3018/2022
Städtebauliches Planungskonzept "Dorotheenstraße" in Köln-Porz Anhörung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
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Anlage 3 Aushangplakat
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Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Porz beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs. Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 31.03.2022 bis 19.04.2022 an das Stadtplanungsamt der Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de gerichtet werden. Diese Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Köln unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln. Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221- 22872 oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de. 1. Anlass und Ziel der Planung Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht im Stadtteil Porz ein Defizit im Angebot an Grundschulplätzen. Dieser wird durch benachbarte Planverfahren, welche der Schaffung von Wohnraum dienen, weiter verschärft. Aufgrund des Mangels ist die weitere Entwicklung von Wohnbauvorhaben, wie beispielsweise an der Hauptstraße / Urbacher Weg sowie an der Friedrichstraße, zurzeit erheblich eingeschränkt. Eine städtebauliche Lösung zur Ausweitung des Angebots an Grundschulplätzen ist somit dringend geboten. Ein Baustein zur Bedarfsdeckung ist die Verlagerung und Vergrößerung der Don-Bosco-Grundschule. Aufgrund der erforderlichen Vorarbeiten ist dieser Lösungsansatz jedoch nur langfristig umsetzbar. Um eine schneller realisierbare Alternative zu schaffen, hat die Verwaltung die Suche nach einem neuen Grundschulstandort durchgeführt. Im betrachteten Suchraum ist lediglich das Grundstück an der Dorotheenstraße eine geeignete Fläche für die bauliche Realisierung einer eigenständigen Grundschule, welches die notwendigen Eigenschaften wie Erreichbarkeit, Zentralität, soziale und technische Infrastruktur erfüllt und eine ausreichende Dimensionierung aufweist. Somit wird das Grundstück an der Dorotheenstraße für den Bau eines zweizügig ausgerichteten Grundschulgebäudes vorgeschlagen. Eine Verlagerung des bisherigen Bolzplatzes ist unumgänglich und kann in der näheren Umgebung erfolgen. Der neue Standort des Bolzplatzes wird planungsrechtlich gesichert und städtebaulich aufgewertet. Der Bolzplatz bildet einen wesentlichen Baustein für die wohnortnahe Versorgung mit Spiel- und Freizeitangeboten. Ein Wegfall des Angebotes stellt keine Option dar. Ziel der Planung ist es, auf dem städtischen Grundstück (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 1376), gekennzeichnet als Teilbereich A, Planungsrecht für eine Schulnutzung in Form einer zweizügigen Grundschule zu schaffen. Der auf dem Teilbereich A befindliche Bolzplatz soll auf dem Teilbereich B (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 1454) entwickelt und planungsrechtlich gesichert und werden. 2. Erläuterungen zum Plangebiet Die Umgebung des Plangebietes weist eine heterogene bauliche Struktur auf. Diese umfasst Einzel- und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie mehrere Bildungseinrichtungen. Direkt an das Plangebiet A grenzen im Osten größere, freistehende Einfamilienhäuser. Im Norden grenzt die eingeschossige Kindertagesstätte an das Plangebiet an. Wohingegen es im Süden und Westen von zwei Sportplätzen gerahmt wird. In weiterer Entfernung, wird im Norden und Süden das Plangebiet von den schulischen Bauten, in Form von zusammengesetzten Zeilenbauten, dominiert. Ebenso finden sich in der weiteren Umgebung drei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser in offener Bauweise. In fußläufiger Entfernung befinden sich diverse soziale und schulische Einrichtungen. Neben der städtischen Kindertagesstätte und der Grundschule Don Bosco verfügt das Quartier über drei weiterführende Schulen: die Kopernikus-Hauptschule, die Max-Planck-Realschule sowie das Stadtgymnasium Köln-Porz. An der Königsberger Straße liegt zudem das Seniorenzentrum „Johanniter-Haus Köln-Porz“. Über die Kaiserstraße ist eine Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs gesichert. Der Teilbereich A ist über die Dorotheenstraße erschlossen, der Teilbereich B über die Humboldt- straße. Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt über die Bushaltestellen Dorotheenstraße (Linie 162), über die Haltestelle Siemensstraße (Linien 160, 162, 165) sowie die Haltestelle Köln Feuerwache (Linien 151, 152, 161, 166). Die Haltestelle Dorotheenstraße liegt fußläufig in ca. 150 m Entfernung, wohingegen die Haltestelle Siemensstraße fußläufig in einer Entfernung von ca. 350 m liegt. Das Gebiet verfügt über einige kombinierte Fuß- und Radwege und ist im Süden an das Radnetz NRW angebunden. Aufgrund der Lage zwischen diversen schulischen, sportlichen und sozialen Einrichtungen, der vorhandenen guten verkehrlichen Anbindung und der Nähe zu den bestehenden, vielfältigen Wohngebieten, eignet sich das Plangebiet für eine zukünftige Schulnutzung. 3. Planinhalte Im Hinblick auf den festgestellten erheblichen Bedarf an Schulplätzen im Primarbereich wird für das Grundstück an der Dorotheenstraße eine zweizügige Grundschule für maximal 224 Schülerinnen und Schüler geplant. Dieser Beitrag zur Deckung des lokalen Bedarfs ist außerdem für die Sicherstellung der mittel- bzw. langfristigen Weiterentwicklung des Stadtbezirkes erforderlich. Dabei ist die Sicherung und Weiterentwicklung der städtebaulichen Gestaltung erforderlich, welche im Folgenden grob skizziert wird. Der potentielle Schulstandort auf dem Teilbereich A soll über eine Fläche für Gemeinbedarf gesichert werden. Gleichzeitig soll der Bolzplatz an den Standort an der Humboldtstraße (Teilbereich B) verlagert werden. 4. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange Das geplante Vorhaben weist einen Eingriff in die Umwelt auf. Der Erhalt der raumprägenden Bäume ist nur teilweise möglich, sodass dafür Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. Die Auswirkungen der Planung auf den Boden und Gewässer werden im weiteren Verfahren geprüft. Maßnahmen wie beispielsweise Dachbegrünungen, die zu einem verzögerten Niederschlagswasserabfluss beitragen, können planungsrechtlich gesichert werden. Im südlichen Bereich des Teilbereiches A besteht eine Altlast mit schädlicher Bodenveränderung. Diese Altlast resultiert aus der Nutzung der Fläche als Bolzplatz. Für die Beseitigung der Altlast ist eine Abtragung der oberen Geländeschicht erforderlich. Hierzu ist eine weitergehende Prüfung erforderlich und wird im weiteren Verfahren durchgeführt. Die durch die Planung betroffenen Umweltbelange (Tie re, Pflanzen, Boden, Lärm, Verkehr, Klima, und Kulturgüter) werden im Rah men der weiteren Planung untersucht, bewertet und in der Abwägung berücksichtigt. Eine formale Umweltprüfung mit Umweltbericht nach §2, Absatz 4 Baugesetzbuch ist nicht erforderlich, weil das Verfahren nach §13a Baugesetzbuch durchgeführt wird. Bebauungsplan „Dorotheenstraße“ in Köln-Porz Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 31.03.2022 - 19.04.2022 Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses (M 1:2500) Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (M 1:2500) Städtebauliche Konzeptskizze Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Dorotheenstraße in Köln - Porz Maßstab 1 : 2 500 B A Spielplatz A B © Stadt Köln © Stadt Köln © Stadt Köln Anlage 3
Anlage 7- BV Porz 03.11.2022 Auszug BP TOP 7.3 (3018_2022)
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 04.11.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 03.11.2022 öffentlich 7.3 Städtebauliches Planungskonzept "Dorotheenstraß e" in Köln-Porz Anhörung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 3018/2022 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzeptes gemäß Anlage 3 Aushangplakat einen Bebauungsplan-Entwurf in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anla- ge 4 Abwägungstabelle) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bez irksvertretung 7 und der Aus- schuss Schule und Weiterbildung ohne Einschränkung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI und der Stimme von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.
