Mandari Insight

V/0677/2024

Erhöhung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten

Vorlagen 23.10.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, Sitzung am 28.11.2024, TOP 6

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

15753 Zeichen

V/0677/2024 
V/0677/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erhöhung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen 
Gleichgestellten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.11.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   20.11.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Anhörung 
   28.11.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine nachhaltige Erhöhung der Beschäftigungsquote von 
Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten mit den vorhandenen Ressour-
cen nicht erzielt werden kann. 
 
2. Aufgrund der Haushaltslage und der Bestrebungen zur nachhaltigen Finanzstabilität werden  
zum aktuellen Zeitpunkt keine zusätzlichen Ressourcen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote 
zur Verfügung gestellt.  
 
3. Die Anträge an den Rat A-R/0067/2022 „Teilhabe am Arbeitsmarkt verbessern - Beschäftigungs-
quote von Menschen mit Behinderung bei der städti schen Verwaltung deutlich erhöhen“ der 
Ratsfraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen / GAL, SPD und Volt, A -R/0001/2024 „Münster 
gründet einen Inklusionsbetrieb“ der CDU-Fraktion und A-R/0010/2024 „Für verbesserte Beschäf-
tigungschancen von Menschen mit Behinderungen“ der Ratsfraktionen Ratsfraktionen von Bünd-
nis 90 / Die Grünen / GAL, SPD und Volt sowie die Anregung A -N/0003/2024 der CDU-Fraktion 
der BV-Nord „Der inklusive Cafébetrieb auf Gut Kinderhaus muss erhalten bleiben“ sind mit Be-
schluss dieser Vorlage erledigt.  
 
 
 
 
 
 
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
30.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Feldkamp 
Telefon: 492-1081 
FeldkampS@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0677/2024 
Begründung: 
 
1 Ausgangslage 
 
Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten liegt für 
2023 mit 6,27 % deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen von 5,00 %. Dennoch bildet 
die Stadt Münster im Vergleich zu den kreisfreien Kommunen im Bereich des Landschaftsverbands 
Westfalen-Lippe eine vergleichsweise geringe Quote ab. Die durchschnittliche Beschäftigungsquote 
der Mitgliedskommunen des LWL beträgt in 2022 7,78 %. 
 
Es ist parteiübergreifendes Ziel des Rates, die Beschäftigungsquote nachhaltig zu steigern und damit 
der sozialen Verantwortung der Stadt Münster als Arbeitgeberin nachzukommen. Der Antrag A -
R/0067/2022 „Teilhabe am Arbeitsmarkt verbessern - Beschäftigungsquote von Menschen mit Behin-
derung bei der städtischen Verwaltung deutlich erhöhen “ der Ratsfraktionen von Bündnis 90 / Die 
Grünen / GAL, SPD und Volt  und die Anregung A-N/0003/2024 der CDU-Fraktion der BV-Nord „Der 
inklusive Cafébetrieb auf Gut Kinderhaus muss erhalten bleiben“ fordern eine mittelfristige Erhöhung 
der Beschäftigungsquote auf 8 %. Im Folgenden werden Maßnahmen aufgezeigt, die die Inklusion 
innerhalb der Stadtverwaltung Münster fördern und die Beschäftigungsquote nachhaltig sichern und 
steigern könnten. 
 
