3455/2020
Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0412 - Historisches Archiv im Haushaltsjahr 2020
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Beschlussvorlage Rat
5439 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/4 Vorlagen-Nummer 3455/2020 Freigabedatum 08.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0412 - Historisches Archiv im Haushaltsjahr 2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Der Rat beschließt einen überplanmäßigen zahlungswirksamen Aufwand gem. § 83 GO NRW in Höhe von 83.577.000 € im Teilergebnisplan 0412 – Historisches Archiv, Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zur Gewährung eines nicht rückzahlbaren Investiti- onszuschusses an die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Mehrerträge aus der Schadensregulierung in gleicher Höhe im Teilergebnisplan 0412 – Historisches Archiv in Teilplanzeile 7 – Sonstige ordentliche Erträge, Haushaltsjahr 2020. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 83,577 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 1.045.000 € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung der Dringlichkeit Die Vorlage im Rat erfolgt verfristet zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung. Es ist zwingend eine Abwicklung noch im Haushaltsjahr 2020 vorzunehmen, da andernfalls eine Verwendung der er- haltenen Vergleichsmittel zur Refinanzierung des Archivneubaus nicht ohne weiteres möglich ist. Der Rat hat am 29.06.2020 dem Vergleichs mit der ARGE Los-Süd zugestimmt (Vorlage 1887/2020), auf dessen Basis die Stadt Köln zur Regulierung der mit dem Unglück am Waidmarkt zusammenhän- genden Schäden einen Betrag in Höhe von 600 Mio. € erhalten hat. Es besteht Einigkeit, dass diese Schadensregulierung in höchstmöglichem Maße zur Beseitigung der mit dem Einsturz des Stadtar- chivs am 03.03.2009 entstandenen Schäden einzusetzen ist. Dementsprechend haben die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke., FDP sowie RM Gerlach mit der gemeinsamen "Resolution zum Vergleichsvorschlag zu den Folgen des Stadtarchiveinsturzes" (AN/0867/2020) die Notwendigkeit eines Konzeptes zur Verwendung der Ver- gleichsmittel hervorgehoben, welches die Verausgabung der Mittel adäquat für die Beseitigung der entstandenen Schäden sicherstellt. Das parallel in dieser Sitzung vorgestellte Konzept der Verwal- tung (3296/2020) sieht daher unter anderem eine Verwendung zu Gunsten des Archivneubaus vor. 3 In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Schadensregulierung keine Zweckbindung im haushaltsrechtlichen Sinne darstellt, mithin eine rechtliche Verpflichtung zur Verwendung für einen bestimmten Zweck nicht besteht. In der Folge ist es nicht möglich, die Mittel (anteilig) als erhaltene Anzahlung zu bilanzieren und in Folgejahren ertragswirksam aufzulösen. Die Vergleichssumme ist vollständig im Haushaltsjahr 2020 als Ertrag zu buchen und kann ohne weitere Maßnahmen so nicht zur Abdeckung anderweitig oder zukünftig erwarteter Schäden eingesetzt werden. Das Fehlen einer Zweckbindung führt zudem dazu, dass eine „schnelle und einfache“ Mittelbereitstellung im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung (sog. unechte Deckungsfähigkeit) ausscheidet. Um dennoch den gewünschten Effekt zu erzielen und den Ausgleich der durch das Erfordernis des Archivneubau entstandenen Schäden zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln – welche den Neubau des Historischen Archivs errichtet hat – einen nicht rück- zahlbaren Investitionszuschuss zu gewähren. Der Zuschuss wird im städtischen Haushalt im Jahr 2020 in voller Höhe aufwandswirksam. Die Gebäudewirtschaft wird diesen Zuschuss als Sonderpos- ten in der Bilanz ausweisen und in den Jahren der Nutzungsdauer des Archivneubaus ertragswirksam auflösen. Die Berücksichtigung dieses zusätzlichen Ertrags im Flächenverrechnungspreis führt zu entsprechend verminderten Mietzahlungen in Folgejahren und somit zu einer Entlastung des Kern- haushalts. Aufgrund der zuvor beschriebenen haushaltsrechtlichen Besonderheit ist für die Mittelbereitstellung jedoch der formale Weg der Beschlussfassung eines überplanmäßigen Aufwands erforderlich. Das Erfordernis einer Nachtragssatzung gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW in Verbindung mit § 8 Nr. 5 der Haushaltssatzung der Stadt Köln entfällt bei einer Bewilligung im Haushaltsjahr 2020 gemäß § 2 Abs. 1 NKF-CIG. Im Ergebnis wird durch die Beschlussfassung erreicht, dass die aus dem Vergleich resultierende Schadensregulierung i. H. v. 83.577.000 € als originäre Deckung und somit unmittelbar zum Zwecke des Archivneubaus verwendet wird und der Haushalt während der gesamten Nutzungsdauer des neuen Stadtarchivs (80 Jahre) um jährlich rd. 1 Mio. € entlastet wird.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Waidmarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 3455/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.12.2020
- Erstellt
- 27.11.2020 10:36