Anlage 5 Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der ToeB
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ANLAGE 05 Stand: 24.08.2021 Seite 1 von 3 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 75390/03 - Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz - eingegangenen Stel- lungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 28.06.2021 bis zum 05.08.2021 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 14 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num- merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Einga- bensteller Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 GASCAD E Gas- transport GmbH Keine Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt betroffen. ----- Kenntnisnahme 2 AWB Köln Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Falls die Schule in Planung geht, sollte der Standort für Müllbe- hälter so konzipiert werden, dass die Behälter hindernisfrei von der Dorotheenstr. aus zur Entsorgung erreicht werden können. Kenntnisnahme Die Stellungnahme zum Thema Müllbe- hälter wird zur Kenntnis genommen. 3 DFS Deut- sche Flugsi- cherung Aufgrund der Art und der Höhe der Bauvorhaben werden Be- lange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich §18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) nicht berührt. Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht. ----- Kenntnisnahme 4 Polizei- präsidium Köln Es bestehen gegen das im Betreff genannte Planungskonzept keine Bedenken. - Kurzzeitparkflächen sind zusätzlich zu den Parkplätzen auf dem Gelände der Schule für die Fahrzeuge der Eltern in die Planung mit einzubeziehen. Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- nommen. Die Empfehlung von „Hol- und Bringzonen“ sowie kurzfriste Abstellflä- chen werden im weiteren Verlauf beach- tet Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Stand: 14.09.2021 Seite 2 von 3 - Alternativ: Überprüfung einer „Hol-und Bringzone 5 Polizei- präsidium Köln Direktion Kriminali- tät Kriminal- präven- tion/Op- ferschutz Es bestehen gegen das im Betreff genannte Bauvorhaben keine Bedenken. ----- Kenntnisnahme 6 Flughafen Köln Bonn GmbH Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. ----- Kenntnisnahme 7 PLEDOC GmbH - Die Errichtung von Gebäuden innerhalb des Schutzstreifen- bereichs ist nicht zulässig. - Im Geltungsbereich des angezeigten Bauleitplans sind keine verwalteten Kabelschutzrohranlagen der GasLINE GmbH & Co. KG vorhanden. Kenntnisnahme Der Sicherheitsabstand in der nördlichen Fläche wird eingehalten. 8 Bezirksre- gierung Köln Dezernat 52 - Ab- fallwirt- schaft Um Beteiligung der für Altdeponien und Bodenschutz zuständi- gen städtischen Ämter im Verfahren wurde gebeten. Kenntnisnahme Die für Altdeponien und Bodenschutz zu- ständigen städtischen Ämter werden bei dem weiteren Verfahren beteiligt wer- den. 9 Finanzamt Porz Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken ----- Kenntnisnahme Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Stand: 14.09.2021 Seite 3 von 3 10 Westnetz Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken Nein Keine Abwägung erforderlich 11 Evonik An den bezeichneten Stellen verlaufen keine der durch Evonik betreuten Fernleitungen. Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken ----- Kenntnisnahme 12 Nord- West-Öl- leitung GmbH Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken ----- Kenntnisnahme 13 GVG Rhein-Erft GmbH Der Bereich liegt nicht im Konzessionsgebiet der GVG. Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken ----- Kenntnisnahme 14 Rhein- Main- Rohrlei- tungs- transport GmbH Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken ----- Kenntnisnahme
Anlage 6 - Auszug aus dem BP TOP 10.2 SteA 27.10.2022
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax : (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 31.10.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.10.2022 öffentlich 10.2 Städtebauliches Planungskonzept "Dorotheenstraße" in Köln-Porz Anhörung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 3018/2022 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzeptes gemäß Anlage 3 Aushangplakat einen Bebauungsplan-Entwurf in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anla- ge 4 Abwägungstabelle) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 7 und der Aus- schuss Schule und Weiterbildung ohne Einschränkung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Dorotheenstraße in Köln - Porz Maßstab 1 : 2 500 B A Spielplatz
Anlage 2 Erläuterungsbericht
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Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 1 von 6 ANLAGE 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept für den Bebauungsplan; Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz Inhalt 1. Anlass und Ziel der Planung ..................................................................................................... 1 2. Erläuterungen zum Plangebiet ................................................................................................. 2 2.1. Abgrenzung des Plangebiets ............................................................................................. 2 2.2. Bestandssituation / Vorhandene Struktur .......................................................................... 2 2.3. Erschließung ..................................................................................................................... 3 2.4. Alternativstandorte ............................................................................................................ 3 2.5. Planungsrechtliche Situation ............................................................................................. 3 3. Planungsvorgaben ................................................................................................................... 4 3.1. Regionalplan ..................................................................................................................... 4 3.2. Flächennutzungsplan ........................................................................................................ 4 3.3. Landschaftsplan ................................................................................................................ 4 4. Städtebauliches Konzept .......................................................................................................... 4 4.1. Ausgangssituation, Annahmen Raumprogramm ............................................................... 4 4.2. Entwurf und Gestaltung ..................................................................................................... 5 4.3. Städtebauliche Kenndaten im Überblick ............................................................................ 5 5. Auswirkung der Planung / Umweltbericht ................................................................................. 6 5.1. Tiere und Pflanzen ............................................................................................................ 6 5.2. Immissionsschutz .............................................................................................................. 6 5.3. Klima / Starkregen ............................................................................................................. 6 5.4. Altlasten ............................................................................................................................ 6 6. Planverwirklichung ...................................................................................................................... 