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AN/0457/2026

Behinderung energetische Sanierungen durch die Erhaltugssatzung für Mülheim.

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 09.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.03.2026, TOP 7.2.5

Stadt Koeln Erhaltungssatzung

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Stadt Koeln Erhaltungssatzung

4769 Zeichen

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
51065 Köln - Wiener Platz 2a
Gleichlautend an:
Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester
Rathaus Köln
Herrn Bezirksbürgermeister Vincent Morawietz
Bezirksrathaus Köln
Köln, den 1.3.2026
Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertreteung
Hier: Behinderung energetische Sanierungen durch die Erhaltugssatzung für
Mülheim
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
Hintergrund
Wohnungseigentümer und Bauherren berichten vermehrt über negative Folgen
der Erhaltungssatzung für die energetische Sanierung.
Insbesondere für neue Investoren wird der Zugang zu Förderprogrammen und
die wirtschaftliche Umsetzung energetischer Maßnahmen durch
Genehmigungspflichten, Unsicherheiten und Einschränkungen der
Umlagefähigkeit deutlich erschwert. Für Investoren stellt dies ein erhebliches
Problem dar, da Sanierungsprojekte häufig von Beginn an mit Fördermitteln der
KfW kalkuliert werden. Wenn jedoch zentrale energetische Maßnahmen nicht
genehmigt werden oder nur eingeschränkt umgesetzt werden können, fallen
diese Fördermöglichkeiten ganz oder teilweise weg. Dadurch verändern sich die
wirtschaftlichen Grundlagen eines Projekts erheblich.
Zwei Beispiele unter mehreren: Die Gebäude Lohmühlenstraße 18–20 und
Formesstraße 37–39 bilden einen zusammenhängenden Gebäudeblock. Bei der
Planung der Sanierung zeigte sich, dass zentrale Maßnahmen zur energetischen
Verbesserung aufgrund der Vorgaben der Erhaltungssatzung nur eingeschränkt
möglich sind.
Insbesondere eine Fassadendämmung konnte nicht umgesetzt werden, obwohl
diese für eine nachhaltige energetische Sanierung technisch sinnvoll und
wirtschaftlich notwendig wäre. Dadurch kann kein ausreichender energetischer

Standard erreicht werden. Ein Effizienzhausniveau – das
Voraussetzung für viele Förderprogramme ist – kann in der Folge nicht erreicht
werden.
Ein ähnlicher Zielkonflikt zeigt sich auch beim Objekt Regentenstraße 23. In
einem Schreiben der Verwaltung wird erläutert, warum bestimmte energetische
Maßnahmen nicht genehmigt werden können. Für Investoren entsteht dadurch
der Eindruck, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz hinter den
Vorgaben der Erhaltungssatzung zurückstehen müssen.
Maßnahmen wie Wärmedämmung, moderne Heiztechnik oder energetische
Gebäudesanierung werden dadurch verzögert oder ganz in Frage gestellt.
In dieser Hinsicht führt die Erhaltungssatzung zu einem Investitionsstau.
Gleichzeitig bleiben hohe Energie- und Betriebskosten bestehen, was langfristig
auch für Mieterinnen und Mieter nachteilig ist.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1.) Inwieweit sind die genannten Folgen der Erhaltungssatzung der
Verwaltung bekannt ?
2.) Inwieweit passen die Probeleme bei der energetischen Sanierung
innherhalb der Quartiere mit Erhaltungssatzung zum Klimaschutzkonzept
der Stadt Köln?
3.) Können Maßnahmen zur energetischen Sanierung aus der
Erhaltungssatzung ausgeklammert werden?
4.) Welche anderen Maßnahmen kann die Stadtverwaltung Investoren und
Eigentümern kurzfristig anbieten, um die energetische Sanierung unter
Erhaltungssatzung zu entbürokratisieren und beschleunigen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Thomas Portz, Vorsitzender CDU-Fraktion
gez. Alexander Lünenbach, Vorsitzender SPD-Fraktion
gez. Patrick van den Berg KSG

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Mo t h bil "onn r t 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr und
Fr 1 8.00 Uhr bi 12.00 Uhr 
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1hr Schre ben Mein Zelchen 
151-1 Sc
Datum 
12.09.2024 u.a. 0 5. JUNI 2025 
Umsetzung der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevolke­
rung (Soziale Erhaltungssatzung) fur das Gebiet Millheim Sud-West 
1hr Antrag vom 12.09.2024 auf erhaltungsrechtliche Genehmigung fur 1hr 
Objekt Regentenstr. 23 in 51063 Koln 
Bescheid 
Sehr geehrter Herr 
auf lhren im Betreff genannten Antrag hin werden bewilligt
o die Erneuerung der Bader in den Bestandswohnungen
• 
o die Erneuerung von Bodenbelagen in den Bestandswohnungen ·
(Laminatboden)
o der Austausch einer alten Heizungsanlage mit Einbau einer Luft/Warme­
pumpe
und nicht bewilligt die Ma�nahmen 
• 
• o Fassadendammung, U-Wert: o, 19 - 0,20 W/(m2K)
o Dachdammung, U-Wert: 0,13 W/(m2K)
o Kellerdeckendammung, U-Wert: 0,24 W/(m2K)
o Austausc_ h van Fenstern, U-Wert: 0,95 W/(m2K)
o Austausch einer AuP-,ent0r, U-Wert: 1,30 W/(m2K)
Die van Ihnen beantragte lnstands�tzung der Elektroinstallation bedarf vorliegend kei•
ner erhaltungsrechtlichen Genehm1gung. 
Die Amter und Dienststellen der Stadtvef'V'/altung finden Sie u�ter �.stadt.koeln. Fragen zu den
Dienstleistungen der Stadt Koln beantwortet Ihnen montags bis fre1tags, 7 - 18 Uhr, das BOrgertelefon unter der
einheitlichen BehOrdenrufnummer 115 oder 0221/221-0 • 
• 
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Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Formesstraße 37
  • Wiener Platz 2a
  • Lohmühlenstraße 18
  • Regentenstraße 23

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Details

Aktenzeichen
AN/0457/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
09.03.2026
Erstellt
09.03.2026 12:27