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AN/1504/2020

Häusliche Gewalt im Corona-Herbst: Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

SPD Anfrage nach § 4 17.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.01.2021, TOP 12.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2563 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden  
Herrn Daniel Bauer-Dahm 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.12.2020 
 
AN/1504/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
 
Häusliche Gewalt im Corona-Herbst: Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-
Konvention 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses Sozia-
les und Senioren am 14.01.2021 zu setzen.  
 
Bereits während des Lockdowns im Frühjahr hat sich die Zivilgesellschaft sehr besorgt über 
die Zunahme häuslicher Gewalt gezeigt. Insbesondere Kinder und Frauen stellt das „Zuhau-
sebleiben“ diesbezüglich vor eine Herausforderung. Gehen Kinder nicht regelmäßig in die 
Schule, sind die Chancen größer, dass eine sich zuspitzende Gewaltsituation von nieman-
dem bemerkt wird. Erwachsenen fehlt das freundschaftliche Beziehungsumfeld, in dem Be-
troffenheit bemerkt werden könnte. Verschiedenste Zahlen und Studien haben diese Be-
fürchtung im Nachhinein als berechtigt gestützt. Seit im Herbst die Infektionszahlen wieder 
ansteigen, ist das öffentliche Leben an verschiedenen Stellen erneut heruntergefahren. Ins-
gesamt verbringen die Menschen wieder mehr Zeit zuhause, soziale Kontakte sind reduziert. 
Außerdem ist eine Rückkehr zum Regelbetrieb in den Schulen und Kitas noch nicht in Sicht. 
Vor zwei Jahren beantwortete die Verwaltung Fragen zur Umsetzung der Istanbul-
Konvention in Köln. Die Konvention, die im Februar 2017 in Deutschland in Kraft trat, ist eine 
Vereinbarung über den Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen.  
 
Wir fragen daher die Verwaltung:

- 2 - 
 
1. Gibt es seit dem Beginn der November-Maßnahmen einen registrierbaren Anstieg häus-
licher Gewalt gegen Frauen und Kinder? 
 
2. Welche Maßnahmen wurden nach der Erfahrung aus dem Frühjahrslockdown ergriffen, 
um einer eventuellen Zunahme von häuslicher Gewalt Herr zu werden? 
 
3. Hat die Stadt Köln seit der Beantwortung der Anfrage zur Umsetzung der Istanbul-
Konvention (3836/2018) im November 2018 weitere Maßnahmen ergriffen, um die 
Durchsetzung der Istanbul-Konvention auch auf kommunaler Ebene zu verfolgen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.01.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1504/2020
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
17.02.2021
Erstellt
11.12.2020 10:47