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3018/2022

Städtebauliches Planungskonzept "Dorotheenstraße" in Köln-Porz Anhörung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes

Beschlussvorlage Ausschuss 21.09.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.12.2022, TOP 9.2

Anlage 3 Aushangplakat

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Ansehen

Anlage 7- BV Porz 03.11.2022 Auszug BP TOP 7.3 (3018_2022)

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Ansehen

Anlage 5 Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der ToeB

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Ansehen

Anlage 6 - Auszug aus dem BP TOP 10.2 SteA 27.10.2022

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 2 Erläuterungsbericht

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 Abwägungstabelle der Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit

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Ansehen

Anlage 8 - Auszug BP ASW 21.11.2022

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 Aushangplakat

7691 Zeichen

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Porz beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. 
Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.
Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 31.03.2022 bis 19.04.2022 an das Stadtplanungsamt der Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln oder 
per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de gerichtet werden.
Diese Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Köln unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln.
Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221- 22872 oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de.
1. Anlass und Ziel der Planung
Bereits 
zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht im Stadtteil Porz ein Defizit im Angebot an
Grundschulplätzen. Dieser wird durch benachbarte Planverfahren, welche der Schaffung
von Wohnraum dienen, weiter verschärft. Aufgrund des Mangels ist die weitere Entwicklung
von Wohnbauvorhaben, wie beispielsweise an der Hauptstraße / Urbacher Weg sowie an der
Friedrichstraße, zurzeit erheblich eingeschränkt. Eine städtebauliche Lösung zur Ausweitung des
Angebots an Grundschulplätzen ist somit dringend geboten. Ein Baustein zur Bedarfsdeckung
ist die Verlagerung und Vergrößerung der Don-Bosco-Grundschule. Aufgrund der erforderlichen
Vorarbeiten ist dieser Lösungsansatz jedoch nur langfristig umsetzbar. Um eine schneller
realisierbare Alternative zu schaffen, hat die Verwaltung die Suche nach einem neuen
Grundschulstandort durchgeführt.
Im betrachteten Suchraum ist lediglich das Grundstück an der Dorotheenstraße eine geeignete 
Fläche für die bauliche Realisierung einer eigenständigen Grundschule, welches die notwendigen 
Eigenschaften wie Erreichbarkeit, Zentralität, soziale und technische Infrastruktur erfüllt und eine 
ausreichende Dimensionierung aufweist. Somit wird das Grundstück an der Dorotheenstraße für 
den Bau eines zweizügig ausgerichteten Grundschulgebäudes vorgeschlagen. Eine Verlagerung 
des bisherigen Bolzplatzes ist unumgänglich und kann in der näheren Umgebung erfolgen. Der 
neue Standort des Bolzplatzes wird planungsrechtlich gesichert und städtebaulich aufgewertet. 
Der Bolzplatz bildet einen wesentlichen Baustein für die wohnortnahe Versorgung mit Spiel- und 
Freizeitangeboten. Ein Wegfall des Angebotes stellt keine Option dar.
Ziel der Planung ist es, auf dem städtischen Grundstück (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 
1376), gekennzeichnet als Teilbereich A, Planungsrecht für eine Schulnutzung in Form einer 
zweizügigen Grundschule zu schaffen. Der auf dem Teilbereich A befindliche Bolzplatz soll auf 
dem Teilbereich B (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 1454) entwickelt und planungsrechtlich 
gesichert und werden.
2. Erläuterungen zum Plangebiet
Die Umgebung des Plangebietes weist eine heterogene bauliche Struktur auf. Diese umfasst
Einzel- und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie mehrere Bildungseinrichtungen. Direkt an
das Plangebiet A grenzen im Osten größere, freistehende Einfamilienhäuser. Im Norden grenzt die
eingeschossige Kindertagesstätte an das Plangebiet an. Wohingegen es im Süden und Westen von 
zwei Sportplätzen gerahmt wird. In weiterer Entfernung, wird im Norden und Süden das Plangebiet
von den schulischen Bauten, in Form von zusammengesetzten Zeilenbauten, dominiert. Ebenso
finden sich in der weiteren Umgebung drei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser in offener
Bauweise. In fußläufiger Entfernung befinden sich diverse soziale und schulische Einrichtungen.
Neben der städtischen Kindertagesstätte und der Grundschule Don Bosco verfügt das Quartier
über drei weiterführende Schulen: die Kopernikus-Hauptschule, die Max-Planck-Realschule sowie
das Stadtgymnasium Köln-Porz. An der Königsberger Straße liegt zudem das Seniorenzentrum
„Johanniter-Haus Köln-Porz“. Über die Kaiserstraße ist eine Versorgung mit Waren des täglichen
Bedarfs gesichert.
Der Teilbereich A ist über die Dorotheenstraße erschlossen, der Teilbereich B über die Humboldt-
straße. Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt über die Bushaltestellen Dorotheenstraße (Linie 
162), über die Haltestelle Siemensstraße (Linien 160, 162, 165) sowie die Haltestelle Köln 
Feuerwache (Linien 151, 152, 161, 166). Die Haltestelle Dorotheenstraße liegt fußläufig in ca. 
150 m Entfernung, wohingegen die Haltestelle Siemensstraße fußläufig in einer Entfernung 
von ca. 350 m liegt. Das Gebiet verfügt über einige kombinierte Fuß- und Radwege und ist im 
Süden an das Radnetz NRW angebunden. Aufgrund der Lage zwischen diversen schulischen, 
sportlichen und sozialen Einrichtungen, der vorhandenen guten verkehrlichen Anbindung und 
der Nähe zu den bestehenden, vielfältigen Wohngebieten, eignet sich das Plangebiet für eine 
zukünftige Schulnutzung.
3. Planinhalte
Im Hinblick auf den festgestellten erheblichen Bedarf an Schulplätzen im Primarbereich wird für das
Grundstück an der Dorotheenstraße eine zweizügige Grundschule für maximal 224 Schülerinnen
und Schüler geplant. Dieser Beitrag zur Deckung des lokalen Bedarfs ist außerdem für die
Sicherstellung der mittel- bzw. langfristigen Weiterentwicklung des Stadtbezirkes erforderlich.
Dabei ist die Sicherung und Weiterentwicklung der städtebaulichen Gestaltung erforderlich,
welche im Folgenden grob skizziert wird. Der potentielle Schulstandort auf dem Teilbereich A
soll über eine Fläche für Gemeinbedarf gesichert werden. Gleichzeitig soll der Bolzplatz an den
Standort an der Humboldtstraße (Teilbereich B) verlagert werden.
4. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange
Das geplante Vorhaben weist einen Eingriff in die Umwelt auf. Der Erhalt der raumprägenden
Bäume ist nur teilweise möglich, sodass dafür Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um der
Anpassung an den Klimawandel zu dienen. Die Auswirkungen der Planung auf den Boden
und Gewässer werden im weiteren Verfahren geprüft. Maßnahmen wie beispielsweise
Dachbegrünungen, die zu einem verzögerten Niederschlagswasserabfluss beitragen, können
planungsrechtlich gesichert werden.
Im südlichen Bereich des Teilbereiches A besteht eine Altlast mit schädlicher Bodenveränderung. 
Diese Altlast resultiert aus der Nutzung der Fläche als Bolzplatz. Für die Beseitigung der Altlast 
ist eine Abtragung der oberen Geländeschicht erforderlich. Hierzu ist eine weitergehende Prüfung 
erforderlich und wird im weiteren Verfahren durchgeführt.
Die durch die Planung betroffenen Umweltbelange (Tie  re, Pflanzen, Boden, Lärm, Verkehr, 
Klima, und Kulturgüter) werden im Rah  men der weiteren Planung untersucht, bewertet und in 
der Abwägung berücksichtigt. Eine formale Umweltprüfung mit Umweltbericht nach §2, Absatz 4 
Baugesetzbuch ist nicht erforderlich, weil das Verfahren nach §13a Baugesetzbuch durchgeführt 
wird. 
Bebauungsplan „Dorotheenstraße“ 
in Köln-Porz
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 2 Baugesetzbuch
in der Zeit vom 31.03.2022 - 19.04.2022
Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses (M 1:2500) Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (M 1:2500)
Städtebauliche Konzeptskizze
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Dorotheenstraße
in Köln - Porz
Maßstab  1 : 2 500
B
A
Spielplatz
A
B
© Stadt Köln
© Stadt Köln
© Stadt Köln
Anlage 3

Anlage 7- BV Porz 03.11.2022 Auszug BP TOP 7.3 (3018_2022)

1287 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 04.11.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 03.11.2022 
öffentlich 
7.3 Städtebauliches Planungskonzept "Dorotheenstraß e" in Köln-Porz  
Anhörung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, Beschluss über die 
Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
3018/2022 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des  städtebaulichen Planungs- 
konzeptes gemäß Anlage 3 Aushangplakat einen Bebauungsplan-Entwurf in 
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
(BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 
Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anla- 
ge 4 Abwägungstabelle) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bez irksvertretung 7 und der Aus- 
schuss Schule und Weiterbildung ohne Einschränkung zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, bei 
Enthaltung der Stimmen der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI und der Stimme von 
Frau Bastian (FDP) zugestimmt.