6 1. Anlass und Ziel der Planung Ziel der Planung ist es, auf dem städtischen Grundstück (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 1376) das Planungsrecht für eine zwei-zügige Schulnutzung für den Primarbereich , in Form einer zwei - zügigen Grundschule, zu schaffen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB, sollen gleichwohl die Rahmenbedingungen für einen alternativen Standort (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 1454) der bestehenden Spiel-/Bolzfläche in direkter Nähe geprüft werden sowie diese planungsrechtlich gesichert werden. Eine ersatzlose Entfernung der Spiel -/Bolzfläche ist ausge- schlossen, da sie auf dem Grundstück erhalten und aufgewertet werden kann. Der stadtweite Bedarf an Schulstandorten oder Erweiterungsflächen an bestehenden Standorten ist unter anderem aufgrund der weiterhin stark steigenden Schülerzahlen, dem Wandel der Schulstruk- tur, der Umstellung der Sekundarstufen von G8 auf G9 sowie der Erf üllung des Inklusionsanspru- ches sehr umfangreich. So wird vom Rat der Stadt Köln insbesondere gefordert, dass die Verwaltung Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 2 von 6 notwendige Flächen für die erforderlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder - und Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen sichert und planungsrechtlich ent- wickelt. (Vgl. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=93854) In der aktualisierten und am 18.06.2020 beschlossenen „Fortschreibung der Schulentwicklungspla- nung Köln 2020 (0418/2020)“ wird wiederholt eine zunehmend angespannte Bestandssituation fest- gestellt. Entsprechende Gegenmaßnahmen werden im Maßnahmenkatalog unter M80/M80b priori- siert. Gefordert wird die Suche nach geeigneten Grundstücken für den Grundschulbau im Suchraum Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg. Dabei muss beachtet werden, dass das Gebiet eine stark defizitäre soziale Infrastruktur, insbesondere in Bezug auf das Angebot an Grundschulplätzen, auf- weist. Aufgrund des Mangels, ist die weitere Entwicklung von Wohnbauvorhaben, wie beispielsweise an der Hauptstraße/ dem Urbacher Weg sowie an der Friedrichtstraße zurzeit erheblich einge- schränkt. Eine städtebauliche Lösung des Defizites von Grundschulplätzen ist somit dringend gebo- ten und genießt oberste Priorität. Im betrachteten Suchraum weist lediglich das Grundstück an der Dorotheenstraße über eine geeig- nete Fläche für die Entwicklung einer Grundschule auf, die die notwendigen Eigenschaften, wie Er- reichbarkeit, Zentralität, soziale und technische Infrastruktur erfüllt sowie eine ausreichende Dimen- sionierung bietet. Alternative Flächen wurden untersucht, wobei jedoch keines die notwendigen An- forderungen erfüllte. Somit wird das Grundstück an der Dorotheenstraße für die Entwicklung einer zwei-zügigen Grundschule vorgeschlagen und im Folgenden als Plangebiet definiert. Eine Verlage- rung des bisherigen Spiel - und Bolzplatzes ist unumgänglich und kann in der näheren Umgebung erfolgen. Die Verlagerung sowie der neue Standort des Spiel - und Bolzplatzes werden langfristig planungsrechtlich gesichert und städtebaulich aufgewertet. Aktuell besteht für das Plangebiet kein Bebauungsplan. Um die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen für die Realisie rung eines Schulstandortes zu schaffen, ist die A ufstellung eines Bebauungs- plans erforderlich. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1. Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 8, Köln-Porz, im Stadtteil Porz. Es grenzt im Norden an den städtischen Kindergarten „Dorotheenstraße 61“, im Westen und Süden an die „Sportanlage Humboldtstraße“ an und wird im Osten über die Dorotheenstraße erschlossen. Das Plangebiet um- fasst eine Fläche von ca. 7.881m². Geprägt wird das Plangebiet durch die umliegenden Sport- und Bildungseinrichtungen sowie durch die östlich angrenzenden Wohnbebauung und den reichhaltigen Baumbestand. D ie verkehrliche Erschließung ist in Ost -West-Richtung durch die Königsberger Straße sowie in Nord-Süd-Richtung durch die Dorotheenstraße gegeben. Für eine mögliche Verla- gerung des bisherigen Spiel- und Bolzplatz besteht auf der gegenüberliegenden Seite der Königs- berger Straße eine potentielle nahgelegene Fläche. 2.2. Bestandssituation / Vorhandene Struktur Baustruktur Die Umgebung des Plangebietes weist eine heterogene bauliche Struktur auf. Diese umfasst Einzel- und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Zeilenbauten des Bildungsbereiches. Direkt an das Plangebiet grenzen im Osten größere, freistehende Einfamilienhäuser. Im Norden grenzt die eingeschossige Kindertagesstätte an das Plangebiet an. Wohingegen es im Süden und Westen von zwei Sportplätzen gerahmt wird. In weiterer Entfernung wird im Norden und Süden das Plangebiet von den schulischen Bauten, in Form von zusammengesetzten Zeilenbauten, dominiert. Ebenso finden sich in der weiteren Umgebung drei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser in of- fener Bauweise. Der Großteil der Wohnbebauung weist eine geneigte Dachform, vorrangig Sattel- dächer, auf. Bei den Bildungseinrichtungen sind hingegen Flachdächer vorzufinden. Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 3 von 6 Soziale Infrastruktur In fußläufiger Entfernung befinden sich diverse soziale und schulische Einrichtungen. Neben der städtischen Kindertagesstätte und der GGS Don Bosco, verfügt das Quartier über drei weiterfüh- rende Schulen: die Kopernikus -Hauptschule, die Max -Planck-Realschule sowie das Stadtgymna- sium Köln-Porz. An der Königsberger Straße liegt zudem das Seniorenzentrum „Johanniter -Haus Köln-Porz“. Über die Kaiserstraße ist eine Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs gesichert. Eigentumsverhältnisse Das Plangebiet befindet sich vollständig im Eigentum der Stadt Köln. 2.3. Erschließung Äußere Erschließung Das Plangebiet ist über die Dorotheenstraße erschlossen. Der Anschluss an die Fernstraßen erfolgt über die Kaiserstraße und die B8 sowie über das nahgelegene Aut obahnkreuz der A59. Weiterge- hende Anbindungen sind durch die A3, die A4 und die A559 gegeben. Öffentlicher Personennahverkehr Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt über die Bushaltestellen Dorotheenstraße (Linie 162), über die Haltestelle Siemensstraße (Linien 160, 162, 165) sowie die Haltestelle Köln Feuerwache (Linien 151, 152, 161, 166). Die Haltestelle Dorotheenstraße liegt fußläufig in ca. 150 m Entfernung, wohin- gegen die Haltestelle Siemensstraße fußläufig in einer Entfernung von ca. 350 m liegt. Darüber hin- aus besteht mit dem Bahnhof Köln Porz (Rhein) in ca. 1 km ein Anschluss an das S- und Regional- bahnnetz. Das Gebiet verfügt über einige kombinierte Fuß- und Radwege und ist im Süden an das Radnetz NRW angebunden. Einschätzung der Lage Aufgrund der Lage zwischen diversen schulischen, sportlichen und sozialen Einrichtungen, der vor- handenen guten verkehrlichen Anbindung und der Nähe zu den bestehenden, vielfältigen Wohnge- bieten, eignet sich das Plangebiet für eine zukünftige Schulnutzung. 2.4. Alternativstandorte Alternative Flächen vergleichbarer Größe oder Eignung zur kurzfristigen Entwicklung einer Schul- nutzung stehen der Stadt im Untersuchungsgebiet nicht zur Verfügung. Ein Alternativstandort für die bisherige Spiel- und Bolzanlage könnte durch Aufwertung umliegender städtischer Flächen gefun- den werden. 