AN/0287/2025
Vorfahrtsregelung auf der Marktstraße in Höhe Hausnummer 17
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Antrag nach § 3 (CDU BV2)
2521 Zeichen
CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0287/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 24.03.2025 Vorfahrtsregelung auf der Marktstraße in Höhe Hausnummer 17 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertre- tung Rodenkirchen am 24. März 2025 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorfahrtsregelung auf der Marktstraße in Höhe der früheren Einfahrt zum Großmarkt - Marktstraße 17 – dauerhaft eindeutig und unmissverständlich mit einem Stoppschild –Verkehrszeichen 206 - in Richtung Westen zu kennzeichnen und damit die aus der nunmehr Sackgasse kommenden Fahrzeuge zum Anhalten zu zwingen. Die Hauptroute ist ent- sprechend mit einem Vorfahrtszeichen (VZ 306) und ggf. mit einem Zusatzzeichen „abknickende Vorfahrt“ zu kennzeichnen. Begründung: Durch die neue Verkehrsführung fließt der Hauptverkehr über die Verschwenkung nach Norden und das wird auch nach Beendigung der Baustelle so bleiben. Aktuell sind die aus Westen in CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Richtung Bonner Straße fahrenden Fahrzeuge gegenüber den aus der alten Straßenführung (jet- zige Sackgasse) in Richtung Westen / Bischofsweg fahrenden Fahrzeuge Linksabbieger. Dies hat in der Vergangenheit wiederholt zu brenzligen Situationen geführt, da offenbar die Verkehrsteil- nehmer auf der Hauptroute davon ausgehen, dass sie selbstverständlich Vorfahrt haben. Die soll- ten sie auch erhalten und daher ist eine unmissverständliche Regelung sinnvoll. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Heinzlmeier
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0287/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 10.03.2025
- Erstellt
- 10.03.2025 11:33