Anlage 5 Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der ToeB

4531 Zeichen

ANLAGE 05 
 
Stand: 24.08.2021                     Seite 1 von 3 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 75390/03 - Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz - eingegangenen Stel-
lungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 28.06.2021 
bis zum 05.08.2021 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 14 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. 
 
Lfd. 
Nr. 
Einga-
bensteller 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
GASCAD
E Gas-
transport 
GmbH 
Keine Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt betroffen. ----- Kenntnisnahme 
2 AWB Köln Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen 
keine Bedenken. 
Falls die Schule in Planung geht, sollte der Standort für Müllbe-
hälter so konzipiert werden, dass die Behälter hindernisfrei von 
der Dorotheenstr. aus zur Entsorgung erreicht werden können.  
Kenntnisnahme Die Stellungnahme zum Thema Müllbe-
hälter wird zur Kenntnis genommen. 
3 DFS Deut-
sche 
Flugsi-
cherung 
Aufgrund der Art und der Höhe der Bauvorhaben werden Be-
lange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich §18a 
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) nicht berührt. 
Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht. 
----- Kenntnisnahme 
4 Polizei-
präsidium 
Köln 
Es bestehen gegen das im Betreff genannte Planungskonzept 
keine Bedenken. 
- Kurzzeitparkflächen sind zusätzlich zu den Parkplätzen auf 
dem Gelände der Schule für die Fahrzeuge der Eltern in die 
Planung mit einzubeziehen. 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge-
nommen. Die Empfehlung von „Hol- und 
Bringzonen“ sowie kurzfriste Abstellflä-
chen werden im weiteren Verlauf beach-
tet

Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
 
Stand: 14.09.2021                     Seite 2 von 3 
 
- Alternativ: Überprüfung einer „Hol-und Bringzone 
5 Polizei-
präsidium 
Köln 
Direktion 
Kriminali-
tät 
Kriminal-
präven-
tion/Op-
ferschutz 
Es bestehen gegen das im Betreff genannte Bauvorhaben keine 
Bedenken. 
----- Kenntnisnahme 
6 Flughafen 
Köln 
Bonn 
GmbH 
Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. ----- Kenntnisnahme 
7 PLEDOC 
GmbH 
- Die Errichtung von Gebäuden innerhalb des Schutzstreifen-
bereichs ist nicht zulässig.  
- Im Geltungsbereich des angezeigten Bauleitplans sind 
keine verwalteten Kabelschutzrohranlagen der GasLINE 
GmbH & Co. KG vorhanden. 
Kenntnisnahme Der Sicherheitsabstand in der nördlichen 
Fläche wird eingehalten.  
 
8 Bezirksre-
gierung 
Köln 
Dezernat 
52 - Ab-
fallwirt-
schaft 
Um Beteiligung der für Altdeponien und Bodenschutz zuständi-
gen städtischen Ämter im Verfahren wurde gebeten. 
Kenntnisnahme Die für Altdeponien und Bodenschutz zu-
ständigen städtischen Ämter werden bei 
dem weiteren Verfahren beteiligt wer-
den. 
9 Finanzamt 
Porz 
Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken ----- Kenntnisnahme

Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
 
Stand: 14.09.2021                     Seite 3 von 3 
10 Westnetz Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken Nein Keine Abwägung erforderlich 
11 Evonik An den bezeichneten Stellen verlaufen keine der durch Evonik 
betreuten Fernleitungen. Gegen das Planungskonzept bestehen 
keine Bedenken 
----- Kenntnisnahme 
12 Nord-
West-Öl-
leitung 
GmbH 
Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken ----- Kenntnisnahme 
13 GVG 
Rhein-Erft 
GmbH 
Der Bereich liegt nicht im Konzessionsgebiet der GVG. Gegen 
das Planungskonzept bestehen keine Bedenken 
----- Kenntnisnahme 
14 Rhein-
Main-
Rohrlei-
tungs-
transport 
GmbH 
Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken ----- Kenntnisnahme

Anlage 6 - Auszug aus dem BP TOP 10.2 SteA 27.10.2022

1144 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 31.10.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 27.10.2022 
öffentlich 
10.2 Städtebauliches Planungskonzept "Dorotheenstraße" in Köln-Porz  
Anhörung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, Beschluss über die 
Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
3018/2022 
 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlage 3 Aushangplakat einen Bebauungsplan-Entwurf in 
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
(BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 
Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anla-
ge 4 Abwägungstabelle) zu berücksichtigen; 
 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 7 und der Aus-
schuss Schule und Weiterbildung ohne Einschränkung zustimmen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 Geltungsbereich

367 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Dorotheenstraße
in Köln - Porz
Maßstab  1 : 2 500
B
A
Spielplatz

Anlage 2 Erläuterungsbericht

21227 Zeichen

Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 1 von 6  
ANLAGE 2 
Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept 
für den Bebauungsplan; 
Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz 
  
Inhalt 
 
1. Anlass und Ziel der Planung ..................................................................................................... 1 
2. Erläuterungen zum Plangebiet .................................................................................................  2 
2.1. Abgrenzung des Plangebiets ............................................................................................. 2 
2.2. Bestandssituation / Vorhandene Struktur .......................................................................... 2 
2.3. Erschließung ..................................................................................................................... 3 
2.4. Alternativstandorte ............................................................................................................ 3 
2.5. Planungsrechtliche Situation ............................................................................................. 3 
3. Planungsvorgaben ................................................................................................................... 4 
3.1. Regionalplan ..................................................................................................................... 4 
3.2. Flächennutzungsplan ........................................................................................................ 4 
3.3. Landschaftsplan ................................................................................................................ 4 
4. Städtebauliches Konzept .......................................................................................................... 4 
4.1. Ausgangssituation, Annahmen Raumprogramm ............................................................... 4 
4.2. Entwurf und Gestaltung ..................................................................................................... 5 
4.3. Städtebauliche Kenndaten im Überblick ............................................................................ 5 
5. Auswirkung der Planung / Umweltbericht ................................................................................. 6 
5.1. Tiere und Pflanzen ............................................................................................................ 6 
5.2. Immissionsschutz .............................................................................................................. 6 
5.3. Klima / Starkregen ............................................................................................................. 6 
5.4. Altlasten ............................................................................................................................ 6 
6. Planverwirklichung ...................................................................................................................... 6 
 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
Ziel der Planung ist es, auf dem städtischen Grundstück (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 1376) 
das Planungsrecht für  eine zwei-zügige Schulnutzung für den Primarbereich , in Form einer zwei -
zügigen Grundschule, zu schaffen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB, 
sollen gleichwohl die Rahmenbedingungen für einen alternativen Standort  (Gemarkung 4995, Flur 
2, Flurstück 1454) der bestehenden Spiel-/Bolzfläche in direkter Nähe geprüft werden sowie diese 
planungsrechtlich gesichert werden.  Eine ersatzlose Entfernung  der Spiel -/Bolzfläche ist ausge-
schlossen, da sie auf dem Grundstück erhalten und aufgewertet werden kann. 
  
