Die Fahrradständer werden konzentriert in einem Bereich errichtet. Damit werden die in diesem 
Bereich bereits vorhandenen Abstellanlagen in der Lage optimiert. Dabei wurde darauf geachtet, 
dass die Laufrichtungen (Zeppelinstr.-Fußgängerüberquerung, Schildergasse-
Fußgängerüberquerung) nicht beeinträchtigt werden. Eine Umplanung ist aus Sicht der 
Verwaltung nicht nötig. 
 
Frage 5: 
„SB Pargmann sieht die Errichtung neuer Lichtsignalanlagen kritisch, da sie lediglich eine 
Interimsmaßnahme seien und von der Verwaltung „verkauft“ werden, als hätten sie keinen 
Einfluss auf den Verkehrsfluss. Dem möchte er jedoch widersprechen und rege daher vorherige 
mikroskopische Simulationen auch im Hinblick auf die Schließung der Nordschleife an.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Diese Vorlage bezieht sich auf eine „Zwischenmaßnahme“. Die Maßnahmen sind als 
interimistische Ausführung zur Verbesserung der Situation vorgesehen, die die Förderfähigkeit 
der geplanten Ost-West-Achse nicht beeinträchtigen sollen.

4 
 
Frage 6: 
„SE Caris-Taube macht auf eine aktuelle Petition aufmerksam und bittet um eine Einordnung der 
Verwaltung.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
In der angesprochenen Petition „Neumarkt – Eine Radspur am, um und um den Neumarkt 
herum!“ wird unter anderem gefordert, die Benutzungspflicht der baulichen Radwege am 
Neumarkt aufzuheben und den Radverkehr unter Wegnahme eines Kfz-Streifens auf einem 
Radfahrstreifen zu führen.  
Im Beschluss durch den Verkehrsausschuss „Umsetzung durchgehender Achsen für den 
Radverkehr“ (AN/2374/2021)heißt es unter (B)-5) „Die Führung soll keine der geplanten 
Varianten der Ost-West-Achse (ober- oder unterirdische Führung der Straßenbahn) bevorzugen 
sowie ebenfalls nicht die Förderfähigkeit beider Varianten gefährden.“ Da eine 
Förderschädlichkeit zum jetzigen Planungsstand noch nicht ausgeschlossen werden kann, sind 
Vorabmaßnahmen, wie die Einrichtung eines Radfahrstreifens in der kompletten Umfahrung des 
Neumarktes unter Reduzierung einer Kfz-Fahrspur, aktuell noch nicht möglich.  
Bei der im Rahmen dieser Vorlage angedachten Radverkehrsführung wird die Querungsdistanz 
für zu Fuß Gehende auf zwei Fahrstreifenbreiten durch eine großzügig dimensionierte 
Aufstellfläche reduziert. Hierdurch wird der Konflikt zwischen wartenden zu Fuß Gehenden und 
Radfahrenden entschärft. Der vorhersehbare Konflikt zwischen Radverkehr und rangierenden 
Taxen ist ebenfalls gelöst. Außerdem müssen Radfahrende vor der geplanten 
Fußgängerquerung zur Schildergasse in dieser Variante nicht anhalten und können zum 
Beispiel direkt in die Zeppelinstraße abbiegen. In Anlehnung an die am Barbarossaplatz gut 
funktionierende Lösung mit einem zwischen fließendem Kfz- und fließendem Radverkehr 
angelegten Streifen für Taxen und Lieferverkehr wurde die vorgelegte Variante vonseiten der 
Verwaltung entwickelt und anderen Varianten vorgezogen.

Beschlussvorlage Rat

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Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/1 
664/1 
Vorlagen-Nummer 
 1011/2023 
Freigabedatum 
25.05.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufwertung Neumarkt -  Arbeitspaket 1 „Mobilität„ 
Baubeschluss für die attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche sowie Freigabe von 
investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1002, 
Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen).  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.05.2023 
 
Beschluss: 
1. Der Rat macht von seinem Rückholrecht gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung der 
Stadt Köln Gebrauch. 
2. Der Rat nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit 
der Errichtung von Fußgängerüberquerungen mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 
855.613,52 € (davon 754.902,91 € investiv, 100.710,61 € konsumtiv inklusive rd. 5.500 
€ Beleuchtungskosten). 
 
3. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe 
von 20.000 € für die Umgestaltung des Platzes Neumarkt Ostseite im Teilfinanzplan 
des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, 
Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -, bei der Finanzstelle 
6601-1201-0-1002, Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen), Haushaltsjahr 2023. 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 
Finanzausschuss 12.06.2023 
Rat 15.06.2023

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   754.902,91 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.710,61 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen  
 6.726€+20.930€=27.656  € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Grundlagen 
 
Der Neumarkt zählt zu den großen Stadtplätzen in der Kölner Innenstadt und stellt in seinem 
räumlichen Potential einen der zentralsten urbanen Orte der Stadt Köln dar. Angrenzend an 
die Handelslagen Schildergasse und deren Fortführung rund um den Platz sowie im Südosten 
angrenzend an das sog. Kulturquartier mit der Zentralbibliothek, der VHS, dem Rauten-
strauch-Joest-Museum, dem Museum Schnütgen sowie dem Haus der Architektur ist der Neu-
markt gleichsam Knotenpunkt, aber auch Schauplatz vieler Veranstaltungen. Bislang ist er je-
doch außerhalb der Veranstaltungszeiten eine verwaiste Fläche ohne Aufenthaltsqualität. 
Gleichzeitig steht der Neumarkt vor erheblichen Veränderungen. Mit dem Baubeginn der Ost-
West-Stadtbahn zum Ende des Jahrzehnts entstehen bedeutende städtebauliche Potenziale. 
 
Entsprechend ist eine umfassende Sanierung oder Umgestaltung aufgrund der sich noch im 
Entscheidungsprozess befindlichen Frage der Ausgestaltung der Ost-West-Achse nicht mög-
lich. Die Arbeitsgruppe (AG) Neumarkt, die im September 2020 erstmals tagte, hatte sich die 
Steigerung der Aufenthaltsqualität sowohl am Neumarkt als auch in angrenzenden Gebieten

3 
für Bürger*innen sowie Gewerbetreibende zum Ziel gesetzt. In einer lokalen Agenda wurden 
zur Erreichung dieses Ziels konkrete Maßnahmen zu Schwerpunktthemen am Neumarkt ent-
wickelt. Diese Maßnahmen sollen in den Bereichen, Stadtraum, Kultur, Mobilität und Soziales 
kurz- und mittelfristig umgesetzt und dabei Verbesserungen herbeigeführt werden. Neue 
Wegeverbindungen, die Wiederbelebung des Brunnens, kulturelle Angebote sowie perspekti-
visch eine Gastronomie werden für eine zusätzliche Belebung und Aufenthaltsqualität sorgen.  
 
Die lokalen Akteure werden durch die zuvor genannten vier Arbeitsgruppen sowie die AG 
Neumarkt, die im Rahmen des Fachkreises für Plätze mit besonderem Handlungsbedarf 
(Fachkreis des Kriminalpräventiven Rates) gegründet wurde, eingebunden und beteiligt. 
 
Die Verwaltung arbeitet zur Umsetzung in vier Arbeitspaketen:  
 
1) Mobilität: Verbesserte Anbindung des Neumarkts für zu Fuß Gehende an die Schilder-
gasse, die Richmodstraße und St. Aposteln. 
2) Aufwertung der Platzfläche: Bau des Neumarkt-Brunnens (2497/2021), Schaffung von 
gastronomischen Angeboten auf der Platzfläche, Aufräumarbeiten auf der Platzfläche. 
3) Kulturangebote: Zeitlich befristete Aufstellung des Pavillons der Künstlerin Erika Hock, Ent-
wicklung und Umsetzung eines Kulturprogramms mit der freien Kunst- und Kulturszene, 
Etablierung einer Platz-Kulturmanagerin für den Neumarkt. 
4) Gesundheit und Soziales: Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums, Aus-
weitung des Aufsuchenden Suchtclearings (3439/2022). 
 