2.5. Planungsrechtliche Situation Ausgangssituation Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan und ist aktuell als sogenannter Außenbereich im Innenbereich nach § 35 BauGB zu bewerten. Damit besteht derzeit kein Planungsrecht für eine bauliche Entwicklung, sodass die Aufstellung eines Bebauungsplans zwingend erforderlich wird. Verfahren Auch wenn das Plangebiet derzeit dem baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB („Außenbereich im Innenbereich“) zuzuordnen ist, handelt es sich bei der beabsichtigten Planung um eine Maß- nahme der Innentwicklung. Entsprechend ist die Anwendung des beschleunigt en Verfahrens nach § 13a BauGB möglich. Die zulässige Grundfläche entsprechend des § 19 Absatz 2 BauNVO innerhalb des Geltungsbe- reichs der Planung beträgt bei einer Plangebietsgröße von circa 7.900 m² weniger als 20.000 m² und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB. Darüber hinaus werden in der direkten Nachbarschaft keine weiteren Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt. Mit dem vorliegenden städte- baulichen Planungskonzept wird auch keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 4 von 6 Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB genannten Schutzgüter - Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eu- ropäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes - nicht zu erwarten. Das Plangebiet liegt weder in einem angemessenen Sicherheitsabstand noch in einem Achtungsab- stand einer Störfallanlage. Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, kann die Planung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei kommen die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB zur Anwendung. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden geprüft und in die Abwägung eingestellt. 3. Planungsvorgaben 3.1. Regionalplan Der Regionalplan stellt das Plangebiet als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar. Die Planziele ent- sprechen den Darstellungen des Regionalplans. 3.2. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan weist das Plangebiet als „Grünfläche mit teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung“ aus. Die derzeitige Darstellung macht eine Änderung des Flächennutzungsplans erforder- lich. Aufgrund des angestrebten beschleunigten Verfahrens soll der Flächennutzungsplan gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 im Wege einer Berichtigung nachrichtlich angepasst werden. 3.3. Landschaftsplan Der Bereich des Plangebiets liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans. 4. Städtebauliches Konzept Der potentielle Schulstandort soll über eine Fläche für Gemeinbedarf nach § 9 Abs.1 Nr. 5 BauGB gesichert werden. Gleiches gilt für den im Bestand vorzufindenden Spiel -/ und Bolzplatz, welcher auf dem Grundstück erhalten und aufgewertet wer den soll, bzw. alternativ an den Standort Ecke Humboldtstraße / Königsberger Straße verlagert, planungsrechtlich gesichert und städtebaulich auf- gewertet werden soll. Das folgende städtebauliche Konzept soll eine erste, rechnerische Machbar- keit aufzeigen sowie die getroffenen Annahmen des Raumprogrammes darstellen und als Diskussi- onsgrundlage für die weiteren Planungen dienen. 4.1. Ausgangssituation, Annahmen Raumprogramm Im Hinblick auf den festgestellten, erheblichen Bedarf an Schulplätzen im Primarbereich (vgl. „Fort- schreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 (0418/2020)“), wird für das Grundstück an der Dorotheenstraße eine 2-zügige Grundschule für insgesamt 224 Schülerinnen und Schüler geplant. Die Deckung des lokalen Bedarfs ist außerdem für die Sicherstellung der mittelfristigen und langfris- tigen Weiterentwicklungen des Stadtbezirkes erforderlich und somit Voraussetzung für künftige Bau- vorhaben. Dabei ist eine Sicherung und Weiterentwicklung der städtebaulichen Gestaltung erforder- lich, welche im Folgenden grob skizziert wird. Zur Sicherstellung eines transparenten Planungspro- zesses sind die ermittelten und getroffenen Annahmen, welche dem Planungskonzept zu Grunde liegen in der Anlage 3 detailliert aufgeführt. Grundlage bildet der Leitfaden „Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen“ (2. Auflage, 2016) des Amt es für Schulentwick- lung der Stadt Köln. Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 5 von 6 4.2. Entwurf und Gestaltung Baukörper Das Hauptgebäude der Grundschule setzt sich aus zwei quaderförmigen Baukörpern zusammen, die rechtwinklig, in einer L-Form, miteinander verbunden sind. Dieser Verbindungsbereich würde den Haupteingang der Grundschule darstellen und räumlich eine städtebauliche Eingangssituation ermöglichen. Der Baukörper wird an der Dorotheenstraße ausgerichtet, sodass im rückwärtigen und damit von der angrenzenden Wohnnutzung abgewandten Seite geschützte Pausenhofflächen entstehen. Darüber hinaus bietet die Anordnung der Gebäudekörper einen gewissen Lärmschutz gegenüber der Wohnbebauung. Eine Anknüpfung und Verbindung zur nördlich benachbarten Kita kann bei Bedarf ebenfalls erfolgen. Auf dem Flachdach soll eine Photovoltaikanlage errichtet wer- den. Die Turnhalle wird an der rückwärtigen Grundstückslinie orientiert, sodass die notwendigen Stell- plätze straßenseitig ausgerichtet werden und über die Kreuzung Dorotheenstraße/Danziger Straße erschlossen werden. Durch die Erschließung über die Kreuzung Dorotheenstraße/Danziger Straße ist die Turnhalle sowie auch die Grundschule für Rettungsfahrzeuge erreichbar. Eine Prüfung der Zufahrtswege, besonders im Hinblick auf den Baumbestand, wird in der weiteren Planung erfolgen. Die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze, deren Anzahl im Rahmen der frühzeitigen Beteili- gung der Behörden weiter konkretisiert wird, soll vollständig auf dem vorgesehenen Grundstück erfolgen. Aufgrund der planerischen Annahmen werden derzeit 16 Stellplätze nachgewiesen. Erschließung Der Zugang zum Schulgebäude soll zum einen über den nördlichen Haupteingang erfolgen. Dadurch kann eine direkte, ebenerdige, fußläufige Verbindung zwischen Grundschule und Bushal- testelle erfolgen. Eine Querungshilfe für die Dorotheenstraße an dieser Stelle, bzw. alternativ im Kreuzungsbereich Dorotheenstraße/Danziger Straße, gilt es zu prüfen, um einen sicheren Fußweg zur Schule sicherzustellen. Ebenso die Lage und Dimensionierung der erforderlichen Rettungs- wege und – zufahrten sowie der Aufstellungsflächen. Freiraum Der raumprägende Großbaumbestand soll nach Möglichkeit erhalten werden. Die städtebauliche Anordnung der Gebäudekörper reagiert auf den vorhandenen Baumbestand. Die straßenseitigen Bäume werden in einen Grünstreifen integriert und sorgen für eine räumliche Trennung gegenüber der östlich angrenzenden Wohnbebauung. Der umfangreiche Baumbestand auf dem Grundstück kann in die Freiraumplanung der Schulhofflächen integriert werden. Die Planungsskizze in Anlage 3 gibt einen Überblick über die städtebauliche Anordnung der Gebäu- dekörper. Aufgrund des Zuschnitts und der Größe des Grundstücks bieten sich vielfältige und flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Der aufgezeigte Flächenbedarf kann problemlos auf dem Grundstück re- alisiert werden, inkl. eines Spiel-/Bolzplatzes. 4.3. Städtebauliche Kenndaten im Überblick Planungsparameter Kennwert Grundstücksgröße ca. 7.880 m² / 0.7880 ha BGF Grundschule (3 Geschosse) 3.600 m² BGF Sporthalle (2-Fach-Halle) 1.600 m² Außenfläche Pausenhof 3.150 m² Restfläche/Reservefläche 1.930 m², u.a. für Erschließung, Spiel-/Bolzplatz Bauform mehrgeschossiger Baukörper mit Flachdach Geschossigkeit I bis III vorgesehen Stellplätze mind. 16 Stellplätze, Flächenbedarf mind. 310 m² (Annahme: Pro Klasse eine Lehrkraft + eine Betreuungs- person = 16 Personen = 16 PKW) Grün- und Freiraum Erhalt der raumprägsamen Bäume und Einbezug in ein Freiraumkonzept; Aufwertung und Sicherung des beste- henden Spiel-/Bolzplatzes auf Grundstück oder Umgebung Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 6 von 6 5. Auswirkung der Planung / Umweltbericht Vorbehaltlich der noch durchzuführenden Abstimmung mit den maßgeblichen Fachdienststellen und in ihren Belangen betroffenen sonstigen Behörden im Laufe des weiteren Verfahrens ist zum jetzi- gen Zeitpunkt eine Betroffenheit der nachstehenden Umweltbelange erkennbar: 5.1. Tiere und Pflanzen Es ist eine Artenschutzprüfung (ASP) Stufe 1 durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der ASP 1 ist zu entscheiden, ob in einer ASP 2 planungsrelevante Arten zu untersuchen sind. 5.2. Immissionsschutz Die Umgebung des Plangebietes ist vorwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Die Lärmeinwirkun- gen auf das Plangebiet und die Auswirkungen der Planung auf die schützenswerten Nutzungen im Umfeld werden im weiteren Verfahren durch noch zu beauftragende Gutachten untersucht. Die für den Schutz vor Lärmemissionen erforderlichen Maßnahmen werden im Bebauungsplan entspre- chend festgesetzt. 