2971/2022
Bürgereingabe nach § 24 GO - Anlegen von Schutzstreifen an Hochspannungsleitungen in bewohnten Bereichen, vorrangig in Köln-Poll und am Deutzer Hafen, AZ.: 110/22
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Shepperson, Zimmer 507 T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 110/22 06.09.2022 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anlegen von Schutzstreifen an Hochspannungslei- tungen in bewohnten Bereichen, vorrangig in Köln-Poll und am Deutzer Hafen“ Ak- tenzeichen 110/22 Sehr geehrte, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.06.2022, in dem Sie das Anlegen von Schutz- streifen an Hochspannungsleitungen in bewohnten Bereichen, hier vorrangig in Köln- Poll und am Deutzer Hafen anregen. Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz und das Stadtplanungsamt haben sich mit Ihrer Eingabe auseinandergesetzt und mir folgende Stellungnahme zugeschickt: Grundsätzlich ist die rechtliche Position für Genehmigungs- oder Planverfahren mit der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) bundesweit geregelt. Diese enthält sowohl Grenz- als auch Vorsorgewerte für die elektrische Feldstärke und die magneti- sche Flussdichte von Niederfrequenzanlagen. In NRW liegen mit dem Abstandserlass (6. Juni 2007, MBl. NRW S. 659) in Anlage 4 Vorgaben zu Schutzabständen bei Hoch- spannungsfreileitungen vor, die über diese Regelung hinausgehen. Für die elektrischen und magnetischen Felder für die zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke sowie die dazu parallel verlaufende 110-kV-Bahnstromfreileitung der Deutschen Bahn Energie GmbH in Köln-Poll wäre dementsprechend ein Abstand von 10 Metern zu beachten. Das Bundesamt für Strahlenschutz schließt sich den Empfehlungen der WHO an, an- gemessene Maßnahmen zur Minimierung der Exposition elektrischer und magnetischer Felder vorzusehen. Ein Mindestabstand in Abhängigkeit der Spannung der Hochspan- nungsleitungen geht aus den nachgereichten Quellen nicht hervor. Die erwähnten rechtlichen Vorgaben bilden die Grundlagen für Bebauungsplanverfah- ren. Das heißt insbesondere die in der 26. BImschV festgehaltenen Grenzwerte und - 2 - die im Abstandserlass NRW definierten Schutzabstände sind im Rahmen von Bebau- ungsplanverfahren einzuhalten. Entsprechend finden diese konsequenterweise auch im Bebauungsplanverfahren „Deutzer Hafen“ ihre Anwendung. So wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur“ eine gut- achterliche Untersuchung zu diesem Thema erstellt. Dabei wurden auch die Belastun- gen durch die von den Bahnoberleitungen und der Freileitung am südöstlichen Rand des Planungsgebietes erzeugten magnetischen Felder ermittelt. Die Grenzwerte nach 26. BImSchV werden sehr deutlich unterschritten. Es gehen daher keine Gefahren für die Allgemeinbevölkerung aus. An dieser Stelle muss eine klare Differenzierung vorgenommen werden, zwischen bundesweit geltenden Gesetzen / Rechtsverordnungen auf der einen Seite und Aus- sagen mit rein empfehlenden Charakter einzelner Organisationen auf der anderen Seite. Werden im Einzelfall beispielsweise höhere Schutzabstände als gesetzlich defi- nierte Mindeststandards gefordert, werden diese im Einzelfall geprüft, jedoch gibt es keinerlei Rechtsanspruch und derartige Stellungnahmen sind grundsätzlich der Abwä- gung zugänglich. Entsprechend wurde Ihre eingebrachte Stellungnahme in das lau- fende Bebauungsplanverfahren zum Deutzer Hafen aufgenommen und wird im Rah- men der Abwägung berücksichtigt. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an das Stadtplanungsamt, Herrn Kleine- meier unter Telefonnummer: 0221-221/31922 oder per E-Mail: stadtplanungs- amt@stadt-koeln.de wenden. Ihre Eingabe und dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anre- gungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Ulrich Höver
