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2971/2022

Bürgereingabe nach § 24 GO - Anlegen von Schutzstreifen an Hochspannungsleitungen in bewohnten Bereichen, vorrangig in Köln-Poll und am Deutzer Hafen, AZ.: 110/22

Mitteilung Ausschuss 08.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 31.10.2022, TOP 7.2.1

Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

4644 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau Shepperson, Zimmer 507  
T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 110/22 06.09.2022 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anlegen von Schutzstreifen an Hochspannungslei-
tungen in bewohnten Bereichen, vorrangig in Köln-Poll und am Deutzer Hafen“ Ak-
tenzeichen 110/22  
 
Sehr geehrte, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.06.2022, in dem Sie das Anlegen von Schutz-
streifen an Hochspannungsleitungen in bewohnten Bereichen, hier vorrangig in Köln-
Poll und am Deutzer Hafen anregen. 
Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz und das Stadtplanungsamt haben sich 
mit Ihrer Eingabe auseinandergesetzt und mir folgende Stellungnahme zugeschickt: 
Grundsätzlich ist die rechtliche Position für Genehmigungs- oder Planverfahren mit der 
26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) bundesweit geregelt. Diese enthält 
sowohl Grenz- als auch Vorsorgewerte für die elektrische Feldstärke und die magneti-
sche Flussdichte von Niederfrequenzanlagen. In NRW liegen mit dem Abstandserlass 
(6. Juni 2007, MBl. NRW S. 659) in Anlage 4 Vorgaben zu Schutzabständen bei Hoch-
spannungsfreileitungen vor, die über diese Regelung hinausgehen. Für die elektrischen 
und magnetischen Felder für die zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke sowie die dazu 
parallel verlaufende 110-kV-Bahnstromfreileitung der Deutschen Bahn  Energie GmbH 
in Köln-Poll wäre dementsprechend ein Abstand von 10 Metern zu beachten. 
Das Bundesamt für Strahlenschutz schließt sich den Empfehlungen der WHO an, an-
gemessene Maßnahmen zur Minimierung der Exposition elektrischer und magnetischer 
Felder vorzusehen. Ein Mindestabstand in Abhängigkeit der Spannung der Hochspan-
nungsleitungen geht aus den nachgereichten Quellen nicht hervor. 
Die erwähnten rechtlichen Vorgaben bilden die Grundlagen für Bebauungsplanverfah-
ren. Das heißt insbesondere die in der 26. BImschV festgehaltenen Grenzwerte und

- 2 - 
 
die im Abstandserlass NRW definierten Schutzabstände sind im Rahmen von Bebau-
ungsplanverfahren einzuhalten. Entsprechend finden diese konsequenterweise auch 
im Bebauungsplanverfahren „Deutzer Hafen“ ihre Anwendung. So wurde im Rahmen 
der Aufstellung des Bebauungsplans „Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur“ eine gut-
achterliche Untersuchung zu diesem Thema erstellt. Dabei wurden auch die Belastun-
gen durch die von den Bahnoberleitungen und der Freileitung am südöstlichen Rand 
des Planungsgebietes erzeugten magnetischen Felder ermittelt. Die Grenzwerte nach 
26. BImSchV werden sehr deutlich unterschritten. Es gehen daher keine Gefahren für 
die Allgemeinbevölkerung aus. 
An dieser Stelle muss eine klare Differenzierung vorgenommen werden, zwischen 
bundesweit geltenden Gesetzen / Rechtsverordnungen auf der einen Seite und Aus-
sagen mit rein empfehlenden Charakter einzelner Organisationen auf der anderen 
Seite. Werden im Einzelfall beispielsweise höhere Schutzabstände als gesetzlich defi-
nierte Mindeststandards gefordert, werden diese im Einzelfall geprüft, jedoch gibt es 
keinerlei Rechtsanspruch und derartige Stellungnahmen sind grundsätzlich der Abwä-
gung zugänglich. Entsprechend wurde Ihre eingebrachte Stellungnahme in das lau-
fende Bebauungsplanverfahren zum Deutzer Hafen aufgenommen und wird im Rah-
men der Abwägung berücksichtigt. 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch Fragen haben, können Sie sich gerne an das Stadtplanungsamt, Herrn Kleine-
meier unter Telefonnummer: 0221-221/31922 oder per E-Mail: stadtplanungs-
amt@stadt-koeln.de wenden. 
Ihre Eingabe und dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteili-
gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An-
regungen und Beschwerden wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für 
Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anre-
gungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag 
 
gez. Ulrich Höver

Mitteilung Ausschuss

507 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer  08.09.2022 
 2971/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.10.2022 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO - Anlegen von Schutzstreifen an Hochspannungsleitungen in 
bewohnten Bereichen, vorrangig in Köln-Poll und am Deutzer Hafen, AZ.: 110/22 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

