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2511/2024

Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 29.08.2024

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 12.09.2024, TOP 5.3

Mitteilung Ausschuss

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Zwischenbericht II 2024 AWB eE

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Mitteilung Ausschuss

3857 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 29.08.2024 
 2511/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 12.09.2024 
 
Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) 
und § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss 
vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung 
des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. 
 
Der Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2024 zum Wirtschaftsplan 2024 ist in der Anlage 
beigefügt. Es ergeben sich Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitan-
teiliger Wirtschaftsplan 2024) und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (vorläufige Ge-
winn- und Verlustrechnung 2024) per 30.06.2024 in folgenden Positionen. 
 
 
1. Umsatzerlöse 
 
Gebührenerlöse 
 
Die gegenüber dem Erfolgsplan minimal gesunkenen Umsatzerlöse für Abfall und leicht ge-
stiegenen Umsatzerlöse für die Straßenreinigung sind im Wesentlichen durch unterjährige 
Schwankungen bei den Erstattungen durch die Stadtkasse begründet.  
 
Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige 
 
Der Vertrag für den Anteil der Dualen Systeme für Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartona-
gen (PPK) für 2022 bis 2024 wurde im Laufe des ersten Quartals 2023 geschlossen. Es erge-
ben sich unterjährig Verschiebungen in der Abrechnung der Erlöse und Aufwendungen mit 
den Dualen Systemen. Zudem entwickeln sich die Marktpreise für Papier weiterhin volatil. Die 
Verträge für die Nebenentgelte konnten mit den Dualen Systemen für 2020 bis 2022 zwi-
schenzeitlich verhandelt werden. Mit den AWB Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH werden 
sie im September abgeschlossen. Anschließend beginnt die Abrechnung. 
 
Unter dieser Position sind die Einnahmen für die Papiertonne in Höhe von TEUR 505 und für 
die Altkleidersammlung in Höhe von TEUR 414 verbucht. 
 
2. Aufwendungen für bezogene Leistungen

2 
 
 
Die Abweichung von TEUR 287 für Aufwendungen für Logistik Restmüll und die Abwei-
chung von TEUR 108 für Aufwendungen von Littering gegenüber dem Planansatz ergeben 
sich aus vorübergehend gestiegenen Leistungsansprüchen. Die Abweichung von TEUR -358 
für Aufwendungen für die Logistik der Straßenreinigung resultiert aus vorübergehend ge-
ringeren Leistungsansprüchen. 
 
Aufgrund des Saldierungsverbote nach § 246 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch sind entge-
gen dem Wirtschaftsplan, der Kalkulationsebene, bei der Gewinn-und Verlustrechnung die 
Ausgaben und Einnahmen separat aufzulisten und dürfen nicht gegengerechnet werden. Der 
Aufwand beträgt für die Papiertonne TEUR 504 und für die Altkleidersammlung TEUR 414. 
Eine saldierte Gegenüberstellung ergäbe somit keine Abweichung.  
 
Aufwendungen Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige 
 
Siehe Erläuterungen unter Umsatzerlöse. 
 
4. Finanzergebnis 
 
Die Abweichung von TEUR 4 für Zinsaufwendungen ergibt sich aus der veränderten Zins-
marktsituation. Im Wirtschaftsplan wurden die Zinsaufwendungen den Verwaltungskosten zu-
gerechnet. Sie sind im vorliegenden Quartalsbericht gesondert ausgewiesen. 
 
 
6. Betriebsergebnis 
 
Das gegenüber dem zeitanteiligen Erfolgsplan veränderte Quartals-Betriebsergebnis steht un-
ter Berücksichtigung der unterjährig üblichen Schwankungen dennoch im Einklang mit dem 
Wirtschaftsplan und ist gem. § 10 EigVO NRW auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
Gez. Wolfgramm 
 
 
Anlage 
 
Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Zwischenbericht II 2024 AWB eE

1515 Zeichen

Gewinn- und 
Verlustrechnung 
per 30.06.2024
in T€
Wirtschaftsplan             
2024                 
zeitanteilig 
in T€
Abweichung 
in T€
1. Umsatzerlöse 127.299 128.251 -952
Gebühreneinnahmen Abfall 89.310 89.611 -301
Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 25.547 25.506 41
Gebühreneinnahmen städtischer Anteil (Straßenreinigung) 6.825 6.825 0
Winterdienst 2.052 2.052 0
Umsatzerlöse Entgelte Duale Systeme, BgA,Sonstige 3.565 4.257 -692
2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 125.229 125.772 -543
 -Restmüll/Wertstoffe-
Logistik Restmüll 37.066 36.779 287
Papierkörbe, UFC, Grillaschebehälter in Grünanlagen 1.685 1.685 0
Biotonne 7.416 7.405 11
Papiertonne 7.336 6.832 504
Werkstofftonne ÖRE 2.016 2.016 0
Altkleidersammlung 898 484 414
Elektroschrottsammlung 2.058 2.058 0
Littering 6.855 6.747 108
Entsorgung  (AVG) Restmüll 16.192 16.192 0
Entsorgung  (AVG) Bio und Grünschnitt 7.184 7.163 21
Entsorgung (AVG) Schadstoffe 282 283 -1
Wertstoffhöfe 41 41 0
 -Straßenreinigung-
Straßenreinigung Logistik/Schmutzwasser 31.195 31.553 -358
Straßenreinigung  Entsorgung Kehrricht 225 225 0
Winterdienst 2.052 2.052 0
Aufwendungen Entgelte Duale Systeme, BgA,Sonstige 2.728 4.257 -1.529
3. Verwaltungskosten 2.272 2.272 0
4. Finanzergebnis 485 481 4
Zinsaufwendungen 485 481 4
Zinserträge 0 0 0
5. -687 -272 -415
6. -687 -272 -415
Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. Juni 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Betriebsergebnis

Beratungsverlauf (1)

12.09.2024 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2511/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.08.2024
Erstellt
19.08.2024 13:12