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AN/1768/2022

Einrichtung von Abstellzonen für Mietfahrzeuge, Antrag Grüne

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 10.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.10.2022, TOP 5.2.1

Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

2231 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1768/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.10.2022 
 
Einrichtung von Abstellzonen für Mietfahrzeuge  
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Herren, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt auf-
zunehmen. 
Die Bezirksvertretung beschließt: 
Die Verwaltung wird beauftragt, auch außerhalb der Altstadt, insbesondere auch in Deutz, 
Abstellflächen für Leihfahrzeuge wie Fahrräder und E-Scooter zu schaffen, außerhalb derer 
eine Beendigung der Fahrt nicht mehr möglich ist. Diese sind auf dafür zu schaffenden Funk-
tionsbereichen auf der Fahrbahn einzurichten. Leihfahrzeuge, die dennoch außerhalb der 
Abstellzonen auf dem Gehweg abgestellt werden, sind von der Verwaltung schnellstmöglich 
auf Kosten der Verleihfirmen zu entfernen, außerdem sind im Rahmen der rechtlichen Mög-
lichkeiten entsprechende Verwarn- bzw. Bußgelder zu verhängen. Leihfahrräder, z.B. von der 
KVB, sollen grundsätzlich auch an allgemeinen Fahrrad-Abstellanlagen platziert werden dür-
fen. 
Begründung: 
Insbesondere E-Scooter werden regelmäßig und häufig grob verkehrsbehindernd auf Geh-
wegen abgestellt. Sie gefährden dabei akut die Sicherheit mobilitätseingeschränkter und 
sehbehinderter Menschen und tragen zur – nicht nur optischen – Vermüllung des Stadtbilds 
  
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Julie Cazier 
Fraktionsvorsitzende 
Julie.Cazier@stadt-koeln.de  
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Claus.Vincon@stadt -koeln.de

bei. Es müssen daher kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, die diesen systematischen 
ordnungswidrigen Zustand beenden. Zu diesem Zweck müssen Abstellzonen eingerichtet 
werden, außerhalb derer ein Leihvorgang nicht beendet werden kann. Für Leihfahrräder 
kommen hierfür auch allgemein vorhandene Fahrrad-Abstellanlagen in Betracht. 
gez. 
 
Julie Cazier       Stefan Fischer 
Fraktionsvorsitzende      Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

27.10.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
AN/1768/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
10.10.2022
Erstellt
10.10.2022 15:30