Der stadtweite Bedarf an Schulstandorten oder Erweiterungsflächen an bestehenden Standorten ist 
unter anderem aufgrund der weiterhin stark steigenden Schülerzahlen, dem Wandel der Schulstruk-
tur, der Umstellung der Sekundarstufen von G8 auf G9 sowie der Erf üllung des Inklusionsanspru-
ches sehr umfangreich. So wird vom Rat der Stadt Köln insbesondere gefordert, dass die Verwaltung

Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 2 von 6  
notwendige Flächen für die erforderlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder - und 
Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen sichert und planungsrechtlich ent-
wickelt. (Vgl. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=93854) 
 
In der aktualisierten und am 18.06.2020 beschlossenen „Fortschreibung der Schulentwicklungspla-
nung Köln 2020 (0418/2020)“ wird wiederholt eine zunehmend angespannte Bestandssituation fest-
gestellt. Entsprechende Gegenmaßnahmen werden im Maßnahmenkatalog unter M80/M80b priori-
siert. Gefordert wird die Suche nach geeigneten Grundstücken für den Grundschulbau im Suchraum 
Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg. Dabei muss beachtet werden, dass das Gebiet eine stark 
defizitäre soziale Infrastruktur, insbesondere in Bezug auf das Angebot an Grundschulplätzen, auf-
weist. Aufgrund des Mangels, ist die weitere Entwicklung von Wohnbauvorhaben, wie beispielsweise 
an der Hauptstraße/ dem Urbacher Weg sowie an der Friedrichtstraße  zurzeit erheblich einge-
schränkt. Eine städtebauliche Lösung des Defizites von Grundschulplätzen ist somit dringend gebo-
ten und genießt oberste Priorität. 
 
Im betrachteten Suchraum weist lediglich das Grundstück an der Dorotheenstraße über eine geeig-
nete Fläche für die Entwicklung einer Grundschule auf, die die notwendigen Eigenschaften, wie Er-
reichbarkeit, Zentralität, soziale und technische Infrastruktur erfüllt sowie eine ausreichende Dimen-
sionierung bietet. Alternative Flächen wurden untersucht, wobei jedoch keines die notwendigen An-
forderungen erfüllte. Somit wird das Grundstück an der Dorotheenstraße für die Entwicklung einer 
zwei-zügigen Grundschule vorgeschlagen und im Folgenden als Plangebiet definiert. Eine Verlage-
rung des bisherigen Spiel - und Bolzplatzes ist unumgänglich und kann in der näheren Umgebung 
erfolgen. Die Verlagerung sowie der neue Standort des Spiel - und Bolzplatzes werden langfristig 
planungsrechtlich gesichert und städtebaulich aufgewertet. 
 
Aktuell besteht für das Plangebiet kein Bebauungsplan. Um die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen für die Realisie rung eines Schulstandortes zu schaffen, ist die A ufstellung eines Bebauungs-
plans erforderlich.  
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1. Abgrenzung des Plangebiets 
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 8, Köln-Porz, im Stadtteil Porz. Es grenzt im Norden an 
den städtischen Kindergarten „Dorotheenstraße 61“, im Westen und Süden an die „Sportanlage 
Humboldtstraße“ an und wird im Osten über die Dorotheenstraße erschlossen. Das Plangebiet um-
fasst eine Fläche von ca. 7.881m². Geprägt wird das Plangebiet durch die umliegenden Sport- und 
Bildungseinrichtungen sowie durch die östlich angrenzenden Wohnbebauung und den reichhaltigen 
Baumbestand. D ie verkehrliche Erschließung ist in Ost -West-Richtung durch die Königsberger 
Straße sowie in Nord-Süd-Richtung durch die Dorotheenstraße gegeben. Für eine mögliche Verla-
gerung des bisherigen Spiel- und Bolzplatz besteht auf der gegenüberliegenden Seite der Königs-
berger Straße eine potentielle nahgelegene Fläche. 
 
2.2. Bestandssituation / Vorhandene Struktur 
Baustruktur 
Die Umgebung des Plangebietes weist eine heterogene bauliche Struktur auf. Diese umfasst Einzel- 
und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Zeilenbauten des Bildungsbereiches.  
 
Direkt an das Plangebiet grenzen im Osten größere, freistehende Einfamilienhäuser. Im Norden 
grenzt die eingeschossige Kindertagesstätte an das Plangebiet  an. Wohingegen es im Süden und 
Westen von zwei Sportplätzen gerahmt wird. In weiterer Entfernung wird im Norden und Süden das 
Plangebiet von den schulischen Bauten, in Form von zusammengesetzten Zeilenbauten, dominiert. 
Ebenso finden sich in der weiteren Umgebung drei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser in of-
fener Bauweise. Der Großteil der Wohnbebauung weist eine geneigte Dachform, vorrangig Sattel-
dächer, auf. Bei den Bildungseinrichtungen sind hingegen Flachdächer vorzufinden.

Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 3 von 6  
Soziale Infrastruktur 
In fußläufiger Entfernung befinden sich diverse soziale und schulische Einrichtungen. Neben der 
städtischen Kindertagesstätte und der GGS Don Bosco, verfügt das Quartier über drei weiterfüh-
rende Schulen: die Kopernikus -Hauptschule, die Max -Planck-Realschule sowie das Stadtgymna-
sium Köln-Porz. An der Königsberger Straße liegt zudem das Seniorenzentrum „Johanniter -Haus 
Köln-Porz“. Über die Kaiserstraße ist eine Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs gesichert. 
 
Eigentumsverhältnisse 
Das Plangebiet befindet sich vollständig im Eigentum der Stadt Köln. 
 
2.3. Erschließung 
Äußere Erschließung 
Das Plangebiet ist über die Dorotheenstraße erschlossen. Der Anschluss an die Fernstraßen erfolgt 
über die Kaiserstraße und die B8 sowie über das nahgelegene Aut obahnkreuz der A59. Weiterge-
hende Anbindungen sind durch die A3, die A4 und die A559 gegeben.  
Öffentlicher Personennahverkehr 
Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt über die Bushaltestellen Dorotheenstraße (Linie 162), über die 
Haltestelle Siemensstraße (Linien 160, 162, 165) sowie die Haltestelle Köln Feuerwache (Linien 
151, 152, 161, 166). Die Haltestelle Dorotheenstraße liegt fußläufig in ca. 150 m Entfernung, wohin-
gegen die Haltestelle Siemensstraße fußläufig in einer Entfernung von ca. 350 m liegt. Darüber hin-
aus besteht mit dem Bahnhof Köln Porz (Rhein) in ca. 1 km ein Anschluss an das S- und Regional-
bahnnetz. Das Gebiet verfügt über einige kombinierte Fuß- und Radwege und ist im Süden an das 
Radnetz NRW angebunden. 
Einschätzung der Lage 
Aufgrund der Lage zwischen diversen schulischen, sportlichen und sozialen Einrichtungen, der vor-
handenen guten verkehrlichen Anbindung und der Nähe zu den bestehenden, vielfältigen Wohnge-
bieten, eignet sich das Plangebiet für eine zukünftige Schulnutzung.  
 
2.4. Alternativstandorte 
Alternative Flächen vergleichbarer Größe  oder Eignung zur kurzfristigen Entwicklung einer Schul-
nutzung stehen der Stadt im Untersuchungsgebiet nicht zur Verfügung. Ein Alternativstandort für die 
bisherige Spiel- und Bolzanlage könnte durch Aufwertung umliegender städtischer Flächen gefun-
den werden. 
 
2.5. Planungsrechtliche Situation 
Ausgangssituation 
Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan  und ist aktuell als sogenannter Außenbereich im 
Innenbereich nach § 35 BauGB zu bewerten. Damit besteht derzeit kein Planungsrecht für eine 
bauliche Entwicklung, sodass die Aufstellung eines Bebauungsplans zwingend erforderlich wird.  
 
Verfahren 
Auch wenn das Plangebiet derzeit dem baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB („Außenbereich 
im Innenbereich“) zuzuordnen ist, handelt es sich bei der beabsichtigten Planung um eine Maß-
nahme der Innentwicklung. Entsprechend ist die Anwendung des beschleunigt en Verfahrens nach 
§ 13a BauGB möglich.  
Die zulässige Grundfläche entsprechend des § 19 Absatz 2 BauNVO innerhalb des Geltungsbe-
reichs der Planung beträgt bei einer Plangebietsgröße von circa 7.900 m² weniger als 20.000 m² 
und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB. 
Darüber hinaus werden in der direkten Nachbarschaft keine weiteren Bebauungspläne im engen 
sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt. Mit dem vorliegenden städte-
baulichen Planungskonzept wird auch keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht 
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträg-
lichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande

Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 4 von 6  
Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 
Nummer 7b BauGB genannten Schutzgüter - Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eu-
ropäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes - nicht zu erwarten. Das 
Plangebiet liegt weder in einem angemessenen Sicherheitsabstand noch in einem Achtungsab-
stand einer Störfallanlage. 
 
Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, kann die Planung im 
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei kommen die Verfahrenserleichterungen des § 
13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB zur Anwendung. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 
4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß 
§ 10a Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. 
Die relevanten Umweltbelange werden geprüft und in die Abwägung eingestellt. 
 