2 Maßnahmen zur Förderung der Inklusion 
 
Zur Erarbeitung geeigneter Maßnahmen wurde im Rahmen der Personalentwicklung eine Stelle ein-
gerichtet, die sich unter anderem mit der Förderung des Einsatzes von Menschen mit Behinderung 
befasst. Die Stelle ist seit M itte 2023 mit der derzeitigen Stelleninhaberin besetzt und der Aufgaben-
schwerpunkt liegt in der Konzeption geeigneter Maßnahmen, die die Beschäftigung von Menschen 
mit Behinderung innerhalb der Stadt Münster fördern. Die Einstellung und Beschäftigung von M itar-
beitenden mit Schwerbehinderung wird von verschiedenen Trägern, wie der Agentur für Arbeit oder 
dem LWL auf vielfältige Weise gefördert. Diese Förderung umfasst Eingliederungszuschüsse, einma-
lige sowie laufende Personalkostenzuschüsse und Sachkostenzus chüsse, die individuell je Mitarbei-
tenden und Maßnahme zu beantragen sind. Hier wird die Stadt Münster unter anderem durch den 
Integrationsfachdienst beraten, sodass die Fördermöglichkeiten in hohem Umfang ausgeschöpft wer-
den können.  
 
Einrichtung von Pool-Stellen  
 
Eine Maßnahme, die bereits mit wenigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung erprobt wird, ist die 
Einrichtung von Pool-Stellen zur Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Behinderung. Die Pool-Stellen 
werden zentral vom Personal- und Organisationsamt verwaltet. Sie sollen bei Bedarf mit Stellen aus 
den jeweiligen Fachämtern kombiniert werden, um zum Beispiel mögliche Leistungsminderungen 
oder Mehraufwände von Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund von einer Behinderung entstehen 
können, auszugleichen. Damit soll möglichen Bedenken entgegengewirkt werden und Anreize zur 
Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten geschaffen 
werden. Hierbei ist zu verdeutlichen, dass nicht jede Schwerbehinderung mit einer Leistun gsminde-
rung oder einem Mehraufwand für die Kolleginnen und Kollegen einhergeht. Die Pool -Stellen sollen 
insbesondere bei Neueinstellung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten 
genutzt werden und konnten bereits in mehreren Fällen unterstützend herangezogen werden. 
 
Gründung eines Inklusionsbetriebs 
 
Ein weiterer Ansatz zur Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung ist die Gründung 
eines Inklusionsbetriebs. Inklusionsbetriebe beschäftigen mind. 30 % bis i. d. R. höchstens 50 % Mit-
arbeitende, die wegen einer Schwerbehinderung oder einer (drohenden) psychischen Behinderung  
große Schwierigkeiten haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeit zu finden oder zu behalten.  
Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten dort zusammen. Hierzu befindet sich die Stadtverwal-
tung in engem Austausch mit dem LWL und verschiedenen Fachämtern. Gleichzeitig wurde mit weite-
ren öffentlichen Arbeitgebern, wie dem Stadtmuseum Bielefeld und der UKM Gebäudemanagement 
GmbH zur Gründung eines Inklusionsbetriebs das Gespräch gesucht.

- 3 - 
V/0677/2024 
Inklusionsbetriebe bestehen in verschiedenen Rechtsformen. Innerhalb der Stadt Münster wird eine 
Inklusionsabteilung angestrebt. Dies hat den Vorteil, dass eine Eingliederung in bestehende Struktu-
ren erfolgt und Inklusion auch innerhalb eines Amtes oder Einrichtung gelebt werden kann. Voraus-
setzung für die Gründung einer Inklusionsabteilung ist, dass artverwandte Tätigkeiten darin zusam-
mengefasst werden. Mögliche Felder für eine Inklusionsabteilung innerhalb der Stadtverwaltung sind 
beispielsweise die Grünflächenpflege, die Stadtbücherei, die Kantine oder auch die Gebäudereini-
gung. Zur Gründung eines Inklusionsbetriebs sind neben Personalressourcen zusätzliche Ressour-
cen in Form von Sachmitteln erforderlich. Auch hierzu best ehen umfangreiche Förderungen, wofür 
jedoch immer ein Eigenanteil zu erbringen ist und die Förderung reicht nicht zwangsläufig dafür, den 
Bedarf zu decken. So können je nach Einsatzamt und Aufgabe der Inklusionsabteilung zu Beginn 
Investitionskosten entstehen, die die Förderung von 20.000 € je Arbeitsplatz für schwerbehinderte 
Mitarbeitende der Inklusionsabteilung übersteigen. Aufgrund der Vielfältigkeit der Ansätze lässt sich 
keine pauschale Aussage dazu treffen, wie viele Sachmittel konkret über die Förderung hinaus benö-
tigt werden.  
 