5.3. Klima / Starkregen Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um dem Kli- mawandel entgegenzuwirken oder der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. Die Auswirkungen der Planung auf den Boden und Gewässer werden im weiteren Verfahren ge- prüft. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb einer Wasserschutzzone. Es wird auch geprüft, inwieweit anfallendes Niederschlagswasser versickert werden kann. Maßnahmen wie beispielsweise Dach- begrünungen, die zu einem verzögerten Niederschlagswasserabfluss beitragen, können planungs- rechtlich gesichert werden Darüber hinaus ist ein Energiekonzept zu erstellen, welches die Ener- giebilanz des Vorhabens und mögliche alternative Energieversorgungen aufzeigt und bewertet. 5.4. Altlasten Auf dem südlichen Bereich des Plangebietes besteht eine Altlast mit schädlicher Bodenverände- rung. Eine weitergehende Prüfung hierzu ist erforderlich und wird im weiteren Verfahren geprüft. Durch die im Planungskonzept vorgeschlagene Ausrichtung der Turnhalle und der Meidung der betroffenen Flächen für Spiel- und Freiräume, wird die vermeintliche Altlast durch städtebauliche Anordnung der unterschiedlichen Nutzungen berücksichtigt. 6. Planverwirklichung Nach Ablauf der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger der öffentlichen Belange werden die Stellungnahmen ausgewertet und fließen in eine weitere Konkretisierung der Planung ein.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 3018/2022 Freigabedatum 21.09.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept "Dorotheenstraße" in Köln-Porz Anhörung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 Aushangplakat einen Bebauungsplan-Entwurf in Anwendung des beschleunigten Ver- fahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4 Abwägungstabelle) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 7 und der Ausschuss Schule und Weiterbildung ohne Einschränkung zustimmen. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.11.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.11.2022 Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 27.01.2022 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Dorotheenstraße“ in Köln-Porz unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens (§ 13a Baugesetzbuch) gefasst. Anlass und Ziel der Planung Ziel der Planung ist es, auf dem städtischen Grundstück (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 1376) das Planungsrecht für eine Schulnutzung für den Primarbereich, in Form einer zwei-zügigen Grund- schule, zu schaffen. Der stadtweite Bedarf an Schulstandorten oder Erweiterungsflächen an bestehenden Standorten ist unter anderem aufgrund der weiterhin stark steigenden Schülerzahlen, dem Wandel der Schulstruk- tur, der Umstellung der Sekundarstufen von G8 auf G9 sowie der Erfüllung des Inklusionsanspruches sehr umfangreich. So wird vom Rat der Stadt Köln insbesondere gefordert, dass die Verwaltung not- wendige Flächen für die erforderlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schü- lerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen sichert und planungsrechtlich entwickelt. (Vgl. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=93854) In der aktualisierten und am 18.06.2020 beschlossenen „Fortschreibung der Schulentwicklungspla- nung Köln 2020 (0418/2020)“ wird wiederholt eine zunehmend angespannte Bestandssituation fest- gestellt. Entsprechende Gegenmaßnahmen werden im Maßnahmenkatalog unter M80/M80b priori- siert. Gefordert wird die Suche nach geeigneten Grundstücken für den Grundschulbau im Suchraum Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg. Dabei muss beachtet werden, dass das Gebiet eine stark defizitäre soziale Infrastruktur, insbesondere in Bezug auf das Angebot an Grundschulplätzen, auf- weist. Aufgrund des Mangels, ist die weitere Entwicklung von Wohnbauvorhaben, wie beispielsweise an der Hauptstraße/ dem Urbacher Weg sowie an der Friedrichtstraße zurzeit erheblich einge- schränkt. Eine städtebauliche Lösung des Defizites von Grundschulplätzen ist somit dringend gebo- ten und genießt oberste Priorität. Ein Baustein zur Bedarfsdeckung ist bisher die Verlagerung und Vergrößerung der Don-Bosco- Grundschule (Maßnahme M79 aus der Schulentwicklungsplanung 2020). Diese Überlegung stellt jedoch aufgrund der erforderlichen Vorarbeiten und der bestehenden Abhängigkeiten eher eine lang- fristige Strategie dar. Eine kurz- oder mittelfristige Entlastung der angespannten Situation kann damit nicht erreicht werden. Um eine schneller realisierbare Alternative zu schaffen, hat die Verwaltung die Suche nach einem neuen Grundschulstandort durchgeführt. Auf der Suche nach möglichen Flächen- potenzialen für eine Grundschule wurden im Stadtbezirk Porz verschiedene Areale untersucht. Ent- scheidende Kriterien waren vor allem Flächenverfügbarkeit, Flächengröße, Eigentumsverhältnisse, städtebauliche Kriterien, Einzugsradien sowie planungsrechtliche Rahmenbedingungen. Die Fläche entlang der Dorotheenstraße ist dabei als einzige in Betracht kommende Option übrig geblieben. Oh- ne die Aufstellung dieses Bebauungsplans zur Sicherung eines Schulgrundstückes für den Neubau eines Grundschulgebäudes können die Schulbedarfe für die heutige Bevölkerung, als auch für zu- künftige, beispielsweise aus den oben genannten, benachbarten Wohnungsbauprojekten nicht ge- deckt werden. 3 Der sich derzeit im Plangebiet befindende Bolzplatz soll in diesem Zusammenhang verlagert werden damit dieser nicht ersatzlos entfällt. Der neue Standort soll zukünftig auf dem Areal der ehemaligen Belgischen Schule liegen. Das gesamte Schulareal der bestehenden Kopernikus-Hauptschule und der ehemaligen Belgischen Schule, deren Räumlichkeiten aktuell durch unterschiedliche Nutzungen belegt sind, soll langfristig neu geordnet werden. Die heutigen Gebäudebestände sind teilweise stark sanierungsbedürftig und entsprechen mit einer eingeschossigen Bauweise keiner effizienten Flä- chenausnutzung. Bei der Neustrukturierung des gesamten Schulareals wird entsprechend auch der notwendige Bolzplatz mitgedacht. Die genaue Lage und Verortung wird im Rahmen einer Machbar- keitsstudie für das gesamte Schulareal im weiteren Bebauungsplanverfahren konkretisiert. Unterrichtung der Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit konnte sich gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke im Rahmen eines Aushangs beim Stadtplanungsamt im Stadthaus sowie im Bezirksrathaus Porz vom 31. März bis zum 19. April 2022 und über die Homepage der Stadt Köln (http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) informieren. Im Zeitraum der Beteiligung sind 19 Stel- lungnahmen beim Stadtplanungsamt eingegangen. Die Stellungnahmen befassen sich im Wesentlichen mit der angedachten Verlagerung des Bolzplat- zes, dem befürchteten Verlust von Schulplätzen der Kopernikusschule, den verkehrlichen Auswirkun- gen, dem Umgang mit dem vorhandenen Baumbestand sowie klima- und umweltrelevanten Belan- gen. Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren sind in Anlage 4 dargestellt. Nachfolgend eine komprimierte Übersicht zum Umgang mit den eingebrachten Stellungnahmen zu den aufgeworfenen Themen: Verlagerung Bolzplatz & Verlust von Schulplätzen Durch den Neubau einer zusätzlichen Grundschule auf dem Grundstück Dorotheenstraße soll dem Schulplatzmangel Abhilfe geschaffen werden. Hierfür soll, wie bereits oben ausgeführt, der bestehen- de Bolzplatz verlagert werden damit dieser nicht ersatzlos entfällt. Das Schulgrundstück Humboldtstr. 