Diese Beschlussvorlage befasst sich mit dem Arbeitspaket 1 „Mobilität“. Ziel dieses Arbeitspa-
ketes ist es, den bisher abgesetzten Stadtraum Neumarkt mit seinem intermodalen Verkehrs-
knotenpunkt stärker an die unmittelbar anschließende Innenstadt anzubinden. Durch eine Ver-
besserung der Querungssituation soll – im Zusammenspiel mit den Maßnahmen im Arbeitspa-
ket 2 – das oberirdische Fußverkehrsaufkommen gesteigert und der östliche und westliche 
Neumarkt belebt werden Durch die Neuordnung bestehender Mobilitätsangebote wird dieser 
innerstädtische Verkehrsknotenpunkt aufgewertet. 
 
Aufgrund der zunehmend belastenden Umstände und aufgrund zahlreicher Beschwerden sei-
tens der Bürger*innen und Anwohner*innen am Neumarkt hat sich die Verwaltung bereits im 
Jahr 2020 entschlossen, ein Gremium zu schaffen, das die Beschwerdelage sondiert und 
Maßnahmen gemeinsam erarbeitet, die auch möglichst zügig umgesetzt werden. Der „Fach-
kreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ ist im September 2020 gegründet worden, 
ebenfalls fand nahezu zeitgleich die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe Neumarkt 
statt, in der eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erarbeitet wurden (s. 
3686/2021). Darauf aufbauend erfolgte die Prüfung weiterer (u. a. baulicher) Maßnahmen zur 
Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Zugänglichkeit des Platzes. Erste Ideen und Prüfer-
gebnisse sind im Rahmen eines Stakeholdertermins auch bereits der Politik vorgestellt wor-
den. 
 
 
Erläuterungen zum Entwurf 
 
Die fußläufige Erschließung des Neumarkts vom Norden ist nur über den signalisierten Über-
weg in Höhe der Richmodstraße möglich. Die Einkaufsmeile Schildergasse/Zeppelinstraße 
nordöstlich des Neumarktes sowie das Apostelnviertel nordwestlich des Neumarktes sind nur 
über den o. g. Umweg erreichbar. Dieser nicht nur aus Sicht des Komforts, sondern auch der 
Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit bestehende Mangel wird durch die Errichtung von zwei 
zusätzlichen Fußgängerüberquerungen mit Lichtsignalanlagen behoben. Die erste liegt an 
dem Schnittpunkt der beiden Fußgängerzonen Schildergasse und Zeppelinstraße, die zweite 
östlich der Einmündung der Apostelnstraße. Darüber hinaus wird auch die heute hoch ausge-
lastete Fußgängerüberquerung Richmodstraße durch eine Optimierung der Lage aufgewertet, 
so dass sich die Fußgängerströme auf drei Querungsmöglichkeiten verteilen. 
 
Fußgängerüberquerung Schildergasse/Zeppelinstraße

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Für die Errichtung der Aufstellfläche auf der Ostseite des Neumarkts muss die Fläche zwi-
schen dem U-Bahnabgang an der Schildergasse und der Balzac-Statue von Rodin umgestal-
tet und neu strukturiert werden. Der Verwaltungsentwurf sieht vor, die Anzahl der MIV-Fahr-
streifen von drei auf zwei zu reduzieren und anschließend einen Taxistand in Längsaufstel-
lung einzurichten. 
Die Fahrstreifenreduzierung hat keine Auswirkungen auf die Förderfähigkeit der Ost-West-
Achse. Der Radweg wird in den Nebenanlagen bis zum Anschluss an die vorhandene Füh-
rung neu gebaut. Zwischen dem Taxistand und dem Radweg wird eine Wartezone für Fahr-
gäste errichtet. Die übrige gewonnene Fläche wird der Fußgängerzone zugeschlagen und öff-
net sie zum Neumarkt hin. Dadurch entsteht ein attraktiveres Entrée als im Ist-Zustand. Bei 
dieser Straßenquerschnittaufteilung wurde ein besonderes Augenmerk auf die Verkehrssi-
cherheit gelegt. 
 
