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3837/2018

Zukunft der Weinwoche am Südstadion

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.12.2018, TOP 7.2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2612 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 3837/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 
 
Zukunft der Weinwoche am Südstadion 
AN/1641/2018 
Die Gruppe Freie Wähler Köln in der Bezirksvertretung Rodenkirchen teilt mit, dass Anfang August 25 
fachkundige Winzer aus 6 deutschen Anbaugebieten, erstmalig ihre Produkte am Südstadion in Zoll-
stock ausgeschenkt hätten. Neben der Verkostung von Wein habe vor allem die Beratung im Mittel-
punkt gestanden. Laut Veranstalter sei das Fest mit „Messe-Charakter“ gut angenommen worden. 
Bekanntlich könnten solche Weinmessen auch wichtige Impulse zur Stärkung der Versorgungszen-
tren außerhalb der Innenstadt auslösen. Es handele sich bei der Veranstaltung um eine qualitativ 
hochwertige, identitätsstiftende Bereicherung und Aufwertung des Stadtteils Zollstock. 
 
Die Freien Wähler Köln bitten in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass das Gelände am Südstadion im Jahre 2019 nicht mehr als 
Veranstaltungsfläche für die Weinwoche genutzt werden darf? 
2. Gab es bereits Gespräche mit dem Veranstalter der Weinwoche, und inwieweit ist die Verwal-
tung bereits tätig geworden, mit dem Veranstalter nach adäquaten alternativen Freiflächen zur 
zukünftigen Ausrichtung der Veranstaltung Ausschau zu halten? 
3. Sieht die Verwaltung weitere Möglichkeiten, dem Veranstalter bei der Beschaffung eines neu-
en Standortes behilflich zu sein? 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
zu 1: 
Der Verwaltung ist nicht bekannt, ob und in welchem Umfang die Kölner Sportstätten GmbH als pri-
vate Eigentümerin des Grundstücks Vermietungen im Jahr 2019 vornimmt. 
 
zu 2 und 3: 
Der Veranstalter der in Rede stehenden Weinwoche hat sich bislang nicht bei der Verwaltung nach 
alternativen öffentlichen Veranstaltungsflächen erkundigt.  
 
Unabhängig hiervon ist die Erteilung straßenwegerechtlicher Sondernutzungserlaubnisse zur Inan-
spruchnahme öffentlicher Flächen an das Vorliegen eines öffentlichen Interesses geknüpft. Dies wird 
in der Regel bei einer Antragstellung durch Vereine, Interessengemeinschaften oder auch Religions-
gemeinschaften angenommen, die einen überwiegend gemeinnützigen oder am Gemeinwohl orien-
tierten Zweck verfolgen.  
Bei einer überwiegend gewinnorientierten Unternehmergesellschaft, die den öffentlichen Raum zur 
Gewerbeausübung nutzt, liegt dies in der Regel nicht vor und entsprechende Anträge werden aus 
grundsätzlichen Erwägungen abschlägig beschieden.

Beratungsverlauf (1)

17.12.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3837/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.11.2018
Erstellt
20.11.2018 11:36