80 wurde für geeignet befunden. Begründet wird die Auswahl damit, dass die Kopernikusschule (Hauptschule Bonner Str. 40) über zwei ineinander übergehende Schulgrundstücke (Bonner Str. 40 und Humboldtstr. 80) und damit flächenmäßig über viel Platz verfügt. Die beiden Schulgrundstücke sind groß genug, um einen Bolzplatz in diesem Bereich zu aufzunehmen. Dieser kann zusätzlich auch von den Schüler*innen genutzt werden. Kategorisch ausgeschlossen werden kann, dass bestehende Schulplätze zugunsten eines Bolzplat- zes verloren gehen. Im Rahmen einer Neuordnung des gesamten Schulareals soll eine grundstücks- effiziente Lösung gefunden werden, welche die unterschiedlichen Nutzungsansprüche berücksichtigt. Es wird eine Gesamtbetrachtung der beiden Grundstücke angestrebt, besonders im Hinblick auf die für die Hauptschule notwendigen Schulgebäude im Zusammenhang mit der Anlage des Bolzplatzes. Der Bebauungsplan schafft zunächst einmal nur die planungsrechtlichen Voraussetzungen einen Bolzplatz anlegen zu können. Die genaue Position des Bolzplatzes wird im Rahmen der Gesamtbe- trachtung im weiteren Bebauungsplanverfahren abschließend geklärt. Auf jeden Fall werden die für die Hauptschule notwendigen Räumlichkeiten erhalten bleiben bzw. neu errichtet werden. Die Verwal- tung wird gemeinsam mit den Vertretern der Kopernikusschule ein gesamtheitliches Konzept entwi- ckeln. Es ist das Ziel, die Kopernikusschule in ihrer sozialen Ausrichtung als Ganztagsschule in einem Brennpunktbereich umfänglich zu unterstützen und den Schulraumbedarf zu optimieren. Eine Verlagerung des Bolzplatzes auf die derzeit augenscheinliche Freifläche an der Ecke Humboldt- straße / Königsberger Straße ist nicht möglich. Teile der Gebäudebestände auf dem bestehenden Schulareal sind bereits heute stark sanierungsbedürftig. Auf dem Grundstück der ehemaligen Belgi- schen Schule befinden sich daher bereits Interimslösungen in Form von Containerbauten. Auf Grund auslaufender Genehmigungen müssen diese zeitnah ersetzt werden. Die oben genannte Freifläche an der Ecke Humboldtstraße / Königsberger Straße ist als Ersatzstandort vorgesehen. Entsprechend ist dieser Standort bereits mit einer anderen Nutzung in Form von Modulbauten belegt. Verkehrliche Auswirkungen Entsprechend der üblichen Vorgehensweise in Bebauungsplanverfahren wird ein Verkehrsgutachten erstellt. In diesem Verkehrsgutachten müssen verschiedene Erschließungsvarianten untersucht wer- 4 den und sind in einem Verkehrskonzept darstellen. Hierbei gilt es neben dem motorisierten Individu- alverkehr (bspw. Hol- und Bringverkehr) insbesondere auch den Verkehr der Radfahrenden und Fuß- gänger*innen zu berücksichtigen. Erst wenn das Verkehrsgutachten vorliegt, kann bewertet werden ob der Verkehr verträglich abgewi- ckelt werden kann und welche weiteren Maßnahmen – im Plangebiet oder der näheren Umgebung – erforderlich werden damit eine sichere Schulerschließung für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet wird. Baumbestand und umweltrelevante Belange Unstrittig ist, dass sich durch die beabsichtigte Entwicklung einer zweizügigen Grundschule die Situa- tion vor Ort verändern wird. Durch die bauliche Inanspruchnahme der Fläche ist mitunter schutzwür- diger Baumbestand betroffen. Ein Großteil des Baumbestands befindet sich jedoch in den Randberei- chen des Plangebiets an der Grenze zum westlich angrenzenden Sportplatz und östlich zur Dorotheenstraße. Dieser Baumbestand soll nach Möglichkeit planungsrechtlich gesichert und langfris- tig erhalten bleiben. Hierzu sind im weiteren Verfahren eine Baumbewertung und ein Baumaufmaß zu erstellen. Grundsätzlich gilt es die Planung so klimafreundlich wie möglich zu gestalten und entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Der Versiegelungsgrad ist auf ein Minimum zu reduzieren. Als gestalteri- sche Maßnahmen und zur positiven Beeinflussung des Mikroklimas sind Dach- und nach Möglichkeit auch Fassadenbegrünungen vorzusehen. Entsprechende Festsetzungen sollen in den Bebauungs- plan aufgenommen werden. Darüber hinaus greifen die Klimaleitlinien der Stadt Köln. Klimaauswirkungen Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlendioxid (CO2) nicht ausgeschlossen werden, da ein Neubau entsteht, der allein durch die benötigten Baustoffe be- reits einen negativen Effekt hat. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases wer- den geprüft. Vorberatungen Aufstellungsbeschluss (3939/2021): Bezirksvertretung Porz 09.12.2021 unverändert beschlossen Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 unverändert beschlossen Anlagen 1 Geltungsbereich 2 Erläuterungsbericht 3 Aushangplakat 4 Abwägungstabelle der Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit 5 Abwägungstabelle Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB
Anlage 4 Abwägungstabelle der Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit
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/ 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 75390/03 – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz– eingegangenen Stel- lungnahmen aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB) Die Öffentlichkeit konnte sich gemäß § 13a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkun- gen der Planung im Rahmen eines Aushangs im Stadtplanungsamt und im Bezirksrathaus Porz sowie über die Homepage der Stadt Köln (http://www.be- teiligung-bauleitplanung.koeln) vom 31.03.2022 bis zum 19.04.2022 unterrichten und sich zur Planung äußern. Es sind 19 Stellungnahmen aus der Öffent- lichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num- merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Die Einheit aus Spielplatz, Park und Bolzplatz ist wesent- lich und soll erhalten werden. Die vielen alten Bäume in der Dorotheenstraße, die maß- geblich zu einem guten Klima im Viertel beitragen, sollten erhalten bleiben. Kenntnisnahme Der im Bestand vorhandene Bolzplatz soll verlagert werden, da- mit dieser nicht ersatzlos entfällt. Der nördlich an das Plangebiet angrenzende Spielplatz ist nicht Gegenstand des Bebauungs- planverfahrens und wird entsprechend nicht angetastet. Teilweise befindet sich schützenswerter Baumbestand innerhalb des Plan- gebietes. Diesen gilt es im Rahmen der Planung zu berücksichti- gen. Hierfür werden im weiteren Verfahren ein Baumgutachten und ein Baumaufmaß erstellt. Ein Großteil des Baumbestands befindet sich in den Randbereichen des Plangebiets, im Über- gang zum westlich angrenzenden Sportplatz und östlich entlang der Dorotheenstraße. Insbesondere dieser Baumbestand soll nach Möglichkeit erhalten bleiben und planungsrechtlich gesi- chert werden. Darüber hinaus gilt es die Planung so klimafreundlich wie möglich zu gestalten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der Versiegelungsgrad soll auf ein Minimum reduziert werden. Als gestalterische Maßnahmen und zur positiven Beeinflussung des Mikroklimas sind Dach- und nach Möglichkeit auch Fassadenbe- grünungen vorzusehen. Hierfür sollen im weiteren Verfahren ent- sprechende Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden. ANLAGE 04 Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1.2 Das zusätzliche Wasser bei Starkregen kann weder auf der unbebauten Fläche noch von den Bäumen aufgenom- men werden. Die Kanalisation ist überfordert. Kenntnisnahme Im Rahmen des Verfahrens wird für das Plangebiet ein Entwäs- serungskonzept erstellt. Hierbei werden insbesondere Starkrege- nereignisse berücksichtigt. Das Gutachten wird aufzeigen wie die Entwässerung innerhalb des Plangebiets funktionieren kann. Ein- zelne beabsichtigte Maßnahmen wie extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Rückhaltung von Niederschlagwasser im Plangebiet in Form von Retentionsräumen, geringer Versiege- lungsgrad gilt es zu prüfen und könnten Elemente zur Regen- rückhaltung darstellen. 