Bei der Planung ist aber auch die Bedeutung des Taxistandes am Neumarkt berücksichtigt 
worden. Er ist neben dem Hauptbahnhof die zweitgrößte Anlage in Köln. Für die starke Fre-
quentierung ist neben der zentralen Lage an der beliebten Einkaufsmeile auch die Vielzahl 
der im Umfeld gelegenen Arztpraxen, deren Patient*innen explizit auf die Möglichkeit der Taxi-
fahrt zurückgreifen, verantwortlich. Aus diesen Gründen wird die geplante Maßnahme, die mit 
einer Reduzierung der Anzahl an Taxiwarteplätzen einhergeht, von der Taxi Ruf Köln eG kri-
tisch gesehen. Im Rahmen der Abstimmung ist die Planung optimiert und zusätzlich dazu die 
vorhandene Ladezone vom Neumarkt auf die Cäcilienstraße verlegt worden. Dadurch liegt im 
vorliegenden Entwurf die Kapazität des Taxistandes bei 9 Taxen. Zum Vergleich bietet der Ta-
xistand aktuell Platz für ca. 15 Taxen. 
 
Die Fahrradabstellanlagen in dem betroffenen Bereich werden neu geordnet mit dem Ziel, die 
neu entstandenen Fußverkehrsachsen freizuhalten. Deren Anzahl bleibt dabei unverändert. 
 
Die 6 m breite Fußgängerüberquerung wird im Bereich der Fahrbahn signalisiert. Im weiteren 
Verlauf muss auch die KVB-Trasse für Linienbus- und Stadtbahnverkehr, die zum Bestandteil 
der Platzinnenfläche gehört, gekreuzt werden. Dies erfolgt, wie auch an den anderen bereits 
bestehenden Querungen, unsignalisiert. 
 
Der Ausbau aller neu gestalteten Gehbereiche ist passend zu der Gestaltung der Schilder-
gasse durchgehend in Betonsteinplatten 15 x 30 cm im Ellenbogenverband vorgesehen. Die 
taktile Führung an und zu der Querung wird entsprechend dem geltenden Kölner Standard 
ausgeführt. Für den baulichen Radweg werden Betonsteinplatten im Format 30 x 30 cm in 
anthrazit gemäß den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs gewählt und durch beidseitige, 30 
cm breite Pflasterstreifen aus Granit abgegrenzt, um einen Kontrast zum restlichen Bodenbe-
lag herzustellen und die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Entwässerung erfolgt über die 
vorhandenen Straßeneinläufe. Die Straßenlaterne südlich der Querung wird versetzt. 
 
Fußgängerüberquerung Apostelnstraße 
 
Auch hier werden die erforderlichen Aufstellflächen durch baulichen Maßnahmen hergestellt. 
Auf der Nordseite der Fahrbahn werden nur die Bordsteine in der Breite der Querung abge-
senkt und die Nebenanlagen um taktile Elemente ergänzt. Die Fahrradständer, die sich in 
dem zu umgestaltenden Bereich befinden, werden nach Westen in Richtung Apostelnkirche 
versetzt. Der Linksabbiegestreifen wird eingekürzt und eine südliche Aufstellfläche zur Platzin-
nenfläche mit entsprechender taktiler Führung hergerichtet. Durch die Errichtung einer Rad-
fahrfurt, die südlich an die neue Fußgängerfurt anschließt, kann die vorhandene Radverkehrs-
führung im Bereich der Einmündung Richmodstraße optimiert werden. Analog der Fußgänger-
überquerung Schildergasse/Zeppelinstraße wird die Querung der Fahrbahn signalisiert und 
die der KVB-Trasse unsignalisiert angeordnet. Die Entwässerung wird über die vorhandenen 
Straßeneinläufe sichergestellt. Die Straßenbeleuchtung muss nicht angepasst werden. 
 
