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3455/2020

Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0412 - Historisches Archiv im Haushaltsjahr 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.12.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 4.1.16

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5439 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3455/2020 
Freigabedatum 
08.12.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0412 - Historisches Archiv im Haushaltsjahr 
2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Der Rat beschließt einen überplanmäßigen zahlungswirksamen Aufwand gem. § 83 GO 
NRW in Höhe von 83.577.000 € im Teilergebnisplan 0412 – Historisches Archiv, Teilplanzeile 
16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zur Gewährung eines nicht rückzahlbaren Investiti-
onszuschusses an die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2020. 
Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Mehrerträge aus der Schadensregulierung in 
gleicher Höhe im Teilergebnisplan 0412 – Historisches Archiv in Teilplanzeile 7 – Sonstige 
ordentliche Erträge, Haushaltsjahr 2020. 
 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  83,577 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    1.045.000 € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Vorlage im Rat erfolgt verfristet zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung. Es ist zwingend 
eine Abwicklung noch im Haushaltsjahr 2020 vorzunehmen, da andernfalls eine Verwendung der er-
haltenen Vergleichsmittel zur Refinanzierung des Archivneubaus nicht ohne weiteres möglich ist. 
 
 
 
Der Rat hat am 29.06.2020 dem Vergleichs mit der ARGE Los-Süd zugestimmt (Vorlage 1887/2020), 
auf dessen Basis die Stadt Köln zur Regulierung der mit dem Unglück am Waidmarkt zusammenhän-
genden Schäden einen Betrag in Höhe von 600 Mio. € erhalten hat. Es besteht Einigkeit, dass diese 
Schadensregulierung in höchstmöglichem Maße zur Beseitigung der mit dem Einsturz des Stadtar-
chivs am 03.03.2009 entstandenen Schäden einzusetzen ist.  
Dementsprechend haben die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke., FDP 
sowie RM Gerlach mit der gemeinsamen "Resolution zum Vergleichsvorschlag zu den Folgen des 
Stadtarchiveinsturzes" (AN/0867/2020) die Notwendigkeit eines Konzeptes zur Verwendung der Ver-
gleichsmittel hervorgehoben, welches die Verausgabung der Mittel adäquat für die Beseitigung der 
entstandenen Schäden sicherstellt. Das parallel in dieser Sitzung vorgestellte Konzept der Verwal-
tung (3296/2020) sieht daher unter anderem eine Verwendung zu Gunsten des Archivneubaus vor.

3 
 
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Schadensregulierung keine Zweckbindung im 
haushaltsrechtlichen Sinne darstellt, mithin eine rechtliche Verpflichtung zur Verwendung für einen 
bestimmten Zweck nicht besteht. In der Folge ist es nicht möglich, die Mittel (anteilig) als erhaltene 
Anzahlung zu bilanzieren und in Folgejahren ertragswirksam aufzulösen. Die Vergleichssumme ist 
vollständig im Haushaltsjahr 2020 als Ertrag zu buchen und kann ohne weitere Maßnahmen so nicht 
zur Abdeckung anderweitig oder zukünftig erwarteter Schäden eingesetzt werden. Das Fehlen einer 
Zweckbindung führt zudem dazu, dass eine „schnelle und einfache“ Mittelbereitstellung im Rahmen 
der flexiblen Haushaltsführung (sog. unechte Deckungsfähigkeit) ausscheidet. 
 
Um dennoch den gewünschten Effekt zu erzielen und den Ausgleich der durch das Erfordernis des 
Archivneubau entstandenen Schäden zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln – welche den Neubau des Historischen Archivs errichtet hat – einen nicht rück-
zahlbaren Investitionszuschuss zu gewähren. Der Zuschuss wird im städtischen Haushalt im Jahr 
2020 in voller Höhe aufwandswirksam. Die Gebäudewirtschaft wird diesen Zuschuss als Sonderpos-
ten in der Bilanz ausweisen und in den Jahren der Nutzungsdauer des Archivneubaus ertragswirksam 
auflösen. Die Berücksichtigung dieses zusätzlichen Ertrags im Flächenverrechnungspreis führt zu 
entsprechend verminderten Mietzahlungen in Folgejahren und somit zu einer Entlastung des Kern-
haushalts. 
 
Aufgrund der zuvor beschriebenen haushaltsrechtlichen Besonderheit ist für die Mittelbereitstellung 
jedoch der formale Weg der Beschlussfassung eines überplanmäßigen Aufwands erforderlich. Das 
Erfordernis einer Nachtragssatzung gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW in Verbindung mit § 8 Nr. 5 
der Haushaltssatzung der Stadt Köln entfällt bei einer Bewilligung im Haushaltsjahr 2020 gemäß § 2 
Abs. 1 NKF-CIG. 
 
Im Ergebnis wird durch die Beschlussfassung erreicht, dass 
 
 die aus dem Vergleich resultierende Schadensregulierung i. H. v. 83.577.000 € als originäre 
Deckung und somit unmittelbar zum Zwecke des Archivneubaus verwendet wird und 
 
 der Haushalt während der gesamten Nutzungsdauer des neuen Stadtarchivs (80 Jahre) um 
jährlich rd. 1 Mio. € entlastet wird.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 4.1.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Waidmarkt

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Details

Aktenzeichen
3455/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.12.2020
Erstellt
27.11.2020 10:36