1.3 Der Bau der neuen Grundschule sollte auf das Grund- stück an der Humboldtstraße verlagert werden. Dieses Areal wird bereits heute von einer Schule genutzt und könnte in seinem Zweck weiterhin verbleiben. Nein Mit der Entwicklung einer zweizügigen Grundschule im Plange- biet „Dorotheenstraße“ soll eine schnellere Alternative geschaffen werden, um dem erheblichen Defizit hinsichtlich der Grundschul- kapazitäten zu begegnen. Ein Baustein zur Bedarfsdeckung war bisher die Verlagerung und Vergrößerung der bestehenden Don- Bosco-Grundschule (Maßnahme M79 aus der Schulentwick- lungsplanung 2020). Diese Überlegung stellt jedoch aufgrund der erforderlichen Vorarbeiten und der bestehenden Abhängigkeiten eher eine langfristige Strategie dar. Eine kurz- oder mittelfristige Entlastung der angespannten Situation kann damit nicht erreicht werden. Um eine schneller realisierbare Alternative zu schaffen, hat die Verwaltung die Suche nach einem neuen Grundschul- standort durchgeführt. Auf der Suche nach möglichen Flächenpo- tenzialen für eine Grundschule wurden im Stadtbezirk Porz ver- schiedene Areale untersucht. Entscheidende Kriterien waren vor allem Flächenverfügbarkeit, Flächengröße, Eigentumsverhält- nisse, städtebauliche Kriterien, Einzugsradien sowie planungs- rechtliche Rahmenbedingungen. Die Fläche entlang der Dorotheenstraße ist dabei als einzige in Betracht kommende Op- tion übrig geblieben. Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1.4 Das Grundstück an der Humboldtstraße ist für die ge- plante Schule verkehrstechnisch besser gelegen. Notwendige Haltezonen können da eingerichtet werden. Die Dorotheenstraße ist zu schmal, um zukünftig den Ver- kehr abwickeln zu können. Teilweise Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten erstellt. In die- sem Verkehrsgutachten müssen verschiedene Erschließungsva- rianten untersucht werden und sind in einem Verkehrskonzept darzustellen. Hierbei gilt es neben dem motorisierten Individual- verkehr (bspw. Hol- und Bringverkehr der Eltern) insbesondere auch den Verkehr der Radfahrenden und Fußgänger zu berück- sichtigen. Erst wenn das Verkehrsgutachten vorliegt, kann bewertet werden ob der Verkehr verträglich abgewickelt werden kann und welche weiteren Maßnahmen – im Plangebiet oder der näheren Umge- bung – erforderlich werden damit eine sichere Schulerschließung für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet wird. Die durch das Bauvorhaben zu erwartenden Belastungen werden im Rahmen der erforderlichen Gutachten (Lärm, Verkehr, Umwelt usw.) ermittelt und deren Verträglichkeit für den Standort nachge- wiesen. Ggfls. werden Minderungsmaßnahmen vorgesehen. 2 2.1 Durch den Bebauungsplan gehen 150 Schulplätze verlo- ren. Eine Weiterführung der Schule als Ganztagsschule und Schule des gemeinsamen Lernens ist nicht mehr möglich. Das Berufsorientierungskonzept („die DNA der Koperni- kusschule“) wird ebenfalls zunichte gemacht. Die Schulsozialarbeiterin würde ihr Büro verlieren und so- mit eine Sozialarbeit unmöglich gemacht. Nein Ein Verlust von Schulplätzen durch die Aufstellung des Bebau- ungsplans kann ausgeschlossen werden. Durch den Neubau einer zusätzlichen Grundschule auf dem Grundstück Dorotheenstraße soll dem Schulplatzmangel abge- holfen werden. Hierfür soll, wie bereits oben ausgeführt, der be- stehende Bolzplatz verlagert werden damit dieser nicht ersatzlos entfällt. Das Schulgrundstück Humboldtstr. 80 wurde für geeignet befunden. Begründet wird die Auswahl damit, dass die Koperni- kusschule (Hauptschule Bonner Str. 40) über zwei ineinander übergehende Schulgrundstücke (Bonner Str. 40 und Humboldtstr. 80) und damit flächenmäßig über viel Platz verfügt. Die beiden Schulgrundstücke sind groß genug, um einen Bolzplatz in diesem Bereich zu parzellieren. Kategorisch ausgeschlossen werden kann, dass bestehende Schulplätze zugunsten eines Bolzplatzes verloren gehen. Viel- mehr wird eine Gesamtbetrachtung der beiden Grundstücke an- Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung gestrebt, besonders im Hinblick auf die für die Hauptschule not- wendigen Schulgebäude im Zusammenhang mit der Anlage des Bolzplatzes. Der Bebauungsplan schafft zunächst einmal nur die planungsrechtlichen Voraussetzungen einen Bolzplatz anlegen zu können. Die genaue Position des Bolzplatzes wird im Rahmen der Gesamtbetrachtung im weiteren Bebauungsplanverfahren konkretisiert. Auf jeden Fall werden die für die Hauptschule not- wendigen Räumlichkeiten erhalten bleiben bzw. neu errichtet werden. Im Rahmen einer Neuordnung des gesamten Schulare- als soll eine grundstückseffiziente Lösung gefunden werden, wel- che die unterschiedlichen Nutzungsansprüche berücksichtigt. Die Verwaltung wird gemeinsam mit den Vertretern der Kopernikus- schule ein gesamtheitliches Konzept entwickeln. Es ist das Ziel, die Kopernikusschule in ihrer sozialen Ausrichtung als Ganztags- schule in einem Brennpunktbereich umfänglich zu unterstützen und den Schulraumbedarf zu optimieren. 2.2 Der Bolzplatz sollte auf der Freifläche im südlichen Be- reich des Grundstücks errichtet werden. Nein Eine Verlagerung des Bolzplatzes auf die derzeit augenscheinli- che Freifläche an der Ecke Humboldtstraße / Königsberger Straße ist nicht möglich. Teile der Gebäudebestände auf dem be- stehenden Schulareal sind bereits heute stark sanierungsbedürf- tig. Auf dem Grundstück der ehemaligen Belgischen Schule be- finden sich daher bereits Interimslösungen in Form von Contai- nerbauten. Auf Grund auslaufender Genehmigungen müssen diese zeitnah ersetzt werden. Die oben genannte Freifläche an der Ecke Humboldtstraße / Königsberger Straße ist als Ersatz- standort vorgesehen. Entsprechend ist dieser Standort bereits mit einer anderen Nutzung in Form von Modulbauten belegt. Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 3 Der Bereich, der für die Verlagerung des Bolzplatzes vor- gesehen ist, beherbergt rund 150 Schülerinnen und Schü- ler. Neben Unterrichtsräumen auch Räume zur Berufsorientie- rung, der Sozialarbeit und für Aktivitäten aus dem Nach- mittagsbereich. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2.1 4 Inhaltlich identische Stellungnahme wie Lfd. Nr. 2 Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2 5 Der Bolzplatz soll auf der südlichen Freifläche, auf dem gleichen Grundstück, errichtet werden. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2.2 6 Der Bolzplatz soll nicht auf einem bebauten Gelände einer intensiv genutzten Schule geplant werden. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2.1 7 Inhaltlich identische Stellungnahme wie Lfd. Nr. 2 Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2 8 Ein Wegfall der Klassenräume in dem Geltungsbereich B hätte zwangsläufig eine Reduzierung der Schülerzahlen zur Folge, die wiederum das Ganztagsangebot reduzieren würde. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2.1 9 9.1 Eine Grundschule soll an der Dorotheenstraße nicht ge- baut werden, da das Gelände der Kopernikusschule zur Verfügung steht. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1.3 9.2 Auf dem Grundstück der Kopernikusschule könnten die bereits versiegelten Flächen genutzt werden und es müssten keine weiteren Flächen an der Dorotheenstraße in Anspruch genommen werden. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1.2 9.3 Die Verkehrsanbindung auf dem Grundstück der Koperni- kusschule wäre zudem deutlich besser, da die Humboldt- straße breiter ist als die Dorotheenstraße. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1.4 Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 9.4 Der Baumbestand sollte erhalten bleiben. Der Bereich wird von vielen Menschen als Park genutzt. