V/0677/2024
Erhöhung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten
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Beschlussvorlage
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V/0677/2024 V/0677/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erhöhung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten Beratungsfolge 13.11.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung Vorberatung 20.11.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderungen Anhörung 28.11.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine nachhaltige Erhöhung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten mit den vorhandenen Ressour- cen nicht erzielt werden kann. 2. Aufgrund der Haushaltslage und der Bestrebungen zur nachhaltigen Finanzstabilität werden zum aktuellen Zeitpunkt keine zusätzlichen Ressourcen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote zur Verfügung gestellt. 3. Die Anträge an den Rat A-R/0067/2022 „Teilhabe am Arbeitsmarkt verbessern - Beschäftigungs- quote von Menschen mit Behinderung bei der städti schen Verwaltung deutlich erhöhen“ der Ratsfraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen / GAL, SPD und Volt, A -R/0001/2024 „Münster gründet einen Inklusionsbetrieb“ der CDU-Fraktion und A-R/0010/2024 „Für verbesserte Beschäf- tigungschancen von Menschen mit Behinderungen“ der Ratsfraktionen Ratsfraktionen von Bünd- nis 90 / Die Grünen / GAL, SPD und Volt sowie die Anregung A -N/0003/2024 der CDU-Fraktion der BV-Nord „Der inklusive Cafébetrieb auf Gut Kinderhaus muss erhalten bleiben“ sind mit Be- schluss dieser Vorlage erledigt. Personal- und Organisationsamt 30.10.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Feldkamp Telefon: 492-1081 FeldkampS@stadt- muenster.de - 2 - V/0677/2024 Begründung: 1 Ausgangslage Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten liegt für 2023 mit 6,27 % deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen von 5,00 %. Dennoch bildet die Stadt Münster im Vergleich zu den kreisfreien Kommunen im Bereich des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe eine vergleichsweise geringe Quote ab. Die durchschnittliche Beschäftigungsquote der Mitgliedskommunen des LWL beträgt in 2022 7,78 %. Es ist parteiübergreifendes Ziel des Rates, die Beschäftigungsquote nachhaltig zu steigern und damit der sozialen Verantwortung der Stadt Münster als Arbeitgeberin nachzukommen. Der Antrag A - R/0067/2022 „Teilhabe am Arbeitsmarkt verbessern - Beschäftigungsquote von Menschen mit Behin- derung bei der städtischen Verwaltung deutlich erhöhen “ der Ratsfraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen / GAL, SPD und Volt und die Anregung A-N/0003/2024 der CDU-Fraktion der BV-Nord „Der inklusive Cafébetrieb auf Gut Kinderhaus muss erhalten bleiben“ fordern eine mittelfristige Erhöhung der Beschäftigungsquote auf 8 %. Im Folgenden werden Maßnahmen aufgezeigt, die die Inklusion innerhalb der Stadtverwaltung Münster fördern und die Beschäftigungsquote nachhaltig sichern und steigern könnten. 2 Maßnahmen zur Förderung der Inklusion Zur Erarbeitung geeigneter Maßnahmen wurde im Rahmen der Personalentwicklung eine Stelle ein- gerichtet, die sich unter anderem mit der Förderung des Einsatzes von Menschen mit Behinderung befasst. Die Stelle ist seit M itte 2023 mit der derzeitigen Stelleninhaberin besetzt und der Aufgaben- schwerpunkt liegt in der Konzeption geeigneter Maßnahmen, die die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung innerhalb der Stadt Münster fördern. Die Einstellung und Beschäftigung von M itar- beitenden mit Schwerbehinderung wird von verschiedenen Trägern, wie der Agentur für Arbeit oder dem LWL auf vielfältige Weise gefördert. Diese Förderung umfasst Eingliederungszuschüsse, einma- lige sowie laufende Personalkostenzuschüsse und Sachkostenzus chüsse, die individuell je Mitarbei- tenden und Maßnahme zu beantragen sind. Hier wird die Stadt Münster unter anderem durch den Integrationsfachdienst beraten, sodass die Fördermöglichkeiten in hohem Umfang ausgeschöpft wer- den können. Einrichtung von Pool-Stellen Eine Maßnahme, die bereits mit wenigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung erprobt wird, ist die Einrichtung von Pool-Stellen