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Einrichtung von Abstellzonen für Mietfahrzeuge, Antrag Grüne
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/1768/2022 vom 10.10.2022
Stand: Am 27.10.2022 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) geändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1768/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.10.2022 Einrichtung von Abstellzonen für Mietfahrzeuge Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt auf- zunehmen. Die Bezirksvertretung beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, auch außerhalb der Altstadt, insbesondere auch in Deutz, Abstellflächen für Leihfahrzeuge wie Fahrräder und E-Scooter zu schaffen, außerhalb derer eine Beendigung der Fahrt nicht mehr möglich ist. Diese sind auf dafür zu schaffenden Funk- tionsbereichen auf der Fahrbahn einzurichten. Leihfahrzeuge, die dennoch außerhalb der Abstellzonen auf dem Gehweg abgestellt werden, sind von der Verwaltung schnellstmöglich auf Kosten der Verleihfirmen zu entfernen, außerdem sind im Rahmen der rechtlichen Mög- lichkeiten entsprechende Verwarn- bzw. Bußgelder zu verhängen. Leihfahrräder, z.B. von der KVB, sollen grundsätzlich auch an allgemeinen Fahrrad-Abstellanlagen platziert werden dür- fen. Begründung: Insbesondere E-Scooter werden regelmäßig und häufig grob verkehrsbehindernd auf Geh- wegen abgestellt. Sie gefährden dabei akut die Sicherheit mobilitätseingeschränkter und sehbehinderter Menschen und tragen zur – nicht nur optischen – Vermüllung des Stadtbilds Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Julie Cazier Fraktionsvorsitzende Julie.Cazier@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de bei. Es müssen daher kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, die diesen systematischen ordnungswidrigen Zustand beenden. Zu diesem Zweck müssen Abstellzonen eingerichtet werden, außerhalb derer ein Leihvorgang nicht beendet werden kann. Für Leihfahrräder kommen hierfür auch allgemein vorhandene Fahrrad-Abstellanlagen in Betracht. gez. Julie Cazier Stefan Fischer Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
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