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2247/2020

Überplanmäßige Aufwendungen in den Teilplänen 0402 bis 0408 - Museen, Hj. 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 4.1.7

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage zur Beschlussvorlage 2247/2020

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Beschlussvorlage Rat

5120 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2247/2020 
Freigabedatum 
19.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überplanmäßige Aufwendungen in den Teilplänen 0402 bis 0408 - Museen, Hj. 2020 
hier: Erstattung Leistungen der Museumshandwerker an die Gebäudewirtschaft 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW im 
Haushaltsjahr 2020 für die Teilergebnispläne der Museen in Höhe von insgesamt 970.000 € zur Er-
stattung der Leistungen der Museumshandwerker an die Gebäudewirtschaft gemäß der Anlage. 
 
Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im 
Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen 
in Höhe von 970.000 €, Hj. 2020. 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  970.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Ausgangslage 
Die bei der Gebäudewirtschaft organisatorisch angesiedelten Museumshandwerker erbringen für die 
Museen Leistungen im Bereich der baulichen Unterhaltung. Diese umfassen Betreuung und Wartung 
der technischen Anlagen (z. B. Klima- und Heizungsanlagen), Durchführung von kleineren Reparatu-
ren, Beaufsichtigung von Fremdfirmen sowie die Sicherstellung der Aufrechterhaltung des Museums-
betriebes rund um die Uhr (z. B. durch Bereitschaftsdienste und regelmäßige Kontrolle der techni-
schen Anlagen während Tag-/Nachzeiten und Feiertagen). Die von den Museumshandwerkern er-
brachten Leistungen sind der Gebäudewirtschaft zu erstatten. 
Zum Hintergrund 
Die ehemals im Kulturdezernat angesiedelte Abteilung der Kulturbauten einschließlich der in den Mu-
seen tätigen Museumshandwerker wurde zum 01. Juli 2018 organisatorisch bei der Gebäudewirt-
schaft angebunden. Aufgrund des unterjährigen Wechsels der Abteilung Kulturbauten zur Gebäude-
wirtschaft war es erforderlich, in einer Übergangsphase die Aufwendungen für die Museumshandwer-
ker zunächst über das Museumsreferat abzuwickeln.

3 
 
 
Für das Jahr 2019 waren die Aufwendungen für die Museumshandwerker noch im vorhandenen Per-
sonaletat veranschlagt, so dass die Abwicklung nach haushaltsneutraler Umschichtung innerhalb des 
Budgets sichergestellt wurde. 
 
Ab 2020 ist dies nicht mehr der Fall, da für die Jahre 2020ff. nach vollzogenem Wechsel der Stellen 
zur eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Personalaufwand nicht mehr unmittel-
bar in den Museen anfällt. Zum Zeitpunkt des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens wurde angenom-
men, dass das Personal über den Ergebnisausgleich verrechnet wird. Es stellte sich jedoch heraus, 
dass nur Abweichungen, die sich aus der Spitzabrechnung mit der Kernverwaltung ergeben, auf die-
sem Wege ausgeglichen werden. Dementsprechend fehlte es an der korrespondierenden Aufwands-
position im städtischen Kernhaushalt. Diesem Umstand ist nun mit der nachträglichen Bereitstellung 
von Aufwandsmitteln für das Jahr 2020 abzuhelfen. 
 
Mehrbedarf und Finanzierung 2020 
In 2020 konnten anteilige Mittel zur Zahlung der Rechnungen für die Monate Januar bis Mai durch 
Übertragung bereitgestellt werden. Ab den Monaten Juni und Juli sowie Folgemonaten steht im Mu-
seumsreferat bzw. Kulturetat keine entsprechende Aufwandsposition zur Verfügung. Um die Forde-
rungen der Gebäudewirtschaft für das Jahr 2020 vollständig begleichen zu können, ist eine Mittelbe-
reitstellung im Rahmen eines überplanmäßigen Aufwandes gem. § 83 GO NRW Mittel in Höhe von 
970.000 € für die Monate Juni bis Dezember 2020 im Haushaltsjahr 2020 notwendig. Der Betrag in 
Höhe von 970.000 € beruht auf der linearen Hochrechnung der Aufwendungen aus den Monaten Ja-
nuar bis Mai 2020 einschließlich eines Puffers in Höhe von rd. 40-50.000 € zur Abdeckung etwaiger 
höherer Kosten. 
 
Mehrbedarf 2021 und Folgejahre 
Die Verwaltung wird für das Jahr 2021 eine gesonderte Vorlage in das Beschlussverfahren einbrin-
gen. Für die Folgejahre ab 2022 werden entsprechende Mittel im Rahmen der Haushaltsplananmel-
dung berücksichtigt. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Eine Beschlussfassung in 2021 käme zu spät, da die Mittel zur Abdeckung des Mehrbedarfes in und 
für das Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt werden müssen. 
 
 
 
 
 
Anlage

Anlage zur Beschlussvorlage 2247/2020

1094 Zeichen

Anlage zur Beschlussvorlage 2247/2020  
 
 
Aufteilung auf die Teilergebnispläne der Museen: 
1. Teilergebnisplan 0402 – Museum Ludwig  
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
Betrag: 300.000 € 
 
2. Teilergebnisplan 0403 – Römisch-Germanisches Museum  
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
Betrag: 120.000 € 
 
3. Teilergebnisplan 0404 – Rautenstrauch-Joest-Museum  
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
Betrag: 200.000 € 
 
4. Teilergebnisplan 0405 – Museum für Angewandte Kunst  
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
Betrag: 160.000 € 
 
5. Teilergebnisplan 0406 – Museum für Ostasiatische Kunst 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
Betrag: 110.000 € 
 
6. Teilergebnisplan 0407 – Museum Schnütgen  
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
Betrag: 60.000 € 
 
7. Teilergebnisplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
Betrag: 20.000 € 
 
 
Gesamtsumme: 970.000 €

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 4.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2247/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
22.07.2020 09:06