Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Classen-Kappelmann-Straße 47 in Köln-Lindenthal
Beschlussvorlage Ausschuss 2259/2023 vom 18.08.2023
Stand: Am 30.11.2023 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1- Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Classen-Kappelmann-Straße 47 in Köln - Lindenthal Maßstab 1 : 2 500 -
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 2259/2023 Stand: 23.05.2024 Sachstandsbericht Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Classen-Kappelmann-Straße 47 in Köln-Lindenthal Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 543—Arbeitstitel: Classen-Kappel- mann-Straße 47 in Köln-Lindenthal — aufzustellen mit dem Ziel, Flächen für Gemeinbe- darf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzu- setzen. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Ein- schränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Hinweis: Die Bezirksvertretung Lindenthal hat am 23.10.2023 ungeändert zugestimmt. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Arbeitstitel: Classen-Kappelmann-Straße 47 in Köln-Lindenthal ist durch die ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt am 20.12.2023 rechtswirksam beschlossen. Das weitere Bebauungsplanverfahren wird in nachfolgen- den Beschlussvorlagen bearbeitet. -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 2259/2023 Freigabedatum 18.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Classen-Kappelmann-Straße 47 in Köln-Lindenthal Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 543—Arbeitstitel: Classen-Kappel- mann-Straße 47 in Köln-Lindenthal — aufzustellen mit dem Ziel, Flächen für Gemeinbe- darf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzu- setzen. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Ein- schränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.10.2023 Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Grundstück Classen-Kappelmann-Straße 47 (Gemarkung Müngersdorf; Flur 69, Flurstück 543 befindet sich im Besitz der Russischen Föderation, ist mit einem dreistöckigen Wohnhaus bebaut und steht bereits seit längerer Zeit leer. Mit dem hier vorliegenden Aufstellungsbe- schluss soll die Nutzung des Grundstückes als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt werden. Hierdurch soll dem dringenden Bedarf an sozialen Infrastruktureinrichtungen Rechnung getra- gen werden. Ziel ist insbesondere die Bereitstellung von Gemeinbedarfseinrichtungen, die den Bedürfnissen der Bewohner der benachbarten Umgebung dienen. Mit dem Beschluss der hier vorliegenden Aufstellungsvorlage werden im Weiteren die Voraus- setzungen geschaffen, die Instrumente der Sicherung der Bauleitplanung nach § 14 ff BauGB (Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen) anzuwenden. Anlage Anlage 1 Geltungsbereich
Beratungsverlauf
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28.09.2023
TOP 10.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
23.10.2023
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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