Insolvenz des Cateringbetriebs MDS und Schließung des Cafés auf Gut Kinderhaus 
 
Der Antrag A-R/0001/2024 „Münster gründet einen Inklusionsbetrieb“ der CDU-Fraktion 
sowie die Anregung A-N/0003/2024 der CDU-Fraktion der BV-Nord „Der inklusive Cafébetrieb auf Gut 
Kinderhaus muss erhalten bleiben“ fordern im Rahmen der Gründung eines städtischen Inklusionsbe-
triebs die Übernahme bzw. Weiterführung des Cafés auf Gut Kinderhaus und eine gleichzeitige gast-
ronomische Versorgung des Müh lenhofs. Dieser Inklusionsbetrieb könne neben dem gastronomi-
schen Angebot zudem die Verpflegung für die Schul- und Kindertageseinrichtungen bereitstellen.   
 
An einer Übernahme des insolventen Cateringbetriebs MDS durch die Stadt Münster bestand seitens 
MDS kein Interesse. Gleichzeitig wurde die vorhandene Ausstattung, die zur Gründung eines Inklusi-
onsbetriebs notwendig ist, bereits frühzeitig veräußert.   
 
Dennoch sollte ein Angebot an die Mitarbeitenden des Cateringbetriebs seitens der Stadt Münster 
erfolgen. Hierzu wurde der Stadt Münster eine Übersicht der Mitarbeitenden, die bis dahin keine An-
stellung gefunden haben, zur Verfügung gestellt. Entsprechend Ihrer Fähigkeiten ist das Personal - 
und Organisationsamt gezielt auf Ämter und Einrichtungen mit entsprechenden Tätigkeiten zugegan-
gen und hat gezielt Beschäftigungsmöglichkeiten und Aufgabenbereiche für die Mitarbeitenden von 
MDS zusammengetragen. Zwei Mitarbeitenden konnte ein Angebot zur Beschäftigung gemacht wer-
den. Eine Mitarbeiterin arbeitet nun seit Sommer 2024 bei der Stadt Münster. Zur Beschäftigung die-
ser Mitarbeiterin wurden ebenso Anteile aus dem Pool -Stellen herangezogen. Nach Auskunft von 
Westfalenfleiß haben alle Mitarbeitende innerhalb oder außerhalb von Westfalenfleiß eine Folgebe-
schäftigung gefunden.  
 
Die Gründung eines Inklusionsbetriebs im Bereich der Verpflegung der Schul - und Kindertagesein-
richtung erfordert hohe Anfangsinvestitionskosten. Darüber hinaus würde mit der Kita- und Schulver-
pflegung ein neues Feld erschlossen werden, sodass nur eine geringe Eingliederung des Inklusions-
betriebs in die bestehenden Strukturen der Stadt Münster ermöglicht würde. 
 
 
Ausbildungs- und Praktikumsmöglichkeiten 
 
Ein weiterer Ansatz, um die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zu erhöhen, 
ist die Einrichtung von Ausbildungs- und Praktikumsmöglichkeiten für die Zielgruppe. Hierunter zählen 
Fachpraktikerausbildungen, die insbesondere für Menschen mit Behinderung geeignet sind, denen 
aufgrund ihrer Art und Schwere der Behinderung a uch unter Anwendung von Nachteilsausgleichen 
keine Regelausbildung möglich ist. In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Fachpraktikeraus-
bildungen etabliert, die sich durch ihren theoriereduzierten Ansatz auszeichnen. Aufgrund dessen 
unterscheidet sich di e theoretische Ausbildung an den Berufsschulen grundlegend von den Re-
gelausbildungen, sodass eigene Ausbildungsklassen hierfür einzurichten sind. Zurzeit bietet die Stadt 
Münster keine Fachpraktikerausbildungen an. Zur Einführung ist ein erhöhter Ressourcen- und Stel-
lenaufwand aufgrund engmaschiger Betreuung der Auszubildenden und Fachämter zu berücksichti-
gen.