zur Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Behinderung. Die Pool-Stellen werden zentral vom Personal- und Organisationsamt verwaltet. Sie sollen bei Bedarf mit Stellen aus den jeweiligen Fachämtern kombiniert werden, um zum Beispiel mögliche Leistungsminderungen oder Mehraufwände von Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund von einer Behinderung entstehen können, auszugleichen. Damit soll möglichen Bedenken entgegengewirkt werden und Anreize zur Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten geschaffen werden. Hierbei ist zu verdeutlichen, dass nicht jede Schwerbehinderung mit einer Leistun gsminde- rung oder einem Mehraufwand für die Kolleginnen und Kollegen einhergeht. Die Pool -Stellen sollen insbesondere bei Neueinstellung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten genutzt werden und konnten bereits in mehreren Fällen unterstützend herangezogen werden. Gründung eines Inklusionsbetriebs Ein weiterer Ansatz zur Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung ist die Gründung eines Inklusionsbetriebs. Inklusionsbetriebe beschäftigen mind. 30 % bis i. d. R. höchstens 50 % Mit- arbeitende, die wegen einer Schwerbehinderung oder einer (drohenden) psychischen Behinderung große Schwierigkeiten haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeit zu finden oder zu behalten. Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten dort zusammen. Hierzu befindet sich die Stadtverwal- tung in engem Austausch mit dem LWL und verschiedenen Fachämtern. Gleichzeitig wurde mit weite- ren öffentlichen Arbeitgebern, wie dem Stadtmuseum Bielefeld und der UKM Gebäudemanagement GmbH zur Gründung eines Inklusionsbetriebs das Gespräch gesucht. - 3 - V/0677/2024 Inklusionsbetriebe bestehen in verschiedenen Rechtsformen. Innerhalb der Stadt Münster wird eine Inklusionsabteilung angestrebt. Dies hat den Vorteil, dass eine Eingliederung in bestehende Struktu- ren erfolgt und Inklusion auch innerhalb eines Amtes oder Einrichtung gelebt werden kann. Voraus- setzung für die Gründung einer Inklusionsabteilung ist, dass artverwandte Tätigkeiten darin zusam- mengefasst werden. Mögliche Felder für eine Inklusionsabteilung innerhalb der Stadtverwaltung sind beispielsweise die Grünflächenpflege, die Stadtbücherei, die Kantine oder auch die Gebäudereini- gung. Zur Gründung eines Inklusionsbetriebs sind neben Personalressourcen zusätzliche Ressour- cen in Form von Sachmitteln erforderlich. Auch hierzu best ehen umfangreiche Förderungen, wofür jedoch immer ein Eigenanteil zu erbringen ist und die Förderung reicht nicht zwangsläufig dafür, den Bedarf zu decken. So können je nach Einsatzamt und Aufgabe der Inklusionsabteilung zu Beginn Investitionskosten entstehen, die die Förderung von 20.000 € je Arbeitsplatz für schwerbehinderte Mitarbeitende der Inklusionsabteilung übersteigen. Aufgrund der Vielfältigkeit der Ansätze lässt sich keine pauschale Aussage dazu treffen, wie viele Sachmittel konkret über die Förderung hinaus benö- tigt werden. Insolvenz des Cateringbetriebs MDS und Schließung des Cafés auf Gut Kinderhaus Der Antrag A-R/0001/2024 „Münster gründet einen Inklusionsbetrieb“ der CDU-Fraktion sowie die Anregung A-N/0003/2024 der CDU-Fraktion der BV-Nord „Der inklusive Cafébetrieb auf Gut Kinderhaus muss erhalten bleiben“ fordern im Rahmen der Gründung eines städtischen Inklusionsbe- triebs die Übernahme bzw. Weiterführung des Cafés auf Gut Kinderhaus und eine gleichzeitige gast- ronomische Versorgung des Müh lenhofs. Dieser Inklusionsbetrieb könne neben dem gastronomi- schen Angebot zudem die Verpflegung für die Schul- und Kindertageseinrichtungen bereitstellen. An einer Übernahme des insolventen Cateringbetriebs MDS durch die Stadt Münster bestand seitens MDS kein Interesse. Gleichzeitig wurde die vorhandene Ausstattung, die zur Gründung eines Inklusi- onsbetriebs notwendig ist, bereits frühzeitig veräußert. Dennoch sollte ein Angebot an die Mitarbeitenden des Cateringbetriebs seitens der Stadt Münster erfolgen. Hierzu wurde der Stadt Münster eine Übersicht der Mitarbeitenden, die bis dahin keine An- stellung gefunden haben, zur Verfügung gestellt. Entsprechend Ihrer Fähigkeiten ist das Personal - und Organisationsamt gezielt auf Ämter und Einrichtungen mit