Fußgängerüberquerung Richmodstraße 
 
Neben einer Verbreiterung um ca. 2 m auf der Nordseite werden auch sämtliche Fußgänger-
überquerungen mit taktilen Leitelementen ausgerüstet. Die westlich der Einmündung liegende 
Radfahrfurt inklusive Sperrfläche wird entfernt. Künftig erfolgt die Führung des Radverkehrs

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auf die Fahrbahn erst an der Fußgängerüberquerung an der Apostelnstraße. Des Weiteren 
werden zwei Straßenlaternen, die sich jetzt noch im lichten Profil des Radweges befinden, 
versetzt. 
 
Die vorhandene Lichtsignalanlage an der Richmodstraße wird in diesem Zuge erneuert, um 
die beiden zusätzlichen signalisierten Querungen an der Apostelnstraße und Zeppelinstraße 
erweitert und mit einer neuen, an die aktuellen Verkehrsbedürfnisse angepassten Signalsteu-
erung ausgestattet. 
 
Zeitplan 
 
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das 1. Quartal 2024 geplant, die Bauzeit be-
trägt ca. 4 Monate. Die bauliche Umsetzung in 2024 hängt auch von den Rahmenbedingun-
gen vor Ort ab (EM 2024, Veranstaltungen auf dem Neumarkt, sonstige Baumaßnahmen vor 
Ort). Der genaue Baubeginn wird im Rahmen der Bauvorbereitung konkretisiert. Bis zum Bau-
beginn ist die Ausführungsplanung zu erstellen, die Vergabe vorzubereiten und die Baustel-
lenplanung abzustimmen. 
 
Prüfung der Kostenberechnung 
 
Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln zur Prüfung vorge-
legt. Das Ergebnis ist der Anlage 3 zu entnehmen. 
 
 
Kosten und Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 855.613,52 €. 
Die Gesamtkosten setzten sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 
336.302,91 € für die Platzumgestaltung Neumarkt Ostseite sowie 418.600 € für die Erneue-
rung der Lichtsignalanlage K 1603 Richmodstraße und konsumtive Aufwendungen für die Er-
richtung von 3 Fußgängerüberquerungen sowie die Versetzung einer Straßenlaterne in Höhe 
von 100.710,61 €. 
 
Für die benötigten investiven Mittel in Höhe von 336.302,91 € für die Platzgestaltung Neu-
markt Ostseite stehen im Hpl. 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Rad-
wegebau für die vorbereitenden Arbeiten in 2023 Mittel in Höhe von rd. 20.000 € und in 2024 
in Höhe von 316.302,91 € in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze - in der Teil-
planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1002, 
Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen) jeweils entsprechende Auszahlungsermächtigungen 
bereit. 
 
Die für die Erneuerung der Lichtsignalanlage an der Richmodstraße, die Verbreiterung des 
dortigen Überweges und ihre Erweiterung um die neu zu errichtenden signalisierten Querun-
gen Schildergasse/Zeppelinstraße und Apostelnstraße benötigten investiven Auszahlungser-
mächtigungen in Höhe von 418.600 € (für Hj. 2024) stehen im Teilfinanzplan des mit der Um-
setzung betrauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, 
Wege, Plätze, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) bei der Finanzstelle 6400-
1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfü-
gung. 
 
Konsumtive Aufwendungen entstehen in Höhe von 95.210,61 € für die Einrichtung der Fuß-
gängerquerungen Apostelnstr., Richmodstraße sowie Schildergasse/Zeppelinstraße. 
Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushalts-
jahr 2024 im Teilergebnisplan des mit der Ausführung betrauten Amtes für Straßen und Rad-
wegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Weitere konsumtive Aufwendungen entstehen in Höhe von 5.500 € für die Versetzung der 
Straßenlaterne südlich der Querung Schildergasse/Zeppelinstraße. Die Kosten werden der

