V/0950/2020/1
Wahl der Mitglieder des Zweckverbandes Mobilität Münsterland (früher Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland)
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Beschlussvorlage
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V/0950/2020/1 V/0950/2020/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl der Mitglieder des Zweckverbandes Mobilität Münsterland (früher Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland) Beratungsfolge 11.11.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Verbandsversammlung -Vertretung der Stadt Münster- Mitglieder Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. 7. 7. von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r): 8. 8. Amt für Bürger- und Ratsservice 10.11.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kupferschmidt Telefon: 492-3300 Glasneck@stadt- muenster.de - 2 - V/0950/2020/1 Begründung: Die Verbandsversammlung besteht gem. § 5 Abs. 1 der Satzung für den Zweckverband Schienen- personennahverkehr (SPNV) Münsterland Mobilität Münsterland aus Vertretern der Verbandsmit- glieder. Die Vertreter/innen werden durch die jeweiligen Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Danach entfallen auf die CDU-Fraktion 3 Sitze, auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 2 Sitze, auf die SPD-Fraktion 1 Sitz und für 1 Sitz kommt es zum Losentscheid zwischen der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. Für jede Ver- tretung ist eine Stellvertretung für den Fall der Verhinderung zu wählen. Sie bleiben bis zum Amtsan- tritt ihres Nachfolgers im Amt. Nach § 15 Abs. 2 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) werden für den Fall, dass die Gemeinde Verbandsmitglied ist, die Vertretungen durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahl- zeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitglieds bestellt. Jedes Verbandsmitglied entsendet gem. § 5 Abs. 2 der Satzung für den Zweckverband SPNV Mobili- tät Münsterland sieben Vertretungen in die Verbandsversammlung sowie seinen Hauptverwaltungs- beamten oder einen von diesem benannten Vertreter (…). Gemäß Mitteilung des ZVM vom 29.09.2020 findet die Verbandsversammlung des ZVM am 10.12.2020 statt. Daher sollte die Benennung der Vertretungen der Stadt Münster schon in der Sit- zung des Rates am 11.11.2020 erfolgen. Mit Inkrafttreten der Satzung für den Zweckverband Mobilität Münsterland ab dem 01.09.2020 hat eine Namensänderung des Zweckverbandes stattgefunden. Der Zweckverband führt seit- dem den Namen „Zweckverband Mobilität Münsterland“. Gleichstellung von Frauen und Männern Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 LGG NRW müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestan- teil von 40 Prozent vertreten sein. Gem. § 12 Absatz 2 S.1 LGG NRW sind wesentliche Gremien Auf- sichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von besonderer tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG). Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Mobilität Münster- land ist als wesentliches Gremium klassifiziert (s. Anlage 2 der Vorlage V/0598/2017) . Eine Bekräfti- gung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013 -2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen a us dem Landesgleichstellungsgesetz gewis- senhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0950/2020/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.11.2020
- Erstellt
- 09.11.2020 08:27