2247/2020
Überplanmäßige Aufwendungen in den Teilplänen 0402 bis 0408 - Museen, Hj. 2020
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
5120 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/4 Vorlagen-Nummer 2247/2020 Freigabedatum 19.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überplanmäßige Aufwendungen in den Teilplänen 0402 bis 0408 - Museen, Hj. 2020 hier: Erstattung Leistungen der Museumshandwerker an die Gebäudewirtschaft Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 für die Teilergebnispläne der Museen in Höhe von insgesamt 970.000 € zur Er- stattung der Leistungen der Museumshandwerker an die Gebäudewirtschaft gemäß der Anlage. Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von 970.000 €, Hj. 2020. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 970.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Ausgangslage Die bei der Gebäudewirtschaft organisatorisch angesiedelten Museumshandwerker erbringen für die Museen Leistungen im Bereich der baulichen Unterhaltung. Diese umfassen Betreuung und Wartung der technischen Anlagen (z. B. Klima- und Heizungsanlagen), Durchführung von kleineren Reparatu- ren, Beaufsichtigung von Fremdfirmen sowie die Sicherstellung der Aufrechterhaltung des Museums- betriebes rund um die Uhr (z. B. durch Bereitschaftsdienste und regelmäßige Kontrolle der techni- schen Anlagen während Tag-/Nachzeiten und Feiertagen). Die von den Museumshandwerkern er- brachten Leistungen sind der Gebäudewirtschaft zu erstatten. Zum Hintergrund Die ehemals im Kulturdezernat angesiedelte Abteilung der Kulturbauten einschließlich der in den Mu- seen tätigen Museumshandwerker wurde zum 01. Juli 2018 organisatorisch bei der Gebäudewirt- schaft angebunden. Aufgrund des unterjährigen Wechsels der Abteilung Kulturbauten zur Gebäude- wirtschaft war es erforderlich, in einer Übergangsphase die Aufwendungen für die Museumshandwer- ker zunächst über das Museumsreferat abzuwickeln. 3 Für das Jahr 2019 waren die Aufwendungen für die Museumshandwerker noch im vorhandenen Per- sonaletat veranschlagt, so dass die Abwicklung nach haushaltsneutraler Umschichtung innerhalb des Budgets sichergestellt wurde. Ab 2020 ist dies nicht mehr der Fall, da für die Jahre 2020ff. nach vollzogenem Wechsel der Stellen zur eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Personalaufwand nicht mehr unmittel- bar in den Museen anfällt. Zum Zeitpunkt des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens wurde angenom- men, dass das Personal über den Ergebnisausgleich verrechnet wird. Es stellte sich jedoch heraus, dass nur Abweichungen, die sich aus der Spitzabrechnung mit der Kernverwaltung ergeben, auf die- sem Wege ausgeglichen werden. Dementsprechend fehlte es an der korrespondierenden Aufwands- position im städtischen Kernhaushalt. Diesem Umstand ist nun mit der nachträglichen Bereitstellung von Aufwandsmitteln für das Jahr 2020 abzuhelfen. Mehrbedarf und Finanzierung 2020 In 2020 konnten anteilige Mittel zur Zahlung der Rechnungen für die Monate Januar bis Mai durch Übertragung bereitgestellt werden. Ab den Monaten Juni und Juli sowie Folgemonaten steht im Mu- seumsreferat bzw. Kulturetat keine entsprechende Aufwandsposition zur Verfügung. Um die Forde- rungen der Gebäudewirtschaft für das Jahr 2020 vollständig begleichen zu können, ist eine Mittelbe- reitstellung im Rahmen eines überplanmäßigen Aufwandes gem. § 83 GO NRW Mittel in Höhe von 970.000 € für die Monate Juni bis Dezember 2020 im Haushaltsjahr 2020 notwendig. Der Betrag in Höhe von 970.000 € beruht auf der linearen Hochrechnung der Aufwendungen aus den Monaten Ja- nuar bis Mai 2020 einschließlich eines Puffers in Höhe von rd. 40-50.000 € zur Abdeckung etwaiger höherer Kosten. Mehrbedarf 2021 und Folgejahre Die Verwaltung wird für das Jahr 2021 eine gesonderte Vorlage in das Beschlussverfahren einbrin- gen. Für die Folgejahre ab 2022 werden entsprechende Mittel im Rahmen der Haushaltsplananmel- dung berücksichtigt. Begründung der Dringlichkeit Eine Beschlussfassung in 2021 käme zu spät, da die Mittel zur Abdeckung des Mehrbedarfes in und für das Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt werden müssen. Anlage
Anlage zur Beschlussvorlage 2247/2020
1094 Zeichen
Anlage zur Beschlussvorlage 2247/2020 Aufteilung auf die Teilergebnispläne der Museen: 1. Teilergebnisplan 0402 – Museum Ludwig Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Betrag: 300.000 € 2. Teilergebnisplan 0403 – Römisch-Germanisches Museum Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Betrag: 120.000 € 3. Teilergebnisplan 0404 – Rautenstrauch-Joest-Museum Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Betrag: 200.000 € 4. Teilergebnisplan 0405 – Museum für Angewandte Kunst Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Betrag: 160.000 € 5. Teilergebnisplan 0406 – Museum für Ostasiatische Kunst Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Betrag: 110.000 € 6. Teilergebnisplan 0407 – Museum Schnütgen Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Betrag: 60.000 € 7. Teilergebnisplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Betrag: 20.000 € Gesamtsumme: 970.000 €
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2247/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.11.2020
- Erstellt
- 22.07.2020 09:06