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Stadt Köln durch die RheinEnergie AG einmalig in 2024 im Rahmen des Straßenbeleuch-
tungsvertrages in Rechnung gestellt. 
Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushalts-
jahr 2024 im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Straßenbeleuchtungsvertrages be-
trauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in 
der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Ab dem Jahr 2025 fallen für die Umgestaltung des Neumarktes jährliche Abschreibungen in 
Höhe von 6.726 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforderlichen Auf-
wendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan 
des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) in der 
Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Bud-
gets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die ab dem Jahr 2025 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 20.930 € für die 
jährlichen bilanziellen Abschreibungen für die Erweiterung bzw. den Neubau der Lichtsignal-
anlagen werden ebenfalls durch das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsaufstel-
lungsprozesse 2025ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Pro-
duktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen 
innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgesehen. 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Fußverkehr und bietet 
den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung 
des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes 
bei. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Lageplan 
Anlage 3 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 7- Ergebnisprotokoll Ortstermin

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Anlage 7 
 
Ergebnisprotokoll vom Ortstermin zur Erörterung der zukünftigen Gestaltung des 
Verkehrsraumes in Verbindung mit der Beschlussvorlage „Aufwertung Neumarkt - 
Arbeitspaket 1 „Mobilität“ (Verwaltungsvorlage 1011/2023) 
am 19.05.2023, 13.00 Uhr 
 
Führung des Radverkehrs im Bereich des Neumarkts 
1. Ein durchgehender Radfahrstreifen um den Neumarkt herum 
Die Führung soll keine der geplanten Varianten der Ost-West-Achse (ober- oder 
unterirdische Führung der Straßenbahn) bevorzugen sowie ebenfalls nicht die 
Förderfähigkeit beider Varianten gefährden. Da eine Förderschädlichkeit zum jetzigen 
Planungsstand noch nicht ausgeschlossen werden kann, sind Vorabmaßnahmen, wie die 
Einrichtung eines Radfahrstreifens in der kompletten Umfahrung des Neumarktes unter 
Reduzierung einer Kfz-Fahrspur aktuell noch nicht möglich. 
2. Zweirichtungsradweg zwischen der Fleischmengergasse und der Zeppelinstraße 
 
Diese Radverkehrsführung kann nur bei einer erheblichen Erweiterung der Querung im 
Bereich der Einmündung Cäcilienstraße/Fleischmengergasse realisiert werden. Dafür 
notwendige Änderungen erfordern umfassende Planungsprozesse und Baumaßnahmen 
im Bereich der Fahrleitungen. Die aktuelle Vorlage bezieht sich auf eine 
„Zwischenmaßnahme“, mit der kurzfristig Verbesserungen am Neumarkt herbeigeführt 
werden sollen. Die Verbesserung der Radverkehrsführung auf der Ostseite des 
Neumarkts werden mit der Ost-West-Achse und der damit verbundenen Neugestaltung 
des Neumarktes betrachtet. 
 
Fußgängerüberquerung Schildergasse/Zeppelinstraße 
3. Der Taxistand direkt an der Fahrbahn 
 
Bei der geplanten Verlegung des Taxistandes zwischen fließendem Kfz- und fließendem 
Radverkehr ist der vorhersehbare Konflikt zwischen Radverkehr und rangierenden Taxen 
gelöst. Im Zuge der Planungen wurden mehrfach Abstimmungen mit Taxi Ruf Köln eG 
geführt. Mit der Versetzung der Ladezone konnte im Zuge der Planung ein Kompromiss 
gefunden werden. 
 
4. Querung des Radweges für zu Fuß Gehende im Bereich der Aufstellfläche 
 
Die Verwaltung wird im Rahmen der noch zu erstellenden Ausführungsplanung eine 
Lösung zur Entschärfung der möglichen Konflikte zwischen zu Fuß Gehenden und 
Radfahrenden ausarbeiten. 
 
5. Barrierefreiheit 
Die Ausgestaltung der geplanten Fußgängerüberquerungen erfolgte entsprechend den 
mit den Behindertenverbänden abgestimmten Regeldetails und Standards.