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 08.09.2022 2971/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.10.2022 Bürgereingabe nach § 24 GO - Anlegen von Schutzstreifen an Hochspannungsleitungen in bewohnten Bereichen, vorrangig in Köln-Poll und am Deutzer Hafen, AZ.: 110/22 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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An den Rat der Stadt Köln, wegen der grundsätzlichen Bedeutung zuständig Frau Oberbürgermeisterin Beschwerdeausschuss BV 1 z.K. BV 7 z.K. Presse „Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO) hier: Anlegen von Schutzstreifen an Hochspannungsleitungen in bewohnten Bereichen, vorrangig in Köln-Poll und am Deutzer Hafen Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der Gemeindeordnung NRW folgende Anregung: Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in Köln Schutzbereiche mit mindestens 1 m je KV (plus einem Sicherheitszuschlag), d.h. insbesondere in Poll und am Deutzer Hafen mindestens 110 m, am Boden an Hochspannungsleitungen angelegt werden können, damit dort nicht – aus welchen Gründen auch immer - dauerhaft genutzte Einrichtungen oder Bauten entstehen und dadurch die Gesundheit von Personen gefährdet wird. Da z.B. die Bahnstromverstärkungsleitung entlang der Süd-Westtrasse – Südbrücke / Gremberghoven - der Eisenbahn in Poll meist nicht direkt als Hochspannungsleitung erkannt wird, sollte dies vorrangig geschehen und auch bei der Bebauung des Deutzer Hafens berücksichtigt werden. Hier sollte auch der zukünftige Ausbau der Strecke, d.h. Verbreiterung der Strecke und Nutzung durch Personenzüge berücksichtigt werden. Durch eine geänderte Polung besteht derzeit auf der Strecke eine zu hohe Belastung für Personenzüge… Begründung Unbestritten bestehen an Hochspannungsleitungen Gefahren und Gefährdungen durch elektromagnetische Strahlung, wobei eine untere Grenze nicht wissenschaftlich festgelegt werden kann. Nachdem wir uns 2002 in Poll als „IG Bahnbetroffene“ speziell gegen diese 110-KV- DB- Hochspannungsleitung Kerpen-Sindorf-Gremberghoven engagierten, konnten durch ein dankenswerterweise von den „GRÜNEN“ in Auftrag gegebenes Gutachten erhöhte Messwerte und somit Gefährdungen nachgewiesen werden. Die DB änderte daraufhin dankenswerterweise die Polung und verringerte dadurch die Gefährdung von Anliegern, insbesondere Kindergärten (erhöhte aber zugleich die Strahlung auf der Fahrstrecke, was zu diesem Zeitpunkt aber relativ unbedeutend war, da dies eine reine Güterzugstrecke war). Beim Bahnstrom sind im Gegensatz zu normalen Hochspannungsleitungen Fehlströme über das Erdreich möglich. Von Bahntrassen, Hochspannungsleitungen der Bahn, aber auch von Umspannwerken sollte man wegen dieser Strahlung einen noch größeren Abstand einhalten. Bei den bestehenden angrenzenden Altbauten wurden 2002 zwar die gesetzlichen Grenzwerte einbehalten, diese liegen aber weit über den Empfehlungen der WHO. Bei neueren Sozialbauten in Poll habe ich Zweifel, ob hier nicht Gefährdungen, insbesondere für Kinder, vorhanden sind. Entsprechend den Empfehlungen von WHO und diversen Experten – das Bundesamt für Strahlenschutz ist geringfügig „toleranter“ - sollte ein Abstand von 1 m je KV eingehalten werden: Am Deutzer Hafen beträgt der Abstand nur zwischen ca. 30 m und 190 m, am Rolshover Kirchweg/Altenberger Kreuz nur ca. 18 m, am Kindergarten Altenberger Kreuz nur ca. 15 m Da aber eine Änderung der Polung, höhere Stromflüsse oder sogar eine Verlegung im Rahmen der geplanten S-Bahn nicht auszuschließen sind, sollten großzügige Schutzzonen eingerichtet werden. Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit dies Auswirkungen auf Personen, elektronische Anlagen etc. im Neubaugebiet Deutzer Hafen haben kann mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2971/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.09.2022
- Erstellt
- 08.09.2022 09:59