0289/2022
Schriftliche Anfrage des Ausschussmitgliedes Herrn Stodden zur Römischen Stadtmauer
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4512 Vorlagen-Nummer 26.01.2022 0289/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 08.03.2022 Schriftliche Anfrage des Ausschussmitgliedes Herrn Stodden zur Römischen Stadtmauer Anfrage von UP Stodden vom 24.1.2022 vor dem Hintergrund des Dringlichkeitsantrags AN/1914/2021 und der Vorlage 3852/2021 mit Freigabedatum 07.01.2022 zur statischen Siche- rung der Ausbauchung am Römerturm an der Zeughausstraße 13 Antwort der Verwaltung: 1. Wann hat die Verwaltung mit den Planungen zu einer Sanierung des Römerturms begonnen, welche Sanierungsmaßnahmen sind konkret beabsichtigt und wie ist der aktuelle konkrete Sachstand der Sanierungsplanung und Beauftragung? Aufgrund witterungs- und umweltbedingter Schäden am Römerturm hat der Förderverein Römische Stadtmauer Köln e. V. 2018 in enger Abstimmung mit dem Stadtkonservator und dem Römisch- Germanischen Museum der Stadt Köln, denen gemeinsam die fachliche Zuständigkeit zum Boden- denkmal obliegt, eine umfängliche Bestandserfassung veranlasst und darauf aufbauend eine Ausfüh- rungsplanung für die dringend erforderlichen Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen beauf- tragt (Untersuchungszeitraum Oktober 2018 bis Dezember 2019). In die Maßnahme waren auch die Bezirksregierung als Obere Denkmalbehörde und das Amt für Denkmalpflege im Rheinland einge- bunden. Im Rahmen dieser Schadensbilderfassung wurde eine 15 bis 20 Quadratmeter große Ausbauchung des Römerturms festgestellt, die auf eine Ablösung des äußeren Schalmauerwerks vom inneren Gussmauerkern zurückgeht. Das erste statische Gutachten stammt vom 27.01.2020. In Abstimmung mit Dezernat VII fand darauf eine Presseveranstaltung vor Ort statt. Für eine statische Sicherung der Ausbeulung werden rund 90 Mikroanker benötigt (siehe Vorlage 3852/2021, die am 25.1.2022 vor dem Ausschuss für Kunst und Kultur behandelt wird). Nach voraussichtlicher Entscheidung des Rates am 03.02.2022 wird das Ausschreibungsverfahren durch die Gebäudewirtschaft erfolgen, so dass Ende Frühjahr/Anfang Sommer 2022 mit der Sicherungsmaßnahme begonnen werden kann. Unter dieser zeitlichen Voraussetzung wird die statische Sicherung der Ausbauchung voraussichtlich in den frostfreien Monaten des Jahres abgeschlossen. Erst danach wird die dringend erforderliche Gesamtsanierung des Römerturmes möglich sein. Auf- grund einer Kostenermittlung des Fördervereins Römische Stadtmauer Köln e. V. in enger Abstim- mung mit dem Stadtkonservator und dem Römisch-Germanischen Museum werden für die Steinres- taurierung und die Sanierung des Fugenbildes rund 1.000.000 Euro veranschlagt. Die Klempnerarbei- ten werden auf 30.000 Euro geschätzt. Für die Gesamtsanierung des Römerturms nach der stati- schen Sicherung der Ausbeulung ist ein Zeitraum von 3 Jahren notwendig. Die genannte Kostenkal- kulation ist von der Verwaltung noch nicht abschließend verifiziert worden, worauf der Beigeordnete Herr Charles in der vorangegangenen Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur verwiesen hat. Ab 2023 ist an eine Schwerpunktförderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz für den Rö- merturm gedacht, die sich bereits finanziell an der Sachverhaltsermittlung beteiligt hat. Antragsteller ist wiederum der Förderverein Römische Stadtmauer Köln e. V., der bei der Stiftung antragsberechtigt ist. Voraussetzung für die Drittmitteleinwerbung ist der Eigenanteil der Stadt Köln für die Gesamtsa- 2 nierung des Römerturms. 2. Hat die Verwaltung Kenntnis von weiteren Schäden an den übrigen Resten der Stadtmauer, wann wurden diese Schäden festgestellt und gegebenenfalls durch wen gesichert? Die BV 1 wurde bereits 2012 zum Zustand der römischen Stadtmauer vom Römisch-Germanischen Museum informiert, der Ausschuss für Kunst und Kultur unter anderem ausführlich am 08.11.2016 (AN/1768/2016). Letztlich hat sich vor diesem Hintergrund die Berichterstattung von Frau Prof. Dr. Schock-Werner im Kölner Stadtanzeiger entwickelt. In deren Folge wurde wiederum der Förderverein Römische Stadtmauer Köln e. V. 2017 unter der Schirmherrschaft von Frau Oberbürgermeisterin Re- ker gegründet. Für die Sanierung des circa 87 Meter langen Teilstücks der römischen Stadtmauer an der