3. Planungsvorgaben 
 
3.1. Regionalplan 
Der Regionalplan stellt das Plangebiet als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar. Die Planziele ent-
sprechen den Darstellungen des Regionalplans. 
 
3.2. Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan weist das Plangebiet als „Grünfläche mit teilweiser landwirtschaftlicher 
Nutzung“ aus. Die derzeitige Darstellung macht eine Änderung des Flächennutzungsplans erforder-
lich. Aufgrund des angestrebten beschleunigten Verfahrens soll der Flächennutzungsplan gem. § 
13 a Abs. 2 Nr. 2 im Wege einer Berichtigung nachrichtlich angepasst werden. 
 
3.3. Landschaftsplan 
Der Bereich des Plangebiets liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans. 
 
 
4. Städtebauliches Konzept 
Der potentielle Schulstandort soll über eine Fläche für Gemeinbedarf nach § 9 Abs.1 Nr. 5 BauGB 
gesichert werden. Gleiches gilt für den im Bestand vorzufindenden Spiel -/ und Bolzplatz, welcher 
auf dem Grundstück erhalten und aufgewertet wer den soll, bzw. alternativ an den Standort Ecke 
Humboldtstraße / Königsberger Straße verlagert, planungsrechtlich gesichert und städtebaulich auf-
gewertet werden soll. Das folgende städtebauliche Konzept soll eine erste, rechnerische Machbar-
keit aufzeigen sowie die getroffenen Annahmen des Raumprogrammes darstellen und als Diskussi-
onsgrundlage für die weiteren Planungen dienen.  
 
4.1. Ausgangssituation, Annahmen Raumprogramm 
Im Hinblick auf den festgestellten, erheblichen Bedarf an Schulplätzen im Primarbereich (vgl. „Fort-
schreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 (0418/2020)“), wird für das Grundstück an der 
Dorotheenstraße eine 2-zügige Grundschule für insgesamt 224 Schülerinnen und Schüler geplant. 
Die Deckung des lokalen Bedarfs ist außerdem für die Sicherstellung der mittelfristigen und langfris-
tigen Weiterentwicklungen des Stadtbezirkes erforderlich und somit Voraussetzung für künftige Bau-
vorhaben. Dabei ist eine Sicherung und Weiterentwicklung der städtebaulichen Gestaltung erforder-
lich, welche im Folgenden grob skizziert wird. Zur Sicherstellung eines transparenten Planungspro-
zesses sind die ermittelten und getroffenen Annahmen, welche dem Planungskonzept zu Grunde 
liegen in der Anlage 3 detailliert aufgeführt. Grundlage bildet der Leitfaden „Planungsrahmen für 
pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen“ (2. Auflage, 2016) des Amt es für Schulentwick-
lung der Stadt Köln.

Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 5 von 6  
4.2. Entwurf und Gestaltung 
Baukörper 
Das Hauptgebäude der Grundschule setzt sich aus zwei quaderförmigen Baukörpern zusammen, 
die rechtwinklig, in einer L-Form, miteinander verbunden sind. Dieser Verbindungsbereich würde 
den Haupteingang der Grundschule darstellen und räumlich eine städtebauliche Eingangssituation 
ermöglichen. Der Baukörper wird an der Dorotheenstraße ausgerichtet, sodass im rückwärtigen 
und damit von der angrenzenden Wohnnutzung abgewandten Seite geschützte Pausenhofflächen 
entstehen. Darüber hinaus bietet die Anordnung der Gebäudekörper einen gewissen Lärmschutz 
gegenüber der Wohnbebauung. Eine Anknüpfung und Verbindung zur nördlich benachbarten Kita 
kann bei Bedarf ebenfalls erfolgen. Auf dem Flachdach soll eine Photovoltaikanlage errichtet wer-
den. 
 
Die Turnhalle wird an der rückwärtigen Grundstückslinie orientiert, sodass die notwendigen Stell-
plätze straßenseitig ausgerichtet werden und über die Kreuzung Dorotheenstraße/Danziger Straße 
erschlossen werden. Durch die Erschließung über die Kreuzung Dorotheenstraße/Danziger Straße 
ist die Turnhalle sowie auch die Grundschule für Rettungsfahrzeuge erreichbar. Eine Prüfung der 
Zufahrtswege, besonders im Hinblick auf den Baumbestand, wird in der weiteren Planung erfolgen. 
Die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze, deren Anzahl im Rahmen der frühzeitigen Beteili-
gung der Behörden weiter konkretisiert wird, soll vollständig auf dem vorgesehenen Grundstück 
erfolgen. Aufgrund der planerischen Annahmen werden derzeit 16 Stellplätze nachgewiesen. 
 
Erschließung 
Der Zugang zum Schulgebäude soll zum einen über den nördlichen Haupteingang erfolgen. 
Dadurch kann eine direkte, ebenerdige, fußläufige Verbindung zwischen Grundschule und Bushal-
testelle erfolgen. Eine Querungshilfe für die Dorotheenstraße an dieser Stelle, bzw. alternativ im 
Kreuzungsbereich Dorotheenstraße/Danziger Straße, gilt es zu prüfen, um einen sicheren Fußweg 
zur Schule sicherzustellen. Ebenso die Lage und Dimensionierung der erforderlichen Rettungs-
wege und – zufahrten sowie der Aufstellungsflächen. 
 
Freiraum 
Der raumprägende Großbaumbestand soll nach Möglichkeit erhalten werden. Die städtebauliche 
Anordnung der Gebäudekörper reagiert auf den vorhandenen Baumbestand. Die straßenseitigen 
Bäume werden in einen Grünstreifen integriert und sorgen für eine räumliche Trennung gegenüber 
der östlich angrenzenden Wohnbebauung. Der umfangreiche Baumbestand auf dem Grundstück 
kann in die Freiraumplanung der Schulhofflächen integriert werden. 
 
Die Planungsskizze in Anlage 3 gibt einen Überblick über die städtebauliche Anordnung der Gebäu-
dekörper. Aufgrund des Zuschnitts und der Größe des Grundstücks bieten sich vielfältige und flexible 
Gestaltungsmöglichkeiten. Der aufgezeigte Flächenbedarf kann problemlos auf dem Grundstück re-
alisiert werden, inkl. eines Spiel-/Bolzplatzes.  
 
4.3. Städtebauliche Kenndaten im Überblick 
Planungsparameter Kennwert 
Grundstücksgröße ca. 7.880 m² / 0.7880 ha 
BGF Grundschule (3 Geschosse) 3.600 m² 
BGF Sporthalle (2-Fach-Halle) 1.600 m² 
Außenfläche Pausenhof 3.150 m² 
Restfläche/Reservefläche 1.930 m², u.a. für Erschließung, Spiel-/Bolzplatz 
Bauform mehrgeschossiger Baukörper mit Flachdach 
Geschossigkeit I bis III vorgesehen 
Stellplätze  mind. 16 Stellplätze, Flächenbedarf mind. 310 m² 
(Annahme: Pro Klasse eine Lehrkraft + eine Betreuungs-
person = 16 Personen = 16 PKW) 
Grün- und Freiraum Erhalt der raumprägsamen Bäume und Einbezug in ein 
Freiraumkonzept; Aufwertung und Sicherung des beste-
henden Spiel-/Bolzplatzes auf Grundstück oder Umgebung

Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 6 von 6  
5. Auswirkung der Planung / Umweltbericht 
 
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden Abstimmung mit den maßgeblichen Fachdienststellen und 
in ihren Belangen betroffenen sonstigen Behörden im Laufe des weiteren Verfahrens ist zum jetzi-
gen Zeitpunkt eine Betroffenheit der nachstehenden Umweltbelange erkennbar: 
 
5.1. Tiere und Pflanzen 
Es ist eine Artenschutzprüfung (ASP) Stufe 1 durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse 
der ASP 1 ist zu entscheiden, ob in einer ASP 2 planungsrelevante Arten zu untersuchen sind.  
 
5.2. Immissionsschutz 
Die Umgebung des Plangebietes ist vorwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Die Lärmeinwirkun-
gen auf das Plangebiet und die Auswirkungen der Planung auf die schützenswerten Nutzungen im 
Umfeld werden im weiteren Verfahren durch noch zu beauftragende Gutachten untersucht. Die für 
den Schutz vor Lärmemissionen erforderlichen Maßnahmen werden im Bebauungsplan entspre-
chend festgesetzt. 
 