entsprechenden Tätigkeiten zugegan- gen und hat gezielt Beschäftigungsmöglichkeiten und Aufgabenbereiche für die Mitarbeitenden von MDS zusammengetragen. Zwei Mitarbeitenden konnte ein Angebot zur Beschäftigung gemacht wer- den. Eine Mitarbeiterin arbeitet nun seit Sommer 2024 bei der Stadt Münster. Zur Beschäftigung die- ser Mitarbeiterin wurden ebenso Anteile aus dem Pool -Stellen herangezogen. Nach Auskunft von Westfalenfleiß haben alle Mitarbeitende innerhalb oder außerhalb von Westfalenfleiß eine Folgebe- schäftigung gefunden. Die Gründung eines Inklusionsbetriebs im Bereich der Verpflegung der Schul - und Kindertagesein- richtung erfordert hohe Anfangsinvestitionskosten. Darüber hinaus würde mit der Kita- und Schulver- pflegung ein neues Feld erschlossen werden, sodass nur eine geringe Eingliederung des Inklusions- betriebs in die bestehenden Strukturen der Stadt Münster ermöglicht würde. Ausbildungs- und Praktikumsmöglichkeiten Ein weiterer Ansatz, um die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zu erhöhen, ist die Einrichtung von Ausbildungs- und Praktikumsmöglichkeiten für die Zielgruppe. Hierunter zählen Fachpraktikerausbildungen, die insbesondere für Menschen mit Behinderung geeignet sind, denen aufgrund ihrer Art und Schwere der Behinderung a uch unter Anwendung von Nachteilsausgleichen keine Regelausbildung möglich ist. In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Fachpraktikeraus- bildungen etabliert, die sich durch ihren theoriereduzierten Ansatz auszeichnen. Aufgrund dessen unterscheidet sich di e theoretische Ausbildung an den Berufsschulen grundlegend von den Re- gelausbildungen, sodass eigene Ausbildungsklassen hierfür einzurichten sind. Zurzeit bietet die Stadt Münster keine Fachpraktikerausbildungen an. Zur Einführung ist ein erhöhter Ressourcen- und Stel- lenaufwand aufgrund engmaschiger Betreuung der Auszubildenden und Fachämter zu berücksichti- gen. - 4 - V/0677/2024 Darüber hinaus bietet die Stadt Münster Praktikumsmöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinde- rung in Zusammenarbeit mit verschiedenen Trägern, wie z.B. dem FSP (Für Soziale Teilhabe und Psychische Gesundheit e.V. Münster), dem Bildungsinstitut Münster, der LWL-Klinik, dem Integrationsfachdienst oder der LWL -Förderschule. Hierbei konnte in den vergangenen Jahren allen Bewerbenden mit Schwerbehinderung ein Praktikumsplatz bei der Stadt Münster angeboten werden. Die Praktika werden als Schülerbetriebspraktikum, im Rahmen von Berufsvorbereitung und Berufs- orientierung oder als Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit den Trägern der Maßnahmen ist in der Vergangenheit intensiviert worden mit dem Ziel vermehrt Praktikumsmög- lichkeiten anzubieten. Nach Möglichkeit sollen insbesondere langfriste Praktika in einer Ausbildung oder einem Beschäftigungsverhältnis münden. Um letzteres zu unterstützen und eine Übernahme zu ermöglichen, können die oben dargestellten Pool-Stellen herangezogen werden. Arbeitskreis Inklusion Im August 2023 hat ein Runder Tisch zum Thema „Förderung des Einsatzes von Menschen mit Schwerbehinderung bei der Stadt Münster“ gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung sowie Akteuren aus dem Bereich Inklusion und Förderung stattgefunden. Es erfolgt keine Weiterführung des Runden Tisches in Form eines Arbeitskreises. Fragestellung en zur Weiterentwicklung des inklusiven Arbeitsmarktes sollen in Zusammenarbeit mit der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen thematisiert und hier auf die Kompe- tenzen der Gremienmitglieder in Bezug auf das Thema Inklusion innerhalb der Stadt Münster zurück- gegriffen werden. 