Zeughaus- straße wurden aus Eigenmitteln des Fördervereins 62.248 Euro verausgabt. Die Sanierungsmaß- nahme fand in enger Abstimmung mit dem Römisch-Germanischen Museum statt und wurde in der zweiten Jahreshälfte 2018 durchgeführt und abgeschlossen. Als Grundlage für eine dringend erforderliche Sanierung des rund 76 m langen Teilstücks der römi- schen Stadtmauer am Mühlenbach wurde in Zusammenarbeit mit VV/5 ein umfangreiches statisches Gutachten am 24.04.2015 eingeholt. Die damals nur grob kalkulierten Baukosten in der Höhe von 1.000.000 Euro wurden dem Ausschuss Kunst und Kultur am 08.11.2016 mitgeteilt (siehe oben). Auf der Grundlage von weiteren Fundamenterkundungen und der vollständigen Freilegung der Mau- erkrone am Mühlenbach durch das Team des Römisch-Germanischen Museums konnte zur weiteren Planung der Sanierungsmaßnahmen ein statisch-konstruktives Instandsetzungskonzept am 13.01.2022 vom Förderverein Römische Stadtmauer Köln e. V. eingeholt werden. Das Gesamtvolumen für die Sanierung des Mauerabschnitts am Mühlenbach liegt derzeit bei mindes- tens 2.000.000 Euro brutto. Der Förderverein Römische Stadtmauer Köln e. V. konnte in enger Ab- stimmung mit dem Römisch-Germanischen Museum bereits 400.000 Euro an Bundesmitteln, 200.000 Euro an Landesmitteln (Denkmalfördermittel) und 250.000 Euro aus Mitteln der NRW-Stiftung ein- werben. Für die Bereitstellung der Mittel der NRW-Stiftung ist ein städtischer Anteil von 250.000 Euro brutto notwendig. 3. Welche Sanierungsmaßnahmen sind zur Behebung dieser Schäden notwendig, welcher Zeit- plan ist hierfür beabsichtigt und wie ist der aktuelle konkrete Sachstand der jeweiligen Sanierungspla- nung und Beauftragung? Nach Ausführung von zwei Mustersanierungsachsen an der Stadtmauer Mühlenbach im laufenden Jahr 2022 im Auftrag des Fördervereins Römische Stadtmauer Köln e. V. und in enger Abstimmung mit dem Römisch-Germanischen Museum können die weiteren Sanierungskosten weiter konkretisiert werden. Erst auf dieser Grundlage sind die zeitlichen Parameter genauer zu fassen. Erläuternde Informationen zum Hintergrund: Die Probleme mit der Pflege ortsfester Bodendenkmäler im Stadtgebiet Köln, von denen aktuell ca. 100 in die Denkmalliste eingetragen sind, reichen bis in die Anfänge des Denkmalschutzgesetzes NW im Jahr 1980 zurück. Gemäß Denkmalschutzgesetz NW obliegen die Pflege und der Unterhalt der Bodendenkmäler der Eigentümerin / dem Eigentümer, in vielen Fällen insofern der Stadt Köln. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Römisch-Germanischen Museum der Stadt Köln, zum Teil auch gemeinsam mit dem Stadtkonservator. Ideen zur Verbesserung gab es in der Vergangenheit immer wieder. Sie reichen bis in die 1990er Jahre zurück, sind aber letztlich umfänglich nicht umgesetzt worden. Grund für die mangelnde Pflege sind nicht auskömmliche finanzielle Mittel und eklatanter Personal- mangel. Das Römisch-Germanische Museum kann mit dem ihm zur Verfügung stehenden Fachpersonal (zwei Steinrestaurator*Innen), die auch für mehrere tausend beweglicher Steindenkmäler in den Sammlun- gen des Museums zuständig sind, nur begrenzte Maßnahmen durchführen. In diesem Zusammenhang wurden beispielsweise auch über Denkmalfördermittel des Landes NW konservatorische Maßnahmen am Helenenturm, am Lysolphturm, an Sarkophagen bei St. Maria im Kapitol oder auf dem Südfriedhof vom Römisch-Germanischen Museum unternommen. Auch Vanda- lismus und Belastungen durch Emissionen führen zu wiederkehrendem Betreuungsaufwand. Angesichts der Problemlage gab es seit längerem Ideen zur Gründung einer Art Bürgerstiftung oder eines Vereines. Dies ist durch die Gründung des Vereins „Römische Stadtmauer Köln e.V.“, der auf Initiative des Römisch-Germanischen Museums ins Leben gerufen wurde, gelungen. 3 Dank des hochkarätig besetzten Vorstandes unter Leitung von Frau Prof. Dr. Schock-Werner und der Schirmherrschaft der Oberbürgermeisterin sowie des sachkundigen Beirates konnten bereits Spen- den und Fördermittel in siebenstelliger Höhe generiert werden. Fördermittelgeber sind unter anderem die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und die NRW-Stiftung, die nur Vereine und private Träger för- dern. Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0289/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.01.2022
- Erstellt
- 24.01.2022 15:55