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Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 2511/2024 vom 29.08.2024

Stand: Am 12.09.2024 im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Zwischenbericht II 2024 AWB eE

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    Gewinn- und Verlustrechnung per 30.06.2024 in T€ Wirtschaftsplan 2024 zeitanteilig in T€ Abweichung in T€ 1. Umsatzerlöse 127.299 128.251 -952 Gebühreneinnahmen Abfall 89.310 89.611 -301 Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 25.547 25.506 41 Gebühreneinnahmen städtischer Anteil (Straßenreinigung) 6.825 6.825 0 Winterdienst 2.052 2.052 0 Umsatzerlöse Entgelte Duale Systeme, BgA,Sonstige 3.565 4.257 -692 2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 125.229 125.772 -543 -Restmüll/Wertstoffe- Logistik Restmüll 37.066 36.779 287 Papierkörbe, UFC, Grillaschebehälter in Grünanlagen 1.685 1.685 0 Biotonne 7.416 7.405 11 Papiertonne 7.336 6.832 504 Werkstofftonne ÖRE 2.016 2.016 0 Altkleidersammlung 898 484 414 Elektroschrottsammlung 2.058 2.058 0 Littering 6.855 6.747 108 Entsorgung (AVG) Restmüll 16.192 16.192 0 Entsorgung (AVG) Bio und Grünschnitt 7.184 7.163 21 Entsorgung (AVG) Schadstoffe 282 283 -1 Wertstoffhöfe 41 41 0 -Straßenreinigung- Straßenreinigung Logistik/Schmutzwasser 31.195 31.553 -358 Straßenreinigung Entsorgung Kehrricht 225 225 0 Winterdienst 2.052 2.052 0 Aufwendungen Entgelte Duale Systeme, BgA,Sonstige 2.728 4.257 -1.529 3. Verwaltungskosten 2.272 2.272 0 4. Finanzergebnis 485 481 4 Zinsaufwendungen 485 481 4 Zinserträge 0 0 0 5. -687 -272 -415 6. -687 -272 -415 Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. Juni 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Betriebsergebnis
  • Mitteilung Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 29.08.2024 2511/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 12.09.2024 Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. Der Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2024 zum Wirtschaftsplan 2024 ist in der Anlage beigefügt. Es ergeben sich Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitan- teiliger Wirtschaftsplan 2024) und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (vorläufige Ge- winn- und Verlustrechnung 2024) per 30.06.2024 in folgenden Positionen. 1. Umsatzerlöse Gebührenerlöse Die gegenüber dem Erfolgsplan minimal gesunkenen Umsatzerlöse für Abfall und leicht ge- stiegenen Umsatzerlöse für die Straßenreinigung sind im Wesentlichen durch unterjährige Schwankungen bei den Erstattungen durch die Stadtkasse begründet. Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige Der Vertrag für den Anteil der Dualen Systeme für Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartona- gen (PPK) für 2022 bis 2024 wurde im Laufe des ersten Quartals 2023 geschlossen. Es erge- ben sich unterjährig Verschiebungen in der Abrechnung der Erlöse und Aufwendungen mit den Dualen Systemen. Zudem entwickeln sich die Marktpreise für Papier weiterhin volatil. Die Verträge für die Nebenentgelte konnten mit den Dualen Systemen für 2020 bis 2022 zwi- schenzeitlich verhandelt werden. Mit den AWB Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH werden sie im September abgeschlossen. Anschließend beginnt die Abrechnung. Unter dieser Position sind die Einnahmen für die Papiertonne in Höhe von TEUR 505 und für die Altkleidersammlung in Höhe von TEUR 414 verbucht. 2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 2 Die Abweichung von TEUR 287 für Aufwendungen für Logistik Restmüll und die Abwei- chung von TEUR 108 für Aufwendungen von Littering gegenüber dem Planansatz ergeben sich aus vorübergehend gestiegenen Leistungsansprüchen. Die Abweichung von TEUR -358 für Aufwendungen für die Logistik der Straßenreinigung resultiert aus vorübergehend ge- ringeren Leistungsansprüchen. Aufgrund des Saldierungsverbote nach § 246 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch sind entge- gen dem Wirtschaftsplan, der Kalkulationsebene, bei der Gewinn-und Verlustrechnung die Ausgaben und Einnahmen separat aufzulisten und dürfen nicht gegengerechnet werden. Der Aufwand beträgt für die Papiertonne TEUR 504 und für die Altkleidersammlung TEUR 414. Eine saldierte Gegenüberstellung ergäbe somit keine Abweichung. Aufwendungen Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige Siehe Erläuterungen unter Umsatzerlöse. 4. Finanzergebnis Die Abweichung von TEUR 4 für Zinsaufwendungen ergibt sich aus der veränderten Zins- marktsituation. Im Wirtschaftsplan wurden die Zinsaufwendungen den Verwaltungskosten zu- gerechnet. Sie sind im vorliegenden Quartalsbericht gesondert ausgewiesen. 6. Betriebsergebnis Das gegenüber dem zeitanteiligen Erfolgsplan veränderte Quartals-Betriebsergebnis steht un- ter Berücksichtigung der unterjährig üblichen Schwankungen dennoch im Einklang mit dem Wirtschaftsplan und ist gem. § 10 EigVO NRW auf neue Rechnung vorzutragen. Gez. Wolfgramm Anlage Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall- wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Beratungsverlauf

  1. 12.09.2024

    Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

    TOP 5.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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