5.3. Klima / Starkregen 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um dem Kli-
mawandel entgegenzuwirken oder der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. 
 
Die Auswirkungen der Planung auf den Boden und Gewässer werden im weiteren Verfahren ge-
prüft. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb einer Wasserschutzzone. Es wird auch geprüft, inwieweit 
anfallendes Niederschlagswasser versickert werden kann. Maßnahmen wie beispielsweise Dach-
begrünungen, die zu einem verzögerten Niederschlagswasserabfluss beitragen, können planungs-
rechtlich gesichert werden Darüber hinaus ist ein Energiekonzept zu erstellen, welches die Ener-
giebilanz des Vorhabens und mögliche alternative Energieversorgungen aufzeigt und bewertet.  
 
5.4. Altlasten 
Auf dem südlichen Bereich des Plangebietes besteht eine Altlast mit schädlicher Bodenverände-
rung. Eine weitergehende Prüfung hierzu ist erforderlich und wird im weiteren Verfahren geprüft. 
Durch die im Planungskonzept vorgeschlagene Ausrichtung der Turnhalle und der Meidung der 
betroffenen Flächen für Spiel- und Freiräume, wird die vermeintliche Altlast durch städtebauliche 
Anordnung der unterschiedlichen Nutzungen berücksichtigt. 
 
6. Planverwirklichung 
 
Nach Ablauf der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger der öffentlichen Belange werden 
die Stellungnahmen ausgewertet und fließen in eine weitere Konkretisierung der Planung ein.

Beschlussvorlage Ausschuss

11854 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 3018/2022 
Freigabedatum 
 21.09.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept "Dorotheenstraße" in Köln-Porz 
Anhörung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung 
des Bebauungsplan-Entwurfes 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß 
Anlage 3 Aushangplakat einen Bebauungsplan-Entwurf in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung 
nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung 
(Anlage 4 Abwägungstabelle) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 7 und der Ausschuss Schule und 
Weiterbildung ohne Einschränkung zustimmen. 
 
 
Alternative: keine 
 
Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.11.2022 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.11.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 27.01.2022 den Beschluss über die Aufstellung des 
Bebauungsplanes "Dorotheenstraße“ in Köln-Porz unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens 
(§ 13a Baugesetzbuch) gefasst.  
 
Anlass und Ziel der Planung 
Ziel der Planung ist es, auf dem städtischen Grundstück (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 1376) 
das Planungsrecht für eine Schulnutzung für den Primarbereich, in Form einer zwei-zügigen Grund-
schule, zu schaffen.  
 
Der stadtweite Bedarf an Schulstandorten oder Erweiterungsflächen an bestehenden Standorten ist 
unter anderem aufgrund der weiterhin stark steigenden Schülerzahlen, dem Wandel der Schulstruk-
tur, der Umstellung der Sekundarstufen von G8 auf G9 sowie der Erfüllung des Inklusionsanspruches 
sehr umfangreich. So wird vom Rat der Stadt Köln insbesondere gefordert, dass die Verwaltung not-
wendige Flächen für die erforderlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schü-
lerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen sichert und planungsrechtlich entwickelt. 
(Vgl. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=93854) 
 
In der aktualisierten und am 18.06.2020 beschlossenen „Fortschreibung der Schulentwicklungspla-
nung Köln 2020 (0418/2020)“ wird wiederholt eine zunehmend angespannte Bestandssituation fest-
gestellt. Entsprechende Gegenmaßnahmen werden im Maßnahmenkatalog unter M80/M80b priori-
siert. Gefordert wird die Suche nach geeigneten Grundstücken für den Grundschulbau im Suchraum 
Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg. Dabei muss beachtet werden, dass das Gebiet eine stark 
defizitäre soziale Infrastruktur, insbesondere in Bezug auf das Angebot an Grundschulplätzen, auf-
weist. Aufgrund des Mangels, ist die weitere Entwicklung von Wohnbauvorhaben, wie beispielsweise 
an der Hauptstraße/ dem Urbacher Weg sowie an der Friedrichtstraße zurzeit erheblich einge-
schränkt. Eine städtebauliche Lösung des Defizites von Grundschulplätzen ist somit dringend gebo-
ten und genießt oberste Priorität. 
 
Ein Baustein zur Bedarfsdeckung ist bisher die Verlagerung und Vergrößerung der Don-Bosco-
Grundschule (Maßnahme M79 aus der Schulentwicklungsplanung 2020). Diese Überlegung stellt 
jedoch aufgrund der erforderlichen Vorarbeiten und der bestehenden Abhängigkeiten eher eine lang-
fristige Strategie dar. Eine kurz- oder mittelfristige Entlastung der angespannten Situation kann damit 
nicht erreicht werden. Um eine schneller realisierbare Alternative zu schaffen, hat die Verwaltung die 
Suche nach einem neuen Grundschulstandort durchgeführt. Auf der Suche nach möglichen Flächen-
potenzialen für eine Grundschule wurden im Stadtbezirk Porz verschiedene Areale untersucht. Ent-
scheidende Kriterien waren vor allem Flächenverfügbarkeit, Flächengröße, Eigentumsverhältnisse, 
städtebauliche Kriterien, Einzugsradien sowie planungsrechtliche Rahmenbedingungen. Die Fläche 
entlang der Dorotheenstraße ist dabei als einzige in Betracht kommende Option übrig geblieben. Oh-
ne die Aufstellung dieses Bebauungsplans zur Sicherung eines Schulgrundstückes für den Neubau 
eines Grundschulgebäudes können die Schulbedarfe für die heutige Bevölkerung, als auch für zu-
künftige, beispielsweise aus den oben genannten, benachbarten Wohnungsbauprojekten nicht ge-
deckt werden.

3 
Der sich derzeit im Plangebiet befindende Bolzplatz soll in diesem Zusammenhang verlagert werden 
damit dieser nicht ersatzlos entfällt. Der neue Standort soll zukünftig auf dem Areal der ehemaligen 
Belgischen Schule liegen. Das gesamte Schulareal der bestehenden Kopernikus-Hauptschule und 
der ehemaligen Belgischen Schule, deren Räumlichkeiten aktuell durch unterschiedliche Nutzungen 
belegt sind, soll langfristig neu geordnet werden. Die heutigen Gebäudebestände sind teilweise stark 
sanierungsbedürftig und entsprechen mit einer eingeschossigen Bauweise keiner effizienten Flä-
chenausnutzung. Bei der Neustrukturierung des gesamten Schulareals wird entsprechend auch der 
notwendige Bolzplatz mitgedacht. Die genaue Lage und Verortung wird im Rahmen einer Machbar-
keitsstudie für das gesamte Schulareal im weiteren Bebauungsplanverfahren konkretisiert.  
 
Unterrichtung der Öffentlichkeit 
Die Öffentlichkeit konnte sich gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und 
Zwecke  im Rahmen eines Aushangs beim Stadtplanungsamt im Stadthaus sowie im Bezirksrathaus 
Porz vom 31. März bis zum 19. April 2022 und über die Homepage der Stadt Köln 
(http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) informieren. Im Zeitraum der Beteiligung sind 19 Stel-
lungnahmen beim Stadtplanungsamt eingegangen. 
 
