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AN/0123/2018

Reperatur Bürgersteig Flotowstraße

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 22.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 05.02.2018, TOP 8.1.9

Anlage

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Antrag der SPD-Fraktion

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Ansehen

Sachstandsbericht BV

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Ansehen

Antrag der SPD-Fraktion

1158 Zeichen

SPD Bezirksfraktion 3  Aachener Straße 220  50931 Köln 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Helga Blömer-Frerker 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Aachener Straße 220 
50931 Köln 
Telefon 0221-22193305 
  
 Köln, den 21.01.2018  
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 3 
auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: 
 
 
Reparatur des Bürgersteigs an der Flotowstraße in Lindenthal  
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt  verschiedene schadhafte Stellen und "Stolperfallen" a m 
Bürgersteig in der Flotowstraße (Höhe Einmündung in die Lindenburger Allee vor den 
Entsorgungscontainern des dortigen Studierendenwohnheims sow ie vor der Einmündung in die 
Schumannstraße) auszubessern.  
 
 
Begründung: 
 
An den genannten schadhaften Bürgersteigabschnitten befinden sich  gelockerte und 
verschobene Gehwegplatten. Diese sind in erhöhtem Maße unfallträchtig für Passanten.  
  
 
Friedhelm Hilgers                                                         Holger Fiedler 
Fraktionsvorsitzender

Sachstandsbericht BV

846 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0123/2018
Stand: 20.09.2023 
Sachstandsbericht  
Reparatur Bürgersteig Flotowstraße 
Antrag der SPD-Fraktion 
Beschluss:  
  
Die Verwaltung wird beauftragt verschiedene schadhafte Stellen und "Stolperfallen" am Bürgersteig 
in der Flotowstraße (Höhe Einmündung in die Lindenburger  Allee vor den Entsorgungscontainern 
des dortigen Studierendenwohnheims sowie vor der Einmündung in die Schumannstraße) auszu-
bessern. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Grundsätzlich werden Schäden im Rahmen der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht 
erfasst, auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben qualifiziert und gemäß entsprechender Pri-
orisierung abgearbeitet. Der gemeldete Schaden wird gemäß der oben geschilderten Verfah-
rensweise abgearbeitet.

Beratungsverlauf (1)

05.02.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Aachener Straße 220
  • Flotowstraße
  • Lindenburger Allee
  • Schumannstraße
  • Straße 22

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Details

Aktenzeichen
AN/0123/2018
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
22.01.2018
Erstellt
22.01.2018 16:33