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2922/2022

Übertragung der Liegenschaft Martinstraße 30, 50667 Köln, aus dem allgemeinen Liegenschaftsvermögen in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln - Ergänzung des Beschlusses 4221/2021

Beschlussvorlage Ausschuss 05.10.2022

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 21.11.2022, TOP 1.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 - Auszug aus der ehemaligen Flurkarte

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Ansehen

Anlage 2 - Flurkarte nach der Verschmelzung Flurstück 1207

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Ansehen

Anlage 4 - Beschlussvorlage 4019-2022-2 Grundsanierung des Gebäudes Martinstraße 30 - Planungs- und Baubeschluss - NEUFASSUNG -

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Ansehen

Anlage 3 - Beschlussvorlage 4221-2021

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

5111 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2922/2022 
Freigabedatum 
 05.10.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Übertragung der Liegenschaft Martinstraße 30, 50667 Köln, aus dem allgemeinen 
Liegenschaftsvermögen in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln - 
Ergänzung des Beschlusses 4221/2021 
Beschlussorgan 
Liegenschaftsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss stimmt der Übertragung der Liegenschaft Martinstraße 30, 50667 Köln, 
aus dem Allgemeinen Liegenschaftsvermögen in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln zu. 
 
 
Liegenschaftsausschuss 21.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im März 2022 haben der Ausschuss Kunst und Kultur und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
mit der Vorlage 4221/2021 der Übertragung des oben genannten Grundstücks ins Sondervermögen 
der Gebäudewirtschaft zugestimmt.  
 
Der Darstellung in der Beschlussvorlage 4221/2021 lag das Missverständnis zugrunde, das  
Grundstück befinde sich im „Liegenschaftsvermögen des Dezernats VII“. Tatsächlich bewirtschaftet 
Dezernat VII als grundstücksverwaltende Dienststelle das Allgemeine Liegenschaftsvermögen der 
Stadt Köln. 
 
Da die Liegenschaft zum Allgemeinen Liegenschaftsvermögen gehört, muss zur Übertragung des 
Grundstücks noch die Zustimmung des Liegenschaftsausschusses eingeholt werden.  
 
Liegenschaft: 
 
Objekt:  Gebäude Martinstraße 30 in 50667 Köln 
 
Grundstück: Martinstraße 30, Teilfläche des Flurstückes 1207 Gemarkung Köln (4958) Flur 
5, ehemalige Flurstücke Gemarkung Köln (4958), Flur 5, Flurstücke 826 und ein 
Teil des ehemaligen Flurstückes 827 
Aufgrund der Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud 
wurden die ehemaligen Flurstücke 826 und 827 mit weiteren Flurstücken ver-
schmolzen, um Abstandsflächen zu vermeiden. 
 
Größe:   circa 93 Quadratmeter 
 
Zweck: Instandsetzung des Gebäudes als Baubüro für die Erweiterung des Wallraf-
Richartz-Museums & Fondation Corboud und weitere nachfolgende Baumaß-
nahmen in der Kölner Innenstadt 
 
Das Grundstück, auf dem das Gebäude Martinstraße 30 steht, umfasst rund 93 Quadratmeter und 
setzt sich aus dem ehemaligen Flurstück 826 (37 Quadratmeter) und rund 56 Quadratmetern als Teil 
des ehemaligen Flurstückes 827 zusammen. Die verbleibende Teilfläche des Flurstückes 827  
beziehungsweise des neuen Flurstückes 1207 (255 Quadratmeter) soll für die Erweiterung des  
Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud zur Verfügung stehen. 
 
Bisheriger Werdegang: 
 
Die Liegenschaft Martinstraße 30, 50667 Köln, sollte ursprünglich abgerissen werden. 
 
Nachdem Verhandlungen mit dem Nachbarn/Eigentümer Martinstraße 32 gescheitert sind, haben 
Machbarkeitsstudien zur Umplanung der beiden Gebäude ergeben, dass diese erhalten bleiben  
können. Das Gebäude Martinstraße 30 wurde ehemals von den Kölner Verkehrsbetrieben für den

3 
U-Bahntunnelbau als Baubüro genutzt. Es steht seit circa 15 Jahren leer. 
Vor einer angemessenen Nutzung ist eine Instandsetzung des Gebäudes dringend notwendig.  
Bisher wurden von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nur Sicherungsmaßnahmen beauftragt. 
Die Instandsetzungskosten belaufen sich laut einer Kostenberechnung der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln auf insgesamt 688.000 Euro brutto inklusive Risikozuschlag. 
Mit Beschlussvorlage 4019/2021/2 wurde die Instandsetzung des Gebäudes beschlossen. 
 