- 4 - 
V/0677/2024 
 
Darüber hinaus bietet die Stadt Münster Praktikumsmöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinde-
rung in Zusammenarbeit mit verschiedenen Trägern, wie z.B. dem FSP (Für Soziale Teilhabe und 
Psychische Gesundheit e.V. Münster), dem Bildungsinstitut Münster, der LWL-Klinik, dem  
Integrationsfachdienst oder der LWL -Förderschule. Hierbei konnte in den vergangenen Jahren allen 
Bewerbenden mit Schwerbehinderung ein Praktikumsplatz bei der Stadt Münster angeboten werden. 
Die Praktika werden als Schülerbetriebspraktikum, im Rahmen von Berufsvorbereitung und Berufs-
orientierung oder als Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit den Trägern 
der Maßnahmen ist in der Vergangenheit intensiviert worden mit dem Ziel vermehrt Praktikumsmög-
lichkeiten anzubieten. Nach Möglichkeit sollen insbesondere langfriste Praktika in einer Ausbildung 
oder einem Beschäftigungsverhältnis münden. Um letzteres zu unterstützen und eine Übernahme zu 
ermöglichen, können die oben dargestellten Pool-Stellen herangezogen werden.  
 
Arbeitskreis Inklusion 
 
Im August 2023 hat ein Runder Tisch zum Thema „Förderung des Einsatzes von Menschen mit 
Schwerbehinderung bei der Stadt Münster“ gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik 
und Verwaltung sowie Akteuren aus dem Bereich Inklusion und Förderung stattgefunden.  
 
Es erfolgt keine Weiterführung des Runden Tisches in Form eines Arbeitskreises. Fragestellung en 
zur Weiterentwicklung des inklusiven Arbeitsmarktes sollen in Zusammenarbeit mit der Kommission 
zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen thematisiert und hier auf die Kompe-
tenzen der Gremienmitglieder in Bezug auf das Thema Inklusion innerhalb der Stadt Münster zurück-
gegriffen werden. 
 
3 Ressourcenbedarf 
 
Berücksichtigt man die Zielsetzung von 8 % vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und 
der sich verändernden Beschäftigungsstruktur wird in Zukunft die Anzahl der Mitarbeitenden mit 
Schwerbehinderung leicht ansteigen, jedoch nicht in dem erforderlichen Maße um eine Beschäfti-
gungsquote von 8 % zu erreichen.  
 
In der folgenden Abbildung wird die prognostizierte Anzahl an Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung 
der erforderlichen Anzahl zur sukzessiven S teigerung der Beschäftigungsquote von 8 % gegenüber-
gestellt.

- 5 - 
V/0677/2024 
Es wird deutlich, dass die Anzahl der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung  leicht steigt, die Be-
schäftigungsquote laut Prognose sich jedoch auf ähnlichem Niveau hält und spätestens ab dem Jahr 
2031 rückläufig ist. Hierbei ist zu beachten, dass in der Prognose die Möglichkeit einer Aberkennung 
der Schwerbehinderung, eine mögliche Besserung der gesundheitlichen Verhältnisse und eine wach-
sende Anzahl an Mitarbeitenden der Stadtverwaltung nicht berücksichtigt werden. Aus diesen Grün-
den kann die Beschäftigungsquote möglicherweise bereits vor 2031 sinken.  
Zur Erreichung einer Beschäftigungsquote von 8 % müssen in 2031 123 Mitarbeitende mit Schwer-
behinderung zusätzlich beschäftigt werden. Wie bereits in Vorlage V/0101/2024 „Bericht über die Be-
schäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen Gleichgestellten bei der Stadt 
Münster 2019 – 2023“ dargelegt, sollen insbesondere zwei Maßnahmen – die Gründung eines Inklu-
sionsbetriebs und die Einrich tung von sog. Pool -Stellen – zur Erhöhung der Beschäftigungsquote 
umgesetzt werden.  
In Anbetracht des Ressourcenbedarfs für die verschiedenen Ansätze sollen die benötigten Stellen in 
der Regel bestehende Stellen bzw. Stellenanteile der Ämter und Einrichtungen „auffüllen“, so dass in 
der Schwerbehinderung bedingte Leistungsminderungen oder mögliche Mehraufwände der Kol-
leg*innen ausgeglichen werden. Die folgende Tabelle stellt die Prognose der Beschäftigungsquote 
den Stellenbedarfen und damit verbunden finan ziellen Ressourcen in den kommenden Jahren  ge-
genüber: 
 
