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1681/2022

Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 09.06.2022, TOP 9.1.1

Anlage 2 BV 6 Vorblatt

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 BV 6 Legende

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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BV 6 Zusammenfasssung

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Anlage 2 BV 6 Vorblatt

24 Zeichen

S T A D T B E Z I R K  6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2227 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1681/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur 
Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der 
Hauptsatzung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der 
Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung ent-
sprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.06.2022

2 
Begründung: 
 
Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die 
Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2023 
den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. 
Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit 
Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden 
müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. 
Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge-
schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). 
Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh-
nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und 
Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. 
Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 
8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenrei-
nigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher 
ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fortschreibung 
des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. 
 
 
Anlagen

Anlage 3 BV 6 Legende

664 Zeichen

L E G E N D E 
Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 6 
Straßenreinigung 
Kennziffer 
A Aus widmungstechnischen Gründen 
1. Zusetzungen 
2. Streichungen 
B Aus anderen rechtlichen Gründen 
3. Änderung der Kategorie 
C Aus sachlichen Gründen 
4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 
5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 
6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 
7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g 
D Aus redaktionellen Gründen 
8. Berichtigungen und Präzisierungen 
Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS 
A Anliegerstraße 
H Hauptstraße 
G Gehweg 
FG Fußgängergeschäftsstraße

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1774 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☒ Sonstiges Von der Entscheidung sind nur sehr wenige B ürger 
betroffen. Weiterhin w ürde eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung einen erheblichen 
Zeitraum in Anspruch nehmen, so dass die 
notwendigen Änderungen nicht zeitnah 
vorgenommen werden k önnten  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung  der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

BV 6 Zusammenfasssung

2048 Zeichen

Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2023 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
alt: 
Behringweg 
von Semmelweisstr. bis einschließlich Wendekreis x
Stichweg von Semmelweisstr. bis Ausbauende in Höhe Behringweg 
Nr. 1 entlang den Häusern Behringweg Nr. 1-17 
x
bebaute Seite (Nr. 19-55) x
neu: 
Behringweg 
von Semmelweisstr. bis einschließlich Wendekreis x
Stichweg von Semmelweisstr. bis Ausbauende in Höhe Behringweg 1 
entlang den Häusern Behringweg 1-17 
x 8
Stichstraße entlang Behringweg 57-71 x 1 Widmung 
bebaute Seite (Nr. 19-55) x
alt: 
Forststr. H 1 x
Stichstraße zu den Hausnr. 20-28, 32-36, 48-52, 64-68, 80-84 und 96- 
100 
x x
Wohnwege zu Hausnr. 1a-13, 2-8 und 10-18 x
Verbindungswege zwischen Nr. 40 und 54, Nr. 70 und 72, Nr. 88 und 
102 
x
Fuß- und Radweg von Heimersdorfer Str. bis Koniferenpfad 
(Waldweg) 
x
neu: 
Forststr. H 1 x
Stichstraße zu den Hausnr. 20-28, 32-36, 48-52, 64-68, 80-84 und 96- 
100 
x x
Wohnwege zu Hausnr. 1a-13, 2-8 und 10-18 x
Verbindungswege zwischen Nr. 40 und 54, Nr. 70 und 72, Nr. 88 und 
102 
x
Stichstraße neben Föhrenweg 7 mit Teilstück zu Forststr. 134 x x 1 Widmung 
Fuß- und Radweg von Heimersdorfer Str. bis Koniferenpfad 
(Waldweg) 
x
alt: 
Straße Straßen- 
art 
Art der 
Änderung 
Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
Seite 1

Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2023 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Straße Straßen- 
art 
Art der 
Änderung 
Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
Fühlinger Weg 
von Merianstr. bis einschl. DB-Unterführung H 1 1
Parkplatz am Windröschenweg A 1
neu: 
Fühlinger Weg 
von Merianstr. bis einschl. DB-Unterführung H 1 1
Parkplatz am Windröschenweg A 1
Rampe zum Parkplatz vom Fühlinger Weg zum Parkplatz am 
Windröschenweg 
A 1 1 Widmung 
neu: 
Georg-Winter-Str. x 1 Widmung, niveaugleicher Ausbau 
neu: 
Swinestr. 
von Weichselring bis Ende Hausgrundstück 18 und gegenüber A 1 1 1 Widmung 
ab Hausgrundstück 18 und gegenüber bis Kriegerhofstr. x 1 Widmung 
Seite 2

Beratungsverlauf (1)

09.06.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1681/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.05.2022
Erstellt
17.05.2022 16:40