Das Unter- und Erdgeschoss der Martinstraße 30 stehen den städtischen Dienststellen nach Instand-
setzung zur Anmietung zur Verfügung. Hierbei wird der Kulturverwaltung ein Erstbelegungsrecht ein-
geräumt. 
 
Buchwerte: 
 
In das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird nur das Gebäude Martinstraße 30 
und die Grundstücksfläche des Gebäudes (93 Quadratmeter) übertragen. 
Dementsprechend sind bei der Übertragung nur der Buchwert für das Grundstück mit 93 Quadratme-
tern und der Restbuchwert für das Gebäude anzusetzen. 
 
Der Buchwert für die Grundstücke 826 und des Anteils von 827 mit insgesamt 93 Quadratmetern be-
läuft sich zum 01.01.2022 auf 102.300 Euro. 
 
Der Restbuchwert für das Gebäude beträgt zum 01.01.2022 108.542,90 Euro.  
 
Die Übertragung des Gebäudes und der Grundstücksfläche in das Sondervermögen der  
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln erfolgt zum Buchwert im Wege der Kapitalerhöhung bei der  
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 
 
Aufseiten der Stadt Köln steigt die Beteiligung an der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln entspre-
chend, insofern handelt es sich aus der Sicht der Bilanz der Stadt Köln um einen Aktivtausch ohne 
Auswirkungen auf das Eigenkapital. 
 
 
 
Anlage 1 - Auszug aus der ehemaligen Flurkarte 
Anlage 2 – Flurkarte nach der Verschmelzung Flurstück 1207 
Anlage 3 – Beschlussvorlage 4221/2021 
Anlage 4 – Beschlussvorlage 4019/2021/2 Grundsanierung des Gebäudes Martinstraße 30 -  
Planungs- und Baubeschluss - NEUFASSUNG

Anlage 2 - Flurkarte nach der Verschmelzung Flurstück 1207

8 Zeichen

Anlage 2

Anlage 4 - Beschlussvorlage 4019-2022-2 Grundsanierung des Gebäudes Martinstraße 30 - Planungs- und Baubeschluss - NEUFASSUNG -

10014 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 4019/2021/2 
Freigabedatum 18.05.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Grundsanierung des Gebäudes Martinstraße 30 - Planungs- und Baubeschluss - 
NEUFASSUNG - 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Bauausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Bauausschuss genehmigen – vorbehaltlich der 
Zustimmung durch die Bezirksvertretung Innenstadt und den Ausschuss Kunst und Kultur - den Ent-
wurf und die Kostenschätzung für die Planung und Herrichtung als Baubüro des Gebäudes in der 
Martinstraße 30, 50667 Köln. 
Die Herrichtungskosten betragen rund 1,01 Mio. Euro brutto inklusive der Einrichtungskosten für das 
Obergeschoss in Höhe von rund 30.000 Euro brutto. 
Zudem genehmigen der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Bauausschuss einen Risiko-
zuschlag in Höhe von 25% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtkosten. Dies entspricht einem 
Betrag von rund 0,25 Mio. Euro brutto. 
Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Kosten für die Einrichtung und dem Risikozuschlag 
betragen demnach rund 1,26 Mio. Euro brutto. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft. 
Die Refinanzierung wird über Mieten nach Inbetriebnahme des Gebäudes auf der Grundlage des 
dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen. 
 
Auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum 
Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für  
Verwaltungsmanagement (KGSt)) ist bei einer Investitionssumme von rund 1,26 Mio. Euro von einer 
jährlichen Mietbelastung von rund 58.000 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der Mietbelastung 
(rund 49.000 Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 9.000 
Euro).  
Die über den städtischen Haushalt zu entrichtenden Mietzahlungen mindern sich um die durch die 
Gebäudewirtschaft (GW) selbst genutzten Flächen: Bei einer Eigennutzung von rund 239 m² mindert 
sich die jährliche Belastung des städtischen Haushaltes somit auf rund 21.000 Euro (rund 17.000 
Euro Miete zuzüglich rund 4.000 Euro für Nebenkosten inklusive Reinigung). 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 30.05.2022 
Bauausschuss 30.05.2022 
Ausschuss Kunst und Kultur 31.05.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.06.2022