3509 Zeichen

An den 
Rat der Stadt Köln, wegen der grundsätzlichen Bedeutung zuständig 
Frau Oberbürgermeisterin 
Beschwerdeausschuss 
BV 1 z.K. 
BV 7 z.K. 
Presse 
 
 
 
„Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO)  
hier:  Anlegen von Schutzstreifen an Hochspannungsleitungen in bewohnten Bereichen, 
vorrangig in Köln-Poll und am Deutzer Hafen  
  
Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der Gemeindeordnung 
NRW folgende Anregung:  
  
Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in Köln 
Schutzbereiche mit mindestens 1 m je KV (plus einem Sicherheitszuschlag), 
d.h. insbesondere in Poll und am Deutzer Hafen mindestens 110 m, am Boden 
an Hochspannungsleitungen angelegt werden können, damit dort nicht – aus 
welchen Gründen auch immer - dauerhaft genutzte Einrichtungen oder Bauten 
entstehen und dadurch die Gesundheit von Personen gefährdet wird.  
Da z.B. die Bahnstromverstärkungsleitung entlang der Süd-Westtrasse – 
Südbrücke / Gremberghoven - der Eisenbahn in Poll meist nicht direkt als 
Hochspannungsleitung erkannt wird, sollte dies vorrangig geschehen und 
auch bei der Bebauung des Deutzer Hafens berücksichtigt werden.  
Hier sollte auch der zukünftige Ausbau der Strecke, d.h. Verbreiterung der 
Strecke und Nutzung durch Personenzüge berücksichtigt werden. Durch eine 
geänderte Polung besteht derzeit auf der Strecke eine zu hohe Belastung für 
Personenzüge… 
 
Begründung  
Unbestritten bestehen an Hochspannungsleitungen Gefahren und Gefährdungen durch 
elektromagnetische Strahlung, wobei eine untere Grenze nicht wissenschaftlich festgelegt 
werden kann. 
Nachdem wir uns 2002 in Poll als „IG Bahnbetroffene“ speziell gegen diese 110-KV- DB-
Hochspannungsleitung Kerpen-Sindorf-Gremberghoven engagierten, konnten durch ein 
dankenswerterweise von den „GRÜNEN“ in Auftrag gegebenes Gutachten erhöhte 
Messwerte und somit Gefährdungen nachgewiesen werden. Die DB änderte daraufhin 
dankenswerterweise die Polung und verringerte dadurch die Gefährdung von Anliegern, 
insbesondere Kindergärten (erhöhte aber zugleich die Strahlung auf der Fahrstrecke, was zu 
diesem Zeitpunkt aber relativ unbedeutend war, da dies eine reine Güterzugstrecke war). 
Beim Bahnstrom sind im Gegensatz zu normalen Hochspannungsleitungen Fehlströme über 
das Erdreich möglich. Von Bahntrassen, Hochspannungsleitungen der Bahn, aber auch von 
Umspannwerken sollte man wegen dieser Strahlung einen noch größeren Abstand einhalten.  
 
Bei den bestehenden angrenzenden Altbauten wurden 2002 zwar die gesetzlichen 
Grenzwerte einbehalten, diese liegen aber weit über den Empfehlungen der WHO. Bei 
neueren Sozialbauten in Poll habe ich Zweifel, ob hier nicht Gefährdungen, insbesondere für 
Kinder, vorhanden sind.

Entsprechend den Empfehlungen von WHO und diversen Experten – das Bundesamt für 
Strahlenschutz ist geringfügig „toleranter“ - sollte ein Abstand von 1 m je KV eingehalten 
werden: 
Am Deutzer Hafen beträgt der Abstand nur zwischen ca. 30 m und 190 m, 
am Rolshover Kirchweg/Altenberger Kreuz nur ca. 18 m, 
am Kindergarten Altenberger Kreuz nur ca. 15 m 
  
Da aber eine Änderung der Polung, höhere Stromflüsse oder sogar eine Verlegung im 
Rahmen der geplanten S-Bahn nicht auszuschließen sind, sollten großzügige Schutzzonen 
eingerichtet werden. 
Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit dies Auswirkungen auf Personen, elektronische 
Anlagen etc. im Neubaugebiet Deutzer Hafen haben kann 
 
mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

31.10.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2971/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.09.2022
Erstellt
08.09.2022 09:59