2 
 
6. Die Aufstockung der Anzahl der Fahrradabstellanlagen 
Die Fahrradständer befinden sich bereits konzentriert im Einmündungsbereich 
Zeppelinstraße und Schildergasse. Bei der geplanten Maßnahme werden sie lediglich in 
der Lage optimiert. Dabei wurde darauf geachtet, dass die neuen Laufachsen 
(Zeppelinstr.-Fußgängerüberquerung, Schildergasse-Fußgängerüberquerung) nicht 
beeinträchtigt werden. Die Verwaltung sagt zu, die Erweiterungsmöglichkeiten für 
Fahrradabstellanlagen nach Umsetzung der baulichen Maßnahmen nochmal zu prüfen. 
 
Fußgängerüberquerung Richmodstraße 
7. Entfall der indirekten Führung für Radfahrende aus der Richmodstraße kommend 
 
Die Verwaltung sagt zu, dass die vorhandene indirekte Fahrbeziehung beibehalten wird. 
Ebenfalls wird die geplante Querung im Bereich der Apostelnstraße realisiert. 
 
8. Berücksichtigung des Abrisses und Neubaus der Kreissparkasse an der Richmodstraße 
Für den Bauzustand sind vom Bauherrn entsprechende Verkehrsführungs- und 
Verkehrszeichenpläne, die sich an den baulogistischen Notwendigkeiten orientieren, 
vorzulegen. Eine entsprechende Antragstellung ist bisher nicht erfolgt. Diese 
berücksichtigen unter Beachtung der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen die 
Belange des Fuß- und Radverkehrs. 
 
Fußgängerüberquerung Apostelnstraße 
9. Optimierung der Führung des Radverkehrs im Einmündungsbereich der Apostelnstraße 
und der Engstelle Hahnenstraße 
Die Verwaltung sagt folgende Prüfungen zu: 
- Markierung von Piktogramm ´“Radfahrer“ in Größe XXL auf dem rechten Fahrstreifen 
zwischen der Richmodstraße und Hahnenstraße. 
- Gradlinigere Führung der geplanten Furt. 
- Direkte Führung des Radverkehrs von der Apostelnstraße in Richtung Im Laach 
(durch Unterbrechung der baulichen Barriere).

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 25.04.2023

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Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 27.04.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 25.04.2023  
öffentlich 
3.4 Aufwertung Neumarkt -  Arbeitspaket 1 „Mobilität“  
Baubeschluss für die attraktivere Verbindung der Platzinnenfläche so-
wie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanz-
stelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen). 
1011/2023 
RM Wahlen merkt eingangs an, dass die Situation etwas absurd sei. Man möchte et-
was verändern und verbessern, dürfe aber bedauerlicher Weise nicht zu viel ändern. 
Er schlage auch hier vor, die Vorlage zunächst in die Bezirksvertretung Innenstadt zu 
verweisen, da er einige Fragen habe und noch Beratungsbedarf bestehe.  
 
So möchte er wissen, ob die Gleisübergänge und die versetzten Ampelübergänge et-
was gradliniger gestaltet werden können. Zudem verweist er auf den Abriss der Kreis-
sparkasse an der Richmodstraße und fragt, wie die Verkehrsführung insbesondere für 
den Fuß- und Radverkehr dort aussehen werde. Es werde sicherlich eine Baustellen-
einrichtungsfläche geben und viel Platz sei dort nicht vorhanden.  
 
RM Lorenz bittet seitens der SPD-Fraktion um Mitteilung, warum der Linksabbieger an 
der Richmodstraße entfallen werde. Die Notwendigkeit werde nicht gesehen. Bei der 
jetzigen Ampelschaltung verändere dies nichts. Das Problem, was bestehen bleiben 
werde, sei der spitze Winkel auf die Apostelnstraße. Zudem rege seine Fraktion an, 
das Gespräch mit Taxiruf zu suchen. Es sei sehr bedauerlich, dass etliche Taxiplätze 
wegfallen werden. Diese seien eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV-Angebot.  
 