2 
Sofern die Bezirksvertretung Innenstadt und der Ausschuss Kunst und Kultur keine abweichenden 
Beschlüsse vorschlagen verzichtet der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft auf einen zweiten Be-
schlusslauf.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen         € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten)  rund 21.000 Euro 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Das Gebäude Martinstraße 30 wird im Dachbereich gedämmt und erhält eine neue Therme. Dies 
wirkt sich positiv auf den energetischen Verbrauch des Gebäudes und somit auf den Klimaschutz 
aus. 
 
 
Begründung: 
Ausgangssituation / strategische Ausrichtung:  
 
Das Gebäude Martinstraße 30 wurde langjährig durch die Kölner Verkehrs-Betriebe als Baubüro für 
den Bau der neuen U-Bahn-Trasse genutzt und steht seit 2005 leer. Das Gebäude gehört der Stadt 
Köln. Im Rahmen des Projektes „Erweiterung Wallraf-Richartz Museum & Fondation Corboud mit 
städtischen Verwaltungsflächen“ (im weiteren WRM-BB) sollte das Gebäude zunächst abgebrochen 
werden. Nachdem die hierfür notwendigen Grundstücksverhandlungen mit dem Nachbarn gescheitet 
sind, steht das Gebäude wieder zur Verfügung. 
 
Angesichts der vielen bestehenden und noch anstehenden innerstädtischen Großbaustellen bietet 
sich das Gebäude mittel- bis langfristig als Baubüro an. Damit entfallen die vielen Büro- und  
Servicecontainer (Teeküche, Toiletten, Treppen). Vor allem wird die Baustellenlogistik entlastet, wozu 
auch die ständige Änderung der Verkehrsführung im engen Innenstadtbereich gehört.

4 
Als erstes wird das Projekt WRM-BB profitieren. Die direkte Nähe zum Baufeld ist dabei vorteilhaft. 
Synergien ergeben sich im weiteren unter anderem für die Bauprojekte MiQua (hier  
Ausführungszeitraum Freianlagen), Laurenz-Careé, Sanierung Römisch-Germanisches Museum 
(RGM). Das Gebäude wurde ehemals von der KVB für den U-Bahntunnelbau als Baubüro genutzt 
und steht seitdem leer.  
 
Das Unter- und Erdgeschoss der Martinstraße 30 stehen den städtischen Dienststellen nach  
Instandsetzung zur Anmietung zur Verfügung. Hierbei wird der Kulturverwaltung ein Erstbelegungs-
recht eingeräumt. Die Archäologen möchten im Erdgeschoss langjährig ein archäologisches Büro vor-
sehen. Dabei soll das Untergeschoss zusätzlich als Lager für archäologische Funde dienen. 
 
 
Baumaßnahme: 
 
Für das Gebäude ist eine Sanierung erforderlich. Dringende Maßnahmen für die Erhaltung des Ge-
bäudes wurden bereits eingeleitet, da zum Beispiel das Dach undicht ist und das Gebäude durch ein-
dringendes Wasser Schaden nimmt. Damit das Baubüro zum Bau des WRM-BB zur Verfügung steht 
sind die Sanierungsmaßnahmen möglichst umgehend zu beginnen. 
 
Die Bauarbeiten zur Erweiterung des WRM beginnen bereits im Herbst 2022 mit den Leitungsumver-
legungen. Im Winter 2022 soll mit den Tiefbaumaßnahmen begonnen werden. Spätestens zum Be-
ginn des Hochbaus sollten die Baubüros zur Verfügung stehen. 
 
Die Gewerke Gerüstbau- und Dachdeckerarbeiten sollten zeitnahbeauftragt werden, da das Dach 
massive Undichtigkeit aufweist und das bereits seit längerem eintretende Regenwasser gravierende 
Schäden an der Bausubstanz des Gebäudes verursacht. 
 
Für die Erweiterung des WRM werden zum Baubeginn dringend Baustellenbüros benötigt für die ak-
tuell in der Altstadt keine Flächen zur Verfügung stehen. Eine Grundsanierung des Gebäudes mit 
energetischer Ertüchtigung gemäß den Energieleitlinien der Stadt Köln soll durchgeführt werden, so 
dass eine Nutzung als Baubüro nach Arbeitsstättenrichtlinien gewährleistet ist. Die vorhandene In-
nenraumaufteilung des Gebäudes wird dafür nur geringfügig verändert. Neue haustechnische Instal-
lationen werden für die Grundsanierung auf Putz verlegt und für die Elektro-Installation vorhandene 
Kabelkanäle benutzt. 
 
