0833/2018
AN/0323/2018 Finanzierung des Spielplatzes Leineweg-Ost
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2135 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 0833/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.04.2018 AN/0323/2018 Finanzierung des Spielplatzes Leineweg-Ost von der Bezirksvertretung Chorweiler wurde am 23.11.2017 die Verwaltungsvorlage AN/2839/2017 beschlossen. Dadurch wird die Aufwertung des Spielplatzes Leineweg-Ost in Höhe von 175.000 € vollständig aus dem städtischen Haushalt finanziert (Vgl.: Teilfinanzplan 0604 Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 unter Finanzstelle 5100-0604-0-2002). In dem Schreiben der Verwaltung vom 7.2.2018 „Bürgerhaushalt 2016 – weiteres Vorgehen bei der Umsetzung der Vorschläge“ zur Weiterleitung an alle Bezirksvertretungen heißt es zum o.a. Spiel- platz: von den Gesamtkosten in Höhe von nun 185.000 € werden jetzt 60.000 € aus dem Bürger- haushalt des Stadtbezirks Chorweiler zur Finanzierung vorgeschlagen. Wir fragen daher nach dem Grund dieser teilweisen Doppelbudgetierung entgegen dem von Rat und Bezirksvertretung Chorweiler dazu beschlossenen Haushaltsplanansatz? Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: Als die Beschlussvorlage (AN/2839/2017) für die Aufwertung des Spielplatzes Leineweg-Ost in Chor- weiler-Nord an die Bezirksvertretung Chorweiler übersendet wurde, lag das Schreiben der Verwaltung über die Bewilligung des Bürgerhaushalt 2016 für das weiteres Vorgehen bei der Umsetzung der Vor- schläge dem Sachgebiet Kinderinteressen – Spielplatzangelegenheiten des Amtes Kinder, Jugend und Familie noch nicht vor, so dass der Betrag von 60.000,00 € nicht in die Beschlussvorlage mit ein- gebracht werden konnte. Der Kinder- und Jugendverwaltung wurde am 7. März 2018 schriftlich mitgeteilt, welche Vorschläge aus der BHH 2016 umgesetzt werden sollen und welche Summen dafür veranschlagt werden. Da der Spielplatz in der Ausschreibungsphase ist, kann eine Überleitung der Mittel aus dem Bürger- haushalt in Höhe von 60.000,-- € für den Spielplatz Leineweg-Ost ohne Probleme umgehend erfol- gen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0833/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.03.2018
- Erstellt
- 14.03.2018 15:19