3 Ressourcenbedarf Berücksichtigt man die Zielsetzung von 8 % vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der sich verändernden Beschäftigungsstruktur wird in Zukunft die Anzahl der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung leicht ansteigen, jedoch nicht in dem erforderlichen Maße um eine Beschäfti- gungsquote von 8 % zu erreichen. In der folgenden Abbildung wird die prognostizierte Anzahl an Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung der erforderlichen Anzahl zur sukzessiven S teigerung der Beschäftigungsquote von 8 % gegenüber- gestellt. - 5 - V/0677/2024 Es wird deutlich, dass die Anzahl der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung leicht steigt, die Be- schäftigungsquote laut Prognose sich jedoch auf ähnlichem Niveau hält und spätestens ab dem Jahr 2031 rückläufig ist. Hierbei ist zu beachten, dass in der Prognose die Möglichkeit einer Aberkennung der Schwerbehinderung, eine mögliche Besserung der gesundheitlichen Verhältnisse und eine wach- sende Anzahl an Mitarbeitenden der Stadtverwaltung nicht berücksichtigt werden. Aus diesen Grün- den kann die Beschäftigungsquote möglicherweise bereits vor 2031 sinken. Zur Erreichung einer Beschäftigungsquote von 8 % müssen in 2031 123 Mitarbeitende mit Schwer- behinderung zusätzlich beschäftigt werden. Wie bereits in Vorlage V/0101/2024 „Bericht über die Be- schäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster 2019 – 2023“ dargelegt, sollen insbesondere zwei Maßnahmen – die Gründung eines Inklu- sionsbetriebs und die Einrich tung von sog. Pool -Stellen – zur Erhöhung der Beschäftigungsquote umgesetzt werden. In Anbetracht des Ressourcenbedarfs für die verschiedenen Ansätze sollen die benötigten Stellen in der Regel bestehende Stellen bzw. Stellenanteile der Ämter und Einrichtungen „auffüllen“, so dass in der Schwerbehinderung bedingte Leistungsminderungen oder mögliche Mehraufwände der Kol- leg*innen ausgeglichen werden. Die folgende Tabelle stellt die Prognose der Beschäftigungsquote den Stellenbedarfen und damit verbunden finan ziellen Ressourcen in den kommenden Jahren ge- genüber: Jahr 2025 2026 2027 2028 2029 2031 Prognose zu erreichende Beschäf- tigungsquote 6,66 % 6,91 % 7,16 % 7,41 % 7,66 % 8,16 % zusätzliche Mitarbeitende mit Schwerbehinderung 8 24 40 59 79 123 Stellenbedarfe Stellen für Mitarbeitende mit Schwerbehinderung 7 13 20 29 38 61 Koordination & Personal- sachbearbeitung 0,5 0,5 0,5 1 1 1 SUMME 7,5 13,5 20,5 30 39 62 finanzieller Bedarf (Ø EG 5) in € 397.500 715.500 1.086.500 1.590.000 2.067.000 3.286.000 Es besteh t eine Vielzahl an Ansätzen, die die Inklusion innerhalb der Stadtverwaltung Münster för- dern und die Beschäftigungsquote nachhaltig sichern und steigern können. Sie tragen dazu bei, dass die Stadtverwaltung ihrer sozialen Verantwortung gerecht wird und einen Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung leistet. Allerdings sind für die weitere Ausarbeitung der Ansätze und Um- setzung der Maßnahmen umfangreiche Ressourcen notwendig. Im Hinblick auf die schwierige Haus- haltslage der Stadt und die darauf fußenden Bestrebungen zur nachhaltigen Finanzstabilität empfiehlt die Verwaltung, derzeit keine zusätzlichen Ressourcen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote be- reitzustellen. Damit verbunden ist, dass die Beschäftigungsquote nicht durch gezieltes Eingreifen ge- steigert werden kann. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage A
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V/0677/2024 Anlage A zur V/0677/2024 Kurzüberblick Die Beschäftigungsquote für Menschen mit Schwerbehinderung bei der Stadt Münster sollte im Lauf der nächsten Jahre durch verschiedene Maßnahmen gesteigert werden. Hierfür sind zu- sätzliche Ressourcen und Stellen notwendig. Aufgrund der Bestrebungen zur nach haltigen Fi- nanzstabilität empfiehlt die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt keine zusätzlichen Ressourcen bereitzustellen. Eine nachhaltige Erhöhung der Beschäftigungsquote kann mit vorhandenen Ressourcen nicht erzielt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird ein Beitrag zur nachhaltigen Finanzstabilität geleistet, indem der Einsatz verfügbarer bzw. die Bereitstellung zukünftiger Ressourcen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote gegenüber anderen Zielen als derzeit nicht prioritär bewer- tet worden ist. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X Bereits veranschlagt? Ja Nein X Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der thematische Bezug zur Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung ist gegeben. Weitere Ausführungen ergeben sich unmittelbar aus der Vorlage.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Feldkamp
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0677/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2024
- Erstellt
- 23.10.2024 11:10