Die angesprochenen Z-Übergänge hingegen seien aus seiner Sicht aus Sicherheits-
gründen sehr sinnvoll.  
 
SE Wienke möchte wissen, wer das Konzept erarbeitet habe, wie es politisch legiti-
miert sei und in wie weit Fahrrad-, Fußverkehrs- und Behindertenbeauftragte einge-
bunden wurden.

Des Weiteren weist sie auf den Beschluss des Radverkehrskonzeptes Innenstadt und 
die darin enthaltene Nord-Süd-Achse zwischen Bildungslandschaft Nord und Eifelplatz 
hin. Die Führung verlaufe über den Neumarkt und sie frage sich, warum diese noch 
nicht umgesetzt wurde.  
 
Aus ihrer Sicht sollte zudem die Umfahrung des Neumarktes komplett unterbunden 
und stattdessen eine Radspur von 2,50 m errichtet werden.  
 
SB Dr. Beese erinnert an einen Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses 
am 23.11.2021 (https://amtsinfo.sessionnet.verwaltung.stadt-
koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=104795 ) und zeigt sich erfreut über die nun vorliegen-
den Planungen der Verwaltung. Er hatte seiner Zeit das Gefühl von Resignation bei 
der Verwaltung. Dennoch möchte er konkret zum damaligen Beschluss wissen, ob 
auch dieser von der Verwaltung weiterverfolgt werde, insbesondere die Führung des 
Radverkehrs über die Platzinnenfläche. 
 
Zu den geplanten Fahrradständern merkt er an, dass diese offensichtlich westlich des 
U-Bahn-Abgangs errichtet werden sollen. Hier herrsche aber viel Fußverkehr, so dass 
er um Prüfung bitte, ob diese nicht besser auf der großen Fläche östlich des Über-
gangs platziert werden können.  
 
SB Pargmann sieht die Errichtung neuer Lichtsignalanlagen kritisch, da sie lediglich 
eine Interimsmaßnahme seien und von der Verwaltung „verkauft“ werden, als hätten 
sie keinen Einfluss auf den Verkehrsfluss. Dem möchte er jedoch widersprechen und 
rege daher vorherige mikroskopische Simulationen auch im Hinblick auf die Schlie-
ßung der Nordschleife an.  
 
An Frau Wienke gerichtet weist Ausschussvorsitzender Hammer darauf hin, dass die 
Verwaltung selbstverständlich demokratisch legitimiert sei, jeder Zeit eigene Vor-
schläge und Planungen in die Gremien einzubringen.  
 
SE Caris-Taube macht auf eine aktuelle Petition aufmerksam und bittet um eine Ein-
ordnung der Verwaltung. 
 
BG Egerer erläutert die Hintergründe zu dieser Vorlage und die Zwänge im Zusam-
menhang mit der Ost-West-Achse. Er betont nachdrücklich, dass größere Maßnah-
men als die hier Vorgeschlagenen erhebliche Auswirkungen auf die Förderfähigkeit 
des Projektes hätten und er von daher keine Verkehrsgutachten und Simulationen 
durchführen werde; dies lehne er ausdrücklich ab. Die in der Vorlage dargestellten 
Planungen seien das Maximale für eine Aufwertung und besseren Erreichbarkeit des 
Neumarktes und er werbe für eine Zustimmung, um diese schnell umsetzen zu kön-
nen.  
 
Die Detailfragen aus der heutigen Sitzung wird die Verwaltung mitnehmen und Stel-
lung beziehen.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die BV Innenstadt. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
Anmerkung der Verwaltung: 
 
Im Nachgang zur Sitzung wurde eine Bürgereingabe mit dem Link zur Petition als wei-
tere Anlage zur Vorlage eingestellt.

Beratungsverlauf (4)

23.05.2023 Verkehrsausschuss
TOP 3.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.05.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.32 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1011/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.05.2023
Erstellt
21.03.2023 12:29