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V/0950/2020/1

Wahl der Mitglieder des Zweckverbandes Mobilität Münsterland (früher Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland)

Vorlagen 10.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2020, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4165 Zeichen

V/0950/2020/1 
V/0950/2020/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl der Mitglieder des Zweckverbandes Mobilität Münsterland (früher Zweckverband 
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.11.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 Verbandsversammlung 
 -Vertretung der Stadt Münster-  
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
5.   5.  
6.   6.  
7.   7.  
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder 
Angestellte/r): 
 
8.   8.  
 
 
 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
10.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Glasneck@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0950/2020/1 
Begründung: 
 
Die Verbandsversammlung besteht gem. § 5 Abs. 1 der Satzung für den Zweckverband Schienen-
personennahverkehr (SPNV) Münsterland Mobilität Münsterland aus Vertretern der Verbandsmit-
glieder. Die Vertreter/innen werden durch die jeweiligen Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit 
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Danach entfallen auf die CDU-Fraktion 3 Sitze, 
auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 2 Sitze, auf die SPD-Fraktion 1 Sitz und für 1 Sitz 
kommt es zum Losentscheid zwischen der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. Für jede Ver-
tretung ist eine Stellvertretung für den Fall der Verhinderung zu wählen. Sie bleiben bis zum Amtsan-
tritt ihres Nachfolgers im Amt. 
 
Nach § 15 Abs. 2 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) werden für den Fall, dass die 
Gemeinde Verbandsmitglied ist, die Vertretungen durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahl-
zeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitglieds bestellt.  
 
Jedes Verbandsmitglied entsendet gem. § 5 Abs. 2 der Satzung für den Zweckverband SPNV Mobili-
tät Münsterland sieben Vertretungen in die Verbandsversammlung sowie seinen Hauptverwaltungs-
beamten oder einen von diesem benannten Vertreter (…). 
 
Gemäß Mitteilung des ZVM vom 29.09.2020 findet die Verbandsversammlung des ZVM am 
10.12.2020 statt. Daher sollte die Benennung der Vertretungen der Stadt Münster schon in der Sit-
zung des Rates am 11.11.2020 erfolgen. 
 
Mit Inkrafttreten der Satzung für den Zweckverband Mobilität Münsterland ab dem 01.09.2020 
hat eine Namensänderung des Zweckverbandes stattgefunden. Der Zweckverband führt seit-
dem den Namen „Zweckverband Mobilität Münsterland“. 
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 LGG NRW müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestan-
teil von 40 Prozent vertreten sein. Gem. § 12 Absatz 2 S.1 LGG NRW sind wesentliche Gremien Auf-
sichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von besonderer 
tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt 
werden (§ 12 Absatz 7 LGG). 
 
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Mobilität Münster-
land ist als wesentliches Gremium klassifiziert (s. Anlage 2 der Vorlage V/0598/2017) . Eine Bekräfti-
gung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 
durch den Rat beschlossenen  Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von 
Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - 
Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013 -2015 hatte der Rat 
beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der 
Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte 
aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen a us dem Landesgleichstellungsgesetz gewis-
senhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen 
werden. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

11.11.2020 Rat
TOP 14 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0950/2020/1
Typ
Vorlagen
Datum
10.11.2020
Erstellt
09.11.2020 08:27