Die Stellungnahmen befassen sich im Wesentlichen mit der angedachten Verlagerung des Bolzplat-
zes, dem befürchteten Verlust von Schulplätzen der Kopernikusschule, den verkehrlichen Auswirkun-
gen, dem Umgang mit dem vorhandenen Baumbestand sowie klima- und umweltrelevanten Belan-
gen. Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung im 
Bebauungsplanverfahren sind in Anlage 4 dargestellt. Nachfolgend eine komprimierte Übersicht zum 
Umgang mit den eingebrachten Stellungnahmen zu den aufgeworfenen Themen:  
 
Verlagerung Bolzplatz & Verlust von Schulplätzen 
Durch den Neubau einer zusätzlichen Grundschule auf dem Grundstück Dorotheenstraße soll dem 
Schulplatzmangel Abhilfe geschaffen werden. Hierfür soll, wie bereits oben ausgeführt, der bestehen-
de Bolzplatz verlagert werden damit dieser nicht ersatzlos entfällt. Das Schulgrundstück Humboldtstr. 
80 wurde für geeignet befunden. Begründet wird die Auswahl damit, dass die Kopernikusschule 
(Hauptschule Bonner Str. 40) über zwei ineinander übergehende Schulgrundstücke (Bonner Str. 40 
und Humboldtstr. 80) und damit flächenmäßig über viel Platz verfügt. Die beiden Schulgrundstücke 
sind groß genug, um einen Bolzplatz in diesem Bereich zu aufzunehmen. Dieser kann zusätzlich 
auch von den Schüler*innen genutzt werden. 
Kategorisch ausgeschlossen werden kann, dass bestehende Schulplätze zugunsten eines Bolzplat-
zes verloren gehen. Im Rahmen einer Neuordnung des gesamten Schulareals soll eine grundstücks-
effiziente Lösung gefunden werden, welche die unterschiedlichen Nutzungsansprüche berücksichtigt. 
Es wird eine Gesamtbetrachtung der beiden Grundstücke angestrebt, besonders im Hinblick auf die 
für die Hauptschule notwendigen Schulgebäude im Zusammenhang mit der Anlage des Bolzplatzes. 
Der Bebauungsplan schafft zunächst einmal nur die planungsrechtlichen Voraussetzungen einen 
Bolzplatz anlegen zu können. Die genaue Position des Bolzplatzes wird im Rahmen der Gesamtbe-
trachtung im weiteren Bebauungsplanverfahren abschließend geklärt. Auf jeden Fall werden die für 
die Hauptschule notwendigen Räumlichkeiten erhalten bleiben bzw. neu errichtet werden. Die Verwal-
tung wird gemeinsam mit den Vertretern der Kopernikusschule ein gesamtheitliches Konzept entwi-
ckeln. Es ist das Ziel, die Kopernikusschule in ihrer sozialen Ausrichtung als Ganztagsschule in einem 
Brennpunktbereich umfänglich zu unterstützen und den Schulraumbedarf zu optimieren.  
Eine Verlagerung des Bolzplatzes auf die derzeit augenscheinliche Freifläche an der Ecke Humboldt-
straße / Königsberger Straße ist nicht möglich. Teile der Gebäudebestände auf dem bestehenden 
Schulareal sind bereits heute stark sanierungsbedürftig. Auf dem Grundstück der ehemaligen Belgi-
schen Schule befinden sich daher bereits Interimslösungen in Form von Containerbauten. Auf Grund 
auslaufender Genehmigungen müssen diese zeitnah ersetzt werden. Die oben genannte Freifläche 
an der Ecke Humboldtstraße / Königsberger Straße ist als Ersatzstandort vorgesehen. Entsprechend 
ist dieser Standort bereits mit einer anderen Nutzung in Form von Modulbauten belegt.  
Verkehrliche Auswirkungen 
Entsprechend der üblichen Vorgehensweise in Bebauungsplanverfahren wird ein Verkehrsgutachten 
erstellt. In diesem Verkehrsgutachten müssen verschiedene Erschließungsvarianten untersucht wer-

4 
den und sind in einem Verkehrskonzept darstellen. Hierbei gilt es neben dem motorisierten Individu-
alverkehr (bspw. Hol- und Bringverkehr) insbesondere auch den Verkehr der Radfahrenden und Fuß-
gänger*innen zu berücksichtigen.  
Erst wenn das Verkehrsgutachten vorliegt, kann bewertet werden ob der Verkehr verträglich abgewi-
ckelt werden kann und welche weiteren Maßnahmen – im Plangebiet oder der näheren Umgebung – 
erforderlich werden damit eine sichere Schulerschließung für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet 
wird. 
 
Baumbestand und umweltrelevante Belange 
Unstrittig ist, dass sich durch die beabsichtigte Entwicklung einer zweizügigen Grundschule die Situa-
tion vor Ort verändern wird. Durch die bauliche Inanspruchnahme der Fläche ist mitunter schutzwür-
diger Baumbestand betroffen. Ein Großteil des Baumbestands befindet sich jedoch in den Randberei-
chen des Plangebiets an der Grenze zum westlich angrenzenden Sportplatz und östlich zur 
Dorotheenstraße. Dieser Baumbestand soll nach Möglichkeit planungsrechtlich gesichert und langfris-
tig erhalten bleiben. Hierzu sind im weiteren Verfahren eine Baumbewertung und ein Baumaufmaß zu 
erstellen.  
Grundsätzlich gilt es die Planung so klimafreundlich wie möglich zu gestalten und entsprechende 
Maßnahmen vorzusehen. Der Versiegelungsgrad ist auf ein Minimum zu reduzieren. Als gestalteri-
sche Maßnahmen und zur positiven Beeinflussung des Mikroklimas sind Dach- und nach Möglichkeit 
auch Fassadenbegrünungen vorzusehen. Entsprechende Festsetzungen sollen in den Bebauungs-
plan aufgenommen werden. Darüber hinaus greifen die Klimaleitlinien der Stadt Köln. 
 
Klimaauswirkungen 
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative 
Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlendioxid (CO2) 
nicht ausgeschlossen werden, da ein Neubau entsteht, der allein durch die benötigten Baustoffe be-
reits einen negativen Effekt hat. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases wer-
den geprüft. 
 
Vorberatungen  
 
Aufstellungsbeschluss (3939/2021):  
Bezirksvertretung Porz  09.12.2021 unverändert beschlossen 
Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 unverändert beschlossen 
 
 
Anlagen 
1 Geltungsbereich 
2 Erläuterungsbericht 
3 Aushangplakat  
4 Abwägungstabelle der Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit 
5 Abwägungstabelle Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB

Anlage 4 Abwägungstabelle der Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit

17075 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 75390/03 – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz– eingegangenen Stel-
lungnahmen aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB)  
Die Öffentlichkeit konnte sich gemäß § 13a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkun-
gen der Planung im Rahmen eines Aushangs im Stadtplanungsamt und im Bezirksrathaus Porz sowie über die Homepage der Stadt Köln (http://www.be-
teiligung-bauleitplanung.koeln) vom 31.03.2022 bis zum 19.04.2022 unterrichten und sich zur Planung äußern. Es sind 19 Stellungnahmen aus der Öffent-
lichkeit eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Die Einheit aus Spielplatz, Park und Bolzplatz ist wesent-
lich und soll erhalten werden. 
 
Die vielen alten Bäume in der Dorotheenstraße, die maß-
geblich zu einem guten Klima im Viertel beitragen, sollten 
erhalten bleiben. 
Kenntnisnahme Der im Bestand vorhandene Bolzplatz soll verlagert werden, da-
mit dieser nicht ersatzlos entfällt. Der nördlich an das Plangebiet 
angrenzende Spielplatz ist nicht Gegenstand des Bebauungs-
planverfahrens und wird entsprechend nicht angetastet. Teilweise 
befindet sich schützenswerter Baumbestand innerhalb des Plan-
gebietes. Diesen gilt es im Rahmen der Planung zu berücksichti-
gen. Hierfür werden im weiteren Verfahren ein Baumgutachten 
und ein Baumaufmaß erstellt. Ein Großteil des Baumbestands 
befindet sich in den Randbereichen des Plangebiets, im Über-
gang zum westlich angrenzenden Sportplatz und östlich entlang 
der Dorotheenstraße. Insbesondere dieser Baumbestand soll 
nach Möglichkeit erhalten bleiben und planungsrechtlich gesi-
chert werden. 
Darüber hinaus gilt es die Planung so klimafreundlich wie möglich 
zu gestalten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der 
Versiegelungsgrad soll auf ein Minimum reduziert werden. Als 
gestalterische Maßnahmen und zur positiven Beeinflussung des 
Mikroklimas sind Dach- und nach Möglichkeit auch Fassadenbe-
grünungen vorzusehen. Hierfür sollen im weiteren Verfahren ent-
sprechende Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen 
werden. 
ANLAGE 04

Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
1.2 Das zusätzliche Wasser bei Starkregen kann weder auf 
der unbebauten Fläche noch von den Bäumen aufgenom-
men werden. Die Kanalisation ist überfordert. 
Kenntnisnahme Im Rahmen des Verfahrens wird für das Plangebiet ein Entwäs-
serungskonzept erstellt. Hierbei werden insbesondere Starkrege-
nereignisse berücksichtigt. Das Gutachten wird aufzeigen wie die 
Entwässerung innerhalb des Plangebiets funktionieren kann. Ein-
zelne beabsichtigte Maßnahmen wie extensive Dachbegrünung, 
Fassadenbegrünung, Rückhaltung von Niederschlagwasser im 
Plangebiet in Form von Retentionsräumen, geringer Versiege-
lungsgrad gilt es zu prüfen und könnten Elemente zur Regen-
rückhaltung darstellen. 
 
