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2259/2023

Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Classen-Kappelmann-Straße 47 in Köln-Lindenthal

Beschlussvorlage Ausschuss 18.08.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.11.2023, TOP 10.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1- Geltungsbereich

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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1280 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2259/2023
Stand: 23.05.2024 
Sachstandsbericht  
Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Classen-Kappelmann-Straße 47 in 
Köln-Lindenthal 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das 
Gebiet Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 543—Arbeitstitel: Classen-Kappel-
mann-Straße 47 in Köln-Lindenthal — aufzustellen mit dem Ziel, Flächen für Gemeinbe-
darf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzu-
setzen. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
Hinweis:  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat am 23.10.2023 ungeändert zugestimmt. 
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Arbeitstitel: Classen-Kappelmann-Straße 47 in 
Köln-Lindenthal ist durch die ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt am 20.12.2023 
rechtswirksam beschlossen. Das weitere Bebauungsplanverfahren wird in nachfolgen-
den Beschlussvorlagen bearbeitet.

Anlage 1- Geltungsbereich

371 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Classen-Kappelmann-Straße 47
in Köln - Lindenthal
Maßstab  1 : 2 500

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung

672 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende  
Angaben dazu. 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

2042 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 2259/2023 
Freigabedatum 18.08.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Classen-Kappelmann-Straße 47 in 
Köln-Lindenthal  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das 
Gebiet Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 543—Arbeitstitel: Classen-Kappel-
mann-Straße 47 in Köln-Lindenthal — aufzustellen mit dem Ziel, Flächen für Gemeinbe-
darf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzu-
setzen. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.10.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Grundstück Classen-Kappelmann-Straße 47 (Gemarkung Müngersdorf; Flur 69, Flurstück 
543 befindet sich im Besitz der Russischen Föderation, ist mit einem dreistöckigen Wohnhaus 
bebaut und steht bereits seit längerer Zeit leer. Mit dem hier vorliegenden Aufstellungsbe-
schluss soll die Nutzung des Grundstückes als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt werden. 
Hierdurch soll dem dringenden Bedarf an sozialen Infrastruktureinrichtungen Rechnung getra-
gen werden. Ziel ist insbesondere die Bereitstellung von Gemeinbedarfseinrichtungen, die den 
Bedürfnissen der Bewohner der benachbarten Umgebung dienen. 
Mit dem Beschluss der hier vorliegenden Aufstellungsvorlage werden im Weiteren die Voraus-
setzungen geschaffen, die Instrumente der Sicherung der Bauleitplanung nach § 14 ff BauGB 
(Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen) anzuwenden.  
 
 Anlage  
 
Anlage 1 Geltungsbereich

Beratungsverlauf (3)

28.09.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.10.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2259/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.08.2023
Erstellt
13.07.2023 14:41