 
 Jahr 2025 2026 2027 2028 2029 2031 
Prognose zu erreichende Beschäf-
tigungsquote 6,66 % 6,91 % 7,16 % 7,41 % 7,66 % 8,16 % 
zusätzliche Mitarbeitende 
mit Schwerbehinderung 8 24 40 59 79 123 
Stellenbedarfe Stellen für Mitarbeitende 
mit Schwerbehinderung 7 13 20 29 38 61 
Koordination & Personal-
sachbearbeitung 0,5 0,5 0,5 1 1 1 
SUMME 7,5 13,5 20,5 30 39 62 
finanzieller Bedarf  
(Ø EG 5) in € 397.500 715.500 1.086.500 1.590.000 2.067.000 3.286.000 
 
Es besteh t eine Vielzahl an Ansätzen, die die Inklusion innerhalb der Stadtverwaltung Münster för-
dern und die Beschäftigungsquote nachhaltig sichern und steigern können. Sie tragen dazu bei, dass 
die Stadtverwaltung ihrer sozialen Verantwortung gerecht wird und einen Beitrag zur Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung leistet. Allerdings sind für die weitere Ausarbeitung der Ansätze und Um-
setzung der Maßnahmen umfangreiche Ressourcen notwendig. Im Hinblick auf die schwierige Haus-
haltslage der Stadt und die darauf fußenden Bestrebungen zur nachhaltigen Finanzstabilität empfiehlt 
die Verwaltung, derzeit keine zusätzlichen Ressourcen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote be-
reitzustellen. Damit verbunden ist, dass die Beschäftigungsquote nicht durch gezieltes Eingreifen ge-
steigert werden kann.  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage A

1892 Zeichen

V/0677/2024 
Anlage A zur V/0677/2024 
 
Kurzüberblick 
Die Beschäftigungsquote für Menschen mit Schwerbehinderung bei der Stadt Münster sollte im 
Lauf der nächsten Jahre durch verschiedene Maßnahmen gesteigert werden. Hierfür sind zu-
sätzliche Ressourcen und Stellen notwendig. Aufgrund der Bestrebungen zur nach haltigen Fi-
nanzstabilität empfiehlt die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt keine zusätzlichen Ressourcen 
bereitzustellen. Eine nachhaltige Erhöhung der Beschäftigungsquote kann mit vorhandenen 
Ressourcen nicht erzielt werden.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird ein Beitrag zur nachhaltigen Finanzstabilität geleistet, indem der 
Einsatz verfügbarer bzw. die Bereitstellung zukünftiger Ressourcen zur Erhöhung 
der Beschäftigungsquote gegenüber anderen Zielen als derzeit nicht prioritär bewer- 
tet worden ist. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein X  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein X  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein X  
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X  
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)  
 
Der thematische Bezug zur Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung ist gegeben. Weitere 
Ausführungen ergeben sich unmittelbar aus der Vorlage.

Beratungsverlauf (3)

20.11.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
26.11.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Feldkamp
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0677/2024
Typ
Vorlagen
Datum
23.10.2024
Erstellt
23.10.2024 11:10