1.3 Der Bau der neuen Grundschule sollte auf das Grund-
stück an der Humboldtstraße verlagert werden.  
 
Dieses Areal wird bereits heute von einer Schule genutzt 
und könnte in seinem Zweck weiterhin verbleiben. 
Nein Mit der Entwicklung einer zweizügigen Grundschule im Plange-
biet „Dorotheenstraße“ soll eine schnellere Alternative geschaffen 
werden, um dem erheblichen Defizit hinsichtlich der Grundschul-
kapazitäten zu begegnen. Ein Baustein zur Bedarfsdeckung war 
bisher die Verlagerung und Vergrößerung der bestehenden Don-
Bosco-Grundschule (Maßnahme M79 aus der Schulentwick-
lungsplanung 2020). Diese Überlegung stellt jedoch aufgrund der 
erforderlichen Vorarbeiten und der bestehenden Abhängigkeiten 
eher eine langfristige Strategie dar. Eine kurz- oder mittelfristige 
Entlastung der angespannten Situation kann damit nicht erreicht 
werden. Um eine schneller realisierbare Alternative zu schaffen, 
hat die Verwaltung die Suche nach einem neuen Grundschul-
standort durchgeführt. Auf der Suche nach möglichen Flächenpo-
tenzialen für eine Grundschule wurden im Stadtbezirk Porz ver-
schiedene Areale untersucht. Entscheidende Kriterien waren vor 
allem Flächenverfügbarkeit, Flächengröße, Eigentumsverhält-
nisse, städtebauliche Kriterien, Einzugsradien sowie planungs-
rechtliche Rahmenbedingungen. Die Fläche entlang der 
Dorotheenstraße ist dabei als einzige in Betracht kommende Op-
tion übrig geblieben.

Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1.4 Das Grundstück an der Humboldtstraße ist für die ge-
plante Schule verkehrstechnisch besser gelegen. 
 
Notwendige Haltezonen können da eingerichtet werden. 
 
Die Dorotheenstraße ist zu schmal, um zukünftig den Ver-
kehr abwickeln zu können. 
Teilweise Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten erstellt. In die-
sem Verkehrsgutachten müssen verschiedene Erschließungsva-
rianten untersucht werden und sind in einem Verkehrskonzept 
darzustellen. Hierbei gilt es neben dem motorisierten Individual-
verkehr (bspw. Hol- und Bringverkehr der Eltern) insbesondere 
auch den Verkehr der Radfahrenden und Fußgänger zu berück-
sichtigen.  
Erst wenn das Verkehrsgutachten vorliegt, kann bewertet werden 
ob der Verkehr verträglich abgewickelt werden kann und welche 
weiteren Maßnahmen – im Plangebiet oder der näheren Umge-
bung – erforderlich werden damit eine sichere Schulerschließung 
für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet wird. 
Die durch das Bauvorhaben zu erwartenden Belastungen werden 
im Rahmen der erforderlichen Gutachten (Lärm, Verkehr, Umwelt 
usw.) ermittelt und deren Verträglichkeit für den Standort nachge-
wiesen. Ggfls. werden Minderungsmaßnahmen vorgesehen. 
2 
2.1 
Durch den Bebauungsplan gehen 150 Schulplätze verlo-
ren. 
 
Eine Weiterführung der Schule als Ganztagsschule und 
Schule des gemeinsamen Lernens ist nicht mehr möglich.  
 
Das Berufsorientierungskonzept („die DNA der Koperni-
kusschule“) wird ebenfalls zunichte gemacht. 
 
Die Schulsozialarbeiterin würde ihr Büro verlieren und so-
mit eine Sozialarbeit unmöglich gemacht. 
Nein Ein Verlust von Schulplätzen durch die Aufstellung des Bebau-
ungsplans kann ausgeschlossen werden. 
Durch den Neubau einer zusätzlichen Grundschule auf dem 
Grundstück Dorotheenstraße soll dem Schulplatzmangel abge-
holfen werden. Hierfür soll, wie bereits oben ausgeführt, der be-
stehende Bolzplatz verlagert werden damit dieser nicht ersatzlos 
entfällt. Das Schulgrundstück Humboldtstr. 80 wurde für geeignet 
befunden. Begründet wird die Auswahl damit, dass die Koperni-
kusschule (Hauptschule Bonner Str. 40) über zwei ineinander 
übergehende Schulgrundstücke (Bonner Str. 40 und Humboldtstr. 
80) und damit flächenmäßig über viel Platz verfügt. Die beiden 
Schulgrundstücke sind groß genug, um einen Bolzplatz in diesem 
Bereich zu parzellieren.  
Kategorisch ausgeschlossen werden kann, dass bestehende 
Schulplätze zugunsten eines Bolzplatzes verloren gehen. Viel-
mehr wird eine Gesamtbetrachtung der beiden Grundstücke an-

Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
gestrebt, besonders im Hinblick auf die für die Hauptschule not-
wendigen Schulgebäude im Zusammenhang mit der Anlage des 
Bolzplatzes. Der Bebauungsplan schafft zunächst einmal nur die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen einen Bolzplatz anlegen 
zu können. Die genaue Position des Bolzplatzes wird im Rahmen 
der Gesamtbetrachtung im weiteren Bebauungsplanverfahren 
konkretisiert. Auf jeden Fall werden die für die Hauptschule not-
wendigen Räumlichkeiten erhalten bleiben bzw. neu errichtet 
werden. Im Rahmen einer Neuordnung des gesamten Schulare-
als soll eine grundstückseffiziente Lösung gefunden werden, wel-
che die unterschiedlichen Nutzungsansprüche berücksichtigt. Die 
Verwaltung wird gemeinsam mit den Vertretern der Kopernikus-
schule ein gesamtheitliches Konzept entwickeln. Es ist das Ziel, 
die Kopernikusschule in ihrer sozialen Ausrichtung als Ganztags-
schule in einem Brennpunktbereich umfänglich zu unterstützen 
und den Schulraumbedarf zu optimieren.  
 
2.2 Der Bolzplatz sollte auf der Freifläche im südlichen Be-
reich des Grundstücks errichtet werden. 
Nein Eine Verlagerung des Bolzplatzes auf die derzeit augenscheinli-
che Freifläche an der Ecke Humboldtstraße / Königsberger 
Straße ist nicht möglich. Teile der Gebäudebestände auf dem be-
stehenden Schulareal sind bereits heute stark sanierungsbedürf-
tig. Auf dem Grundstück der ehemaligen Belgischen Schule be-
finden sich daher bereits Interimslösungen in Form von Contai-
nerbauten. Auf Grund auslaufender Genehmigungen müssen 
diese zeitnah ersetzt werden. Die oben genannte Freifläche an 
der Ecke Humboldtstraße / Königsberger Straße ist als Ersatz-
standort vorgesehen. Entsprechend ist dieser Standort bereits mit 
einer anderen Nutzung in Form von Modulbauten belegt.

Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
3 Der Bereich, der für die Verlagerung des Bolzplatzes vor-
gesehen ist, beherbergt rund 150 Schülerinnen und Schü-
ler. 
 
Neben Unterrichtsräumen auch Räume zur Berufsorientie-
rung, der Sozialarbeit und für Aktivitäten aus dem Nach-
mittagsbereich. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2.1  
4 Inhaltlich identische Stellungnahme wie Lfd. Nr. 2 Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2 
5 Der Bolzplatz soll auf der südlichen Freifläche, auf dem 
gleichen Grundstück, errichtet werden. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2.2 
6 Der Bolzplatz soll nicht auf einem bebauten Gelände einer 
intensiv genutzten Schule geplant werden.  
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2.1 
7 Inhaltlich identische Stellungnahme wie Lfd. Nr. 2 Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2 
8 Ein Wegfall der Klassenräume in dem Geltungsbereich B 
hätte zwangsläufig eine Reduzierung der Schülerzahlen 
zur Folge, die wiederum das Ganztagsangebot reduzieren 
würde. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2.1 
9 
9.1 
Eine Grundschule soll an der Dorotheenstraße nicht ge-
baut werden, da das Gelände der Kopernikusschule zur 
Verfügung steht. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1.3 
9.2 Auf dem Grundstück der Kopernikusschule könnten die 
bereits versiegelten Flächen genutzt werden und es 
müssten keine weiteren Flächen an der Dorotheenstraße 
in Anspruch genommen werden. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1.2 
9.3 Die Verkehrsanbindung auf dem Grundstück der Koperni-
kusschule wäre zudem deutlich besser, da die Humboldt-
straße breiter ist als die Dorotheenstraße. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1.4

Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
9.4 Der Baumbestand sollte erhalten bleiben. Der Bereich 
wird von vielen Menschen als Park genutzt. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1.1 
10 Der Bolzplatz soll nicht auf einem bebauten Gelände einer 
intensiv genutzten Schule geplant. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2.1 
11 
11.1 
Die Grundschule mit zwei Zügen ist zu klein dimensioniert.  
 