Die grundsanierten Baubüros werden in den Obergeschossen dringend für die Bauleitung des Gene-
ralunternehmers für die Baugrube, für die Bauleitung des Generalunternehmers Hochbau, die Baulei-
tung von Christ & Gantenbein sowie für die Projektleitung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln kurz-
fristig benötigt.  
 
Im Erdgeschoss und Kellergeschoss des Gebäudes ist die Lagerung von archäologischen Funden 
vorgesehen. Die Archäologie benötigt dafür den Standard „Baubüro“ nicht den Standard „Verwal-
tungsbüro“. 
 
Im Zuge der Grundsanierung wird die Fassade und der Dachbereich gedämmt und eine neue Wär-
mepumpe eingebaut. Nach der Erneuerung des maroden Daches soll eine Photovoltaik-Anlage instal-
liert werden. 
 
Im Vergleich zu einer Baustellen-Container-Anlage wird hiermit ein deutlich besserer energetischer 
Standard erreicht. Zusätzlich wird durch die Nutzung des Gebäudes Martinstraße 30 als Baubüro im 
Vergleich zu einer Baustellen-Container-Anlage circa 40 % CO2 eingespart. 
 
Mit der Grundsanierung kann auf den Aufbau einer Container-Anlage als Baubüro verzichtet werden. 
Bei einer geplanten Nutzungszeit von 12 Jahren resultieren daraus Einsparungen in Höhe von circa 
1,13 Mio. Euro brutto für Container-Mieten. Somit sind die Kosten für die Grundsanierung abgedeckt. 
Zusätzlich ist der Energieverbrauch in der Martinstraße 30 günstiger als bei einer Anmietung von 
Containern. Dadurch werden zusätzlich Energiekosten in Höhe von circa brutto 0,16 Mio. Euro brutto 
eingespart. Die gesamte Einsparung beläuft sich somit auf brutto 1,28 Mio. Euro brutto.

5 
Einrichtungskosten  
 
Das Gebäude soll in den Obergeschossen als Baubüro mit Besprechungsräumen genutzt werden. 
Die notwendigen Einrichtungskosten für Möblierungen im Obergeschoss werden auf 30.000 Euro 
brutto geschätzt. Das EG und UG werden vom Nutzer selber eingerichtet. 
 
 
Finanzierung 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft. 
Die Refinanzierung wird über Mieten nach Inbetriebnahme des Gebäudes auf der Grundlage des 
dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen. 
 
Auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum 
Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für  
Verwaltungsmanagement (KGSt)) ist bei einer Investitionssumme von rund 1,26 Mio. Euro von einer 
jährlichen Mietbelastung von rund 58.000 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der Mietbelastung 
(rund 49.000 Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 9.000 
Euro).  
Die über den städtischen Haushalt zu entrichtenden Mietzahlungen mindern sich um die durch die 
Gebäudewirtschaft (GW) selbst genutzten Flächen: Bei einer Eigennutzung von rund 239 m² mindert 
sich die jährliche Belastung des städtischen Haushaltes somit auf rund 21.000 Euro (rund 17.000 
Euro Miete zuzüglich rund 4.000 Euro für Nebenkosten inklusive Reinigung). 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Termin- und Kostenplan

Anlage 3 - Beschlussvorlage 4221-2021

4758 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 4221/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Übertragung der Liegenschaft Martinstraße 30, 50667 Köln, aus dem Liegenschaftsvermögen 
des Dezernates für Kunst und Kultur in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beschließen mit Wir-
kung vom 01.01.2022 die Übertragung der Liegenschaft Martinstraße 30, 50667 Köln, aus dem Lie-
genschaftsvermögen des Dezernates für Kunst und Kultur in das Sondervermögen der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. 
 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 07.03.2022 
Ausschuss Kunst und Kultur 08.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Beschluss soll zu folgender Liegenschaft gefasst werden: 
 
Objekt:   Gebäude Martinstraße 30 in 50667 Köln 
 
Grundstück: Martinstraße 30, Teilfläche des Flurstückes 1207 Gemarkung Köln (4958) Flur 
5, ehemalige Flurstücke Gemarkung Köln (4958), Flur 5, Flurstücke 826 und ein 
Teil des ehemaligen Flurstückes 827 
Aufgrund der Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud 
wurden die ehemaligen Flurstücke 826 und 827 mit weiteren Flurstücken ver-
schmolzen, um Abstandsflächen zu vermeiden. 
 