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1.1 10 Der Bolzplatz soll nicht auf einem bebauten Gelände einer intensiv genutzten Schule geplant. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2.1 11 11.1 Die Grundschule mit zwei Zügen ist zu klein dimensioniert. In der neugeplanten Schule in der Dorotheenstraße sollen nicht nur Kindern aus Urbach einen Schulplatz geboten werden, sondern auch für Kinder aus Finkenberg, Grengel und Elsdorf. Kenntnisnahme Durch den Neubau einer zweizügigen Grundschule soll das An- gebot an Grundschulplätzen insbesondere für die Stadtteile Porz, Eil und Urbach verbessert werden. Nach derzeitigen Prognosen auf Grundlage der Schulbedarfsplanung ist eine zweizügige Grundschule hierfür ausreichend dimensioniert. Diese Angaben und Zahlen werden im laufenden Verfahren fortgehend vom zu- ständigen Fachamt überprüft. Die Grundschule steht dabei nicht ausschließlich Kindern aus Urbach, sondern auch aus benach- barten Stadtteilen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es auch im näheren Umfeld weitere Planungen und Maßnahmen zur Verbes- serung des Grundschulangebots. Hierzu zählt beispielsweise der beabsichtigte Neubau einer Grundschule in Köln-Elsdorf entlang der Friedensstraße oder die Erweiterung der KGS Kupfergasse in Köln-Urbach. Sämtliche Maßnahmen sind in der vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Schulentwicklungsplanung enthalten und entsprechend priorisiert. Alle einzelnen Planungen und Maß- nahmen in den benachbarten Stadtbezirken werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung bei der Schulbedarfsplanung berück- sichtigt. 11.2 Der heutige Bolzplatz an der Dorotheenstraße und der an- liegende Spielplatz müssen erhalten bleiben. Der Ort ist ein wichtiger Treffpunkt vieler Familien und Ju- gendlicher. Darüber hinaus werden die Flächen durch den Kindergarten Dorotheenstraße, Sportvereine und das Stadtgymnasium genutzt. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1 und 2 Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 11.3 Die Verkehrssituation der Dorotheenstraße wird mit dem Bau der Grundschule überlastet. Die allgemeine Ver- kehrsanbindung ist nicht ausreichend. Es ist zu befürchten, dass die Garagenausfahrten der an- grenzenden Einfamilienhäuser der Dorotheenstraße blo- ckiert werden von parkenden Autos der Eltern. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1.4 11.4 In der Umgebung gibt es durch Starkregenereignisse ver- mehrt Wasser in den Kellern, da das Regenwasser jetzt schon nicht mehr genügend Flächen hat, um zu versi- ckern. Die Kanalisation ist überfordert. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1.2 11.5 Die Grundschule soll auf dem Grundstück an der Hum- boldtstraße errichtet werden, weil die Fläche bereits ver- siegelt und verkehrstechnisch deutlich besser angebun- den ist. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1 12 Inhaltlich identische Stellungnahme wie Lfd. Nr. 2 Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2 13 Auf dem zur Disposition stehenden Gelände befinden sich mehrere Klassenräume und unterschiedliche Räume. Die Kopernikusschule kann nicht mehr als Ganztags- schule betrieben werden. Beim Wegfall der o.g. Räume gerät daher ein seit Jahren erfolgreich etabliertes Konzept ins Wanken. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2.1 14 Eine Freifläche auf gleichem Gelände südlich der Schul- gebäude nördlich der Königsberger Straße soll für den Boltzplatz genutzt werden. Nein siehe Stellungnahme Nr. 2.2 15 Durch die Umsetzung des Bebauungsplans würden große Teile der Kopernikusschule wegfallen, die aktiv in Nutzung sind. Hierzu zählt u.a. ein regelmäßig stattfindendes Sozi- altraining zu Stärkung der sozialen Kompetenz der Schü- lerinnen und Schüler. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2.1 Bebauungsplan – Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 16 Das sehr erfolgreiche Konzept der Schule kann mit der Beschneidung des Geländes der Schule nicht mehr wei- tergeführt werden. Das Schulgelände darf nicht verkleinert werden. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2.1 17 17.1 Das Planungskonzept wird abgelehnt. Durch den Neubau zahlreicher Wohnungen in der Umgebung wurden bereits viele Grünflächen zerstört. Das Ort als Treffpunkt vieler Menschen und Sportgruppen würde mit dem Bau einer Grundschule verschwinden. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1 und 2 17.2 Die vorhandene verkehrliche Infrastruktur ist für den Bau einer Grundschule nicht gegeben. Durch den Hol- und Bringverkehr der Eltern würde sich die Situation massiv verschlechtern. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 1.4 17.3 Die Grundschule sollte auf dem Areal der ehemaligen Bel- gischen Schule errichtet werden. Dort ist genügend Platz vorhanden, um alle Nutzungen unterzubringen und den Verkehr verträglich abzuwickeln. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2 18 Inhaltlich identische Stellungnahme wie Lfd. Nr. 2 Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2 19 Inhaltlich identische Stellungnahme wie Lfd. Nr. 2 Kenntnisnahme siehe Stellungnahme Nr. 2 Stand 14.09.2022
Anlage 8 - Auszug BP ASW 21.11.2022
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Froitzheim Telefon: (0221) 29499 Fax: (0221) E-Mail: jennifer.froitzheim@stadt-koeln.de Datum: 22.11.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 14. Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 21.11.2022 öffentlich 6.1 Städtebauliches Planungskonzept "Dorotheenstraße" in Köln-Porz Anhörung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 3018/2022 Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß An- lage 3 Aushangplakat einen Bebauungsplan-Entwurf in Anwendung des beschleunigten Verfah- rens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4 Abwägungstabelle) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 7 und der Ausschuss Schule und Weiterbildung ohne Einschränkung zustimmen. Alternative: keine Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Volt, SPD und Die Linke, bei Enthaltung der FDP, zugestimmt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer
3018/2022
Stand: 24.10.2025
Sachstandsbericht
Städtebauliches Planungskonzept "Dorotheenstraße" in Köln-Porz
Anhörung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, Beschluss über die Vorgaben zur
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes
gemäß Anlage 3 Aushangplakat einen Bebauungsplan-Entwurf in Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Er-
gebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der
Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4 Abwägungstabelle) zu berücksichtigen;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 7 und der Ausschuss
Schule und Weiterbildung ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Verwaltungsseitig wird die Nutzung der Fläche auf der Dorotheenstraße als potentiel-
ler Grundschulstandort nicht mehr als erforderlich erachtet.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens war es ursprünglich, einen zeitlichen Vorteil ge-
genüber anderen Schulbauprojekten, die der Versorgung mit Grundschulplätzen für
die Stadteile Porz, Urbach, Elsdorf, Eil und Finkenberg dienen und deren Realisie-
rungszeitraum nicht abgeschätzt werden konnte, zu gewinnen. Damit sollte erreicht
werden, den Bezug von neuen Wohneinheiten, die von Grundschulplätzen abhängen,
schnell möglich zu machen.
Das Bebauungsplanverfahren ruht gegenwertig. Die Maßnahmen in der vom Rat der
Stadt Köln beschlossenen Schulentwicklungsplanung bleiben unverändert und sollen
prioritär bearbeitet werden.
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März 2027
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3018/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.09.2022
- Erstellt
- 12.09.2022 19:49