In der neugeplanten Schule in der Dorotheenstraße sollen 
nicht nur Kindern aus Urbach einen Schulplatz geboten 
werden, sondern auch für Kinder aus Finkenberg, Grengel 
und Elsdorf. 
Kenntnisnahme Durch den Neubau einer zweizügigen Grundschule soll das An-
gebot an Grundschulplätzen insbesondere für die Stadtteile Porz, 
Eil und Urbach verbessert werden. Nach derzeitigen Prognosen 
auf Grundlage der Schulbedarfsplanung ist eine zweizügige 
Grundschule hierfür ausreichend dimensioniert. Diese Angaben 
und Zahlen werden im laufenden Verfahren fortgehend vom zu-
ständigen Fachamt überprüft. Die Grundschule steht dabei nicht 
ausschließlich Kindern aus Urbach, sondern auch aus benach-
barten Stadtteilen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es auch im 
näheren Umfeld weitere Planungen und Maßnahmen zur Verbes-
serung des Grundschulangebots. Hierzu zählt beispielsweise der 
beabsichtigte Neubau einer Grundschule in Köln-Elsdorf entlang 
der Friedensstraße oder die Erweiterung der KGS Kupfergasse in 
Köln-Urbach. Sämtliche Maßnahmen sind in der vom Rat der 
Stadt Köln beschlossenen Schulentwicklungsplanung enthalten 
und entsprechend priorisiert. Alle einzelnen Planungen und Maß-
nahmen in den benachbarten Stadtbezirken werden im Rahmen 
einer Gesamtbetrachtung bei der Schulbedarfsplanung berück-
sichtigt. 
11.2 Der heutige Bolzplatz an der Dorotheenstraße und der an-
liegende Spielplatz müssen erhalten bleiben. 
 
Der Ort ist ein wichtiger Treffpunkt vieler Familien und Ju-
gendlicher. Darüber hinaus werden die Flächen durch den 
Kindergarten Dorotheenstraße, Sportvereine und das 
Stadtgymnasium genutzt. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1 und 2

Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
11.3 Die Verkehrssituation der Dorotheenstraße wird mit dem 
Bau der Grundschule überlastet. Die allgemeine Ver-
kehrsanbindung ist nicht ausreichend. 
 
Es ist zu befürchten, dass die Garagenausfahrten der an-
grenzenden Einfamilienhäuser der Dorotheenstraße blo-
ckiert werden von parkenden Autos der Eltern.  
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1.4 
11.4 In der Umgebung gibt es durch Starkregenereignisse ver-
mehrt Wasser in den Kellern, da das Regenwasser jetzt 
schon nicht mehr genügend Flächen hat, um zu versi-
ckern. Die Kanalisation ist überfordert. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1.2 
11.5 Die Grundschule soll auf dem Grundstück an der Hum-
boldtstraße errichtet werden, weil die Fläche bereits ver-
siegelt und verkehrstechnisch deutlich besser angebun-
den ist. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1 
12 Inhaltlich identische Stellungnahme wie Lfd. Nr. 2 Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2 
13 Auf dem zur Disposition stehenden Gelände befinden sich 
mehrere Klassenräume und unterschiedliche Räume. 
 
Die Kopernikusschule kann nicht mehr als Ganztags-
schule betrieben werden. Beim Wegfall der o.g. Räume 
gerät daher ein seit Jahren erfolgreich etabliertes Konzept 
ins Wanken. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2.1 
14 Eine Freifläche auf gleichem Gelände südlich der Schul-
gebäude nördlich der Königsberger Straße soll für den 
Boltzplatz genutzt werden. 
Nein siehe Stellungnahme Nr. 2.2 
15 Durch die Umsetzung des Bebauungsplans würden große 
Teile der Kopernikusschule wegfallen, die aktiv in Nutzung 
sind. Hierzu zählt u.a. ein regelmäßig stattfindendes Sozi-
altraining zu Stärkung der sozialen Kompetenz der Schü-
lerinnen und Schüler. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2.1

Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
16 Das sehr erfolgreiche Konzept der Schule kann mit der 
Beschneidung des Geländes der Schule nicht mehr wei-
tergeführt werden. Das Schulgelände darf nicht verkleinert 
werden. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2.1 
17 
17.1 
Das Planungskonzept wird abgelehnt. Durch den Neubau 
zahlreicher Wohnungen in der Umgebung wurden bereits 
viele Grünflächen zerstört. Das Ort als Treffpunkt vieler 
Menschen und Sportgruppen würde mit dem Bau einer 
Grundschule verschwinden. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1 und 2 
17.2 Die vorhandene verkehrliche Infrastruktur ist für den Bau 
einer Grundschule nicht gegeben. 
 
Durch den Hol- und Bringverkehr der Eltern würde sich 
die Situation massiv verschlechtern.  
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1.4 
17.3 Die Grundschule sollte auf dem Areal der ehemaligen Bel-
gischen Schule errichtet werden. Dort ist genügend Platz 
vorhanden, um alle Nutzungen unterzubringen und den 
Verkehr verträglich abzuwickeln. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2 
18 Inhaltlich identische Stellungnahme wie Lfd. Nr. 2 Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2 
19 Inhaltlich identische Stellungnahme wie Lfd. Nr. 2 Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2 
Stand 14.09.2022

Anlage 8 - Auszug BP ASW 21.11.2022

1347 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Frau Froitzheim 
Telefon: (0221) 29499 
Fax:  (0221)  
E-Mail:  jennifer.froitzheim@stadt-koeln.de 
Datum:  22.11.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 14. Sitzung des Ausschusses Schule und 
Weiterbildung vom 21.11.2022 
öffentlich 
6.1 Städtebauliches Planungskonzept "Dorotheenstraße" in Köln-Porz  
Anhörung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, Beschluss über die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
3018/2022 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß An-
lage 3 Aushangplakat einen Bebauungsplan-Entwurf in Anwendung des beschleunigten Verfah-
rens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 
13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4 
Abwägungstabelle) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 7 und der Ausschuss Schule und 
Weiterbildung ohne Einschränkung zustimmen. 
 
 
Alternative: keine 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich mit den Stimmen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Volt, SPD und Die 
Linke, bei Enthaltung der FDP, zugestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1828 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3018/2022
Stand: 24.10.2025 
Sachstandsbericht  
Städtebauliches Planungskonzept "Dorotheenstraße" in Köln-Porz 
Anhörung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, Beschluss über die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 3 Aushangplakat einen Bebauungsplan-Entwurf in Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Er-
gebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der 
Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4 Abwägungstabelle) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 7 und der Ausschuss 
Schule und Weiterbildung ohne Einschränkung zustimmen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:  
Verwaltungsseitig wird die Nutzung der Fläche auf der Dorotheenstraße als potentiel-
ler Grundschulstandort nicht mehr als erforderlich erachtet. 
Ziel des Bebauungsplanverfahrens war es ursprünglich, einen zeitlichen Vorteil ge-
genüber anderen Schulbauprojekten, die der Versorgung mit Grundschulplätzen für 
die Stadteile Porz, Urbach, Elsdorf, Eil und Finkenberg dienen und deren Realisie-
rungszeitraum nicht abgeschätzt werden konnte, zu gewinnen. Damit sollte erreicht 
werden, den Bezug von neuen Wohneinheiten, die von Grundschulplätzen abhängen, 
schnell möglich zu machen.  
Das Bebauungsplanverfahren ruht gegenwertig. Die Maßnahmen in der vom Rat der 
Stadt Köln beschlossenen Schulentwicklungsplanung bleiben unverändert und sollen 
prioritär bearbeitet werden.

2 
 
 
Nächster Sachstandsbericht 
 
März 2027

Beratungsverlauf (4)

27.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.11.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
21.11.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3018/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.09.2022
Erstellt
12.09.2022 19:49