Größe:   circa 93 Quadratmeter 
 
Zweck: Instandsetzung des Gebäudes als Baubüro für die Erweiterung des Wallraf-
Richartz-Museums & Fondation Corboud und weitere nachfolgende Baumaß-
nahmen in der Kölner Innenstadt 
 
Das Grundstück, auf dem das Gebäude Martinstraße 30 steht, umfasst rund 93 Quadratmeter und 
setzt sich aus dem ehemaligen Flurstück 826 (37 Quadratmeter) und rund 56 Quadratmetern als Teil 
des ehemaligen Flurstückes 827 zusammen. Die verbleibende Teilfläche des Flurstückes 827 bezie-
hungsweise des neuen Flurstückes 1207 (255 Quadratmeter) soll für die Erweiterung des Wallraf-
Richartz-Museums & Fondation Corboud zur Verfügung stehen. 
 
Buchwerte: 
 
In das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird nur das Gebäude Martinstraße 30 
und die Grundstücksfläche des Gebäudes (93 Quadratmeter) übertragen. 
Dementsprechend sind bei der Übertragung nur der Buchwert für das Grundstück mit 93 Quadratme-
tern und der Restbuchwert für das Gebäude anzusetzen. 
 
Der Buchwert für die Grundstücke 826 und des Anteils von 827 mit insgesamt 93 Quadratmetern be-
läuft sich zum 01.01.2022 auf 102.300 Euro. 
 
Der Restbuchwert für das Gebäude beträgt zum 01.01.2022 108.542,90 Euro.  
 
Die Übertragung des Gebäudes und der Grundstücksfläche in das Sondervermögen der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln erfolgt zum Buchwert im Wege der Kapitalerhöhung bei der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln mit Wirkung zum 01.01.2022. 
 
Aufseiten der Stadt Köln steigt die Beteiligung an der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln entspre-
chend, insofern handelt es sich aus der Sicht der Bilanz der Stadt Köln um einen Aktivtausch ohne 
Auswirkungen auf das Eigenkapital.

3 
 
Bisheriger Werdegang: 
 
Die im Liegenschaftsvermögen des Dezernates für Kunst und Kultur befindliche Liegenschaft Martin-
straße 30, 50667 Köln, sollte ursprünglich abgerissen werden. 
 
Nachdem Verhandlungen mit dem Nachbarn/Eigentümer Martinstraße 32 gescheitert sind, haben 
Machbarkeitsstudien zur Umplanung der beiden Gebäude ergeben, dass diese erhalten bleiben kön-
nen. Das Gebäude Martinstraße 30 wurde ehemals von den Kölner Verkehrsbetrieben für den U-
Bahntunnelbau als Baubüro genutzt. Es steht seit circa 15 Jahren leer. 
Mit Wirkung vom 10.09.2015 wurde die Liegenschaft von dem Amt für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster mit allen Rechten und Pflichten förmlich dem Dezernat für Kunst und Kultur übertragen. 
 
Vor einer angemessenen Nutzung ist eine Instandsetzung des Gebäudes dringend notwendig. Bisher 
wurden von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nur Sicherungsmaßnahmen beauftragt. 
Die Instandsetzungskosten belaufen sich laut einer Kostenberechnung der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln auf insgesamt 688.000 Euro brutto inklusive Risikozuschlag. 
Hierzu legt die Verwaltung die Beschlussvorlage 4019/2021 zur politischen Beratung vor. 
 
Das Unter- und Erdgeschoss der Martinstraße 30 stehen den städtischen Dienststellen nach Instand-
setzung zur Anmietung zur Verfügung. Hierbei wird der Kulturverwaltung ein Erstbelegungsrecht ein-
geräumt. 
 
 
Anlage 1 - Auszug aus der ehemaligen Flurkarte 
Anlage 2 - Nach der Verschmelzung Flurstück 1207

Beratungsverlauf (1)

21.11.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2922/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.10.2022
Erstellt
05.09.2022 10:26