AN/0457/2026
Behinderung energetische Sanierungen durch die Erhaltugssatzung für Mülheim.
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Stadt Koeln Erhaltungssatzung
4769 Zeichen
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 51065 Köln - Wiener Platz 2a Gleichlautend an: Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Rathaus Köln Herrn Bezirksbürgermeister Vincent Morawietz Bezirksrathaus Köln Köln, den 1.3.2026 Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertreteung Hier: Behinderung energetische Sanierungen durch die Erhaltugssatzung für Mülheim Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Hintergrund Wohnungseigentümer und Bauherren berichten vermehrt über negative Folgen der Erhaltungssatzung für die energetische Sanierung. Insbesondere für neue Investoren wird der Zugang zu Förderprogrammen und die wirtschaftliche Umsetzung energetischer Maßnahmen durch Genehmigungspflichten, Unsicherheiten und Einschränkungen der Umlagefähigkeit deutlich erschwert. Für Investoren stellt dies ein erhebliches Problem dar, da Sanierungsprojekte häufig von Beginn an mit Fördermitteln der KfW kalkuliert werden. Wenn jedoch zentrale energetische Maßnahmen nicht genehmigt werden oder nur eingeschränkt umgesetzt werden können, fallen diese Fördermöglichkeiten ganz oder teilweise weg. Dadurch verändern sich die wirtschaftlichen Grundlagen eines Projekts erheblich. Zwei Beispiele unter mehreren: Die Gebäude Lohmühlenstraße 18–20 und Formesstraße 37–39 bilden einen zusammenhängenden Gebäudeblock. Bei der Planung der Sanierung zeigte sich, dass zentrale Maßnahmen zur energetischen Verbesserung aufgrund der Vorgaben der Erhaltungssatzung nur eingeschränkt möglich sind. Insbesondere eine Fassadendämmung konnte nicht umgesetzt werden, obwohl diese für eine nachhaltige energetische Sanierung technisch sinnvoll und wirtschaftlich notwendig wäre. Dadurch kann kein ausreichender energetischer Standard erreicht werden. Ein Effizienzhausniveau – das Voraussetzung für viele Förderprogramme ist – kann in der Folge nicht erreicht werden. Ein ähnlicher Zielkonflikt zeigt sich auch beim Objekt Regentenstraße 23. In einem Schreiben der Verwaltung wird erläutert, warum bestimmte energetische Maßnahmen nicht genehmigt werden können. Für Investoren entsteht dadurch der Eindruck, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz hinter den Vorgaben der Erhaltungssatzung zurückstehen müssen. Maßnahmen wie Wärmedämmung, moderne Heiztechnik oder energetische Gebäudesanierung werden dadurch verzögert oder ganz in Frage gestellt. In dieser Hinsicht führt die Erhaltungssatzung zu einem Investitionsstau. Gleichzeitig bleiben hohe Energie- und Betriebskosten bestehen, was langfristig auch für Mieterinnen und Mieter nachteilig ist. Daraus ergeben sich folgende Fragen: 1.) Inwieweit sind die genannten Folgen der Erhaltungssatzung der Verwaltung bekannt ? 2.) Inwieweit passen die Probeleme bei der energetischen Sanierung innherhalb der Quartiere mit Erhaltungssatzung zum Klimaschutzkonzept der Stadt Köln? 3.) Können Maßnahmen zur energetischen Sanierung aus der Erhaltungssatzung ausgeklammert werden? 4.) Welche anderen Maßnahmen kann die Stadtverwaltung Investoren und Eigentümern kurzfristig anbieten, um die energetische Sanierung unter Erhaltungssatzung zu entbürokratisieren und beschleunigen? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Thomas Portz, Vorsitzender CDU-Fraktion gez. Alexander Lünenbach, Vorsitzender SPD-Fraktion gez. Patrick van den Berg KSG - • i l urk n f ta t Willy- ... �1 1 un • WLJI'"'' e ud 7 K6ln n tik Mo t h bil "onn r t 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr und Fr 1 8.00 Uhr bi 12.00 Uhr • 1hr Schre ben Mein Zelchen 151-1 Sc Datum 12.09.2024 u.a. 0 5. JUNI 2025 Umsetzung der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevolke rung (Soziale Erhaltungssatzung) fur das Gebiet Millheim Sud-West 1hr Antrag vom 12.09.2024 auf erhaltungsrechtliche Genehmigung fur 1hr Objekt Regentenstr. 23 in 51063 Koln Bescheid Sehr geehrter Herr auf lhren im Betreff genannten Antrag hin werden bewilligt o die Erneuerung der Bader in den Bestandswohnungen • o die Erneuerung von Bodenbelagen in den Bestandswohnungen · (Laminatboden) o der Austausch einer alten Heizungsanlage mit Einbau einer Luft/Warme pumpe und nicht bewilligt die Ma�nahmen • • o Fassadendammung, U-Wert: o, 19 - 0,20 W/(m2K) o Dachdammung, U-Wert: 0,13 W/(m2K) o Kellerdeckendammung, U-Wert: 0,24 W/(m2K) o Austausc_ h van Fenstern, U-Wert: 0,95 W/(m2K) o Austausch einer AuP-,ent0r, U-Wert: 1,30 W/(m2K) Die van Ihnen beantragte lnstands�tzung der Elektroinstallation bedarf vorliegend kei• ner erhaltungsrechtlichen Genehm1gung. Die Amter und Dienststellen der Stadtvef'V'/altung finden Sie u�ter �.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Koln beantwortet Ihnen montags bis fre1tags, 7 - 18 Uhr, das BOrgertelefon unter der einheitlichen BehOrdenrufnummer 115 oder 0221/221-0 • • J Seite 1/3 I
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Formesstraße 37
- Wiener Platz 2a
- Lohmühlenstraße 18
- Regentenstraße 23
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0457/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 09.03.2026
- Erstellt
- 09.03.2026 12:27