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3922/2017

Bauherr im Niehler Hafen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.02.2018, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2816 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3922/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Bauherr im Niehler Hafen 
- Anfrage der SPD zur Sitzung der BV Nippes am 07.12.2017, TOP 7.2.5 - 
Die SPD-Fraktion fragt an: 
 
1. Was steht in der Baugenehmigung? 
2. Wer ist Bauherr und wer wird Nutzer des Containerterminals sein? 
 
 
Antwort der HGK: 
 
Das KLV Terminal Köln Nord ist im Endausbau für eine Umschlagskapazität von rd. 250.000 Lade-
einheiten im Jahr geplant und mit Planfeststellungsbeschluss vom 07.03.2008 durch die Bezirksregie-
rung Köln genehmigt. Die Kapazitätsbetrachtung basiert auf einem 24 Std. Betrieb an rund 300 Ver-
kehrstagen. 
  
Wie bereits in vorangegangenen Stellungnahmen erwähnt, wird dieses Infrastrukturprojekt mit Mitteln 
aus der KV-Förderung des Bundes bezuschusst. 
  
Insoweit erfolgt der Ausbau des KLV Terminals entsprechend der Marktnachfrage sowie der vorhan-
denen Fördermittel. 
  
Die seit 2015 in Betrieb befindliche Teilausbaustufe des so genannten Modul A hat eine Umschlags-
kapazität von rd. 45.000 Ladeeinheiten im Jahr. Es handelt sich hierbei um  5 Ladegleise mit 290 Me-
tern kranbare Gleislänge sowie einem Portalkran. Der weitere Ausbau des Modul A beinhaltet die 
Verlängerung der 5 Ladegleise auf rd. 700 Meter kranbare Gleislänge sowie der Errichtung von 2 
weiteren Portalkranen. 
  
Der vorbezeichnete Ausbau des Moduls A erfolgt im 1. Quartal 2018 und dessen Fertigstellung ist für 
Ende 2019 geplant. Die Umschlagskapazität des Moduls A beläuft sich mit den 3 Portalkranen auf 
137.500 Ladeeinheiten im Jahr. 
  
Die vom Fördergeber vorgeschriebene europaweite Ausschreibung des Betriebes erfolgt im Verlaufe 
des Jahres 2019, sodass der Volllastbetrieb ab Anfang 2020 aufgenommen werden kann. Bis zu die-
sem Zeitpunkt ist aufgrund des derzeitigen  Teilausbaus, sowie der weiteren baubedingten Ein-
schränkungen aus heutiger Sicht nicht mit einem Nachbetrieb zu rechnen. 
  
Der Ausbau des Moduls B mit 4 Gleisen a 650 Meter kranbarer Gleislänge, sowie 3 weitere Portal-
krane erfolgt ab 2020 entsprechend der Marktnachfrage sowie der öffentlichen Förderung. 
  
Hinsichtlich der LKW Verkehre die der Terminalbetrieb nach sich zieht kann bereits in der 1. Teilbe-
triebsstufe festgestellt werden, dass bereits diverse Verlader aus der unmittelbaren Nachbarschaft die

2 
 
Umsteigemöglichkeit auf die Schiene nutzen und somit LKW Verkehre aus dem Kölner Norden nach 
Köln Eifeltor bzw. den durchgehenden Transport auf der Straße vermieden werden. 
  
Insoweit leistet der Terminalbetrieb bereits heute einen Beitrag zur Vermeidung von LKW-Verkehren 
und zur Verbesserung der Schadstoffbelastung zu Gunsten der Kölner Bevölkerung.

Beratungsverlauf (1)

01.02.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3922/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.12.2017
Erstellt
13.12.2017 11:24